Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Diplomprüfung aus Finanzrecht,"

Transkript

1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [2 P] Erklären Sie die Begriffe Teilwert und Gemeiner Wert! Seite 1 von 11

2 2. Einkommensteuer [4 P] M betreibt eine Gärtnerei. Im Laufe des Jahres 2010 kauft M einen neuen Gabelstapler (Nutzungsdauer 8 Jahre) für sein Lager um EUR ,--. Er erzielt im selben Jahr einen Gewinn ihv EUR ,--. Welche Begünstigung kann M im Jahr 2010 in Anspruch nehmen? Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht und gehen Sie bitte davon aus, dass die Anschaffung und die Afa bereits im Gewinn ihv EUR ,-- enthalten sind! 3. Einkommensteuer [2 P] Herr Z ist Architekt und betreibt ein Architekturbüro in Graz. Im Jahr 2011 erzielt er Umsätze in Höhe von EUR ,--. Der Umsatz im Jahr 2010 betrug EUR ,--. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösungen! a) Welche Einkunftsart liegt vor? [0,5] b) Wie kann die Ermittlung der Einkünfte erfolgen? [1,5] Seite 2 von 11

3 4. Einkommensteuer [3,5 P] Fabian ist seit 7 Jahren mit Karoline verheiratet wurde ihr gemeinsamer Sohn Lukas geboren, für den Fabian zu Recht Familienbeihilfe bezieht. Im Jahr 2010 bezieht Fabian Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ihv EUR ,--, Karoline geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Welche Möglichkeiten stehen Fabian offen, die Steuerschuld so gering wie möglich zu halten? Wie wirken diese Möglichkeiten? Begründen Sie Ihre Lösung! Seite 3 von 11

4 5. Einkommensteuer [4,5 P] H (53 Jahre alt) betreibt seit 1990 ein Elektrofachgeschäft. Er ermittelt seine Einkünfte nach 4 Abs 1 EStG. Im Jahr 2011 beschließt M, sein Unternehmen an K um EUR 1 Mio. per zu veräußern. Die Bilanz des Einzelunternehmens zeigt per folgendes Bild: Aktiva (in EUR) Passiva (in EUR) Anlagevermögen ,-- Eigenkapital ,-- Umlaufvermögen ,-- Verbindlichkeiten ,-- Bilanzsumme ,-- Bilanzsumme ,-- Berechnen Sie den Gewinn bzw. Verlust aus diesem Vorgang und beurteilen Sie den Sachverhalt aus Sicht des H im Sinne des Ertragsteuerrechts! Bitte begründen Sie Ihre Lösung: Seite 4 von 11

5 6. Körperschaftsteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Körperschaftsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösungen: a) Die österreichische L-AG ist seit dem Jahr 2009 zu 24% an der italienischen A-S.r.l. (=GmbH) beteiligt. Die L-AG verkauft die Beteiligung im Jahr 2011 mit Gewinn. [1,5] b) Die österreichische L-AG ist seit dem Jahr 2009 zu 51% an der österreichischen B-GmbH beteiligt. Die B-GmbH hat aufgrund massiver Absatzschwierigkeiten fast die Hälfte ihres Wertes verloren. [1] c) Könnte die L-AG mit der B-GmbH eine Gruppe bilden? Wenn ja, würde sich an Ihrer Beurteilung etwas ändern? [1] Seite 5 von 11

6 7. Körperschaftsteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Körperschaftsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösung: a) Die seit mehreren Jahren bestehende unbeschränkt steuerpflichtige C-GmbH erzielt im Jahr 2009 ein Einkommen ihv EUR 4.000,--. Berechnen Sie die Höhe der Steuerschuld! [1,5] b) Die C-GmbH beschließt am ihre Liquidation. Die Liquidation wird am abgeschlossen. Im Jahr 2011 erzielt die GmbH einen laufenden Gewinn ihv EUR ,-- sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen ihv EUR ,--. Im Jahr 2012 erzielt die C-GmbH nur noch Verluste ihv EUR ,-- aus der Veräußerung von Anlagevermögen. [2] 8. Körperschaftsteuer [2 P] Der zu Zwecken der Brauchtumspflege bestehende Verein Trachtenmusikkapelle Filzmoos veranstaltet ein Muttertagskonzert. Eine Eintrittskarte für das Konzert kostet EUR 7,--. Beurteilen Sie diesen Sachverhalt im Sinne des Körperschaftsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösung: Seite 6 von 11

7 Teil 2 UmgrStG, UStG, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 9. Gemischtes Beispiel [6 P] Die Karat-GmbH unterhält seit 2007 ein Juweliergeschäft. Ihr schärfster Konkurrent am Markt ist die Edelstein-AG, welche die Karat-GmbH vom Vorteil einer gemeinsamen Zielverfolgung überzeugen konnte, sodass die Karat-GmbH ihren Betrieb (Buchwert EUR ,--, Teilwert = gemeiner Wert EUR ,--) samt Grundstück (Einheitswert EUR ,--, Buchwert EUR ,--, Teilwert = gemeiner Wert EUR ,--) im Jahr 2012 nun in die Edelstein-AG einlegen möchte. Als Gegenleistung soll die Karat-GmbH, die weiter als Holding bestehen bleibt, Aktien der Edelstein-AG erhalten. a) Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertrag- und verkehrssteuerlicher Sicht ohne Berücksichtigung des Umgründungsteuergesetzes! Begründen Sie Ihre Lösung! [2,5] b) Beurteilen Sie den Sachverhalt isd UmgrStG und begründen Sie Ihre Lösung! [3,5] Seite 7 von 11

8 10. Umsatzsteuer [6 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie ihre Lösung: a) Eine Uhrenmanufaktur aus Genf (Schweiz) stellt auf einer zweitägigen Luxusmesse in Kitzbühel (Österreich) seine Werke aus. Für die Standmiete möchte sie den Vorsteuerabzug geltend machen und wendet sich hierfür an das Finanzamt Kitzbühel-Lienz. Ist sein Antrag in dieser Form zulässig? [1] b) Der österreichische Rechtsanwalt berät einen schweizer Unternehmer in einer Erbschaftssache! [2] c) Ein Amerikaner lässt sich in der Steiermark eine Lederhose (EUR 1.600,--) anfertigen und in die USA schicken. Das Hirschleder wird dabei vom Erzeuger beigestellt. Nehmen Sie zu diesem Fall Stellung und führen Sie die maßgebliche Rechtsgrundlage an! [1,5] Seite 8 von 11

9 d) Die Arbeitskräfteüberlassungs-GmbH überlässt dem Bauunternehmer B 10 Arbeitskräfte. B lässt sie für sein Bauunternehmen Fenster erneuern. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht [1,5]. 11. Umsatzsteuer [3,5 P] Der Immobilienentwickler M hat im Jahr 2006 eine Liegenschaft erworben, um dort ein großes Wohnhaus errichten zu lassen und anschließend alle Wohnungseinheiten zu vermieten. Für die Errichtungskosten hat er einen Vorsteuerabzug ihv EUR geltend gemacht. Variante a) Im Jahr 2010 bezieht M mit seiner Familie selbst eine Wohnung im errichteten Wohnhaus! Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! [1,5] Variante b) Im Jahr 2012 möchte er die Immobilie verkaufen. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus um satzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! (Beantworten Sie diese Frage losgelöst von Frage a)!) [2] Seite 9 von 11

10 12. Verkehrsteuern [1,5 P] A verkauft seiner Tochter eine Liegenschaft um EUR ,-- (Einheitswert: EUR ,--; gemeiner Wert EUR ,--). Wie hoch ist die GrESt (Bemessungsgrundlage, Tarif)? [1,5] 13. Verfahrensrecht [6 P] Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus verfahrensrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! a) Die Konzernmutter M möchte zwecks Steueroptimierung eine Unternehmensgruppe bilden, ist sich jedoch nicht sicher, ob dies im betreffenden Fall nach Auffassung des Finanzamtes auch rechtlich zulässig ist. Welche Möglichkeiten stehen M hierfür zur Verfügung? [2] b) Der Steuerpflichtige X erhält einen Steuerbescheid, in dem die Behörde die Abgaben entsprechend seiner Steuererklärung vorgeschrieben hat; die Vorschreibung beträgt EUR ,--. Da X zahlungsunfähig ist und die Steuer nicht bezahlen kann, erhebt er Berufung, wobei er beantragt, der Berufung aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Nehmen Sie dazu Stellung! [2] Seite 10 von 11

11 c) Das Abgabenverfahren des Herrn A wurde aufgrund von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln von Amts wegen wieder aufgenommen und mit einer höher vorgeschriebenen Steuernachzahlung zu Lasten von A neuerlich behördlich erledigt. A ist jedoch der Auffassung, dass die Behörde die Tatsachen bzw Beweismittel bereits im abgeschlossenen Verfahren gekannt hat. Wie könnte bzw sollte A vorgehen? [2] 14. Finanzstrafrecht [2 P] Beurteilen Sie die Sachverhalte aus finanzstrafrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! a) Frau K hat in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 mehrere Einkünfte nicht korrekt angegeben. Da sie Angst hat, deshalb sogar im Gefängnis zu landen, gibt sie eine berichtigte Steuererklärung ab. Kann Frau K dadurch einer Strafe entgehen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? [1,5] b) Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn Frau K ferner auf die Entrichtung einer Gebühr izm dem Abschluss eines Jagdpachtvertrages vergessen hat? [0,5] Seite 11 von 11

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 26.11.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 27.6.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 30.1.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 2.3.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 04.10.2010. Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 23.11.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 21.11.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 22.11.2010 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 4.10.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 25.06.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 27.06.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 26.6.2017 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 23.4.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 24.11.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017

Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017 Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Literatur:

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 30.06.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 29.6.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 28.11.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 1.10.2014 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten

Mehr

Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht,

Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, 14.11.2012 Mag. Gabriele Alkan-Bruderhofer Mag. Corinna Engenhart Die Arbeitszeit beträgt 35 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 25.1.2018 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 26.1.2015 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba

Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Pflichtübung aus Finanzrecht, 2. Klausur am 08.06.2017 Sommersemester 2017, Dr. Andreas Kauba Lösung Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 25.1.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Univ. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler

Univ. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler 2. Übungsklausur aus Finanzrecht, 20.02.2014 Univ. Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten,

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 27.11.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 18.4.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 18. Oktober 2017

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 18. Oktober 2017 FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 18. Oktober 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 26.4.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017 FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 27. Juni 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders

Mehr

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 29. November 2017

FACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 29. November 2017 FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 29. November 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich

Mehr

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.

Mehr

Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007

Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Übungsbeispiele Repetitorium SS 2007 Teil I Einkunftsermittlung (1) Beispiel zu Einkunftsermittlung (6,5 Punkte) Frau D mit Wohnsitz in Wien erzielt im Jahr 2006 folgende Einkünfte: - Einkünfte als Dienstnehmerin

Mehr

FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT LÖSUNGSSKIZZE. Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Viel Erfolg!

FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT LÖSUNGSSKIZZE. Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Viel Erfolg! FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT ÖSUNGSSKIZZE Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 23.02.2016 14:00 16:00 UHR HS THOMAS BERNHARD Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Beachten Sie bitte die Fragestellung. Antworten

Mehr

FACHPRÜFUNG GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS (W & R 12W)

FACHPRÜFUNG GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS (W & R 12W) FACHPRÜFUNG GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS (W & R 12W) Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 24.11.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 26.11.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 2.3.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 27.06.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

2) a) Der Gewerbetreibende G erzielt jährliche Umsatzerlöse ihv Wonach hat er seinen Gewinn zu ermitteln? [2]

2) a) Der Gewerbetreibende G erzielt jährliche Umsatzerlöse ihv Wonach hat er seinen Gewinn zu ermitteln? [2] FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT MUSTERÖSUNG Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 28. NOVEMBER 2013 Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. 08:30 10:30 UHR HS 230 Zur Orientierung sind die je Frage zu erzielenden

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 07.04.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 27.6.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 4.10.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz

Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz Unbeschränkte Steuerpflicht Teil 2: Fälle zum Körperschaftsteuergesetz 1) Die A GmbH unterhält in einer Steueroase eine Tochtergesellschaft (B GmbH), die kein eigenes Personal hat ( Briefkastenfirma ).

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 03.03.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT

ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT Persönliche Steuerpflicht ÜBUNGSFÄLLE 1. EINHEIT 1) Der Italiener I erzielt in Deutschland Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Zudem gehört ihm in Österreich ein Gebäude, welches er vermietet. Ist

Mehr

Zweite Pflichtübungsklausur (4.6.2013)

Zweite Pflichtübungsklausur (4.6.2013) Zweite Pflichtübungsklausur (4.6.2013) Die Arbeitszeit beträgt 45 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine

Mehr

Ordinariat für Finanzrecht

Ordinariat für Finanzrecht Institut für Recht der Wirtschaft Ordinariat für Finanzrecht Name:.... Matrikelnummer:.... Musterklausur zum Einführenden Universitätskurs Einführung in das Steuerrecht Die Klausur besteht aus zwei Teilen:

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 5.3.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Beispielsammlung. Steuerrecht und Wahl der Rechtsform

Beispielsammlung. Steuerrecht und Wahl der Rechtsform Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik Univ.-Lektor MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M. Ernst & Young, Linz Beispielsammlung Steuerrecht und Wahl der

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 25.1.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf

Mehr

EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT

EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1237-W/09 und GZ. RV/1238-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 27.4.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1

Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung für Gesundheitsökonomen Teil 1 Übung - Grundzüge der

Mehr

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1 LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Die Antwrten sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu begründen! Zulässiges Hilfsmittel = Gesetzestext

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 21.11.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/2987-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S., vertreten durch H., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern

Mehr

Lösungsskizze in Stichworten

Lösungsskizze in Stichworten FACHPRÜFUNG AUS FINANZRECHT Univ.Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 27. JUNI 2016 14:00 16:00 UHR HS E.001 (THOMAS BERNHARD) Lösungsskizze in Stichworten Notenschlüssel: 0 45 Nicht Genügend 46 56 Genügend

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle

Mehr

Nachklausur aus Unternehmenssteuerrecht

Nachklausur aus Unternehmenssteuerrecht Nachklausur aus Unternehmenssteuerrecht Vorlesung WS 2017/18 am Freitag, 26. Jänner 2018 1. Ein Kredit in Höhe von 1 Mio Euro zu 5 % p.a. wird auf 10 Jahre gewährt. Wie werden die jährlichen Zinsen von

Mehr

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!) HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR

Mehr

VORLESUNGSPRÜFUNG STEUERRECHT

VORLESUNGSPRÜFUNG STEUERRECHT VORLESUNGSPRÜFUNG STEUERRECHT 27. September 20 Name: Matrikelnummer: Antritt: Achtung! Bei der Beurteilung spielen Art und Form der Darstellung eine wichtige Rolle. Fassen Sie sich kurz und argumentieren

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am

Modulprüfung aus Finanzrecht, am Modulprüfung aus Finanzrecht, am 26.6.2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 23.4.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 11.04.2011 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext

Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Ökonomische Wirkungen der Besteuerung im nationalen Kontext 2 Allgemeiner Hinweis: Bitte beachten

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 30.06.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1

INHALTSVERZEICHNIS. MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1 INHALTSVERZEICHNIS MODUL 1: Grundzüge der Einkommensteuer 1 I PRINZIPIEN DER EINKOMMENSTEUER 1 1 Das Leistungsfahigkeitsprinzip 1 2 Das Universalitätsprinzip 2 3 Das Periodenprinzip 2 II EINKOMMENSBEGRIFF

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Graz Senat 8 GZ. RV/0259-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017

Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017 Modulprüfung aus Finanzrecht, am 3. Oktober 2017 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr; Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker; Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Literatur:

Mehr

Umwandlung von Unternehmen

Umwandlung von Unternehmen INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft

Mehr

Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 1 Die folgenden ausgewählten Rechtsformen gilt

Mehr

Diplomprüfung aus Finanzrecht,

Diplomprüfung aus Finanzrecht, Diplomprüfung aus Finanzrecht, 28.06.2010. o. Univ. Prof. Dr. Werner Doralt; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und

Mehr

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden

Mehr

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif

Mehr

66. 4 Abs 1, 5, 23 Abs 2 EStG; 8 KStG

66. 4 Abs 1, 5, 23 Abs 2 EStG; 8 KStG nur potenziell anfallenden) endbesteuerten Gewinnausschüttungen und Aufwendungen im Gesellschaftsinteresse als gegeben ansieht. Der steuerlich günstigere Weg ist damit eine Verrechnung der angefallenen

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Klagenfurt Senat 1 GZ. RV/0152-K/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt

Mehr

Klausur aus Unternehmenssteuerrecht

Klausur aus Unternehmenssteuerrecht Klausur aus Unternehmenssteuerrecht Vorlesung SS 2017 am Freitag, 16. Juni 2017 1. A hält 10 % an der X-GmbH, 5 % an der Y-GmbH und 0,9 % an der Z-AG. A ist als atypisch Stiller zu 10 % an einem Einzelunternehmen

Mehr

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben

Mehr

Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit

Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

VO Finanzrecht - Einkommensteuer

VO Finanzrecht - Einkommensteuer VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien

Mehr

Modulprüfung aus Finanzrecht,

Modulprüfung aus Finanzrecht, Modulprüfung aus Finanzrecht, 03.03.2014 Univ. Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie

Mehr

Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2

Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Seite 1 von 5 Dokument 1 von 1 RW-Praxis RWP 2008/20 RWP 2008, 63 Heft 3 v. 16.05.2008 Fälle aus der Praxis Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Gastbeitrag:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0314-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/0656-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch B-D.GmbH, vom 21. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0262-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung

Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Die Umwelt schützen und Steuern sparen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer Benjamin Franklin (1706-1790), amerikanischer

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Grundbegriffe der Steuern 21

Grundbegriffe der Steuern 21 Grundbegriffe der Steuern 21 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht steht als Ziel im Hinblick auf die Ausgestaltung des Besteuerungssystems die Abwesenheit von Steuereinflüssen (entscheidungsneutrale Besteuerung)

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/1519-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,M-Gasse, vom 28. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien

Mehr

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis 7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 1 GZ. RV/1438-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.H., vom 10. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 29. Juli 2010

Mehr