Feinstaub und saubere Luft: wo liegt die Lösung des Problems. Erika Zablockaja IPP Praktikantin im Deutschen Bundestag Diplomjuristin in Litauen
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- Matilde Raske
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1 Feinstaub und saubere Luft: wo liegt die Lösung des Problems Erika Zablockaja IPP Praktikantin im Deutschen Bundestag Diplomjuristin in Litauen
2 Sämtliche in der Luft verteilte Feststoffe werden unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung unter den Begriffen Staub oder Partikel zusammengefasst. Für den Menschen bedeutsam sind vor allem die Feinstäube. Anhand ihres Durchmessers werden Feinstäube in drei Kategorien unterteilt: Inhalierbarer Feinstaub PM 10* : < 10 µm Lungengängiger Feinstaub PM 2,5* : < 2,5 µm Ultrafeine Partikel UP: < 0,1 µm *PM: Particulate Matter
3 Quellen von Feinstaub Natürliche (primäre und sekundäre) Antrophogene (primäre und sekundäre) Primäre PM natürlichen Ursprungs können aus: 1) Vulkanen (ohne deren Gasemissionen), 2) Meeren (Seesalzaerosole in Küstenregionen), 3) Bodenerosion in trockenen Regionen (Mineralstäube durch Verwitterung von Gestein und Mineralien), 4) Wald-und Buschelfeuern, 5) Als biologisches organisches Material (z.b. Pollen, Sporen, Mikroorganismen) entstehen. Sekundäre PM natürlichen Ursprungs sind: 1) Methan (aus Feuchtgebieten und Distickstoffoxid), 2) Sulfat (meist aus Dimethylsulfat und Schwefelwasserstoff aus den Meeren), 3) Nitrat (aus Böden und Gewässern).
4 Quellen von Feinstaub Antrophogene (primäre und sekundäre) Primäre: I. stationäre (ortfeste) Quellen: 1) Verbrennungsanlagen zur Energieversorgung (Kraftwerke und Fernheizwerke), 2) Abfallverbrennungsanlagen, 3) Hausbrand (Gas, Öl, Köhle u.a. feste Brennstoffe), 4) Industrieprozesse (z.b. Metall-, Stahlerzeugung, Sinteranlagen), II. mobile Quellen: 1) Straßenverkehr, 2) Schienenverkehr, Schifffahrt, Luftverkehr. Sekundäre: 1) Schwefeloxide (SO2, SO3), 2) Stickstoffoxide (NO, NO2), 3) Ammoniak (NH3), 4) flüchtige Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMVOC).
5 Einige Tatsachen Die Analysen in Deutschland und der Schweiz zeigen, dass die die Quellengruppen Straßenverkehr und Industrie/Gewerbe zusammen je nach Standort für 60% bis 80% der PM10 Belastung verantwortlich sind. Als dritte Gruppe liefert die Landwirtschaft einen spürbaren Beitrag. Aus anderen Quellen stammenden Partikeln bilden nur weniger als 10 % der auftretenden PM10 Immissionen. Der Verkehr ist über Dieselruß, Reifen und Bremsbelagabrieb und Aufwirbelungen an der Erzeugung von Feinstaub beteiligt. In größeren Ballungsräumen erweisen sich neben regionalen auch die überregionalen Verkehrströme als Ursache. Dieselfahrzeuge emittieren alleine in Deutschland ca Tonnen Partikeln (PM < 10µm) pro Jahr. Ein Drittel davon stoßen PKW aus, zwei Drittel LKW.
6 Wirkung von PM Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass jährlich in Europa Lebensjahre durch Feinstaub verloren gehen. 6 Prozent aller Todesfalle in Westeuropa werden auf Schadstoffpartikeln in der Luft zurückgeführt, etwa die Hälfte davon stammt aus Autoabgasen. Laut einer aktuellen Studie der EU Kommission (Januar 2005) sterben in Europa mehr als Menschen, davon allein in Deutschland , vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. PM 10 sind inhalierbar. PM 2,5 sind lungengängige Partikel PM 0,1 können auch in die Blutbahn übertreten. Wirkung von PM: I. auf die Gesundheit 1) Atemwegserkrankungen, 2) Herz-Kreislauferkrankungen, 3) Asthma usw. Als empfindliche sind diese Personen anzusehen: 1) Ältere Erwachsene, 2) Kinder, 3) Kranke.
7 Wirkung von PM Kurzzeiteffekte Laut neueren umweltepidemiologischen Studien, eine Zunahme der Partikelmasse mit einem Durchmesser von unter 10 µm (PM10) in der Außenluft um 10 µg pro Kubikmeter als Tagesmittelwert führt demnach zu einem Anstieg - der Mortalität um 0,7%, - von Krankenhauseinweisungen wegen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 0,8% und - einer Erhöhung des Medikamentenverbrauchs bei Asthmatikern um 3,4%. Für ultrafeine Partikel scheint es vergleichbare Zusammenhänge zu geben, wie deutsche und finnische Studien zeigen. So häufen sich bei erhöhten Konzentrationen ultrafeiner Partikel deutlich die Atemwegssymptome bei Asthmatikern. Langzeitwirkungen: Die Langzeitstudien zeigen, dass ein zusätzliche Feinstaubkonzentration (PM 2,5) von 10 µg/m3 im Jahresmittel mit einem Anstieg der Sterblichkeit verbunden sind, und zwar: - um 6 % für die Gesamtsterblichkeit, - um 9 % für die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-und Atemwegerkrankungen - um 14 % an Lungenkrebs. II. auf Materialien Kulturgüte (historische Baumwerke, Skulpturen) durch eine direkte Wechselwirkung oder direkt durch Veränderung der Materialoberflächen und deren physikalischen Eigenschaften.
8 Rechtliche Regelungen RICHTLINIE 96/62/EG DES RATES vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Eine von den Tochterrichtlinien - Richtlinie 1999/30/EG von 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikeln und Blei in der Luft. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte 2002 mit: der Änderung der 22. Verordnung (von 11. September 2002) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft 22.BISchV) der siebten Novelle des BImSchG (Bundes Immissionsschutzgesetz). ABER: es gibt weder Grenzwerte noch ein Überwachungsnetz für feine und ultrafeine Partikel.
9 Grenzwerte für Partikel PM10 nach der EU-Richtlinie 1999/30/EG Grenzwert Zeitpunkt Stufe 1 24-Stunden-Grenzwert 50µg/m 3 darf max. 35mal im Jahr überschritten werden 1. Januar 2005 Jahresgrenzwert 40µg/m 3 PM Januar 2005 Stufe 2 * 24-Stunden-Grenzwert 50µg/m 3 PM 10 dürfen max. 7mal im Jahr überschritten werden 1. Januar 2010 Jahresgrenzwert 20µg/m 3 PM Januar 2010 * Richtgrenzwerte, die im Lichte neuer Informationen und Erfahrungen zu überprüfen sind.
10 Grenzwerte und Toleranzmarge Was man unter dem Begriff Grenzwerte versteht: Ein Wert (die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft oder die Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen in einem bestimmten Zeitraum), der auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel hingelegt wird Schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder auf die Umwelt insgesamt vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom , sind die Grenzwerte unabhängig von der Emissionsquelle allgemein verbindlich. Toleranzmarge (TM) Prozentansatz des jeweiligen Grenzwertes, um den dieser unter bestimmten Bedingungen überschritten darf. Die TM gilt ab Inkrafttreten der Richtlinie und wird jährlich linear um einen definierten Prozentsatz reduziert. Zum Zeitpunkt, ab dem der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, entfällt die TM.
11 Grenzwerte in der Schweiz und in den USA Die Schweiz: der Grenzwert für PM 10 für den Jahresmittelwert 20 µg/m 3. USA: bei PM 10 darf der Jahresmittelwert höchstens 50 µg/m 3 betragen, der 24 Stunden Mittelwert darf 150 µg/m 3 höchstens einmal pro Jahr überschreiten. bei PM 2,5 beträgt der Grenzwert für den Mittelwert von drei Jahren 15 µg/m 3. Zusätzlich muss der Mittelwert in der 98. Perzentile der 24 Stunden Mittelwerte dreier Jahre 65 µg/m 3 eihalten.
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13 PM 10 in BERLIN Tagesmittel (Stand ) Stationsname B Buch B Friedrichshagen B Friedrichshain-Frankfurter Allee B Grunewald (3.5 m) B Marienfelde-Schichauweg B Neukölln-Karl-Marx-Str. 76 B Neukölln-Nansenstraße B Neukölln-Silbersteinstr. B Schöneberg-Belziger Straße B Steglitz-Schildhornstr. B Wedding-Amrumer Str. µg/m³
14 Tage im laufenden Jahr, an denen der zulässige Grenzwert überschritten wurde (Stand: ) Datentyp: Tagesmittel, Grenzwert: 50 µg/m³ (der Wert darf an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden). Station DEBY115 DESN025 DENI048 DESN077 DENW082 DEBE063 DENI008 DENW136 DESN061 DEBE065 DEHB007 DESN006 DEBB044 DEBY110 DEBY006 DEST075 DEBY114 DEBE064 DEBY037 Stationsname München/Landshuter Allee Leipzig-Mitte Hannover Verkehr Leipzig Lützner Str. Düsseldorf Corneliusstr. B Neukölln-Silbersteinstr. Braunschweig Verkehr Dortmund Brackeler Str. Dresden-Nord B Friedrichshain-Frankfurter Allee Bremen Verkehr 2 Borna Cottbus, Bahnhofstr. Augsburg/Karlstraße Augsburg/Königsplatz Halle/Verkehr München/Prinzregentenstraße B Neukölln-Karl-Marx-Str. 76 München/Stachus Tage
15 Überschreitung der Summe von Grenzwert (GW) und Toleranzmarge (TM) 2002 / 2003 JAHRESMITTEL Land Berlin Bayern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen PM 10 - Jahresmittel (GM+TM) 44,8 µm/m3 2002/ (GM+TM) 43,2 µm/ m / X -/ X -/ X X/ X
16 Überschreitung der Summe von Grenzwert (GW) und Toleranzmarge (TM) 2002 / 2003 Tagesmittel Land Brandenburg Berlin Bayern Hessen Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland - Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen PM 10 - Tagesmittel (GM+TM) 65 µm/m / (GM+TM) 60 µm/ m Überschreitungen pro Jahr zulässig -/ X X /X X /X X /X X /X X /X -/ X -/ X -/ X X /X
17 Rechtsfolgen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte Luftreinhalte - und Aktionspläne Luftreinhaltepläne: - Die sind von den zuständigen Behörden der Länder aufzustellen, wenn Immissionsgrenzwerte inklusive gewisser Toleranzen überschritten werden. - Die legen langfristige und übergreifende Maßnahmen fest, um die Grenzwerte dauerhaft einhalten zu können. - Die müssen bis zum Ende des übernächstes Jahres der Kommission zugeleitet werden. - Die Luftreinhaltepläne werden den Regierungen und den Kommunen als Grundlage für die weiteren Entscheidungen und für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zugeleitet. Die Regierungen werden die Umsetzung der Maßnahmen und die Entwicklung der lufthygienischen Situation verfolgen. Aktionspläne: Diese müssen aufgestellt werden, wenn die Grenzwerte überschritten werden oder eine solche Überschreitung droht Die müssen kurzfristig zu ergreifende Maßnahme vorsehen, um die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte zu verringern oder den Zeitraub, in dem diese tatsächlich überschritten sind, zu verkürzen. Inhaltlich müssen sich die Luftreinhalte - oder Aktionspläne mit allen Quellen der Luftverunreinigung beschäftigen.
18 Zuständige Behörde Das Landesamt für Umweltschutz hat die Aufgabe, dem Ministerium unter Auswertung der vorhandenen lufthygienischen Daten die Gebiete zu benennen, in denen: der Grenzwert der 22. BImschV nebst Toleranzmarge überschritten ist, die Einhaltung eines Grenzwertes zum vorgesehenen Zeitpunkt in Frage steht. Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) ist zuständige Behörde für die Erstellung der Luftreinhaltepläne. Die Regierungen (Immissionsschutzbehörden) sind vom StMUGV beauftragt nach entsprechender Information durch das Ministerium für das jeweils benannte Gebiet den vollständigen Entwurf für einen Luftreinhalteplan zu erstellen.
19 Verpflichtungsanspruch auf Durchsetzung der in den Plänen geregelten Maßnahmen Die Pläne binden daher nur verwaltungsintern. Die vorgesehene Maßnahmen können nur mit dem Eingriffsinstrumentarium des BImSchG oder dem anderer Rechtsvorschriften durchgesetzt worden. Die Bürger habe keinen unmittelbaren Anspruch auf Durchführung der in den Plänen geregelten Maßnahmen. NUR, WENN die Pläne Beschränkungen oder Verbote des Kraftfahrzeugverkehrs vorsehen, kann der betroffener Bürger die Umsetzung der Maßnahmen verlangen. Der Bürger kann die Aufstellung von Aktionsplänen mit der allgemeinen Leistungsklage durchsetzen.
20 Klagebefugnis der Bürger bei Überschreitung der Grenzwerte Werden alle Personen geschützt, die sich im Einwirkungsbereich der Emissionsquelle entsprechend der jeweils vorgeschriebenen Mittelungszeit des jeweiligen Grenzwertes dauernd oder wiederholt aufhalten. Solche Leute sind klagebefugt. Die Klage wurde unbegründet, wenn der Bürger unmittelbar an einer grenzüberschreitenden Einwirkungsquelle wohnt, der Ballungsraum die Grenzwerte aber insgesamt einhält. Klagebefugt sind ABER die Personen, die sich auf Grundstücken aufhalten, in deren unmittelbarer Nähe ohne eine signifikante Veränderung der Belastungsfaktoren Grenzüberschreitungen festgestellt wurden.
21 Maßnahmen Maßnahmen: I. - auf der EU Ebene, - auf der lokale Ebene (nationale und kommunale). II. - planerische, - planungsunabhängige. Als Maßnahmen kommen alle Mitteln in Betracht: Verwaltungsakte, Realakte, Maßnahmen der Normsetzung und Planung, Straßenrechtliche, Luftverkehrrechtliche, Bauplanungsrechtliche und andere.
22 Maßnahmen der Bundesregierung auf der nationalen Ebene Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung, die u.a. der Absenkung von Staub (und anderen Stoffen) aus Feuerungsanlagen dient und Betreiber von Großkraftwerken zum Einsatz von Filtersystemen nach der besten verfügbaren Technik verpflichtet. Dies führt in den nächsten Jahren bei SO2, NOX und Schwermetallen zu einer erheblichen Emissionssenkung und zu einer weiteren Reduktion von Feinstaubemissionen um etwa 60% in den betroffenen Anlagen. Inkrafttreten der neue Technischen Anleitung zur Einhaltung der Luft am Darin erden u.a. höchstzulässige Konzentrationen für Feinstaub festgelegt, die auch bei der Genehmigung von Anlagen zu beachten sind. Initiative der Bundesregierung zur Entwicklung einer politischen Strategie zur Feinstaub-Reduzierung, die von der EU-Kommission unterstützt wird. Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zur weiteren Verringerung der für die sekundäre Partikelbildung wichtigen Vorläuferstoffe Stichstoffoxide und Ammoniak.
23 Der Ausstoß von Abgasen und EU Regelungen Der Ausstoß von Abgasen aus Kraftfahrzeugen wird auf EU Ebene geregelt: 1) Die Grenzwertestufe Euro 4 für Pkw ab 2005 halbiert unter anderem die zulässige Partikelmasse von Diesel PKW auf 25 mg/km. Partikelwerte für PKW Abgasnorm Partikelgrenzwert Euro 1 (ab 1992) 180 mg/km Euro 2 (ab 1996) 80 mg/km Euro 3 (ab 2000) 50 mg/km Euro 4 (ab 2005) 25 mg/km 2) Die Abgasnorm Euro 4 für leichte Nutzfahrzeuge gilt erst ab 2006 und schreibt für diese einen Partikelwert für PM10 von 60 mg/km fest. 3) Ab 2010 will die EU-Kommission die Abgasgrenzwerte für PKW mit der Euro 5 Norm weiter schärfen und dem Stand der Technik anpassen. 4) Die neue Abgasnorm für LKW Euro 5 schreibt ab 2008 zur Abgasierung strengere Anforderungen an schwere Nutzfahrzeuge vor. 5) Die EU-Kommission hat der Initiative der Bundesregierung zugesagt, einen Vorschlag für eine weitere Grenzwertstufe Euro 6 zur Verschärfung der Bestehenden LKW-Abgasstandards für Partikel und Stichoxide vorzulegen
24 Emissionsminderungsmaßnahmen im Straßenverkehr Folgende kurz-und längerfristige Maßnahmen: Nasse Straßenreinigung gegen Aufwirbelungen Tempo 30 auf Hauptstraßen mit Grenzwertüberschreitungen, Nutzervorteile für saubere Fahrzeuge (Gasfahrzeuge, Partikelfilter, KAT), Befristete Verkehrsverbote für LKW ohne Partikelfilter, Reduzierung der Parkmöglichkeiten, d,h, weniger Individualverkehr Vorrang für Busse und Bahnen (auf Busspuren), zusätzlich befristete attraktive Angebote (Fahrpreise), Zufahrt nur noch für Diesel-PKW und LKW mit Partikelfilter (auch Nachrüstung bei PKW), Busse, Müllfahrzeuge und andere kommunale Versorgungsfahrzeuge auf Erdgas und Partikelfilter umstellen, Im Einzelfall gegen hohe punktuelle Überschreitungen Bau von Umgehungsstraßen.
25 Verkehrsbezogene Maßnahmen in Bayern Als Maßnahmen sind insbesondere verkehrsbezogene Maßnahmen vorgesehen, wie z. B. die Verbesserung des Verkehrsmanagements, der Ausbau von Park+Ride bzw. Bike+Ride Anlagen, der Ausbau von Straßenbahn-, S- bzw. U-Bahnnetzen, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, Verkehrssteuerungssysteme, der Bau von Umgehungsstraßen sowie verstärktes Mobilitätsmanagement für Schulen, Betriebe, Neubürger bzw. besondere Zielgruppen.
26 Emissionsminderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Zielführende Maßnahmen in der Betriebsführung: Verbesserte Fütterungs-, Entsorgungs- und Lüftungsstrategien, Angefeuchtetes Futter, Verbesserung der Futterqualität, Geschlossene Lagerung des Wirtschaftsdüngers, Optimierung der Einstreumaßnahmen Anpassung des Stallklimas Die emissionsarme Ausbringung der Wirtschaftsdünger mit modernen Geräten und ihre sofortige Einarbeitung in den Boden usw.
27 Ergriffene Maßnahme Die Bundesregierung hat: regenerative Kraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit, Erdgas und Flüssiggas zur Markeinführung als besonders emissionsarme fossile Kraftstoffe durch einen ermäßigten Steuersatz gefördert. Die deutsche Automobilindustrie hat begonnen, Modelle mit Partikelfilter anzubieten und hat sich verpflichtet, ab 2008 alle Dieselneufahrzeuge damit ausrüsten. Man hat vor: zügig mit den Ländern eine Einigung über ein nationales Anreizprogramm für Diesel-Pkw zu erzielen, die vorzeitig den neuen Grenzwert für Partikel von 5 mg/km einhalten oder durch Nachrüstung jeweils eine Euro-Norm Grenzwertsstufe überspringen. Neufahrzeuge sollten über die Kfz-Steuer bis 2007 einmalig mit 350 Euro und nachgerüstete Dieselfahrzeuge einmalig mit 250 Euro steuerlich entlastet werden. Dafür zu sorgen, dass an ausgewählten Messstellen auch die Belastung mit PM 2,5 und die Zusammensetzung der Partikel erfasst werden.
28 Aktivitäten in dem Bereich EU Luftreinhaltepolitik im Rahmen des Clean Air for Europe Programms mit der Entwicklung einer Strategie zur Verminderung der Staubbelastung. Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die mit ihren Mitgliedstaaten einen noch größeren geographischen Raum als die EU abdeckt, setzte die Staubbelastung auf ihre Tagesordnung. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer UNECE weite Strategie zur Reduktion von Feinstaubemissionen einzusetzen. Die EU-Kommission unterschützt diese Aktivität.
29 Reduzierung in anderen Ländern In London hat die 2003 eingeführte City-Maut in Höhe von ca. 7,5 Euro zu 18 % weniger Verkehr und 12 % weniger Staub geführt. In Italien gibt es Fahrverbote, die generell, nur sonntags oder abwechselnd für Fahrzeuge mit geradem oder ungeradem Kennzeichen gelten. In Österreich gibt es Subventionen für Partikelfilter bei Dieselfahrzeugen sowie Förderung von Biodiesel.
30 Nur mit einer aufeinander abgestimmten Kombination von gesetzlichen Regeln und Vorgaben sowie gezielter Aufklärungsarbeit kann das Ziel der Reduktion der PM10-Emmissionen und- Immissionen im Sinne der EU- Richtlinie erreicht werden. Sind vielleicht auch Grenzwerte für die ultrafeine Stäube nötig? Die neue EU-Richtlinie zur Luftqualität ist nur eine Etappe.
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Einen schönen Abend!
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