Entwicklung. Darum setzt die NRWSPD auf längeres gemeinsames Lernen in der Gesamtschule und in der neu geschaffenen Sekundarschule. Flankierenden Maßn

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1 Antworten NRWSPD 1. Kinderarmut Welche sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie zu ergreifen, um die Kinderarmut und ihre Folgen in NRW zu reduzieren und für mehr Chancengleichheit Sorge zu tragen? Antwort: Ein großer Teil der Gesellschaft ist dauerhaft von gesellschaftlichem Wohlstand abgekoppelt. Gerade die Jüngsten leiden dann unter den prekären Arbeits- und Einkommensverhältnissen der Eltern. Dies nimmt die NRWSPD nicht hin! Wir wollen vor Allem einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und die Eindämmung des Zeitarbeits-, und Niedriglohnsektors. Mit dem Mindestlohn für öffentliche Aufträge im Tariftreuegesetz haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt. Wir setzen auf einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt, denn Arbeit gehört zur Würde des Menschen. Alle Menschen haben - trotz individueller Problemlagen - Fähigkeiten, Kompetenzen und Stärken, die es zu wecken, zu erhalten und zu fördern gilt. Wir wollen durch Beschäftigung die Potentiale dieser Menschen fördern. Weil es auch finanzpolitisch besser ist vorzubeugen als zu reparieren, setzt die NRWSPD auf eine vorbeugende Politik, auf handlungsfähige Kommunen, die integrierte und sozialraumorientierte Entwicklungskonzepten entwickeln, und Frühe Hilfen im gesamten sozialen Umfeld der Kinder anbieten.. Bildung, Bekämpfung von Armut und gleichberechtigte sozialen Teilhabe stehen für uns im Mittelpunkt. Der Staat steht in der Verantwortung, Familienleben und Bildungsverantwortung der Eltern möglich zu machen. Hierzu gehören zentrale und bewährte landespolitische Instrumente wie Familienhilfen und Familienbildung, die gezielte Ausbauplanung der Familienzentren unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Sozialräume, ein umfangreiches Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau, der qualitative und quantitative Ausbau der Ganztags- und Kitabetreuung, sowie Kommunale Präventionsketten als Teil einer vorbeugenden Gesellschaftspolitik, um laufende und künftige Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche entlang ihrer Lebensbiographie auf Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren. Gesellschaft und Staat müssen zuverlässige Partner der Familien sein und können dann auch klar formulieren, was sie von den Familien erwarten. Um allen Kindern ein Aufwachsen im Wohlergehen zu gewährleisten, müssen wir auch den Zusammenhang von Kinderarmut und Kindergesundheit durchbrechen. Maßnahmen, die im Lebensumfeld der Familien verankert sind, die sie so einbeziehen, wie sie sind, und möglichst frühzeitig beginnen, bieten die größten Aussichten auf nachhaltigen Erfolg. Deutschland investiert im internationalen Vergleich nach wie vor zu wenig in Bildung, zu wenig in die Jüngsten. Für die NRWSPD ist daher klar, dass gute Bildung von Anfang an gebührenfrei sein muss und ausreichend Plätze vorhanden sein müssen. Dies gilt von der Kita über Schule und Ausbildung bis zum Studium und ist unabdingbare Voraussetzung für alle Debatten um Bildungsqualität. Es gibt zu viele unproduktive Differenzierungen, Ausgrenzung und Schleifen in der schulischen

2 Entwicklung. Darum setzt die NRWSPD auf längeres gemeinsames Lernen in der Gesamtschule und in der neu geschaffenen Sekundarschule. Flankierenden Maßnahmen wie zum Beispiel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder müssen möglichst einfach zugänglich sein und auskömmlich ausgestattet sein. Das unsere Forderung an den Bund! 2. Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches a) Wie wollen Sie die Handlungsempfehlungen für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegen sexuellen Missbrauch landesweit aufgreifen und umsetzen? b) Welche konkreten Maßnahmen sind in NRW im Hinblick auf den Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geplant? Antwort: Alle Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen müssen sich fortlaufend im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen und Studien im Zusammenhang mit dem Bereich des Kinderschutzes weiterentwickeln, um den Anforderungen des 1 SGB VIII Generalklausel und Leitnorm durch präventive, intervenierende und nachhaltige Maßnahmen gerecht werden zu können. Hierbei ist es erforderlich, im Dialog mit den freien und den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe Handlungsempfehlungen aufzugreifen und auf ihre Umsetzung hinzuwirken. Dabei ist es im Landesinteresse, dass diese Bestrebungen landesweit umgesetzt werden. Der am 27. September 2011 beschlossene Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung führt konkrete Maßnahmen in einem Konzept zusammen und berücksichtigt Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Prävention sexualisierter Gewalt bedarf vor allem der Information. Gerade für den Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt unter Kindern und Jugendlichen fördert das Land die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.v. - Landesstelle Nordrhein-Westfalen (AJS) in Köln. Diese gibt Materialien wie z.b. den Ratgeber Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen - Ein Ratgeber für Mütter und Väter" oder die Broschüre "Kinder sicher im Netz" für Fachkräfte und Eltern heraus. Zudem berät sie Institutionen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen vor Ort. Zum Thema Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen" informiert die AJS kontinuierlich Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen und Jugendämter z.b: über die Versendung von Info-Paketen, auf Elternabenden sowie im Rahmen von Fortbildungen. Die in NRW bestehenden Landesfachstellen Jungenarbeit NRW und Mädchenarbeit NRW sowie die FUMA Fachstelle Gender NRW leisten vorbildliche Arbeit. Sie entwickeln sowohl Pläne und Materialien als auch Unterrichtseinheiten für Schulen und Kitas und stellen entscheidende Bausteine im präventiven Konzept eines Schutzes vor Gewalt dar. Mit den Fraueninitiativen, Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen, wie bspw. Wildwasser e.v., existieren zudem Fachstellen und professionelle Beratungsangebote, um einerseits Mädchen und Jungen zu schützen, anderseits betroffenen, teils traumatisierten Mädchen zur Seite zu stehen.

3 Wir werden die Arbeit für einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen fortsetzen und auch in seinem Rahmen partizipativ und unter Hinzuziehung von Expertenwissen den Belangen von sexualisierter Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen besondere Beachtung widmen. Ziel ist es zu sensibilisieren, auch Fachkräfte, Risikostrukturen zu minimieren und den Bedarf an Hilfestrukturen zu überprüfen. Erkenntnisse des Landesprogramms NRW schützt Mädchen und Frauen vor Gewalt werden einbezogen. 3. Fachberatung bei (sexualisierter) Gewalt a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um bestehende (Fach-) Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen zum Thema sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung und vernachlässigung verlässlich, bedarfsdeckend und einzelfallunabhängig finanziell, auch über die kommunalen Möglichkeiten hinaus, abzusichern? b) Welche finanzielle Absicherung der spezialisierten Zufluchtstätten für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen (z.b. sexualisierte, körperliche, psychische Gewalt oder Zwangsheirat) ist geplant? c) Ist ein Ausbau an Beratungsstellen für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer angedacht? Antwort: NRWSPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben im Koalitionsvertrag vom Juli 2010 verankert: Zum Schutz von Mädchen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt und jenen, die von Zwangsheirat betroffen sind, werden wir eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen in spezialisierten Mädchenhäusern an zwei Standorten in NRW zur Verfügung stellen. Im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, die aufenthaltsrechtliche Situation von Opfern von Zwangsheirat zu verbessern. An diesen Zielen halten wir fest. Wir werden den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen weiterentwickeln und dabei vor allem auch die Themen Zwangsverheiratung und Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen mitbehandeln. Für Mädchen und junge Frauen bedarf es zudem ihrem Alter angemessener und spezialisierter Unterstützungsangebote und Zufluchtsmöglichkeiten, wie sie in Nordrhein-Westfalen bereits das Mädchenhaus Bielefeld bereitstellt. Die Arbeit der Beratungsstellen zu sichern, war uns auch schon bislang ein wichtiges Anliegen. Im Bereich des Opferschutzes wurden in den letzten Jahren besondere Anstrengungen unternommen, die bestehenden Einrichtungen stärker in den öffentlichen Focus zu stellen, damit Betroffene weit stärker als in der Vergangenheit die dort angebotenen Hilfen in Anspruch nehmen können. Der hierzu vorbereitete Opferschutzbericht wird aufgrund seiner vielseitigen Nennungen von Beratungsstellen und Einrichtungen eine wichtige Hilfestellung sein, Im Bereich des Schutzes von Gewalt bedrohten und betroffenen Mädchen hat sich Nordrhein-Westfalen federführend an der Erstellung eines bundesweiten Konzeptes zum Schutz vor Zwangsverheiratung eingebracht. Zudem wird darauf hingewirkt, dass die Betroffenen die erforderlichen Hilfen aus der Jugendhilfe bekommen. Rund 200 Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern sind Ansprechpartner bei Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und

4 jungen Erwachsenen und bieten kompetente Hilfen selbst an oder vermitteln diese im Einzelfall. Von rund 20,4 Mio. Euro Landesförderung von Familienberatungsstellen entfallen rund 1 Mio. Euro auf die Förderung von spezialisierten Beratungsstellen bei Gewalt und Missbrauch. Vier Beratungsstellen bieten Hilfeangebote ausschließlich für Mädchen an. Das sind die Mädchenhäuser Bielefeld, Köln, Gelsenkirchen und die Beratungsstelle femina vita in Herford. Beim Verein Zartbitter in Köln ist neben der Diagnostik und Traumaverarbeitung für betroffene Mädchen und Jungen und der Beratung von Bezugspersonen die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Arbeitsanteil. Die 12 landesgeförderten Ärztlichen Anlaufstellen bei Beratung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch, 2 Kinderschutzzentren sowie die Kinderschutzambulanzen in Düsseldorf und Münster bieten beratende und therapeutische Hilfen für Mädchen und Jungen an. Vorbildhaft für die Fachberatung für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen ist derzeit das landesgeförderte Projekt Selbstbestimmte Zukunft gegen Gewalt im Namen der Ehre des Vereins agisra e.v. sowie die Online Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat des Mädchenhauses Bielefeld e.v., an die sich Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und junge Männer hilfesuchend wenden können - die Beratung erfolgt telefonisch, per oder Chat. Mit der Landesfachstelle für Jungenarbeit NRW und der FUMA Fachstelle Gender NRW sowie den Kontakt- und Informationsstellen gegen Missbrauch an Mädchen und Jungen, so z.b. Zartbitter e.v., existiert an Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffener Jungen und Männer bereits eine Struktur in Nordrhein-Westfalen, die präventiv und vorsorgend wirkt.. 4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die psychosoziale Begleitung von OpferzeugInnen, insbesondere kindlicher Opfer in Straf- und Zivilverfahren durch ZeugInnenbegleitprogramme in Gerichtsverfahren zu etablieren? Antwort: Bei den Amts- und Landgerichten in Nordrhein-Westfalen gibt es schon zahlreiche Maßnahmen und Einrichtungen der Zeugenbetreuung wie Zeugenzimmer und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Kinder von Zeuginnen und Zeugen. Die Landgerichte Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal können auf erfahrene Zeugenbetreuerinnen und betreuer zurückgreifen, die dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz zugeordnet sind. Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Zeugenbetreuung erforderlich sind und uns für eine entsprechende Umsetzung einsetzen. Das gilt auch für das bestehende breit gefächerte Fortbildungsprogramm der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Opferschutz, das weiter bedarfsgerecht angeboten und ergänzt werden muss.

5 5. Fachberatung/Therapieangebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche Inwieweit wollen Sie flächendeckende und bedarfsgerechte Beratungsund Therapiestellen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche gewährleisten? Antwort: Wir halten es für erforderlich, Kriminalität durch eine effektive Präventionspolitik wirksam zu begegnen. Staatliche Maßnahmen und Hilfsangebote müssen so frühzeitig greifen, dass bereits erste Warnsignale für eine Gewaltbereitschaft oder eine Bereitschaft zur Begehung von (Sexual-)Straftaten ernst genommen werden. Wir werden die Voraussetzungen für eine Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Strafverfolgung, in Anlehnung an die Empfehlungen der Enquete-Kommission Prävention, schaffen. Wir haben die vergangenen 20 Monaten genutzt, um die Grundlagen für die Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts nach dem Kölner Modell und eine Erweiterung des Bereichs Jugendhilfe zu legen. Das ist entscheidend, um vorbeugend erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken. Nur so lassen sich kriminelle Karrieren durch eine möglichst früh einsetzende Prävention durch frühe Hilfe, intensivpädagogische Betreuung und einer gezielten Kontrolle von mehrfach auffälligen Kindern und Jugendlichen verhindern. 6. Prävention als Bestandteil des Regelangebotes Welche Aktivitäten planen Sie, um Präventionsangebote zur Verhinderung von Gewalt gegen Mädchen und Jungen als Standardangebote an Schulen, Internaten, Heimen, Kindergärten, Vereinen etc. zu verankern? Antwort: Das Thema hat in den NRW-Schulen seit Jahren schon einen besonderen Stellenwert. Neben der landesspezifischen Sicht ist es jedoch ebenfalls auch Gegenstand der Kultusministerkonferenz (KMK) gewesen. Nicht zuletzt auf Grundlage der Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen der KMK gibt es vielfältige Aktivitäten, die dem vieldimensioniertem Thema gerecht wird. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung der Schülerinnen und Schüler, präventive Maßnahmen innerhalb der Schule, Gewaltprävention als Bestandteil der Ausbildung, Opferschutz, etc. Insgesamt handelt es sich bei der KMK-Empfehlung um 28 Einzelpunkte, die der Thematik gerecht wird. In den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind in den Konzeptionen entsprechende Angebote vorgesehen. Auch in den Kindertagesstätten und den Schulen sehen die Konzeptionen und Spezialisierungen entsprechende Angebote vor. Diese gilt es fortzuentwickeln.

6 7. Beratungsanspruch der freien Träger Inwieweit wollen Sie für einen Ausgleich der Diskrepanz von Bedarf und Nachfrage und für eine vergleichbare Praxis in den Kommunen in NRW sorgen? Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verlangt intensivere Leistungen der Jugendhilfe gegenüber Eltern und Kindern, höhere Anforderungen an die Aufgabenerfüllung (z.b. 8a) sowie die Beratung von Fachkräften und Trägern ( 8b). Die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes stellt alle Akteurinnen und Akteure vor neue Herausforderungen nicht nur die örtlichen Jugendämter und die Träger sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände, die Freie Wohlfahrtspflege, die Kinder-, Jugend- und Sportverbände, die Landesjugendämter sowie die Landesregierung. Im Rahmen einer (prozesshaften) Umsetzung des BKiSchG werden wir uns dafür einsetzen, mit allen beteiligten Akteuren ein der Praxis gerecht werdendes Präventionsverfahren zu etablieren. Entsprechende Konzepte, Vereinbarungen und Handlungsleitlinien müssen über regionale Informationsveranstaltungen für Jugendämter und Träger und durch Arbeitsgruppen unter der Federführung der Landesjugendämter systematisch und gemeinsam mit den Verbänden erarbeitet und entwickelt werden. 8. BKiSchG / SGB V Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Gesundheitsbereich stärker in Kinderschutzmaßnahmen einzubinden und den Anstoß für eine Beteiligung auf Bundesebene zu geben? Art. 4 BKiSchG beinhaltet eine Evaluation des Gesetzes unter Beteiligung der Länder bis zum Die Schnittstellenproblematik Jugendhilfe und Gesundheitswesen werden wir frühzeitig (z.b. über Bundesratsinitiativen) thematisieren mit dem Ziel, die finanzielle Beteiligung der Gesetzlichen Krankenkassen (SGB V) an den Netzwerken Früher Hilfen sicher zu stellen. Darüber hinaus muss über konkrete Modellprojekte vor Ort geprüft werden, wie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen (sowie der Schule) und die Etablierung tragfähiger und verlässlicher Strukturen dieser Zusammenarbeit in einem kooperativen Kinderschutzsystem eingebunden werden kann. Diese Projekterfahrungen werden wir als Beitrag in eine landes- und bundesweite Debatte einbringen. 9. Ombudschaft und Ombudstellen Wollen Sie den Auf- und Ausbau von Ombudstellen mit finanziellen Mitteln sowie mit Konzepten und Ideen langfristig unterstützen? Antwort: Es muss gelingen, die Rechte der Kinder gegenüber Entscheidungen von Fachbehörden zu sichern. Die Wege hierzu sind aber unterschiedlich. Die Einrichtung einer Beschwerde- oder Vermittlungsstelle läuft Gefahr, dass insbesondere Elternteile, die nicht mit der Entscheidung des Jugendamtes einverstanden sind, sich an diese Stelle wenden und sie damit instrumentalisieren.

7 Zudem liegt die Zuständigkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei den Kommunen. Eine Unterstützung einer Ombudsstelle, ohne dass diese auch von den Kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen wird, könnte sich deshalb als schwierig erweisen. Hinzu kommt weiterer inhaltlicher Diskussionsbedarf. Die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit der Ombudstelle kann sich nicht alleine auf kommunale Leistungen beziehen, es geht hier auch um Leistungen von freien Trägern der Jugendhilfe. Obendrein wird die Förderung und positive Bewertung der Einrichtung einer Ombudschaftsstelle durch die Oberste Landesjugendbehörde auch im Kreis der Länder bisher kontrovers diskutiert. Diese offenen Fragen raten von einer vorzeitigen, auch positiven Bewertung ab. In die Tatsache, dass das verfahrensbereinigende und somit auch streitschlichtende Widerspruchverfahrens abgeschafft ist, und angesichts der aktuellen Diskussion um eine mögliche Weiterentwicklung von Hilfen zur Erziehung sehen wir aber die Bedeutung der Thematik bestätigt. Insofern begrüßen wir die Gründung des Vereins Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.v. durch die Freie Wohlfahrt grundsätzlich als eine Möglichkeit, um den tatsächlichen Bedarf an einer externen Beratungsstelle sowie deren Möglichkeiten zur Klärung und Unterstützung in strittigen Fällen der Kinder- und Jugendhilfe zu erproben. Bezüglich einer finanziellen Förderung ist allerdings zu berücksichtigen, dass bisher keine gemeinsame Position mit den kommunalen Spitzenverbänden gefunden werden konnte. 10. Inklusion Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Fertigstellung und Umsetzung des Aktionsplans voranzutreiben? Antwort: Die NRWSPD nimmt offensiv die Verantwortung wahr, die sich aus der UN- Behindertenrechtskonvention ergibt: eine inklusionsorientierte Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen. Menschen sind unterschiedlich, das macht unsere Gesellschaft reicher und bunter. Fast 2,6 Millionen der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben eine Behinderung, davon die wenigsten von Geburt an. Jeder kann jederzeit selbst oder in seinem Umfeld von Behinderung betroffen sein. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich auch Nordrhein-Westfalen zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen verpflichtet. Dieser Paradigmenwechsel zur Inklusionsperspektive erfordert jetzt von den gesellschaftlichen Institutionen Anpassungsleistungen, die die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigen und praktisch ermöglichen. Wir wollen, dass der Mensch mit Behinderungen mitten in unserer Gesellschaft steht! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen diesen Menschen nicht nur sehen sondern ihn auch teilhaben lassen und ernst nehmen. Bereits vor der Auflösung des Landtages haben wir im Landtag eine Initiative auf den Weg gebracht, die Pflöcke für die inklusive Umgestaltung schulischer Strukturen einschlägt. Darüber hinaus haben wir mit dem Antrag Auf dem Weg in ein inklusives NRW einen Wegweiser für ein konkretes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention vorgelegt. In Folge dessen hat die SPD-geführte Landesregierung begonnen, einen Aktionsplan auszuarbeiten, der die einzelnen

8 Maßnahmen und notwendigen gesetzlichen Initiativen bündelt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Wir werden einen Aktionsplan zur Inklusion vorlegen, der konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet und bereits im Kindesalter ansetzt. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittaufgabe und damit nicht allein auf die Sozialpolitik beschränkt. Vom Wohnungsbau über den Arbeitsmarkt bis hin zum Bildungswesen sind ressortübergreifend alle Politikfelder betroffen. Dabei wird es nicht zuletzt darauf ankommen, dass wir die Betroffenen zu Beteiligten machen und ihre konkreten Bedarfe in den Mittelpunkt stellen. Sie sind Experten in eigener Sache. Wir werden weiterhin die Betroffenen, ihre Familien und die Behindertenverbände frühzeitig an Gesetzesverfahren beteiligen. Es gilt der Grundsatz Nicht ohne uns über uns. Nordrhein-Westfalen war stets ein Vorreiter der Politik für Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der Konvention ist daher eine der zentralen politischen Aufgaben der neuen Legislaturperiode. In der Landesinitiative Eine Gesellschaft für Alle NRW inklusiv werden wir die verschiedenen Handlungsfelder in einem Gesamtkonzept wirken lassen und umsetzen. Wir wollen einen Inklusionsbeirat schaffen, der die Landesregierung in allen Fragen der Inklusionspolitik begleitet. In ihm sollen alle Ressorts der Landesregierung, die kommunale Familie und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung konkrete Schritte zur Gestaltung und Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft begleiten. Der Beirat soll als Berater des Parlaments und der Regierung dienen. In der politisch-administrativen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Kommunen muss zukünftig mehr Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände gewährleistet sein. Grundsätzlich muss die Beteiligung durch kommunale Behindertenbeiräte umgesetzt werden und die Beteiligungsverpflichtung, z.b. bei öffentlichen Bauvorhaben, kommunaler Gesundheits- und Pflegeplanung, Kindergartenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung, muss verbindliche Praxis werden. Der Bund ist zur Umsetzung der UN-Konvention gefordert, ein Inklusionsgeld an Stelle der bislang kommunal finanzierten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung einzuführen. Das Land wird dazu die Initiative auf Bundesebene ergreifen. 11. Revision des KiBiz Wie planen Sie die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Revision des KiBiz? Antwort: Wir haben unmittelbar nach den Wahlen im Jahr 2010 mit der Mehrheit des Landtags die Regierung aufgefordert, eine gründliche Überarbeitung des sogenannten Kinderbildungsgesetzes vorzubereiten. Dabei sollten die Betroffenen zu Beteiligten werden: Gemeinsam mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Leitungen, Trägern, Kommunen, Landschaftsverbänden, Interessenvertretern und wissenschaftlicher Hilfe wurde eine umfassende Bilanz mit den Erfahrungen der letzten Jahre zusammengestellt und der Änderungsbedarf herausgearbeitet. Die Stärkung der frühkindlichen Bildung ist und bleibt eines unserer wichtigsten Themen. Wir wollen Kinder von Anfang an bestmöglich individuell fördern. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung weiter verbessern.

9 Neben dem Ausbau des Betreuungsangebotes für unterdreijährige Kinder, für das die SPD-geführte Landesregierung von 2010 bis 2012 bereits 400 Mio. Euro zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt hat, setzen wir auf die weitere Verbesserungen der Qualität des Betreuungsangebots für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz haben wir hierfür bereits wichtige Weichen gestellt und neben der Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Jahr vor der Einschulung auch den Personalschlüssel für die Betreuung der Unterdreijährigen verbessert. Allein hierfür haben wir über 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Wir haben darüber hinaus auch die finanzielle Förderung für die wichtige Arbeit aller Familienzentren gestärkt und dort, wo es in Familienzentren besondere Unterstützungsbedarfe gibt, zusätzlich erhöht. Mit der Einführung von Elternbeiräten in Kommunen und Land haben wir die gemeinsame Bildungsverantwortung gestärkt. Diesen Weg werden wir im Dialog mit den Beteiligten konsequent weiter gehen und ein Gesetz entwickeln, das mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder bietet und bessere Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Wir wollen daran arbeiten, dass frühkindliche Bildung in Nordrhein- Westfalen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist und werden deshalb auch die Beitragsfreiheit weiter ausbauen. Die wichtigsten Bausteine für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind ein guter Personalschlüssel und gut qualifiziertes Personal. Wir wollen ein Finanzierungssystem, das beides sicherstellt und damit auch gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen gewährleistet, die bereits heute hervorragende Arbeit leisten.

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