Modulprüfung aus Finanzrecht,

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1 Modulprüfung aus Finanzrecht, Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragrafenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet und im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert ( 12 Abs 6 der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [1,5 P] Herr A verwaltet sein eigenes Vermögen, indem er seine Zinshäuser vermietet (Einkünfte 2016: EUR ,--). Welche Art von Einkünften bezieht Herr A? Wie wäre die Verwaltung von fremden Vermögen zu beurteilen? [1,5] Seite 1 von 10

2 2. Einkommensteuer [4 P] Herr D ist Berufsanwärter in einer Rechtsanwaltskanzlei und bezieht unselbstständige Einkünfte: Er will die Kosten für sein Arbeitszimmer in der Wohnung, die Kosten für private Sprachkurse und diverse Geschäftsessen als abzugsfähige Aufwendungen geltend machen. Ist dies rechtens? [4] 3. Einkommensteuer [5 P] a. Herr F ist Gesellschafter einer OG, welche Süßigkeiten produziert. Herr F verfügt über keine sonstigen Einkünfte in diesem Jahr. Die OG schreibt heuer hohe Verluste. Was charakterisiert einen Mitunternehmer und was passiert mit den Verlusten des Herrn F? [3,5] Seite 2 von 10

3 b. Wie wäre der obige Fall zu beurteilen (im Hinblick auf die Verluste), wenn die OG ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht. [1,5] 4. Einkommensteuer [3 P] In welcher Reihenfolge wird das Einkommen ermittelt? Nummerieren Sie die Begriffe in der richtigen Reihenfolge: minus Freibeträge, insb 104 ff EStG =Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte eines Betriebes Vertikaler Verlustausgleich minus Sonderausgaben =Steuerpflichtiges Einkommen Horizontaler Verlustausgleich minus außergewöhnliche Belastungen Seite 3 von 10

4 5. Einkommensteuer [3,5 P] Herr C ist Sanierungsberater und erbringt Beratungsleistungen durch seine Beratungs-GmbH. Eine wirtschaftlich angeschlagene GmbH im Inland will ihn 2015 als Geschäftsführer engagieren. a. Variante 1: C wird Dienstnehmer des zu rettenden Unternehmens und verdient als eingegliederter Geschäftsführer (ohne Unternehmerwagnis) EUR ,--. Beurteilen Sie die Einkünfte des Herrn C aus steuerlicher Sicht unter kurzer Berücksichtigung des FLAG/KommStG. [2,5] b. Variante 2: Aufgrund des hohen Haftungsrisikos soll nicht Herr C persönlich, sondern seine Beratungs GmbH, die auch andere Berater beschäftigt, die Beratungsleistung erbringen. Die Bank würde in Variante 2 an die Beratungsgesellschaft eine Vergütung ihv ,- leisten und die Beratungs-GmbH würde in weiterer Folge eine Gewinnausschüttung an Herrn C tätigen. Beurteilen Sie die Einkünfte des Herrn C. [1] 6. Körperschaftsteuer [3 P] a) Durch einen großen Christkindlmarkt nimmt die Gemeinde X pro Stand und Jahr EUR ,-- ein, indem sie ihren Rathausplatz vermietet. Ist sie körperschaftssteuerpflichtig? [1] Seite 4 von 10

5 b) Variante: Die Gemeinde X organisiert den Weihnachtsmarkt jedes Jahr (mit eigenem Personal) und sorgt für ein umfassendes Rahmenprogramm. Würde sich etwas ändern? [2] 7. Körperschaftsteuer [1,5 P] Erklären Sie die Mindestkörperschaftssteuer bei einer gründungsprivilegierten GmbH [1,5]. 8. Körperschaftsteuer [1 P] Herr G ist Maroniverkäufer und hat 2016 Einkünfte von EUR ,--. Außerdem bezieht er Dividenden ihv EUR 250,-- (KESt). Wie hoch ist die KESt-Endbesteuerung der Dividenden und verfügt Herr G über eine Alternative? [1] Seite 5 von 10

6 9. Umgründungssteuerrecht [2,5 P] a) Was ist ein Up-stream-merger? Hat dabei eine Anteilsabfindung stattzufinden, wenn zuvor die Mutter alle Anteile an der Tochtergesellschaft gehalten hat? [1] b) Am Vermögen einer (betriebsführenden) Kapitalgesellschaft beteiligt sich jemand als atypisch stiller Gesellschafter. Welche Art des UmgrStG könnte anwendbar sein? [1,5] Seite 6 von 10

7 Teil 2 Umsatzsteuer, Verkehrsteuern, Gebühren, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 10. Umsatzsteuer [6,5 P] Beurteilen Sie die folgenden Sachverhalte nach Maßgabe der jeweiligen Fragestellung aus umsatzsteuerlicher Sicht. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) Der Unternehmer A mit Sitz in Wien lädt sich für sein Unternehmen eine kostenpflichtige Software von einer deutschen Website, die von der TechAG mit Sitz in Berlin betrieben wird, auf seinen Computer. [2,5] b) Der schweizer Rasenmäherhersteller R mit Sitz in Zürich nimmt an einer Gartenmesse in Tulln teil. Zum Ende der Messe verkauft er die Rasenmäher an den Unternehmer U und den Privaten P. Lassen Sie dabei etwaige Amtshilfeabkommen außer Betracht! [4] Seite 7 von 10

8 11. Umsatzsteuer [3,5 P] Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht. Begründen Sie Ihre Lösung! L betreibt eine Land- und Forstwirtschaft in Kärnten und erwirtschaftet seit mehreren Jahren einen Umsatz in Höhe von EUR ,--. Am 14. August 2015 verkauft er Holz an den österreichischen Tischler T um EUR ,--. L legt die Rechnung am 05. September T begleicht diese am 23. September Wann entsteht die Steuerschuld bzgl. der Holzlieferung und wann ist die USt fällig? [3,5] 12. Umsatzsteuer [3 P] Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! Der Bauherr B hat im Jahr X01 eine Liegenschaft erworben, um dort ein Wohnhaus errichten zu lassen und noch im selben Jahr alle Wohnungen zu Wohnzwecken zu vermieten. Für die Errichtungskosten hat er einen Vorsteuerabzug ihv EUR ,-- geltend gemacht. Im Jahr X16 verkauft B die bebaute Liegenschaft. [3] Seite 8 von 10

9 13. Verkehrsteuern [4 P] a) Im Jahr 2016 erwirbt Heidi von ihrem besten Freund Peter ein Grundstück (Wert: EUR ,--) um EUR ,--. Berechnen Sie die Höhe der GrESt! [3] b) Der Kaufvertrag über das Grundstück wird von Heidi und Peter am 31. August 2016 unterzeichnet. Der GrESt-Bescheid wird Heidi und Peter am 18. November zugestellt. Wann entsteht die GrESt- Steuerschuld und wann ist die GrESt fällig? [1] 14. Gebühren [1,5 P] Der Rechtsanwalt Z schließt mit einer Immobilien-GmbH einen Mietvertrag über Kanzleiräumlichkeiten im ersten Bezirk in Wien für die Dauer von einem Jahr ab. Danach kann der Vertrag zu jedem Monatsletzten mit einer 4466Kündigungsfrist von einem Monat aufgekündigt werden. Als Mietzins werden EUR 2.000,-- pro Monat vereinbart. Wie hoch ist die Gebühr? [1,5] Seite 9 von 10

10 15. Verfahrensrecht [3 P] Wann entscheidet der Senat des BFG? Wie setzt sich dieser zusammen und wie fasst er seine Beschlüsse? [3] 16. Finanzstrafrecht [3,5 P] a) Der Steuerpflichtige X erkennt nach Einreichung seiner ESt-Erklärung, dass das von ihm angegebene Einkommen zu niedrig ist. Der ESt-Bescheid ist ihm noch nicht zugestellt worden. X berichtigt seinen Fehler nicht. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus finanzstrafrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! [1] b) Was könnte X unternehmen, um einer Strafe zu entgehen? Zählen Sie die Voraussetzungen dafür auf! [2,5] Seite 10 von 10

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