Auch Altbauten nehmen Vermieter in die Pflicht

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1 Auch Altbauten nehmen Vermieter in die Pflicht Von: An: Datum: "Klimagriff GmbH" :51:24 1 von :32

2 Aktuelle Rechtslage bei Schimmel: Auch Altba nehmen Vermieter in die Pflicht Im Fall von technischen Standards gilt, dass die Mietsache in dem Zu geschuldet wird, den die Parteien vereinbaren. Da die Parteien häufig konkrete Vereinbarung treffen, wird der Standard, der zum Zeitpunkt d des Gebäudes oder zum Zeitpunkt einer umfassenden Modernisierung geschuldet. So hieß es in einem Urteil Landgerichtes Lübeck ( LG Lüb vom S 74/14), das jüngst auf der Plattform anwalt.de wurde. Es ging um eine Altbauwohnung, die in fast allen Zimmern Schimmels aufwies. Die Mieter klagten und bekamen Recht. Da nütze auch die Ar der Beklagten nichts, dass die Wohnung nach damaligem Baustandard worden sei. Geschuldet wird zwar der Standard, der zum Zeitpunkt de besteht beziehungsweise bestanden hat. Ausnahmen bestehen nach A 2 von :32

3 des Gerichts allerdings bei Elektroleitungen und Schimmel. Grundsätzlich müssen Vermieter bei Schimmelschäden nachweisen, d Schäden nicht auf bauseitige Mängel zurückzuführen sind. Erst wenn d Nachweis erbracht wurde, muss der Mieter nachweisen, dass er orden und geheizt hat. So sehe es die so genannte Gefahrkreistheorie des Bundesgerichtshofes vor, heißt es bei anwalt.de. Ist eine Wohnung aufgrund ihrer Standards schimmelgefährdert, kann mit dem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen, dass der Mieter Verpflichtung zum Lüften und Heizen hat. Beachten Sie bitte auch unsere neuen integrierten Angebote auf 3 von :32

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