Modulprüfung aus Finanzrecht,
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- Frauke Kuntz
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1 Modulprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommenssteuer [1,5 P] Wie wird das Weihnachts- und Urlaubsgeld im Allgemeinen besteuert? [1,5] Seite 1 von 10
2 2. Einkommensteuer [4 P] X kauft im Jahr 2008 ein Grundstück um EUR ,-. Auf diesem Grundstück errichtet er ein Gebäude (Errichtungskosten EUR ,-). Das Haus wird ab seiner Fertigstellung im Jänner 2009 durchgehend an diverse Unternehmen vermietet. Im Dezember 2012 verkauft X das Grundstück um EUR ,-. [4] a) Welche Einkünfte erzielt X? Sind die Einkünfte des X als betrieblich oder außerbetrieblich zu qualifizieren? [2] b) Ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der AfA für die Besteuerung des Grundstückverkaufes. [2] 3. Einkommensteuer [2 P] A arbeitet als Betriebsassistent bei einem Unternehmen und verdient EUR ,- jährlich. Als begeisterter Koch verfasst A Kochrezepte, die in diversen Zeitschriften veröffentlicht werden. Aus dieser Tätigkeit erzielt A EUR 650,- jährlich. Welche Einkünfte erzielt A und wie werden diese steuerlich erhoben? [2] Seite 2 von 10
3 4. Einkommensteuer [2,5 P] X verfasst Kochbücher und erzielt aus den Urheberrechten EUR ,- jährlich. Diese Einkunftsquelle ist für X mit keinen Aufwendungen verbunden. Welche Einkünfte erzielt X? Wie würden Sie die Einkommensteuerschuld des X optimieren? [2,5] 5. Einkommensteuer [4 P] B betreibt als Einzelunternehmer ein Hotel (laufender Umsatz über EUR ,-). Er schafft am einen Laptop im Wert von EUR 900,- (Netto) an. Der Laptop wird zu 60% betrieblich und zu 40% außerbetrieblich verwendet. a) Welche Einkünfte erzielt B? Wie werden die Gewinne ermittelt? [1,5] b) Ist der Laptop dem Betriebsvermögen, dem Privatvermögen oder beiden Sphären zuzuordnen? [1,5] c) Wie hoch ist der Buchwert des Laptops in der Eröffnungsbilanz des Jahres 2013 (Nutzungsdauer = 3 Jahre)? [1] Seite 3 von 10
4 6. Einkommensteuer [4 P] A, B und C sind Gesellschafter einer landwirtschaftlich tätigen OG (Jahresumsatz in Höhe von EUR ,-). Die OG erwirtschaftet einen Gewinn von EUR ,-. a) Wie wird der Gewinn ermittelt? Welche Einkünfte werden von A, B und C erzielt? Ist die Geltendmachung eines Gewinnfreibetrages möglich? [2,5] b) Variante: Was würde sich ändern, wenn die OG ausschließlich im Bereich der Vermietung und Verpachtung tätig wäre? [1,5] Seite 4 von 10
5 7. Körperschaftsteuer [1 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus körperschaftsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung: a) Die Gemeinde X betreibt ein Schwimmbad und erzielt laufend Verluste aus dieser Tätigkeit. Liegt Liebhabereitätigkeit vor? [1] 8. Körperschaftsteuer [4 P] Die österreichische A-AG mit Sitz in Wien hält eine 50% Beteiligung an der ungarischen B-AG mit Sitz in Budapest und eine 30% Beteiligung an der ungarischen C-AG mit Sitz in Györ. Die B-AG ist zu 50% an der C-AG beteiligt. Die A-AG erwirtschaftet einen Gewinn von EUR ,-. Die B-AG erwirtschaftet einen Verlust (sowohl nach österreichischem als auch nach ungarischem Recht) von EUR ,-. Die C-AG erwirtschaftet einen Verlust (sowohl nach österreichischem als auch nach ungarischem Recht) von EUR ,-. A-AG Österreich 50% 30% Ungarn B-AG C-AG B-AG 50% C-AG 50% a) In welcher Höhe ist eine Ergebniszurechnung der B-AG an die A-AG oder der C-AG an die A-AG durch Gruppenbildung möglich? [3] Seite 5 von 10
6 b) Variante: Die C-AG ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit Sitz in Graz. Ist in diesem Fall eine Ergebniszurechnung an die A-AG durch Gruppenbildung möglich? [1] A-AG 50% 30% B-AG 50% C-AG Ungarn Österreich 9. Körperschaftsteuer [2 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt aus körperschaftsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung: Die A-GmbH kauft alle Anteile an der B-GmbH, welche ihre bisherige Geschäftstätigkeit einstellt. Die Steuerbilanz der B-GmbH weist einen Verlustvortrag in Höhe von EUR ,- auf. Es ist geplant, das Management und einen Großteil der Belegschaft der B-GmbH zu kündigen. [2] Seite 6 von 10
7 Teil 2 UStG, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 10. Umsatzsteuer [3,5 P] Wie sind folgende Vorgänge aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen? Begründen Sie Ihre Lösung! a) Frau K betreibt ein EDV-Handelsunternehmen und bestellt bei einem Produktionsunternehmen P 100 Laserdrucker zum Nettopreis von EUR 100,-- pro Stück. Beschreiben Sie insbesondere das System der Umsatzsteuer anhand dieses Beispiels. [1,5] b) Bei der Kontrolle stellt K fest, dass 10 Drucker defekt sind. Nach Reklamation einigt sie sich mit P auf eine Preisminderung um 50% für die defekten Drucker. [2] 11. Umsatzsteuer [4,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung: a) Herr T betreibt in Linz ein Transportunternehmen und liefert einen Kühlschrank von München nach Wien, der von Herrn S auf ebay von einem Privaten ersteigert wurde. [1,5] b) Familie U will im Urlaub mit einem Hausboot die Donau entlang fahren. Zu diesem Zweck mieten sie für 21 Tage ein Hausboot von einem deutschen Hausboot-Verleiher, der Ihnen das Boot in Österreich übergibt. [1,5] Seite 7 von 10
8 c) Frau Y liebt die Jagd. Aus dem regelmäßigen Wildbretverkauf erzielt sie Einnahmen von ca EUR 2.000,-- im Jahr. Ihre Aufwendungen sind jedoch um ein vielfaches höher. Insbesondere hat sie sich heuer ein neues Gewehr um EUR 5.000,-- zzgl. EUR 1000,-- USt angeschafft. [1,5] 12. Gemischtes Beispiel [6,5 P] Beurteilen Sie die abgabenrechtlichen Konsequenzen folgender Sachverhalte im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft und begründen Sie Ihre Lösung! a) G ist Gesellschafter der X-GmbH und verkauft dieser anlässlich deren Gründung (ohne gesellschaftsvertragliche Grundlage) ein unbebautes Grundstück fremdüblich (Gemeiner Wert: EUR ,--; Einheitswert: EUR ,--) um EUR ,--. [1,5] b) In der neuen Gesellschaft beschäftigt die X-GmbH für ihr Unternehmen eine Sekretärin und zwei weitere Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von je EUR ,-- sowie einen angestellten Geschäftsführer, der selbst zu 40% an der Gesellschaft beteiligt ist (Jahresgehalt von EUR ,--). [1,5] Seite 8 von 10
9 c) Außerdem schließt die Gesellschaft einen unbefristeten Mietvertrag für Büroräumlichkeiten ab und stellt bei der zuständigen Behörde ein Ansuchen auf Genehmigung einer Betriebsanlage. [3,5] 13. Grunderwerbsteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte isd GrEStG und begründen Sie Ihre Lösung! a) Frau G erhält von ihrem Onkel O ein Grundstück geschenkt (Gemeiner Wert: EUR ,--; Einheitswert: EUR ,--), jedoch behält sich der Onkel das Nutzungsrecht bis zu seinem Tode vor (Wert: EUR ,--). [2] b) Die Steuerschuld in Bsp a) entsteht am Wann endet die Erklärungsfrist? Wann ist die GrESt fällig? In welchem Fall ist keine Steuererklärung notwendig? [1,5] Seite 9 von 10
10 14. Verfahrensrecht [4 P] Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus verfahrensrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! a) Frau X hat im Jahr 2009 von ihrer Großmutter EUR ,-- zum Geburtstag und im Jahr 2010 von ihrer besten Freundin Aktien im Wert von EUR ,-- geschenkt bekommen und im Jahr 2011 weitere Aktien im Wert von EUR ,--. [2,5] b) Herr Y hat vergessen, seine am fällig gewordene Steuerschuld zu begleichen. Als er dies zwei Wochen später bemerkt, entrichtet er diese sofort. [1,5] 15. Finanzstrafrecht [3 P] Die zuständige Behörde erlangt von folgender Vorgehensweise Kenntnis: Frau G verkaufte Herrn S ein Zinshaus (Gemeiner Wert: EUR ,--; Einheitswert: EUR ,--) um EUR ,--. Beide haben den Kaufpreis im Vertrag nur mit EUR ,-- angesetzt. a) Welche finanzstrafrechtlichen Konsequenzen hat diese Vorgangsweise? [2] b) Nehmen Sie an, Frau G und Herr S wurden vom Rechtsanwalt R auf diese Idee gebracht, der ihnen auch behilflich war, den Kaufvertrag aufzusetzen. Welche finanzstrafrechtlichen Folgen sind zu erwarten? [1] Seite 10 von 10
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