STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
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- Felix Bader
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1 STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Hannover - Postfach Tel. 0511/ Fax 0511/ Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 6. und 7. Dezember 2011 Prüfungsfach: Steuerwesen Arbeitszeit: 150 Minuten Zulässige Hilfsmittel: Gesetzestexte Durchführungsverordnungen Richtlinien Taschenrechner Benötigtes Material: 2 Bogen kariert 4 Blatt Konzeptpapier Die Arbeit ist mit dem Vor- und Familiennamen (in Druckbuchstaben) zu versehen! Vorbemerkung: Die Prüfungsaufgabe umfasst 13 Seiten. Prüfen Sie die Aufgaben auf Vollständigkeit, und beanstanden Sie fehlende oder unleserliche Seiten sofort bei der Aufsicht! Beachten Sie, dass bei sämtlichen Lösungen nur dann die volle Punktzahl zu erreichen ist, wenn die Lösungen in übersichtlicher Form unter Verwendung der steuerrechtlichen Begriffe erstellt werden. Zu Sachverhalten, die sich in der Lösung nicht auswirken, ist ein kurzer Hinweis zu geben! Lösungen auf dem Konzeptpapier werden nicht gewertet.
2 S T E U E R B E R A T E R K A M M E R N I E D E R S A C H S E N Steuerwesen I. UMSATZSTEUER 27 Franz Schuster (S) betreibt in einem eigenen Geschäftshaus in der Porschestraße in Wolfsburg das Fahrradgeschäft Räder-Schuster e. K.. Es handelt sich um ein Groß- und Einzelhandelsgeschäft, das Fahrräder aller Art verkauft und einen Reparaturservice anbietet. S betreibt seit drei Jahren eine Filiale in Peine. S versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten. Alle beleg- und buchmäßigen Nachweise liegen vor. Soweit nichts anderes vorgegeben ist, liegen ordnungsgemäße Rechnungen vor. S hat, soweit möglich, nach 9 UStG optiert. Bei Geschäften innerhalb des Gemeinschaftsgebietes legen die Unternehmer die jeweilige USt-IdNr. ihres Landes vor. Aufgabe: Beurteilen Sie die folgenden Sachverhalte (Tz 1. Tz 14.) hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen mit Hilfe des angegebenen Lösungsschemas für das Kalenderjahr 2010! Tz nicht Die Umsätze sind... steuerbar abziehbare VorSt steuerbar steuerfrei steuerpflichtig EUR mit VorSt- Abzug EUR ohne VorSt- Abzug EUR EUR EUR 1.
3 S erzielt aus dem Verkauf von Mountainbikes steuerpflichtige Einnahmen von EUR, darin enthalten der Verkauf von 50 Mountainbikes zum Einzelpreis von 760 EUR + USt an das Ratsgymnasium in Wolfsburg. 2. Herr Schuster bestellt bei einem Händler in Österreich ein Gerät zur Feststellung der optimalen Sattelhöhe. Bei Lieferung des Geräts erhält S die Rechnung mit einem Rechnungsbetrag von EUR. 3. Im Lager befinden sich zehn Fahrräder mit einer rosa Lackierung. S hat die Räder im Jahr 2009 von einem deutschen Hersteller für jeweils 610 EUR + USt angeschafft. Seit Februar 2010 hat der Lieferant den Anschaffungspreis der Fahrräder um 5 % erhöht. a) S entnimmt eines der Fahrräder und schenkt es seiner Tochter am 25. Januar zum Geburtstag. b) Seiner Angestellten Claudia Neumann verkauft S im Juni ein Fahrrad für 416,50 EUR. c) Vier Räder verkauft S im Rahmen einer Rabattaktion im September für 440 EUR + USt pro Stück. d) Da sich die Räder in Wolfsburg nicht verkaufen lassen, werden die restlichen Räder im November in die Filiale nach Peine gebracht, um sie dort zu verkaufen. 4. Der dänische Privatmann Michael Johansson hat telefonisch bei der Schuster-Räder e. K. ein Fahrrad mit einem Warenwert von 900 EUR bestellt. S versendet das Rad über einen Paketdienst nach Dänemark. Die Lieferschwelle nach Dänemark ist überschritten.
4 a) Einem Fahrradgeschäft in der Schweiz verkauft S 300 Mountainbikes mit einem Warenwert von insgesamt EUR. b) Außerdem hat S 50 Mountainbikes an ein Fahrradgeschäft auf Helgoland verkauft. Der Warenwert beträgt insgesamt EUR. 6. S lässt den Rasen seines Privatgrundstückes von einem Mitarbeiter seines Fahrradgeschäftes während der Arbeitszeit mähen. Der Stundenlohn in seinem Betrieb beträgt 9,20 EUR, die Lohnnebenkosten 3,20 EUR. Der Mitarbeiter benötigt zwei Stunden. 7. Bei der Auslieferung von Fahrrädern an die Filiale in Peine kommt es zu einem Auffahrunfall. Ein Rentner hat zu spät gesehen, dass der Lieferwagen bremste. Bei dem Unfall sind einige Räder und der Lieferwagen leicht beschädigt worden. S einigt sich mit dem Rentner, dass die Schäden durch einen Mitarbeiter seiner Firma repariert werden. Zur Schadensregulierung überwies der Rentner wie vereinbart EUR. 8. Der betriebliche Pkw (Bruttolistenpreis: EUR) wird von einem Mitarbeiter auch für private Zwecke genutzt. Im Jahr 2010 nutzt er den Pkw außerdem an 230 Tagen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte (einfache Entfernung: 15 km). 9. Während einer Fahrradtour quer durch Deutschland hat ein Tourist aus Australien einen Schaden am Tretlager, den er durch die Räder-Schuster e. K. reparieren lässt. Er bezahlt 49,98 EUR für die Reparatur bar.
5 S besucht im Februar 2010 eine Fahrradmesse in Köln. Er weist die folgenden Aufwendungen nach: a) Bahnfahrkarte für die Hin- und Rückfahrt 147,56 EUR. b) Hotelübernachtung, ohne Frühstück 98 EUR. c) Taxifahrten in Köln 22,50 EUR. d) Bewirtungsaufwendungen für ein Essen mit einem Geschäftsfreund über 48,25 EUR. Außerdem geht aus der Rechnung hervor, dass S dem Kellner zusätzlich 1,75 EUR Trinkgeld gegeben hat. 11. S verkauft einem Kunden aus Wolfsburg am 20. Dez einen Gutschein für ein Fahrrad im Wert von 500 EUR. Im Januar 2011 wird der Gutschein eingelöst. 12. Das Ladengeschäft betreibt S in einem eigenen Gebäude, das im Jahr 2000 fertig gestellt wurde. Das Haus wurde im Jahr 2010 wie folgt genutzt: a) Im EG (160 qm) und 1. OG (160 qm) befinden sich die Geschäfts- und Werkstatträume; Mietwert je Etage pro Monat: EUR. b) Ein Teil des 2. OG (80 qm) ist an einen Versicherungsvertreter vermietet, der hier sein Büro betreibt. Die monatliche Miete beträgt 800 EUR. c) Die restlichen 80 qm des 2. OG waren bis zum 31. Mai 2010 an eine Rechtsanwaltskanzlei vermietet, die ebenfalls 800 EUR Miete zahlte. Seitdem stehen die Räume leer. Ab Januar 2011 werden die Räume an ein Architekturbüro vermietet. d) Das 3. OG (160 qm) wird von S als Ferienwohnung an wechselnde Gäste vermietet. Die Mieteinnahmen betragen EUR.
6 Im März 2010 hat das Haus einen neuen Außenanstrich erhalten. Die Kosten betrugen EUR + USt. 14. Im Juli saniert S die ehemaligen Büroräume der Rechtsanwaltkanzlei. Die Renovierungskosten betragen EUR + USt.
7 - 6 - II. EINKOMMENSTEUER 1. Aufgabe: Ermitteln Sie für den VZ 2010 den Gesamtbetrag der Einkünfte von Oskar Wolter (W) in einer übersichtlichen Darstellung! 16 W, geb. 11. Nov. 1945, ledig, wohnt in Königslutter. W hat bis zum 30. Nov als Industriemeister bei einem regionalen Autokonzern gearbeitet. Seitdem erhält er eine Betriebsrente in Höhe von monatlich 510 EUR, für die er keine eigenen Beiträge geleistet hat. Seit Rentenbeginn am 1. Dez erhält W zudem eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In den Jahren 2008 und 2009 betrug die monatliche Rente jeweils EUR. Im Jahr 2010 erhielt er zunächst ebenfalls EUR, ab dem 1. Juli stieg seine Rente auf monatlich EUR an. W ist Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks in Königslutter. Er pflanzt Nordmanntannen an, die er vor Weihnachten an Händler verkauft. Er erzielt vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 einen Gewinn von EUR. Im Wj 2010/2011 beträgt der Gewinn EUR.
8 Aufgabe: 20 Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung und unter Verwendung der steuerrechtlichen Begriffe die Höhe des Einkommens (ohne Günstigerprüfung) des zusammen veranlagten Ehepaares Pape aus Braunschweig! Dr. Konrad Pape (46) betreibt in der Braunschweiger Innenstadt eine Hals-Nasen-Ohrenarztpraxis. Im Jahr 2010 erzielte er Betriebseinnahmen von EUR und Betriebsausgaben von EUR. Seine Frau Iris Pape (44) arbeitet in der Buchhaltungsabteilung eines Fahrradherstellers. Ihr Bruttoarbeitslohn beträgt monatlich EUR. Frau Pape ist an 220 Tagen mit einem Fahrrad zur Arbeit gefahren (einfache Entfernung 6 km). Im Jahr 2010 hat sie bei ihrem Arbeitgeber ein Fahrrad für 600 EUR erworben. Ein Kunde hätte für das Fahrrad EUR zahlen müssen. Frau Pape hat im Juni eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Lohn- und Gehaltsbuchungen besucht, die ihr Arbeitgeber nicht bezahlt hat. Die Kosten für die Veranstaltung betrugen 620 EUR. Von ihrem Arbeitslohn wurden Frau Pape monatlich die folgenden Arbeitnehmerbeiträge abgezogen: - Krankenversicherung 126,40 EUR - Pflegeversicherung 15,30 EUR - Rentenversicherung 179,10 EUR - Arbeitslosenversicherung 22,40 EUR Zudem hat Frau Pape eine private Unfallversicherung abgeschlossen, für die sie im Jahr 2010 einen Jahresbeitrag von 300 EUR bezahlt hat.
9 - 8 - Um für das Alter vorzusorgen, hat Dr. Pape eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) abgeschlossen. Er zahlt monatlich 410 EUR. Dr. Papes Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung (davon 70 % Basisabsicherung) betragen monatlich 600 EUR, für die private Pflegepflichtversicherung bezahlt er monatlich 75 EUR. Die Tochter Johanna (15 Jahre) des Ehepaares besucht eine private allgemeinbildende Schule in Braunschweig. Für den Besuch dieser Schule hat das Ehepaar Pape EUR gezahlt. Damit Johanna an der Schule ein Mittagessen bekommt, musste das Ehepaar Pape zusätzlich 525 EUR zahlen. Im Juni 2010 ist die Mutter von Frau Pape verstorben. Frau Pape ist alleinige Erbin der Mutter, die einen Nachlass von EUR hinterlässt. Für die Beerdigung der Mutter zahlte Frau Pape: für das Bestattungsinstitut EUR für die Grabstelle EUR für die Verköstigung der Gäste EUR Trauerbekleidung der Familie Pape 470 EUR
10 - 9 - III. KÖRPERSCHAFTSTEUER 12 Aufgabe: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung das zu versteuernde Einkommen der Lüttich GmbH! Die Lüttich GmbH, ein Maschinenhersteller mit Sitz in Salzgitter, erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR. Auf diesen handelsrechtlichen Jahresüberschuss haben sich unter anderem die folgenden Positionen ausgewirkt: 1. Körperschaftsteuer, SolZ EUR 2. Im Umlaufvermögen der Lüttich GmbH befinden sich Aktien, die zu einem Kurswert von EUR angeschafft wurden. Vorübergehend ist der Kurswert auf EUR gesunken. Den handelsrechtlichen Möglichkeiten entsprechend wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren Kurswert vorgenommen. 3. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter Peter Lüttich erhält Ende Dezember 2010 rückwirkend ab Januar 2010 eine monatliche Gehaltserhöhung von EUR 4. Die Aufwendungen eines Geschäftsessens mit Geschäftspartnern betragen EUR. Das Finanzamt hat die ordnungsgemäße Rechnung allerdings beanstandet und festgestellt, dass von den Aufwendungen EUR unangemessen sind. 5. Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung pro Person EUR
11 Aufgrund falscher Müllentsorgung wurde die Lüttich GmbH in einem Gerichtsurteil zur Zahlung einer Strafe in Höhe von EUR verurteilt. 7. Die Lüttich GmbH erzielte in Italien Einkünfte in Höhe von EUR, die aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerbefreit sind. 8. Die Lüttich GmbH spendete an eine politische Partei 500 EUR 9. Für eine gemeinnützige Organisation spendete die Lüttich GmbH einen Pkw. Wert der Sachspende EUR 10. Im Jahr 2008 erzielte die Lüttich GmbH einen hohen Verlust, der bisher nicht vollständig mit Gewinnen ausgeglichen werden konnte. Nach dem Verlustabzug im Jahr 2009 verblieb ein nicht ausgeglichener Verlust von EUR
12 IV. GEWERBESTEUER 16 Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für den Erhebungszeitraum 2010 die Höhe der Gewerbesteuerabschlusszahlung des Fotofachgeschäftes Fröhliche Fotos e. K.! Gunnar Fröhlich (F) betreibt das Fotofachgeschäft Fröhliche Fotos e. K. mit Sitz in Braunschweig (Hebesatz 450 %). Für den Erhebungszeitraum 2010 wurde ein handelsrechtlicher Gewinn in Höhe von EUR ermittelt. F ist alleinerziehender Vater der fünfjährigen Tochter Sylvia. Soweit nichts anderes erwähnt, wurden die nachfolgenden Sachverhalte bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Gewinns entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt: 1. Für das Jahr 2010 wurden folgende Vorauszahlungen geleistet: - Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von EUR - Einkommensteuervorauszahlungen von EUR - Umsatzsteuervorauszahlungen von EUR. 2. F hat die Vorauszahlungen nicht immer pünktlich bezahlt. Für die zu spät entrichtete Gewerbesteuervorauszahlung wurden Säumniszuschläge in Höhe von 110 EUR erhoben. 3. Um seine Rechnungen möglichst pünktlich bezahlen zu können, hat F einen Kontokorrentkredit in Anspruch genommen. Die Bank berechnete Kontokorrentzinsen in Höhe von 580 EUR.
13 Für Sylvia sind erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten in Höhe von EUR entstanden. 5. Die Zinsaufwendungen für einen betrieblichen Investitionskredit betrugen insgesamt EUR. 6. F spendete aus betrieblichen Mitteln für die Flutopfer in Pakistan EUR (als Privatentnahme gebucht). 7. Die Schwester von F ist stille Gesellschafterin der Fröhliche Fotos e. K. Sie ist nur am Gewinn, aber nicht am Betriebsvermögen beteiligt und erhielt für das Jahr 2010 einen Gewinnanteil von EUR. 8. Für die Geschäftsräume muss F monatlich EUR Pacht bezahlen.
14 V. ABGABENORDNUNG 9 Sabine Bremm (B), wohnhaft in Helmstedt, arbeitet als Grundschullehrerin in Braunschweig, außerdem ist sie Eigentümerin eines vermieteten Mehrfamilienhauses in Lüneburg. Am Samstag, 16. Okt. 2010, erhält B vom Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für Laut Poststempel wurde der Bescheid am Freitag, 15. Okt. 2010, aufgegeben. B entdeckt, dass das Finanzamt von ihr angesetzte Werbungskosten nicht anerkannt hat. B möchte Einspruch erheben. Einen Tag vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist macht sich B auf den Weg zur Post, um das Einspruchsschreiben abzugeben. Auf dem Weg erleidet sie einen schweren Unfall und ist erst zwei Wochen später wieder ansprechbar. Aufgaben: 1. Stellen Sie fest, welches Finanzamt für die Einkommensteuererklärung von B örtlich zuständig ist! Geben Sie die entsprechende Rechtsgrundlage an! 2. Geben Sie an, bis zu welchem Termin bei einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden muss! Angabe der Rechtsgrundlage erforderlich! 3. Ermitteln Sie, wann die Rechtsbehelfsfrist endet! 4. Klären Sie B darüber auf, ob es eine Möglichkeit gibt, trotz der verpassten Rechtsbehelfsfrist noch Einspruch einzulegen! Erläutern Sie das Vorgehen und geben Sie die entsprechende gesetzliche Vorschrift an!
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