Elektroaltgeräte-Verordnung Umsetzung in Österreich aus der Sicht des zukünftigen Systembetreibers UFH

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1 Elektroaltgeräte-Verordnung Umsetzung in Österreich aus der Sicht des zukünftigen Systembetreibers UFH Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit Dr. Manfred Müllner

2 Themenübersicht: 1. WEEE-Zeitachse 2. WEEE-Europa 3. Das UFH 4. AWG-Novelle/EAG-Verordnung - Eckpunkte 5. Organisationsstruktur, Daten + Geld 6. UFH-Rechtskonstruktion 7. UFH-Logistikkonzept 8. Meldefristen 9. Tarifstruktur 10. Kontrolle/Sanktionen

3 Zeitachse W EEE Directive Veröffentlichung WEEE Directive 13. Februar 2003 AWG-Entwurf (Novellierung) August Monate Österreichischer EAG-VO-Entwurf Herbst Monate Österreichische EAG-Verordnung in Kraft Verzögerung Registrierung beim Umweltbundesamt bis 31. Jänner 05 Mengemeldungen bis spätestens 30. April 05 Sammel- Finanzierungs- Kennzeichnungsverantwortung 13. August

4 Parlament RAT Kommission BITKOM ZVEI ORGALIME CECED EICTA EU CECED Vorstandskreis TF WW Task Force branchenübergreifend TF EKG TF CE TF IT TF Lampen WEEE WEEE Executing Forum S,N,NL,CH,A Bundesministerium für Umwelt UFH Umweltforum Haushalt FEEI Fachverband der Elektround Elektronikindustrie FEEI WEEE Steuerungskreis ERP European Recycling Platform Forum Hausgeräte Forum Consumer Electronics Forum Kleingeräte Forum Mobilkommunikation

5 Das UFH MÜ, PS

6 Wer ist das UFH? Ausgangssituation: Das UFH hat mehr als 10 Jahre Erfahrung in der flächendeckenden Entsorgung von rund 2 Mio. Kühl- u. Gefriergeräten und ist somit bestens vorbereitet, auch die fachgerechte Entsorgung anderer Arten von EAG bestens abzuwickeln. Das UFH arbeitet seit mehr als 3 Jahren intensiv an Systemlösungen zur Umsetzung der EAG-Richtlinie in Österreich. Praktikable Umsetzungslösungen wurden mit Vertretern der betroffenen Branchen erarbeitet bzw. abgestimmt. Änderungen vorbehalten MÜ, PS

7 UFH-Dienstleistungen Anwendungsbereich Das UFH wird für alle 5 Behandlungsgruppen Großgeräte Kühl- und Gefriergeräte Bildschirmgeräte Elektrokleingeräte Gasentladungslampen allen betroffenen H/I umfassende Dienstleitungen anbieten. Änderungen vorbehalten MÜ, PS

8 UFH-Dienstleistungen Meldewesen Abholung der EAG bei den Rücknahmestellen Behandlung Verwertung umweltgerechte Entsorgung Änderungen vorbehalten MÜ, PS

9 Leitbild/Ziele Schärfung des ökologischen Bewusstseins der Endnutzer kosteneffiziente Umsetzung der WEEE- Directive nachhaltige Erreichung möglichst niedriger Kosten für die UFH-Kunden Änderungen vorbehalten MÜ, PS

10 UFH- System Prinzipien Vertretung der Interessen der H/I gegenüber den Leistungserbringern (Entsorger, Verwerter, Kommunen) und den entsprechenden Behörden Nachhaltige Sicherstellung der geringsten Kosten für die H/I Verhindern von Wettbewerbsverzerrungen und Trittbrettfahrern Kontrolle der H/I über die Erfüllung der Verpflichtungen lt. WEEE-Directive Änderungen vorbehalten MÜ, PS

11 Vorteile des UFH EAG-Systems kosteneffiziente, schlanke Verwaltungsstruktur Kostentransparenz einfaches elektronisches WEEE-Meldesystem (Aufbau auf bestehende FEEI-Mabo) 10-jährige Erfahrung im Kühl- u. Gefriergerätebereich Erfahrung bei Systempartnerprüfungen vorhandener Kundenstock (H/I, ca Händler in den hauptsächlich betroffenen Bereichen WW, EKG, Leuchten) Wettbewerb wird begrüßt um daraus beste Lösungen für Kunden zu entwickeln bedarfsgerechte Dienstleistungen für Kunden Übernahme der PR-Verpflichtung lt. RL für die H/I Änderungen vorbehalten MÜ, PS

12 Vorteile des UFH EAG-Systems Internationale Zusammenarbeit Das UFH als Mitglied des WEEE-Forums: Kontakte zu internationalen Systemen Erfahrungsaustausch ermöglicht Effizienzsteigerung Internationale Projekte: paneuropäische Lösung für standardisiertes WEEE- Meldewesen Forschung & Entwicklung Änderungen vorbehalten MÜ, PS

13 Ihr Ansprechpartner: Mag. Petra Schön WEEE-Kommunikationsmanagement PR & Marketing UFH - Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG Mariahilfer Straße Wien Tel.: (01) Fax (01) petra.schoen@ufh.at Änderungen vorbehalten MÜ, PS

14 AWG-Novelle EAG- Verordnung In Grundzügen Stand

15 Pflichten der Hersteller/Importeure nach AWG Einrichtung einer Sammelstelle pro politischem Bezirk Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem für historische EAG Abschluss von Vereinbarung mit der Clearingstelle über die Abholung/ Sammelinfrastruktur/Öffentlichkeitsarbeit für historische und neue EAG

16 Rücknahmepflicht des Handels lt. EAG VO 1:1-Rücknahme eines gleichwertigen Gerätes durch jeden Händler (Rückgabe am Erfüllungsort) Ergänzend für den Versandhandel: statt Rückgabe am Versandort: 2 Sammelstellen pro politischem Bezirk

17 Garantien 8 Abs. 5 EAG-VO Im Fall von Insolvenz oder Marktaustritt Begünstigter: Sammel- und Verwertungssystem Nachweis an die Behörde nötig Form: Recycling Versicherung Gesperrtes Bankkonto Finanzierungssystem Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem

18 Rückstellungen Nimmt ein Hersteller an einem Sammel- und Verwertungssystem teil, das nach dem Umlagenprinzip finanziert, so sind Rückstellungen im Unternehmen nicht notwendig. Da die Verpflichtung sich nur auf die Präsenz des Herstellers bezieht.

19 Kennzeichnung 10 EAG-VO neue EAG müssen mit dem Symbol der durchgestrichene Mülltonne + schwarzem Balken gekennzeichnet werden Individuelle Herstellerkennzeichnung ist nicht notwendig, wenn die Finanzierung nach Marktanteil erfolgt. (Gilt nur bei Einfuhr aus EU-Mitgliedstaaten.)

20 Registrierung/Meldung H/I haben sich bis spätestens beim Umweltbundesamt zu registrieren. H/I haben quartalsweise ihre in Verkehr gesetzten Mengen, getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorie, zu melden. Die 1. Meldung (betreffend das 1. Quartal 2005) hat bis spätestens zu erfolgen.

21 Ihr Ansprechpartner: Mag. Loan Khuu Rechtsangelegenheiten UFH - Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG Mariahilfer Straße Wien Tel.: (01) Fax (01) loan.khuu@ufh.at

22 Organisationsstruktur Daten + Geld

23 Organisationsstruktur - Daten Draft 04 Organisationsstruktur H/I H/I H/I 1 Daten ? UBA BMLFUW 3 Kommunale Sammelstelle Handel Wiederverwendung 4 Teilnehmerüberwachung 12 5 Input Daten Rücknahmestelle (1 pro pol. Bezirk) Logistikpartner Logistikpartner Recycling-Partner System(e) 9 hist.+neue EAG Bundesland- /Regional- Vertragspartner 7 Jahresreserve als Sicherstellung 10 Abholkoordination 11 Output Daten Clearingstelle System System System WEEE-Output System WEEE-Output WEEE-Output Neue EAG 6

24 Organisationsstruktur - Daten Draft Identifikation /Registrierung (Erstmeldung ans Register) 2. Registrierungsnummer + Zahlungsaufforderung (Registrierungsgebühr) 3. Stammdatenaustausch Registrierung Input Daten 4. Mengenmeldung an System (Inverkehrsetzung) 5. Meldung der kumulierten Mengen pro Sammel- und Verwertungskategorie 6. Information über Marktanteile der H/I 7. Abholkoordinierung Ort und Menge (Option: Bundesländerkonzept) 8. Rücklaufdaten: Rücknahmestellen (120), Recycling-Logistikpartner EAG Output 9. Reporting: Mengen, Behandlung, Kosten 10. Meldung der EAG-Mengen neue & historische EAG 11. Abgleich Output - Verpflichtung (Marktanteil) 12. Clearingstelle meldet kumulierte Daten ans BMLFUW

25 Organisationsstruktur - Geld Draft 04 Organisationsstruktur Geld H/I H/I H/I 1 UBA BMLFUW ? Kommunale Sammelstelle Handel Wiederverwendung 2a. 2b. Teilnehmerüberwachung Input Daten Rücknahmestelle (1 pro pol. Bezirk) System(e) 3 Abholkoordination Output Daten Logistikpartner Logistikpartner Recycling-Partner hist.+neue EAG Bundesland- /Regional- Vertragspartner Jahresreserve als Sicherstellung Clearingstelle System System System WEEE-Output System WEEE-Output WEEE-Output Neue EAG

26 Organisationsstruktur - Geld Draft 04 1 Registrierungsgebühr an UBA? (fraglich) 2. Zahlung ans System: (a). Tarif (b). Anteil an Clearingstelle 3. Beitrag an Clearingstelle 4. Zahlung entsprechend den Meldungen (Logistik) 5. Bundesland- / Regional-Vertragspartner leitet weiter an: Rücknahmestellen (120, 1 pro pol. Bezirk) Logistikpartner 6. Zahlung entsprechend den behandelten Mengen

27 UFH Privatstiftung neu

28 Stiftungslösung UFH Privat-Stiftung UFH GmbH & Co KG UFH Holding GmbH GmbH Großgeräte Großgeräte GmbH GmbH Kühlgeräte Kühlgeräte GmbH GmbH Bildschirmgeräte Bildschirmgeräte GmbH GmbH Elektrokleingeräte Elektrokleingeräte GmbH GmbH Gasentladungslampen Gasentladungslampen

29 Änderungen, Irrtümer vorbehalten Ansprechpartner: Mag. Loan Khuu Tel.: e.mail:

30 UFH Logistikkonzept Änderungen vorbehalten

31 UFH Logistikkonzept Änderungen vorbehalten

32 UFH Logistikkonzept Privater Haushalt Gemeinde Sammelstellen UFH Sammelstellen 1 pro Bezirk (100) Handel UFH Systempartner Logistik 1 pro Bundesland oder 1 pro Bezirk 5 Sammel- und Behandlungskategorien UFH Systempartner Behandlung Mindestens 2 je Sammel- und Behandlungskategorie UFH Systembetreiber Behandler Behandler Änderungen vorbehalten

33 UFH Logistikkonzept Bringsystem: Haushalt zur Gemeinde Sammelstelle, UFH Sammelstelle oder zum Handel Bringsystem: Gemeinde Sammelstelle bzw. Handel zur UFH Sammelstelle Holsystem: Transporte ab Mindestmengen lt. EAG- VO zum UFH Systempartner Behandlung Holsystem: Transporte ab den vom UFH definierten Mindestmengen In Eigenverantwortung durchgeführte Transporte der Gemeinde Sammelstelle Opting Out Mengen des Handels (wenn Hersteller i.s.d. EAG-VO) Änderungen vorbehalten

34 Mengenverteilung bei 4 kg/ew a Kleine Hausgeräte 36 % t t 28 % KG IT- Telekom 26 % t t t 30 % 21 % GG EKG Unterhaltungselektronik Werkzeuge Spielzeug 30 % 7 % 1 % t 470 t 67 t 320 t 1 % L Medizinische Instrumente 0,20 % 13 t t 20 % BS Beleuchtungskörper klein 0,5 % Überwachungsund Kontrollinstrumente 0,1 % 34 t 7 t PC 25 % t TV 75 % t Änderungen vorbehalten

35 Kostenabschätzung bei 4 kg/ew a Übersicht Entsorgungskosten Logistik und Behandlung Menge/Masse Logistik / Behandlung pro kg Zielkorridor Kosten pro Jahr Zielkorridor GG kg 0,054 / 0, KG kg 0,200 / 0, BS CE kg 0,099 / 0, BS IT kg 0,099 / 0, EKG kg 0,156 / 0, L Stk 0,280 / 0, G E S A M T Gesamtlogistikkosten Gesamtverwertungskosten Änderungen vorbehalten

36 Ihr Ansprechpartner: Bernhard Schuh UFH - Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG Mariahilfer Straße Wien Tel.: (01) Fax (01) bernhard.schuh@ufh.at Änderungen vorbehalten

37 Überblick Meldefristen

38 Meldefristen Registrierung Meldung bzgl. Finanzierungsverpflichtung (f. neue EAG) Meldung Garantie Laufende Meldung (in Verkehr gesetzte EAG) ab (quartalsweise) Internethandel über die Grenze (=Distanzhandel) (in Verkehr gesetzte EAG) ab (jährlich)

39 Ihr Ansprechpartner: Mag. Marion Mitsch Controlling UFH - Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG Mariahilfer Straße Wien Tel.: (01) Fax (01) marion.mitsch@ufh.at

40 Tarifstruktur

41 Mengenverteilung EAG aus privaten HH Kleine Hausgeräte 36 % t t 28 % KG IT- Telekom 26 % t t t 30 % 21 % GG EKG Unterhaltungselektronik Werkzeuge Spielzeug 30 % 7 % 1 % t 470 t 67 t 320 t 1 % L Medizinische Instrumente 0,20 % 13 t t 20 % BS Beleuchtungskörper klein 0,5 % Überwachungsund Kontrollinstrumente 0,1 % 34 t 7 t PC 25 % t TV 75 % t

42 Tarifstruktur EAG 1. HHGG 3.IT 5.Leucht. 7.Spielz 9.Überw. 2.HHKG 4.CE 6. Werkz 8.Med. 10.Autom. KG GG EKG Lampen Bildschirme EKG u. Leuchten IT CE Spielzeuge Werkzeuge Medizinische Geräte Kontroll- und Messinstrumente PC TV Gesamtkosten werden % auf Verwertungsgruppen aufgeteilt- innerhalb VG werden Tarife nach Untergruppen aufgeteilt

43 E N T W U R F MELDUNG Firmenname Registernr. Adresse... EAG-Gruppen Tarif in /kg Tarif in /Stk. Gesamtmenge Gesamtentgelt 1 Kühl- und Gefriergeräte und Klimageräte 2 Haushaltsgroßgeräte Beleuchtungskörper - groß (Garten-) Werkszeuge - groß Sport-und Freizeitgeräte - groß 3 3a kleine Hausgeräte 3b IT & T-Geräte (exkl. Bildschirmgeräte) 3c Unterhaltungselektronik 3d Spiel-, Sport-, Freizeitgeräte - klein - 3e Elektrische und elektronische Werkzeuge - klein - 3f Medizinische Geräte (aus priv. HH) - 3g Überwachungs- u. Kontroll-instrumente (aus privaten HH) - 3f Beleuchtungskörper - klein 4 Leuchtstofflampen - Teil von Beleuchtungskörper 5 5a PC-Bildschirme 5b TV-Bildschirme Zwischensumme USt Gesamtsumme

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

45 Kontrolle und Sanktionen Stand / Änderungen, Irrtümer vorbehalten

46 Kontrolle Jeder H/I hat sich gemäß 22 AWG bis beim Elektronischen Register für abfallwirtschaftliche Stammdaten zu registrieren. Im Zuge der Registrierung erhält der H/I eine GLN die als Identifikationsnummer verwendet wird.

47 Sanktionen 78 (3) Z.1 AWG Wer seinen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-, Vorlage- oder Melde-, Auskunfts- oder Einsichtspflichten oder Registrierungspflichten nicht nachkommt Begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu bestraft wird.

48 Forderungen In Verkehr Setzungsverbot für nicht registrierte H/I Gleichstellung des gewerblichen Endnutzers mit H/I (wie in D) Führung einer Teilnahme- bzw. Identifikationsnummer Handel wird zum H/I wenn er von nicht registrierten H/I kauft (wie in D) Anwendbarkeit UWG (wird geprüft)

49 Änderungen, Irrtümer vorbehalten Ansprechpartner: Mag. Loan Khuu Tel.: e.mail: Irrtümer und Änderungen vorbehalten

50 UFH - Entsorgertag

51 Eckpunkte AWG / EAG-Verordnung: UFH System: Mindestmengen 120 Rücknahmestellen 5 Sammlungs- und Behandlungsgruppen keine Andienungspflicht der Kommunen Abholkoordinierung österreichweiter Systemanbieter Bundesländerkonzept Trennung von technischer Entsorgung und Logistik (incl. Infrastruktur) Getrennte Vertäge für Entsorgung und Logistik 2

52 Eckpunkte Benchmark Zielkorridor: Kartellrecht Einzelgespräche Zielkorridor Obergrenze inkl.: technische Entsorgung 120 Rücknahmestellen (1 pro pol. Bezirk) Logistik inkl.: - Sammelinfrastruktur (zb. Behälter etc., allfällige Vergütung an Kommunen) - Transport zum techn. Entsorger - Abholung vom Handel - allfällige Teilnahme an Abholkoordinierung 3

53 Zeitplan UFH Entsorger/Sammler Zwischenergebnis UFH-Abstimmung mit H/I Kunden bezüglich Teilnahme Konkretisierung der Verträge AWG Umweltausschuss NR EAG-Verordnung: 8 Wochen Begutachtung (Oktober- November?) Januar 2005: Inkrafttreten AWG / EAG-VO Vorbereitung / Umsetzung des operativen Konzeptes START UFH-SYSTEM 4

54 Ihre Ansprechperson: Bernhard Schuh

55 Visible Fee EU- Vorgabe Nationale Umsetzung

56 Art.8 (3) EAG- Richtlinie Richtlinientext: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Hersteller für einen Übergangszeitraum von 8 Jahren (10 Jahre für Haushaltsgroßgeräte) die Kosten für die Sammlung, Behandlung und umweltgerechter Beseitigung beim Verkauf neuer Produkte gegenüber dem Käufer ausweisen dürfen. Die ausgewiesenen Kosten dürfen die tatsächlich entstandenen nicht überschreiten.

57 8 (7) EAG- VO Verordnungstext: Hersteller können ihre Kosten für die Sammlung und Behandlung eines EEG für private Haushalte, das vom Hersteller bis Ablauf des in Verkehr gebracht wurde bis (für Haushaltsgroßgeräte bis ) beim Verkauf eines Neugerätes gegenüber dem Käufer getrennt ausweisen. Die ausgewiesenen Kosten dürfen die nachweislich tatsächlichen entstandenen für ein Altgeräte mit einer vergleichbarer Funktion wie der eines Neugerätes nicht überschreiten.. Dies Visible Fee darf erst ab ausgewiesen werden

58 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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