Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Arbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ARW-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens PM-ARW-P ggmbh Seite 1

2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift PM-ARW-P ggmbh Seite 4

3 Studiengang Pflegemanagement Fach Arbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ARW-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe Σ max. Punktzahl Viel Erfolg! PM-ARW-P ggmbh Seite 1 von 3

4 Klausuraufgaben Aufgabe 1: Arbeitsorganisation 22 Punkte Zwei Modelle, auf die in den Arbeitswissenschaften immer wieder zurückgegriffen wird, sind das Arbeitssystem-Modell und das Belastungs-Beanspruchungs-Modell. 1.1 Definieren Sie kurz die Begriffe Belastung und Beanspruchung. 8 Punkte 1.2 Bei Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Arbeit kommt es regelmäßig vor, dass Beschäftigte mit sehr hohem Dienstalter über weniger Beschwerden klagen als solche mit geringem oder mittlerem Dienstalter. Dies führt insbesondere bei empirischen Studien zu teilweise paradoxen Ergebnissen. Benennen und erklären Sie dieses Phänomen. 1.3 Skizzieren Sie ein einfaches Arbeitssystem-Modell: Zeichnen Sie hierfür die Modellbestandteile und die Beziehungen zwischen den Bestandteilen. 7 Punkte 7 Punkte Aufgabe 2: Bewegung und Körperhaltung 21 Punkte Pflegekräfte sind von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) überdurchschnittlich häufig betroffen, deshalb sind präventive Maßnahmen in diesem Bereich notwendig. 2.1 In der Krankheitsprävention werden 3 Präventionsarten unterschieden. Nennen Sie die 3 Arten mit ihrer jeweiligen Zielsetzung in der Prävention von MSE. 2.2 Als Pflegedienstleitung eines Pflegeheimes möchten Sie die Gesundheitsförderung in Ihrer Einrichtung verbessern. Da Mitarbeiter immer wieder über Rückenbeschwerden klagen, soll die Prävention von MSE im Mittelpunkt stehen. Sie bevorzugen eine ganzheitliche Herangehensweise, die sowohl die Mitarbeiter- als auch die Umgebungsperspektive berücksichtigt. Erklären Sie diese beiden grundlegenden Ansätze zur Prävention von MSE und nennen Sie zu beiden Ansätzen jeweils eine Maßnahmen, die Sie einleiten würden. 9 Punkte 12 Punkte Aufgabe 3: Psychische Anforderungen 20 Punkte Die Zufriedenheit der Mitarbeiter gilt als wichtiger Faktor für ein gutes Organisationsklima und gute Leistung. Bei einer Befragung wird die subjektiv empfundene Qualität des Arbeitslebens bzw. die Arbeitszufriedenheit eingeschätzt. 3.1 Nennen Sie die vier Faktoren, die nach dem erweiterten Modell der Arbeitszufriedenheit von Brüggemann & Büssing die Entstehung der verschiedenen Formen von Arbeits(un)- zufriedenheit bestimmen. 3.2 Welche Voraussetzung/en muss/müssen gegeben sein, damit nach diesem Modell Arbeitsunzufriedenheit entstehen kann? 3.3 Erläutern Sie, warum eine stabilisierte Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter für eine Organisation nicht nur positive Seiten hat. 12 Punkte 4 Punkte 4 Punkte Aufgabe 4: Arbeitszeitgestaltung 17 Punkte 4.1 Erläutern Sie drei Probleme bzw. besondere Belastungen, die mit dem Einsatz von Dauernachtwachen verbunden sind. 9 Punkte 4.2 Zeigen Sie zwei Lösungsmöglichkeiten zur Reduktion der Probleme bzw. Belastungen auf. 8 Punkte PM-ARW-P ggmbh Seite 2 von 3

5 Klausuraufgaben Aufgabe 5: Arbeitsschutzsystem in Deutschland 20 Punkte Mit der Einführung der Gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Unternehmerhaftpflicht abgelöst. Für Schäden, die Beschäftigte bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit erleiden, steht im Regelfall die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein, die sich durch Beiträge der Unternehmen finanziert. 5.1 Erklären Sie den Begriff der Gefährdungshaftung, indem Sie ihn vom Begriff der Verschuldungshaftung abgrenzen, und geben Sie ein Beispiel aus der Praxis für die Gefährdungshaftung. 5.2 Nennen Sie je einen Vorteil der Ablösung der Verschuldenshaftung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 10 Punkte 10 Punkte PM-ARW-P ggmbh Seite 3 von 3

6 Studiengang Pflegemanagement Fach Arbeitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ARW-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unter Angabe des Prüfungskennzeichens unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburger-fh.de). PM-ARW-P ggmbh Seite 1 von 5

7 Korrekturrichtlinie Lösung 1 SB 1, S. 12 ff. / S. 16 ff. / SB 2, S Punkte 1.1 Definieren Sie kurz die Begriffe Belastung und Beanspruchung. Belastung ist die Gesamtheit der auf den Menschen einwirkenden Faktoren der Arbeit und der Arbeitsumgebung. Beanspruchung ist die Antwortreaktion des Körpers auf die Belastung; sie ist neben der Höhe und der Dauer der Belastung zusätzlich von den individuellen Eigenschaften des Menschen abhängig. 8 Punkte 4 P pro Definition 1.2 Bei Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Arbeit kommt es regelmäßig vor, dass Beschäftigte mit sehr hohem Dienstalter über weniger Beschwerden klagen als solche mit geringem oder mittlerem Dienstalter. Dies führt insbesondere bei empirischen Studien zu teilweise paradoxen Ergebnissen. Benennen und erklären Sie dieses Phänomen. Benennung: Das zu beobachtende Phänomen ist der Healthy-Worker-Effekt. Erklärung: Dieser wird sichtbar, wenn bei der Darstellung von Erkrankungshäufigkeiten in einer Berufsgruppe die Raten mit wachsendem Dienstalter ab- statt zunehmen oder stagnieren. So scheint es, als würden die Beschäftigten mit den Jahren immer gesünder. Tatsächlich scheiden jedoch überbeanspruchte oder erkrankte Beschäftigte schon frühzeitig aus dem belastenden Beruf aus und stehen für die statistische Erhebung nicht mehr zur Verfügung. Dies führt zu einer Unterschätzung der Prävalenzraten. 7 Punkte 2 P für Benennung 5 P für Erklärung 1.3 Skizzieren Sie ein einfaches Arbeitssystem-Modell: Zeichnen Sie hierfür die Modellbestandteile und die Beziehungen zwischen den Bestandteilen. Das Arbeitssystem umfasst den Menschen als Arbeitssubjekt (Kategorie M), Arbeitsmittel (Kategorie B), das Arbeitsobjekt oder die Arbeitsobjekte (Kategorie W) sowie die Arbeitsumgebungsfaktoren (Kategorie U), die alle miteinander in wechselseitigen Beziehungen stehen. 7 Punkte 1 P pro Kategorie 0,5 P pro Beziehung (Pfeile) Mensch Arbeitsmittel Maschine Arbeitsobjekt Umwelt Arbeitsumgebungsfaktoren PM-ARW-P ggmbh Seite 2 von 5

8 Korrekturrichtlinie Lösung 2 vgl. SB 2, S Punkte 2.1 Präventionsarten Primärprävention: Zielt auf Minimierung von Risikofaktoren für Wirbelsäulenerkrankungen im Sinne einer Prophylaxe. Sekundärprävention: Hat das Ziel, Erkrankungen nach ihrem Auftreten an der Ausbreitung bzw. Chronifizierung zu hindern und Neuerkrankungen zu vermeiden. Tertiärprävention: Soll Krankheitsfolgen und Komplikationen abschwächen, etwa durch Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. 2.2 Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen Verhaltenspräventive (individuenzentrierte) Ansätze: Auf die Mitarbeiter zielende Methoden zur Verhaltensbeeinflussung sowie Trainings zur Verbesserung der körperlichen Konstitution. Maßnahmen: - Methoden zur Verhaltensbeeinflussung sollen das individuelle Risikoverhalten verändern und rückenschonendes Verhalten einüben, z. B. korrekte Hebetechniken oder ergonomisch richtige Sitzhaltung. Sinnvolle Übungsmaßnahmen sollten folgende Aspekte einbeziehen: i) inhaltlicher Bezug zu konkreten Arbeitssituationen, ii) Analyse der risikoträchtigen Tätigkeiten, iii) praktische Einübung rückenschonender Techniken im Arbeitsalltag, iv) regelmäßige Rückkopplung zum Gelernten, Auffrischungskurse in der Folgezeit. - Für das Einüben rückengerechter Arbeitsweisen in der Pflege existieren verschiedene ausgereifte Konzepte, z. B die BOBATH-Methode für Schlaganfallpatienten, das Kinästhetik-Programm oder der Rückengerechte Patiententransfer. - Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen Konstitution umfassen z. B. Muskelaufbautraining, Gesundheitssport, Pausenauflockerungsgymnastik, Funktionsgymnastik oder auch Entspannungskurse. - Eine Kombination aus Verhaltensbeeinflussung und Konstitutionstraining stellen z. B. am Arbeitsplatz angebotene, berufsbezogene Rückenschulen dar. Verhältnispräventive Ansätze: Die Verbesserung der ergonomischen und organisatorischen Arbeitsgestaltung, um krankmachende Risiken in der Umgebung des Arbeitsplatzes zu reduzieren. Maßnahmen: - Ergonomische Verbesserung des Arbeitsplatzes, wie die Belastungsminderung durch technische Hilfsmittel oder die Arbeitsraumgestaltung. Im Pflegebereich sind neben der möglichst optimalen Aufteilung der oft engen Patientenzimmer der Einsatz großer und kleiner Hebehilfsmittel von Bedeutung: i) Große Hilfsmittel: z. B. Bodenlifter, Badewannenlifter, Aufstehhilfe, Deckenlifter. ii) Kleine Hilfsmittel: z. B. Drehlatte, Hebekissen, Gleitbrett, Gleitmatte, Gürtel- Gehhilfe, Anti-Rutschmatte. - Gestaltung der Arbeitsorganisation, um vor allem psychische Belastungen wie monotone Tätigkeiten, Arbeiten unter Zeitdruck und ungünstige Arbeitszeiten zu vermindern, z. B. eine Neustrukturierung der Arbeit durch i) Job-rotation ii) Job-enlargement iii) Umgestalten der Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodelle - Verbesserung betrieblicher Sozialbeziehungen durch Organisationsentwicklung, wie Veränderungen in Hierarchiebeziehungen, Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten, soziale Absicherung und die Schaffung eines allgemeinen gesundheitsförderlichen Kontextes. 9 Punkte 3 P pro Art max. 12 Punkte 3 P für Erklärung 3 P für Maßnahme 3 P für Erklärung 3 P für Maßnahme PM-ARW-P ggmbh Seite 3 von 5

9 Korrekturrichtlinie Lösung 3 vgl. SB 3, S Punkte 3.1 Vier Faktoren, die nach Brüggemann & Büssing die Formen von Arbeits- (un-)zufriedenheit bestimmen: Soll-Ist-Vergleich von Erwartungen der Person mit der vorhandenen Arbeitssituation wahrgenommene Kontrollierbarkeit der Arbeitssituation Aufrechterhaltung oder Änderung des Anspruchsniveaus Art des Problembewältigungshandelns 3.2 Alle Formen der Arbeitsunzufriedenheit entstehen nach Brüggemann & Büssing, wenn der Soll-Ist-Vergleich zu einer Diskrepanz führt, d.h. durch Arbeitsbedingungen, die nicht den Erwartungen und Voraussetzungen der Person entsprechen. (In Abhängigkeit von den anderen drei Faktoren (vgl. 3.1) können verschiedene Formen der Arbeitsunzufriedenheit unterschieden werden.) 3.3 Stabilisierte Arbeitszufriedenheit: Ist ein Mitarbeiter stabil zufrieden, fühlt er sich wohl und sieht keine Notwendigkeit zu Veränderungen. Er wird wahrscheinlich Veränderungen Widerstand entgegensetzen, da er seine Ruhe gestört sieht. 12 Punkte 3 P pro Faktor 4 Punkte 4 Punkte Lösung 4 vgl. SB 4, S. 7, 15 16, 31 32, Punkte 4.1 Drei Beispiele für Probleme/besondere Belastungen bei Dauernachtwachen: hohes Maß an Verantwortung (arbeitet meist allein) bei eher geringer Teilnahme an Fortbildungen (Qualifikationsdefizit); das Allein-Arbeiten führt oft zu vermehrter Belastung durch Heben und Tragen, z.b. beim Umlagern; i.d.r. wenig kollegiale Kontakte; oft große Doppelbelastung von Beruf und Familie; mehr Magen-Darm- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Mitarbeitern im Nacht- und Schichtdienst; Dauernachtwachen nehmen signifikant mehr Medikamente ein; Nachts-Beschäftigte sind in höherem Ausmaß wegen psychischen Störungen in Behandlung; Schlafprobleme bei langjähriger Nachtarbeit biologische Desynchronisation; Nach den Regelungen des neuen Arbeitszeitgesetzes entspricht der Einsatz von Dauernachtwachen in Vollzeit nicht mehr den Anforderungen des Gesundheitsschutzes. 4.2 Zwei Beispiele für Lösungen: Dauernachtwachen nur als Teilzeitkräfte anstellen, damit die Anzahl der Nachtdienste in Folge nicht vier überschreiten muss und damit eine ausreichende Erholungspause eingehalten werden kann; Nachtdienst soll so früh wie möglich enden und sollte nicht acht Std. überschreiten Einsatz von gestaffeltem Frühdienst; Fortbildungen speziell für Nachtwachen anbieten z.b. um 20 Uhr abends; Pausenablösung im Nachtdienst; Springer einsetzen für Tätigkeiten, für die zwei Personen benötigt werden, z.b. zum Umlagern von Patienten. max. 9 Punkte 3 P pro Problem max. 8 Punkte 4 P pro Lösung PM-ARW-P ggmbh Seite 4 von 5

10 Korrekturrichtlinie Lösung 5 vgl. SB 6, S. 18 ff. 20 Punkte 5.1 Verschuldenshaftung beschreibt das im Regelfall geltende Prinzip, dass die Haftung in einem Schadensfall ein Verschulden voraussetzt. Gefährdungshaftung bedeutet zunächst, dass eine Haftung auch ohne Verschulden erfolgt. Bei der Gefährdungshaftung erfolgt die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Verantwortlichen (Arbeitgeber), nämlich durch die Gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt sogar auch, falls der Arbeitgeber fahrlässig den Schaden verursacht hat! Beispielhaft wird dies an einem Sturz eines Beschäftigten in einem gut beleuchteten Flur mit ausreichend rutschfestem Boden klar: Obwohl niemand für den Sturz verantwortlich gemacht werden kann, trägt die Unfallversicherung alle Kosten für die Folgen des Sturzes, da dieser bei einer versicherten Tätigkeit geschah. Der Geschädigte hat keinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Arbeitgeber. 5.2 Aufgrund der Ablösung der Verschuldenshaftung durch die Gefährdungshaftung ergeben sich viele Vorteile. Beispiele könnten sein: Vorteil für Arbeitnehmer: Die gesetzliche Unfallversicherung kommt auch für Schäden auf, für die es keinen Schuldigen im juristischen Sinn gibt (z.b. Stolpern auf einer intakten Treppe), wesentlich ist nur, dass sich der Schaden im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet hat (Haftung ohne Verschulden). Der Arbeitnehmer ist bei Arbeitsunfällen und/oder Berufskrankheiten unabhängig von der finanziellen Situation des Arbeitgebers finanziell abgesichert. Die notwendigen Behandlungen und gegebenenfalls auch eine notwendige Berufsunfähigkeitsrente werden von der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt (Entschädigung auch bei finanziellen Engpässen des Arbeitgebers). Vorteil für Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ist durch die Versicherung vor finanziellen Forderungen des Arbeitnehmers (Schadenersatzansprüchen) geschützt. Im Schadensfall trägt die Unfallversicherung die notwendigen Kosten, unabhängig, ob ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt oder nicht. Nur für grob fahrlässiges Verhalten oder Absicht kommt die Unfallversicherung nicht auf. max. 10 Punkte 6 P für Begriffsabgrenzung 4 P für angemessenes Beispiel max. 10 Punkte 5 P für AN-Vorteil 5 P für AG-Vorteil Korrekturhinweis: Mit Sicherheit lassen sich weitere Vorteile für beide Beteiligte finden. Diese sind, sofern sachlich richtig, auch als richtige Antwort zu werten. PM-ARW-P ggmbh Seite 5 von 5

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