Energieeffizienz: Kosteneffizienz mit integriertem Klimaschutz. Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA

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1 Energieeffizienz: Kosteneffizienz mit integriertem Klimaschutz Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA VEA Beratungs-GmbH

2 - MOTIVATION - ENERGIEMANAGEMENT - - Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ( 63ff EEG 2014) Ökosteuer - Spitzenausgleich ( 10 StromStG, 55 EnStG) Green- Marketing Energieeinsparungen Rechtskonformität

3 - WER MOTIVATION IST BETROFFEN - EDL-G? - WER ist betroffen von der Energieauditpflicht gemäß EDL-G?

4 - WER IST BETROFFEN EDL-G? - Betriebe in D Hoheitsbetriebe KMU ca Unternehmen Energieauditpflicht nach DIN EN gemäß EDL-G Alternativ: ISO EMAS Alternativsystem nach SpaEfV für KMU

5 - DEFINITION "UNTERNEHMEN" IM BEZUG AUF EDL-G- Beispiele Hoheitsbetriebe Hoheitsbetriebe Abfallbeseitigung Abwasserbeseitigung Ämter Gerichte Klärwerke Schulen Strafvollzugsanstalten Universitäten Betriebe gewerblicher Art Altenheime Hochschulkliniken Messehallen Mineralwasserbetriebe Museen Schwimmbäder Versorgungsbetriebe Volkshochschulen Quelle: BAFA im Merkblatt für Energieaudits im Entwurf von 03/2015

6 - DEFINITION "UNTERNEHMEN" IM BEZUG AUF EDL-G- Unternehmen, unabhängig von Ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Wirtschaftliche Tätigkeit = Austausch von Leistungen oder Gütern am Markt Tätigkeit nicht nur gelegentlich oder vorübergehend Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich d.h. auch gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Unternehmen Öffentliche Verwaltungen wenn eine gewisse wirtschaftliche Selbstständigkeit besteht (z.b. kommunale Eigenbetriebe) Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und hoheitlicher Betätigung kann aus 4 Körperschaftssteuergesetz abgeleitet werden Quelle: BAFA im Merkblatt für Energieaudits im Entwurf von 03/2015

7 - WER IST BETROFFEN EDL-G? - NICHT- KMU

8 - KMU DEFINITION ( KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN ) (I) - für Nicht-KMU: gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU- Kommission > 250 Mitarbeiter Vollzeit + Leiharbeiter, Teilzeit (anteilig), keine Azubis ODER > 50 Mio. Euro Jahresumsatz UND > 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme Grundbedingung Unternehmensverbund berücksichtigen

9 - KMU DEFINITION ( KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN ) (II) - Unternehmensverbund berücksichtigen: Beispiel 1: Verbunden und Partner Verbunden = > 50% Partner = 25 bis 50% Eigenständig = < 25 % GESAMTERGEBNIS = 100 % von A % von B + 32 % von C + 25 % von D Quelle: Europäische Gemeinschaften, 2006,

10 - KMU DEFINITION ( KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN ) (III) - Beispiel 2: Partner des Parters GESAMTERGEBNIS = 100 % von A + 38 % von (B + D) + 38 % von C Quelle: Europäische Gemeinschaften, 2006,

11 - KMU DEFINITION ( KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN ) (IV) - Beispiel 3: Verbunden mit Unternehmensgruppe GESAMTERGEBNIS = 100 % von A % von B % von C % von D Quelle: Europäische Gemeinschaften, 2006,

12 - WELCHE MOTIVATION INHALTE? - - Welche Inhalte sind zu erfüllen für die Energieauditpflicht gemäß EDL-G?

13 - WESENTLICHE INHALTE EINES ENERGIEMANAGEMENTS - Energieträger (SpaEfV, Anlage 2, Tabelle 1) Jahr Eingesetzte Energie/ Energieträger Verbrauch (kwh/jahr) Kosten Anteil am Gesamtverbrauch Kostenanteil Messsystem Genauigkeit/ Kalibrierung Innerbetriebliche Verteilung (SpaEfV, Anlage 2, Tabelle 2) Energieverbraucher NR. Anlage/Teil Alter Kapazität Eingesetzte Energie (kwh) und Energieträger Abwärme (Temperatur -niveau) Messsystem Genauigkeit/ Kalibrierung Einsparmaßnahmen und Ideen (SpaEfV, Anlage 2, Tabelle 3) Allgemeine Angaben Investition/ Maßnahme Investitionssumme Einsparung Technische Nutzung Interne Verzinsung Rentabilität der Investition/a [-] [Euro] [Euro/Jahr] [Jahre] [%] [Jahre] Statische Amortisation Kapitalrückfluss

14 - ENERGIEAUDIT GEMÄß DIN EN Energieträgeranalyse Alle in Deutschland eingesetzten Energieträger als Jahresmengen in kwh/a erfassen (Strom, Erdgas, Flüssiggas, Kraftstoffe, Pelletts, ) (an SpaEfV, Anlage 2, Tabelle 1 orientieren) 2. Wesentlichkeitskriterium nur 90% des Gesamtenergieverbrauchs (kwh) über alle Energieträger sind tiefergehend (d.h. innerbetriebliche Verteilung, Maßnahmen etc.) zu betrachten (z.b. Kraftstoffe nur 3% keine weitere Betrachtung) 3. Innerbetriebliche Verteilung Ermittlung der innerbetrieblichen Verteilung nach Energieträgern (prozentuale Verteilung des Energieeinsatzes) (an SpaEfV, Anlage 2, Tabelle 2 orientieren) Nutzung von kontinuierlich messenden Zählern Temporäre Messung

15 - ENERGIEAUDIT GEMÄß DIN EN Energetische Bewertung Kennzahlen der Anlagen, Prozesse, Einrichtungen Vergleich von IST- und SOLL-Zustand spezifische Energiekennzahlen Unterstützt durch Begehung(en) (Standortauswahl Multi-Site-Verfahren) 5. Ableitung von Einsparmaßnahmen(ideen) 6. Wirtschaftliche Bewertung (z.b. Amortisation, Rentabilität, Lebenzyklusanalyse) 7. ggf. strategische Zielfestlegung

16 - ENERGIEAUDIT GEMÄß DIN EN ggf. Dokumentation (z.b. Energieplanungsprozess etc.) 9. Auditbericht Effizienzmaßnahmen(ideen) inkl. Wechselwirkungen darstellen getroffene Annahmen erläutern geeignete Wirtschaftlichkeitsbewertung Vorschläge zum Messkonzept bzw. zur Möglichkeit von Abschätzungen Informationen zu möglichen Zuschüssen / Beihilfen (ggf. als Eingangsparameter eines Management Reviews )

17 - WELCHE MOTIVATION INHALTE? - - Wer darf das Audit gemäß EDL-G durchführen?

18 - ANFORDERUNGEN FÜR ENERGIEAUDITOREN NACH EDL-G - Berufsqualifikation Teil A o Ich verfüge über einen (Fach-)Hochschulabschluss. (dazu Frage 2) o Ich bin staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Techniker. o Ich verfüge über einen Meisterabschluss. o Ich verfüge über einen anderen gleichwertigen Weiterbildungsabschluss. Ich verfüge über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss auf dem Fachgebiet: o Bauingenieurwesen o Umwelttechnik o Verfahrenstechnik o Energieerzeugung o Verbrennungstechnik o Technische Gebäudeausrüstung o Versorgungstechnik o Physik o Bauphysik o Maschinenbau o Elektromaschinenbau o Energietechnik o Elektrotechnik Berufserfahrung Teil B Ich verfüge über eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.

19 - ANFORDERUNGEN FÜR ENERGIEAUDITOREN NACH EDL-G -

20 - WELCHE MOTIVATION INHALTE? - - Welche Prüfungen und Stichproben des Energieaudits bestehen?

21 - ENERGIEAUDIT GEMÄß DIN EN Durchführung des Energieaudits bis (vierjährige Wiederholung) 2. Keine Meldepflicht des Energieaudits an das BAFA 3. Stichprobe durch das BAFA Stichprobengröße: etwa 20% der verpflichteten Unternehmen innerhalb der vierjährigen Frist BAFA setzt nach Herantreten an das Unternehmen angemessene Frist zur Vorlage des Nachweises Nachweis = insb. Energieauditbericht; Unterlagen sind dem BAFA vorzulegen Der Energieauditor muss bestätigen, dass Anforderungen an Energieaudits gemäß EDL-G erfüllt wurden + Bestätigung des Verantwortlichen im Unternehmen ( Energiemanagement-beauftragten ) 4. Bußgeld Wer ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden ein Bußgeld von bis zu Euro zu zahlen

22 - WELCHE MOTIVATION INHALTE? - - Energieaudit mit dem VEA

23 - ENERGIEAUDIT GEMÄß DIN EN Netzwerktreffen (Workshop) Energieträgeranalyse Innerbetriebliche Verteilung Maßnahmen Kennzahlenbildung 2. Telefonische Hotline 3. Begehung(en) (unternehmensindividuell) 4. Auditbericht (unternehmensindividuell)

24 - KONTAKT - VEA Beratungs-GmbH (Tochter des Bundesverbandes der Energieabnehmer e.v.) Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA Zeißstraße 72, Hannover Telefon: 0511/ twiesel@vea.de Internet:

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