AUSZUG SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 03/10
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- Carsten Hajo Otto
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1 St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen Fürstentum Liechtenstein GEMEINDE ESCHEN Telefon +423 / Fax +423 / AUSZUG SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 03/10 Datum / Zeit Vorsitz: Mittwoch, 24. Februar 2010 / Uhr Ott Gregor Gemeinderäte: Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni Entschuldigt: Protokoll: Toni Schächle ab Uhr (Traktandum 7) abwesend Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette Traktanden 1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 02/ Information zur Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft GV-fit Angebot Führungsentwicklung und -Führungsbegleitung Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr Planungsparameter und Vergabekriterien für die Sennerei Eschen Zusammenlegung der Schulleitungen PS und Kindergartenleitung Jahresbericht 2009 der Geschäftsprüfungskommission Tätigkeitsbericht 2009 Vermittleramt Verkauf der E-Parz.Nr. 1780, Wirtschaftspark Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über die ALV Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über das Feuerwehrwesen Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 02/10 30 Das Gemeinderatsprotokoll 02/10 vom 3. Februar 2010 wird genehmigt. Der Antrag wird einstimmig angenommen 2. Information zur Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft GV-fit11 31 Die Arbeitsgemeinschaft GV-fit11 informiert den Gemeinderat über die Controlling Instrumente und führt anhand einer Präsentation des Controlling Instrumentariums (Unterlagen beider Sit-
2 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 2 zungen) und Informationen der Mitarbeitenden an den aktuellsten Stand der bisherigen Umstrukturierung heran. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft GV-fit11 zur Kenntnis. Der Antrag wird einstimmig angenommen Anwesend: Herr John Leuenberger, BDO AG Irène Ritter, Personalleiterin 3. Angebot Führungsentwicklung und -Führungsbegleitung 32 / Finanz- und Personalkommission Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 9. September 2009.beschlossen, im Anschluss an den Analyseprozess der Gemeindeverwaltung einen weiteren Prozess mit Schwerpunkt Führungsentwicklung und Führungsbegleitung einzuleiten. Bei diesem Prozess werden folgende Zielgruppen zur Stärkung der Leistungsbereitschaft, Verantwortung, Zusammenarbeit und dem Führungsverständnis miteinbezogen: Gemeinderat; ; Bereichsleiter; Sachbearbeiter; Mitarbeitende; Lernende. Für die Realisierung ist ein Moderator erforderlich. Für diese Moderation und Begleitung liegt ein Angebot der Firma BDO AG vor. 1. Der Gemeinderat erteilt der Firma BDO AG den Auftrag, die Analyse "Führungsentwicklung und Führungsbegleitung" durchzuführen. 2. Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 60' Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 2 Ja (FBP) Anwesend: Herr John Leuenberger, BDO AG Irène Ritter, Personalleiterin
3 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 3 4. Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr Leiter Finanz- und Personalwesen Ausgangslage: Mit Genehmigung des Voranschlags hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2009 einen Ausgabenrahmen in Höhe von CHF 28'055' bereitgestellt, wovon CHF 17'408' oder % für die Laufende Rechnung und CHF 10'646'500 oder % für den Investitionshaushalt entfallen. Bisher bewilligte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2009: - Laufende Rechnung CHF 135' Investitionsrechnung CHF 243' Beantragte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2009: - Laufende Rechnung CHF 538' Investitionsrechnung CHF 301' Total Nachtragskredite Laufende Rechnung CHF 673' Total Nachtragskredite Investitionsrechnung CHF 545' Gesamtnachtragskredite CHF 1'218' In Prozent des Gesamthaushaltvoranschlags 2009 entspricht dies 4.30 % Gemäss Art. 92 und Art. 97 des Gemeindegesetzes LGBl. Nr. 76 vom 20. März 1996 sind für Kreditüberschreitungen die Genehmigung oder für nicht im Voranschlag vorgesehene Ausgaben Nachtragskredite einzuholen. Diese Regelung ist bindend und bedarf stets besonderer Beachtung. Art. 97 Nachtragskredite 1) Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein Nachtragskredit zu beschliessen. 2) Nachtragskredite entfallen für Zahlungen, die teuerungsbedingt sind oder sich aufgrund gesetzlicher Anteile Dritter an bestimmten Erträgen zwingend ergeben. Aus Effizienzgründen und in Anlehnung an die interne Praxis werden Kreditüberschreitungen erst ab CHF 5' aufgelistet. Die Gemeindekasse beantragt stellvertretend, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der vorstehenden Ausführungen, 1. die Genehmigung der Nachtragskredite der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 538'000.00; 2. die Genehmigung einer Kreditverschiebung in der Laufenden Rechnung im Betrag von CHF 25'000.00; 3. die Genehmigung der Nachtragskredite der Investitionsrechnung im Gesamtbetrag von CHF 301'
4 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 4 1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (VU) 2. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FBP, 2 VU) Ein Gemeinderat begründet seine Ablehnung wie folgt: Die Absicht des Gesetzes sei klar und liesse in der Formulierung wenig Spielraum für Interpretationen zu. Wichtig sei für ihn, dass solche Bewilligungen gemäss Art. 97 Gemeindegesetz vor Zahlung vorgenommen werden müssten. Er plädiert, dass bei den einzelnen Sachgeschäften vermehrt die finanzielle Verantwortung seitens der Verwaltung, aber auch in den entsprechenden Ressorts wahrgenommen werden soll. Anwesend: Günther Kranz, Leiter Finanzwesen 5. Planungsparameter und Vergabekriterien für die Sennerei Eschen 34 / Leiter Bauwesen / Leiter Dienste Auf das Inserat "Weitergabe Sennerei Eschen" haben sich zwei Interessenten beworben. Um für alle Bewerber die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, wird folgendes Vorgehen beantragt: Festlegung des Planungsparameter wie Baulinie, Bautiefe, GBH, Nutzungen, Parkierung etc. Sicherung Fusswegverbindung Sennereigässli und Trottoirs Allemannenstrasse Planungsspielraum und Förderungen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz Erstellung Vorprojektstudie unter Beiziehung Denkmalschutz und Fachbüro Festlegung der Vergabekriterien Aufarbeitung der historischen Relevanz der Sennerei: Die Geschichte der Eschner Sennerei ist untrennbar mit der Eschner Sennereigenossenschaft verknüpft. Die Sennereigenossenschaft war 1883 Bauherr und über 120 Jahre Besitzerin der Liegenschaft. Allein im Landesarchiv gibt es über die Genossenschaft über 140 Dokumente, davon einen erheblichen Teil zum Gebäude selbst. Auch bei Genossenschaftern gibt es noch Protokollbücher und Unterlagen, die auf eine Aufarbeitung warten. Die Eschner Sennerei war wie die Mühle ein wichtiger Treffpunkt, hat das Gemeindegeschehen mitgeprägt, gehörte zu unserer Dorfkultur und ist somit ein Stück Eschner Geschichte. Es gibt noch ein paar wenige Genossenschafter und Personen, die die Geschichte der Eschner Sennereigenossenschaft kennen und (noch) vorhandene Unterlagen ev. auslegen und kommentieren können. Um jetzt aber die Nutzung der Liegenschaft zu planen, ist zwingend notwendig, den historischen Hintergrund der Sennerei aufzuarbeiten. Die derzeit noch vorhandenen Belege sollen durch einen Historiker gesichtet und auf deren Zusammenhang und Wichtigkeit speziell im Bezug auf das Objekt erfasst werden. Zudem sollen Zeitzeugen befragt werden. Diese Aufgaben würden durch den Leiter Dienste koordiniert. Nach Festlegung der Parameter werden die zwei Bewerber zu einem Gespräch eingeladen und die erstellten Grundlagen werden ihnen abgegeben. Antrag/Änderung: 1. Der Gemeinderat beauftragt den Bereich Bauwesen mit der Erarbeitung der Grundlagen bis zur GR-Sitzung vom 30. Juni Der Gemeinderat genehmigt für die Planung der erforderlichen Parameter und Kriterien unter Einbezug fachkompetenter Begleitung einen Nachtragskredit von CHR 15'
5 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 5 3. Der Gemeinderat genehmigt für die historische Aufarbeitung der Sennerei einen Nachtragskredit von CHR 15' Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FBP) 2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 1 FBP, 1 VU) 3. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 8 Nein (1 FL, 2 FBP, 5 VU) 6. Zusammenlegung der Schulleitungen PS und Kindergartenleitung 35 Vorsitzende Gemeindeschulrat Eschen - Nendeln Seit Oktober 2008 befasst sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Schul- und Kindergartenleitungen Eschen/Nendeln und der Präsidentin des Gemeindeschulrates in mehreren Sitzungen, teils unter externer Begleitung mit verschiedenen Varianten zur Neustrukturierung insbesondere der Schulleitung an den Schulen. Der Gemeindeschulrat Eschen Nendeln hat am 4. Februar 2010 einstimmig beschlossen, dass die Schulleitungen der Primarschule Eschen und Nendeln sowie die Kindergartenleitung auf das kommende Schuljahr 2010/2011 zusammengelegt werden (SchulG Art. 29a, Abs. 4). Das weitere Prozedere sieht vor, dass der Gemeindeschulrat Antrag auf Zusammenlegung an das Schulamt bzw. die Regierung stellt und eine Ausschreibung der neuen Schulleitungsstelle in den Medien erfolgt. Mit der Zusammenlegung der Schulleitung der beiden Schulen in Eschen und Nendeln werden die Schul-Einheiten nicht aufgelöst. Die beiden Schulen werden denselben Chef bzw. dieselbe Chefin haben. Man kann auch davon ausgehen, dass sie die eigene Kultur bewahren werden. Der Vorteil der gemeinsamen Schulleitung liegt darin, dass man voneinander profitiert und längerfristig Kosten spart, da z. B. die Primarschule Nendeln ohne Zuteilung der Kindergärten als Kleinschule deklariert wird. Es ist auch nicht anzunehmen, dass aufgrund der Neuregelung der Schulleitung die Teamstrukturen auf Stufenebene zum Nachteil der Schule verändert werden. Die Schulhauskontingente bleiben insgesamt gleich hoch, da sie einfach zusammengezählt werden. Die Verteilung liegt in der Kompetenz der Schulleitung (LDG Art. 21, Abs. 3b) und deshalb, aber auch aufgrund der Aufgaben (z.b. nur eine Schulzeitung anstatt zwei etc.) macht es Sinn, diese drei Kontingente gesamthaft zu betrachten und aufgrund der Aufgaben zu verteilen. Das Konzept für die neue Schulleitung sieht die Einrichtung eines gemeinsamen Schulsekretariats für alle Kindergärten und Primarschulen vor. Das Sekretariat übernimmt vor allem administrative Arbeiten und unterstützt die Schulleitung bei der vielfältigen und teilweise neuen Aufgaben (Siehe GR-Sitzung 3. Februar 2010, Traktandum 21). Der Gemeinderat nimmt die Zusammenlegung der Schulleitungen Primarschule Eschen und Nendeln sowie der Kindergartenleitung Eschen-Nendeln auf das kommende Schuljahr 2010/2011 zur Kenntnis. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FBP, 2 VU)
6 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 6 7. Jahresbericht 2009 der Geschäftsprüfungskommission 36 Gemäss Art. 57 des Gemeindegesetzes informiert die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Eschen-Nendeln den Vorsteher sowie den Gemeinderat über deren Prüfungsaktivitäten. Die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde Eschen-Nendeln hat sich im Jahre 2009 fünf Mal während insgesamt 4 ½ Tagen getroffen, um die Jahresrechnung 2009, die Bauabrechnungen Neubau Primarschule Eschen sowie die verschiedenen Geschäfts- und Themenbereiche zu prüfen und sich entsprechend informieren zu lassen. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht der GPK zur Kenntnis. Der Antrag wird einstimmig angenommen 8. Tätigkeitsbericht 2009 Vermittleramt 37 Gemäss Bericht des Vermittlers, Gerner Adolf, wurden im Jahre Vermittlungen auf Forderungen durchgeführt. Bei 1 Vermittlungen auf Ehrenbeleidung. Bei 2 Vermittlungen mussten zweimal anberaumt werden. Bei 16 Vermittlungen ist die beklagte Partei unentschuldigt nicht erschienen. Bei 17 Vermittlungen konnte keine Einigung erzielt werden und ein Leitschein wurde verlangt. Bei 7 Vermittlungen wurde der Vermittlungstermin abgesagt, weil die Forderungen anderweitig erledigt wurden. Bei 4 Vermittlungen gab es einen Vergleich und die Parteien einigten sich. Bei 1 Ehrenbeleidungen wurde die Angelegenheit im gegenseitigen Einverständnis erledigt. Ferner wurden im Berichtsjahr 318 Unterschriften beglaubigt und diverse Besprechungen und Auskünfte abgehalten. Diesen Tätigkeitsbericht hat der Vermittler gemäss Gesetz dem F.L. Landgericht übermittelt Kenntnisnahme des Berichts und Dank an den Vermittler, Gerner Adolf, für die geleistete Arbeit. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Michael Gerner tritt in den Ausstand
7 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite 7 9. Verkauf der E-Parz.Nr. 1780, Wirtschaftspark 38 Die Firma WOMAX AG, Eschen, vertreten durch Werner Vogt, ITW Ingenieurunternehmungs AG, Alte Landstrasse 3, 9496 Balzers, stellte am 13. Januar 2010 einen schriftlichen Antrag, die E-Parz.Nr käuflich zu erwerben. Die Parzelle befindet sich im Sektor 2. Daraus ergibt sich ein Verkaufspreis von CHF /m2. Die Grundstückparzelle hat eine Fläche von 2'490 m2, dies ergibt einen Verkaufspreis von CHF 1'045' Die Firma WOMAX AG erklärt sich gemäss Schreiben vom 5. Februar 2010 mit einem unterirdischen Grenzbaurecht einverstanden. 1. Die Gemeinde Eschen verkauft die Parzelle Nr mit einer Fläche von 2'490 m2 an die Firma WOMAX AG, Eschen, vertreten durch Werner Vogt, ITW Ingenieurunternehmungs AG, Alte Landstrasse 3, 9496 Balzers, zu einem Handelspreis von CHF /m2 das ergibt Total CHF 1'045' Die zum Verkauf vorgeschlagene Parzelle befindet sich im Verwaltungsvermögen und wird in das Finanzvermögen übertragen. 3. Alle aus diesem Kaufvertrag anfallenden Kosten (Handänderung etc.) gehen zu Lasten des Käufers. 1. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 2. Der Antrag wird einstimmig angenommen 3. Der Antrag wird einstimmig angenommen Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. f zum Referendum ausgeschrieben. 10. Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über die ALV 39 Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 9. April 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Finanz-und Personalkommission beauftragt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
8 Gemeinderatssitzung 03/10 Seite Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über das Feuerwehrwesen 40 Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über das Feuerwehrwesen (Feuerwehrgesetz); Totalrevision des Feuerwehrgesetzes vom 16. Mai 1990 (LGBl Nr. 43) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. April 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Sicherheit beauftragt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Eschen, 10. März 2010 GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.
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