Arbeitslosenversicherung (SGB III) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV, SGB II)

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1 Arbeitslosenversicherung (SGB III) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV, SGB II) "Armut und Ausgrenzungen per Gesetz" und "Wer sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt." Auswertung Kleiner Anfragen (KA) von Katja Kipping (MdB) u. a. Fraktion DIE LINKE Antwort 17/5583 (Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte) Antwort 17/5861 (Grundsicherung und damit verbundene soziale Aspekte) - Ausgewählte Daten, Bundesrepublik Deutschland - SOZIALGESETZBUCH III Arbeitslosenversicherung 1. Verhältnis offene Stellen zu Arbeitslose (SGB III und SGB II) 2. Verhältnis offiziell registrierte Arbeitslose im SGB III und im SGB II (Hartz IV) 3. durchschnittliche monatliche Höhe Arbeitslosengeld I (SGB III) Vgl. mit Armutsrisikogrenze 4. Widersprüche und Erfolge 5. Klagen und Erfolge 6. Sperrzeiten, Gründe, Dauer 7. Widersprüche gegen Sperrzeiten und Erfolge 8. Klagen gegen Sperrzeiten und Erfolge 9. Dauer erstinstanzlicher sozialgerichtlicher Klageverfahren 10. Fazit SOZIALGESETZBUCH II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV) 1. durchschnittliche monatliche Höhe Arbeitslosengeld II Alleinstehende (SGB II) Vgl. mit Armutsrisikogrenze 2. Widersprüche und Erfolge 3. Dauer Bearbeitung Widersprüche 4. Klagen und Erfolge 5. Dauer sozialgerichtlicher Klageverfahren 6. Sanktionen und Gründe (nur 31 SGB II) 7. Widersprüche gegen Sanktionen und Erfolge 8. Klagen gegen Sanktionen und Erfolge 9. Der weitere Skandal: Bundesregierung zu verdeckter Armut 10. Fazit GESAMTFAZIT 1

2 SOZIALGESETZBUCH III zu 1.) offiziell registrierte Arbeitslose im SGB III und im SGB II, Bestand Jahresdurchschnitt, offene Stellen sind: sv-pflichtige, geringfügige und sonstige (z. B. Praktikantenarbeitsstellen) Arbeitsstellen, (in Klammern: tatsächlich Arbeitslose, also auch in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befindliche und über 58 Jahre alte Arbeitslose, die alle nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen) Tabelle 1 offiziell registrierte Arbeitslose (SGB III und SGB II) (ca ) offene Stellen gesamt Quote 1 offene Stelle auf x Arbeitslose 1 : 19 1 : 13 1 : 9 1: 8 1 : 11 1 : 9 (ca. 1: 12) BEMERKUNG: Das Verhältnis offene Stellen zu Arbeitslosen hat sich in den letzten Jahren nicht nennenswert verändert. Bei ungeschönter Arbeitslosenstatistik beträgt das Verhältnis 1:12, bei geschönter Statistik 1:9. Dabei ist zu beachten, dass sich unter den offenen Stellen auch geringfügige und Praktikantenarbeitsstellen befinden. 2

3 zu 2.) Verhältnis offiziell registrierter Arbeitsloser (SGB III und SGB II) und offiziell registrierter Arbeitsloser im SGB II (Hartz IV) Tabelle 2 1 : 0,57 ( ) 1 : 0,63 ( ) 1 : 0,69 ( ) 1 : 0,77 ( ) 1 : 0,65 ( ) 1 : 0,67 ( ) BEMERKUNG: 67 % der offiziell als arbeitslos Registrierten sind im Hartz-IV-Bezug, tendenzielle Zunahme seit Einführung Hartz IV. zu 3.) durchschnittliche monatliche Höhe Arbeitslosengeld I (SGB III) in Euro Vgl. mit Armutsrisikogrenze, in Euro, Armutsrisikogrenze Alleinstehende/r nach SOEP (Sozioökonomisches Panel, EU-Standard) in Euro Tabelle 3 Höhe Arbeitslosengeld I Armutsrisikogrenze noch nicht bekannt noch nicht bekannt BEMERKUNG: Arbeitslosengeld I verhindert nicht Einkommensarmut und damit verbundenen Ausgrenzung von der gesellschaftlichen Teilhabe! 3

4 WER sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! zu 4.) offiziell registrierte Arbeitslose im SGB III, Widersprüche SGB III und ALG I sowie deren Erfolgsquote in Prozent, Erfolg: ganz oder teilweise Stattgabe 1 Tabelle 4 Arbeitslose im SGB III Widersprüche gesamt Erfolgsquote SGB III gesamt 30,59 28,91 25,61 25,61 27,43 27,33 Widersprüche ALG I Erfolgsquote ALG I 42,06 43,13 40,01 39,07 39,93 39,11 BEMERKUNG: Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln! Dauerhaft sehr hohe Erfolgsquote Widersprüche im Bereich SGB III und auch speziell zum Arbeitslosengeld I. 1 Beachten: Die der offiziell registrierten Arbeitslosen kann nicht direkt ins Verhältnis zu den Widersprüchen bzw. Klagen gesetzt werden, da z. B. auch nicht offiziell als arbeitslos Registrierte Widersprüche / Klagen im Bereich SGB III einlegen / führen können (z. B. wenn sie sich in arbeitsmarktpoltischen Maßnahmen befinden). Die Angabe erfolgt nur zur näherungsweisen Einordnung der Angaben zu den Widersprüchen und Klagen im SGB III. 4

5 zu 5.) Klagen SGB III, Erfolgsquote in Prozent Ausgang des Verfahrens ganz oder teilweise zu Gunsten KlägerIn, d. h.: vollständige / teilweise Nachgabe im Verfahren oder Erfolg durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid. Tabelle 5 Klagen SGB III gesamt Erfolgsquote 34,33 29,80 30,15 26,37 28,87 32,37 Klagen ALG I Erfolgsquote 47,19 48,42 40,15 35,77 32,97 30,96 BEMERKUNG: Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln! 2010 höchstes Niveau der Erfolgsquote Klagen SGB III seit 2006! zu 6.) offiziell registrierte Arbeitslose (nur SGB III) und Sperrzeiten (SGB III), Verhältnis Arbeitslose und Sperrzeiten (Durchschnitt), Gründe und Dauer Sperrzeiten 2 Tabelle Arbeitslose im SGB III Es gibt unterschiedliche Sperrzeitendauern, die meisten Sperrzeiten neben 2, 3 und 6 Wochen sind im Bereich 1 Woche und 12 Wochen zu verzeichnen. Sperrzeit bedeutet den Verlust des Zahlanspruchs auf das Arbeitslosengeld I in dieser Zeit sowie die Verkürzung der gesamter Anspruchsdauer ALG I um genannte Zeiträume. Bei Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I können zwar Hartz-IV-Leistungen beantragt werden, aber diese Leistung wird dann in der Regel mit einer Sanktion/Leistungskürzung in Höhe von 30 Prozent belegt. 5

6 Sperrzeiten u. durchschnittl. Verhältnis Alose und Sperrzeiten , : 0, , : 0, : 0,71 Grund: verspätete Arbeitsuchendmeldung (1 Woche Sperrzeit) Grund: Meldeversäumnis (1 Woche Sperrzeit) Grund: Arbeits- Aufgabe (12 Wochen Sperrzeit) Grund: Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühung, Ablehnung oder Abbruch Eingliederungsmaßnahme (Sperrzeit 2 Wochen bis 12 Wochen bei Mehrfachverstößen) Dauer 1 Woche Dauer 12 Wochen Beachten: Die der offiziell registrierten Arbeitslosen kann nicht direkt ins Verhältnis zu den Sperrzeiten gesetzt werden, da ein/e Arbeitslose/r mehrere Sperrzeiten im Jahr erhalten kann Die Angabe erfolgt nur zur näherungsweisen Abbildung des Verhältnisses als Durchschnittswert. 6

7 BEMERKUNG: Obwohl die der Arbeitslosen im SGB III sinkt und obwohl es überhaupt nicht ausreichend Erwerbsarbeitsplätze zu vermitteln gibt, steigt die Zahl der Sperrzeiten deutlich durchschnittlich (!) über 2/3 bis 3/4 der Arbeitslosen im SGB III erhalten eine Sperrzeit. Das heißt: Kalte Enteignung von Versicherungsansprüchen/ Ausgrenzung aus dem Leistungsbezug. Hauptgründe für Sperrzeiten sind verspätete Arbeitsuchendmeldung und Meldeversäumnisse, nicht Arbeitsablehnungen etc. WER sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! zu 7.) Widersprüche gegen Sperrzeiten und Erfolgsquote in Prozent, Erfolg: teilweise oder ganz Stattgabe zugunsten WiderspruchsführerIn Tabelle 7 Widersprüche Erfolgsquote 40,99 43,36 43,40 41,14 40,68 40,10 BEMERKUNG: Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen (SGB III) steigt die der Widersprüche. Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln: Die Erfolgsquote ist konstant mit über 40 Prozent sehr hoch! zu 8.) Klagen gegen Sperrzeiten und Erfolgsquote in Prozent, Ausgang des Verfahrens ganz oder teilweise zu Gunsten KlägerIn, d. h.: vollständige / teilweise Nachgabe im Verfahren oder Erfolg durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid. 7

8 Tabelle 8 Klagen Erfolgsquote 5,82??? 4 5,86??? 54,47 49,61 45,82 43,33 BEMERKUNG: Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen (SGB III) verbleibt die der Klagen auf hohem Niveau. Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln: Die Erfolgsquote ist mit über 40 bis 50 Prozent extrem hoch! zu 9.) Dauer erstinstanzlicher sozialgerichtlicher Klageverfahren SGB III in Monaten Tabelle 9 Monate 13,6 15,3 16,7 16,8 16,6 BEMERKUNG: Fast 17 Monate durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Klageverfahren im Bereich SGB III!! zu 10.) FAZIT: Derzeitige Arbeitslosenversicherung bedeutet Armut und Ausgrenzung per Gesetz (durch zu niedrige Leistungen) und massenhafte Ausgrenzungen aus dem Leistungsbezug (durch rechtswidriges Verwaltungshandeln und Sperrzeiten)! Und: Wer sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! 4 Offensichtlich fehlerhafte Angaben in der Antwort der Bundesregierung. 8

9 SOZIALGESETZBUCH II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV) zu 1.) durchschnittliche monatliche Höhe Arbeitslosengeld II (voller Regelsatz plus anerkannte KdU, keine weiteren Einkommen, keine Mehrbedarfe, in Klammern: davon anerkannte KdU), Alleinstehende/r, in Euro (Dezember des jeweiligen Jahres) Vgl. mit Armutsrisikogrenze, in Euro, Armutsrisikogrenze Alleinstehende/r nach SOEP (Sozioökonomisches Panel, EU-Standard) Tabelle 1 Höhe Arbeitslosengeld II West / Ost bzw. gesamt 630 / 616 (285) 625 (280) 632 (285) 643 (292) 657 (298) 663 (304) Vgl. Höhe ALG I Armutsrisikogrenze noch nicht bekannt noch nicht bekannt BEMERKUNG: Hartz IV schützt nicht vor Einkommensarmut und damit verbundener Ausgrenzung von der Teilhabe an der Gesellschaft! WER sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! zu 2.) Personen und Bedarfsgemeinschaften (in Klammern) im Leistungsbezug SGB II, Widersprüche SGB II: Eingänge und Erledigung, Erfolgsquoten in Prozent, Erfolg absolute Zahlen, Erfolg Widerspruch: ganz oder teilweise Stattgabe zugunsten der Widerspruchführenden 9

10 Tabelle Personen im SGB-II- Bezug 5 (Bedarfsgemeinschaften) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Eingang Widersprüche erledigter Widersprüche Erfolgsquote (bezogen auf erledigte Widersprüche) 37,8 36,6 36,4 36,3 34,6 erfolgreicher Widersprüche BEMERKUNG: Trotz sinkender der Bedarfsgemeinschaften steigt die der Widersprüche. Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln: Konstant hohes Niveau der Erfolge von Widersprüchen beim SGB II. 5 Beachten: Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) oder Person kann mehrere Widersprüche / Klagen einlegen / führen, daher kein Verhältnis BG / Personen zu Widersprüchen / Klagen ableitbar. Die Angabe der BG- / Personen- Zahlen dient zur ungefähren Einordnung der Angaben zur der Widersprüche / Klagen. 10

11 zu 3.) durchschnittliche Bearbeitungsdauer Widersprüche SGB II in Monaten Tabelle Dauer 4,9 4,4 3,4 3,0 2,4 zu 4.) Personen und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II, Klagen SGB II Eingänge und Erledigung, Erfolgsquoten für Klageführer/innen in Prozent, Erfolge absolut, Erfolg: Ausgang des Verfahrens ganz oder teilweise zu Gunsten KlägerIn, d. h.: vollständige / teilweise Nachgabe im Verfahren oder Erfolg durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid. Tabelle Personen im SGB-II- Bezug 6 (Bedarfsgemeinschaften) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Eingang Klagen erledigter Klagen Erfolgsquote (bezogen auf erledigte Klagen) 36,3 41,8 48,6 48,8 45,3 6 Beachten: Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) oder Person kann mehrere Widersprüche / Klagen einlegen, daher kein Verhältnis BG/Personen zu Widersprüchen / Klagen direkt ableitbar. Die Angabe der BG/Personen-Zahlen dient zur ungefähren Einordnung der Angaben zur der Widersprüche / Klagen. 11

12 erfolgreicher Klagen BEMERKUNG: Trotz sinkender der Bedarfsgemeinschaften steigt die der Klagen. Massenhaft rechtswidriges Verwaltungshandeln: Mit fast 50 Prozent ist die der erfolgreichen Klagen im Bereich SGB II extrem hoch! zu 5.) durchschnittliche Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren SGB II in Monaten Tabelle Dauer 3,8 6,4 8,0 9,6 11,1 BEMERKUNG: Ständig steigende Verfahrensdauer, Monate durchschnittlich! zu 6.) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) und elb mit mindestens einer Sanktion nach 31 SGB II / Sanktionen nach 31 gesamt (Verhältnis elb und Sanktionen) und nach Sanktionsgründen (absolut und in Prozent) bei elb Tabelle elb elb mit mindestens einer Sanktion * 7 * Diese Daten wurden trotz Abfrage von der Bundesregierung am 16. Mai 2011 nicht übermittelt, stammen aus Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V.: SGB II Sanktionen (Hartz IV) vom 19. April 2011 (nach BA-Statistik). 12

13 Zugänge, also neue Sanktionen im Jahr bei elb, * durchschnittl. Verhältnis elb zu Sanktionen ,14 1 : 0,15 1 : 0,15 1 : 0,17 Zugänge, also neue Sanktionen im Jahr bei elb wegen Meldeversäumnis wegen Verletzung Pflichten Eingliederungs vereinbarung wegen Weigerung zumutbare Arbeit, Ausbildung oder sonstige Maßnahmen aufzunehmen, aus- oder fortzuführen * (60,2)* * (17,2)* * (12,4)* BEMERKUNG: Trotz sinkender Leistungsberechtigter immer mehr Sanktionen, durchschnittlich wird jede/r sechste erwerbsfähige Leistungsberechtigte sanktioniert. Die sanktionsbewehrte "Aktivierung" (Meldepflichten, Eingliederungsvereinbarungen und - maßnahmen ) läuft auf Hochtouren, obwohl tatsächlich nur sehr wenige Erwerbsarbeitsstellen zu vermitteln sind. Hartz IV ist auch Armut und Ausgrenzung durch Sanktionen! 8 Beachten: Die der elb kann nicht direkt ins Verhältnis zu den Sanktionen gesetzt werden, da ein/e elb mehrere Sanktionen im Jahr erhalten kann Die Angabe erfolgt nur zur näherungsweisen Abbildung des Verhältnisses als Durchschnittswert. 13

14 WER sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! zu 7.) erledigte Widersprüche SGB II gegen Sanktionen ( 31 und 32), Erfolg absolute Zahlen, Erfolgsquote in Prozent, Erfolg: ganz oder teilweise Stattgabe Tabelle erledigter Widersprüche gegen Sanktion Erfolg Erfolgsquote 34,1 % 37,9 % 41,6 % 39,7 % 42,1 % BEMERKUNG: Sanktionsmöglichkeit führt zu massenhaft rechtswidrigem Verwaltungshandeln. Rekord der Erfolge bei Widersprüchen gegen Sanktionen! Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung durch Sanktionen! zu 8.) Klagen SGB II gegen Sanktionen ( 31 und 32), Erfolgsquote in Prozent und absolute Zahlen, Erfolg: Ausgang des Verfahrens ganz oder teilweise zu Gunsten KlägerIn, d. h.: vollständige / teilweise Nachgabe im Verfahren oder Erfolg durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid. Tabelle erledigte Klagen gegen Sanktion Erfolg

15 Erfolgsquote 41,9 51,0 65,2 53,6 60,0 BEMERKUNG: Sanktionsmöglichkeit führt zu massenhaft rechtswidrigem Verwaltungshandeln: Eine extrem hohe Quote der Erfolge bei Klagen gegen Sanktionen! Hartz IV ist auch Armut und Ausgrenzung durch Sanktionen! Der weitere SKANDAL zu 8.) Aussagen Bundesregierung zu verdeckter Armut (Auszug aus Antwort auf KA (17/5317)) Vorbemerkung: Urteil des BVerfG vom zu den Regeleistungen SGB II (Randnummer 169) "Der Gesetzgeber bleibt freilich entsprechend seiner Pflicht zur Fortentwicklung seines Bedarfsermittlungssystems verpflichtet, bei der Auswertung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Referenzgruppe ausgeschieden werden. " Frage Nr. 11: Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik und in den einzelnen Bundesländern erhielten keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)? Antwort: Verfahren für eine belastbare und überprüfbare Ermittlung von verdeckter Armut liegen bislang nicht vor." Fragen: "Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten Armut im Bereich des SGB II und SGB XII bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge, Seite 138?" 15

16 Antwort: "Die Bundesregierung hält daher die in der Studie von Becker/Hauser vorgenommene Abschätzung des Umfangs der verdeckten Armut für nicht aussagekräftig." Fragen "Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB II und des SGB XII zu bekämpfen?" Antwort: Um hierbei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen, wurde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch eine Vorschrift aufgenommen ( 10 Regelbedarfsermittlungsgesetz), nach der für die nächste Regelbedarfsermittlung konzeptionelle und statistische Weiterentwicklungen zu erarbeiten sind. Ein entsprechender Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegen. Eine vorherige Festlegung zur konzeptionellen Weiterentwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen." BEMERKUNGEN zu verdeckten Armut: 1. Ein Bericht für die Weiterentwicklung der Regebedarfsermittlung wird erst im Juli 2013 vorgelegt. Da dürften bereits die Erhebungen der EVS 2013 laufen, also mögliche Weiterentwicklungen und politische Interventionen in Richtung Erfassung verdeckter Armut für die empirische EVS-Erhebung (und spätere Ableitung der Regelbedarfe daraus vgl. Urteil BVerfG) zu spät kommen. 2. Die Quote der verdeckten Armut im SGB II und SGB XII liegt bei rund 50 Prozent, d. h. auf eine Transferbeziehenden kommt noch ein Anspruchsberechtigter in verdeckter Armut (siehe Becker/Hauser). Oder anders: Mit den Grundsicherungssystemen werden ca. 50 Prozent der Anspruchsberechtigten aus der ihnen zustehenden Absicherung des ohnehin schon zu niedrigen Existenz- und Teilhabeminimums ausgrenzt. (siehe Becker / Hauser 2010, Seite 138) zu 10.) FAZIT: Hartz IV bedeutet Armut und Ausgrenzung per Gesetz (durch zu niedrige Leistungen) und massenhafte Ausgrenzungen aus dem Leistungsbezug 16

17 (durch rechtswidriges Verwaltungshandeln, durch Sanktionen, durch verdeckte Armut)! Und: Wer sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! GESAMTFAZIT: Derzeitige Arbeitslosenversicherung und Hartz IV bedeuten Armut und Ausgrenzung per Gesetz (durch zu niedrige Leistungen) und massenhafte Ausgrenzungen aus dem Leistungsbezug (durch rechtswidriges Verwaltungshandeln, durch Sanktionen/Sperrzeiten und durch verdeckte Armut)! Und: Wer sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt! 17

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