FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN ERLÄUTERUNGSBERICHT STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN

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1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN (MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) ERLÄUTERUNGSBERICHT Stadtplanungsamt

2 ERLÄUTERUNGSBERICHT FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN STADT AALEN GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN (MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) Impressum Herausgeber: Stadt Aalen Marktplatz 30 D Aalen Bearbeitung: Flächennutzungsplan: Stadtplanungsamt Aalen Hans-Jürgen Rasp (Dipl.-Ing.) Siegfried Waldenmaier (GIS) Anke Patzelt (Textverarbeitung) Eva Petereit (Textverarbeitung) Tanja Sachse (Textverarbeitung/GIS) Landschaftsplan: Grünflächen- und Umweltamt Aalen Robert Jenewein (Dipl.-Ing. FH) -federführend- Stand: ergänzt geändert geändert wirksam Stadtplanungsamt Aalen Nachdruck und sonstige Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Quellenangaben des Herausgebers. Seite 1

3 Vorwort des Oberbürgermeisters Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen liegt seit 1983 ein erster gemeinsamer Flächennutzungsplan vor. Dieser Plan wurde in den vergangenen Jahren fortentwickelt und in seinen Zielen und Inhalten an neue Anforderungen angepasst; dabei konnten sich zahlreiche gesellschaftliche Gruppen (z.b. Bürger/Bürgerinnen, sonstige Beteiligte oder Betroffene, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) zu dieser planerischen Fortschreibung äußern. Bauleitplanung ist nicht nur die Ausfüllung einer städtebaulichen Entwicklung im rechtstechnischen Sinn, sie ist ein wichtiger Beitrag zur gebauten, menschenwürdigen Umwelt und Ausdruck des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Handelns der Gemeinde. Im Rahmen der umfassenden kommunalen Daseinsvorsorge stellt der Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan einen städtebaulichen Zielplan dar, eine Angebotsplanung, um die beabsichtigte weitere Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auf der Grundlage des Baugesetzbuches bis zum Zieljahr 2010 festzulegen. Durch den Flächennutzungsplan - nicht nur Bauflächenplan- werden wesentliche Entscheidungen und zukunftsweisende städtebauliche Entwicklungen vorbereitet; er dient als maßgebliche Grundlage für Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne), in denen verschiedene Baugebiete, Nutzungsarten und Folgeeinrichtungen festgesetzt werden, und die als Rechtsnorm große Außenwirkung entfalten. Danach ist über den städtischen Grunderwerb, die Bodenordnung und Erschließung eine bedarfsgerechte kontinuierliche Baulandbereitstellung zu gewährleisten. Der neue Flächennutzungsplan, einschließlich integriertem Landschaftsplan (Bearbeitung: städtisches Grünflächen- und Umweltamt), ist das Ergebnis der Bearbeitung im Stadtplanungsamt, mehrfacher verwaltungsseitiger Abstimmungen sowie zahlreicher Beratungen und Beschlüsse der politischen Gremien. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst drei Gemeinden mit einer Wohnbevölkerung von ca Ew und einer Gemarkungsfläche von insgesamt ca ha. Die Neufassung des Flächennutzungsplans (Stand: ), einschließlich integriertem Landschaftsplan, enthält ein Planungspotential von insgesamt ca. 515 ha. Zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung bis mindestens zum Jahr 2010 werden insgesamt ca. 190 ha geplante Wohnbauflächen (Stadt Aalen: ca. 150 ha) ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Wohnbauflächen werden ca. 35 ha Gemischte Bauflächen (Stadt Aalen: ca. 30 ha) vorgesehen, um auch den zukünftigen Flächenbedarf für weitere Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen. Im Interesse der gewerblichen Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen werden ca. 120 ha neue Gewerbliche Bauflächen (Stadt Aalen: ca.85 ha) dargestellt. Als neue Sonderbauflächen für spezielle Nutzungsarten wie Gartenhausgebiete, Erweiterung Fachhochschule, Erweiterung Berufsschulzentrum, Kliniken- werden insgesamt ca. 55 ha (Stadt Aalen: ca. 45 ha) ausgewiesen. Zur Flächensicherung für öffentliche Einrichtungen und Anlagen werden ca. 15 ha Gemeinbedarfsflächen und ca. 25 ha Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt. Zur Sicherstellung von wohnergänzenden Nutzungen sowie im Interesse von Naherholung und Freizeit erfolgt die Ausweisung von ca. 80 ha neuer Grünflächen. Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v / / Erläuterungsbericht Seite 2

4 Einen hohen Stellenwert wurde bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dem Landschafts- und Umweltschutz eingeräumt. Die noch weitgehend intakte Landschaft des Raums Aalen kann nur dann langfristig erhalten werden, wenn zwischen den besiedelten und wirtschaftlich genutzten Gebieten und den ökologisch wichtigen Natur- und Ausgleichsräumen ein ausgewogenes Verhältnis besteht. Der Gesichtspunkt des gerechten Ausgleichs unterschiedlicher Raumansprüche sowie die Nachhaltigkeit von städtebaulichen Planungen wurden daher in besonderem Maße berücksichtigt. Mit der Integration des Landschaftsplans, der aufgrund seiner Bedeutung und seines Umfangs vom städtischen Grünflächen- und Umweltamt in einem separaten Planwerk bearbeitet wurde, erhalten nunmehr seine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege die gleiche Verbindlichkeit wie die Ziele des Flächennutzungsplans, womit letztlich eine verbesserte ökologische Qualität der Flächennutzungsplanung gewährleistet werden soll. Nach einer intensiven inhaltlichen Bearbeitung, einer beispielhaften Darstellung mittels eines zukunftsorientierten geografisch-technischen Informationssystems (GIS) und einem breiten demokratischen Beteiligungsverfahren liegt nun ein zukunftsweisendes Planwerk vor, dass für die weitere Entwicklung des Mittelzentrums Aalen und des Raumes Aalen insgesamt von maßgeblicher Bedeutung ist. Ich möchte daher allen Mitwirkenden meinen Dank aussprechen. Zugleich würde ich mir auch weiterhin eine engagierte und sachliche Mitwirkung aller Bürger/Bürgerinnen an der Bauleitplanung für die Zukunft unserer Gemeinden wünschen. Aalen, den Ulrich Pfeifle Oberbürgermeister Seite 3

5 Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v / / Erläuterungsbericht Seite 4

6 1. ÜBERSICHTEN 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Verzeichnis: Tabellen 1.3 Verzeichnis: Abbildungen / Pläne 1.4 Quellenangaben 1.5 Träger öffentlicher Belange 1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften 1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 5

7 Seite 6

8 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. Übersichten Inhaltsverzeichnis Verzeichnis: Tabellen Verzeichnis: Abbildungen / Pläne Quellenangaben Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan Rechtliche Grundlagen Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990) Teiländerungen des Flächennutzungsplans Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung Anlass zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung Durchführung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Kartengrundlagen und Plandarstellungen Bisheriger Flächennutzungsplan Neuer Flächennutzungsplan Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen Rechtsgrundlagen für die Landschaftsplanung Landschaftsplan Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung Vorbemerkungen Nutzungskonflikte im Bereich der Stadt Aalen Aalen-Kernstadt Aalen-Weststadt Aalen-Waldhausen Aalen-Ebnat Aalen-Unterkochen Aalen-Dewangen 65 Seite 7

9 Aalen-Fachsenfeld Aalen-Wasseralfingen Aalen-Hofen Nutzungskonflikte in der Gemeinde Essingen Nutzungskonflikte in der Gemeinde Hüttlingen Bestehende Situation Lage im Raum Verwaltungsraum/Planungsraum Geschichtliche Entwicklung Siedlungsstruktur und bisherige städtebauliche Entwicklung Siedlungsstruktur Bestehende Siedlungsflächen Bisherige Siedlungsentwicklung Bisherige Entwicklung der Wohnbevölkerung Siedlungsdichten Altersstruktur Wirtschaft und Beschäftigung Fremdenverkehr Kfz-Bestand und Motorisierungsgrad Daten zum Planungsraum Sonstige Planungsvorgaben Flurbereinigungsverfahren Flurbereinigungsverfahren Waldhausen und Ebnat Flurneuordnung der Flur Beuren Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen Kindergartenbedarfsplan der Stadt Aalen Sozialplan der Stadt Aalen Stadtleitbild für die Stadt Aalen Einzelhandelsgutachten für die Stadt Aalen Landesplanerische Vorgaben Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg Landesplanerische Beurteilung des neuen Flächennutzungsplans Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf Stellungnahme zum FNP-Entwurf Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen östlich von Hüttlingen Regionalplan Ostwürttemberg Regionalplan in Ostwürttemberg Gliederung des Regionalplans Ostwürttemberg Wesentliche Inhalte für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 156 Seite 8

10 5. Grundkonzeption des Flächennutzungsplans Eckdaten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsprognose Überörtliche Aussagen Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Bauflächenbedarf Wohnen Siedlungsdichte Bauflächenbedarf Gewerbe und Wirtschaft Gesamtkonzeptionelle Zielvorstellungen Raumordnerische Leitvorstellungen Städtebauliches Gesamtkonzept für den Raum Aalen Zusammenfassung Planungspotential für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen Planungen für Teilräume der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Aalen-Kernstadt Aalen-Weststadt Aalen-Waldhausen Aalen-Ebnat Aalen-Unterkochen Aalen-Dewangen Aalen-Fachsenfeld Aalen-Wasseralfingen Aalen-Hofen Gemeinde Essingen Gemeinde Hüttlingen Planungen für Sachbereiche Wohnbauflächen (W) Wohnbauentwicklung Konzept für die Wohnbauflächenentwicklung Geplante Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (M) Funktion der Gemischten Bauflächen Konzept für die Entwicklung von Gemischten Bauflächen Geplante Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen (G) Städtebauliche Gewerbestruktur Konzept für die Gewerbeflächen Geplante Gewerbliche Bauflächen 338 Seite 9

11 7.4. Sonderbauflächen Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE) Sonstige Sondergebiete (SO) Konzept für weitere Sonderbauflächen Geplante Sonderbauflächen Gemeinbedarf Vorbemerkungen Bisherige Entwicklung Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen Kulturelle Einrichtungen Soziale Einrichtungen Verkehr Verkehrssituation Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen Verkehrskonzeption Straßenverkehr (Bestehendes klassifiziertes Straßennetz) Schienenverkehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Radwege Straßenplanungen Ver- und Entsorgung Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Entwässerung Entsorgung Fernmelde- / Nachrichten- / Funkeinrichtungen Ölfernleitungen Landschaftsplanung Sanierungsgebiete Denkmalschutz 413 Seite 10

12 1.2 Verzeichnis: Tabellen Tab. 1: Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 36 Tab. 2: FNP-Vorentwurf vom (I) 41 Tab. 3: FNP 2005 Vorentwurf vom (II) 42 Tab. 4: FNP 2005 Vorentwurf vom (II) 42 Tab. 5: FNP-Vorentwurf vom Tab. 6: FNP-Entwurf vom Tab. 7: FNP-Entwurf vom Tab. 8: FNP-Entwurf vom Tab. 9: Zuordnung der Nutzungsarten 49 Tab. 10: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 82 Tab. 11: Planungspotential und bauliche Realisierung ( ) 87 Tab. 12: Entwicklung der Wohnbevölkerung 88 Tab. 13: Vorgaben für siedlungsdichten 90 Tab. 14: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort 93 Tab. 15: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (1995) im Vergleich 94 Tab. 16: Gemeindeflächen und Gemarkungsflächen 99 Tab. 17: Gebietseinteilung für den Flächennutzungsplans 100 Tab. 18: Bestehende Siedlungsflächen 101 Tab. 19: Flächenerhebung 2001 (Stadt Aalen) 102 Tab. 20: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Essingen) 104 Tab. 21: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Hüttlingen) 106 Tab. 22: Flächenerhebung 2001 (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) 108 Tab. 23: Wohnbevölkerung Tab. 24: Verteilung der Wohnbevölkerung 111 Tab. 25: Geburtsfälle (Ortsansässige) 112 Tab. 26: Sterbefälle (Ortsansässige) 113 Tab. 27: Bevölkerungsentwicklung Tab. 28: Bevölkerungsdichte 115 Tab. 29: Siedlungsdichte 116 Tab. 30: Bestehende Wohngebäude und Wohnungen 117 Tab. 31: Fertiggestellte Wohneinheiten 118 Tab. 32: Belegungsziffer 119 Tab. 33: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Wohnort 120 Tab. 34: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Arbeitsort 120 Tab. 35: Berufspendler 121 Tab. 36: Bestand an Kraftfahrzeugen / Pkw 122 Tab. 37: Motorisierungsgrad 123 Tab. 38: Übernachtungen 124 Tab. 39: Strukturdaten-Übersicht 125 Tab. 40: Gliederung und Wohnbevölkerung des Mittelbereichs Aalen 163 Tab. 41: Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 1998 bis Tab. 42: Mögliche Zukünftige Bevölkerungsentwicklung 193 Tab. 43: Gegenüberstellung des Planungspotentials in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen206 Seite 11

13 Tab. 44: Zusammenstellung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan (Stand: ) 208 Tab. 45: Entwicklung der Siedlungsflächen 209 Tab. 46: Verteilung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan 210 Tab. 47: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 221 Tab. 48: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Kernstadt 223 Tab. 49: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungspan Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 224 Tab. 50: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Weststadt 233 Tab. 51: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Weststadt 234 Tab. 52: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Weststadt 235 Tab. 53: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 241 Tab. 54: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Waldhausen 242 Tab. 55: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 243 Tab. 56: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Ebnat 251 Tab. 57: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Ebnat 252 Tab. 58: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Ebnat 253 Tab. 59: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 261 Tab. 60: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Unterkochen 262 Tab. 61: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 263 Tab. 62: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Dewangen 269 Tab. 63: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Dewangen 270 Tab. 64: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Dewangen 271 Tab. 65: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 276 Tab. 66: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Fachsenfeld 277 Tab. 67: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 278 Tab. 68: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 287 Tab. 69: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Wasseralfingen 288 Tab. 70: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 289 Tab. 71: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Hofen 295 Tab. 72: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Hofen 296 Tab. 73: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Hofen 297 Tab. 74: Planungen in der Gemeinde Esssingen 307 Tab. 75: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Essingen 308 Tab. 76: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Gemeinde Essingen 309 Tab. 77: Planungen in der Gemeinde Hüttlingen 316 Tab. 78: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Hüttlingen 317 Tab. 79: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan Flächennutzungsplan Gemeinde Hüttlingen 318 Seite 12

14 Tab. 80: Geplante Wohnbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 327 Tab. 81: Geplante Gemischte Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 333 Tab. 82: Geplante Gewerbliche Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 339 Tab. 83: Geplante Sonderbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 345 Tab. 84: Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen 349 Tab. 85: Schülerzahl an allgemeinbildenden schulen 351 Tab. 86: Schulische Einrichtungen 353 Tab. 87: Kindergärten 360 Tab. 88: Kirchliche Einrichtungen 364 Tab. 89: Geplante Gemeinbedarfsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 365 Tab. 90: Wasserbehälter 390 Tab. 91: Kläranlagen 396 Tab. 92: Regenüberlaufbecken (RÜB) 397 Tab. 93: Geplante Ver- und Entsorgungsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 403 Tab. 94: Geplante Grünflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 408 Tab. 95: Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 412 Tab. 96: Eingetragene Kulturdenkmale 414 Tab. 97: Bodendenkmale der Vor- und Frühgeschichte 415 Tab. 98: Kulturdenkmale Archäologie des Mittelalters 417 Seite 13

15 1.3 Verzeichnis: Pläne / Abbildungen Abb. 1: 1 BauGB 29 Abb. 2: 5 BauGB 33 Abb. 3: Übersicht über die Einteilung des FNP-Planungsatlas 51 Abb. 4: Regionen und Landkreise 79 Abb. 5: Angrenzende Gemeinden und Verwaltungsräume 81 Abb. 6: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 83 Abb. 7: Entwicklung der Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 89 Abb. 8: Altersgliederung der Bevölkerung in Baden-Württemberg 91 Abb. 9: Bevölkerungspyramide für die Stadt Aalen (1999) 92 Abb. 10: Wesen und Grundlagen der Stadt Aalen 133 Abb. 11: Landesplanerische Raumkategorien 145 Abb. 12: Region Ostwürttemberg 153 Abb. 13: Regionalplan Ostwürttemberg (Strukturkarte) 175 Abb. 14: Regionalplan Ostwürttemberg (Raumnutzungskarte) 177 Abb. 15: Regionalplan Ostwürttemberg (Legende zur Raumnutzungskarte) 179 Abb. 16: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050*) 185 Abb. 17: Menschliche Grundfunktionen 201 Abb. 18: Flächennutzungsplan für Aalen-Kernstadt (M. 1:15.000) 227 Abb. 19: Flächennutzungsplan für Aalen-Weststadt (M. 1:15.000) 237 Abb. 20: Flächennutzungsplan für Aalen-Waldhausen (M. 1:15.000) 245 Abb. 21: Flächennutzungsplan für Aalen-Ebnat (M. 1:15.000) 255 Abb. 22: Flächennutzungsplan für Aalen-Unterkochen (M. 1:15.000) 265 Abb. 23: Flächennutzungsplan für Aalen-Dewangen (M. 1:15.000) 273 Abb. 24: Flächennutzungsplan für Aalen-Fachsenfeld (M. 1:15.000) 279 Abb. 25: Flächennutzungsplan für Aalen-Wasseralfingen (M. 1:15.000) 291 Abb. 26: Flächennutzungsplan für Aalen-Hofen (M. 1:15.000) 299 Abb. 27: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 311 Abb. 27a Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 312 Abb. 28: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Hüttlingen (M. 1:15.000) 319 Seite 14

16 1.4 Quellenangaben 1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg Innenministerium Baden-Württemberg (Stuttgart) Regionalplan Ostwürttemberg 2010 Regionalverband Ostwürttemberg (Schwäbisch Gmünd) Stadtleitbild für die Stadt Aalen Image-Broschüre der Stadt Aalen 10/ Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen Dr. Brenner + Münnich - Beratende Ingenieure VBI (Aalen) mit SEP Stadt Entwicklung Planung (München) 08/ Sozialplan der Stadt Aalen Städt. Sozialamt 06/ Kindergarten-Bedarfsplan der Stadt Aalen Städt. Sozialamt / Stadtplanungsamt Markt- und Standortgutachten für die Stadt Aalen Gfk-Marktforschung (Nürnberg) 10/ Die Flächennutzungsplanung - Bestandsaufnahme und Perspektive für die Kommunale Praxis Difu-Beiträge zur Stadtforschung / Nr.20 Deutsches Institut für Urbanistik (Berlin) Technikunterstützte Informationsverarbeitung bei der Stadt Aalen Sitzungsvorlage des städt. Organisationsamtes 05/ Landschaftsplanung in Baden-Württemberg ( ) Richtlinien für Kommunale Landschafts- und Grünordnungspläne BWGZ-Nr. 19 v Seite 15

17 11. SCHULVERWALTUNG B.-W. "Blick ins nächste Jahrtausend: Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen" Heft 6/1997 / S.123f 12. Baden-Württemberg in Wort und Zahl Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 5/ Strukturdaten der Region Ostwürttemberg WiRO Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Region Ostwürttemberg Schwäbisch Gmünd, 03/ Radverkehr Aalen Maßnahmenkatalog Tiefbauamt Aalen, 03/ Wirtschaftsmagazin der Stadt Aalen 07/ Baden-Württemberg in Wort und Zahl (Landesinformationssystem 1/2000) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 3/2000 Seite 16

18 1.5 Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 21 Ruppmannstr. 21, Stuttgart Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark Schwäbisch Gmünd Landratsamt Ostalbkreis -Baurecht und Naturschutz IV/41 Stuttgarter Str. 41, Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Wald und Forstwirtschaft III Stuttgarter Str. 41, Aalen Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Albertstr. 5, Freiburg Regierungspräsidium Stuttgart - Ref. 25, Denkmalpflege Ruppmannstr. 21, Stuttgart Landratsamt Ostalbkreis -Umwelt und Gewerbeaufsicht IV/42 Stuttgarter Str. 41, Aalen Autobahnbetriebsamt Heidenheim Bergstr. 4, Heidenheim IHK Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg Ludwig-Erhardt-Str. 1, Heidenheim Handwerkskammer Ulm Olgastr. 72, Ulm Oberfinanzdirektion Stuttgart Talstr. 40, Stuttgart Arbeitsamt Aalen Julius-Bausch-Str. 12, Aalen Polizeidirektion Aalen Böhmerwaldstr. 20, Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Flurneuordnung und Landentwicklung IV/45 Stuttgarter Str. 41, Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Landwirtschaft IV/44 Stuttgarter Str. 41, Aalen Landratsamt Ostalbkreis -Vermessung und Geoinformationen II/23 Stuttgarter Str. 41, Aalen Seite 17

19 Deutsche Post Bauen GmbH NL Frankfurt Büro Karlsruhe Postfach 2206, Karlsruhe T-Com PTJ 23 Produktionsmanagement Pfaffenweg 35, Neu-Ulm Landratsamt Ostalbkreis -Schulen und Bildung II/21 Stuttgarter Straße 41 Fachhochschule Aalen Beethovenstr. 1, Aalen Wehrbereichsverwaltung V (Stuttgart) Heilbronner Str. 186, Stuttgart DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Karlsruhe Bahnhofstraße 5, Karlsruhe Bundesvermögensamt Stuttgart Olgastraße 13, Stuttgart Staatl. Hochbauamt II Ulm (Bund) Grüner Hof 2, Ulm Staatl. Vermögens- und Hochbauamt Schwäbisch Gmünd Rektor-Klaus-Str. 76, Schwäbisch Gmünd Staatl. Liegenschaftsamt Ulm Griesbachstr. 30, Ulm Deutscher Wetterdienst Am Scharrenberg 17, Stuttgart Kommunalverband f. Jugend und Soziales Baden-Württemberg Postfach , Stuttgart Süddeutscher Rundfunk Neckarstr. 230, Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart Straßenwesen und Verkehr Bezirksstelle Ellwangen Marktplatz 3, Ellwangen Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg Krailenshaldenstr. 44, Stuttgart RBS Regional-Bus-Stuttgart GmbH -Außenstelle Aalen- Bahnhofstraße 24, Aalen OVA Aalen Gartenstr , Aalen Omnibusverkehr Beck & Schubert Habsburger Str. 6, Aalen Omnibusunternehmen Lang Dorfstraße 36, Leinroden Zweckverband Landeswasserversorgung Schützenstr. 4, Stuttgart Stadtwerke Aalen Zweckverband Rombachgruppe Im Hasennest 9, Aalen Zweckverband Härtsfeld-Albuch- Wasserversorgung Rathaus, Königsbronn Seite 18

20 Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg Blaufelder Str. 23, Crailsheim Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen Rathaus Aalen, Aalen Abwasserzweckverband Lauter-Rems Rathaus Heubach Hauptstr. 53, Heubach GOA Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbh Graf-von-Soden-Straße 7, Schwäbisch Gmünd BEB Erdgas und Erdöl GmbH Riethorst 12, Hannover Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang Geschäftsstelle (Herr Maier) Marktplatz 30, Aalen Stadt Aalen -Ordnungsamt -Bauordnungsamt -Stadtwerke -Freiwillige Feuerwehr Wasserverband Kocher-Lein Kirchbachhalde 8, Alfdorf EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG ODR Unterer Brühl 2, Ellwangen EnBW Regional AG Kriegsbergstr. 32, Stuttgart RWE Rheinisch Westfälische Elektrizitätswerk- AG Kruppstr. 5, Essen GVS Gasversorgung Süddeutschland GmbH Am Wallgraben 135, Stuttgart Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH (TAL) Truderinger Str. 9, München Fernleitungsbetriebsgesellschaft FBG Hohlstr. 12, Idar-Oberstein Touristikgemeinschaft Ostalb-Limes Marktplatz 2, Aalen Seite 19

21 Kirchen Ev. Kirche Ev. Kirchenpflege Wilhelm-Merz-Str. 13, Aalen Ev. Pfarramt Aalen Dekanstr. 4, Aalen Ev. Pfarramt Unterrombach Fuchsweg 24, Aalen Ev. Kirchengemeinde Fachsenfeld (für Fachsenfeld, Dewangen u. Hüttlingen) Waiblinger Str. 15, Aalen Ev. Pfarramt Unterkochen (für Unterkochen und Ebnat) Kopernikusstr. 9, Aalen Ev. Pfarramt Wasseralfingen Bismarckstr. 89, Aalen (auch für Hofen) Ev. Pfarramt Essingen Kirchgasse 14, Essingen Ev. Kirchengemeinde Aalen Martinskirche, Pfarramt IV Zebertstraße 39, Aalen (für Waldhausen und Lauchheim) Kath. Kirche Kath. Gesamt-Kirchenpflege Friedrichstr. 53, Aalen Kath. Pfarramt Salvator Bohlstr. 3, Aalen Kath. Pfarramt St. Maria Marienstr. 5, Aalen Ökumenisches Gemeindezentrum Peter und Paul Auf der Heide 3, Aalen Kath. Pfarramt St. Bonifatius Weilerstr. 109, Aalen Kath. Pfarramt Unterkochen Vorderer Kirchberg 30, Aalen Kath. Pfarramt Dewangen Leintalstr. 22, Aalen Kath. Pfarramt Ebnat Graf-Hartmann-Str. 18, Aalen Kath. Pfarramt Fachsenfeld Kirchstr. 38, Aalen Kath. Pfarramt St. Nikolaus Deutschordenstr. 12, Aalen Kath. Pfarramt Wasseralfingen Stephansplatz 7, Aalen Kath. Pfarramt St. Georg Pfarrgasse 3, Aalen Kath. Pfarramt Essingen Heerweg 19, Essingen Kath. Pfarramt Hüttlingen Goldshöfer Str. 1, Hüttlingen Seite 20

22 1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften Bürgermeisteramt Essingen Rathausgasse 9, Essingen Bürgermeisteramt Hüttlingen Schulstr. 10, Hüttlingen Bürgermeisteramt Abtsgmünd Rathausplatz 1, Abtsgmünd Bürgermeisteramt Bartholomä Bartholomä Bürgermeisteramt Bopfingen Marktplatz 1, Bopfingen Bürgermeisteramt Heidenheim Grabenstr. 15, Heidenheim Bürgermeisteramt Heubach Hauptstr. 53, Heubach Bürgermeisteramt Heuchlingen Heuchlingen Bürgermeisteramt Königsbronn Herwartstr. 2, Königsbronn Bürgermeisteramt Lauchheim Hauptstr. 28, Lauchheim Bürgermeisteramt Mögglingen Hauptstr. 29, Mögglingen Bürgermeisteramt Neresheim Hauptstr. 20, Neresheim Bürgermeisteramt Neuler Hauptstr. 3, Neuler Bürgermeisteramt Oberkochen Postfach 1349, Oberkochen Bürgermeisteramt Rainau Schlossberg 12, Rainau Bürgermeisteramt Steinheim Hauptstr. 24, Steinheim am Albuch Bürgermeisteramt Westhausen Westhausen Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bopfingen mit den Gemeinden Kirchheim/Ries und Riesbürg, Rathaus Marktplatz 1, Bopfingen Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen, Rathaus Postfach 1354, Ellwangen Gemeindeverwaltungsverband Kapfenburg Jahnstraße 2, Westhausen Gemeindeverwaltungsverband Rosenstein Rathaus, Heubach Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Heidenheim mit der Gemeinde Nattheim Rathaus, Heidenheim Seite 21

23 1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschluss für FNP-Änderung Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 1) Erste Vorstellung und Beratung des neuen FNP 2000 (1. Vorentwurf des Stadtplanungsamtes vom für die Gesamtstadt Aalen) GR Aalen ( 531) Vorstellung und Beratung des FNP 2010 für die ganze Verwaltungsgemeinschaft Aalen (Vorentwurf vom ) WiA Aalen GR Essingen GR Hüttlingen Vorstellung und Beratung des FNP 2005 (Vorentwurf vom ) mit erstem Vorentwurf des Landschaftsplans vom GR Aalen GR Aalen GR Aalen Billigung des FNP 2005 (Vorentwurf vom ) durch Beschluss des Gem. Ausschusses der VG Aalen ( 3) Beginn des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) Beteiligung der Bürger: Stadt Aalen Stadt Aalen Gemeinde Essingen Gemeinde Hüttlingen Beratungen über die "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom des Stadtplanungsamtes) GR und ORe der Stadt Aalen GR und ORe der Stadt Aalen ( ) GR Essingen ( 181) GR Hüttlingen Zustimmung des Gem. Ausschusses der VG Aalen zur "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom ) (FNP: 1 / LP: 2) Seite 22

24 Abschluss der Arbeiten zur Fertigung des FNP-Entwurfs und LP-Entwurfs Ortsübliche Bekanntmachung der 1. öffentlichen Auslegung Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom bis (mit integriertem LP-Entwurf) einschl. Erläuterungsbericht Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom , / ) GR und ORe der Stadt Aalen ( 141/142) GR Essingen GR Hüttlingen Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 4) (Zustimmung zum Ergebnis der Prüfung und Billigung der FNP-Neufassung) Ortsübliche Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung: Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom bis (mit integriertem LP-Entwurf) ab Vereinfachtes Änderungs- und Beteiligungsverfahren gem. 13 BauGB Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom / ) OR Unterkochen ( 17) OR Wasseralfingen ( 16) OR Fachsenfeld ( 21) OR Hofen ( 14) OR Ebnat ( 16) OR Dewangen ( 28) ATUS Aalen ( 545) GR Aalen ( 91) GR Essingen GR Hüttlingen Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 1) (Zustimmung zum Ergebnis der Prüfung und Billigung des geänderten FNP- Entwurfs) Ortsübliche Bekanntmachung der 3. öffentlichen Auslegung Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen Seite 23

25 öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom bis (mit integriertem LP-Entwurf) Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen sowie Feststellung des Flächennutzungsplans (mit integriertem Landschaftsplan) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom und Billigung des Erläuterungsberichtes vom /ergänzt am (Sitzungsvorlage vom / ) ATUS Aalen ( 638) GR Aalen ( 265) GR Essingen ( 149) GR Hüttlingen Gem. Ausschuss der VG Aalen ( 2) -Feststellungsbeschluss Mitteilung: Ergebnis der Prüfung Antrag auf Genehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart Genehmigung des FNP für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (mit sechs ausgenommenen Planungen) Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ( 1) (Ergänzte Auswertung / Erneute Abwägung) Ergänzender Feststellungsbeschluss Mitteilung: Ergebnis der Prüfung Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart Nachgenehmigung von zwei Planungen des FNP für die VG Aalen (drei Planungen von der Genehmigung weiterhin ausgenommen) ATUS Aalen ( 535) GR Aalen ( 71) OR Dewangen ( 507) OR Wasseralfingen ( 511) OR Fachsenfeld ( 520) Nachgenehmigung der geplanten Wohnbaufläche Treppach-West ATUS Aalen ( 557) GR Aalen ( 123) Gem. A. d. VG Aalen ( 1) Beitrittsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung der FNP-Genehmigung: Stadt Aalen (Amtl. Bekanntmachungen: StadtInfo) Gemeinde Essingen (Mitteilungsblatt) Gemeinde Hüttlingen (Amtsblatt) Wirksamwerden des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen in der Fassung vom / / Seite 24

26 2. VORBEMERKUNGEN ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans 2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 2.4 Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung 2.5 Kartengrundlagen und Plandarstellungen 2.6 Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 2.7 Konflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung Seite 25

27 Seite 26

28 2.1 Rechtliche Grundlagen Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das Raumordnungsgesetz des Bundes bilden den programmatischen und zum Teil organisatorischen Rahmen für die Raumordnung, die sowohl übergeordnete und koordinierende Fachplanung als auch gesellschaftspolitische Aufgabe ist. So enthält 2 ROG verbindliche Grundsätze, an denen sich Planungen und Maßnahmen zur räumlichen Ordnung zu orientieren haben. Ziel ist dabei die Schaffung und Sicherung von Lebensräumen, in denen sich der Mensch geistig, körperlich und seelisch gesund entwickeln kann. Das Städtebaurecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist in Art. 74 Nr. 18 GG (Grundgesetz) für das "Bodenrecht" und Art. 75 Nr. 4 GG für die "Bodenverteilung - Raumordnung" festgelegt und ist damit bundeseinheitlich geregelt. Maßgebliches Städtebau-Gesetz ist das Baugesetzbuch (BauGB), das ab das Bundesbaugesetz (in Kraft getreten am ) ersetzt und seit in aktueller Neufassung vorliegt. Die Bauleitplanung ist ein Teil des öffentlichen Baurechts. Zum öffentlichen Baurecht gehören sämtliche rechtlichen Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden durch bauliche Anlagen. Die Aufgabe der Bauleitplanung besteht in der Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Sie legt damit die rechtliche Qualität des Bodens (Bauland, Bauerwartungsland, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen usw.) fest. Die Bauleitplanung ist somit das planungsrechtliche Instrument einer vorausschauenden Umweltplanung und eines vorsorgenden Umweltschutzes, in deren Mittelpunkt der Mensch mit seinen vielfältigen Ansprüchen steht. Die wichtigsten Planungsleitsätze sind in 1 Abs.5 BauGB formuliert: "Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln." Gegenüber dem Bundesbaugesetz wurden in das Baugesetzbuch eine Reihe neuer zu berücksichtigende Anforderungen und Ziele eingeführt: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden Belange des Naturhaushalts Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile Bevölkerungsentwicklung, Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und Bedürfnisse der Familien sowie der jungen und alten Menschen und der Behinderten Sport, Freizeit, Erholung Belange der Wirtschaft mit ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Sicherung von Rohstoffvorkommen Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Seite 27

29 In die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches vom sind einige neue planerische Grundsätze aufgenommen worden: Förderung kostensparenden Bauens Umweltschützende Belange Berücksichtigung der Eingriffs-/Ausgleichsthematik Das Baugesetzbuch geht von einer Zweistufigkeit der Bauleitplanung ( 1-13) aus: Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan ( 5-7) Bebauungsplan (BPl.) als Verbindlicher Bauleitplan ( 8-13) Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sind mehrere Gebote zu beachten: Planungspflicht 1 Abs.3 BauGB Anpassungsgebot (Ziele der Raumordnung und Landesplanung) 1 Abs.4 BauGB Abstimmungsgebot (Bauleitpläne benachbarter Gemeinden) 2 Abs.2 BauGB Bodenschutzklausel 1a Abs.1 BauGB Abwägungsgebot 1 Abs.6 BauGB Entwicklungsgebot 8 Abs.2 BauGB (Bebauungspläne aus FNP) Träger der Bauleitplanung sind die Gemeinden ( 2 Abs.1 BauGB). Sie stellen Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf. Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde und ist durch Art. 28 Abs.2 Satz 1 GG (kommunale Selbstverwaltungsgarantie) geschützt. Die Gemeinden haben damit im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist ( 1 Abs.3 BauGB "Aufgabe und Grundsätze der Bauleitplanung"). Als Folge der kommunalen Gebietsreform Mitte der 70er Jahre entstand die Flächenstadt Aalen mit 7 Stadtbezirken. Am wurde die "Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aalen" (VG Aalen) gebildet, die aus der Stadt Aalen und den beiden angrenzenden Gemeinden Essingen und Hüttlingen besteht. Die Stadt Aalen (erfüllende Gemeinde) erfüllt gem. der Vereinbarung vom für die Gemeinden Essingen und Hüttlingen die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Die erfüllende Gemeinde erfüllt dabei anstelle der Nachbargemeinden in eigener Zuständigkeit die Vorbereitende Bauleitplanung (Erfüllungsaufgabe). Maßgebliches und beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Seite 28

30 Aufgrund der -neuen- siedlungsstrukturellen Situation, der veränderten funktionellen Verflechtungen und der erweiterten raumstrukturellen Möglichkeiten wurde 1979 ein "gemeinsamer Flächennutzungsplan" gem. 204 BBauG aufgestellt; damit sollten die städtebauliche Entwicklung durch eine nachbarschaftliche Planungskoordination besser gesteuert und ein gerechter Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht werden. Das Ergebnis dieser "Gemeinschaftslösung" ist ein einheitlicher, die einzelgemeindlichen Planungsgrenzen überspringender Flächennutzungsplan. Die Planungshoheit der beteiligten Gemeinden für ihr eigenes Gemeindegebiet bleibt erhalten. Abb. 1: 1 BauGB Seite 29

31 2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans Im Rahmen der zweistufigen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) den "Vorbereitenden Bauleitplan" dar. Der Flächennutzungsplan ist ein raumwirksamer Ziel- und Leitplan, der darlegt, wie aufgrund der politischen Willensbildung im Gemeinderat die städtebauliche Neuordnung und Fortentwicklung verlaufen soll. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte "Art der Bodennutzung" nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist bezüglich der baulichen und sonstigen Nutzungen das maßgebliche Planungsinstrument; im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es Aufgabe des Flächennutzungsplans, die Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungen durch eine entsprechende räumliche Verteilung sicherzustellen. Er ist ein integrierendes Planwerk, in dem methodisch und organisatorisch eine Vielzahl von räumlich, fachlich und zeitlich voneinander abhängigen planerischen Aktivitäten zusammengefasst und koordiniert werden müssen. Der Flächennutzungsplan stellt eine Angebotsplanung dar, trifft aber bezüglich der maßnahmenbezogenen Umsetzung oder hinsichtlich der Reihenfolge der Verwirklichung keine abschließende Regelung. Der Geltungsbereich des -gemeinsamen- "Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen" umfasst das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen; der zugehörige Landschaftsplan wird integriert. Die Geltungsdauer von Flächennutzungsplänen beträgt in der Regel Jahre, weil nur für diesen Zeitraum die "voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" hinreichend konkret absehbar sind. Zum Zwecke einer kontinuierlichen Stadtplanung ist der Flächennutzungsplan als Gesamtplanung durchaus auf Langfristigkeit angelegt; d.h. er wird nicht nach Ablauf eines Zieljahres unwirksam. (Im Hinblick auf verschiedene Daten und Prognosen musste bei der Ausarbeitung des FNP-Entwurfs ein Bezugsjahr zugrundegelegt werden. Die Planungen beziehen sich auf das Zieljahr Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und hat keine unmittelbare rechtsverbindliche Außenwirkung, z.b. für Grundstückseigentümer, Bauherren und Planer; seine Rechtsnatur ist weder Rechtsnorm (wie der Bebauungsplan als örtliche Satzung) noch Verwaltungsakt. Er ist daher nicht anfechtbar; eine Normenkontrolle ist nicht zulässig. Der Flächennutzungsplan der VG Aalen wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft festgestellt und muss gem. 6 Abs.1 BauGB dem Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach 6 Abs.5 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; damit wird der Flächennutzungsplan wirksam. Für öffentliche Planungsträger, die an der FNP-Fortschreibung beteiligt gewesen sind, kann der Flächennutzungsplan eine Bindungswirkung entfalten; sie haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen, soweit sie ihm nicht im Verfahren widersprochen haben ( 7 BauGB). Für die Gemeinde selbst entfaltet der Flächennutzungsplan aber stets Bindungswirkung, da sie gem. 8 Abs.2 BauGB verpflichtet ist, Bebauungspläne aus diesem zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Seite 30

32 Der Flächennutzungsplan schafft also noch kein Baurecht und hat grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem -bauwilligen- Bürger. Er muss deshalb auf der zweiten Stufe der Bauleitplanung durch eine weitere, detaillierte Planung konkretisiert werden. Die Präzisierung und Umsetzung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel durch den verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan, sowie durch Vorhaben- und Erschließungspläne ( 12 BauGB). Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen ( 10 BauGB). Nach 34 Abs.4 Satz 1 kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Festlegungs- und Abrundungssatzung), wenn diese Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind. Das Vorliegen eines Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für den Erlass einer solchen Satzung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Gegenüber dem Bürger kann der Flächennutzungsplan bei nicht-privilegierten Vorhaben im Außenbereich mittelbare Wirkung entfalten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind öffentliche Belange im Sinne des 35 Abs.3 BauGB. Jede öffentliche bodennutzungsrelevante Planung hat Auswirkungen auf die Verwertbarkeit, den Grundstückswert und die Nutzungsmöglichkeiten. Ein Flächennutzungsplan selbst kann weder Baulandqualität begründen noch entziehen. Änderungen von Darstellungen im Flächennutzungsplan können daher keinen "Planungsschaden" zur Folge haben. Agrarland Bauerwartungsland Rohbauland Baureife wirksamer Flächennutzungsplan vorhanden Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Grundstücke nach Bodenordnung und Herstellung der Erschließungsanlagen Der Inhalt von Flächennutzungsplänen ist in 5 BauGB vorgegeben; der Darstellungskatalog ist nicht abschließend. Die Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplans müssen sich am Grundsatz der Erforderlichkeit orientieren. Damit soll gewährleistet werden, dass sich auch im Flächennutzungsplan der Umfang der Darstellungen an den Grundsätzen der Bauleitplanung des 1 BauGB orientiert. Dies gilt insbesondere für die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die Planungsgrundsätze des 1 Abs.5 BauGB und das Erfordernis der gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Flächennutzungspläne enthalten in erster Linie Darstellungen, die Ausdruck der planerischen Entscheidungen der Gemeinde sind. Sie geben den ordnenden und gestaltend wirkenden Planungswillen und die Entwicklungsziele für das gesamte Gemeindegebiet wieder. Daneben enthalten die Pläne in der Regel auch Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Kennzeichnungen sind solche Planzeichen, die Hinweise zu besonderen Eigenschaften von Flächen geben (z.b. Einwirkungen aus dem Untergrund oder aus der Nachbarschaft). Seite 31

33 Nachrichtlich übernommen werden solche Flächennutzungen, die bereits nach anderen fachgesetzlichen Vorschriften verbindlich geregelt sind, die also zu ihrer Verwirklichung keiner Darstellung mehr im Flächennutzungsplan bedürfen und auf deren Inhalte die Gemeinde auch keinen planerischen Einfluss mehr hat. Bestehen solche Planungen noch nicht in rechtlich verbindlicher Form, so sind sie im Flächennutzungsplan zu vermerken. Hierbei ist von Bedeutung, dass der Flächennutzungsplan als Vorbereitender Bauleitplan nicht nur der Regelung der baulichen Nutzungen dient, sondern eine Vielzahl weiterer Bodennutzungen (z.b. Grünflächen, Wald, Flächen für die Landwirtschaft, landschaftspflegerische Maßnahmeflächen, Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen, usw.) zu berücksichtigen hat. Ergänzend zu 5 BauGB wirken auf den Inhalt des Flächennutzungsplans die Baunutzungsverordnung (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, BauNVO 1990) und die Planzeichenverordnung (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes, PlanzVO 1990). Während die Baunutzungsverordnung im wesentlichen Vorschriften über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, regelt die Planzeichenverordnung die Planzeichen und Planunterlagen, die für Bauleitpläne zu verwenden sind. Gem. 5 Abs. 5 BauGB ist dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beizufügen. Der Erläuterungsbericht wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen; er ist aber nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans selbst, er nimmt auch nicht an der Genehmigung teil. Das Stadtplanungsamt Aalen ist mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen beauftragt. Seite 32

34 Abb. 2: 5 BauGB Seite 33

35 2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990) Bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom gab es im Raum Aalen Planungen zur Bodennutzung, wobei besonders zu erwähnen wären der Stadtbauplan-Entwurf für die Oberamtsstadt Aalen vom und der Raumordnungsplan Aalen vom , sowie die beiden rechtskräftigen Baugebietspläne von Aalen ( ) und Wasseralfingen (03.05./ ). Der konkrete Planungsanlass für einen Flächennutzungsplan ergab sich durch die Verwaltungs- und Gebietsreform (Eingemeindungen), der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen und der daraus resultierenden enormen Vergrößerung des Planungsraumes Mitte der 70er Jahre. Dabei mussten Integrationsprobleme der neuen Flächenstadt Aalen ebenso gelöst werden wie die Erarbeitung eines räumlich-funktionellen Gesamtkonzeptes für die Verwaltungsgemeinschaft unter Einbeziehung der wesentlich verbesserten gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten nötig war. Aber auch die Frage der zukünftigen zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Aalen, und die z.t. negative Entwicklung der Bevölkerungszahl, verbunden mit einer regionalbedingten wirtschaftlichen Strukturschwäche, machten die Aufstellung des Flächennutzungsplans dringend erforderlich. Erstes Ergebnis einer neuen Planungskonzeption für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den Raum Aalen war der sog. Überbrückungs-Flächennutzungsplan (Entwurf vom ) für die Stadt Aalen mit den Stadtbezirken Unterrombach, Waldhausen, Ebnat, Unterkochen, Dewangen, Fachsenfeld (Billigungsbeschluss des Gemeinderates vom ). Es folgte der erste Flächennutzungsplan-Vorentwurf für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Dort waren ca. 260 ha neue Wohnbauflächen und ca. 190 ha Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Dieser Vorentwurf wurde im Einklang mit der "Entwicklungsplanung Raum Aalen" und dem darin enthaltenen Kapitel "Entwicklungsplan Landschaft" ausgearbeitet und auf den Regionalplan-Entwurf abgestimmt. Nach einer intensiven Überarbeitungsphase und Vorabstimmung mit Trägern öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in den Gemeinderäten ( Aalen am , Essingen am , Hüttlingen am ) vorgestellt, beraten und grundsätzlich gebilligt. Das -überarbeitete- städtebauliche Konzept sah vor, dass ca. 150 ha neue Wohnbauflächen als Hauptkontingent konzentriert dem Kernbereich Aalen-Mitte, Aalen-Weststadt, Wasseralfingen und Unterkochen zugeordnet werden und weitere ca. 70 ha auf die äußeren Aalener Stadtbezirke verteilt werden; in Anlehnung an den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft vom ( Aufteilung der neuen Wohnbauflächen im Verhältnis 197:16:21) sind weitere ca. 40 ha auf die Gemeinden Essingen und Hüttlingen verteilt worden. Seite 34

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