Anleitung zur Erfassung und Dokumentation für Vögel

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1 BiRegi-Institut - Arten-Mnitring zu Bi-Prdukten aus Bisphärenreservaten Anleitung zur Erfassung und Dkumentatin für Vögel Das Ziel des Mnitrings ist die Erfassung seltener der schützenswerter Pflanzen- und Tierarten auf Flächen des öklgischen Land- und Weinbaus swie der öklgischen Tierhaltung zur Belegung a) des stabilen Vrkmmens und b) der psitiven Beeinflussung des Art-Vrkmmens, durch günstige Habitatbedingungen, durch die öklgische Flächennutzung swie ggf. gezielte Fördermaßnahmen. Reihenflge des Vrgehens: 1. Vrbereitungen Festlegung der zu erfassenden Arten und der hierfür gewählten Methden in Abstimmung mit der Prjektleitung (Prcedere s.u., Abweichungen bitte angeben), Verfügbarkeit vn Kartengrundlagen (vn Erzeuger durch Prjektleitung), Abgrenzung der zu erfassenden Parzellen (i.d.r. durch Ihre Vrab-Begehung mit dem Landnutzer), Vrabinfrmatin des Landnutzers über die vrgesehene Begehung, Termin-Absprache. 2. Feldarbeit (Erhebung) generell: methdische Leitlinie ist SÜDBECK et al. (2005), Methdenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Verwendung der nebenstehenden Verhaltenssymble bei Nutzung vn Papierkarten artspezifisch mind. 4-5 Erfassungstermine; liegen die ptimalen Erfassungstermine bei mehreren zu erfassenden Arten nicht deckungsgleich, s sind zusätzliche Termine ntwendig, um alle Arten mit dem Mindeststandard zu erfassen artspezifische Angaben siehe Tab. 1 (unten) Abb. 1: Verhaltenssymble (SÜDBECK 2005) angegebene Erfassungstermine können reginal verschben sein bei den meisten Arten sind die frühen Mrgenstunden am besten zur Erfassung geeignet (artspezifsche Abweichungen beachten!) unterschieden werden Brutnachweis, Brutverdacht, singende, Nahrung suchende Individuen, snstige Bebachtungen Einzeichnung alle Bebachtungen in eine Karte je Begehung, zur Auswertung Zeichnen vn Artkarten Feststellung der Brutpaar-Angaben, bei Nahrung suchenden Individuen gilt Maximalwert bei einer Begehung für das Marketing sind nicht allen Brutvrkmmen, sndern auch regelmäßige Nahrungssuche auf prduktrelevanten Flächen vn Bedeutung Bebachtungen am Rand/direkt angrenzend an die Untersuchungsfläche werden der Fläche zugeschlagen BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 1

2 Artengruppe 1, Wiesenvögel i.w.s. (inkl. Röhrichten): vllflächige Erfassung vn Brutvrkmmen und Nahrungsgebieten Kntrlltermine lt. Tab. 1 Austernfischer: Zählung aller Altvögel (Paare, einzelne Vögel der Gruppen bis 6 Ind.) mittels Spektiv, unübersichtliche Flächen wie brachliegende Salzwiesen begehen; Unterscheidung vn Brutvögeln und Nichtbrütertrupps (> 6 Ind.); Revierverhalten unauffällig; Brutverdacht (Küste): Anwesenheit vn Altvögeln im ptenziellen Bruthabitat vn A 5 bis A 6 (Gruppen vn > 6 Ind. werden nicht gerechnet); Brutnachweis: insbesndere brütende Altvögel, Nest mit Gelege, Jungvögel, fütternde Altvögel Bekassine: Zählung balzender Altvögel (Meckerflug, tückende Erregungsrufe vm Bden der in der Luft), Zählung sichernder Altvögel (auf Sitzwarten, häufig Weidezaunpfähle), Zählung vn Junge führenden Altvögeln; bei islierten Vrkmmen Klangattrappe sinnvll; vn der Mrgendämmerung bis 1 h nach Snnenaufgang, ab 1 h vr Snnenuntergang bis Abenddämmerung; Brutverdacht: zweimalige Feststellung balzender Altvögel im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine M 4 bis E 5; einmalige Feststellung balzender Altvögel und eine weitere Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine M 4 bis E 5; einmalige Feststellung warnender Altvögel; Brutnachweis: insbesndere Junge führende Altvögel Braunkehlchen: hauptsächlich singende, einzelne und unverpaarte Individuen, Warnen in Nestnähe, Futter tragende Familien und Altvögel; ab Snnenaufgang bis 3 h nach Snnenaufgang, 3 h vr Snnenuntergang bis Snnenuntergang; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden, einzelner der verpaarter Individuen im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 5 bis M 6; Altvögel mit Nistmaterial; warnende Altvögel; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel, Familie mit flüggen in Jungvögeln im vrher erfassten Revier Kiebitz: Zählung territrialer, balzender, kpulierender, brütender, warnender bzw. verleitender und Junge führender Altvögel, Zählung vn Familienverbänden; vrmittags der später Nachmittag; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines Paares im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 3 bis A 5; zweimalige Feststellung eines balzenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 3 bis A 5; einmalige Feststellung eines balzenden der kpulierenden Paaren; einmalige Feststellung intensiv warnender Altvögel;; Brutnachweis: insbesndere brütende Altvögel, verleitende Altvögel, Junge führende Altvögel Rhrweihe: Feststellung der Balzflüge und Rufe vn und (auch in grßer Höhe), weitere Bebachtungen wie Verflgungsflüge, Abwehr vn Krähenvögeln, Nestbau, Jagdflüge, Beuteübergaben ( an ), Fütterungen, bettelfliegende Jungvögel; ab Snnenaufgang bis 3 h nach Snnenaufgang und ab 2 h vr Snnenuntergang bis Snnenuntergang; Brutverdacht: zweimalige Feststellung vn balzendem Altvgel im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine M 4 bis M 7; einmalige Feststellung vn balzendem Altvgel und weitere Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung vn M 4 bis M 7; einmalig Paar mit Balz; Nestbau und Beuteübergabe (jedch Umsiedlungen/Nachgelege beachten); Brutnachweis: BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 2

3 insbesndere Bebachtungen vn wiederhlten Beuteübergangen des an das brütende bzw. fütternde ; bettelfliegende Jungvögel (Altvögel sllten dann bereits vrher festgestellt wrden sein) Rtschenkel: Zählung territrialer (Reviermarkierungsflüge), balzender, kpulierender, brütender, warnender, verpaarter, aber auch Nahrung suchender und ruhender Altvögel, Zählung sichernder Altvögel (häufig auf Weidezaunpfählen), Zählung vn Familienverbänden; unbeweidete Salzwiesen kleinräumig abgehen; Mrgenstunden und später Nachmittag, Nrdseeküste 3 h vr bis nach Niedrigwasser; Brutverdacht (Küste): intensiv warnende Altvögel vn E 4 bis E 5; einmalige Feststellung eines Paares (Balz, Revierflug der starke Revierbindung) vn E 4 bis A 5; einmalig sichernder Altvgel; kpulierendes Paar vn E 4 bis A 5; Brutnachweis: insbesndere Junge führende Altvögel Schafstelze: Zählung singender (Fluggesang swie vm Bden bzw. vn Singwarten), Vögel auf Sitzwarten, warnende und fütternde Altvögel; bis zu 4 h nach Snnenaufgang, zu Beginn der Brutperide auch tagsüber (nicht in den Mittagsstunden); Brutverdacht: zweimalig singendes im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; einmalig singendes und eine weitere Feststellung eines Altvgels auf Sitzwarte im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; einmalige Feststellung intensiv warnender Altvögel; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel Schwarzkehlchen: hauptsächlich singende und balzende Individuen (Hetzjagden bei Paarbildung), daneben Warnen in Nestnähe, Futter tragende Altvögel; 1 h vr bis 3 h nach Snnenaufgang; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden, einzelner der verpaarter Altvögel im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 4 bis M 5; Altvögeln mit Nistmaterial; warnende Altvögel; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel, Feststellung vn Familie mit gerade flüggen Jungvögeln Seggenrhrsänger: ptische und akustische Erfassung des (Gesang, Singflüge) swie vn Nistmaterial, Futter der Ktballen tragenden ; Abend- bzw. Nachtkntrllen (i.d.r Uhr bei höchstens schwachem Wind); Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 6 bis A 7; einmalige Gesangsfeststellung und eine weitere Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 6 bis A 7; trägt Nistmaterial; Brutnachweis: insbesndere trägt Futter der Ktballen Teichrhrsänger: überwiegend Kartierung singender, daneben Erfassung Nest bauender der fütternder Altvögel, Kartierung in ausgedehnten Röhrichten vn erhöhten Punkten aus (ca. 1 m über Schilfniveau, z.b. Deiche, Bebachtungstürme, Stehleitern); ab Snnenaufgang bis 4 h nach Snnenaufgang, bei windarmen, trckenen, milden Bedingungen, dch auch nach warmem Regen; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 6 bis E 6; einmalige Gesangsfeststellung und mind. eine weitere Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 6 bis E 6; einmalige Feststellung eines singenden erst M 6 bis E 6; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 3

4 Uferschnepfe: Zählung territrialer, balzender, kpulierender, brütender, warnender, verpaarter, aber auch Nahrung suchender Altvögel, Zählung sichernder Altvögel (häufig auf Weidezaunpfählen), Zählung vn Familienverbänden; vrmittags der später Nachmittag; Brutverdachte im Binnenland: einmalige Bebachtung intensiv warnender Altvögel; zweimalige Feststellung eines Paares im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 4 bis A 5; einmalige Feststellung eines Paares und einmalige Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 4 bis A 5; zweimaliges Feststellung eines sichernden Altvgels, davn eine A 4 bis A 5; einmalige Feststellung eines kpulierenden Paare; Nrdseeküste: zweimalige Bebachtung eines Paares mit Reviermarkierungsflügen M 4 bis M 5; Brutnachweis: insbesndere brütende Altvögel, Junge führende Altvögel. Wachtelkönig: Zählung rufender Altvögel, Einsatz vn Klangattrappen nur in Gebieten sinnvll, in denen ein Vrkmmen vermutet wird, 23 3 Uhr und bei windstiller Witterung während der ganzen Nacht swie in den frühen Mrgenstunden (verpaarte ); Brutverdacht: zweimalige Feststellung rufender im Abstand vn mind. 7 Tagen; an mehreren aufeinander flgenden Tagen tagsüber balzende (rufende) ; Brutnachweis: insbesndere Junge führende Altvögel Lckrufe, Rufe der Jungvögel (Nachweis sehr selten) Artengruppe 2, Feldvögel (inkl. Weinbaugebieten): Grauammer: hautsächlich Kartierung singender swie einzelner und verpaarter Individuen, daneben warnende, Nest bauende und Futter eintragende Individuen, Familien mit gerade flüggen Jungen; frühmrgens und abends, Gesangsaktivität über die gesamte Brutperide anhaltend; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung M 4 bis E 5; einmalige Feststellung eines singenden und zusätzlich Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung M 4 bis E 5; mit Nistmaterial; warnende Altvögel; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel, Familie mit gerade flüggen Jungen Ortlan: hautsächlich Kartierung singender swie einzelner und verpaarter Individuen, daneben warnende, Nest bauende und Futter eintragende Altvögel, Familien mit gerade flüggen Jungen; vn Snnenaufgang bis 5 h nach Snnenaufgang und vn 2 h vr bis 1 h nach Snnenuntergang; Gesamt vr allem an windarmen, lauen bis warmen Tagen, dann auch vrmittags; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 5 bis A 7; einmalige Feststellung eines singenden und zusätzlich Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 5 bis A 7; Altvögel im Nistmaterial; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel, Familie mit gerade flüggen Jungen Rebhuhn: Zählung balzender, Registrierung vn Altvögeln entlang vn Weg- und Feldrainen, sichernde Altvögel, Registrierung vn Familienverbänden; Balzrufe der in den Abenddämmerung vn Snnenuntergang bis zur völligen Dunkelheit (bis ca. 1 h nach Snnenuntergang), auch eine stunden vr Snnenaufgang bis Snnenaufgang (weniger geeignet; Brutverdacht: zweimalige Feststellung balzender im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung A 3 bis A 7; zweimalige Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 3 bis A 7; BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 4

5 einmalige Feststellung eines Paaren; Brutnachweis: insbesndere Junge führende Altvögel, verleitender Altvgel) Wachtel: fast ausschließlich akustische Erfassung rufender ; insbesndere in der Stunde nach Snnenuntergang und in der Mrgendämmerung; Brutverdacht: zweimalige Feststellung rufender der ( chrau -Ruf) im Abstand vn mind. 7 Tagen, beide Feststellungen vn E 5 bis E 7; Brutnachweis: insbesndere Junge führende (Zufallsbebachtungen) Zaunammer: hautsächlich Kartierung singender, daneben Erfassung vn Halmbalz, Transprt vn Nistmaterial, Nestbau, Revierverteidigung, Futter der Kt tragenden Altvögeln, Familien; Einsatz vn Klangattrappe in dünn besiedelten Gebieten nötig; in den frühen Mrgenstunden; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 3 bis M 5; einmalige Feststellung eines singenden und eine Bebachtung eines Altvgels/Paaren im Abstand vn 7 Tagen, davn eine Feststellung E 3 bis M 5; trägt Nistmaterial; Brutnachweis: insbesndere Futter der Ktballen tragender Altvgel, Familie mit gerade flüggen Jungen Zippammer: überwiegend Kartierung singender, balzender, daneben Erfassung vn Futter der Nistmaterial tragenden bzw. Altvögeln, Kpula, Revierverteidigung und Familien mit geraden flüggen Jungen; Einsatz vn Klangattrappe in dünn besiedelten Gebieten bzw. bei islierten Vrkmmen ntwendig; in den frühen Mrgenstunden; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung M 3 bis M 5; einmalige Feststellung eines singenden und eine Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn 7 Tagen, davn eine Feststellung E 3 bis M 5; trägt Nistmaterial; Brutnachweis: insbesndere Futter der Ktballen tragender Altvgel, Familie mit gerade flüggen Jungen Artengruppe 3, Streubstwiesen u.a. lichte Gehölze: Gartenrtschwanz: hauptsächlich Kartierung singender, verpaarter, balzender, Nest bauender swie fütternder Individuen; 2 h vr Snnenaufgang bis 3 h nach Snnenaufgang, ab E 5 vr Snnenaufgang; Brutverdacht: zweimalige Registrierung eines der balzender Individuen im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; einmalige Bebachtung eines singenden und weitere Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; einmalige Feststellung eines singenden und weitere Feststellung vn Familie mit gerade flüggen Jungvögeln; Altvgel mit Nistmaterial; intensiv warnende Altvögel; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel Nachtigall: überwiegend Kartierung singender, daneben Erfassung Nest bauender, Futter der Ktballen tragender der warnender Altvögel; 1 h vr bis 4 h nach Snnenaufgang und ab 1 h vr Snnenuntergang bis Mitternacht; bei milden, windarmen Bedingungen kartieren; leichter Nieselregen stört nicht; im Mai sllte ein Termin in der Zeit ab Abenddämmerung bis Mitternacht stattfinden; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines singenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 4 bis A 6; einmalige Feststellung eines singenden und eine weitere BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 5

6 Feststellung eines Altvgelns im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 4 bis E 6; intensiv warnende Altvögel; Brutnachweis: insbesndere Futter der Kt tragende Altvögel Pirl: Kartierung singender, rufender und, einzelner und verpaarter Individuen, des Weiteren Patruillenflüge (Gesangsterritrium im Mittel 25 ha), fütternde Altvögel, nicht flügge Jungvögel, vr der 3. Kntrlle Eingrenzung des Nestterritriums (im Mittel 1,45 ha); Einsatz einer Klangattrappe in dünn besiedelten Gebieten sinnvll; tagaktiv mit Schwerpunkt in der Dämmerung, maximale Gesangsaktivität 1-2 h nach Snnenaufgang swie vn Uhr MESZ und kurz vr Einbruch der Dämmerung; Brutverdacht: zweimalige Bebachtung eines singenden der patruillierenden Altvgels bzw. verpaarter Altvögel im Abstands vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 5 bis A 7; Nistmaterialsuche, Nestbau; Brutnachweis: insbesndere Altvgel mit Futter im Nestrevier, Feststellung spezifischer Paarrufe im Nestterritrium in der Zeit vn E 5 bis E 6; Bebachtung vn nicht flüggen Ästlingen, nur bei vrheriger Feststellung vn Altvögeln im zugehörigen Revier im Abstand vn mind. 7 Tagen Steinkauz: Kartierung singender ; Verwendung einer Klangattrappe ( Guhk - Rufreihe mit Frequenz vn ca. 16 Rufen/Minute) ist ntwendig; Abflge: 15 s lcken, 1 min warten, 30 s lcken, 1 min warten, 1 min lcken, 3 min warten; sfrtiger Abbruch bei Reaktin; ab ½ h nach Snnenuntergang bis Mitternacht und ab 2.00 Uhr nachts bis Snnenaufgang, nicht bei Niederschlägen und nicht bei Wind über Windstärke 3 (Blätter und dünne Zweige in ständiger Bewegung); Brutverdacht: einmalige Feststellung vn Duettgesang; einmalige Feststellung vn Reviergesang eines (A 2 bis M 5), möglichst jedch Bestätigung; einmalige Bebachtung eines Altvgels im ptenzielle Lebensraum, möglichst jedch Bestätigung; Brutnachweis: insbesndere Feststellung fütternder Altvögel Wendehals: überwiegend Feststellung der Balzrufe (des Gesangs), Verwendung einer Klangattrappe in dünner besiedelten Gebieten ntwendig, dieses an Bebachtungspunkten 2-3mal abspielen und jeweils 3 min auf Reaktin warten, erst wieder in 300 m Entfernung abspielen, auf Nachzieheffekt achten, bei psitiver Reaktin abbrechen; Bebachtung vn Verhalten und Richtungsbewegungen; ab ca. 1 h nach Snnenaufgang bis mittags; nicht bei Windstärke > 4, stärkeren Niederschlägen der Spätfrst, möglichst bei Snnenschein; Brutverdacht: zweimalige Feststellung vn Reviermarkierung im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 5 bis E 6; einmalige Feststellung vn Reviermarkierungen und Bebachtung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung E 5 bis E 6; einmalige Feststellung eines Paares (auf Duettgesang achten); Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel Wiedehpf: überwiegend Zählung rufender, daneben Bebachtungen Futter tragender Altvögel, Feststellung vn bettelnden Jungvögeln in Bruthöhle; ab Snnenaufgang bis Mittag; Brutverdacht: zweimalige Feststellung eines rufenden im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine Feststellung M 5 bis E 6; einmalige Feststellung eines Paares mit Balz; Brutnachweis: insbesndere Futter tragender Altvgel bzw. Fütterung an Höhle; sicht- der hörbare Junge in Höhle BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 6

7 Ziegenmelker: überwiegend Kartierung singender, auch Rufe und Flügelklatschen beachten; Verwendung einer Klangattrappe ( Schnurren ) sinnvll, v.a. bei Einzelvrkmmen, Abflge: 2-3 je 30 s lcken, 2 min warten, sfrtiger Abbruch bei Reaktin; ab ½ bis 1 h nach Snnenuntergang bis Mitternacht und ab 2 h vr Snnenaufgang bis Snnenaufgang; nur in trckenen, warmen und möglichst windarmen Nächten; Brutverdacht: zweimalige Feststellung vn Gesang im Abstand vn mind. 7 Tagen, eine davn E 5 bis A 7; einmalige Feststellung vn Gesang und weitere Feststellungen im Abstand vn mind. 7 Tagen, eine davn E 5 bis A 7; einmalige Gesangsfeststellung erst ab M 6, möglichst jedch Bestätigung im Abstand vn mind. 7 Tagen; Brutnachweis: insbesndere Fund vn Gelege der Jungen (z.b. bei Kartierungen anderer Arten tagsüber) Artengruppe 4, Hecken und Feldgehölze: Neuntöter: Registrierung vn Altvögeln (Brutpaaren), Nest bauenden, revier verteidigenden, warnenden bzw. fütternden Altvögeln; ab 2 h nach Snnenaufgang, tagsüber bis in die späten Nachmittagsstunden, bei ungünstiger Witterung in den Mittagsstunden; Brutverdacht: einmalige Feststellung eines Nest bauenden der warnenden Paares; zweimalige Feststellung eines Paares im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 5 bis E 6; einmalige Feststellung eines Paares und einmalige Feststellung eines Altvgels im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine E 5 und bis 6; zweimalige Feststellung eines (singenden) im Abstand vn mind. 7 Tagen, beide Feststellungen vn E 5 bis E 6; Brutnachweis: insbesndere fütternde Altvögel Artengruppe 5, Luftjäger: Mehlschwalbe: Zählung besetzter Nester; Nest bauende Altvögel; ein- und ausfliegende Altvögel; Nester mit rufenden bzw. bettelnden Jungvögeln, frisch gebaute Nester und Nester mit frischen Ktspuren; ganztägig bei milder, snniger Witterung; Brutverdacht: Nest bauende Altvögel, Nester mit frischen insbesndere Jungvögel im Nest, fütternde Altvögel. Für das Prjekt relevant sind auch über den Beerenanbauflächen Nahrung suchende Altvögel, die in festen Zeitintervallen (10 min) maximal gleichzeitig bebachtet werden. Der Betrieb weist nach, dass er schwalbenfreundlich ist. Rauchschwalbe: Zählung singender, Nest bauender Altvögel, Zählung in Gebäude ein- und ausfliegender Altvögel; Zählung besetzter Nester; bei hher Bestandsdichte bzw. klnieartigen Brutbeständen ist die Zählung besetzter Nester unabdingbar; ganztägig bei milder, snniger Witterung; Brutverdacht: einmalig Nestbau; zweimalige Bebachtung eines singenden am ptenziellen Brutplatz im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; einmalige Bebachtung eines singenden und mindestens einmalige Bebachtung eines Paares am ptenziellen Brutplatz im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; zweimalige Bebachtung eines Paares am ptenziellen Brutplatz im Abstand vn mind. 7 Tagen, davn eine A 5 bis A 6; bettelfliegende Jungvögel swie eine weitere Bebachtung mind. 7 Tage vrher; Brutnachweis: insbesndere Jungvögel im Nest, fütternde Altvögel. Für das Prjekt relevant sind auch über den Beerenanbauflächen Nahrung suchende Altvögel, die in festen Zeitintervallen (10 min) maximal gleichzeitig bebachtet werden. Der Betrieb weist nach, dass er schwalbenfreundlich ist. BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 7

8 Artengruppe 6, Vögel mit grßem Aktinsraum: Kranich, Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schleiereule Für diese Arten kann aufgrund der Grßflächigkeit der Aktinsräume und die Bruthabitate außerhalb vn landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. in diesen eingebetteten Strukturen i.d.r. nicht der Brutnachweis als Kriterium herangezgen werden, sndern die Bereitstellung vn Nahrungsressurcen auf den Nutzflächen. Praktischerweise, um mit anderen Arterhebungen verknüpft werden zu können, erflgt ihre Erfassung ebenfalls zur Brutzeit (s. Tab. 1), s dass die regelmäßige Nahrungssuche auf den Flächen des Betriebes als Beitrag zur Nahrungssicherung eines Brutpaares gewertet werden kann. Gewertet werden Bebachtungen des Betriebsinhabers, jedch muss die Art mindestens einmal durch einen Ornithlgen als auf den relevanten Flächen bebachtet bestätigt werden. Bei der Schleiereule als Gebäudebrüter und Nachtvgel ist die Situatin nch schwieriger: Sinnvlles Kriterium ist ein Brutvrkmmen in den Gebäuden des Weinbaubetriebs. Tabelle 1: Artbezgene Empfehlungen für Erfassungstermine und Wertungsgrenzen für die Bestandsermittlung bei Brutvögeln (SÜDBECK et al. 2005, nur die vrstehende genannten Arten) 1. Empfehlung für Erfassungstermine (1.-4.) Zeitraum zwischen empfhlenen Erfassungsdaten Mindestens ein Befund muss innerhalb der Spanne 1. bis (max.) 4. Termin erbracht werden A = Anfang des jeweiligen Mnats, erste Mnatsdekade (1. bis 10.) M = Mitte des jeweiligen Mnats, zweite Mnatsdekade (11. bis 20.) E = Ende des jeweiligen Mnats, dritte Mnatsdekade (21. bis letzter Tag) erweiterter Erfassungszeitraum vr bzw. nach empfhlenen Erfassungterminen Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Art A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Austernfischer (Küste) 2 3x Bekassine Braunkehlchen Fischadler Gartenrtschwanz Grauammer Kiebitz (Küste) Kiebitz (Binnenland) Kranich Mehlschwalbe 1. Nachtigall Neuntöter Ortlan Pirl Rauchschwalbe Rebhuhn BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 8

9 Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Art A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Rhrweihe Rtschenkel (Küste) Schafstelze Schleiereule Schreiadler Schwarzkehlchen Seeadler Seggenrhrsänger Steinkauz Teichrhrsänger Uferschnepfe (Küste) Wachtel Wachtelkönig Wendehals Wiedehpf Zaunammer Ziegenmelker Zippammer Dateneingabe und Tagesprtkll sfrtige Eingabe nach Checkliste in Naturgucker.de (per Smartphne-App im Gelände; Hinweise zur Bedienung des Naturgucker.de bitte beim BiRegi-Institut anfragen), Ausdruck der pdf des Tagesberichts erstellen (1 DIN A4-Seite) und zum Jahresabschluss der auf Zwischenanfrage an Auftraggeber übermitteln, alternativ: händische Ausfüllung vn Kartierbögen und Karten im Gelände und anschließende Dateneingabe am PC in Naturgucker.de nch am selben Tag. Kartierbögen bitte aufbewahren und zum Jahresabschluss/auf Anfrage an Auftraggeber übermitteln. 4. Jahresbericht Anfertigung eines kurzen, stichwrtartigen Jahresberichts mit flgender standardisierter Gliederung (je ein Bericht für alle erfassten Arten je Betrieb und Prdukt): Betrieb und Arten i. Betrieb Welcher Betrieb wurde untersucht? (Name, Ort, Jahr) ii. Flächen Welche Flächen wurden untersucht? (Flur, Flurstück-Nr.) iii. Warum wurden diese Flächen untersucht? iv. Welche Strukturen (Landschaftselemente wie Hecken, Raine, Bäche) finden sich auf der um die Fläche(n)? Vermutete Effekte auf die relevanten Zielarten? v. Arten-Hypthese Welche Arten wurden im Vrfeld warum drt vermutet? BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 9

10 Ablauf i. Vrbereitungen und Durchführung wie.g. erflgt? Abweichungen? Vrfälle? ii. Wann und wie lange wurden Einzelflächen untersucht, einzelne Arten erfasst? Ergebnisse i. Arten-Funde Welche Arten mit welcher Zahl vn Individuen, Brutpaaren, Jungvögeln wurden bebachtet? ii. Wahrscheinlichkeit, dass diese Art(en) drt stabil und häufig vrkmmt (Schulnten, Begründung)? iii. Welche Arten sllten weiterhin, welche nicht mehr, welche neu erfasst werden? iv. Wann sll nächste (jährl.) Erhebung stattfinden, um Art(en) rdnungsgemäß und ptimal erfassen zu können? Nach welchen Indikatren (Wetter, Erzeuger)? Beratung i. Welche Bedingungen, Anbauweisen, Fördermaßnahmen der Landschaftsstrukturen benötigen die Mnitring-Arten für ein verbessertes Habitat? ii. Welche möglichen förderlichen Maßnahmen könnte der Landwirt durchführen? iii. W auf den Erzeugerflächen. im Umland wären welche Maßnahmen sinnvll? iv. Aufwand und Ksten slcher Maßnahmen? (Mögliche Förderung? Zust. Stellen?) v. Wie ist die Akzeptanz des Landwirts für die.g. sinnvlle Förder-Maßnahmen? vi. Bis wann sllten slche Maßnahmen aus ökl..a. Gründen durchgeführt sein? vii. Wie möchte der Erzeuger verbleiben? Wer hakt bei wem wann dazu nach? Lernprzesse i. Wie kann das festgestellte Ergebnis bewertet werden? Wie plausibel fördert der Ök-Anbau, spezielle Maßnahmen. Strukturen das Vrkmmen der Zielart(en)? ii. Wie war der Kntakt zum Erzeuger? Wie beurteilt der Mnitrer die Erhebung? iii. Prbleme, Defizite der (Lern-) Erflge für das Mnitring? Wer sllte was zur Verbesserung der Mnitring-Methde/Przess u. Qualität der Ergebnisse tun? iv. Weitere Infrmatinen/Entwicklung ntwendig? Für wen, vm wem? Bis Wann? BiRegi-Institut Erfassungsanleitung VÖGEL 10

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