Modulprüfung aus Finanzrecht, am

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1 Modulprüfung aus Finanzrecht, am Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragrafenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [2 P] Definieren Sie die Begriffe horizontaler Verlustausgleich und vertikaler Verlustausgleich! Seite 1 von 10

2 2. Einkommensteuer [3 P] Frau D betreibt ein Kaffeehaus in Wien. Sie ermittelt ihren Gewinn nach 4 Abs 1 EStG. Am verkauft sie ihre Espressomaschine, die sie 10 Jahre in ihrem Betrieb verwendet hat, um EUR 700,-- (Buchwert EUR 200,--). Am kauft Frau D eine neue Espressomaschine um EUR 2.500,--. Wie wirken sich diese Vorgänge in den Jahren 2013 und 2014 steuerlich aus? Welche Vorgehensweise empfehlen Sie Frau D? Begründen Sie Ihre Lösung! 3. Einkommensteuer [5 P] Herr Z betreibt als Einzelunternehmer einen Lebensmittelgroßhandel. Er ermittelt seinen Gewinn nach 5 Abs 1 EStG. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und begründen Sie Ihre Lösung! a) Herr Z hat im August 2010 eine Lagerhalle um EUR ,-- errichtet und in Betrieb genommen. Berechnen Sie den Buchwert der Lagerhalle zum ! [2] b) Aufgrund eines Einbruchs der Nachfrage verliert ein Teil seiner gelagerten Ware an Wert. Beurteilen Sie die Auswirkungen des Sachverhalts auf das unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Ergebnis von Z! [1,5] Seite 2 von 10

3 c) Herr Z hat ein gewerbetreibendes Unternehmen (Buchwert: EUR ,--) um EUR ,-- erworben. Die in den Vermögensgegenständen enthaltenen stillen Reserven betragen insgesamt EUR ,--. Herr Z geht davon aus, dass er den mit dem Unternehmen verbundenen Kundenstock und den guten Ruf des Unternehmens 5 Jahre lang nutzen wird. Berechnen Sie einen eventuellen Firmenwert! Wie hat Z den Firmenwert unternehmensrechtlich und steuerrechtlich zu behandeln? [1,5] 4. Einkommensteuer [3 P] Herr B erwirbt am Aktien an der C-AG um insgesamt EUR 2.000,--. Die Aktien werden in einem inländischen Depot gehalten. Am veräußert er die Aktien um EUR 2.400,--. Am gewährt B seinem Freund ein Darlehen, für das er jährlich Zinsen ihv EUR 100,-- erhält. Beurteilen Sie den Sachverhalt und begründen Sie Ihre Lösung! 5. Einkommensteuer [1,5 P] Frau T erzielte im Jahr 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ihv EUR ,-- und einen Verlust aus ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ihv EUR ,--. Im Jahr 2013 erzielte sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb ihv EUR ,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihv EUR ,--. Berechnen Sie das steuerpflichtige Einkommen von Frau T für die Jahre 2012 und 2013! Seite 3 von 10

4 6. Körperschaftsteuer [4 P] Die I-Privatstiftung hat ein Zinshaus, eine 15%-Beteiligung an der österreichischen A-AG sowie ein privates unbebautes Grundstück. Im Jahr 2013 erzielt die Privatstiftung Einkünfte aus der Vermietung des Zinshauses ihv EUR ,-- und erhält eine Dividende aus der Beteiligung an der A-AG ihv EUR ,--. Die I- Privatstiftung verkauft das Grundstück mit einem Überschuss ihv EUR ,--. Die I-Privatstiftung wendet dem Begünstigten im Jahr 2013 EUR ,-- zu, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Beurteilen Sie den Sachverhalt und begründen Sie Ihre Lösung! 7. Körperschaftsteuer [6,5 P] Die österreichische R-AG hält folgende Beteiligungen: 60% an der österreichischen C-AG, 70% an der österreichischen T-OG, 65% an der deutschen B-GmbH sowie 50% an der österreichischen N-AG, an der die T-OG mit 30% beteiligt ist. Die R-AG hat die Beteiligung an der C-AG vor drei Jahren um EUR ,-- angeschafft. Das anteilige handelsrechtliche Eigenkapital zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen betrug EUR ,--. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und begründen Sie Ihre Lösung! a) Ist eine Gruppenbildung möglich? Wenn ja, mit wem und warum? [2] Seite 4 von 10

5 b) Die Gesellschaften erwirtschaften im selben Wirtschaftsjahr folgende Ergebnisse: R-AG: Gewinn ihv EUR ,-- (vor Berücksichtigung einer allfälligen Ergebnistangente als Mitunternehmer sowie gruppenbesteuerungsspezifischer Erträge oder Aufwendungen) C-AG : Gewinn ihv EUR ,-- T-OG: Verlust ihv EUR ,-- B-GmbH: Gewinn ihv EUR ,-- N-AG: Gewinn ihv EUR ,-- Berechnen Sie das beim Gruppenträger der Besteuerung unterworfene Ergebnis und begründen Sie Ihre Lösung! [4,5] Seite 5 von 10

6 Teil 2 UStG, Verkehrsteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 8. Umsatzsteuer [4 P] Beurteilen Sie die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der folgenden Sachverhalte nach Maßgabe der jeweiligen Fragestellung. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der Schuster X erhält vom Kunden K den Auftrag zur Anfertigung von Lederschuhen. Das gesamte Leder und sonstige Material wird von K beigestellt, X verwendet nur eigene Schnürsenkel. Liegt im vorliegenden Fall eine Werklieferung oder Werkleistung vor? [1] b) K (Nichtunternehmer aus Österreich) hat sich das Leder vor der Schuhanfertigung von einem bekannten italienischen Händler M in Mailand selbst abgeholt. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Geben Sie auch den Ort der Lieferung an. [1] c) Da nicht alle ausländischen Kunden den weiten Weg nach Mailand auf sich nehmen wollen, hat M einen Versandhandel eingerichtet. M hat im Jahr 2013 durch Versendungen von Stoffen nach Österreich an Nichtunternehmer insgesamt EUR ,-- an Umsätzen erzielt. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Geben Sie auch den Ort der Lieferung an. [2] Seite 6 von 10

7 9. Umsatzsteuer [5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösungen! a) M ist Musiker und erzielt pro Jahr ca EUR ,-- an Umsätzen (ohne USt) aus seiner Tätigkeit (CD-Verkäufe, Studioaufnahmen, Privatunterricht). Im Jahr 2007 schaffte er für berufliche Zwecke eine Gitarre (Kaufpreis EUR 2.400,-- brutto) und ein Keyboard (Kaufpreis EUR 1.200,-- brutto) an. Ab dem Jahr 2010 gewinnt M an Popularität und steigert seine Umsätze ab diesem Zeitpunkt auf über EUR ,-- pro Jahr. Die Instrumente stehen bis 2013 in Verwendung. [3,5] b) X macht mit seiner Gattin regelmäßig Urlaub am Bauernhof. Dieses Jahr führt sie ihr Weg in die von A betriebene Frühstückspension Waldblick. In der Rechnung (Inklusivpreis für Nächtigung samt Frühstück) ist die USt mit 20% ausgewiesen. Beurteilen Sie die Steuerschuld. [1,5] Seite 7 von 10

8 10. Umsatzsteuer [6 P] A ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Beurteilen Sie für folgende Sachverhalte den Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung sowie die Steuerbarkeit und begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der Grundstückssachverständige D (Sitz in München) erstellt für A ein Gutachten zu einer prozessgegenständlichen Liegenschaft in Innsbruck. Nennen Sie auch die Konsequenzen hinsichtlich Steuerschuld und Vorsteuerabzug. [1,5] b) A vertritt den italienischen Unternehmer U vor einem französischen Gericht. Seine Gattin G begleitet A auf dieser Geschäftsreise als Touristin. Beim Gepäcktransport nach Frankreich fällt ein Koffer des Ehepaares unsanft zu Boden. Dabei werden Elektronikgeräte von A und G beschädigt: Während des Aufenthaltes in Frankreich muss A daher seinen defekten dienstlich genutzten Laptop vom französischen Unternehmer F reparieren lassen, um auf die für die Verhandlung erforderlichen Daten zugreifen zu können. Auch G muss von F ihr privates iphone reparieren lassen. Beurteilen Sie die drei maßgeblichen umsatzsteuerlichen Sachverhalte. [3] c) Der in Deutschland ansässige Autohändler P verursacht im Rahmen eines Wochenendausfluges mit seiner Freundin einen Verkehrsunfall mit seinem Kfz. A berät P im darauffolgenden Gerichtsverfahren. [1,5] Seite 8 von 10

9 11. Gebühren [4 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt aus gebührenrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! Am 7. Jänner 2014 schließt die österreichische Gastro-AG mit Frau X einen Mietvertrag über ein Geschäftslokal (Wien, 1. Bezirk). Der Vertrag wird auf 15 Jahre abgeschlossen, die Mieterin X verhandelt sich allerdings ein jederzeitiges Kündigungsrecht aus. Die Wirksamkeit des Mietvertrags ist von der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gastro-AG abhängig. Am 20. Februar gibt der Aufsichtsrat seine Zustimmung. Die Gastro-AG ist durch den Rechtsanwalt A vertreten. [4] 12. Verkehrsteuern [2 P] Der Hotelunternehmer H kauft eine Liegenschaft um insgesamt EUR ,--. Der Kaufpreis setzt sich anteilig aus folgenden Positionen zusammen: Grund und Boden (anteilig EUR ,--) Hotelgebäude (anteilig EUR ,--) Hoteleinrichtung und -inventar (anteilig EUR ,--) Externer Heizöltank (anteilig EUR ,--) Inwieweit wirken sich die im Kaufpreis enthaltenen Positionen auf die Bemessungsgrundlage der GrESt aus und wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Begründen Sie Ihre Lösung! [2] Seite 9 von 10

10 13. Verfahrensrecht [3 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus verfahrensrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der vergessliche Gewerbetreibende X (Gastronomie) fährt im Jahr 2012 längere Zeit auf Urlaub. In diesem Zeitraum unterlässt er fahrlässig die fristgerechte Einreichung seiner Einkommensteuerklärung für das Jahr 2011 beim zuständigen Finanzamt. Nach Festsetzung der Abgabenschuld durch die Behörde gerät X auch mit der Entrichtung der Abgabenschuld in Verzug und entrichtet sie erst drei Wochen nach Fälligkeit. Wie wird die Behörde nach der BAO jeweils vorgehen? [1] b) Im Jahr 2013 stößt die Behörde in der Einkommensteuererklärung des X auf eine offenkundige Unregelmäßigkeit. Der deklarierte Getränkeverkauf erscheint gemessen an den Einkäufen als zu niedrig. X kann auch nach Aufklärungsversuchen der Behörde die Widersprüche nicht erklären. Welche Möglichkeit verbleibt der Behörde letztlich zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage? [1] c) Im Jahr 2014 verzeichnet X unter seinen Betriebsausgaben ohne Nennung des Empfängers dieser Zahlungen hohe Beträge unter der Angabe Fremdleistungen. Wie wird die Behörde vorgehen? [1] 14. Finanzstrafrecht [1] Kommen bei Finanzvergehen Freiheitsstrafen in Betracht? [1] Seite 10 von 10

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