WEIDENBERG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER AUSGABE NR. 03 / 2016 VOM 29. FEBRUAR Osterzeit im Markt Weidenberg

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1 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG AUSGABE NR. 03 / 2016 VOM 29. FEBRUAR 2016 EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Osterzeit im Markt Weidenberg

2 Ausg. 03/2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 2

3 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2016 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, Weidenberg - Telefon: 09278/977-0, Fax: 09278/ Internet: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag Die Passstelle ist am Mittwoch von bis Uhr von bis Uhr bis 18 Uhr geöffnet ÖFFNUNGSZEITEN ANLAUFSTELLEN DER VG WEIDENBERG Birk, Gemeinschaftshaus jeden Dienstag von bis Uhr Emtmannsberg, Gemeindekanzlei jeden Freitag von bis Uhr Kirchenpingarten, Gemeindekanzlei Bleibt bis auf Weiteres geschlossen Seybothenreuth, Rathaus jeden Donnerstag von bis Uhr Neunkirchen am Main, Feuerwehrgerätehaus jeden Mittwoch von bis Uhr Stockau, Feuerwehrgerätehaus jeden Mittwoch von bis Uhr Soweit an den genannten Tagen ein Feiertag ist, entfallen die Zeiten. ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE Kirchenpingarten jeden Samstag von bis Uhr Emtmannsberg bis Oktober Mittwoch von bis Uhr Samstag von bis Uhr nur November bis März Samstag von bis Uhr Seybothenreuth jeden 1. u. 3. Sa. im Monat von bis Uhr und täglich von bis Uhr Weidenberg jeden Mittwoch von bis Uhr jeden Freitag von bis Uhr jeden Samstag von bis Uhr jeden 1. Montag bis Mittwoch im Monat: Wertstoffmobil BÜCHEREI I. D. VOLKSSCHULE WEIDENBERG jeden Dienstag (außer in den Ferien) von bis Uhr HALLENBAD Dienstag bis Freitag von bis Uhr und Samstag von bis Uhr SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von bis Uhr Tel. 0160/ Birk jeden Dienstag von bis Uhr Tel /1867 Kirchenpingarten jeden 1. Freitag im Monat von bis Uhr Tel /505 oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / Seybothenreuth jeden Montag von bis Uhr Tel.09275/238 oder jeden Donnerstag von bis Uhr Tel. 0171/ und nach Vereinbarung Weidenberg telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel /97733 IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Verantwortlich für den Inhalt: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, Weidenberg. In der Rubrik Seinerzeit tragen die Verfasser für Ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, Weidenberg Tel. ( ) , anzeigen@team-sebald.de mediapublik Wolfrum & Knoll, Bahnhofstr. 104, Bad Berneck, Telefon: ( ) ,info@mediapublik.de Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, Helmbrechts Tel. ( ) , info@schmidt-buchta.de Redaktionsannahmeschluss ist i.d.r. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. 3

4 Ausg. 03/2016 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheit 1. Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Die Prüfungs-Instandsetzungspflicht ist eine öffentlichrechtliche Verpflichtung. Die EEB GmbH prüft diese Anlagen, ohne dass direkte Kosten für den Landwirt entstehen. 2. Die Prüfung, die in unserer Verwaltungsgemeinschaft heuer fällig wird, wird in Kürze durchgeführt werden. 3. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. 4. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisenden Prüfung nicht erhoben. 5. Die Verwaltungsgemeinschaft bitte alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im Übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen. Weidenberg, 18. Februar 2016 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Widerspruchsrecht nach 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz Die Meldebehörde übermittelt auf Grund des 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch ist bei Ihrem Einwohnermeldeamt der VGem. Weidenberg, Rathausplatz 1, Weidenberg, z.hd. Herrn Will, schriftlich oder per Mail an: uwe.will@weidenberg.de einzureichen. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten elektronisch an das Bundesamt überstellen. Weidenberg, 18. Februar 2016 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender EMTMANNSBERG Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. LD-B-A Bamberg, den Bekanntmachung und Ladung Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält am Dienstag, den , um 19:30 Uhr, im Gemeinschaftshaus in Birk eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung in Birk. Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gebiet Grundeigentum haben. Die Grundeigentümer sollen an der Neuordnung intensiv mitwirken. Da die Neuordnung des betreffenden Gebiets durch ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nicht nur für die Landwirte von erheblicher Bedeutung ist, liegt es im Interesse aller Grundeigentümer, an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen. In der Versammlung wird über Sinn und Zweck des Verfahrens der Ländlichen Entwicklung, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Zu der Versammlung sind auch das Landratsamt Bayreuth, die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth und Coburg, das Wasserwirtschaftsamt Hof und der Bayer. Bauernverband -Hauptgeschäftsstelle Oberfranken- eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben. gez. Winkler Ltd. Baudirektor Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. LD-B-A Bamberg, den Bekanntmachung und Ladung Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält am Montag, den , um 19:30 Uhr, im Feuerwehrhaus in Troschenreuth eine Aufklärungsversammlung über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung in Troschenreuth. Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gebiet in den Gemarkungen Hauendorf, Birk und Lehen Grundeigentum haben. Die Grundeigentümer sollen an der Neuordnung intensiv mitwirken. Da die Neuordnung des betreffenden Gebiets durch ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nicht nur für die Landwirte von erheblicher Bedeutung ist, liegt es im Interesse aller Grundeigentümer, an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen. In der Versammlung wird über Sinn und Zweck des Verfahrens der Ländlichen Entwicklung, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Zu der Versammlung sind auch das Landratsamt Bayreuth, die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth und Coburg, das Wasserwirtschaftsamt Hof und der Bayer. Bauernverband -Hauptgeschäftsstelle Oberfranken- eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben. gez. Winkler Ltd. Baudirektor 4

5 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz.: L - A Bamberg, Ländliche Entwicklung in Bayern; Verfahren Frankenberg, Gemeinde Speichersdorf, Landkreis Bayreuth Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erlässt die folgende Schlussfeststellung: 1. Das Verfahren der Ländlichen Entwicklung Frankenberg wird durch die Feststellung abgeschlossen, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Frankenberg sind abgeschlossen; die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung. Begründung: Der Flurbereinigungsplan ist ausgeführt; den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Das Verfahren war daher mit dieser Feststellung abzuschließen ( 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG). Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer noch hat die Teilnehmergemeinschaft Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftliche Anlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentum zu verwalten. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Auch dies war gemäß 149 Abs. 1, 2. Halbsatz FlurbG festzustellen. Mit der Beendigung des Verfahrens durch die Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung erlischt daher die Teilnehmergemeinschaft ( 149 Abs. 4 und Abs. 3 Satz 1 FlurbG). Ausg. 03/2016 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Schlussfeststellung kann nur innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke 7 a, (Postanschrift: Postfach , Bamberg) einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@ale-ofr.bayern.de eingelegt werden. Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen. Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, München; Postanschrift: Postfach , München) schriftlich erhoben werden. Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und der Klage sowie allen weiteren Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis: Dieser Beschluss kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Beschlusses auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link Schlussfeststellung eingesehen werden. ( gez. Dipl.-Ing. Hepple Ltd. Baudirektor WEIDENBERG Aufhebung der Bebauungspläne Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März 1976 Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Bebauungspläne Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März 1976 aufzuheben. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss des Gemeinderates vom die Aufhebung der Bebauungspläne gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Planzeichnungen des Bebauungsplanes Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März Bestandteile Die Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes besteht aus dem Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März 1976, den Verfahrensvermerken und den textlichen Erläuterungen mit Begründung. Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März Aufhebungssatzung Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des 2 Abs. 1 Satz 1 und 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März 1976 die Aufhebungssatzung 3 Außerkrafttreten von Bebauungsplänen Mit Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung tritt der Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit 1. Änderung vom März 1976 außer Kraft. 4 Inkrafttreten der Aufhebungssatzung ( 10 Abs. 3 BauGB) Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Gablonzer Werkssiedlung tritt gemäß 10 BauGB mit dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufhebungssatzungsbeschlusses in Kraft. Weidenberg, 01. Februar 2016 Markt Weidenberg Hans Wittauer Erster Bürgermeister 5

6 Ausg. 03/2016 Die Aufhebungssatzung liegt mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über die Aufhebungssatzung Auskunft gegeben. Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensu. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Satzung in Kraft. Weidenberg, 15. Februar 2016 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am Sanierung Schloss Emtmannsberg; Projektvorstellung durch den Architekten Neubeschaffung eines Fahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Birk Beschluss: Die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF10 für den Standort der Feuerwehr Birk wird beschlossen. Die Ausschreibung ist vorzubereiten und erfolgt nach Genehmigung des Haushalts Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Hauendorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG Beschluss: a) Der in der Dienstversammlung der FF Hauendorf am gewählte Bernd Kreuzer wird zum Kommandanten der FF Hauendorf bestellt. b) Zum Kommandanten-Stellvertreter wird der in der Dienstversammlung der FF Hauendorf am gewählte Herr David Tietzsch bestellt. Innerhalb eines Jahres sind die erforderlichen Lehrgänge Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr zu besuchen, andernfalls ist die Bestätigung zu widerrufen. AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung a) Stellungnahme zur Abarbeitung der 10 Punkte durch die Gemeinde: Beschluss zu a): Auf die Einführung einer Konzessionsabgabe wird aufgrund der Verwaltungskosten für den Kalkulationszeitraum bis 2019 verzichtet. Im Gegenzug wurde der Verwaltungskostenbeitrag angepasst. Dieser fließt direkt dem Haushalt der Gemeinde Emtmannsberg zu, die wiederum über die Einwohnerzahl eine Umlage an die VG Weidenberg entrichtet. b) Investitionsprogramm 2016 und 2017: Beschluss zu b): Die Verwaltung wird beauftragt nach Vorgabe des Gemeinderates ein Investitionsprogramm für 2016 und 2017 zu erstellen und dem Landratsamt Bayreuth fristgerecht vorzulegen. Einstieg in ein zweites Förderverfahren - Breitbandförderprogramm 2014/2018; Vergabe Beschluss: Der Annahme des Angebotes der Breitbandberatung Bayern GmbH vom beinhaltend einen weiteren Einstieg und Durchführung des Förderprogramms mit Kosten von 4.914,70 Euro brutto wird zugestimmt. SC Emtmannsberg; Antrag auf Nutzungsänderung des Sportgeländes Beschluss: Dem Antrag auf Nutzungsausweitung bzw. Nutzungsänderung wird zugestimmt. Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am Mittwoch, Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED, Schaltzeiten Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, um die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Antrag auf Ausweisung von Bauland Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet die Baumöglichkeit für junge Familien. Der Antrag ist dem LRA zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Antrag FF Beschaffung zur von Handscheinwerfern Beschluss: Für die Wehren Kirmsees, Tressau und Lienlas werden 10 Handscheinwerfer durch die FF Kirmsees beschafft zum Preis von je 270,00 brutto. Bauantrag Fl. Nr. 10, Gemarkung Lienlas; Errichtung Dacherker, Dachgeschoßausbau bei bestehendem Wohnhaus Bauantrag Fl.Nr. 228/3, Gemarkung Kirchenpingarten, Neubau eines EFH mit Doppelgarage Benutzungsgebühren Mehrzweckhalle; Anpassung Beschluss: Der Gemeinderat hat seiner öffentlichen Sitzung am die Gebührenreglung für die Nutzung der MZH ab sofort wie folgt neu festgelegt: 1. Für die Nutzung der MZH durch die Grundschule Kirchenpingarten in 40 Wochen = 600 Stunden wird eine Nutzungsgebühr von festgelegt, die intern zu verrechnen ist. 2. Für die Nutzung der MZH durch die gemeindeeigene Kindertagesstätte wird eine Nutzungsgebühr von ebenfalls festgelegt, die intern zu verrechnen ist. 3. Die Nutzung von Kita und Schule für sonstige Veranstaltungen ist nach dieser Gebührenliste intern zu verrechnen (Flohmarkt, Kaffeekränzchen). 4. Der SSV Kirchenpingarten zahlt für die Nutzung der MZH pauschal Für die Nutzung durch den Theaterverein wird folgende Gebühr erhoben: a. Je Tag für die Bühne (die Bühne darf max. 40 Tage stehen): 2,00 b. Je Aufführung: 60,00 6

7 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg 6. Weitere Gebühren fallen an für: a. Sportliche Nutzung pro Stunde: 7,00 b. Tanzveranstaltungen und sonstige gewinnbringende Veranstaltungen pro Nutzungsstunde (ohne Auf und Abbau) 25,00 7. Sonstige nicht gewinnbringende Veranstaltungen pro Stunde 7,00 a. Die Gebühren erhöhen sich um das Doppelte, wenn der Veranstalter außerhalb des Gemeindebereiches kommt. b. Für die Abrechnung sind die jeweils beantragten Termine maßgeblich, nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Termine (ausgenommen Mehrzeiten gegenüber dem Antrag). 8. Bei den Benützungsgebühren sind Heizung und Beleuchtung inbegriffen. Ein erhöhter Stromverbrauch durch zusätzliche Verbraucher (Musikanlage etc.) wird über Stromzähler abgerechnet. 9. Für die Nutzung von Veranstaltern außerhalb der Gemeinde ist pro Nutzung eine Kaution von zu hinterlegen. 10. Für die Nutzung der MZH der unter Nr. 5 genannten Veranstaltungen wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die vorliegende Gebührenliste wird beschlossen. Der Beitragssatz für den SSV wird beibehalten, weil er in erster Linie eine Jugendförderung bedeutet. Einstieg in ein weiteres Förderverfahren - Breitbandförderprogramm 2014/2018 Beschluss: Der Annahme des Angebotes der Breitbandberatung Bayern GmbH vom beinhaltend einen weiteren Einstieg und Durchführung des Förderprogramms mit Kosten von 4.914,70 Euro brutto wird zugestimmt. Gleichzeitig beteiligt sich die Gemeinde Kirchenpingarten an einem interkommunalen Zusammenschluss der Gemeinden Goldkronach, Weidenberg, Bad Berneck, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Kirchenpingarten zur Erlangung Ausg. 03/2016 von Fördermitteln des Bundesprogrammes für den Breitbandausbau. Die Federführung hat die Stadt Goldkronach. Die Koordination übernimmt das Landratsamt Bayreuth. Konzept für ein Kernwegenetz im Bereich der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge Beschluss: Der Ortstermin ist vor der Entscheidung abzuwarten. An dem Ortstermin nehmen teil: interessierte Gemeinderäte, Jagdvorstände und betroffene Landwirte. Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung a) Stellungnahme zur Abarbeitung der 10 Punkte durch die Gemeinde: b) Investitionsprogramm 2016 und 2017: Beschluss: a) siehe TOP 2 b) Die Datenermittlung für eine Gebührenanpassung im Bestattungswesen läuft. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote über eine Gebührenkalkulation einzuholen. c) Die Überprüfung der Kindergartengebühren wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Unterlagen vorzulegen. d) Auf die Einführung einer Konzessionsabgabe wird aufgrund der Verwaltungskosten aktuell verzichtet. Im Gegenzug wurde der Verwaltungskostenbeitrag angepasst. Dieser fließt direkt dem Haushalt der Gemeinde Kirchenpingarten zu, die wiederum über die Einwohnerzahl eine Umlage an die VG Weidenberg entrichtet. e) Die Verwaltung wird beauftragt ein Investitionsprogramm für 2016 und 2017 unter den Vorgaben des Beschlusses vom zu erstellen und dem Landratsamt Bayreuth firstgerecht vorzulegen. SEYBOTHENREUTH Sitzung des Gemeinderates Seybothenreuth am Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung Schreiben Landratsamt Bayreuth vom wird verlesen a) Stellungnahme zur Abarbeitung der 10 Punkte durch die Gemeinde: b) Investitionsprogramm 2016 und 2017: Beschluss: a) Eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Mehrzweckhalle soll nach Vorlage durch die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. b) Die Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wurde am vorgestellt. Für den Kalkulationszeitraum 2016 bis 2018 bleibt die Gebühr bei 3,00 EUR/m³. Die Untersuchungen für eine Verbesserung bzw. Erneuerung der Kläranlage laufen aktuell. Über eine Vergabe der Kalkulation wird erst nach Vorlage von Kosten neu beraten und entschieden. c) Die Datenermittlung für eine Gebührenanpassung im Bestattungswesen läuft. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote über eine Gebührenkalkulation einzuholen. d) Über eine Anpassung der Kindergartengebühren wird in einer der nächsten Sitzungen beraten und entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Unterlagen vorzulegen. e) Nach Sichtung der Unterlagen ist eine Veräußerung einzelner Flächen aktuell unwirtschaftlich. Weiterhin sollen mögliche Ausgleichsflächen für spätere Vorhaben vorgehalten werden. f) Auf die Einführung einer Konzessionsabgabe wird aufgrund der Verwaltungskosten aktuell verzichtet. Im Gegenzug wurde der Verwaltungskostenbeitrag angepasst. Dieser fließt direkt dem Haushalt der Gemeinde Seybothenreuth zu, die wiederum über die Einwohnerzahl eine Umlage an die VG Weidenberg entrichtet. g) Die Verwaltung wird beauftragt ein Investitionsprogramm für 2016 und 2017 zu erstellen und dem Landratsamt Bayreuth fristgerecht vorzulegen. Behandlung der Niederschriften. b) Feststellung der Jahresrechnung c) Entlastung Beschluss: a) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. b) Die Jahresrechnung der Gemeinde Seybothenreuth für das Jahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. c) Die Jahresrechnung für das Jahr 2014 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2014 erteilt. Der erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung auszuschließen (Art. 49 GO). Bestätigungsverfahren, Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der FF Seybothenreuth nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) Beschluss: a) Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am gewählte Bernd Köhler wird zum Kommandant der FF Seybothenreuth bestellt. b) Der in der Dienstversammlung der FF Seybothenreuth am gewählte Christian Pöhnl wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Seybothenreuth bestellt. Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Seybothenreuth a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und 7

8 Ausg. 03/2016 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich Wallenbrunn Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Bauvoranfrage Fl. Nr. 1228, Gemarkung Seybothenreuth; Teilung des Baugrundstückes und Ausweisung von zwei Baurechten Bauantrag Fl. Nrn u. 1181, Gemarkung Seybothenreuth; Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Einstieg in ein weiteres Förderverfahren - Breitbandförderprogramm 2014/2018 Beschluss: Der Annahme des Angebotes der Breitbandberatung Bayern GmbH vom Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg beinhaltend einen weiteren Einstieg und Durchführung des Förderprogramms mit Kosten von 4.914,70 Euro brutto wird zugestimmt. Mit dem Einstieg in ein bundesweites Förderprogramm besteht Einverständnis. Für Ihre Sicherheit im Landkreis Bayreuth Polizeiinspektion Bayreuth-Land Postfach Ludwig-Thoma-Str Bayreuth Tel.: 0921/ u. Fax: 0921/ pi-land.bayreuth@polizei.bayern.de WEIDENBERG Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg am Bauvoranfrage; Umbau des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 311, Gemarkung Weidenberg Bauvoranfrage; Änderung des Daches auf der vorhandenen hölzernen Scheune, Fl.Nr. 160, Gemarkung Weidenberg Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 26, Gemarkung Lehen Bauantrag Fl. Nr. 10/2 und 14, Gemarkung Sophienthal; Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz Rathausplatz 7, Fl.Nr. 16, Gemarkung Weidenberg; Sanierung Anwesen mit Einbau Dachfenster Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen Aus nichtöffentlicher Sitzung am wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben: Vergabe Klärschlammpressung Beschluss: Als billigster und wirtschaftlichster Bieter erhält die Firma ES Mobile Schlammentwässerung GmbH + Co.KG den Auftrag zur Pressung Verwertung des Schlammes aus der Kläranlage in Weidenberg gemäß Angebot vom für das Jahr Kreditaufnahme Beschluss: Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufnahme des Kredits bei der Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen: Kreditbetrag Auszahlung 100 % Veränderlicher Sollzinssatz 3-Monats-Euribor + 0,49 % Mindestzinssatz 0,49 % Zinsanpassungszeitraum vierteljährlich zum , , , Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich, erstmals Vierteljährliche Tilgungsrate ,33 Kreditaufnahme Beschluss: Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufnahme des Kredits bei der LfA Förderbank Bayern zu folgenden Konditionen: Kreditbetrag Auszahlung 100 % Laufzeit 30 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei Zinsfestschreibung 10 Jahre Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich zum , , , Die verbindliche Zinsfestlegung erfolgt erst bei Auszahlung des Darlehens (Zinssatz Stand ,64 %). Aufhebung der Bebauungspläne "Gablonzer Werkssiedlung" vom , der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom , der 2. Erweiterung vom mit der 1. Änderung vom März 1976; Behandlung der Eingegangenen Einwendungen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss Beschluss: Nachdem keine Einwendungen vorliegen, beschließt der Marktgemeinderat Weidenberg die Aufhebungssatzung. Die Satzung war Gegenstand der Sitzung und wird dem Protokollbuch beigeheftet. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung bekannt zu machen. Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Filterrückspülwasser aus dem Wasserwerk Schafhof; wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Beschluss: Der Markt Weidenberg stellt Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und des Filterrückspülwassers aus dem Spülwasserbehälter des Wasserwerkes Schafhof in den Scherzerbach. Das Verfahren ist einzuleiten. Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung Beschluss: a) Auf die Einführung einer Konzessionsabgabe wird aufgrund der Verwaltungskosten für den Kalkulationszeitraum bis 2018 verzichtet. Der aktuell gültige Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserversorgung, welcher dem Markt Weidenberg direkt zufließt und über die Einwohnerzahl als Umlage an die VG Weidenberg entrichtet wird, soll bei der nächsten Kalkulation ebenso überprüft werden. b) Über eine Anpassung der Hundesteuer und der LED-Umrüstung wird in einer der nächsten Sitzungen beraten und entschieden. c) Die Verwaltung wird beauftragt ein Investitionsprogramm für 2016 und 2017 zu erstellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Anschließend ist das Investitionsprogramm dem Landratsamt Bayreuth fristgerecht vorzulegen. Neue Mitte; Freiflächenplanung; Vorstellung durch das Planungsbüro Beschluss: Die Entwicklung wird begrüßt, der Sachverhalt ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Bevorzugt wird die Variante Rondell. Dem Marktgemeinderat ist über die Weiterentwicklung zu berichten. 8

9 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Ausg. 03/2016 Bezugspreis für das Amtliche Mitteilungsblatt Der Bezugspreis für das Amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wurde zuletzt im Rahmen der Euro-Umstellung im Jahr 2002 leicht angepasst. Seitdem wurden das Layout und die Qualität ständig verbessert und zeitgemäß aufbereitet. Seit der Ausgabe 2/2016 ist das Mitteilungsblatt z.b. durchgängig farbig gestaltet. Aufgrund der gestiegenen Kosten wurde die Bezugsgebühr mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung angepasst. Die Anhebung der Gebühr wurde zudem durch die überörtliche Rechnungsprüfung angeregt. Der Bezugspreis wird ab auf 12,00 Euro jährlich angehoben. Für Postbezieher liegt die Bezugsgebühr nun bei 13,00 Euro jährlich. Hinzu kommen 17,40 EUR Versandkosten. Wir wollen Ihnen weiterhin ein modernes und informatives Mitteilungsblatt zu einem günstigen Bezugspreis bieten. Ein Euro pro Ausgabe inkl. Zustellung erscheint uns keinesfalls zu hoch. Wir sind stets bestrebt, das Amtliche Mitteilungsblatt weiter zu entwickeln und nehmen Anregungen aus dem Leserkreis gerne auf. Weidenberg, 18. Februar 2016 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Stellenausschreibung Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg sucht zum 1. September 2016 in Vollzeit eine/n Technische/n Mitarbeiter/in für die Bauverwaltung alternativ eine(n) Dipl.-Ingenieur/in (TU/FH) oder Bachelor / Master (m/w) Fachrichtung Hochbau oder Tiefbau Anforderungen: vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Meisterausbildung in einem baugewerblichen Beruf oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Bautechniker alternativ Dipl.-Ingenieur/in oder Bachelor / Master (Hochbau oder Tiefbau) Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Bauverwaltung ist wünschenswert einschlägige Berufserfahrung im Bereich des Baugewerbes, insbesondere bei Bauleitung und Bauabrechnung fundierte Kenntnisse im Bau- und Vergaberecht (VOB,VOL,HOAI) gründliche EDV Kenntnisse sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sorgfältige, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sicheres und freundliches Auftreten Teamfähigkeit und Belastbarkeit Ihre Aufgaben umfassen schwerpunktmäßig eigenverantwortliche Sachbearbeitung sämtlich anfallender Aufgaben in der kommunalen Bauverwaltung z.b. Angelegenheiten im Bereich des Hochund Tiefbaus sowie des Gebäudeunterhaltes Wir bieten eine verantwortungsvolle, vielseitige und interessante Tätigkeit ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Vergütung und Sozialleistungen nach TVöD Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 9

10 Ausg. 03/2016 Sie sind darüber hinaus aufgeschlossen und motiviert? Dann sind Sie bei uns richtig! Detailfragen zu dem Angebot beantwortet Ihnen gerne Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer unter Tel / Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 22. März 2016 an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, Weidenberg. Termine für die Abfallentsorgung 2016 Gemeinde Emtmannsberg: - Weitere Infos unter Restmüllabfuhr: 01., 15. und Biomüllabfuhr: 10. und Papiertonne: Gemeinde Kirchenpingarten: Weitere Infos unter Restmüllabfuhr: 01., 15. und Biomüllabfuhr: 10. und Papiertonne: Gemeinde Seybothenreuth: Weitere Infos unter Restmüllabfuhr - Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile 01., 15. und Biomüllabfuhr - Nur Ortsteile Döberschütz und Fenkensees 09. und Biomüllabfuhr Seybothenreuth-Hauptort und Ortsteile Draisenfeld, Forst, Petzelmühle, Wallenbrunn, Würnsreuth 10. und Papiertonne Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile Markt Weidenberg Weitere Infos unter Restmüllabfuhr - folgende Ortsteile! 01., 15. und Altenreuth, Altmühle, Bruckmühle, Fischbach, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Sandhof, Sorg, Ziegelhütte Restmüllabfuhr - Hauptort und folgende Ortsteile! 02., 16. und Au, Böritzen, Eichenhof, Eichleithen, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Heßlach Kattersreuth, Keilsten, Kolmreuth, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Rügersberg, Schafhof, Sophienthal, Waizenreuth, Wildenreuth Wölgada Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Biomüllabfuhr - Weidenberg-Hauptort und folgende Ortsteile: 11. und Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Fischbach, Görau, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hammer, Haselhöhe, Heßlach, Hilpertsgraben, Höflas, Kattersreuth, Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Letten, Lochmühle, Lohe, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Rügersberg, Saas, Sandhof, Schafhof, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Waizenreuth, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhütte Die folgenden Termine gelten nur für die Papiertonne Ortsteile Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Lessau, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Neuwiese, Sorg, Stockau Ortsteile Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Görau, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hammer, Heßlach, Hilpertsgraben, Höflas, Kattersreuth, Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rügersberg, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Wölgada Ortsteil Altenreuth 01. und Weidenberg Hauptort und Ortsteile Fischbach, Rosenhammer, Sandhof, Schafhof, Waizenreuth, Wildenreuth, Ziegelhütte Weitere Informationen unter: Die Tonnen müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr zur Entleerung bereit stehen. Sollte ein Grundstück vom Müllfahrzeug (z.b. wegen einer Baustelle) nicht angefahren werden können, sind die Mülltonnen zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen. Noch Fragen? Wir sind für Sie da: Unsere Telefonnummer rund um die Abfuhr: Bleibt eine Mülltonne einmal ungeleert stehen, bitten wir Sie, sich mit der Entsorgungsfirma unter 0921/ in Verbindung zu setzen. Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Fundsachen Emtmannsberg: 1 Brille schwarz, Fundort Wiese, Sandäcker Fundsachen Weidenberg: 1 Brille, messing-braun, Fundort Straße nach Seulbitz /Neunk.a.Main 1 Damenuhr, Titangrau, Fundort Wertstoffhof Weidenberg Fahrräder: 1 Trekkingrad, Texo, silber Fundort Wanderparkplatz Sophienthal 1 Trekkingrad, Conquest, rot, Fundort Wanderparkplatz Sophienthal Handys: 1 Handy Nokia, Fundort Spielplatz Königsheidering Restmüllabfuhr - folgende Ortsteile! 03. und Döhlau,, Erdelberg, Flurhof, Gebhardtshof, Görau, Hammer, Hilpertsgraben, Höflas, Kleinmühle, Lankendorf, Lessau, Neuwiese, Saas, Stockau, Untersteinach, Ützdorf, Biomüllabfuhr - folgende Ortsteile: 09. und Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Lehen, Lessau, Neunkirchen a.main, Neuwiese, Sorg, Stockau Biomüllabfuhr -Nur Ortsteil Altenreuth!! 10. und

11 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 03/2016 Sommerzeit Die Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt am 27. März Die Stundenzählung wird an diesem Tag um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Neues Bundesmeldegesetz; seit in Kraft Zum 1. November 2015 ist bundesweit einheitlich das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt. Wohnungsgeberbestätigung: Seit dem hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einoder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort unter der Internetadresse abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt Weidenberg zur Abholung bereit. Meldepflicht: Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohneramt anzumelden. Seit dem beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen und möglich. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben. Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland). Besucherregelung: Wer im Inland für eine Wohnung (HW) gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland (NW) wohnen, ohne dort gemeldet zu sein. Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht Ihnen Ihr Einwohneramt der VGem. Weidenberg, Herr Uwe Will gerne unter der Telefonnummer 09278/97746 zur Verfügung. Weidenberg, 18. Februar 2016 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Bestellung zur Standesbeamtin Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer überreichten gemeinsam am 05. Februar die Bestellungsurkunde zur Standesbeamtin an Simone Fröhlich, die die Aufgaben einer Standesbeamtin für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg zukünftig übernimmt. Frau Fröhlich war bislang Standesbeamtin bei der Gemeinde Warmensteinach. Geschäftsstellenleiter Bauer freute sich, dass sie neben ihrer Qualifikation als Kassenverwalterin auch die Qualifikation als Standbeamtin mitbrachte. Im Schwerpunkt wird sie weiterhin in der Kassenverwaltung tätig sein. Februar, 18. Februar 2016 Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Entwicklungsmanager für die ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge Seit dem 01. Februar 2016 hat die ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge einen eigenen Entwicklungsmanager. Der 35- jährige Diplom-Geograph Tobias Hofmann stammt aus dem Raum Pottenstein, hat sein Studium an der Universität Bayreuth im Jahr 2008 abgeschlossen und war zuletzt als Gesellschafter eines Büros für Stadt- und Regionalplanung in Bayreuth tätig. Seine Aufgabe wird es zukünftig sein, die im Integrierten Ländlichen Entwicklungs- Konzept (ILEK) verankerten Projekte zu koordinieren sowie deren Umsetzung anzustoßen und zu begleiten. Mit dem ILEK wird das Ziel verfolgt, den ländlichen Raum aktiv zu stärken und die Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern. Die Bandbreite der Handlungsfelder ist vielfältig und erstreckt sich von der Landnutzung über die Dorfentwicklung bis hin zu touristischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen. Von den insgesamt rd. 40 Projekten konnte in den vergangenen Jahren bereits vieles realisiert werden. Im Vordergrund stand dabei immer die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, den verschiedenen Wirtschaftssektoren sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Mit dem neuen ILE- Management soll diese erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden. In diesem Rahmen ist Herr Hofmann ist auch für die Akquise von Fördermitteln sowie für eine wirkungsvolle Öffentlichkeits- und Marketingarbeit zuständig. Bei der Stelle des ILE-Managers werden künftig alle Fäden der integrierten ländlichen Entwicklung zusammenlaufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Projekte und Entwicklungsprozesse bestmöglich aufeinander abgestimmt, Ressourcen optimal eingesetzt und entsprechende Synergieeffekte für die Region erzielt werden. Die Stelle wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken finanziell gefördert. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der ILE-Region. Hierzu gehören der Markt Weidenberg sowie die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Speichersdorf. Büro: Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Rathausplatz 1, Weidenberg Geschäftszimmer: Gurtstein 11, 1. Stock Tel.: 09278/977-71, tobias.hofmann@ile-frankenpfalz.de 11

12 Ausg. 03/2016 AOK - Sprechtag in Weidenberg Ab Mittwoch, den 30. März, findet der AOK-Sprechtag jeden letzten Mittwoch im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr statt. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Dorsch in dem neuen Raum am Rathausplatz 1, Zimmer 8 1. Obergeschoss, Weidenberg. Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon -Nr zu erreichen. Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten) Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 02.03, von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg statt. Weitere Termine: 06. April, 04. Mai und 08. Juni Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsangelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner durch. Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel / zu erreichen. Rat und Auskunft sind kostenlos. Mikrozensus 2016 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Der Kreisjugendring Bayreuth teilt mit: Donnerstag, 03. März 2016 Das Bundesprogramm Demokratie leben! geht weiter erstes Treffen des Jugendforums um Uhr im LRA Bayreuth Anmeldung und nähere Informationen bei der KJR-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, Bayreuth, Tel. 0921/ , Fax 0921/ kreisjugendring@lra-bt.bayern.de Internet: Kinderbetreuungsangebot der Diakonie Bayreuth in den Sommerferien Ferienspaß in Hummeltal Ort: Evang. Gemeindehaus in Hummeltal bei Bayreuth Termin: Alter: 6 10 Jahre Die Kinder fahren begleitet von ihren Betreuern täglich mit dem Bus (VGN) von Bayreuth nach Hummeltal oder können direkt zum Evang. Gemeindehaus gebracht werden. Dort verbringen die Kinder bei Spiel, viel Bewegung, Ausflügen und mit Kreativangeboten den Tag. Betreuungszeit: Montag - Freitag Uhr Anmeldung und Infos bei: Diakonie Bayreuth, Kirchl. Allgemeine Sozialarbeit, Frau Doris Köhler, Kirchplatz 5, Tel.: 0921 / BRK-Kinderferienfreizeit bis in der Effelter Mühle (Landkreis Kronach) Ihr Kind möchte von Sonntag bis Samstag bei der BRK- Ferienfreizeit 2016 in der Effelter Mühle (Lkr. Kronach) mitfahren? Dann bitten wir um verbindliche Anmeldung mit unserem Anmeldeformular. Ihnen liegt kein Formular vor? Sie können dieses bei uns anfordern oder unter aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Zögern Sie nicht mit der Anmeldung, denn die Reihenfolge des Anmeldeeingangs ist entscheidend, falls sich mehr Kinder anmelden als tatsächlich teilnehmen können! Lackiererei Henrik Schott Lack und Karosserieinstandsetzung, Leihwagenservice, Dellen ausdrücken, Scheibenreparatur und -austausch, Hol und Bringservice Sophian-Kolb-Straße 9, Bayreuth Tel. (09 21) Fax (09 21) lackiererei-schott@t-online.de 12

13 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Der Bayerische Bauernverband informiert: Donnerstag, , 13:30 Uhr Seybothenreuth, Gasthaus "Zum edlen Hirsch" Thema: "Ständige Erkältungen: Was ist der Grund, was kann man tun? Referent: Matthias Rausch, Heilpraktiker, Seybothenreuth Teilnehmergebühr: 2,00 Wolf im Fichtelgebirge? Einladung zur Podiumsdiskussion im Waldhaus Mehlmeisel Am Mittwoch, 30.März.2016 findet die erste Podiumsdiskussion der neu geschaffenen Gesprächsrunde Mehlmeisler Runde mit aktuellen Themen rund um Wald, Jagd und Natur im Waldhaus Mehlmeisel statt. Das erste Thema der Runde lautet: Was wenn der Wolf ins Fichtelgebirge kommt Veranstalter: Bayerische Forstverwaltung in Bayreuth in Zusammenarbeit mit dem Waldhaus Mehlmeisel Veranstaltungsort: Waldhaus Mehlmeisel, aldhausstraße 100, Mehlmeisel (kostenlose Parkmöglichkeit) Beginn: Uhr (Ende ca Uhr) Hintergrund: Derzeit sind lt. dem Landesamt für Umwelt (LfU) in Deutschland bereits 35 Wolfsrudel nachgewiesen (Stand Oktober 2015), u.a. in Sachsen, Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts möglicher Wanderstrecken von mehreren hundert Kilometern bei Jungwölfen ist es nur eine Frage der Zeit, bis er sich z.b. auch bei uns im Fichtelgebirge zeigt. Sind wir auf ihn vorbereitet? Ablauf der Veranstaltung: Im Gespräch mit hochkarätigen Fachleuten aus den Bereichen Naturschutz, Jagd, Land- und Forstwirtschaft, usw. werden anhand von Eingangsstatements die wichtigsten aktuellen Informationen wie auch die unterschiedlichen Standpunkte vorgestellt. In einer anschließenden moderierten Podiumsdiskussion werden diese aus der unterschiedlichen Sicht der jeweiligen Interessensgruppen diskutiert und kritisch hinterfragt. Hierbei sind auch Fragen aus dem Zuschauerraum willkommen. Für den Zuhörer ergibt sich neben einer Fülle aktueller Informationen aus erster Hand die Möglichkeit, sich unter Abwägung aller Argumente selbst ein möglichst umfassendes Bild über dieses brisante Thema zu machen. Anfahrt: Auf der A9 an der Abfahrt Bad Berneck / Himmelkron die Autobahn verlassen. Weiter auf der B303 Richtung Wunsiedel/Marktredwitz. Wenige Kilometer vor Bischofsgrün biegt man bei der Ortschaft Glasermühle rechts Richtung Fichtelberg ab. Dort abbiegen nach Mehlmeisel, welches man nach drei weiteren Kilometern erreicht. Ab Mehlmeisel der Beschilderung Wildpark folgen. Der Eintritt ist frei. Nähere Informationen zur Veranstaltung unter 0921/ Ausg. 03/2016 Haben Sie Fragen oder Anregungen? Rufen Sie uns an unter Telefon 09278/977-57, Elke Rauscher, SiSoNetz Weidenberg, Alte Bayreuther Str. 5, Weidenberg, sisonetz@weidenberg.de Jagdgenossenschaft Döhlau-Görau Es ergeht herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 02. April 2016, Ort: Gasthaus Popp in Döhlau, Zeit: Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Protokoll 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft 5. Bericht der Jagdpächter 6. Wünsche, Anträge, sonstiges gez. Heinrich Wunderlich Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Emtmannsberg-Schamelsberg Jahreshauptversammlung Am Freitag, findet in der Gaststätte Schlehenberg die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Beginn: 19:30 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Verlesen der Niederschriften 3. Kassenbericht des Kassenführers 4. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastung von Kassenführer und Jagdvorstand 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 6. Bericht der Jägerschaft 7. Abstimmung über den Antrag zur vorzeitigen Verlängerung des Jagdpachtvertrages 8. Abstimmung über den Antrag zur Mitverpachtung an Frau Inga Grüninger 9. Neuwahlen 10. Wünsche und Anregungen Alle Jagdgenossen werden hierzu recht herzlich eingeladen. Emtmannsberg, den gez. Dieter Dressendörfer Jagdvorsteher SiSoNetz informiert Haben Sie Lust auf einen gemütlichen Spielenachmittag? Rommé, Mensch-ärgere-Dich-nicht, Mühle, Dame, Schafkopf und mehr: SiSo- Netz Weidenberg, die Ehrenamtsbörse der Verwaltungsgemeinschaft, lädt ein am Donnerstag, 31. März, ab 14 Uhr bis etwa 17 Uhr erstmals zum Spielen in das Schloss im Garten in Weidenberg ein. Es gibt Kaffee und Kuchen und nette Gesellschaft. Gerne können Sie Ihr Lieblingsspiel und Ihre Freunde selbst mitbringen. Das SiSoNetz-Team freut sich über zahlreiche Anmeldungen unter Telefon 09278/ Bei Bedarf kann ein Fahrdienst organisiert werden. Was SiSoNetz sonst noch bietet: - Begleitung und Fahrdienste zu Ärzten, Behörden, Kirche - Einkaufsservice - Besuche durch Ehrenamtliche zuhause (Kaffeeklatsch, Vorlesen, Spiele) - Betreuungen durch ausgebildete Demenzhelfer - Kleine Hilfen im Haushalt - Flexible Hausbesuche in der Urlaubszeit - Kinderbetreuung in Notfällen - Beratung und Vermittlung professioneller Hilfe Jagdgenossenschaft Hauendorf Am Montag, den 21. März 2016, findet um Uhr im Feuerwehrhaus in Troschenreuth eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hauendorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers 2. Verlesung der Niederschrift vom Kassen- und Kassenprüfbericht 4. Beschluss über die Entlastung der Jagdvorstandes und des Kassenführers 5. Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtgeldes 6. Wünsche und Anträge An alle Jagdgenossen ergeht hiermit herzliche Einladung. gez. Gerhard Holl Jagdvorsteher 13

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