Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1
|
|
- Wilfried Fiedler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1
2 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Aufgabe 1 2 a) Der in Essen lebende A betreibt als Einzelunternehmer ein eigenes Geschäft zur Reparatur von Kaffeevollautomaten. Das Geschäft samt daran angeschlossener Werkstatt befindet sich in einem von A vor einiger Zeit erworbenen Wohn- und Geschäftshaus. Der Erwerb der Immobilie war erst durch die großzügige Erbschaft seiner verstorbenen Tante möglich geworden. b) Die B-GmbH mit Sitz in Bochum ist seit vielen Jahren sehr erfolgreich in der Produktion von Plastikverschlüssen. Die Gesellschaft besitzt große Produktionshallen und einen umfangreichen Maschinenpark. Durch eine großzügige Schenkung des bereits im Ruhestand befindlichen Firmengründers wurde vor kurzer Zeit eine Parkanlage für die Mitarbeiter der B-GmbH erworben bzw. angelegt. Welche Steuerarten wären bei den vorgenannten Sachverhalten zu berücksichtigen? Geben Sie auch an, ob diese von der Rechtsform abhängen oder nicht! Aufgabe 2 Prüfen Sie den Umfang der inländischen Einkommensteuerpflicht in den nachfolgenden Fällen (vorbehaltlich DBA-Regelungen). a) Dem in Salzburg lebenden Deutschen A gehört ein vollvermietetes Fünffamilienhaus in Wedel/Holstein. b) Der Franzose B unterhält in Köln, wo er auch lebt, eine Import-Export-Unternehmung. In Paris gehört ihm ein vermietetes Einfamilienhaus. c) Der Japaner C besuchte seinen in Düsseldorf lebenden Vetter D vom Periode 0 bis Periode 0. d) Der Brite E unterhält in Leeds eine Metallwarenfabrik; zur Betreuung seiner in Periode 0 in Hamburg neu gegründeten Zweigniederlassung hielt er sich insgesamt 210 Tage in einem renommierten Hamburger Hotel auf. e) Die Dänin F wohnt in Aabenraa; alle 14 Tage fährt sie nach Flensburg, um dort günstig für sich und ihre Familie einzukaufen.
3 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Aufgabe 3 3 Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger bestreitet seinen Lebensunterhalt als a) Eigentümer eines vermieteten Wohn- und Geschäftshauses, b) angestellter Hausmeister beim Finanzamt, c) Besitzer eines Sparbuchs mit jährlichen Zinsen, d) Mitunternehmer an der Stahlbau OHG, e) Betreiber einer Würstchenbude, f) Aktionär bei der Bau-AG mit jährlichen Dividendenzahlungen, g) selbständiger Vermessungsingenieur, h) Betreiber eines Winzerbetriebs, i) pensionierter Beamter, j) Bezieher einer gesetzlichen Rentenleistung. Ordnen Sie die o. g. Sachverhalte den jeweiligen Einkunftsarten zu. Aufgabe 4 a) Der unbeschränkt Steuerpflichtige A hat ein zu versteuerndes Einkommen von EUR A ist ledig, kinder- und konfessionslos. Wie hoch ist die Steuerschuld des A? Errechnen Sie auch den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. b) Ehefrau B erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von EUR , ihr Ehemann C in Höhe von EUR Überdies erzielt C Einkünfte in Höhe von EUR aus Italien, die nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind. Welche Möglichkeiten zur Veranlagung bestehen und welche der Möglichkeiten ist für das Ehepaar vorteilhaft? Aufgabe 5 Der ledige und kinderlose steuerpflichtige A erzielt in Periode 1: - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Mietobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Mietobjekt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Überdies hat er abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von
4 4 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen In der Periode 0 hat A einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von und abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von Für die Periode 2 rechnet A mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von Wie sieht die Verlustverrechnung aus, wenn A sein Wahlrecht nach 10d Abs. 1 S. 5 EStG nicht ausübt und die Erwartungen des A bezüglich der Periode 2 eintreten? Würden Sie A empfehlen, von seinem Wahlrecht nach 10d Abs. 1 S. 5 EStG Gebrauch zu machen? Aufgabe 6 Erläutern Sie kurz, ob und wenn ja in welcher Höhe in den folgenden Fällen ein nach dem geltenden Einkommensteuerrecht steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vorliegt. Gehen Sie bei Ihren Ausführungen gemäß dem Steuertatbestand vor. (Hinweis: Blenden Sie eine u.u. bestehende Gewerbesteuerpflicht aus). a) Der gewerblich tätige Einzelunternehmer A hat am 1.1. der Periode 1 für sein Einzelunternehmen ein unbebautes Grundstück zu erworben. Dieses Grundstück veräußert er am 1.1. der Periode 12 zu b) Der B hat am 1.1. der Periode 1 ein Mehrfamilienhaus erworben (Anschaffungskosten des Grundstücks , Anschaffungskosten des Gebäudes ). B vermietet das Mehrfamilienhaus und berücksichtigt im Rahmen der einschlägigen Einkunftsart eine jährliche Gebäudeabschreibung von 2%). Am 1.1. der Periode 4 veräußert B das Mehrfamilienhaus zu c) Der C erwirbt am 1.1. der Periode 1 festverzinsliche Wertpapiere zum Nennwert (100%) von und veräußert diese am 1.1. der Periode 12 zu 105%.
5 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen 5 Aufgabe 7 Die natürliche Person A lebt in München, betreibt dort einen Lebensmitteleinzelhandel in der Rechtsform eines Einzelunternehmens und hat zum der Periode 1 die folgende Handelsbilanz erstellt: A Bilanz zum P Anlagevermögen Kapitalkonto A Umlaufvermögen Drohverlustrückstellung Verbindlichkeitsrückstellung Verbindlichkeiten Hinweise: Der handelsbilanzielle Jahresüberschuss der Periode 1 beträgt und wurde auf dem Kapitalkonto des A gutgeschrieben. Die Rückstellungen wurden in der Periode 1 gebildet und haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr. Den handelsbilanziellen Jahresüberschuss hat eine Geldbuße in Höhe von 500 gemindert, die A bei der Auslieferung von Waren wegen zu schnellen Fahrens zahlen musste. Im handelsbilanziellen Jahresüberschuss enthalten sind Erträge in Höhe von aus einer kleinen Filiale in Italien, die aufgrund des DBA Deutschland/Italien in Deutschland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt werden. Des Weiteren ergaben sich Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von und Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere in Höhe von 500, für die Kapitalertragsteuer in Höhe von 375 einbehalten wurde. Der Sachverhalt wurde bislang noch nicht in der Handelsbilanz der Periode 1 berücksichtigt.
6 6 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Der handelsbilanzielle Jahresüberschuss wurde ferner um einen Gewinn von aus der Veräußerung eines nicht mehr benötigten Betriebsgrundstücks erhöht, das vor 5 Jahren angeschafft worden war. Außerhalb seines Einzelunternehmens hat A sein privates Vermögen folgendermaßen angelegt: Festverzinsliche Wertpapiere (Nennwert ), Anschaffung am der Periode 1 zum Nennwert, Zinsertrag 2.000, einbehaltene Kapitalertragsteuer 500. Am der Periode 1 verkauft A diese Wertpapiere zu , die einbehaltene Kapitalertragsteuer beträgt Mehrfamilienhaus, das A vermietet (Anschaffung am der Periode 0 zu , davon Anschaffungskosten Grundstück: und Anschaffungskosten Gebäude ). A verkauft das Mehrfamilienhaus am der Periode 1 zu Die Mieterträge der Periode 1 belaufen sich auf Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Fremdkapitalzinsen sind in Höhe von angefallen. A hat keine weiteren Einkünfte, abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von 4.000, ist ledig, kinder- und konfessionslos. Sollte A der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, ermitteln Sie diese für die Periode 1. (Hinweise: Blenden Sie eine u.u. vorliegende Gewerbesteuerpflicht aus. A plant ferner, den Gewinn zu entnehmen. A hat keine Einkommensteuervorauszahlungen geleistet). Aufgabe 8 Die A-GmbH (Alleingesellschafter A) hat ihren Sitz in München und betreibt einen Lebensmitteleinzelhandel. Zum der Periode 1 wurde die folgende Handelsbilanz erstellt: A Bilanz zum P Anlagevermögen Stammkapital Umlaufvermögen Jahresüberschuss Drohverlustrückstellung Verbindlichkeitsrückstellungen Verbindlichkeiten
7 7 Übung - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Hinweise: Die Rückstellungen wurden in der Periode 1 gebildet und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Den handelsbilanziellen Jahresüberschuss hat ein angemessenes Gehalt an den (Gesellschafter-) Geschäftsführer A in Höhe von und eine Geldbuße in Höhe von 500 gemindert, die A bei der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit wegen zu schnellen Fahrens zahlen musste. Im handelsbilanziellen Jahresüberschuss enthalten sind Erträge in Höhe von aus einer kleinen Filiale in Italien, die aufgrund des DBA Deutschland/Italien in Deutschland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt werden. Des Weiteren wurden im handelsbilanziellen Jahresüberschuss Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von berücksichtigt, für die Kapitalertragsteuer in Höhe von 250 einbehalten wurde. A beschließt zum Ende der Periode 1 eine (gesellschaftsrechtlich zulässige) Vorabgewinnausschüttung des gesamten Gewinns. A hat seine Beteiligung in voller Höhe fremdfinanziert und für die Periode Fremdkapitalzinsen bezahlt. A hat keine weiteren Einkünfte, ist ledig, kinder- und konfessionslos und hat abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von Ermitteln Sie die Körperschaftsteuer und Einkommensteuer unter der Prämisse, dass A die Beteiligung im Privatvermögen hält. Unterstellen Sie bei Ihrer Lösung, dass keine Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet wurden. (Hinweis: Blenden Sie eine u.u. vorliegende Gewerbesteuerpflicht aus).
Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 1 Die folgenden ausgewählten Rechtsformen gilt
MehrÜbungsskript 3 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 3 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Kosten der Lebenshaltung Sachverhalt: Frau Schön, die bei Steuerberater Fuchs ausgebildet wurde, weiß nicht, wie die folgenden Ausgaben des Mandanten
MehrÜbungsskript 3 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 3 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Kosten der Lebenshaltung Sachverhalt: Frau Schön, die bei Steuerberater Fuchs ausgebildet wurde, weiß nicht, wie die folgenden Ausgaben des Mandanten
MehrPflichtübungsklausur aus Finanzrecht,
Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, 14.11.2012 Mag. Gabriele Alkan-Bruderhofer Mag. Corinna Engenhart Die Arbeitszeit beträgt 35 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrDie Steuerfachwirtprüfung
Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung
MehrAufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
MehrÜbungsbeispiele Repetitorium SS 2007
Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrBarausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
Mehr1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
MehrAufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrZusammenfassende Übungsklausur
Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,
MehrVO Finanzrecht - Einkommensteuer
VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrTutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -
1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrDie deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong
Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in
MehrAufgabe 9 (Betriebsaufspaltung II)
Aufgabe 9 (Betriebsaufspaltung II) 1. Die RRR GmbH betreibt in Ulm eine Spezialwerkstatt für Sportwagen. Im Wirtschaftsjahr 2004 erzielte sie ein handelsbilanzielles Ergebnis vor Steuerrückstellungen in
MehrAufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrSteuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für den Zeitraum vom bis zum
Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 28.09.2016 Celios Avocado per 28.09.2016 (Tag der Beschlussfassung: 28.09.2016) 5 Abs. 1 Nr.... InvStG Privatanleger
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrRAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrÜbung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 4: Ermittlung der
MehrAbgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching
Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
Mehr2.3 Einkommensteuererklärung 2013
Schnelldurchgang 2.3 Einkommensteuererklärung 2013 2.3 Einkommensteuererklärung 2013 Die Erstellung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für all jene Steuerpflichtigen bedeutsam, die keine Arbeitnehmerveranlagung
MehrAufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
MehrG E W I N N F R E I B E T R AG (GFB) N AC H 10 ESTG 1988
G E W I N N F R E I B E T R AG (GFB) N AC H 10 ESTG 1988 Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde der Gewinnfreibetrag (GFB) für Selbständige quasi als Äquivalent für das Jahressechstel bei Dienstnehmern neu
MehrKontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz
Seite 1 von 5 Kontenrahmenänderungen 2011/2012 - wegen E-Bilanz 1 Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0060 0210 2 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesellschaften 0501 0803 3 Anteile an verbundenen
MehrSteuerliche Auswirkungen der Zahnarztpraxisabgabe
Steuerliche Auswirkungen der Zahnarztpraxisabgabe Seitenzahl: 11 Simrockstraße 11 53113 Bonn T +49 (0) 2 28.9 11 41-0 F +49 (0) 2 28.9 1141-41 bonn@viandensommer.de Sachsenring 83 50677 Köln T +49 (0)
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
MehrSteuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Zwischenprüfung 13. April 2010 _ Steuerwesen _ Bearbeitungszeit: insgesamt 180 Minuten Steuerwesen: 60 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie
MehrSavills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills
MehrDie Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
MehrKlausur: Steuerrecht und Steuerwirkung Veranstaltungsnummer: Prüfer: PD Dr. Harald Jansen Sommersemester Gruppe B
Klausur: Steuerrecht und Steuerwirkung Veranstaltungsnummer: 11024 Prüfer: PD Dr. Harald Jansen Sommersemester 2008 Wichtige Hinweise: Gruppe B 1. Tragen Sie sowohl auf diesem Deckblatt als auch auf dem
MehrJahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrBitte vollständig ausfüllen: Aufgabe zum Studienheft: Fernlehrer: STW01N XX8 K27 Vor- und Zuname: Vertragsnummer: Datum:
Frage 1: Das Finanzamt gab am 21.11.2012 (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post. Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11.2012 ein. Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende
MehrÜberlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015
Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Seite 2 Seite 3 Seite 8 Allgemeine Erläuterungen Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung Erklärung des gesetzlichen
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozenten: Dr. G. Grasses, CPA Datum:
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015
STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER - ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrAbgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55
4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
MehrÜbungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrTÄTIGKEITSABSCHLÜSSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 QUERDENKEN IDEEN UMSETZEN
TÄTIGKEITSABSCHLÜSSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 QUERDENKEN IDEEN UMSETZEN 2 Inhalt TÄTIGKEITSABSCHLÜSSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 Seite 03 Seite 04 Seite 08 Seite 14 Allgemeine Erläuterungen Tätigkeitsabschluss
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrSteuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010
Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen
MehrSolar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezem ber 2011
Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezem ber 2011 AKTIVA PASSIVA 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2015/16 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrÜbung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen
MehrÜbungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom
MehrNewsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China
Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China November 2015 All r ig ht s r e ser ved Lo r e nz & P art ner s 2015 Obwohl Lorenz & Partners große Sorgfalt
Mehr+ 30.000 BW = 30.000. Aufgabe 1: Finanzmathematik (25 Punkte)
Aufgabe 1: Finanzmathematik (25 Punkte) Übernahmespezialist Martin B. arbeitet für die Kommerz Bank AG. Wegen der Finanzkrise wurde beschlossen, dass ihm die Betriebsrente, mit welcher er ab seinem am
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrMerkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress
Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen
MehrÜbung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung Übung 1: Steuerpflicht
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrFG Köln Urteil vom K 2892/14
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien
MehrKauf und Verkauf gebrauchter Photovoltaikanlagen
Kauf und Verkauf gebrauchter Photovoltaikanlagen Die meisten Photovoltaikanlagen wurden seit dem Jahr 2004 installiert und sind damit noch vergleichsweise neu. Von daher ist vielen Betreibern der Gedanke
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT
Persönliche Steuerpflicht ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT 1) Der Italiener I erzielt in Deutschland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Zudem gehört ihm in Österreich ein Gebäude, welches er vermietet. Ist
MehrEinkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 2. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe
Einkommensteuerrecht Universität Trier 2. Stunde Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 26» Der Einkommensteuertatbestand Auf den ersten Blick einfach: Staat $ $ Einkommen Besteuerung
MehrFall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland
Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung
MehrKlausurübungen zur Vorlesung. Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzen und Besonderheiten
Klausurübungen zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung, Steuerbilanzen und Besonderheiten II. Termin 2005 (Steuern III - Diplom): 1. Einkünfteermittlung 20 Punkte a) Nennen Sie die alternativen Methoden
MehrKlasse: STM1 Fach: Steuerlehre Datum: 22.01.2013 Fachlehrerin: Fr. Vogel Klaus-Steilmann-Berufskolleg Thema: SA, agb
Übungen zu SA Nennen Sie die jeweiligen Rechtsgrundlagen! Aufgabe 1 für den VZ 2012. S. hat ein GdE von 40.000,00 und macht folgende Spenden an die CDU 1.800,00 Spenden an die katholische Kirche 600,00
MehrTeil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz
Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ).
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
ESPA STOCK ISTANBUL Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrKinderleicht in Frage und Antwort
Die Abgeltungsteuer Kinderleicht in Frage und Antwort Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Vorwort Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Anleger und Sparer müssen ab
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 06. November
MehrInformationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt
Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009
MehrAktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
MehrGegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gutachten-Nr.: 10 529 Sachverhalt: Die Eheleute B leben seit ihrer Eheschließung am 27. April 1990 im gesetzlichen
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
Mehr