Flächenwidmungsplan. Zweck
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- Bastian Melsbach
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1 Allgemeine Raumplanung 10/1 Zweck Parzellenscharfe Festlegung einer möglichst zweckmäßigen Nutzungsordnung von Grund und Boden, entsprechend den im örtlichen Entwicklungskonzept definierten Zielen und Maßnahmen. Aufgabe Ordnungsfunktion Entwicklungsfunktion
2 Allgemeine Raumplanung 10/2 Inhalt Ersichtlichmachungen Widmungsfestlegungen
3 Allgemeine Raumplanung 10/3 Ersichtlichmachungen Zweck Kennzeichnung von Flächen, für die bereits überörtliche Planungen bzw. Nutzungsbeschränkungen bestehen. Diese sind der kommunalen Planungshoheit entzogen.
4 Allgemeine Raumplanung 10/4 Ersichtlichmachungen Grenzdarstellungen Infrastruktureinrichtungen von übergeordneter Bedeutung Flächen mit überörtlichen Nutzungsbeschränkungen
5 Allgemeine Raumplanung 10/5 Grenzdarstellungen Abgrenzung des Planungsraumes Katastralgemeindegrenze Gemeindegrenze Bezirksgrenze Landesgrenze Staatsgrenze
6 Allgemeine Raumplanung 10/6 Ersichtlichmachungen Eisenbahn Wald Gewässer Bundesstraße Naturschutzgebiet Landes straße Quellschutz gebiet
7 Allgemeine Raumplanung 10/7 Ersichtlichmachungen Infrastruktureinrichtungen von übergeordneter Bedeutung - Bundes- und Landesstraßen mit Schutzzonen - Eisenbahnen - Flugplätze - Ver- und Entsorgungsanlagen
8 Allgemeine Raumplanung 10/8 Ersichtlichmachungen Flächen und Anlagen mit überörtlichen Nutzungsbeschränkungen Wald Natur- und Landschaftsschutzgebiete Naturdenkmale, Naturhöhlen, Höhlenschutzgebiete Grundwasserschongebiete, Grundwassersanierungsgebiete Brunnenschutzgebiete, Quellschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete und Heilmoorschutzgebiete Bergbaugebiete Schieß- und Sprengmittelanlagen militärische Anlagen und Sperrgebiete Kurbezirke und Kurbereiche Denkmalschutzgebiete Hochwasserabflußgebiete nach wasserrechtlichen Bestimmungen Gefahrenzonen der forstlichen Raumplanung Verdachtsflächen und Altlasten Zusammenlegungsgebiete
9 Allgemeine Raumplanung 10/9 Widmungsfestlegungen Zweck Festlegung der für jede Liegenschaft zukünftig zweckmäßigen Nutzungsart. Wirkung Eigentumsbeschränkung im öffentlichen Interesse Einschränkung bzw. Einfrieren der Baufreiheit Bestimmung des Wertes eines Grundstückes
10 Allgemeine Raumplanung 10/10 Widmungsfestlegungen Widmungsarten Bauland Verkehrsflächen Freiland (Grünland)
11 Allgemeine Raumplanung 10/11 Widmungsfestlegungen Baulandwidmung Kriterien Eignung Erforderlichkeit
12 Allgemeine Raumplanung 10/12 Widmungsfestlegungen Baulandwidmung Eignung Fehlende Eignung, wenn: keine zweckmäßige Bebauung aufgrund ungünstiger natürlicher Verhältnisse unwirtschaftliche Aufwendungen für die Erschließung besondere Belästigungen für den Nutzer Freihaltung aus Gründen des Ortsbildes sowie aus landschaftsökologischen bzw. -ästhetischen Überlegungen agrarbetriebswirtschaftliche Gründe
13 Allgemeine Raumplanung 10/13 Aufschließungspflicht und Infrastrukturkosten Aufschließungspflicht der Gemeinde Infrastrukturkosten für: äußere Erschließung innere Erschließung
14 Allgemeine Raumplanung 10/14 Erforderlichkeit Planungshorizont 5 Jahre (10 Jahre) Erforderlichkeit an Bauland zusätzlicher Ausstattungs- und Flächenbedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen
15 Allgemeine Raumplanung 10/15 Baulandbedarfsrechnung Wohnbevölkerungsentwicklung + Haushaltsentwicklung (Prognose) Berechnung der zu erwartenden Gesamtanzahl an Haushalten Ermittlung des zusätzlichen Bedarfes an Wohneinheiten + Anzahl der unterzubringenden Bewohner Festlegung der Wohndichte Ermittlung des zusätzlichen Wohnbaulandbedarfes
16 Allgemeine Raumplanung 10/16 Flächenbilanz Schema Nutzungsart Wohnbauland Wohngebiete Kerngebiete Dorfgebiete Bauland - Wirtschaft Betriebsgebiete Industriegebiete Einkaufszentren Beherbergungsgroßbetriebe Zweitwohnungsgebiete Sondergebiete gewidmet genutzt Reserve Bedarf Saldo Gesamtbauland Flächen in ha
17 Allgemeine Raumplanung 10/17 Flächenbedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen Gemeinbedarfseinrichtungen werden auch Wohnfolgeeinrichtungen genannt. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur Einrichtungen der Freizeitinfrastruktur Sport- und Erholungsanlagen Kultureinrichtungen Einrichtungen zur wirtschaftlichen Nahversorgung
18 Allgemeine Raumplanung 10/18 Nutzungsarten Bauland Wohngebiete Kerngebiete Dorf- und Agrargebiete Betriebs- und Gewerbegebiete Industriegebiete Kur- und Fremdenverkehrsgebiete Zweitwohnungsgebiete Gebiete für Einkaufszentren Gebiete für Beherbergungsgroßbetriebe
19 Allgemeine Raumplanung 10/19 Baulandwidmungen Wohnnutzung: Wohngebiete Gebiete für einen zeitweiligen Wohnbedarf (Ferien- und Wochenendwohnsitze) Mischnutzungen: Dorfgebiete Kerngebiete Gemischte Baugebiete Betriebliche Nutzung: Betriebsbaugebiete Industriegebiete Gebiete für Geschäftsbauten Sondernutzungen: Kurgebiete Sondergebiete des Baulandes
20 Allgemeine Raumplanung 10/20 Gemeinbedarfseinrichtungen Ausstattungs- und Flächenbedarf Richtwerte Wien Auszug EW pro Einrichtung Einrichtungen bei EW wichtige Vorbehaltsflächen je Einrichtung Volksschulen m² Hauptschulen m² Bundesschulen m² Sonderschulen Kindertagesheime
21 Allgemeine Raumplanung 10/21 Verkehrsflächen Verkehrsflächen des Bundes und des Landes als Ersichtlichmachungen Verkehrsflächen der Gemeinde mit besonderer Bedeutung für den fließenden und den ruhenden Verkehr als Widmung Verkehrsfläche
22 Allgemeine Raumplanung 10/22 Verkehrsflächen Flächen, die zur Erschließung von Bauland und Grünland sowie für ruhenden Verkehr dienen Straßentrassen Schienentrassen Nebeneinrichtungen Einrichtungen für nichtmotorisierten Verkehr
23 Allgemeine Raumplanung 10/23 bisher: künftig: Grünland - Ausweisung Grünland = Restflächen zuerst Festlegung der unbedingt freizuhaltenden Freiräume dann erst Abgrenzung der Ausdehnung des Siedlungsraumes
24 Allgemeine Raumplanung 10/24 Anbaupotential Naturraumpotentiale Wasserdargebotspotential Bioklimatisches Potential Erholungspotential Biotoppotential
25 Allgemeine Raumplanung 10/25 Grünland - Nutzungsarten Ländliche Gebiete Flächen für landund forstwirtschaftliche Nutzung Flächen für berufsgärtnerische Nutzung
26 Allgemeine Raumplanung 10/26 Grünland - Nutzungsarten Öffentliche Grünflächen Kleingartengebiete Erholungsgebiete Campingplätze Gebiete für Sportanlagen und Spielplätze Gebiete für Friedhöfe Ökoflächen ("Ödland") Immissionsschutzstreifen
27 Allgemeine Raumplanung 10/27 Bauführungen im Grünland nutzungsgebundene Bauten (z.b.: landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Schrebergartenhütten, Aufbahrungshallen, Jagdhütten, etc.) weg - und leitungsgebundene Bauten (z.b.: Gipfelhäuser, Ausflugsgasthäuser, Pumpstationen, Umspannwerke, Käranlagen, etc.) standortgebundene Bauten (z.b.: Lungenheilanstalten, Sanatorien, Schießstände)
28 Allgemeine Raumplanung 10/28 Zusätzliche Festlegungen im Flächenwidmungsplan Aufschließungsgebiete Wohndichte Sonderwidmungen
29 Allgemeine Raumplanung 10/29 Aufschließungsgebiete Gründe: fehlende Eignung für Bebauung, aber Verbauungsmaßnahmen bereits durchgeführt fehlende oder mangelhafte Erschließung Forcierung einer geordneten Bebauung im Innerortsbereich
30 Allgemeine Raumplanung 10/30 Flächenwidmungsplan Richtzahlen für öffentliche Grünflächen
31 Allgemeine Raumplanung 10/31 Sonderwidmungen Freizeitwohnen Zweitwohnsitze Beherbergungsgroßbetriebe Einkaufszentren
32 Allgemeine Raumplanung 10/32 Sonderregelungen Probleme mit Ferienund Wochenendsiedlungen Zersiedelung hoher Flächenverbrauch geringe Auslastung und hohe Kosten der Infrastruktur Verdrängung der ansässigen Bevölkerung vom Bodenmarkt durch extrem hohes Baulandpreisniveau Nachteile für die örtliche Wirtschaft soziale Spannungen mit der ortsansässigen Bevölkerung
33 Allgemeine Raumplanung 10/33 Sonderregelungen Zweitwohnungswesen Hauptgruppen für Ausbildung und Beruf in Verbindung mit einem Wohnungserwerb und Wohnungswechsel für Freizeit und Erholung
34 Allgemeine Raumplanung 10/34 Sonderregelungen Zweitwohnungswesen Grundsätze möglichst sparsamer Bodenverbrauch Ausweisung an einem ökologisch vertretbaren Platz größtmögliche Schonung des Orts- und Landschaftsbildes Minimierung des Aufwandes für die Errichtung und Betreibung der technischen Infrastruktur
35 Allgemeine Raumplanung 10/35 Sonderregelungen Zweitwohnungswesen Regelungen keine eigene Widmung für besondere Formen des Freizeitwohnens allgemeine Baulandwidmungsarten und gesonderte Widmungen für bestimmte Arten des Freizeitwohnens Apartmenthäuser Feriensiedlungen Wochenendhäuser, Ferienwohnhäuser
36 Allgemeine Raumplanung 10/36 Sonderregelungen Zweitwohnungswesen aufsichtsbehördliche Versagensgründe wenn die Ausweisung eines Zweitwohnungsgebietes den überörtlichen strukturellen Entwicklungszielen zuwiderläuft wenn der Anteil der Zweitwohnungen am gesamten Wohnungsbestand in der Gemeinde 10% übersteigt SROG 1992
37 Allgemeine Raumplanung 10/37 Sonderregelungen Beherbergungsgroßbetriebe Festlegung "... sind Flächen für Bauten für Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen mit mehr als 60 Gästezimmern, wobei Gästezimmer in mehreren Bauten zusammenzuzählen sind, wenn die Bauten in einem Naheverhältnis stehen und eine funktionale und wirtschaftliche Einheit bilden." SROG 1992
38 Allgemeine Raumplanung 10/38 Sonderregelungen Beherbergungsgroßbetriebe Versagensgründe nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsund Ortsbild nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur nachteilige Auswirkungen auf die Belastbarkeit der Landschaft, die Sozialstruktur oder die Fremdenverkehrsstruktur
39 Allgemeine Raumplanung 10/39 Sonderregelungen Einkaufszentren Begriff "... sind Bauten oder Teile von Bauten mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels und Gewerbes samt den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungseinrichtungen, sowie Gebäude des Selbstbedienungs-Abholgroßhandels, die eine definierte Gesamtfläche überschreiten."
40 Allgemeine Raumplanung 10/40 Sonderregelungen Einkaufszentren Probleme Beeinträchtigung der Gemeindeentwicklung hoher Flächenverbrauch Beeinträchtigung der Grünraumfunktionen verkehrsauslösende bzw. anziehende Wirkung enormer Ressourcenverbrauch, aufwendige Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur
41 Allgemeine Raumplanung 10/41 Sonderregelungen Einkaufszentren Grundsätze sparsamer Verbrauch an Grund und Boden Übereinstimmung der Versorgungsstruktur mit der Siedlungsstruktur möglichst wohnungsnahe Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Siedlungskerne Vermeidung von unzumutbaren und schädlichen Auswirkungen des Verkehrs Schutz des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes
42 Allgemeine Raumplanung 10/42 Sonderregelungen Einkaufszentren Problemlösungen Ausweisung entsprechender Flächen in sektoralen Raumordnungsprogrammen (OÖ, T, Stmk) Festlegung bestimmter Gemeinden, in denen EZ gewidmet werden dürfen (Ktn) Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe (Sbg)
43 Allgemeine Raumplanung 10/43 Sonderregelungen Einkaufszentren Aufsichtsbehördliche Versagensgründe Widmung widerläuft überörtlichen strukturellen Entwicklungszielen nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsund Ortsbild nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur nachteilige Auswirkungen auf die örtliche und regionale Handelsstruktur Ansatz einer Raumverträglichkeitsprüfung
44 Bestandteile Verordnungstext Verordnung 1 Abs.1 2 Plan Erläuterungsbericht Erläuterungsbericht zu Flächenwidmungsplan
45 Allgemeine Raumplanung 10/45 Flächenwidmungsplan Verordnungstext
46 Allgemeine Raumplanung 10/46 Planzeichenverordnung
47 Allgemeine Raumplanung 10/47 Ersichtlichmachung Flächenwidmungsplan
48 Allgemeine Raumplanung 10/48 Das Flächenwidmungsplanverfahren ist gekennzeichnet durch: Einbindung des Bürgers Genehmigungsvorbehalt des Landes
49 Allgemeine Raumplanung 10/49 Verfahren in der Gemeinde Gemeinde als Akteur Akteure außerhalb der Gemeinde (Kundmachung der Absicht) (Bekanntgabe von Planungsinteressen) Flächenwidmungsplan-Entwurf Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme (6-8Wochen) schriftliche Stellungnahme Behandlung der Stellungnahmen Beschlußfassung
50 Allgemeine Raumplanung 10/50 Aufsichtsbehördliches Verfahren Gemeinde Land Vorlage zur Genehmigung beim Land î Versagung oder Annahme Änderung oder Stellungnahme nochmalige Versagung oder Annahme Kundmachung allgemeine Einsichtnahme
51 Verfahren Allgemeine Raumplanung 10/51 Flächenwidmungsplan Kundmachung der Absicht Ausarbeitung eines Flächenwidmungsplanentwurfes Beschluß des Gemeinderates den Flächenwidmungsplanentwurf aufzulegen Behandlung der Erinnerungen Beschluß des Gemeinderates den Flächenwidmungsplanentwurf als Verordnung zu erlassen + Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung Frist der Gemeinde, zur beabsichtigten Versagung Stellung zu nehmen Kundmachung Flächenwidmungsplan tritt in Kraft 8 Wochen 1 Monat 2 Wochen max. 6 Monate 8 Wochen 1 Tag Bekanntgabe von Grundteilungen und Bauvorhaben Möglichkeit, Erinnerungen einzubringen Mitteilung der Landesregierung über Genehmigung oder Versagen Genehmigung oder Versagung durch Bescheid Anhörungsrechte Genehmigungsvorbehalt
52 Allgemeine Raumplanung 10/52 Akteure mit Stellungnahmerecht Bürger Bundes- und Landesdienststellen benachbarte Gemeinden Kammern Landesumweltanwaltschaft sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts
53 Allgemeine Raumplanung 10/53 Bürgerbeteiligung Verständigung der betroffenen Grundstücksbesitzer per Einschreiben Bekanntgabe der Auflagefrist (Amtstafel, amtliches Mitteilungsblatt) Veröffentlichung in der Landeszeitung Postwurfsendung an jeden Haushalt der Gemeinde
54 Allgemeine Raumplanung 10/54 Aufsichtsbehördliches Verfahren Versagungsgründe Widerspruch - zu Raumordnungszielen - zu überörtlichen Planungen - zu festgelegten Planungen angrenzender Gemeinden - zum Örtlichen Entwicklungskonzept - zu sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Verfahrensbestimmungen wesentliche Beeinträchtigung der geordneten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung anderer Gemeinden oder des Landes
55 Allgemeine Raumplanung 10/55 Genehmigungsvorbehalt Versagensgründe Widerspruch zu rechtswirksamen überörtlichen Planungen fehlende Abstimmung mit Planungen der angrenzenden Gemeinden hoher finanzieller Aufwand fehlende Bedachtnahme auf die gegebenen oder angestrebten Strukturverhältnisse Fehlen oder unzulängliche Umsetzung der verpflichtend vorgesehenen privatwirtschaflichen Maßnahmen Widerspruch zu Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes
56 Allgemeine Raumplanung 10/56 Befristete Bausperre zeitliche Begrenzung grundsätzlich keine - Abteilungsbewilligungen - Bauplatzerklärungen - Baubewilligungen Ausnahmen möglich
57 Allgemeine Raumplanung 10/57 Rechtswirkungen Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung mit Rechtswirkung auf die Gemeindeorgane die Grundeigentümer
58 Allgemeine Raumplanung 10/58 Rechtswirkungen Gemeindeorgane Bindung im Rahmen der Hoheitsverwaltung keine dem Flächenwidmungsplan widersprechende Verordnungen und Bescheide und der Privatwirtschaftsverwaltung z.b. Erschließungspflicht
59 Allgemeine Raumplanung 10/59 Rechtswirkungen Grundeigentümer Prinzip des Bestandsschutzes Plankonformität bei Nutzungsänderung
60 Allgemeine Raumplanung 10/60 Rechtswirkungen Vorbehaltsflächen Ziel Wirkung Sicherung von Flächen für Zwecke des Gemeinbedarfs Übertragung des Grundstücks ins Eigentum der Gebietskörperschaft Verfahren zur Einlösung des Grundstücks Befristung der Vorbehaltswidmung und Löschung bei Nichtinanspruchnahme
61 Allgemeine Raumplanung 10/61 Rückwidmungen Entschädigungsfrage keine Entschädigungsansprüche Ersatz der "frustrierten Aufwendungen" Entschädigung der Kaufkosten Entschädigung eines "Sonderopfers" kein Ersatz des "Planwertverlustes"
62 Allgemeine Raumplanung 10/62 Planungsstand Schwachstellen im Raumordnungsrechtssystem Fehlen von Realisierungsanweisungen Schweigen auf Vermögenswertverschiebungen
63 Allgemeine Raumplanung 10/63 Planungsstand Mängel Fehlen ganzheitlicher Entwicklungsvorstellungen mangelnde Verfügbarkeit von Bauland für ortsansässige Bevölkerung trotz überdimensionaler Baulandausweisung daraus erwachsender Zwang zu weiteren Umwidmungen in raumplanerischen Ungunstlagen mißbräuchlich hoher Einsatz der Möglichkeiten, Bauführungen im Grünland zu tätigen großflächige Baulandreserven
64 Allgemeine Raumplanung 10/64 Änderungen Voraussetzungen erhebliche Änderung der Planungsvoraussetzungen Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes neue bzw. geänderte überörtliche Planungen
65 Allgemeine Raumplanung 10/65 Änderung kleinflächig bzw. einzelne Projekte nur Ausschnitt des Flächenwidmungsplans wird neu entworfen vereinfachtes Verfahren Überarbeitung gesamter Flächenwidmungsplan wird neu entworfen Verfahrensablauf wie bei Ersterstellung
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