Gewerberaummietrecht HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gewerberaummietrecht HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht"

Transkript

1 HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht Gewerberaummietrecht Merz & Stöhr Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsanwälte Rechtsanwalt Andreas Atzenbeck Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Comeniusstraße Dresden September 2015

2 Gewerberaummietrecht Vertrag Laufendes Mietverhältnis Kündigung 2. September

3 Schriftform grundsätzlich nicht erforderlich, aber: 550 Form des Mietvertrags Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig. 2. September

4 Schriftform 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der 550, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie 552 Abs. 1, entsprechend anzuwenden. 2. September

5 Schriftform: 126 Schriftform (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. 2. September

6 Schriftform Fall: Vermieter VM verklagt Mieter M auf Räumung M übersandte seinerzeit den unterzeichneten Mietvertragsentwurf mit gestrichener Mietanpassungsklausel an den damaligen Eigentümer E, Bindung auf 5 Jahre und Verlängerungsoption (jeweils 5 Jahre); E zeichnete gegen und ergänzte Anlage mit Mietanpassungsklausel; M unterzeichnete die Anlage nicht; E veräußert nach einigen Jahren des Mietverhältnisses das Mietobjekt an VM; nach mehrfacher Optionsausübung durch M kündigt VM dem M unter Berufung auf Schriftformmangel 2. September

7 Schriftform Entscheidung: BGH, Urteil vom XII ZR 98/13 Einhaltung der Schriftlichkeit der Erklärungen zur Wahrung der Schriftform Informationsbedürfnis des Erwerbers 2. September

8 Schriftform Fall: In einem 2. Nachtrag zum Mietvertrag wird nur der Hauptmietvertrag, nicht aber der erste Nachtrag genannt, mit dem die Laufzeit des Vertrages erstmals verlängert wurde; Rechtsnachfolger kündigt wegen Verletzung der Schriftform 2. September

9 Schriftform Einheit der Urkunde Ausreichende gedankliche Verbindung muss gewährleistet sein BGH, Urteil vom XII ZR 55/14 2. September

10 Schriftform Fall: Rubrum eines mit einer AG als Mieter abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags enthält keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft; es unterzeichnet nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz, obwohl laut Handelsregister die AG von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen vertreten wird; Rechtsnachfolger des Vermieters kündigt und beruft sich auf Verletzung der Schriftform; zu Recht? 2. September

11 Schriftform Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453) BGH, Urteil vom 22. April XII ZR 55/14 2. September

12 Fall: VM klagt gegen M auf Restmiete; M hatte wegen Mängeln jahrelang Miete gemindert; im Exemplar des Vermieters war die Zurückbehaltung von Miete an die rechtskräftige Feststellung der Forderung des M gebunden, im Exemplar des M war dieser Passus gestrichen; andere Verträge des VM haben dort keine Streichung 2. September

13 Entscheidung Beweislast für richtiges Exemplar OLG Koblenz, Urteil vom U 1349/12 ; BGH, Beschluss vom XII 97/13 (NZB zurückgewiesen) 2. September

14 Wertsicherungsklausel Eine Wertsicherungsklausel mit dem Inhalt, dass bei Wegfall des als Maßstab festgelegten Lebenshaltungskostenindex der ihm am nächsten kommende neue Index (hier: Verbraucherpreisindex) treten soll, ist wirksam OLG Brandenburg, Urteil vom U 77/12 2. September

15 Gewerberaummietvertrag: ist eine Mietanpassung ohne ausdrückliche Vereinbarung möglich? MV über 5 Jahr mit zwei mal 5 Jahren Verlängerungsoption MV-Klausel: eine Mieterhöhung wird für den Zeitraum der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen LG Hamburg, Urteil vom O 7/13 2. September

16 Ab welcher Höhe ist eine Miete sittenwidrig? Fall: Der durch öffentliche Ausschreibung ausgewählte Mieter betreibt seinen Schilderprägebetrieb direkt bei der Kfz- Zulassungsstelle; er stellt die Mietzahlung ein, worauf die Gemeinde auf Zahlung und Räumung klagt 2. September

17 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. 2. September

18 Sittenwidrigkeit Bei gewerblichen Mietverhältnissen liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann vor, wenn die vereinbarte Miete um 100 % höher ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. -Miete für vergleichbare Objekte ist Maßstab -Standortvorteil bei Vergleich zu beachten OLG Düsseldorf, Urteil vom U 14/14 2. September

19 Bauüberwachung durch Mieter? Fall: M hat Gewerberaummietvertrag über noch herzustellende Räume abgeschlossen; M verlangt von VM noch vor Übergabe der Mieträume Zutritt, um die vertraglich vereinbarten Baumaßnahmen und ihre Bauausführung überprüfen zu können. Er möchte verhindern, dass Baumängel durch den Baufortschritt überdeckt werden. Hat er ein Recht auf Zutritt? 2. September

20 Bauüberwachung durch Mieter? 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Anspruch auf Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand KG, Beschluss vom U 19/15 2. September

21 Gewerberaummietrecht Vertrag Laufendes Mietverhältnis Kündigung 2. September

22 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. 2. September

23 Mietminderung Fall: Mängel am Gewerberaum treten auf - M mindert; VM kündigt M Mängelbeseitigung an und bittet um Bestätigung M verweigert Bestätigung und macht diese von Regelung für Erstattung von Umsatzausfall abhängig; Regelung und Mängelbeseitigung unterbleiben; VM kündigt wegen Zahlungsverzug und klagt auf Räumung; M beruft sich auf Zurückbehaltungsrecht 2. September

24 Mietminderung BGH nimmt zur Frage, ob und wann Mieter mindern darf, Stellung: Duldungsverweigerung muss berechtigt sein Treuwidrige Verhinderung ist nicht zulässig 242 BGB; Ende des Minderungsrechts ist fiktive voraussichtliche Beendigung der Mängelbeseitigung; danach kann sich Mieter nicht mehr auf Minderungsrecht berufen BGH, Urteil vom XII ZR 65/14 2. September

25 Mietminderung Weitere Aspekte dieser Entscheidung: 1. Mindert der Mieter die Miete unberechtigt, kann Verzug wegen eines unvermeidbaren Rechtsirrtums ausscheiden, so dass kein Vertretenmüssen im Sinne des 286 Abs. 4 BGB vorliegt; es gelten aber strenge Maßstäbe; Mieter muss Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig prüfen; Entschuldigt ist M nur, wenn mit anderer Beurteilung durch Gerichte nicht zu rechnen ist 2. September

26 Mietminderung Weitere Aspekte dieser Entscheidung: a Erhaltungsmaßnahmen 3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Anspruch des Mieters auf Umsatzausfall: Frage des Verschuldens des Vermieters 2. September

27 Mietminderung Bei der infolge einer Erhaltungsmaßnahme erlittenen Umsatzeinbuße handelt es sich nicht um eine Aufwendung im Sinn von 555 a Abs. 3 BGB. BGH, Urteil vom XII ZR 65/14 2. September

28 Mietminderung Fall: VM stellt Mängel nicht ab; M mindert Miete, erwirkt Urteil auf Zahlung von Kostenvorschuss zur Abstellung der Mängel, bleibt dann aber 2 Jahre untätig; Mietminderung weiter berechtigt? 2. September

29 Mietminderung Hat der Mieter einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung erlangt ( 887 Abs. 2 ZPO), muss er damit alsbald für Abhilfe sorgen. Versäumt er dies, ist die Miete nach Verstreichen der angemessenen Abhilfefrist nicht mehr gemindert. Muss der Mieter den Vorschuss wegen seiner Säumigkeit wieder zurückzahlen, lebt das Recht zur Mietminderung wieder auf. OLG Koblenz, bestätigt durch BGH, Beschluss vom XII ZR 97/13 2. September

30 Mietminderung Fall: M mindert 30 % wegen Baustelle in der Nähe, Zugang zum Geschäftslokal nicht erheblich beeinträchtigt VM kündigt wegen Mietrückstand und verlangt Räumung 2. September

31 Mietminderung Entscheidung: Ob nachteilige Umstände im Umfeld eines Mietobjekts einen Mangel des Mietobjekts begründen können, richtet ich nach den Umständen des Einzelfalls: Vertragliche Vereinbarungen, Kenntnis der Vertragspartner, Art und Intensität der Beeinträchtigung, Üblichkeit im Hinblick auf die Lage des Objekts OLG Frankfurt, Urteil vom U 174/14 2. September

32 Mietminderung Fall: M betreibt Restaurant in EKZ mit Veranstaltungs- u. Kongresszentrum (VKZ); wegen Brandschutzmängeln untersagt Behörde weitgehend den Betrieb des VKZ; M klagt auf Schadenersatz i.h.v. ca wegen Umsatzrückgang 2. September

33 Mietminderung Eingrenzung des Fehlerbegriffs : Mangel im Sinne des 536 Abs. 1 BGB +, wenn unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache OLG Düsseldorf, Beschluss v U 159/13; NZB zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom XII ZR 73/14 2. September

34 Gewerberaummietrecht Vertrag Laufendes Mietverhältnis Kündigung 2. September

35 Kündigung Fall: M betreibt Eiscafe, im Mietvertrag ist wegen Wettbewerber ein Bierausgabeverbot vereinbart; 2011 hatte M dagegen verstoßen, VM mahnte ab, M stellte den Verkauf ein; 2013 verkauft M eine einzige Flasche Bier, VM kündigt fristlos. Zu Recht? 2. September

36 Kündigung 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund 2) Ein wichtiger Grund im Sinne des 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. 2. September

37 Kündigung, fristlos Nachhaltiger Pflichtverstoß: muss in Ausmaß und Dauer die Toleranzschwelle erheblich überschreiten OLG Düsseldorf, Beschluss vom U 184/14 2. September

38 Kündigung Fall Mietrückstand ca. 80 % einer Monatsmiete Mieter ist wegen seines Verhaltes nicht zur Minderung berechtigt; Ist Kündigung bei Rückstand von weniger als einer Monatsmiete möglich? 2. September

39 Kündigung 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 3. der Mieter a)für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b).. 2. September

40 Kündigung Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist erheblich im Sinne des 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a Alternative 2 BGB; Bei Gewerberaum kann Rückstand von einer Monatsmiete oder weniger ausreichen, wenn besondere Einzelfallumstände hinzutreten (Beispiel: Kreditwürdigkeit des Mieters, angespannte finanzielle Situation des Vermieters) BGH, Urteil vom XII ZR 65/14 2. September

41 2. September

42 2. September

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Gewerberaummietrecht. 05. September 2017 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck

Gewerberaummietrecht. 05. September 2017 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck 05. September 2017 IHK zu Leipzig 0173-3561497 andreas.atzenbeck@googlemail.com Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufklärungspflicht des Vermieters Schriftform Mietminderung Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Gewerberaummietrecht. 04. September 2018 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck

Gewerberaummietrecht. 04. September 2018 IHK zu Leipzig RA Andreas Atzenbeck Gewerberaummietrecht 04. September 2018 IHK zu Leipzig 0151-55474309 info@atzenbeck.com Gewerberaummietrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter Schriftform Mietminderung

Mehr

Synopse Mietrechtsreform 2013

Synopse Mietrechtsreform 2013 Synopse Mietrechtsreform 2013 alt neu 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe www.jrr-berlin.de Mieterhöhung als Kündigungsfalle Vermieterin erhöht Mieter

Mehr

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen? Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Mehr

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler

Hochschuldozent Dr. Elmar Mand Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Hochschuldozent Dr. Elmar Mand B beauftragt Bauunternehmer U mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Infolge eines Fehlers des Poliers des U bei der Fundamentsicherung kommt es nach vier Jahren zu Setzrissen

Mehr

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der

Mehr

VERTRAUENSVOLL. Gewerberaummietrecht. 14. September 2016

VERTRAUENSVOLL. Gewerberaummietrecht. 14. September 2016 HERZLICH WILLKOMMEN! Gewerberaummietrecht VERTRAUENSVOLL Merz & Stöhr Rechtsanwaltspartnerschaft mbb Rechtsanwalt Andreas Atzenbeck Comeniusstraße 109. 01309 Dresden 0351 318410 atzenbeck@merz-dresden.de

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Schriftformheilungsklauseln sind generell unzulässig! Wenn ein Mietvertrag wirksam mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden soll, dann muss er dem in 550 BGB enthaltenen Schriftformerfordernis

Mehr

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff

1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff Mangelbegriff 1.1.2 Pflichten des Mieters Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen ( 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Mietzahlung ergibt sich für Mietverträge

Mehr

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand

Mehr

» Schriftform im Gewerberaummietrecht«

» Schriftform im Gewerberaummietrecht« 7. Pantaenius-Immobilientagung am 5. November 2009 in Hamburg» Schriftform im Gewerberaummietrecht«RA Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 550 BGB [Form des Mietvertrags] 1 Wird der Mietvertrag für längere

Mehr

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold

Mehr

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung

Mehr

ABLAUFPLAN: WANN BESTEHT EIN MINDERUNGSANSPRUCH? Mangel an der Mietsache. Kenntnis des Mangels durch den Mieter. Minderungsanspruch

ABLAUFPLAN: WANN BESTEHT EIN MINDERUNGSANSPRUCH? Mangel an der Mietsache. Kenntnis des Mangels durch den Mieter. Minderungsanspruch 7 Einführung Wohnungsmängel und Mietminderungen zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen zwischen Vermieter und Mieter. Die Fragen zu Rechten und Pflichten in diesem Zusammenhang gewinnen immer mehr Bedeutung.

Mehr

Seminar. Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht. - im Spiegel der Gesetzesänderungen - Dr. Andreas Stangl. Kanzlei am Steinmarkt

Seminar. Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht. - im Spiegel der Gesetzesänderungen - Dr. Andreas Stangl. Kanzlei am Steinmarkt Seminar Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht - im Spiegel der Gesetzesänderungen - Dr. Andreas Stangl Informationen zur Person Name : Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger Kündigungsverzicht anstelle unwirksamer Befristung

Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger Kündigungsverzicht anstelle unwirksamer Befristung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr388_12 letzte Aktualisierung: 17.9.2013 BGH, 10.7.2013 - VIII ZR 388/12 BGB 137, 573c, 575 Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger

Mehr

Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen

Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Vorschläge der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft 23.06.2009 Geschäftsführender Verband:

Mehr

Beispielbild. Mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen

Beispielbild. Mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen Beispielbild Mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen Überblick I. Vertragsabschluss II. Vertragsdurchführung III. Flüchtlingsspezifische Vertragsregeln? IV. Vertragsbeendigung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 213/12 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. April 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,

Mehr

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage

Mehr

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33 Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit

Mehr

Schadensersatz, 536a I

Schadensersatz, 536a I Schadensersatz, 536a I 536a I unterscheidet 3 Alternativen: Alt.1: verschuldensunabhängige Garantiehaftung bei anfänglichen Mängeln Alt.2: verschuldensabhängige Haftung für nach Vertragsschluss entstandene

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

Aktuelle Mietrechtsprechung. Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg

Aktuelle Mietrechtsprechung. Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg Aktuelle Mietrechtsprechung Rechtsanwalt Heiko Ormanschick, Hamburg www.ormanschick.de 1 573 BGB (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses

Mehr

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, )

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, ) Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, 3.6.2010) E. Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vermieterpflichten I. Erfüllungsanspruch, 535 I Anspruch auf Nachbesserung von Mängeln,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 134/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. November 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Handelsrecht: HandelsR

Handelsrecht: HandelsR Beck-Texte im dtv 5599 Handelsrecht: HandelsR Textausgabe von Prof. Dr. Peter Kindler 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66990 3 Zu Inhalts-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 14/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. März 2005 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Mehr

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Beispiel 1 zur Form. Folie 168. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 1 zur Form. Folie 168. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 1 zur Form Mieter kündigt seinen Wohnraummietvertrag per E-Mail an seinen Vermieter V. Dann überlegt er sich, doch in der Wohnung bleiben zu wollen. Muss er räumen? Anspruch auf Räumung des V

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 112/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?

4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage? 4. Besprechungsfall Anfang 2007 hat Münch für sich und seine fünfköpfige Familie von Vollmer zum Preis von kalt 600, warm 700 im Monat eine Wohnung in Würzburg gemietet, deren Wände teilweise durchfeuchtet

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 317/13 BESCHLUSS vom 18. März 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2014 durch die Richterin Dr. Milger als Vorsitzende, die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 294/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung das Gegenleistungsprinzip Typische Verträge Verträge zur Eigentumsübertragung

Mehr

Kündigung im Mietrecht

Kündigung im Mietrecht Kündigung im Mietrecht - Trennung vom Mieter - Referent: Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Schlichter nach BaySchlG - Dozent

Mehr

Fallstricke der Gewerberaummiete

Fallstricke der Gewerberaummiete Rechtsanwalt Moritz Klein Fallstricke der Gewerberaummiete München, 12.11.2016 Inhaltsübersicht Zielsetzung Einführung in das Gewerbemietrecht Wesentliche Eckpunkte eines gewerblichen Mietvertrages Typische

Mehr

BGH-Leitsatz-Entscheidungen

BGH-Leitsatz-Entscheidungen BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. MarkenG: unionsrechtskonforme Auslegung von 127 Abs. 1 Urteil vom 31.03.2016, Az: I ZR 86/13 2. BGB: Übergabe des Exposés eines anderen Maklers Urteil vom 17.12.2015,

Mehr

1 Mangelbegriff. 1.1 Hauptpflichten der Mietparteien ( 535 BGB) Pflichten des Vermieters

1 Mangelbegriff. 1.1 Hauptpflichten der Mietparteien ( 535 BGB) Pflichten des Vermieters 1 Mangelbegriff Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten knüpft an das Vorliegen eines Mangels an der Mietsache an. Die rechtliche Beurteilung und Behandlung eines Sachverhalts hängt daher maßgeblich

Mehr

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge

Mehr

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter... Inhalt A. Einleitung... 11 B. Die Haftung des Vermieters... 13 I. Überblick über die Gewährleistungsrechte... 13 II. Begriff des Mangels... 15 1. Einschränkungen des Mangelbegriffs... 17 a) Vorhersehbarkeit...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 249/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete

Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete Fallbesprechung zum Grundkurs BGB II, SS 2014, FB 8 Die defekte Hebebühne Gliederung Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete A. Anspruch aus 536 I BGB? - richtige AGL bei Mietminderung (vgl.

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Mieterhöhung und ihre Spezifika

Mieterhöhung und ihre Spezifika Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. Dezember 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. Dezember 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 9/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Dezember 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften Synopse des zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetz - 2. MietNovG (Referentenentwurf vom 11.04.2016) (Änderungen sind kursiv

Mehr

Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten;

Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten; Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten; wichtige Aussagen zum Rechtsirrtum des Mieters hinsichtlich seiner Duldungspflicht BGH, Urteil vom 15. April

Mehr

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Immobilienwirtschaft I RA Paul M. Kiss Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner KÖLN Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln, Tel. +49 221 951900, koeln@cbh.de

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 255/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 84/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Schuldrecht BT Inhalt

Schuldrecht BT Inhalt Schuldrecht BT Inhalt Lektion 1: Kaufrecht (KK 1-25) Die Unmöglichkeit im Kaufrecht I 1 Die Unmöglichkeit im Kaufrecht II 2 447 beim Transport durch eigene Leute? 3 Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf

Mehr

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK

Mehr

Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters

Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters 23.03.2011 Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen

Mehr

Die rechtssichere Kündigung von Mietverhältnissen

Die rechtssichere Kündigung von Mietverhältnissen XIX. Thüringer Immobilientag Die rechtssichere Kündigung von Mietverhältnissen Rechtsanwalt Stephan Scharlach Miet- und Wohnungseigentumsrecht Immobilienverwaltungsrecht Maklerrecht Bau- und Architektenrecht

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen Mietrechtstage Berchtesgaden 2016 Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen I. Einleitung Emmerich NZM 2009, 16 Entgeltthese Chaos bis hierher und nicht weiter I. Einleitung 1. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Mai U 18/12

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Mai U 18/12 1. Scheitern die Verhandlungen über den Abschluss eines beabsichtigten langfristigen Mietvertrages, kann ein konkludentes Mitverhältnis auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen, wenn das Mietobjekt dem

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER

Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER 22.01.19 Gliederung 1. Einleitung 2. Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung 3. Änderungen im Werkvertragsrechts i. Abschlagszahlungen

Mehr

Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 30 C 537/18 Verkündet am 07.11.2018 Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES Urteil Indem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.

Mehr

Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege. bmjv.de

Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege. bmjv.de Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege zur Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Anmietung von Wohnraum zur Weitervermietung bmjv.de Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

Hinweis: Im Falle des Bestehens einer Minderung ist davon auszugehen, dass 20 Prozent Mietminderung angemessen sind.

Hinweis: Im Falle des Bestehens einer Minderung ist davon auszugehen, dass 20 Prozent Mietminderung angemessen sind. Übung im Privatrecht II Sommersemester 2013 Fall 4: Des einen Lust des andren Frust (in freier Anlehnung an AG Rendsburg Az.: 18 (11) C 766/94 und AG Warendorf Az. 5 C 414/97) M ist Mieter einer Wohnung

Mehr