FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts (W & R 12W)

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1 FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts (W & R 12W) Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders angegeben in vollständigen Sätzen, mit einer ausführlichen Begründung sowie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen zu beantworten. Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungsarbeiten Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaft 1. Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzestexte (siehe 2.), Studienausweise und eine Trinkflasche befinden. 2. Ein Gesetzestext darf lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unterstreichungen) enthalten. Post-Its mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig. 3. Das gemeinsame Verwenden von Gesetzestexten ist nicht erlaubt. 4. Handys, Tablets und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel. 5. Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig. 6. Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung. Unterschrift 1

2 I. Einkommensteuer (21 Punkte) 1. Moritz nutzt ein im Jahr 2009 um EUR erworbenes Mehrfamilienhaus zur privaten Wohnraumvermietung und erzielt daraus Mieteinnahmen ihv EUR jährlich. Im Jahr 2016 errichtet er eine zusätzliche neue Wohneinheit im Dachgeschoss. Die Kosten dafür belaufen sich auf EUR. Über ein anderes als gesetzlich vorgesehenes Aufteilungsverhältnis der Anschaffungskosten von Grund und Boden zum Gebäude wurde kein Nachweis erbracht. Ferner entstanden ihm auch folgende Aufwendungen izm dem Haus: - Darlehensannuität EUR; davon Zinsen EUR - Betriebskosten EUR Welche Ausgaben kann Moritz izm seiner Vermietungstätigkeit steuerlich geltend machen? 2. Moritz betreibt auch ein Handelsunternehmen als Einzelunternehmer, mit welchem er im Jahr EUR Umsatz erzielen konnte. Er lädt regelmäßig Kunden und Lieferanten seines Handelsunternehmens zu Geschäftsessen ein. a. Nach welchen steuerlichen Vorschriften hat er sein Einkommen zu ermitteln? b. Moritz ist sich unsicher, ob diese Aufwendungen izm den Geschäftsessen steuerlich abzugsfähig sind. Wie würden Sie Moritz diesbezüglich beraten? Ferner ist Moritz zu 100% an einer GmbH mit Sitz in Villach beteiligt. In diese bringt er ein weiteres Haus aus seinem Privatvermögen (Anschaffungskosten 2005: EUR; Gemeiner Wert: EUR ein. Da Moritz zu 100% an der Gesellschaft beteiligt ist, unterbleibt eine Kapitalerhöhung. Das Gebäude, das bereits bisher vermietet war, wird von der GmbH weiterhin vermietet. a. Erläutern Sie die ertragsteuerlichen Konsequenzen für der Einbringung des Hauses in die GmbH sowohl aus der Sicht von Moritz als auch aus der Sicht der GmbH! b. In welcher Bilanzposition wäre eine Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft auszuweisen? c. Welche Einkünfte erzielt die GmbH aus der Weitervermietung des Hauses? 3. Moritz tätigte folgende Zahlungen im Jahr 2016: - Kirchenbeitrag ihv 900 EUR - Kinderbetreuungskosten ihv 6.000, EUR für seine beiden Kinder. Die Kosten für den Kindergarten von Anna betragen EUR pro Jahr. Die Nachmittagsbetreuung von Berta (7 Jahre) kostet EUR pro Jahr. - Hugo Boss Anzug um 1.200,, den er gerne bei Geschäftsgesprächen trägt, um die Geschäftspartner zu beeindrucken. Können die oben erwähnten Ausgaben von Moritz steuerlich abgesetzt werden? Wenn ja, wie sind diese zu deklarieren? 2

3 II. Körperschaftsteuer/Gewinnermittlung (8 Punkte) Die K GmbH mit Sitz in Klagenfurt berechnet für das Jahr 2016 einen unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn ihv EUR. Sie hält folgende Beteiligungen an ausländischen Körperschaften: 1. 20%-Beteiligung an der italienischen A S.r.l. (mit einer österr. GmbH vergleichbar). Der Grund für den niedrigen Bilanzgewinn liegt insbesondere in der Abschreibung dieser Beteiligung ihv EUR. Aufgrund der schlechten Marktlage schreibt die A S.r.l. bereits seit mehreren Jahren Verluste und die Beteiligung musste daher abgewertet werden. 2. Ferner besitzt die K GmbH auch eine Beteiligung ihv 5% an der irischen B Ltd. mit Sitz in Dublin. Die Ltd. unterliegt einem irischen KSt-Satz (vergleichbar mit der österr. KSt) ihv 12%. Aus dieser Beteiligung bezieht die K GmbH Dividenden ihv EUR im Jahr Ende des Jahres 2016 werden die Anteile der Ltd. mit einem Gewinn ihv EUR veräußert. a. Wie sind die Sachverhalte ertragsteuerlich zu beurteilen? b. Ermitteln Sie für Sachverhalt 1 den steuerlichen Gewinn! 3

4 III. Verkehrsteuern/Verfahrensrecht (12 Punkte) A kauft von B ein Grundstück um EUR (Grundstückswert: EUR). Der Kaufvertrag wurde am abgeschlossen, am bezahlt A den Kaufpreis. a. Wann und in welcher Höhe entsteht die Steuerschuld? b. Wer ist Steuerschuldner der GrESt? c. Wie wird die Abgabe erhoben? Gehen Sie hier auf die zuständige Behörde, Fristen etc. ein! d. Wann wird die Steuer fällig? Alternative: B verkauft das Grundstück an seine Schwester zu den gleichen Bedingungen wie beim Verkauf an A oben. Ermitteln Sie die Höhe der GrESt für die Alternative! 4

5 IV. Umsatzsteuer (13 Punkte) 1. Die Ärztin Nina kauft ein Notebook (1.200 EUR inkl. USt). Dieses verwendet sie sowohl in ihrer Praxis (Umsätze: EUR/Jahr), als auch für Ihre Tätigkeit als Vortragende (Umsätze: EUR/Jahr). Ist Nina zum Vorsteuerabzug berechtigt? 2. Der österreichische Unternehmer Lukas mietet von einem italienischen Unternehmen (keine Betriebsstätte in Österreich) in Rom für 5 Wochen einen PKW, da er dort längere Zeit geschäftlich unterwegs ist. (4 Punkte) 3. Ein Antiquitätenhändler verkauft einen Schreibtisch, den er aus einer privaten Verlassenschaft um EUR gekauft hat, mit einem Gewinnaufschlag von EUR an Luise für deren Wohnzimmer. Welchen Bruttobetrag hat der Antiquitätenhändler in der Rechnung an Luise auszuweisen? Welche Besonderheiten sind bei der Rechnungserstellung zu berücksichtigen? 5

6 V. Finanzstrafrecht (6 Punkte) Im Jahr 2016 findet bei Martin eine routinemäßige Abgabenprüfung izm der bescheidmäßig festgesetzten ESt und USt des Jahres 2015 statt. Martin vermietet ein Haus zu Wohnzwecken. Im Rahmen dieser Vermietung hat er weder ESt noch USt in den letzten Jahren abgeführt. Die Einnahmen aus der Vermietung wollte er auch vor der Prüferin geheim halten. Doch gerade am letzten Tag der Prüfung findet die Prüferin einen Ordner über die Mietverträge und Aufzeichnungen über die Mieteinnahmen und ausgaben. In diesem Moment gesteht Martin der Prüferin alles. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus finanzstrafrechtlicher Sicht! Kommt dem Geständnis von Martin strafbefreiende Wirkung zu? Viel Erfolg! 6

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