Reform bei den geringfügigen Beschäftigungen

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1 Reform bei den geringfügigen Beschäftigungen Mini-Jobs: & geringfügig entlohnte Beschäftigung & kurzfristige Beschäftigung & Überschreiten der Entgelt- und Zeitgrenzen & Übergangsfälle zum 01. April 2003 & Beiträge & Meldungen & Lohnfortzahlungsversicherung & Haushaltsscheckverfahren & Pauschsteuer 1

2 Reform bei den geringfügigen Beschäftigungen Gleitzone: & Allgemeines & Anwendung der Gleitzone & Ausnahmen von der Gleitzonenregelung & Beitragsberechnung in der Gleitzone & Mehrere Beschäftigungen & Entgelte außerhalb der Gleitzone & Besonderheiten 2

3 Der neue Niedriglohnsektor auf einen Blick Stichtag: 01. April 2003 Art der Tätigkeit Betrag Arbeitnehmer Arbeitgeber Mini-Jobs (früher 325 ) auch als Nebenjob wieder möglich bis 400 steuer- und abgabenfrei Pauschalabgabe 25% davon: 12% RV 11% KV 2% LSt (incl. KiSt / SolZ) 3

4 Der neue Niedriglohnsektor auf einen Blick Stichtag: 01. April 2003 Art der Tätigkeit Betrag Arbeitnehmer Arbeitgeber Haushaltsnahe Mini-Jobs auch als Nebenjob wieder möglich bis 400 steuer- und abgabenfrei Pauschalabgabe 12% davon: 5% RV 5% KV 2% LSt (incl. KiSt / SolZ) 4

5 Der neue Niedriglohnsektor auf einen Blick Stichtag: 01. April 2003 Art der Tätigkeit Betrag Arbeitnehmer Arbeitgeber 401 bis SV-Beiträge steigen stufenweise von 4% auf Sozialbeiträge 21%, Besteuerung Gleitzone % wie bisher 5

6 1. Geringfügige gige Beschäftigung im gewerblichen/freiberuflichen Bereich (außerhalb von Privathaushalten) regelmäßiges Arbeitsentgelt nicht über 400 Wegfall der bisherigen 15-Stunden-Grenze wenn Beschäftigung weniger als voller Monat, dann anteiliger Monatswert (Formel: 400 x Kalendertage : 30) mehrere Beschäftigungen bei einem AG = einheitliche Beschäftigung (unabhängig von vertraglicher Ausgestaltung) keine geringfügige Beschäftigung während Berufsausbildung 6

7 Begriff des regelmäßigen Arbeitsentgelts & Ausgangsgröße: das Arbeitsentgelt, auf das Rechtsanspruch besteht (unabhängig vom tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt) & einmalige Einnahmen, soweit vertraglich und tatsächlich gezahlt & wenn im Voraus unterschiedliches Entgelt vereinbart Durchschnittswert & wenn keine feste Vereinbarung Schätzung & soweit auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse Abweichungen dann Beibehaltung der für die Vergangenheit erfolgten versicherungsrechtlichen Beurteilung bis dahin 7

8 Beispiel 1 zum regelmäßigen Arbeitsentgelt Hausmeister, regelmäßiges Entgelt 370,00 Urlaubsgeld im Juni 185,00 Weihnachtsgeld im Dezember 200,00 (beide Zahlungen lt. Vertrag und gezahlt) Ermittlung regelmäßiges Entgelt: lfd. Entgelt 370 x ,00 Urlaubsgeld 185,00 Weihnachtsgeld 200,00 Summe 4.825,00 Umrechnung auf 12 Monate = mtl. 402,08 > 400 mtl., damit versicherungspflichtig! 8

9 Beispiel 2 zum regelmäßigen Arbeitsentgelt Hausmeister übt ab April 2003 dauerhaft eine geringfügige Beschäftigung aus und erhält hierfür 350 monatlich. Im August fallen wider Erwarten Überstunden durch die Vertretung eines krank gewordenen Kollegen an. Dadurch erhöht sich das Monatsentgelt im August auf

10 regelmäßiges Arbeitsentgelt Wichtig! Gilt nur für gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der 400 -Grenze. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum bis zu 2 Monaten / Jahr für die Überschreitung, ansonsten ist das Überschreiten schädlich. 10

11 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse - Zusammenrechnung aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse - Überschreitung des Grenzwertes von 400 führt zur vollen SV-Pflicht Beispiel Mehrere Beschäftigungsverhältnisse Ein Hausmeister übt zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 350 bzw. 250 aus. 11

12 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse Wichtiger Hinweis! Wird bei der Zusammenrechnung festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Sozialversicherungspflicht erst mit dem Tag der Bekanntgabe der Feststellung durch die Einzugsstelle oder einen Träger der Rentenversicherung ein. Beispiel Zeitpunkt SV-Pflicht Krause ist seit dem beim AG Marchelski geringfügig beschäftigt. Marchelski hat 25% Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft entrichtet. Am teilt die Bundesknappschaft Marchelski mit, dass Krause eine weitere geringfügige Beschäftigung ausübt. 12

13 Hauptbeschäftigung und geringfügige gige Beschäftigung! keine Zusammenrechnung, wenn die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mit nur einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 400 monatlich zusammentrifft Beispiel Haupt- und geringfügige Beschäftigung Krause ist im Hauptjob SV-pflichtig als Angestellter beschäftigt. Von Mai bis September 2003 hilft er im Gartenlokal des Dackelvereins als Kellner aus. Sein monatlicher Verdienst beträgt 400. Das Trinkgeld beträgt im Schnitt 50 monatlich. 13

14 Hauptbeschäftigung und geringfügige gige Beschäftigung Treffen mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammen, so entfällt stets für eine der geringfügigen Beschäftigungen (die zeitlich zuerst aufgenommene) die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung! Es erfolgt nur die Zusammenrechnung mit versicherungspflichtigen Beschäftigungen. So z.b. keine Zusammenrechnung mit versicherungsfreier Beamtenbeschäftigung hier dann aber Addition aller geringfügigen Beschäftigungen. In der Arbeitslosenversicherung erfolgt keine Zusammenrechnung. 14

15 Hauptbeschäftigung und geringfügige gige Beschäftigung Wenn durch die Zusammenrechnung mit der geringfügigen Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der KV überschritten wird, wird trotzdem die weitere geringfügige Beschäftigung versicherungspflichtig. Wer auf Grund seiner Hauptbeschäftigung und Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei ist, für den bleibt auch die weitere geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. 15

16 Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft - 25% des Arbeitsentgelts davon entfallen 12% auf die Rentenversicherung 11% auf die Krankenversicherung 2% auf die Lohnsteuer einschl. KiSt und SoliZ 16

17 Beispiel Pauschalabgabe Tommie ist ab April 2003 in einem Baumarkt für 400 monatlich geringfügig beschäftigt. Der AG hat ab April 2003 Pauschalabgaben in Höhe von 25% des Arbeitsentgelts (= 100 monatlich) an die Bundesknappschaft zu entrichten. 17

18 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung 12%! Aufstockung des pauschalen Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung möglich (Verzicht auf RV-Freiheit) von 12% des Entgelts um 7,5% auf 19,5% (7,5% von 400 = 30 )! wenn das Arbeitsentgelt weniger als 155 beträgt, muss der geringfügig Beschäftigte den AG-Beitrag zusätzlich bis zu einem Mindestbeitrag erhöhen, der einer Basis von 155 entspricht 18

19 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit! Verzicht ist schriftlich zu erklären! Verzichtserklärung gehört zu den Lohnunterlagen! Rückwirkung auf Wunsch zum Beschäftigungsbeginn, wenn Abgabe bis 14 Tage nach Beschäftigungsaufnahme! ansonsten Wirksamkeit am Tag nach Abgabe oder ggf. in der Zukunft liegender Termin! Verzicht wirkt unwiderruflich für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung! bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen, die in Summe noch Voraussetzungen für Geringfügigkeit erfüllen, gilt Verzicht einheitlich für alle Beschäftigungen 19

20 Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen Vorruhestandsgeldempfänger: Für eine geringfügige Beschäftigung erfolgt keine Addition des Arbeitsentgelts mit dem Vorruhestandsgeld mehr, so dass die Beschäftigung versicherungsfrei ist. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aufgenommen, so bleibt wieder die zuerst aufgenommene geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. 20

21 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 11% " nur für gesetzlich Krankenversicherte " auch bei höherverdienenden krankenversicherungsfreien Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind Beispiel Wegfall Pauschalbeitrag zur KV Herbert ist Finanzbeamter und freiwillig privat krankenversichert. Am Wochenende ist er als Kellner in einer Bar geringfügig beschäftigt. 21

22 Pauschalierung Lohnsteuer 2% - Abgeltungswirkung - bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte individuelle Besteuerung möglich LStA an zuständiges FA! Beispiel individuelle Besteuerung Tommie arbeitet ab April als Aushilfe in einem Institut. Er erhält dafür 400 monatlich. Er hat dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I vorgelegt. 22

23 Umlageverfahren - Bundesknappschaft ist auch zuständig für das Umlageverfahren und für die Erstattungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz 23

24 Übergangsregelung Betrifft Arbeitnehmer, die zum 31. März 2003 mehr als 325 Verdienst hatten oder deren wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden und mehr lag und die ab 01. April die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erfüllen. " Fortbestand der Krankenversicherungspflicht, wenn durch Versicherungsbefreiung keine Voraussetzung für Familienversicherung gegeben ist " Fortbestand der Rentenversicherungspflicht, wenn nicht Fall der einen geringfügigen Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung " Fortbestand der Arbeitslosenversicherungspflicht 24

25 Übergangsregelung - Befreiungsmöglichkeiten glichkeiten " auf Antrag Befreiungsmöglichkeit in einem oder mehreren Versicherungszweigen möglich " Antrag ist schriftlich dem Arbeitgeber zu erklären und durch diesen zu den Lohnunterlagen zu nehmen " Erklärung rückwirkend zum 01. April 2003 möglich bis 30. Juni 2003, danach nur noch für die Rentenversicherung mit Wirkung ab Antragseingang " Befreiung gilt nur für die Beschäftigung, für die beantragt wurde " Wird diese Beschäftigung aufgegeben, dann Verlust der Befreiung 25

26 Kurzfristige Beschäftigungen " müssen von vornherein zeitlich begrenzt sein " dürfen bestimmte Dauer nicht überschreiten " dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden " im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt " Versicherungspflicht ab Erkennbarkeit des Überschreitens der Grenzen, spätestens ab dritten Monat " keine Zusammenrechnung mit Hauptbeschäftigung " Addition mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen für 50-Tage-Grenze 26

27 2. Geringfügige gige Beschäftigung in Privathaushalten ab Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. z. B. Reinigung der Wohnung, Waschen, Bügeln, die Zubereitung von Mahlzeiten, Betreuungsleistungen gegenüber Personen, Gartenpflege. 27

28 2. Geringfügige gige Beschäftigung in Privathaushalten ab regelmäßiges Arbeitsentgelt nicht über Pauschalabgaben von 12% davon entfallen 5% auf die Rentenversicherung 5% auf die Krankenversicherung 2% auf die Lohnsteuer einschl. KiSt u. SoliZ 28

29 Beispiel Beschäftigung in Privathaushalten Lisbeth Krause reinigt ab April 2003 an zwei Vormittagen in der Woche die Wohnung eines selbständigen Steuerberaters. Ihr Verdienst beträgt 400 monatlich. Alternative: ein Vormittag Wohnung / ein Vormittag Kanzlei Wichtig! Die geringfügige Beschäftigung muss ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden. 29

30 Beschäftigung in Privathaushalten - Aufstockung des pauschalen Rentenversicherungsbeitrags von 5% des Entgelts um 14,5% auf 19,5% (14,5% von 400 = 58 ) möglich vereinfachtes Meldeverfahren, sog. Haushaltsscheckverfahren - Vergabe Betriebsnummer - Erteilung Einzugsermächtigung - Beiträge werden nur zweimal fällig ( und eines Jahres) Download: 30

31 Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen # Steuerermäßigung gemäß 35a EStG (keine Anrechnung) Steuerpflichtige können zukünftig folgende Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen unmittelbar von der Steuerschuld absetzen: # Bei geringfügiger Beschäftigung 10 %, höchstens jedoch 510 EUR jährlich, 31

32 Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen # bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 12 %, höchstens EUR jährlich und # bei sonstigen Dienstleistungen, z.b. durch sog. Dienstleistungsagenturen, 20 % höchstens jedoch 600 EUR jährlich, soweit die Aufwendungen nicht bereits Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind 32

33 Beispiel Steuerermäßigung Frau Krause hilft ab April 2003 mehrmals in der Woche im privaten Haushalt der Familie Marchelski aus. Ihr Verdienst beträgt 350 monatlich. Familie Marchelski hat ab April 2003 Pauschalabgaben in Höhe von 12% des Arbeitsentgelts (= 42 mtl.; 04 bis 12/03 = 378 ) an die Knappschaft zu entrichten. In Ihrer ESt-Erklärung 2003 kann Familie Marchelski eine Steuerermäßigung in Höhe von 10% ihrer Aufwendungen von (350 x 9 Monate = Abgaben) = 353 geltend machen. Höchstbetrag 383 (9/12 v. 510 ) 33

34 Beispiel Steuerermäßigung Herr Marchelski beschäftigt für haushaltnahe Tätigkeiten einen selbständigen Fensterputzer und einen selbständigen Gärtner. Seine Aufwendungen hierfür betragen im Jahre 2003 insgesamt Die Steuerermäßigung beträgt 20% von = 240. Wichtig! Nachweis durch Rechnungen und Zahlungsbelege 34

35 3. Niedriglohnsektor/Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Gleitzone Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahme anhand folgender Formel F x (2-F) x (AE 400) F: = Faktor 0,5995 AE: = Arbeitsentgelt 35

36 Beispiel Gleitzone Das Arbeitsentgelt beträgt 500. Der Beitragssatz unter Berücksichtigung der individuellen Krankenkasse des AN soll 42 % betragen. Beitragspflichtige Einnahme: F x (2-F) x (AE 400) 0,5995 x (2-0,5995) x ( ) = 379,85 SV-Beiträge 42% von 379,85 159,54 SV-Anteil AG 21% von ,00 Verbleibender Betrag = AN-Anteil 54,54 36

37 Gleitzone Die nachstehende Tabelle enthält Berechnungsbeispiele für die RV: Arbeitsentgelt Beitragspflichtige Einnahmen Beitrag* in der Rentenversicherung 400,01 239,94 46,79 39,00 83,35% 7,79 16,65% 500,00 379,85 74,07 48,75 65,82% 25,32 34,18% 600,00 519,90 101,38 58,50 57,70% 42,88 42,30% 700,00 659,95 128,69 68,25 53,03% 60,44 46,97% 800,00 800,00 156,00 78,00 50,00% 78,00 50,00% * Beitragssatz 19,5% Anteil des Arbeitgebers # Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone möglich # Gleitzonenregelung gilt nicht für Auszubildende # gilt nicht für Altersteilzeitfälle, in denen das reduzierte Entgelt in der Gleitzone liegt, dto. bei Wiedereingliederungsmaßnahmen Anteil des Arbeitnehmers 37

38 Gleitzone bei mehreren Beschäftigungen Bei mehreren (ggf. durch Zusammenrechnung) versicherungspflichtigen Beschäftigungen, deren Summe der Entgelte innerhalb der Gleitzone liegen, gilt folgende Formel: Beitragspflichtige Einnahme: F x (2-F) x (GAE 400) x EAE GAE EAE = Einzelarbeitsentgelt GAE = Gesamtarbeitsentgelt Der Quotient EAE/GAE ist auf zwei Dezimalstellen zu runden. Der AN hat allen beteiligten AG die notwendigen Angaben zu machen. 38

39 Bsp. Gleitzone und mehrere Beschäftigungen Beschäftigung A: monatliches Arbeitsentgelt 350,00 Beschäftigung B: monatliches Arbeitsentgelt 370,00 Gesamtarbeitsentgelt 720,00 Gesamt-SV-Beitragssatz (KV: 12,9%, PV: 1,7%, RV: 19,5%, ALV: 6,5%) 40,6% Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beschäftigung A (1,4005 x 720,00 320,40) x 350 : ,43 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beschäftigung B (1,4005 x 720,00 320,40) x 370 : ,54 GSV-Beitrag Beschäftigung A (334,43 x 20,3% x 2) 135,78 GSV-Beitrag Beschäftigung B (353,54 x 20,3% x 2) 143,54 AG-Anteil Beschäftigung A (350,00 x 20,3%) 71,05 AN-Anteil Beschäftigung A (135,78-71,05 ) 64,73 AG-Anteil Beschäftigung B (370,00 x 20,3%) 75,11 AN-Anteil Beschäftigung A (143,54-75,11 ) 68,43 39

40 Besonderheiten bei der Gleitzone # wenn Nettoarbeitsentgelt vereinbart ist, ist für Prüfung, ob Gleitzone vorliegt, mit normalem AN-Anteil hochzurechnen # Verzicht auf Anwendung in der Rentenversicherung auf Antrag möglich # dann voller Rentenversicherungsbeitrag (Regelungen dazu wie bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit) # keine gesonderte Meldung bei Ein- oder Austritt in bzw. aus Gleitzone # reduzierter AN-Beitrag hat keine Auswirkung auf Leistungen in der KV, aber bei späterer Rentenberechnung 40

41 4. Neuregelung bei Benzin- und Waren- gutscheinen ab Freigrenze steuerfrei ( 8 Abs. 2 Satz 1 EStG) SV-frei ( 6 Abs. 1 Satz 4 Sachbezugsverordnung) - ab geänderte Verfahrensweise alle Sachbezüge sind auf dem Gutschein genau zu bezeichnen und es darf kein Geldbetrag mehr ausgewiesen werden 41

42 Beispiele Benzin- und Warengutscheine Beispiel 1 Ein Unternehmen gibt seinen Mitarbeitern im April einen Gutschein über 50 für ein in der Nähe befindliches Kaufhaus. Beispiel 2 Der AN erhält für seinen eigenen Pkw von seinem AG einen Benzingutschein über Super-Benzin im Wert von bis zu 50. Beispiel 3 Der AN erhält für seinen eigenen Pkw von seinem AG einen Gutschein über 40 Liter Super-Benzin. 42

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