Betrieblicher Umweltschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betrieblicher Umweltschutz"

Transkript

1 Betrieblicher Umweltschutz Basiswissen Basiswissen Umweltrecht Basiswissen Europäisches Umweltrecht Abfallentsorgung Betriebsbeauftragter für Abfall Neuigkeiten (Fortbildung) für Abfallbeauftragte Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken Fachkraft für Abfallentsorgung Die neue Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung Betriebliche Organisation zur Prüfung von Arbeitsmitteln Gewässerschutz Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Neuigkeiten (Fortbildung) für Gewässerschutzbeauftragte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Intensiveseminar Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Grundlagen* Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Vertiefung* Genehmigung und Überwachung von Tankstellen* Anforderungen an Tankstellen für die neuen Kraftstoffe Grundwasserschutz in der behördlichen Praxis* Behandlung von Meldungen über Gewässerverunreinigungen, Schadens- oder Gefahrenfälle, Störfälle und Hochwasser* Sofortmaßnahmen bei Benzin- und Mineralölunfällen Immissionsschutz Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz Grundlehrgang für Störfallbeauftragte Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG Genehmigungsmanagement im betrieblichen Umweltschutz Neue Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen Verantwortung und Haftung in Unternehmen Umweltbetriebsorganisation von Unternehmen Notfall- und Krisenmanagement Modul Notfall- und Krisenmanagement Modul Umweltstrafrecht in der Praxis Strahlenschutz Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Weitere Vorankündigungen Umsetzung des aktuellen Chemikalienrechts (Fachtagungen/Fachseminare)* Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (Fachtagungen/Fachseminare)* Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Fachtagungen/Fachseminare)* * Veranstaltungen mit fachlichem Austausch zwischen BEW und MKULNV 105

2 Basiswissen Umweltrecht Überblick, Strukturen, Prinzipien und Instrumente der deutschen Umweltgesetzgebung Wesentliche Regelungen in ausgewählten Bereichen Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen eine solide Grundlage, um das Umweltrecht verstehen und anwenden sowie dessen Weiterentwicklung verfolgen zu können. Am 1. Seminartag erhalten Sie eine umfassende Einführung in die nationalen Gesetzgebungsprozesse und deren Ursprünge auf europäischer Ebene. Dabei werden insbesondere die Grundprinzipien, Grundsätze, die Systematik und die Instrumente der nationalen Umweltgesetzgebung ausführlich erläutert. Weiterhin werden Ihnen ausführlich die Instrumente des Umweltrechts vorgestellt. Es wird die Verantwortung und Haftung im Umweltschutz thematisiert. Am 2. Seminartag werden Ihnen die wichtigsten Regelungen in besonders relevanten Bereichen (Abfall, Wasser, Immissionsschutz, Bodenschutz, Naturschutz) vorgestellt und deren Anwendung erläutert. Ingenieure/-innen und Naturwissenschaftler/-innen im Beschäftigungsumfeld Umweltschutz, Mitarbeiter/ -innen von Kommunen und Behörden im Bereich des Umweltrechts, Absolventen und Berufseinsteiger/ -innen im Umweltbereich, Abfall- und Umweltberater/ -innen, Anlagenbetreiber/-innen sowie Mitarbeiter /-innen von Planungsbüros, sowie alle Interessierten, die sich beruflich mit dem Umweltrecht befassen. Regulär 495,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 445,00 Behörden und Kommunen 425, bis U221D1503G bis U221D1508G Michael Geimer , Die Ebenen des Umweltrechts Geschichte, Entwicklung und Bedeutung des Umweltrechts Internationales Umweltrecht Das Umweltrecht im Völkerrecht Europarecht, Aufbau und Struktur der EU Verordnungen, Richtlinien im Umweltrecht und deren Umsetzung Rechtssetzungsprozesse in Deutschland Gesetzgebungskompetenzen im Umweltrecht Gesetzgebung und Verwaltungsstruktur der Länder am Beispiel NRW Prinzipien des Umweltrechts Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip Instrumentarien des Umweltrechts Planungsinstrumente Instrumente der indirekten und direkten Verhaltenssteuerung Haftung und Verantwortung im Umweltrecht Öffentlich-rechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung Übersicht über das Abfallrecht Kreislaufwirtschaftsgesetz und weiteres Regelwerk Wichtige Einzelregelungen Übersicht über das Wasserrecht Wasserrahmenrichtlinie Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und untergesetzliches Regelwerk Trinkwasserversorgung Abwasserbeseitigung Übersicht über das Immissionsschutzrecht Bundes-Immissionsschutzgesetz und untergesetzliches Regelwerk Anlagengenehmigung und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Weitere Regelungsbereiche des BImSchG Übersicht über das Bodenschutzrecht Übersicht über das Naturschutzrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Rechtsassessor Kay Neurohr, M.Sc. Umweltwissenschaften, Umweltberater und Umweltmanager Rechtsanwältin Carola Rink, Rechtsanwältin im Bereich des Umweltrechts, öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht und sonstiges Verwaltungsrecht der Anwaltskanzlei Steiner, Essen Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Umweltamts der Stadt Mülheim an der Ruhr 106 Basiswissen

3 Basiswissen Europäisches Umweltrecht Au au, Grundsätze und Grundprinzipien des EU-Umweltrechts wesentliche Regelungen in wich gen Bereichen und aktuelle Umweltpoli k Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das Rüstzeug, um das Umweltrecht auf der Ebene der europäischen Union verstehen und dessen Weiterentwicklung verfolgen zu können. Wesentliche Inhalte sind: die Grundzüge der aktuellen europäischen Umweltpolitik die Rechtsetzungsinstrumente und die Rechtsetzungsverfahren auf der Ebene der europäischen Union der Aufbau und die Struktur des EU-Umweltrechts, die Grundsätze und Grundprinzipien im EU-Umweltrecht sowie das aktuelle spezifische EU-Umweltrecht in ausgewählten Bereichen (Immissionsschutz, Wasser, Chemikalien, Abfall, Naturschutzrecht) Ingenieure/-innen und Naturwissenschaftler/-innen im Beschäftigungsumfeld Umweltschutz, Mitarbeiter/ -innen von Kommunen und Behörden im Bereich des Umweltrechts, Absolventen und Berufseinsteiger/ -innen im Umweltbereich, Abfall- und Umweltberater/ -innen, Anlagenbetreiber/-innen sowie Mitarbeiter/ -innen von Planungsbüros, sowie alle Interessierten, die sich beruflich mit dem Europäischen Umweltrecht befassen. Regulär 595,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 545,00 Behörden und Kommunen 425, bis U220D1504G bis U220D1510G Michael Geimer , geimer@bew.de Grundlagen des Europarechts (Geschichte, Aufbau und Organe der EU) Allgemeine Prinzipien und Rechtsquellen der EU (Rechtsquellen, Rechtsetzungsverfahren der EU sowie Vollzug des europäischen Rechts) Grundlagen des europäischen Umweltrechts (Primärrechtliche Grundlagen und sekundäre Rechtsetzung; Grundsätze der gemeinschaftlichen Umweltpolitik) Allgemeines Europäisches Umweltrecht (Prinzipien des Europäischen Umweltrechts; Umsetzung, und Vollzug des Rechts der EU) EU-Immissionsschutzrecht (u.a. Anlagenzulassung, IVU- Richtlinie, EU-Umgebungslärmrichtlinie, etc.) EU-Wasserrecht (EU-Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserschutz im europäischen Kontext) EU-Chemikalienrecht (REACH-Verordnung) EU-Abfallrecht (Abfallrahmenrichtlinie, besondere Abfallarten, Abfallverbringung, etc.) EU-Naturschutzrecht (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, etc.) Dr. Stefan Wiesendahl, Rechtsanwalt im Bereich des Infrastruktur- und Anlagenrechts bei der Kanzlei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Essen Thomas Buch, Referatsleiter Kreislaufwirtschaftsrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht im MKULNV, Düsseldorf Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Referatsleiter Biotop- und Artenschutz, NATURA 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz im MKULNV, Düsseldorf Dr. Christoph Kunzik, Rechtsanwalt im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Umweltrecht, in der Kanzlei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Essen Dr. Cedric C. Meyer, Partner/Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei LOSCHFELDER Rechtsanwälte, Köln Dr. Michael Neupert, Rechtsanwalt im Bereich öffentliches Recht in der Kanzlei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Essen Dr. Ruth Wessling, Rechtsanwältin im Bereich öffentliches Recht, insbesondere Wasserrecht, in der Kanzlei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Essen Jürgen Wille ist im Bereich Chemikaliensicherheit im Referat III 5 des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, tätig Basiswissen 107

4 Betriebsbeau ragter für Abfall Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne der 59 und 60 KrWG Abfallerzeuger und Abfallentsorger gemäß 59 Abs. 1 und 2 KrWG sind verpflichtet einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen. Dieser hat die abfallrechtlichen Überwachungsaufgaben des Anlagenbetreibers in dessen Auftrag zu erfüllen. Das heißt, der Abfallbeauftragte muss die Sammlung, Lagerung, Bereitstellung zur Abholung, die Übergabe, den Transport und die Entsorgung der Abfälle kontrollieren. Wenn Sie zukünftig als Abfallbeauftragter bestellt werden sollen, müssen Sie Ihre Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen in umfassender Weise die zum Nachweis der Fachkunde erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie erfahren alle wichtigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und diskutieren gemeinsam mit den die Möglichkeiten zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die aus Behörden, Betrieben und der Beratungspraxis berichten aus ihren langjährigen Erfahrungen und geben Ihnen viele Hinweise und Tipps für den Umgang mit den Behörden. Der Lehrgang eignet sich auch gut für Personen, die Grundwissen in den Bereichen, Abfallrecht, Abfallentsorgung und betriebliche Abfallwirtschaft erwerben wollen. Betriebliche Abfallbeauftragte aller Branchen, Mitarbeiter/-innen von kommunalen und privaten Unternehmen der Abfall- und Recyclingwirtschaft, Abfallwirtschaftsberater/-innen, Mitarbeiter/-innen aus Kommunen, öffentlichen Institutionen, Planungsund Ingenieurbüros. Regulär 1385,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 1245, bis U001D1502G bis U001D1506G bis U001D1510G Bestellung, Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten Verantwortung und Haftung des Abfallbeauftragten Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft Regelungen und Vorschriften auf der EU-Ebene KrWG und untergesetzliches Regelwerk Landesabfallgesetzgebung Kommunale Abfallsatzungen Aktuelle Rechtsprechung Zulassung von Anlagen aus der Sicht des BImSchG aus der Sicht des KrWG Umgang mit gefährlichen Abfällen Staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzbestimmungen Gefahrstoffrecht und gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen Lagerung und Bereitstellung von Abfallstoffen zur Abholung Gefahrgutrechtliche Vorschriften Umgang mit Abfällen in der Betriebspraxis Abfallrechtliche Einstufung von Abfällen Zuordnung von Abfällen zu einem Entsorgungsverfahren Auswahl eines geeigneten Entsorgungspartners Abfallrechtliche Überwachung Elektronisches Abfallnachweisverfahren Abfalltransporte Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten Grenzüberschreitende Abfallverbringung, u.a. RA Dr. Christoph Anger, avocado Rechtsanwälte, Köln Dipl.-Ing. Holger Wende, Stadt Bielefeld Dr. Jürgen Zentgraf, Stadt Mülheim Johannes Klausen, Currenta GmbH & Co. KG, Krefeld Dr. Georg Szczendzina, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Herten-Westerholt Harald Wischtukat, Gefahrgutbüro Wischtukat, Linnich Bernhard Jäger, Gefahrgutjäger GmbH, Bochum Dipl. Ing. Jörg Matthes, Bezirksregierung Düsseldorf RA Dr. Markus W. Pauly, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln Dipl.-Ökol. Martin Nöthe, uberti Managementberatung, Herne 108 Abfallentsorgung

5 Neuigkeiten (Fortbildung) für Abfallbeau ragte Fortbildungslehrgang für Abfallbeau ragte gemäß der 59 und 60 KrWG Als Betriebsbeauftragter für Abfall sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von geeigneten Fachseminaren auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Gesetzgeber fordert, dass der Abfallbeauftragte mindestens alle zwei Jahre eine angemessene Fortbildung besucht. Aufgrund der vielen und schnell erfolgenden Neuerungen und Änderungen der rechtlichen Vorgaben für die Abfallwirtschaft empfehlen wir Ihnen einen jährlichen Rhythmus. Durch den Besuch dieser Veranstaltung bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Am 1. Tag stellt ein Abfall-Rechtsexperte ausführlich die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmenden die Praxisumsetzung. Am 2. Tag stehen die rechtssichere Anwendung der Nachweisverordnung und die reibungslose Umsetzung des elektronischen Abfall- Nachweisverfahrens in der betrieblichen Praxis im Mittelpunkt. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars ist der Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis. Zu den einzelnen werden Fallbeispiele vorgestellt und gemeinsam im Gespräch geeignete Lösungen entwickelt. Abfallbeauftragte aus kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen, Abfallbeauftragte aus Industrieunternehmen und Gewerbebetrieben, Abfallbeauftragte aus Kommunen und öffentlichen Institutionen, Abfallwirtschaftsberater/-innen, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros. Regulär 495,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 445, bis U002D1501G bis U002D1503G bis U002D1506G bis U002D1508G bis U002D1511G 1. Tag: Neuigkeiten und Entwicklungen im Abfallund Umweltrecht Neue Vorgaben der Europäischen Union (u.a. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie) Kreislaufwirtschaftsgesetz Neue Verordnungen/Änderungen bestehender Verordnungen Änderungen der Definition des Abfallbegriffs Abgrenzungsfragen, u.a. Abfall/Produkt/Nebenprodukt und Verwertung/Beseitigung Rechtspflichten der Abfallbesitzer und -erzeuger Andienungs- und Überlassungspflichten Gewerbeabfallverordnung (Rechtsprechung, Praxisumsetzung) Neue Regelungen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung 2. Tag (Vormittag): Praxisumsetzung abfallrechtlicher Regelungen Einstufung und Deklaration von Abfällen/Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis Begleitschein/Übernahmeschein Registerpflichten Zwischenlagerung und Transporte von Abfällen 2. Tag (Nachmittag): Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv) Funktionsweise und Merkmale des elektronischen Abfallnachweisverfahrens Die qualifizierte elektronische Signatur/Einsatz der Signaturkarte Erstellen elektronischer Begleitscheine Aufbau elektronischer Register Nutzung der installierten EDV RA Dr. Ralf Kaminski, Rechtsanwalt im Bereich des Abfall-, Umwelt- und Umweltstrafrecht sowie Partner in der Kanzlei avocado Rechtsanwälte, Köln RA Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt im Bereich des Umweltrechts, (insb. Abfall- und Immissionsschutzrecht), Genehmigungsverfahrensmanagement, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch, Geschäftsführer der proveho GmbH, Tostedt Johannes Klausen, Mitarbeiter bei der Currenta GmbH & Co. KG, Krefeld Abfallentsorgung 109

6 Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken Fortbildungslehrgang für Abfallbeau ragte aus Krankenhäusern und Kliniken Nach der Abfallbeauftragtenverordnung ist für Krankenhäuser/Kliniken ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben. Dass Krankenhäuser einen Abfallbeauftragten benötigen, begründet sich mit der Vielfalt an Abfällen, in der Regel auch viele branchenspezifische Sonderabfälle. Der Gesetzgeber fordert, dass der Abfallbeauftragte mindestens alle zwei Jahre eine angemessene Fortbildung besucht. Aufgrund der vielen und schnell erfolgenden Neuerungen und Änderungen der rechtlichen Vorgaben für die Abfallwirtschaft empfehlen wir Ihnen einen jährlichen Rhythmus. Der Arbeitgeber hat die Fortbildung des Abfallbeauftragten sicher zu stellen. Der Fortbildungslehrgang richtet sich speziell an Abfallbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, so dass gezielt branchenspezifische Aspekte und Probleme der Abfallwirtschaft besprochen und erörtert werden können. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass es auch zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern kommt. Das Seminar beinhaltet zum Einen schwerpunkte, die zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehören. Zum Anderen wird flexibel auf aktuelle, für Krankenhäuser relevante Änderungen im Abfallrecht eingegangen, ebenso auf akute Fragen der Teilnehmer. Abfall- und Umweltbeauftragte aus Krankenhäusern, Kliniken und allen weiteren Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz, ihre Umsetzung in der Praxis und damit verbundene Probleme Der Abfallbeauftragte auch als beauftragte Person für Gefahrgut mit Behandlung der in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen des Gefahrgutrechts Rechtssichere Übergabe der Abfälle an Entsorger Rechtliche relevante Neuerungen im Abfallrecht und ihre Anwendung in der Praxis für Krankenhäuser Andere relevante rechtliche Vorgaben, die Schnittstellen zum Abfallrecht haben Hinweise zur Optimierung der Abfallerfassung und zur Sammlung und Entsorgung spezieller Abfälle Möglichkeiten zur Information und Motivation der Beschäftigten zur Abfallsammlung Schnittstellen zu anderen Beauftragten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit Fragen aus dem Alltagsgeschäft: Es wird flexibel auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen Referent Dipl.-Ökol. Martin Nöthe, Inhaber der uberti Managementberatung und Zertifizierung (Herne), Berater und zugelassener Umweltgutachter für Krankenhäuser, Sachverständiger für die Begutachtung von Entsorgungsfachbetrieben Regulär 395,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 355, U032D1504G U032D1510G 110 Abfallentsorgung

7 Fachkra für Abfallentsorgung Grundlagen und Tipps für alle Prak ker (u.a. Facharbeiter, Vorarbeiter, Meister) in Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs-, Transport- und Entsorgungsbetrieben Bei der Abfallentsorgung sind zahlreiche Regelungen und Vorschriften aus dem Abfall- und Umweltrecht zu beachten. Die Nichtbefolgung birgt erhebliche Haftbarkeits- und Strafbarkeitsrisiken in sich. Gute Kenntnisse der Materie schützen vor diesen Risiken und helfen Kosten sparen, die bei unsachgemäßer Abfallentsorgung anfallen können. Des Weiteren können Gefahren für die Arbeitssicherheit vermieden werden. Während dieses 4-tägigen Lehrgangs werden die Teilnehmer/-innen über die wesentlichen im betrieblichen Alltag notwendigen Rechtsgrundlagen der Abfallentsorgung informiert und erlernen deren praktische Anwendung anhand von Fallbeispielen. Das Einstufen von Abfällen und das Ausfüllen abfallrechtlicher Nachweispapiere wird intensiv eingeübt. Weitere schwerpunkte sind das Sammeln und Zwischenlagern sowie die Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle. Ausführlich wird die Zuordnung von Abfällen zu einem Entsorgungsverfahren erläutert. Mit den operativen Aufgaben vor Ort betraute Mitarbeiter/-innen von Abfallerzeugern, Abfalltransporteuren und Abfallentsorgern, welche Grundkenntnisse der abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben haben müssen. Außerdem diejenigen Mitarbeiter/-innen, die dem Betriebsbeauftragten für Abfall zuarbeiten. Regulär 995,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 895, bis U006D1502G bis U006D1506G bis U006D1509G Die Aufgaben und Pflichten der Fachkraft für Abfallentsorgung Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen und Vorschriften der Abfallentsorgung, insbesondere: Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk Zulassung/Genehmigung von Anlagen Gefahrstoffrecht, Gefahrgutrecht Arbeitssicherheit KrWG in der Praxis Abfallbegriff und abfallrechtliche Grundfragen Abgrenzung Produkt/Abfall Entsorgungsanlagen Technische Möglichkeiten, Verfahrensbeschreibungen Welcher Abfall muss wohin? Einstufen von Abfällen und abfallrechtliche Nachweispapiere Abfallschlüsselnummern Überwachungsbedürftigkeit Entsorgungsnachweise Begleitscheine Abfallregister Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv) Abfalltransporte (Anzeigeverfahren bzw. Beförderungserlaubnis) Übungen mit Praxisbeispielen Sammeln und Zwischenlagern von Abfällen Sammelbehälter, Sammelsysteme Sammelfahrzeuge, Spezialfahrzeuge Kennzeichnung von gefährlichen Abfällen Bereitstellung zur Abholung/Übergabe Haftung und Verantwortung bei der Abfallentsorgung Dipl.-Ing. Leonhardt Unterberg, Inhaber des Umweltund Management-Service Unterberg, Oberhausen Johannes Klausen, Mitarbeiter bei der Currenta GmbH & Co. KG, Krefeld Dr. Thomas Oberlack, Leiter Sonderabfall, Stenau GmbH, Nordhorn RAin Carola Rink, Rechtsanwältin im Bereich des Umweltrechts, öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht und sonstiges Verwaltungsrecht in der Anwaltskanzlei Steiner, Essen Dr. Andreas Bittner, Inhaber der Dr. Bittner Unternehmensberatung Umweltschutz, Bielefeld Abfallentsorgung 111

8 Die neue Arbeitsmi el- und Anlagensicherheitsverordnung Betriebliche Organisa on zur Prüfung von Arbeitsmi eln Grundschulung für das Führungs- und Leitungspersonal sowie die zu bestellenden befähigten Personen Die Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittV) (die frühere Betriebssicherheitsverordnung), regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen) durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten. Arbeitsmittel müssen vor der erstmaligen Verwendung und danach wiederkehrend geprüft werden. Für die Prüfung muss der Arbeitgeber fachlich ausreichend qualifizierte befähigte Personen bestellen. Nach einer Einführung in die Systematik des Arbeitsschutzrechtes und einer umfassenden Vorstellung der Betriebssicherheitsverordnung, werden alle wichtigen Fragen zur Prüfung von Arbeitsmitteln ausführlich und intensiv besprochen. Die Ziele des Seminars sind: Die Information des verantwortlichen Führungsund Leitungspersonals in den Betrieben über die Arbeitgeberpflichten gemäß der ArbmittV. Die Vermittlung praxistauglicher Möglichkeiten für die Organisation des Betriebes, so dass die Anforderungen aus der ArbmittV rechtssicher eingehalten werden. Die Vorbereitung von Mitarbeiter/-innen, die als befähigte Person bestellt werden sollen, auf ihre zukünftigen Aufgaben. Führungs- und Leitungspersonal aus Abfallentsorgungs- und Abwasserbetrieben, Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen (alle Branchen) sowie öffentlicher Verwaltung. Regulär 325,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 295,00 Behörden, Kommunen 265,00 Rechtsgrundlagen EU-Richtlinien Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittV) Konkretisierende Normen Wesentliche Inhalte der Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel Sicherheitstechnische Bewertungen Geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen Beschaffenheit von Arbeitsmitteln Arbeitgeberpflichten Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation Mitarbeiterauswahl und -qualifizierung Delegation von Aufgaben Erfüllung von Aufsichtspflichten Rechtssichere Bestellung von befähigten Personen Qualifikation der befähigten Person? Musterbestellschreiben Vorgehen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln Was sind Arbeitsmittel? Wer prüft was und wie? Prüfrhytmus und Prüfumfang Konkrete Schritte bei den Prüfungen Ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise anhand praxishäufiger Beispiele (Leitern, Anschläger, elektr. Geräte, Kräne, Flurförderzeuge) Dokumentation der Prüfungen von Arbeitsmitteln Referent Dipl.-Ing. Holger Wende, Chemie- und Sicherheitsingenieur, Umweltbetriebe Bielefeld U015D1503G U015D1510G 112 Gewässerschutz

9 Betriebsbeau ragter für Gewässerschutz Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz Direkteinleiter, die mehr als 850 m 3 Abwasser pro Tag ableiten dürfen, müssen in jedem Fall einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen. Von allen anderen Direkt- und Indirekteinleitern von Abwässern sowie von Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde im Einzelfall die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten verlangen. Die wesentlichste Aufgabe des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz ist die betriebsinterne Kontrolle und Überwachung der Einrichtungen zur Behandlung und Ableitung von Abwässern sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Chemikalienlager, Tankanlagen, Rohrleitungen etc.). Voraussetzungen für die Bestellung als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist Fachkunde und Zuverlässigkeit. Zum Nachweis der Fachkunde muss ein geeigneter Lehrgang besucht werden. Unser Lehrgang vermittelt diejenigen Fachkundekenntnisse, die der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zur Wahrnehmung seiner außerordentlich verantwortungsvollen Aufgaben in der betrieblichen Praxis benötigt und die gegenüber der Behörde nachgewiesen werden müssen. Meister/-innen, Techniker/-innen und Ingenieure/ -innen im Handwerk, in der Industrie, in Dienstleistungsunternehmen und im öffentlichen Dienst, die für die Abwasserentsorgung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb ihrer Betriebsstätte verantwortlich sind. Regulär 1385,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 1245, bis U020D1503G bis U020D1509G am 1. bis 4. Tag 09:00 bis 15:00 Uhr am 5. Tag Grundlagen Gewässerbelastungen und Gewässergüte Belastungskenngrößen für Abwasser Bestellung, Pflichten, Verantwortung und Haftung des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz Rechtliche Rahmenbedingungen der Abwasserableitung Wasserhaushaltsgesetz Regelungen für Direkteinleiter Regelungen für Indirekteinleiter Abwasserabgabe und Abwassergebühr Abwassertechnik Mechanisch-biologische Kläranlagen Chemisch-physikalische Behandlung von Industrieabwässern Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserhaushaltsgesetz Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (AwSV) Betreiberpflichten Fallbeispiele Betriebliche Selbstüberwachung Probenahmen Messungen und Analysen Betriebstagebuch Behördliche Überwachung und Konsequenzen bei Ordnungswidrigkeiten Verantwortung und Haftung bei Gewässerschäden Dipl.-Ing. Holger Wende, Chemie- und Sicherheitsingenieur, Umweltbetriebe Bielefeld Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall beim Kreis Paderborn RA Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt im Bereich des Umweltrechts, (insb. Abfall- und Immissionsschutzrecht), Genehmigungsverfahrensmanagement, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bei Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln Dipl.-Ing. Ludger Wegmann, Mitarbeiter der Stadtwerke Essen AG, Essen RA Dr. Rainer Geesmann, Rechtsanwalt, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln Dr. Michael Rottschäfer, Leiter des Wasserwirtschaftsdezernat, Bezirksregierung Köln Dipl.-Ing. Veit Flöser, Geschäftsführer, Ingenieurbüro Veit Flöser, Hannover Gewässerschutz 113

10 Neuigkeiten (Fortbildung) für Gewässerschutzbeau ragte Seminar für die regelmäßige (jährliche) Fortbildung von Betriebsbeau ragten für Gewässerschutz im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz Als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von geeigneten Fachseminaren auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Gesetzgeber fordert, dass der Gewässerschutzbeauftragte mindestens alle zwei Jahre eine angemessene Fortbildung besucht. Aufgrund der vielen und schnell erfolgenden Neuerungen und Änderungen der rechtlichen Vorgaben für den betrieblichen Gewässerschutz empfehlen wir Ihnen einen jährlichen Rhythmus. Durch den Besuch dieser Veranstaltung bringen Sie Ihre rechtlichen und technischen Kenntnisse auf dem Gebiet des betrieblichen Gewässerschutzes auf den neuesten Stand. Am 1. Seminartag aktualisieren und vertiefen Sie die Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung. Am 2. Seminartag lernen Sie die neue Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (VaWs) ausführlich kennen. An beiden Seminartagen wird für Sie die Praxisumsetzung der rechtlichen Vorgaben in den Vordergrund gestellt. Dabei wird es immer wieder um die Frage gehen: Wie können die zahlreichen rechtlichen und technischen Anforderungen unternehmerisch vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umgesetzt werden? Gewässerschutz- und Umweltbeauftragte aller Branchen und sonstige interessierte Personen. Regulär 495,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 445, bis U021D1503G bis U021D1506G bis U021D1509G bis U021D1512G 1. Tag: Recht der Abwasserbeseitigung Neuerungen und Änderungen zum Wasserrecht auf der Ebene der EU Das aktuelle Bundeswasserrecht Die Anpassung des Wasserrechtes der Länder an das aktuelle Bundeswasserrecht Schnittstellenprobleme Bundes-, Landes- und Gemeinderecht Schnittstellenprobleme Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen Anwendung der neuen Rechtsvorgaben im Betriebsalltag 2. Tag: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (AwSV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Technische Regelwerke zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Weitere relevante rechtliche Regelungen (u.a. Baurecht, Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung) Behördliche Verfahren, Anforderungen an die Antragsunterlagen Fremd- und Eigenüberwachung Bearbeitung von Fallbeispielen Das endgültige Veranstaltungsprogramm wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zusammengestellt. Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall beim Kreis Paderborn Hermann Spillecke, Leiter des Referats Wasserrecht beim MKULNV, Düsseldorf Clemens Menebröker, Experte für den Bereich Wassergefährdende Stoffe beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt im Bereich des Umweltrechts, insbesondere Abfall- und Immissionsschutzrecht, Genehmigungsverfahrensmanagement, Bauplanungsund Bauordnungsrecht bei Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln 114 Gewässerschutz

11 Ihr kompetenter rund um Karriere und Beruf GUTE GRÜNDE FÜR FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE MITGLIED ZU WERDEN: 1. Kostenfreier juristischer Service, auch präventiv, in allen Berufsbelangen. 2. Karrierenetzwerk mit rund Mitgliedern und zahlreichen Aktivitäten vor Ort. 3. Umfangreiches Seminar- und Vortrags angebot sowie diverse Beratungsleistungen für den beruflichen Ein- und Aufstieg. 4. Aktuelle Fachinformationen, Musterverträge und vieles mehr für Fach- und Führungskräfte. 5. Karrierebegleitung mit Top-Konditionen bei Unternehmen für Coaching, Beratung und Outplacement. 6. Young Leaders DIE Plattform für alle jungen (Nachwuchs-)Führungskräfte mit Mentoring-Programm. 7. Unbegrenzter Zugang zur Mitglieder-Lounge mit Gehaltsberatung, Arbeitszeituntersuchungen und anderen Karriereinformationen. 8. Interessenvertretung in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. 9. Kooperationen mit exklusiven Sonderkonditionen bei Verlagen, Versicherungen und zahlreichen Partnern. 10. Kostenloser Bezug der Fachzeitschrift Perspektiven für Führungskräfte.

12 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Intensiveseminar Für Planer und Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Viele Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe fast aller Branchen betreiben Anlagen zum Umgang mit chemischen Stoffen, die als wassergefährdend eingestuft sind. Zum sicheren Schutz des Grundwassers werden an diese Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sowie zum Herstellen, Behandeln und Verwenden hohe Anforderungen an die Ausführung, den Betrieb und die Überwachung gestellt, die in einer größeren Zahl rechtlicher Bestimmungen und technischer Normen festgelegt sind. Das Seminar vermittelt den Planern und Betreibern von Anlagen die wesentlichen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Anlagen und zeigt Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis auf. Dabei bietet das Seminar gute Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Klärung individueller Fragestellungen. Weiterhin steht in diesem Jahr die Einführung der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (AwSV) und die sich daraus ergebenden Umsetzungsfragen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Betriebsinhaber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Betriebsbeauftragte für Gewässer- bzw. Umweltschutz, Berater/-innen und Manager/-innen im betrieblichen Umweltschutz, Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und Behördenvertreter/-innen. Wesentliche Rechtsgrundlagen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG- NW) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (AwSV) Baurecht Technische Regelwerke Fallbeispiele (LAU- und HBV-Anlagen) mit folgenden schwerpunkten Anlagenbegriff nach VAwS Wassergefährdungsklassen (WGK) Technische Anforderungen (TRwS) Prüfpflicht und Überwachung Anlagen in Wasserschutzgebieten Anlagenbeschreibung/Betriebsanweisungen Anlagenkataster Löschwasserrückhaltung Diskussion individueller Problemstellungen der Teilnehmer Behördliche Verfahren Erforderliche Angaben bei bau-, gewerbe- und abfallrechtlichen Anträgen Wasserrechtliche Eignungsfeststellung Referent Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall beim Kreis Paderborn Regulär 495,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 445,00 Behörden, Kommunen 395, bis U005D1501G bis U005D1503G bis U005D1505G bis U005D1506G bis U005D1509G bis U005D1511G 116 Gewässerschutz

13 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Grundlagen* Um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen, stellt das Wasserrecht hohe Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In diesem 3-tägigen Grundlagenseminar stellen Ihnen die zunächst die Umsetzung der technischen Anforderungen des wasserrechtlichen Vollzugs vor. Dies betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende Anlagen. Aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Rechtsvorschriften fließen dabei mit ein. Anhand von Fallbeispielen lernen Sie, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beurteilen (LAU-Anlagen, HBV-Anlagen, Rohrleitungs- Anlagen). Im Rahmen der Gruppenarbeit haben Sie die Möglichkeit, sich vertieft mit den Anforderungen der aktuellen rechtlichen Vorgaben auseinander zu setzen und Lösungsvorschläge zu diskutieren. Beschäftigte von Bezirksregierungen und unteren Wasserbehörden. Regulär 640,00 Kommunen in NRW 110,00 Vollzug der wasserrechtlichen und maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG, VAwS/ AwSV, VV-VAwS, VwVwS, WasBauPVO u. a.) Technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU-, HBV-, Rohrleitungs-Anlagen) an Hand von Beispielen Im Rahmen von Gruppenarbeit und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen Dipl.-Ing. Ute Schlieter, Untere Umweltschutzbehörde für Wasser, Abfall und Immissionsschutz der Stadt Solingen Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Umweltamt, Kreis Paderborn Dipl.-Ing. Clemens Menebröcker, Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster Dipl.-Ing. Holger Stürmer, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Preise gelten nicht für Beschäftigte im technischen Umweltschutz des Landes NRW bis D015E1505G 10:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag am 2. Tag 09:00 bis 14:00 Uhr am 3. Tag Essen in Claudia Booms , Gewässerschutz 117

14 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Ver efung* In diesem 3-tägigen Vertiefungsseminar verdeutlichen Ihnen Fallbeispiele die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und deren Abgrenzung zu Abwasserbehandlungsanlagen auf Grund der aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben. Die Bearbeitung der Fallbeispiele erfolgt in intensiver Gruppenarbeit. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge stellen die einzelnen Gruppen am 3. Seminartag vor und diskutieren anschließend die Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse. Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar sind vertiefte Kenntnisse im bereich Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Beschäftigte von unteren Wasserbehörden sowie Bezirksregierungen. Regulär 640,00 Kommunen in NRW 110,00 Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG, VAwS/AwSV, VV-VAwS, VwVwS, WasBauPVO u. a.) Technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU-, HBV- Rohrleitungs-Anlagen) an Hand von Beispielen Gruppenarbeit und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen Dipl.-Ing. Ute Schlieter, Untere Umweltschutzbehörde für Wasser, Abfall und Immissionsschutz der Stadt Solingen Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Umweltamt, Kreis Paderborn Dipl.-Ing. Clemens Menebröcker, Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster Dipl.-Ing. Holger Stürmer, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Preise gelten nicht für Beschäftigte im technischen Umweltschutz des Landes NRW bis D016E1511G 10:00 bis 17:00 Uhr am 1. Tag am 2. Tag 09:00 bis 14:00 Uhr am 3. Tag Essen in Claudia Booms , 118 Gewässerschutz

15 Genehmigung und Überwachung von Tankstellen* Seminar für Planer, Ersteller und Betreiber von Tankstellen sowie für Behördenmitarbeiter/-innen Das Seminar behandelt die Thematik Genehmigung und Überwachung von Tankstellen in umfassender Weise. Die relevanten baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften sowie auch die entscheidenden Regelungen der Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (früher Betriebssicherheitsverordnung) werden ausführlich vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Planer, Ersteller und Betreiber von Tankstellen sowie Behördenmitarbeiter/-innen. Regulär 445,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 395,00 Behörden und Kommunen außerhalb NRW 295,00 Kommunen in NRW 45, U090D1509G Michael Geimer , Anforderungen an die Genehmigung und den Bau von Tankstellen Das Erlaubnisverfahren nach der Arbeitsmittelund Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittV) Das Baugenehmigungsverfahren Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die technische Ausführung von Tankstellen Überwachung von Tankstellen Sachverständigenprüfung Behördliche Kontrolle Prüfungen der Einhaltung der Vorgaben der 20. und 21. BImSchV Prüfungen (Kontrollen) im Rahmen der Eigenverantwortung des Betreibers Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall beim Kreis Paderborn Clemens Menebröker, Experte für den Bereich Wassergefährdende Stoffe beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster Dr. Hermann Dinkler, Referent für Anlagentechnik, Arbeitswelt, Systemsicherheit und Regelwerke beim VdTÜV Verband der TÜV e.v. Dipl.-Ing. Christian Esser, Referent im Referat Immissionsschutz bei Anlagen, Anlagensicherheit im MKULNV, Düsseldorf Hans-Joachim Hauser ist im Dezernat Betrieblicher Arbeitsschutz (insb. Anlagensicherheit) bei der Bezirksregierung Düsseldorf tätig Heinrich Stellmach, Leiter des Prüf- und Behördenmanagements bei der Union Technik GmbH & Co. KG, Gewässerschutz 119

16 Anforderungen an Tankstellen für die neuen Kra stoffe Aktuelle und zukün ige wasserrechtliche und sicherheitstechnische Regelungen und deren Praxisumsetzung Neben den herkömmlichen Otto- und Dieselkraftstoffen auf Mineralölbasis be kommen alternative Kraftstoffe (u.a. Biodiesel, Rapsöl, E-85, Erdgas, Flüssiggas) eine immer größere Bedeutung. Bei Betreibern, Planern sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden besteht noch einiger Informationsbedarf und große Unsicherheit hinsichtlich der wasserrechtlichen und sicherheitstechnischen Anfor derungen an Tankstellen für die neuen Kraftstoffe. Mit diesem Seminar informieren Sie sich ausführlich über die derzeitigen und zukünftigen wasserrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Tankstellen in Bezug auf die neuen Kraftstoffe. Im Zuge dessen werden Lösungsansätze für die Umsetzung in die Praxis aufgezeigt und ausführlich diskutiert. Planer, Hersteller und Betreiber von Tankstellen und Abscheideranlagen, VAwS-Sachverständige, Generalinspekteure (Prüfer) von Abscheideranlagen, Hersteller und Vertreiber der neuen Kraftstoffe, Behördenvertreter. Regulär 445,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 395,00 Behörden, Kommunen 265,00 Die Einführung neuer Kraftstoffe Aktuelle Situation und zukünftige Ent wicklungen Aktuelle wasserrechtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Tankstellen für herkömmliche Kraftstoffe (Benzin, Super, Diesel) und für die neuen Kraftstoffe (u.a. Biodiesel, Rapsöl, BTL, E-85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff) Sicherheitstechnische Anforderungen an Tankstellen für neue Kraftstoffe (E-85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff) Regelungen für Stromtankstellen Umsetzung der neuen Anforderungen an Tankstellen in die Praxis Das detaillierte Programm wird aktuell zusammengestellt. Veranstaltungsleitung Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs, Fachbereich Gewässerschutz und Abfall beim Kreis Paderborn, Fachbereichsleiter für Betrieblicher Umweltschutz sowie Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abwasser beim BEW, / Essen U089D1503G In Kooperation mit 120 Gewässerschutz

17 Grundwasserschutz in der behördlichen Praxis* Grundwassergefährdungen rechtzei g erkennen und vorbeugen Erhalten Sie in diesem Seminar wertvolle Hilfestellung zum rechtssicheren Umgang bei Anträgen zur Benutzung des Grundwassers sowie bei Ihrer Reaktion auf Grundwassergefährdungen. Sie erfahren, wie Sie Grundwassergefährdungen bewerten und mit behördlichen Methoden verhüten sowie Grundwasserkontaminationen mit behördlichen Sanierungsanordnungen begegnen können. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben der Bewirtschaftung des Grundwassers und des besonderen Grundwasserschutzes im Wasserhaushaltsgesetz werdenunter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserverordnung und der möglichen Änderungen durch die sog. Mantelverordnung des Bundes erörtert. Ob und inwieweit ergänzendes bzw. abweichendes Landesrecht weiterhin Anwendung findet, wird am Beispiel des Landes NRW erläutert. Aufgabe der Wasserbehörden ist es, eine Grundwassergefährdung rechtzeitig zu erkennen, wasserrechtliche Bescheide mit entsprechenden Auflagen zu erarbeiten und deren Einhaltung konsequent zu überwachen. Mitarbeiter/-innen der Umweltämter, Wasserbehörden, Gesundheitsämter und Wasserversorgungsunternehmen. Regulär 295,00 Kommunen in NRW 45,00 Die Preise gelten nicht für Beschäftigte im technischen Umweltschutz des Landes NRW V007E1504G Vorgaben der Grundwasserbewirtschaftung Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers Vermeidung von Schadstoffeinträgen Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers Erdaufschlüsse Besonderer Grundwasserschutz Wasserschutzgebietsverordnungen Fehlerquellen bei der Festsetzung Rechtsschutzverfahren gegen Festsetzungen Entschädigungsansprüche bei Festsetzungen Landwirtschaft und Gewässerschutz Düngerecht Düngeverordnung/Verbringungsverordnung Wasserschutzberatung Trinkwasserschutz/Wasserrahmenrichtlinie Ermittlung und Bewertung von Grundwassergefährdungen in der behördlichen Praxis Beispiele aus der behördlichen Praxis für die Abwehr von Grundwassergefährdungen durch Unfälle durch Leckagen durch fehlgeleitete Abwässer Sanierungsanordnungen bei Grundwassergefahren und Grundwasserkontaminationen Sanierungspflicht Sanierungsanordnung Städtebaulicher Vertrag Klaus-D. Fröhlich, Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Universität -Essen Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zuständig für die Koordination Wasserrahmenrichtlinie Essen in Monika Flocke , flocke@bew.de Gewässerschutz 121

18 Behandlung von Meldungen über Gewässerverunreinigungen, Schadensoder Gefahrenfälle, Störfälle und Hochwasser* Das Seminar soll Ihnen einen ausführlichen Einblick in das Meldeprocedere nach Eintritt von umweltrelevanten Ereignissen geben. Dabei werden sowohl die Aufgaben der beteiligten Behörden als auch der betroffenen Betreiber behandelt. Angesprochen werden u.a. die Bereiche Gewässerschutz, Immissionsschutz, Hochwasser- bzw. Schadens-, Gefahrenfälle oder Störfälle. Überwachungsbehörden, Anlagenbetreiber. Regulär 350,00 Kommunen in NRW 45,00 Die Preise gelten nicht für Beschäftigte im technischen Umweltschutz des Landes NRW. Aufgaben der zuständigen Behörden Sondereinsatz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbaucherschutz Nordrhein-Westfalen Beteiligung von Sachverständigen und Labors Zweckmäßige Gestaltung der Zusammenarbeit Anforderungen der Betreiber Seminarleitung Dipl.-Ing. Christian Sustrath ist seit vielen Jahren zuständig für das Beschwerdemanagement im Immissionsschutz und der Rufbereitschaft Umweltschutz, zuerst beim Staatlichen Umweltamt und jetzt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seine Erfahrung liegt vor allem in der Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden, Schadens- oder Gefahrenfällen D069E1509G 09:30 bis 16:30 Uhr Essen in Claudia Booms , 122 Gewässerschutz

19 Sofortmaßnahmen bei Benzin- und Mineralölunfällen Bekämpfungs- und Besei gungsmaßnahmen/ölspurbesei gung auf Strassenverkehrsflächen/ Prak sche Vorführungen und Übungen/Alarmpläne/Arbeitssicherheit Dieses 2-tägige Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Sachwissen und die praktische Vorgehensweise zur schnellen und sicheren Eindämmung und Beseitigung von Benzin und Mineralölen auf dem Land und auf Binnengewässern. Ein wesentlicher schwerpunkt ist die Beseitigung von Ölspuren auf Strassenverkehrsflächen einschließlich der abschließenden Begutachtung des Belages und der Wiederfreigabe der Strasse. Während eines praktischen Seminarteils mit einem Umfang von ca. 4 Zeitstunden werden Bekämpfungs- und Beseitigungsmaßnahmen vorgeführt und von den Teilnehmer/-innen erprobt. So können Sie selber die Wirksamkeit der verschiedenen Bekämpfungs- und Beseitigungsverfahren unmittelbar erfahren und die Schwierigkeiten bei der Anwendung kennenlernen. Weitere wichtige dieser Veranstaltung sind die Arbeitssicherheit, die Behördenzuständigkeiten, das rechtssichere Handeln vor Ort, die Zusammenarbeit aller Beteiligter, Vorsorgemaßnahmen (Alarmpläne, Notfallausrüstung) sowie die Verantwortung und Haftung der Mitarbeiter/-innen von Hilfsdiensten und Behörden. Betriebspersonal aus Gewerbe und Industrie, Betriebliche Umweltschutzbeauftragte, Gefahrgutfahrer/ -innen, Gefahrgutbeauftragte, Einsatzkräfte von Hilfsdiensten, Mitarbeiter/-innen der zuständigen Ordnungs- und Umweltschutzbehörden. Regulär 495,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 445,00 Behörden, Kommunen 395, bis U044D1505G bis U044D1509G Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten und Aufgaben Haftung und Verantwortlichkeiten Grundsätze und Arbeitshilfen für das rechtssichere Handeln vor Ort Grundlagen zu Mineralölen Klassifikation von Mineralölen Physikalisch-chemische Eigenschaften von Mineralölen Verhalten und Eigenschaften von Mineralölen nach Unfällen Bekämpfungsmaßnahmen auf Straßenverkehrsflächen Eindämmung ausgelaufenen Öls Beseitigung eingedämmten Öls Beseitigung von Ölspuren mit Bindemitteln Beseitigung von Ölspuren mit Lösemitteln Bekämpfungsmaßnahmen auf Binnengewässern Eindämmen auf stehenden und fließenden Gewässern Aufnehmen/Abschöpfen eingedämmten Öls Praktische Vorführungen und Übungen Beseitigung von Mineralölen auf Verkehrsflächen und Gewässern Arbeiten mit Bindemitteln Nassreinigungsverfahren Ölsperren und Skimmer Freigabe von Straßenverkehrsflächen nach erfolgter Beseitigung von Ölspuren Rechtliche Regelungen/Aktuelle Rechtslage Inaugenscheinnahme/Prüfung des Belages Methoden zur Bestimmung der Fahrbahngriffigkeit Alarmpläne Zusammenarbeit aller Beteiligten (u.a. Unternehmen, Behörden, technische Hilfsdienste) Notfallausrüstung Arbeitssicherheit Dipl.-Ing. Hans-Gerd Wachtel, Unternehmensberater, Marl Thomas Schäfer, Koordinator und Leiter von Notfalleinsätzen (insb. bei Unfällen mit Benzin/ Mineralölen/wassergefährdenden Chemikalien sowie anderen Gefahrgütern bei Lobbe Industrieservice GmbH & Co. KG, Gewässerschutz 123

20 Betriebsbeau ragter für Immissionsschutz Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne von 7 Nr. 2 der 5. BImSchV mit bundesweiter behördlicher Anerkennung Für Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BImSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen. Grundvoraussetzungen der Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellt werden sollen, sind gemäß 55 Abs. 2 BImSchG die Fachkunde und Zuverlässigkeit. Diese Anforderungen sind in den 7 10 der 5. BImSchV näher geregelt. Danach hat die Fachkunde nur, wer die Teilnahme an einem von den Behörden anerkannten Lehrgang mit einem Umfang von 40 Stunden nachweisen kann. Der Lehrgang ist Ihnen auch zu empfehlen, wenn Sie sich als Anlagenbetreiber (Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.) umfassend zum Thema Betrieblicher Immissionsschutz (u.a. Anforderungen an Anlagen, Betreiberpflichten, Genehmigungsverfahren) informieren wollen. Mitarbeiter/-innen, die zukünftig als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz tätig werden wollen. Regulär 1385,00 Verbandsmitglieder (siehe Anhang) 1245, bis U011D1402G bis U011D1409G Bestellung, Funktionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten Immissionsschutzrecht EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Verordnungen zum BImSchG Verwaltungsvorschriften und Regelwerke (TA Luft, TA Lärm, VDI-Richtlinien) Grundzüge sonstigen Umweltrechts Europäisches Umweltrecht Umweltstrafrecht Durchführung von Genehmigungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Selbstüberwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten des Anlagenbetreibers Wesentliche Regelungen der TA Luft Schadstoffarten, Ausbreitung und Wirkung von Schadstoffen, Ausbreitungsrechnung Emissions- und Immissionsgrenzwerte Überwachung von Emissionen und Immissionen (u.a. Messtechnik, Messhäufigkeit, Messplanung) Abgas- und Abluftreinigung nach dem Stand der Technik Lärm und Erschütterungen Messung, Berechnung und Beurteilung Minderungsmaßnahmen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle Energieeinsparung/Abwärmenutzung Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Prof. Dr. Norbert Ebeling, Fachhochschule Münster/ Abteilung Steinfurt Dr. Jörg Hellhammer, Infracor GmbH, Marl Dipl. Ing. Jörg Matthes, Hauptdezernent für den Bereich Wasserwirtschaft bei der Bezirksregierung Düsseldorf Rechtsdezernentin Karin Uhlenbrock, Dezernentin in der Abt. Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg Dipl.-Ing. Wilhelm Kurtz, TÜV Rheinland, Köln Dipl. Ing. Dirk Hagebölling, Feuerwehr Bochum Dipl.-Ing. Ludger Weber, Infracor GmbH, Marl RA Dr. Markus W. Pauly, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln RA Dr. Rainer Geesmann, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln 124 Immissionsschutz

Betrieblicher Umweltschutz

Betrieblicher Umweltschutz Betrieblicher Umweltschutz Basiswissen Basiswissen Umweltrecht... 112 Basiswissen Europäisches Umweltrecht... 113 Abfallentsorgung Betriebsbeauftragter für Abfall... 114 Neuigkeiten für Abfallbeauftragte

Mehr

Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz Abfallentsorgung Betriebsbeauftragter für Abfall... 90 Neuigkeiten für Abfallbeauftragte... 91 Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken... 92 Fachkraft für

Mehr

Makeln und Handeln mit Abfall

Makeln und Handeln mit Abfall Makeln und Handeln mit Abfall Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ernst Wilke Assessor jur. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel.

Mehr

hellmann Consulting security and safety Die Profis in Sachen Sicherheit

hellmann Consulting security and safety Die Profis in Sachen Sicherheit hellmann Consulting security and safety Die Profis in Sachen Sicherheit THINKING AHEAD MOVING FORWARD Mit Sicherheit mehr Sicherheit! Der Bereich consulting security & safety existiert bei Hellmann bereits

Mehr

Grundlehrgänge 2005. Seminargebühr: 815 (mit Zusatzmodul Abfallbeauftragter 840 )

Grundlehrgänge 2005. Seminargebühr: 815 (mit Zusatzmodul Abfallbeauftragter 840 ) Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahlund NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.v. Berliner Allee 48 40212 Düsseldorf Klaus Bunzel: Tel. 0211 / 82 89 53 24 Fax 0211 / 82 89 53 20 Ralf Schmitz: Tel. 030 /

Mehr

Merkblatt M6 Mindestausstattung hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und technischer Regeln Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v.

Merkblatt M6 Mindestausstattung hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und technischer Regeln Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v. Merkblatt M6 Mindestausstattung hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und technischer Regeln Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v. 21. Februar 2008 1 Stand: 09. November 2001 2 letzte Änderung:

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem

Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,

Mehr

Umwelt und Betrieb. Autoren

Umwelt und Betrieb. Autoren Vorwort Das Umweltrecht hat sich zu einem außerordentlich komplexen Rechtsgebiet entwickelt, das in seiner konkreten Anwendung häufig zu Fragen und Problemen für den Rechtsanwender führt. Die Gründe hierfür

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN

BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN BESTEHENDES OPTIMIEREN INNOVATIVES PLANEN WIR ERÖFFNEN IHNEN FREIRÄUME für Ihr Kerngeschäft Nebenprozesse tragen maßgeblich zur Gewährleistung eines sicheren, effizienten und vorgabegemäßen Prozessablaufs

Mehr

Fachbetriebe nach WHG.

Fachbetriebe nach WHG. Aug. Dez. 2015 Fachbetriebe nach WHG. Sachkunde erwerben und aufrechterhalten. www.tuv.com/akademie INHALT Seminare Fachbetriebe nach WHG Was wir sonst noch bieten Organisatorisches Be 2 WHG-FACHBETRIEBE

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt? 1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer

Mehr

Abfalltransport von A-Z

Abfalltransport von A-Z Abfalltransport von A-Z Alle tragen Verantwortung das Abfallnachweisverfahren 15.10.2013 Dagmar Pekow Abfallwirtschaft Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen 28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Vereinsmanager C Ausbildung 2015. Lehrgang Nr. 1501 Ausbildung zum Vereinsmanager C

Vereinsmanager C Ausbildung 2015. Lehrgang Nr. 1501 Ausbildung zum Vereinsmanager C LSVS Referat Aus- und Fortbildung Hermann-Neuberger-Sportschule 4 66123 Saarbrücken Tel.: 0681/3879-493 Fax: 0681/3879-197 E-Mail: bildung@lsvs.de Homepage mit online Anmeldemöglichkeit: www.fortbildung.saarsport.de

Mehr

Mehr Sicherheit, weniger Kosten

Mehr Sicherheit, weniger Kosten Mehr Sicherheit, weniger Kosten Pelzer Schulungs- und Ausbildungsprogramm FAHRSCHULE Ihre Ansprechpartner/Innen Sie haben Fragen zum Thema Fahrerschulung? Wenden Sie sich hierfür einfach an: Fahrerschulung

Mehr

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Auf eine gute und sichere Nachbarschaft Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Bürgermeister der Stadt Wehr 3 Vorwort

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Sichere Entsorgung von Laborabfällen

Sichere Entsorgung von Laborabfällen LOUNGES 2012 PACKAGING SCHUTZ VOR KONTAMINATION Sichere Entsorgung von Laborabfällen Ihr Referent Dipl.-Ing. Thomas Hinrichs Managing Director BERNER INTERNATIONAL GMBH Elmshorn Germany Abfälle aus humanmedizinischer

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger

ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger ITVA-Regionaltreffen Nord 29. Oktober 2014 in Hamburg Historie ITVA-AK-IED

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht

SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht Modul: Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht I

Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht I Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht I von Dr. Ulrich Repkewitz Hagen/Oberhausen, 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz

I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 Wir machen unsere Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz transparent, die auf arbeitsschutzrechtlichen

Mehr

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.

Mehr

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land)

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummer: 2015 Q054 MO (Prüfung) Termin: 03.12.2015 (Prüfung) Zielgruppe: Tagungsort: Künftige und bereits

Mehr

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsstätten aus Sicht einer Aufsichtsbehörde Wie ist der Aufbau des staatlichen Arbeitsschutzes und welche Aufgaben hat der staatliche Arbeitsschutz in NRW! Wie

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Das Projekt wird durchgeführt von den Bezirksregierungen in Nordrhein- Westfalen in ihrer Funktion als Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken

Das Projekt wird durchgeführt von den Bezirksregierungen in Nordrhein- Westfalen in ihrer Funktion als Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken 1 Das Projekt wird durchgeführt von den Bezirksregierungen in Nordrhein- Westfalen in ihrer Funktion als Fachstelle für die öffentlichen Bibliotheken welche die öffentlichen Bibliotheken im Bundesland

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungsthematik im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Strukturierung, Zuständigkeiten, Verfahren, praktische

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Mehr

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Dr. Helmut Wendel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 42 Immissionsschutz, Lärm, Störfallvorsorge 4.

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen

Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen M. Haemisch Qualitätsmanagement Von der Qualitätssicherung zum Qualitätsmanagement (ISO 9001) Qualitätsmanagement als ein universelles Organisationsmodell

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

11.03.2014 Mannheim. 11.-12.03.2014 Duisburg. 13.03.2014 Dortmund

11.03.2014 Mannheim. 11.-12.03.2014 Duisburg. 13.03.2014 Dortmund Grundlagen des Abfallrechts 10.03.2014 249,- IWU Institut für Wirtschaft und Umwelt e.v. www.iwu-ev.de Interkommunale Zusammenarbeit u. Rekommunalisierung als strategische Handlungsoption für kommunale

Mehr

NETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen

NETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217 Seite 1 von 3 770 1 Allgemeines Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für

Mehr

Öffentliches Umweltrecht 1

Öffentliches Umweltrecht 1 Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 1 Allgemeines öffentliches Umweltrecht Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches

Mehr

U S N G omnicon engineering GmbH

U S N G omnicon engineering GmbH SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

Arbeitsschutz in Thüringen

Arbeitsschutz in Thüringen Arbeitsschutz in Thüringen Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden stellen sich vor Arbeitsschutz und Arbeitsschutzbehörden in Thüringen Arbeitsschutz ist ein notwendiger Bestandteil jeder beruflichen Tätigkeit.

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Mitarbeiterausbildung

Mitarbeiterausbildung Mitarbeiterausbildung Führungskraft werden! Einleitung Als Führungskraft in der Produktion sind Sie vielfach besonderen Anforderungen ausgesetzt. Im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen der Vorgesetzten

Mehr

Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen

Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich! Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht II

Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht II Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften - infernum Öffentliches Umweltrecht 2 Besonderes öffentliches Umweltrecht II von Dr. Ulrich Repkewitz Hagen/Oberhausen, 2012 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte

Mehr

Restgase. Bei der Verwertung auf der sicheren Seite. www.airliquide.de

Restgase. Bei der Verwertung auf der sicheren Seite. www.airliquide.de Restgase Bei der Verwertung auf der sicheren Seite www.airliquide.de Rücknahme von Druckgasbehältern mit Restinhalt Giftige, korrosive oder brennbare Restinhalte in Druckgasflaschen können nicht einfach

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Onlinekurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement soll Ihnen die Technik der Vertragsgestaltung

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Volkert Petersen Jens-Uwe Heuer Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz fflfll BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Modul Kreislaufwirtschafts-

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr