Modulprüfung aus Finanzrecht, am
|
|
- Jörg Acker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Modulprüfung aus Finanzrecht, am Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragrafenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [2 P] Definieren Sie die Begriffe horizontaler Verlustausgleich und vertikaler Verlustausgleich! Seite 1 von 10
2 2. Einkommensteuer [3 P] Frau D betreibt ein Kaffeehaus in Wien. Sie ermittelt ihren Gewinn nach 4 Abs 1 EStG. Am verkauft sie ihre Espressomaschine, die sie 10 Jahre in ihrem Betrieb verwendet hat, um EUR 700,-- (Buchwert EUR 200,--). Am kauft Frau D eine neue Espressomaschine um EUR 2.500,--. Wie wirken sich diese Vorgänge in den Jahren 2013 und 2014 steuerlich aus? Welche Vorgehensweise empfehlen Sie Frau D? Begründen Sie Ihre Lösung! 3. Einkommensteuer [5 P] Herr Z betreibt als Einzelunternehmer einen Lebensmittelgroßhandel. Er ermittelt seinen Gewinn nach 5 Abs 1 EStG. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und begründen Sie Ihre Lösung! a) Herr Z hat im August 2010 eine Lagerhalle um EUR ,-- errichtet und in Betrieb genommen. Berechnen Sie den Buchwert der Lagerhalle zum ! [2] b) Aufgrund eines Einbruchs der Nachfrage verliert ein Teil seiner gelagerten Ware an Wert. Beurteilen Sie die Auswirkungen des Sachverhalts auf das unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Ergebnis von Z! [1,5] Seite 2 von 10
3 c) Herr Z hat ein gewerbetreibendes Unternehmen (Buchwert: EUR ,--) um EUR ,-- erworben. Die in den Vermögensgegenständen enthaltenen stillen Reserven betragen insgesamt EUR ,--. Herr Z geht davon aus, dass er den mit dem Unternehmen verbundenen Kundenstock und den guten Ruf des Unternehmens 5 Jahre lang nutzen wird. Berechnen Sie einen eventuellen Firmenwert! Wie hat Z den Firmenwert unternehmensrechtlich und steuerrechtlich zu behandeln? [1,5] 4. Einkommensteuer [3 P] Herr B erwirbt am Aktien an der C-AG um insgesamt EUR 2.000,--. Die Aktien werden in einem inländischen Depot gehalten. Am veräußert er die Aktien um EUR 2.400,--. Am gewährt B seinem Freund ein Darlehen, für das er jährlich Zinsen ihv EUR 100,-- erhält. Beurteilen Sie den Sachverhalt und begründen Sie Ihre Lösung! 5. Einkommensteuer [1,5 P] Frau T erzielte im Jahr 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ihv EUR ,-- und einen Verlust aus ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ihv EUR ,--. Im Jahr 2013 erzielte sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb ihv EUR ,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihv EUR ,--. Berechnen Sie das steuerpflichtige Einkommen von Frau T für die Jahre 2012 und 2013! Seite 3 von 10
4 6. Körperschaftsteuer [4 P] Die I-Privatstiftung hat ein Zinshaus, eine 15%-Beteiligung an der österreichischen A-AG sowie ein privates unbebautes Grundstück. Im Jahr 2013 erzielt die Privatstiftung Einkünfte aus der Vermietung des Zinshauses ihv EUR ,-- und erhält eine Dividende aus der Beteiligung an der A-AG ihv EUR ,--. Die I- Privatstiftung verkauft das Grundstück mit einem Überschuss ihv EUR ,--. Die I-Privatstiftung wendet dem Begünstigten im Jahr 2013 EUR ,-- zu, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Beurteilen Sie den Sachverhalt und begründen Sie Ihre Lösung! 7. Körperschaftsteuer [6,5 P] Die österreichische R-AG hält folgende Beteiligungen: 60% an der österreichischen C-AG, 70% an der österreichischen T-OG, 65% an der deutschen B-GmbH sowie 50% an der österreichischen N-AG, an der die T-OG mit 30% beteiligt ist. Die R-AG hat die Beteiligung an der C-AG vor drei Jahren um EUR ,-- angeschafft. Das anteilige handelsrechtliche Eigenkapital zuzüglich stiller Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen betrug EUR ,--. Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen und begründen Sie Ihre Lösung! a) Ist eine Gruppenbildung möglich? Wenn ja, mit wem und warum? [2] Seite 4 von 10
5 b) Die Gesellschaften erwirtschaften im selben Wirtschaftsjahr folgende Ergebnisse: R-AG: Gewinn ihv EUR ,-- (vor Berücksichtigung einer allfälligen Ergebnistangente als Mitunternehmer sowie gruppenbesteuerungsspezifischer Erträge oder Aufwendungen) C-AG : Gewinn ihv EUR ,-- T-OG: Verlust ihv EUR ,-- B-GmbH: Gewinn ihv EUR ,-- N-AG: Gewinn ihv EUR ,-- Berechnen Sie das beim Gruppenträger der Besteuerung unterworfene Ergebnis und begründen Sie Ihre Lösung! [4,5] Seite 5 von 10
6 Teil 2 UStG, Verkehrsteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 8. Umsatzsteuer [4 P] Beurteilen Sie die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der folgenden Sachverhalte nach Maßgabe der jeweiligen Fragestellung. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der Schuster X erhält vom Kunden K den Auftrag zur Anfertigung von Lederschuhen. Das gesamte Leder und sonstige Material wird von K beigestellt, X verwendet nur eigene Schnürsenkel. Liegt im vorliegenden Fall eine Werklieferung oder Werkleistung vor? [1] b) K (Nichtunternehmer aus Österreich) hat sich das Leder vor der Schuhanfertigung von einem bekannten italienischen Händler M in Mailand selbst abgeholt. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Geben Sie auch den Ort der Lieferung an. [1] c) Da nicht alle ausländischen Kunden den weiten Weg nach Mailand auf sich nehmen wollen, hat M einen Versandhandel eingerichtet. M hat im Jahr 2013 durch Versendungen von Stoffen nach Österreich an Nichtunternehmer insgesamt EUR ,-- an Umsätzen erzielt. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Geben Sie auch den Ort der Lieferung an. [2] Seite 6 von 10
7 9. Umsatzsteuer [5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösungen! a) M ist Musiker und erzielt pro Jahr ca EUR ,-- an Umsätzen (ohne USt) aus seiner Tätigkeit (CD-Verkäufe, Studioaufnahmen, Privatunterricht). Im Jahr 2007 schaffte er für berufliche Zwecke eine Gitarre (Kaufpreis EUR 2.400,-- brutto) und ein Keyboard (Kaufpreis EUR 1.200,-- brutto) an. Ab dem Jahr 2010 gewinnt M an Popularität und steigert seine Umsätze ab diesem Zeitpunkt auf über EUR ,-- pro Jahr. Die Instrumente stehen bis 2013 in Verwendung. [3,5] b) X macht mit seiner Gattin regelmäßig Urlaub am Bauernhof. Dieses Jahr führt sie ihr Weg in die von A betriebene Frühstückspension Waldblick. In der Rechnung (Inklusivpreis für Nächtigung samt Frühstück) ist die USt mit 20% ausgewiesen. Beurteilen Sie die Steuerschuld. [1,5] Seite 7 von 10
8 10. Umsatzsteuer [6 P] A ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Beurteilen Sie für folgende Sachverhalte den Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung sowie die Steuerbarkeit und begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der Grundstückssachverständige D (Sitz in München) erstellt für A ein Gutachten zu einer prozessgegenständlichen Liegenschaft in Innsbruck. Nennen Sie auch die Konsequenzen hinsichtlich Steuerschuld und Vorsteuerabzug. [1,5] b) A vertritt den italienischen Unternehmer U vor einem französischen Gericht. Seine Gattin G begleitet A auf dieser Geschäftsreise als Touristin. Beim Gepäcktransport nach Frankreich fällt ein Koffer des Ehepaares unsanft zu Boden. Dabei werden Elektronikgeräte von A und G beschädigt: Während des Aufenthaltes in Frankreich muss A daher seinen defekten dienstlich genutzten Laptop vom französischen Unternehmer F reparieren lassen, um auf die für die Verhandlung erforderlichen Daten zugreifen zu können. Auch G muss von F ihr privates iphone reparieren lassen. Beurteilen Sie die drei maßgeblichen umsatzsteuerlichen Sachverhalte. [3] c) Der in Deutschland ansässige Autohändler P verursacht im Rahmen eines Wochenendausfluges mit seiner Freundin einen Verkehrsunfall mit seinem Kfz. A berät P im darauffolgenden Gerichtsverfahren. [1,5] Seite 8 von 10
9 11. Gebühren [4 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt aus gebührenrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! Am 7. Jänner 2014 schließt die österreichische Gastro-AG mit Frau X einen Mietvertrag über ein Geschäftslokal (Wien, 1. Bezirk). Der Vertrag wird auf 15 Jahre abgeschlossen, die Mieterin X verhandelt sich allerdings ein jederzeitiges Kündigungsrecht aus. Die Wirksamkeit des Mietvertrags ist von der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gastro-AG abhängig. Am 20. Februar gibt der Aufsichtsrat seine Zustimmung. Die Gastro-AG ist durch den Rechtsanwalt A vertreten. [4] 12. Verkehrsteuern [2 P] Der Hotelunternehmer H kauft eine Liegenschaft um insgesamt EUR ,--. Der Kaufpreis setzt sich anteilig aus folgenden Positionen zusammen: Grund und Boden (anteilig EUR ,--) Hotelgebäude (anteilig EUR ,--) Hoteleinrichtung und -inventar (anteilig EUR ,--) Externer Heizöltank (anteilig EUR ,--) Inwieweit wirken sich die im Kaufpreis enthaltenen Positionen auf die Bemessungsgrundlage der GrESt aus und wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Begründen Sie Ihre Lösung! [2] Seite 9 von 10
10 13. Verfahrensrecht [3 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus verfahrensrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der vergessliche Gewerbetreibende X (Gastronomie) fährt im Jahr 2012 längere Zeit auf Urlaub. In diesem Zeitraum unterlässt er fahrlässig die fristgerechte Einreichung seiner Einkommensteuerklärung für das Jahr 2011 beim zuständigen Finanzamt. Nach Festsetzung der Abgabenschuld durch die Behörde gerät X auch mit der Entrichtung der Abgabenschuld in Verzug und entrichtet sie erst drei Wochen nach Fälligkeit. Wie wird die Behörde nach der BAO jeweils vorgehen? [1] b) Im Jahr 2013 stößt die Behörde in der Einkommensteuererklärung des X auf eine offenkundige Unregelmäßigkeit. Der deklarierte Getränkeverkauf erscheint gemessen an den Einkäufen als zu niedrig. X kann auch nach Aufklärungsversuchen der Behörde die Widersprüche nicht erklären. Welche Möglichkeit verbleibt der Behörde letztlich zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage? [1] c) Im Jahr 2014 verzeichnet X unter seinen Betriebsausgaben ohne Nennung des Empfängers dieser Zahlungen hohe Beträge unter der Angabe Fremdleistungen. Wie wird die Behörde vorgehen? [1] 14. Finanzstrafrecht [1] Kommen bei Finanzvergehen Freiheitsstrafen in Betracht? [1] Seite 10 von 10
Modulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 4.10.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 25.1.2018 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 26.6.2017 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 26.11.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 27.6.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 1.10.2014 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 28.11.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 25.06.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrDiplomprüfung aus Finanzrecht,
Diplomprüfung aus Finanzrecht, 22.11.2010 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrPflichtübungsklausur aus Finanzrecht,
Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, 14.11.2012 Mag. Gabriele Alkan-Bruderhofer Mag. Corinna Engenhart Die Arbeitszeit beträgt 35 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;
MehrDiplomprüfung aus Finanzrecht,
Diplomprüfung aus Finanzrecht, 21.11.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 29.6.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 24.11.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrDiplomprüfung aus Finanzrecht,
Diplomprüfung aus Finanzrecht, 27.06.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 23.4.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 27.11.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Literatur:
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 18.4.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrUniv. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler
2. Übungsklausur aus Finanzrecht, 20.02.2014 Univ. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten,
MehrPflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba
Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am 08.06.2017 Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Lösung Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;
MehrFACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017
FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 27. Juni 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders
MehrBeispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010
Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 2.3.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 25.1.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrPflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen
XI. Abschreibungen 1. Eine Maschine wird um 5.000,- angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im ersten Jahr werden 2000,- im zweiten Jahr 1.000,- im dritten Jahr 1.000,- im vierten und fünften Jahr
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 4.10.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 26.11.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrÜbungsbeispiele Repetitorium SS 2007
Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin
MehrFACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT LÖSUNGSSKIZZE. Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Viel Erfolg!
FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT ÖSUNGSSKIZZE Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 23.02.2016 14:00 16:00 UHR HS THOMAS BERNHARD Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Beachten Sie bitte die Fragestellung. Antworten
MehrOrdinariat für Finanzrecht
Institut für Recht der Wirtschaft Ordinariat für Finanzrecht Name:.... Matrikelnummer:.... Musterklausur zum Einführenden Universitätskurs Einführung in das Steuerrecht Die Klausur besteht aus zwei Teilen:
MehrFACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 29. November 2017
FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 29. November 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrAufgabe 1 (15 Punkte)
Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 27.6.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrFACHPRÜFUNG GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS (W & R 12W)
FACHPRÜFUNG GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS (W & R 12W) Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 24.11.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 26.6.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrDiplomprüfung aus Finanzrecht,
Diplomprüfung aus Finanzrecht, 03.03.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrZweite Pflichtübungsklausur (4.6.2013)
Zweite Pflichtübungsklausur (4.6.2013) Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine
MehrPublic Breakfast 15. Februar 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 15. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012 (Umsatzsteuer) 2.) Änderung bei Einkünften aus Kapitalvermögen Slide 2 Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012
MehrTeil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz
Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ).
MehrÜbungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 30.06.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrFRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 07.04.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/0656-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch B-D.GmbH, vom 21. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes
Mehr2) a) Der Gewerbetreibende G erzielt jährliche Umsatzerlöse ihv Wonach hat er seinen Gewinn zu ermitteln? [2]
FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT MUSTERÖSUNG Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 28. NOVEMBER 2013 Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. 08:30 10:30 UHR HS 230 Zur Orientierung sind die je Frage zu erzielenden
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/1519-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,M-Gasse, vom 28. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien
MehrAufgabe 1 (15 Punkte)
Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend
MehrVO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
Mehr8. FIRMENWERT UND BETEILIGUNGS- ANSATZ 9 Abs 7
8. FIRMENWERT UND BETEILIGUNGS- ANSATZ 9 Abs 7 39 > Teilwertabschreibung während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht wirksam (MWR) mindert aber den steuerlichen Buchwert Zuschreibung steuerneutral Weiterlaufen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrLösungsskizze in Stichworten
FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 27. JUNI 2016 14:00 16:00 UHR HS E.001 (THOMAS BERNHARD) Lösungsskizze in Stichworten Notenschlüssel: 0 45 Nicht Genügend 46 56 Genügend
Mehr1. Beschriften Sie die Aufgabenstellung deutlich lesbar mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang in den dafür vorgesehenen Feldern.
Klausur: Jahresabschluss WS 2011/2012 2. Termin Prüfer: Prof. Dr. Kay Blaufus/ Prof. Dr. Stefan Wielenberg Zulässige Hilfsmittel: Wirtschaftsgesetze ohne eigene Ergänzungen, nicht programmierbarer Taschenrechner
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrVORLESUNGSPRÜFUNG STEUERRECHT
VORLESUNGSPRÜFUNG STEUERRECHT 27. September 20 Name: Matrikelnummer: Antritt: Achtung! Bei der Beurteilung spielen Art und Form der Darstellung eine wichtige Rolle. Fassen Sie sich kurz und argumentieren
MehrÜbung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Stilkunde... XV I. Einführung... 1 1. Entwicklung des Steuerrechts... 1 2. Einteilung der Steuern... 2 3. Die drei Funktionen der Steuern... 4 4. Rechtsquellen
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 EStG ist der Veräußerungsgewinn
MehrÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT
Persönliche Steuerpflicht ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT 1) Der Italiener I erzielt in Deutschland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Zudem gehört ihm in Österreich ein Gebäude, welches er vermietet. Ist
MehrKontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz
Seite 1 von 5 Kontenrahmenänderungen 2011/2012 - wegen E-Bilanz 1 Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0060 0210 2 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesellschaften 0501 0803 3 Anteile an verbundenen
MehrModulprüfung aus Finanzrecht, am
Modulprüfung aus Finanzrecht, am 25.1.2018 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Stilkunde Seite V XIII XV I. Einführung 1 1. Entwicklung des Steuerrechts 1 2. Einteilung der Steuern 2 3. Die drei Funktionen der Steuern 4 4. Rechtsquellen des Steuerrechts
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
MehrÜbung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1 Übung - Grundzüge der
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1237-W/09 und GZ. RV/1238-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrMuster-Einsendearbeit I (Kursteil 41890)
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs 41890 Jahresabschluss
MehrDiplomprüfung aus Finanzrecht,
Diplomprüfung aus Finanzrecht, 5.3.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten
MehrKlasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung
Aufgabe 1 - Firmenwert Der Steuerpflichtige S. hat am 02.01.2007 ein Unternehmen gekauft. Die übernommenen Vermögensgegenstände haben einen Wert von 2.170.000,00, die Schulden 1.840.000,00. Der Kaufpreis
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer
Mehr(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2
Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
Mehr3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung
3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 31 3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung Fall 1: 2a Abs. 1 EStG Christian W. und Clara W. sind auf dem Gebiet der Paläontologie zwei der
MehrÜbung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
MehrGewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem
Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust
Mehr= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)
2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK
MehrEinführung in die Unternehmensbesteuerung
Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band I WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider Einführung in die Unternehmensbesteuerung Systematische Darstellung in Übersichten
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT
1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der
MehrKlausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen
Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010
MehrÜbung Betriebliche Steuerlehre
Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines
MehrFACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT
FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 23. APRI 2015 12:00-14:00 UHR HS E.001 Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Beachten Sie bitte die Fragestellung. Antworten Sie kurz und
Mehr5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen Gewerbesteuer berechnen 20
3.5 Modul 5: Stunden 5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären 20 5.2 Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen 80 5.3 Gewerbesteuer berechnen 20 5.4 Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes anwenden 40
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrSchwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht
Mehr