Systemische Veränderungen in der Arbeitslosenversicherung in Deutschland

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1 Systemische Veränderungen in der Arbeitslosenversicherung in Deutschland Brennpunkt: Arbeitslosenversicherung. Genügt die Arbeitslosenversicherung den Realitäten auf dem Arbeitsmarkt? Fachtagung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am Peer Rosenthal - Arbeitnehmerkammer Bremen Prof. Dr. Silke Bothfeld - Hochschule Bremen

2 Die wichtigsten Reformen seit Mitte der 1990er Jahre 1. Arbeitsrechtliche Deregulierung (Leiharbeit, befristete Beschäftigung, Minijobs) 2. Reform der Arbeitsverwaltung Versprechen : Leistungen aus einer Hand Ergänzung der Regelsteuerung durch Zielsteuerung 3. Veränderung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums Abschaffung von Pflichtleistungen (Rechtsanspruch durch Leistungsbeziehende) Drastische Kürzung der Ausgaben für die aktive AMP 4. Reform der Arbeitslosenversicherung Verengung der Zugangsregeln zur Versicherungsleistung faktische Abschaffung der Arbeitslosenhilfe Einführung der (stark bedarfsgeprüften und sanktionierbaren) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II Hartz IV)

3 Beobachtungen zum institutionellen Wandel: Abschied von der Statussicherung? Wie können wir den Wandel systematisch untersuchen? Veränderung der Grundprinzipien, die die Zielstellungen und Logiken der AlV mit den institutionellen Regeln verknüpfen (Nullmeier/Rüb 1993). Betrachtung der Auswirkungen der institutionellen Veränderung Methode: Analyse der institutionellen Feinmechanismen & empirische Analyse der Wirkungen anhand ausgewählter Indikatoren Der durch die Aktivierung verursachter Wandel in der deutschen Arbeitslosenversicherung ist unterschwellig, aber folgenreich: die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung werden geschwächt. Nämlich: Die mittelschichtsbezogene Statussicherung wird zunehmend durch eine fürsorge-orientierte Absicherung verdrängt (und somit soziale Rechte aufgegeben)

4 Die drei [vier] zentralen Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung I. Äquivalenzprinzip Beitragsleistungen stehen Rechtsansprüche auf angemessene äquivalente Leistungen gegenüber II. Statussicherung Das Leistungssystem sowie die Verknüpfung von aktiven und passiven Maßnahmen wirken als Schutzschirm für den Erhalt des erreichten beruflichen Status III. Paritätische und solidarische Finanzierung Die paritätische Finanzierung bildet die geteilte Verantwortlichkeit der privaten Akteure ab Die Mischfinanzierung entlastet die privaten Akteure bei übermäßiger Belastung zur Realisierung von Gemeinwohlanliegen [IV. Selbstverwaltung] Die Verwaltung durch die Sozialpartner sichert eine institutionelle Stabilität und einen Schutz der Leistungsniveaus gegen politische Konjunkturen

5 Grundprinzip I: Das Äquivalenzprinzip wird enger gezogen, bei Beibehaltung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen Entstehung des Leistungsanspruchs Umfang der Erwerbstätigkeit: Mindestbeträge/ Höchstbeträge festgelegt (Geringfügigkeitsgrenze, Bemessungsgrenze) Dauer und Kontinuität der Erwerbstätigkeit: Minderung der Rahmenfrist macht höheren Beschäftigungsgrad erforderlich Die angemessene Dauer des Leistungsbezugs Reduzierung längerer Bezugsdauern für ältere Arbeitslose Abschaffung der Schonung Ü-57: Nichtvermittlung, abschlagsfreie Rente Äquivalenz: Höhe der Leistung vs. Finanzierung versicherungsfremder Leistungen

6 Zweimalige Veränderung der max. Bezugsdauern des AlG bis Jan 2006 Feb 2006-Dez 2007 seit Jan Quelle: nach Dlugosz et al 2009.

7 Höhe der Arbeitslosenversicherungsleistungen 2013 nach Alter und Geschlecht ,0 90,0 alle , , , ,2 47,5 50,0 46,5 40,0 Männer ,0 28, ,0 10,0-0,0 alle bis 25 J. ab 50 ab 55 Quelle: www.

8 Immer weniger Arbeitslose erwerben Anspruch auf AlG I Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen.

9 Grundprinzip II: Die Statussicherung... wird vielfach unterminiert 1. Zugang zur Status wahrenden AlV-Leistung wurde erschwert Verminderung der Rahmenfrist und Verkürzung der Dauer Zunehmende Kopplung der Leistungen an Verhalten 2. Vermittlungsvorrang schwächt Statussicherung und Aufstiegsmobilität (Zumutbarkeit) 3. Fehlen von Angeboten aktiver Förderung zum Erhalt und Ausbau der Qualifikation Arbeitslosigkeit wird zur Soll-Bruchstelle in der Statuskarriere der Beschäftigten

10 Veränderungen bei Zumutbarkeit und Sperrzeiten SGB III Zumutbarkeit Abschaffung des Qualifikationsschutzes gestufter Einkommensschutz erhöhte regionale Mobilitätsanforderungen Sperrzeiten Umkehr der Beweislast Differenzierung der Sperrzeitendauer Anspruchsverlust nach 21 Wochen neue sperrzeitbewährte Tatbestände (verspätete Arbeitsuchendmeldung, Meldeversäumnisse, Eigenbemühungen) Erhöhter Druck zur Wiederbeschäftigung

11 Sperrzeiten SGB III: Gesamtzahl und Verteilung nach Gründen 2004 bis 2012 Quelle: Bundesagentur für Arbeit;

12 Der Anteil von Beziehern einkommensbezogener Leistungen an allen Arbeitslosen sinkt drastisch Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stat. Bundesamt; Berechnungen des BIAJ; eigene Berechnungen.

13 Eintritte Förderung beruflicher Weiterbildung (SGB III) Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

14 Grundprinzip III - die paritätische und solidarische Finanzierung...wird schrittweise ausgehöhlt AG und AN werden durch sinkenden Beitragsanteil an der Finanzierung aus Pflicht entlassen Bundeshilfen werden Gegenstand politischer Konjunkturen Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin von der Versichertengemeinschaft getragen autonome Handlungsspielräume, und allgemein, die Möglichkeit antizyklischer Intervention der BA werden verringert

15 Entwicklung von Beitragssatz ALV und Arbeitslosenquote seit 1970 Quelle: Sozialpolitik aktuell; Bundesagentur für Arbeit.

16 Beitragseinnahmen und Anteil an Gesamteinnahmen seit 1970 Quelle: Sozialpolitik aktuell; Bundesagentur für Arbeit.

17 Schlussfolgerungen Die Lockerung der institutionellen Verankerung der Grundprinzipien - Äquivalenzprinzip, Statussicherung, paritätische Finanzierung zeitigt Konsequenzen Wachsende Gruppe von Arbeitslosen, die keinen Zugang zum System haben Geringe Leistungsbeträge nicht armutsfest Aufstiegsmobilität eingeschränkt, Lohneinbußen und unterwertige Beschäftigung wahrscheinlich Zunehmend eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der BA Systemische Veränderungen, die das Kernprinzip der statusbezogenen Sicherung in Frage stellen

18 Gegenvorschläge 1. Gerechtigkeitsfrage politisch klären Wer soll durch die AlV abgesichert sein? (auch atypisch JUNGE Beschäftigte!) Welches Niveau soll die Absicherung haben? (Dauer, Mindestleistungen und Ausgleich für GeringverdienerInnen) 2. Lebensstandardsicherung als Legitimationsbasis erhalten Strenge Zumutbarkeitsdefinitionen & Sanktionen zurücknehmen Bezugsdauern teilweise verlängern, Übergänge schaffen Berufliche Weiterbildungsangebote verbreitern 3. Solidarische Finanzierung sichern Verstetigung der Bundesbeteiligung Überlegungen zur Beschäftigungsversicherung realisieren

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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