Die Zukunft der Arzneimittelversorgung

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1 Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg

2 Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinikund heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 1. Die Arzneimittelausgaben nach Ausgabenträgern und in Apotheken 2. Die Arzneimittelausgaben im internationalen Vergleich 3. Einsparpotentiale nach dem Arzneiverordnungs-Report 4. Das Regulierungssystem im GKV-Arzneimittelmarkt im Lichte ordnungspolitischer Leitbilder 5. Arzneimittelversorgung an der Schnittstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor 6. Elemente zur Wettbewerbsordnung im Koalitionsvertrag 7. Vorhaben zur Arzneimittelversorgung im Koalitionsvertrag 8. Abbau oder Ausbau der Regulierung in einem Wachstumsmarkt? Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 2

3 Ausgaben für Gesundheit nach Ausgabenträgern und Finanzierungsformen im Jahre 2008 Ausgabenträger insgesamt 263,216 Mrd. öffentliche Haushalte 13,04 GKV 151,47 SPV 19,16 GRV 3,86 GUV 4,27 PKV 1) 24,90 Arbeitgeber 11,18 private Haushalte 2) 35,34 5,0% 57,5 7,3% 1,5% 1,6% 9,5% 4,2 % 13,4% Steuern Sozialabgaben (67,9%) Prämien Betriebsausgaben Selbstbeteiligung und private Ausgaben 1) Einschließlich privater Pflege-Pflichtversicherung. 2) Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbscharakter. Finanzierungsformen Quelle: Zusammengestellt und errechnet nach Statistisches Bundesamt, Gesundheit Ausgaben 1996 bis 2008, Wiesbaden 2010, S. 15. Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 3

4 Arzneimittelausgaben nach Ausgabenträgern in Mio. Euro Ausgabenträger Jahr Öffentliche Haushalte Gesetzliche Krankenversicherung Soziale Pflegeversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Private Krankenversicherung Arbeitgeber Private Haushalte und private Orgnaisationen Insgesamt Quelle: Zusammengestellt nach Statistisches Bundesamt, Gesundheit, Ausgaben 1995 bis 2008, Wiesbaden 2010, S Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 4

5 Arzneimittelausgaben nach Ausgabenträgern (Anteile) Ausgabenträger Jahr Öffentliche Haushalte 0,9% 1,0% 1,0 1,1% 1,0% 0,8% 0,7% 0,6% 0,6% Gesetzliche Krankenversicherung 68,1% 69,1% 71,2% 70,9% 67,6% 70,0% 71,0% 72,4% 73,1% Soziale Pflegeversicherung Gesetzliche Rentenversicherung 0,6% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,1% 0,2% 0,2% 0,2% Gesetzliche Unfallversicherung 0,4% 0,4% 0,4% 0,4% 0,5% 0,4% 0,4% 0,4% 0,4% Private Krankenversicherung 4,7% 5,7% 5,9% 6,3% 6,6% 6,2% 6,4% 6,5% 6,8% Arbeitgeber 3,1% 3,6% 3,5% 3,8% 3,9% 3,7% 3,7% 3,7% 3,8% Private Haushalte und private Orgnaisationen 22,1% 20,0% 17,7% 17,4% 20,3% 18,6% 17,6% 16,1% 15,2% Insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Quelle: Zusammengestellt und errechnet nach Statistisches Bundesamt, Gesundheit Ausgaben 1995 bis 2008, Wiesbaden 2010, S Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 5

6 Ausgabenanteile a) in der GKV nach Behandlungsarten (Bundesrepublik Deutschland) Behandlungsart Jahr b) b) Behandlung durch Ärzte 17,3 16,8 16,6 17,3 17,.3 17,2 17,1 15,0 14,6 14,4 15,0 16,0 16,0 16,0 15,9 15,9 Behandlung durch Zahnärzte 6,2 6,0 6,3 6,4 6,0 6,2 6,1 6,1 5,9 5,9 5,8 5,6 5,5 5,5 5,3 5,1 Arzneimittel c) 16,4 14,0 14,4 14,2 14,8 15,6 16,0 17,1 17,5 17,8 16,6 18,8 18,7 19,2 19,3 19,1 Zahnersatz 3,9 3,2 3,5 3,6 2,5 2,7 2,8 2,8 2,6 2,8 2,8 1,8 1,9 2,0 1,9 1,9 Krankenhausbehandlung d) 33,8 34,8 34,2 35,8 36,3 35,5 35,4 34,4 34,5 34,4 36,3 36,3 36,4 35,4 34,8 34,9 Heil- und Hilfsmittel 5,4 6,0 6,4 6,1 6,3 6,2 6,3 6,3 6,5 6,8 6,2 6,1 6,0 6,0 6,0 5,9 a) Jeweilige Ausgaben in Prozent der gesamten Ausgaben für Leistungen. b) Vorläufige Werte ermittelt nach KV 45. c) Inklusive Verband-, Heil- und Hilfsmittel aus Apotheken. d) Ohne Behandlung in Kur- und Spezialeinrichtungen. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 1997 und 2009, Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2009, eigene Berechnungen, eigene Darstellung. Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 6

7 Der Umsatz deutscher Apotheken im Jahre 2008 Apothekenumsatz insgesamt = 45,10 Mrd. = 100 % - Ergänzungssortiment = 2,38 Mrd. = 5,3 % - Krankenpflege und medizinischer Bedarf = 2,02 Mrd. = 4,5 % - Arzneimittel = 40,70 Mrd. = 90,2 % Verschreibungspflichtige Arzneimittel 35,11 Mrd. = 77,8% Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel 5,24 Mrd. = 11,6 % Freiverkäufliche Arzneimittel 3,67 Mrd. = 0,8 % verordnet 1,31 Mrd. = 2,9 % nicht verordnet 3,93 Mrd. = 8,7 % Verordnungsvolumen GKV, PKV und Sonstige 36,41 Mrd. = 80,7 % Selbstmedikation 4,28 Mrd. = 9,5 % Quelle: Zusammengestellt und errechnet aus: ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Die Apotheke. Zahlen, Daten, Fakten 2008, Berlin Die Zukunft der Arzneimittelversorgung Referat im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker e.v. am in Bad Homburg 7

8 Die Entwicklung der Ausgaben für Arzneimittel pro Kopf im internationalen Die Entwicklung der Ausgaben für Vergleich Arzneimittel (1/2) pro Kopf im internationalen Vergleich Land\Jahr Australien Belgien Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Island Italien Japan Kanada Korea Luxemburg Mexiko

9 Die Entwicklung der Ausgaben für Arzneimittel pro Kopf im internationalen Vergleich (2/2) Neuseeland Niederlande Norwegen Polen Portugal Schweden Schweiz Slowakische Republik Spanien Tschechische Republik Türkei Ungarn Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich Österreich Durchschnitt Quelle: OECD Health-Data (2009), Eigene Darstellung 9

10 Die Entwicklung der Ausgaben für Arzneimittel in Prozent der Gesamtausgaben für Gesundheit im internationalen Vergleich (1/2) Land\Jahr Australien 23,6 8,6 9,8 12,1 14,7 14,4 14,7 13,7 Belgien 28,1 17,4 15,5 16,7 17,0 15,9 15,7 Deutschland 16,2 13,4 14,3 12,9 13,6 14,4 13,9 14,8 15,1 Dänemark 6,0 7,5 9,1 8,8 9,8 8,7 8,5 8,6 Finnland 17,1 12,6 10,7 9,4 12,7 14,7 15,2 15,5 14,3 14,1 Frankreich 23,5 23,8 16,0 16,9 15,0 16,5 16,8 16,8 16,3 16,3 Griechenland 25,5 18,8 14,3 15,7 18,9 18,8 22,0 22,7 24,8 Island 18,5 17,1 15,9 13,5 13,4 14,5 14,0 15,4 14,2 13,5 Italien 20,3 20,7 22,0 22,5 21,2 19,9 19,3 Japan 21,2 21,4 22,3 18,7 18,4 19,0 19,6 Kanada 12,9 11,3 8,5 11,5 13,8 15,9 16,7 17,3 17,4 17,7 Korea 25,7 24,2 26,1 26,3 26,2 26,3 25,6 24,7 Luxemburg 19,7 14,5 14,9 12,0 11,0 10,3 8,9 Mexiko 19,4 21,2 20,9 22,9 24,0 10

11 Die Entwicklung der Ausgaben für Arzneimittel in Prozent der Gesamtausgaben für Gesundheit im internationalen Vergleich (2/2) Neuseeland 11,9 13,8 14,8 12,0 10,5 9,6 Niederlande 8,0 9,6 11,0 11,7 11,5 11,0 Norwegen 7,8 8,7 7,2 9,0 9,5 9,4 9,4 8,7 8,0 Polen 28,4 29,6 27,2 24,5 Portugal 13,4 19,9 24,9 23,6 22,4 23,3 21,8 21,8 Schweden 6,6 6,5 8,0 12,3 13,8 14,0 13,9 13,7 13,4 Schweiz 10,2 10,1 10,8 10,4 10,5 10,4 10,3 Slowakische Republik 34,0 37,3 31,4 29,7 27,9 Spanien 21,0 17,8 19,2 21,3 21,8 22,7 21,7 21,0 Tschechische Republik 21,0 25,1 23,4 23,9 24,8 23,1 21,5 Türkei 20,4 24,8 Ungarn 25,0 27,6 28,8 31,8 31,2 Vereinigte Staaten 16,0 12,1 8,8 8,9 8,7 11,3 12,0 12,2 12,2 12,0 Vereinigtes Königreich 14,7 12,8 13,5 15,3 Österreich 9,9 9,4 12,3 12,8 13,0 13,3 13,3 Durchschnitt 18,6 16,1 13,7 14,3 15,4 17,1 18,0 18,0 18,0 17,3 Quelle: OECD Health-Data (2009), Eigene Darstellung 11

12 Einsparpotentiale nach dem Arzneiverordnungs-Report von 2001 bis 2008 (in Mrd. ) Gruppe Jahr Generikafähige Wirkstoffe 1,517 1,426 1,455 1,060 1,267 1,323 0,996 1,116 Analogpräparate 1,481 1,494 2,004 1,220 1,591 1,342 1,305 1,731 Umstrittene Arzneimittel 1,197 1,141 1,019 0,643 0,672 0,599 0,577 0,581 Einsparpotential insgesamt 4,195 4,061 4,478 2,923 3,531 3,264 2,878 3,428 Anteil des Einsparpotentials an GKV- Arzneimittelausgaben 19,7% 17,9% 18,6% 13,5% 15,0% 13,8% 11,6% 12,9% Quelle: Schwabe, U., Arzneiverordnungen im Überblick bis 2006, in: Arzneiverordnungs-Report , Heidelberg 2003 bis

13 Anteil der Generikapräparate am generikafähigen und am GKV-Gesamtmarkt Jahr Anzahl der Wirkstoffe generikafähiger Markt Anteil nach Verordnungen in vh Anteil nach Umsatz in vh Gesamtmarkt GKV-Rezepte Anteil nach Anteil nach Verordnungen Umsatz in vh in vh ,7 31,4 17,2 13, ,4 39,7 20,4 15, ,2 42,4 21,9 16, ,5 44,9 23,8 17, ,5 48,1 26,6 18, ,3 48,5 29,4 22, ,5 59,4 38,0 30, ,5 54,7 36,3 28, ,3 58,4 38,6 29, ,8 61,0 38,2 30, ,8 63,8 40,3 30, ,7 63,2 39,3 27, ,4 64,3 46,4 31, ,0 64,0 49,0 31, ,9 66,4 49,9 30, ,3 68,3 52,2 29, ,1 67,9 54,1 30, ,7 70,5 55,2 34, ,2 69,8 57,3 34, ,8 74,0 60,0 35, ,5 75,5 65,4 36, ,3 76,7 68,6 36,8 Quelle: Zusammengestellt aus Schwabe, U. und Paffrath, D. (Hrsg.), Arzneiverordnungs-Report

14 Jahr Komponenten des Wachstums der GKV-Arzneimittelausgaben von 1987 bis 2008 Komponenten 1) Umsatzent wicklung Zahl der Verordnungen Preise insgesamt Strukturkomponente Intermedikamenteneffekt Intramedikamenteneffekt ,8 3,7 0,7 2,3 0,4 1, ,5 4,1 1,4 2,7 0,8 1, ,8-3,5 1,0 2,9 0,0 2, ,5 5,3-0,1 1,3-0,4 1, ,8 3,8 1,5 5,1 2,5 2, ,8 3,2 2,0 4,3 1,8 2, ,0-11,2-3,6 2,7 0,9 1, ,6-3,1-1,2 9,0 5,4 3, ,1 6,3 0,2 0,7-0,7 1, ,8-3,5 0,0 8,7 6,7 1, ,7-11,3-0,8 11,3 8,2 2, ,8-3,2 0,2 8,1 5,6 2, ,9-3,0 0,6 5,6 4,2 1, ,8-4,3 0,7 6,7 6,4 0, ,4-1,0 1,0 10,4 8,6 1, ,5 0,2-0,3 6,6 5,4 1, ,3-1,6-0,6 9,1 6,5 2, ,2-23,9-4,1 23,0 19,9 2, ,7 3,6-0,5 5,2 3,2 2, ,6-3,0-2,3 6,1 3,9 2, ,8 1,5-1,3 4,5 2,0 2, ,4 2,4-1,5 4,5 1,5 2,9 1) Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in Prozent. Quelle: Zusammengestellt aus Schwabe, U. und Paffrath, D. (Hrsg.), Arzneiverordnungs-Report 1987 bis

15 Analogpräparate im Wettbewerb mit der noch patentgeschützten ursprünglichen Innovation, anderen patentgeschützten vorher oder nachher eingeführten Analogpräparaten dem Originalpräparat der ursprünglichen Innovation und seinen Generika, den Generika von anderen Analogpräparaten oder den eigenen Generika. 15

16 Regulierungsinstrumente im GKV-Arzneimittelmarkt nach Ansatzpunkt und Akteur (1) Akteure\Ansatzpunkt Umsatz (Preis oder Menge) Qualität und Umsatz Qualität Pharmazeutische Hersteller - Preismoratorium - Gesetzliche Herstellerabschlag - Festbeträge - Zuzahlungsbefreiungsgrenze - Höchstbeträge - Rabattverträge Großhandel - Großhandelshöchstzuschläge Apotheke - Apothekerspanne und Preisbindung - Importförderung - Naturalrabattverbot - Aut-idem-Regelung - Auseinzelung Arzt - Ausgabenvolumina mit Kollektivregress oder -boni - Zielvereinbarungen o Leitsubstanzquoten bzw. Analogpräparatquoten o Generikaquoten o Importförderung - Kosten-Nutzen-Bewertung - Einschränkung/Ausschluss der Verordnungsfähigkeit nach Kosten-Nutzen- Bewertungen (auch Patient) - Zweitmeinungsverfahren - Zielvereinbarungen o Zurückhaltende Verschreibung neuer Arzneimittel - Nutzenbewertung - Teile der Arzneimittelrichtlinien (Leitlinien, Off-Label etc.) 16

17 Regulierungsinstrumente im GKV-Arzneimittelmarkt nach Ansatzpunkt und Akteur (2) Akteure\Ansatzpunkt Umsatz (Preis oder Menge) Qualität und Umsatz Qualität Arzt - Arztgruppenspezifische Richtgrößen o Auffälligkeitsprüfungen, Praxisbesonderheiten, Beratung und Regress - Zufälligkeitsprüfungen - Preisvergleichsliste - Bonus-Malus-Regelung - Vorgaben bei Entlassmedikation - Dispensierverbot Patient - Zuzahlungsregelung - Zuzahlungsbefreiung o ZZBG o Belastungsgrenze o Rabattverträge o Sonstige (DMP, Minderjährige, Versandhandel etc.) - Höchst- und Festbetragszuzahlungen - Negativliste (auch Hersteller) 17

18 Interdependenzen zwischen Rabattverträgen und Regulierungsinstrumenten im GKV-Arzneimittelmarkt Rabattverträge Duplizieren Erübrigen Beeinträchtigen - Belastungsgrenze - Bonus-Malus-Regelung - Aut-Idem-Regelung - ZZBG 1) - Richtgrößenprüfungen - Festbeträge - Wahltarife - Verbot von Naturalrabatten - Höchstbeträge - Importförderung 2) - Vereinbarungen über Ausgabenvolumina - gesetzlicher Herstellerabschlag 2) - Zielvereinbarungen - Effekte der Zuzahlungen 1) Hier möglicherweise mit einer Verschärfung des Preisdrucks. 2) Jeweils im generikafähigen Markt. 18

19 Interdependenzen zwischen Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungsgrenze Ausgangslage: Festbetragsniveau berechnet sich aus den Preisen der teuersten und günstigsten Standardpackung Folgen: Absenkung des Festbetrages bei Anpassung der teuersten Packungen - systemimmanent bei Festbetragsberechnung Als Konsequenz Preissenkung der günstigsten Packungen - Ursache: Koppelung der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen an die Festbetragshöhe Weitere Absenkung des Festbetrages: Preissenkungsspirale 19

20 Interdependenzen zwischen Rabattvertrag und Zuzahlungsbefreiungsgrenze Ausgangslage: Rabattarzneimittel mit einem Listenpreis oberhalb der Zuzahlungsbefreiungsgrenze Der Arzt verschreibt einen Wirkstoff für den sich bereits ein zuzahlungsbefreites Präparat auf dem Markt befindet Folgen: Apotheker muss Rabattarzneimittel abgeben Mögliche Probleme zwischen Arzt und Patient Krankenkassen kontrahieren vorwiegend mit Herstellern, die zuzahlungsbefreite Präparate anbieten Preisindex im Marksegment sinkt 20

21 Präferierte Leistungserbringer bei selektiven Verträgen Von den Krankenkassen bei selektiven Verträgen bevorzugte Vertragspartner (Anzahl Nennungen) 21

22 Leitbilder einer zielorientierten Regulierung Effektivität, Qualität und Effizienz, Solidarität, Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und Subsidiarität, intra- und intergenerative Verteilungsgerechtigkeit sowie Erreichbarkeit, Nachhaltigkeit und Stabilität, Transparenz, Rechts- und Planungssicherheit, Konsistenz und Fairness sowie Finanzierbarkeit. 22

23 Fest- und Höchstbeträge im SGB V 35 Abs. 1: Ausgenommen von der Festbetragsregelung bleiben Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten. 35 Abs. 1: Als neuartig gilt ein Wirkstoff, solange derjenige Wirkstoff, der als erster dieser Gruppe in Verkehr gebracht worden ist, unter Patentschutz steht. 31 Abs. 2a: Für Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe angehören, setzt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen Höchstbetrag fest. Diese Fixierung hat auf der Grundlage einer Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durch Vergleich mit anderen Arzneimitteln und Behandlungsformen unter Berücksichtigung des therapeutischen Zusatznutzens für die Patienten im Verhältnis zu den Kosten zu erfolgen ( 35b Abs. 1 SGB V). Der Höchstbetrag hat die Entwicklungskosten angemessen zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag kann auch im Einvernehmen mit dem pharmazeutischen Unternehmen festgelegt werden. Von der Festsetzung eines Höchstbetrages ausgenommen bleiben Arzneimittel, deren Kosteneffektivität erwiesen ist oder für die eine Kosten-Nutzen Bewertung nur im Vergleich zur Nicht-Behandlung erstellt werden kann, weil eine zweckmäßige Therapiealternative fehlt. 23

24 Preisregulierung innovativer Arzneimittel aus internationaler Perspektive Zentrale Preisverhandlungen zwischen einer staatlichen Institution mit den Herstellern; Preisbildung in Abhängigkeit vom therapeutischen Zusatznutzen eines Arzneimittels im Vergleich zu anderen Medikamenten (z.b. Frankreich) Gewinnregulierung bzw. kontrolle bei den Herstellern (z.b. Großbritannien) Akzeptanz der vom Hersteller gesetzten Preise unter den Bedingungen der therapeutischen Überlegenheit gegenüber der Standardtherapie und der Kosteneffizienz in Verbindung mit Schwellenwerten für QALYs bzw. gewonnene qualitätsadjustierte Lebensjahre (z.b. Niederlande, teilweise Großbritannien) Zentrale Positivliste für die Erstattungsfähigkeit durch eine soziale Krankenversicherung (z.b. Schweiz) Neben Nutzen-Kosten-Verhältnis und Preisvergleiche mit anderen Ländern auch Berücksichtigung von Aufwendungen des Herstellers für Forschung und Entwicklung (z.b. Finnland) Selektive Verhandlungen zwischen Herstellern und Versicherungsunternehmen bzw. Verbänden (USA) 24

25 Von der sektoralen zur populationsorientierten Versorgung 25

26 Ausgaben in Prof. Dr. Eberhard Wille Alters- und geschlechtsspezifische Ausgabenprofile von Arzneimitteln Männer Frauen Altersgruppe 26

27 Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus ( 115a) Ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe ( 115b) Ambulante Behandlung bei Unterversorgung ( 116a) Verträge über ambulante Behandlung bei Teilnahme des Krankenhauses an der Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms nach 137g ( 116b, Abs. 1) Ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen ( 116b, Abs. 2) Hochschul- und Institutsambulanzen ( 117ff.) Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von Krankenhäusern ( 95, Abs. 1) 27

28 3/2009 2/2009 1/2009 4/2008 3/2008 2/2008 1/2008 4/2007 3/2007 2/2007 1/2007 4/2006 3/2006 2/2006 1/2006 4/2005 3/2005 2/2005 1/2005 4/2004 3/2004 Prof. Dr. Eberhard Wille Entwicklung der medizinischen Versorgungszentren Gesamtzahl MVZ MVZ unter Krankenhausbeteiligung Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung,

29 Räumliche Ansiedlung medizinischer Versorgungszentren Regionaltyp Einwohnerzahl Einwohnerdichte in Einw./km 2 Anteil an MVZ-Gesamtzahl ländlich unter unter % halbstädtisch mindestens % städtisch über über % 29

30 Möglichkeiten niedergelassener Fachärzte zur Positionierung an der Schnittstelle zum stationären Sektor Belegärztliche Leistungen ( 121) Dreiseitige Verträge ( 115) Gründung von Dienstleistungsgesellschaften durch Kassenärztliche Vereinigungen ( 77a) Optionen im Rahmen des Vertragsarztrechtes - Anstellung von Ärzten ohne zahlenmäßige Begrenzung, auch fachgebietsübergreifend und in Teilzeit, im Rahmen der Bedarfsplanung - Tätigkeit in Zweigpraxen, auch im Bezirk anderer Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) - Tätigkeit in oder Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung - Gründung von örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern, auch über die Grenzen von KVen hinweg, zur Erbringung aller oder einzelner Leistungen 30

31 Elemente zur Wettbewerbsordnung im Koalitionsvertrag (1) - Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung als Leitmotiv - Wettbewerb der Krankenkassen mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung - Wettbewerb von Leistungen, Preisen und Qualität zur Ausrichtung der Krankenversicherung an den Bedürfnissen der Versicherten - Erweiterung der individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten - Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechtes auch im Bereich der GKV; insbesondere Überprüfungsbedarf bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen 31

32 Elemente zur Wettbewerbsordnung im Koalitionsvertrag (2) - Geschäftsanteile von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nur bei zugelassenen Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern - Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte von MVZ bei Ärztinnen und Ärzten - Ausweitung der Möglichkeiten der Kostenerstattung - Feststellung der Zahl der Hausarztverträge nach drei Jahren - Beibehaltung und Stärkung des Belegarztsystems - Kritische Überprüfung der Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen - Mehr Flexibilität der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Gestaltung der Vergütung zur Erfüllung des Versorgungsauftrages vor Ort 32

33 Vorhaben zur Arzneimittelversorgung im Koalitionsvertrag Abbau der Überregulierung Keine Änderung der Mehr- und Fremdbesitzregelung Bekämpfung der Auswüchse bei Versandhandel; Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in den sog. Pick-up-Stellen Bessere Nutzung der Chancen innovativer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung ohne Gefährdung der Finanzierung Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern K osten-nutzen-bewertungen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien; Überprüfung der Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) 33

34 Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Erstattung innovativer Arzneimittel (1/2) Bei freiem Marktzugang können die Unternehmen im ersten Jahr der Einführung ihr Produkt zum geforderten Preis vermarkten. Auf Basis der Phase III-Studien des Zulassungsverfahrens müssen die Unternehmen ein Dossier zu Nutzen und Kosten einreichen. Das Dossier soll u.a. folgende Nachweise erbringen: medizinischen Zusatznutzen im Vergleich zum Therapiestandard, Therapiekosten, Quantifizierung der Anzahl der für die Behandlung in Frage kommenden Patientengruppen. Auf der Grundlage des Dossiers veranlasst der G-BA eine Nutzenbewertung, die in der Regel spätestens 3 Monate nach Zulassung vorliegen soll; er kann damit das IQWiG beauftragen. Die Bewertung zielt darauf ab festzustellen, für welche Patienten und Erkrankungen ein Zusatznutzen besteht und ob es sich bei dem Arzneimittel um einen Solisten handelt. Ergibt die Bewertung keinen Zusatznutzen, unterliegt das Arzneimittel der Festbetragsregelung. Bei Analogpräparaten erfolgt eine Umkehrung der Beweislast. Der GB-A entscheidet bei neu zugelassenen Arzneimitteln innerhalb von 90 Tagen nach Vorliegen der Nutzenbewertung. 34

35 Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Erstattung innovativer Arzneimittel (2/2) Das Unternehmen vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen innerhalb eines Jahres nach Zulassung einen Rabatt auf den Abgabepreis mit Wirkung für alle Krankenkassen. Erfolgt keine Einigung, setzt eine zentrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten den Rabatt auf Basis internationaler Vergleichspreise fest. Nach einem Schiedsspruch können beide Seiten auch eine Kosten-Nutzenbewertung (KNB) verlangen. Zu deren Vorbereitung vereinbaren der G-BA und der Hersteller eine angemessene Frist zur Vorlage von Versorgungsstudien, deren Ergebnisse zusammen mit den klinischen Studien die Basis der anschließenden KNB durch das IQWiG oder für Direktverhandlungen zwischen Krankenkassen und Unternehmen bilden. Abweichend hiervon oder einem festgesetzten Höchstbetrag können die Krankenkassen einzeln oder im Verbund davon abweichende vertragliche Vereinbarungen (z.b. Mehrwertund Versorgungsverträge) mit dem Unternehmen treffen. Auf Initiative der Beteiligten kann dieses Verhandlungsverfahren auch für den Bestandsmarkt von patentgeschützten, nicht festbetragsfähigen Arzneimitteln in Gang gesetzt werden. 35

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Wege zur Sicherung einer patientengerechten Versorgung zu bezahlbaren Preisen aus Sicht der Wissenschaft Eberhard Wille Wege zur Sicherung einer patientengerechten Versorgung zu bezahlbaren Preisen aus Sicht der Wissenschaft Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 12.11.07 unter www.hss.de/downloads/100702_vortrag_wille.pdf

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