Eröffnungsbilanz 2008 Erläuterungen Anhang A zur Anlage 5.2a

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1 E R L Ä U T E R U N G E N A. Allgemeine Angaben Die Eröffnungsbilanz des nph wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW aufgestellt. Die (erste) Eröffnungsbilanz auf den enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Eröffnungsbilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt worden. Vereinfachungsverfahren wurden nicht angewandt. 2. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften linear vorgenommen. 3. Eine Bewertung von Finanzanlagen zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten entfällt. 4. Die Ansetzung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen zum Nennwert entfällt ebenso wie ein Forderungsspiegel. 5. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 6. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte zweckgebundene Pauschalen und Zuwendungen für eigene Investitionen. 7. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Eröffnungsbilanzstichtag vorlagen, gebildet. 8. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht dem jeweiligen Zahlungsbetrag. Einzelheiten sind aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 9. Die Ausweisung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, entfallen. Im folgenden werden zu den einzelnen Positionen der auf S. 5 dargestellten Bilanz Erläuterungen gegeben. Die dabei verwendeten arabischen Gliederungsnumern entsprechen denen der jeweiligen Positionen in der Bilanz. 6

2 B. Angaben zur Bilanz und Bewertung B1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze A K T I V A 1. A n l a g e v e r m ö g e n 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bei immateriellen Gegenständen handelt es sich um Vermögensgegenstände, die körperlich nicht fassbar sind, z.b. Konzessionen und Lizenzen. Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Darüber hinaus müssen die Vermögensgegenstände selbständig bewertbar sein. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Hier werden die Lizenzen für die Software ausgewiesen. 1.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen umfasst alle Betriebsmittel, die gem. 33 I Satz 2 GemHVO dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung zu dienen. Vorraussetzungen für eine Bilanzierung sind das wirtschaftliche Eigentum und eine selbständige Bewertbarkeit des einzelnen Anlagegutes. Eine Mindestgliederung des Sachanlagevermögens ist in 41 III Nr. 1.2 GemHVO enthalten Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Nach 41 III GemHVO sind in der Eröffnungsbilanz die unbebauten Grundstücke zu aktivieren. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Lt. GemHVO ist eine Unterteilung vorgesehen in Grünflächen Ackerland Wald und Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke. Grundlage für die Ermittlung der Grundstücksfläche des nph sind die aktuellen Daten im automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und in der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Die Bewertung erfolgte durch den FB 62 (Geschäftstelle Gutachterausschuss) des Kreises Paderborn und orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsart, hier eine Grünfläche. 7

3 Dieser Bilanzposten umfasst für den nph die 1998 in Niederntudorf erworbene Freifläche zur Nutzung als Bahngelände in einer Größe von 444 qm. Für die Bewertung des Grundstückes wurden 10 für Grünland im Innenbereich zu Grunde gelegt Infrastrukturvermögen In der Bilanzposition sonstige Bauten des Infrastrukturvermögen werden die in 2001 beschafften beiden Behelfsbahnsteige an den Haltepunkten Borchen und Niederntudorf erfasst und mit jeweils bewertet. Weiterhin wurden hier durch körperliche Bestandsaufnahme zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten die auf den Bahnhöfen im nph-verbundgebiet aufgestellten 12 Bahnhofsvitrinen erfasst und mit insgesamt aktiviert Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Die beweglichen Vermögensgegenstände werden bei Anlagenzugängen der letzten Jahre mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die zeitanteiligen Abschreibungen vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme bis zum Eröffnungsbilanzstichtag, erfasst. Bei geringwertigen Vermögensgegenständen ist von der Möglichkeit der Sofortabschreibung im Jahr des Zuganges Gebrauch gemacht worden. Maschinen, technische Anlagen Hier sind alle Maschinen und technischen Anlagen zu bilanzieren, die nicht anderen Bilanzpositionen zuzuweisen sind. Weiterhin fallen hierunter Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne, die vom unbeweglichen Vermögen abzugrenzen sind. Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes oder Gebäudes sind, sowie selbständige Bauwerke oder Gebäudebestandteile, wenn durch diese das Gewerbe unmittelbar betrieben wird, sie in Ausübung des Gewerbebetriebes somit eine ähnliche Funktion wie Maschinen haben. Hier sind die in den Büroräumen installierte Beleuchtungsanlage, der Konica/Minolta Farbkopierer, das Laminiergerät und die Klimaanlage im Technik- sowie EDV-Raum mit einem Wert von insgesamt bilanziert. Fahrzeuge Unter der Position Fahrzeuge sind die im wirtschaftlichen Eigentum des nph stehenden Fahrzeuge zu erfassen. Insgesamt sind beim nph zwei Fahrzeuge im Einsatz. Es sind dies das Mercedes Infomobil und der Fiat Kleinbus mit fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu einem Wert von insgesamt

4 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören die Teile des Anlagevermögens, die nicht unmittelbar bzw. mittelbar zur Produktion genutzt werden. Dies sind in erster Linie die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens in den angemieteten Geschäftsräumen des nph. Hierzu zählen insbesondere Möbel / Büroausstattung sowie EDV Hardware. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 gelten als im Jahr des Zugangs aktiviert sowie planmäßig und vollständig abgeschrieben. Daher werden in der Eröffnungsbilanz bis auf wenige Ausnahmen keine geringwertigen Wirtschaftsgüter dargestellt. Insgesamt werden in der Anlagebuchhaltung 208 Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung geführt. Hiervon sind allein 23 Stellwände in den nph - Centern bei den Kommunen als Vermögensgegenstände verzeichnet. Die Erfassung dieser Anlagegüter erfolgte in den Geschäftsräumen des nph anhand von Zähllisten Ende Die Richtigkeit wurde durch die Inventurverantwortlichen bescheinigt. Die nach dem Inventurstichtag vorgenommenen Beschaffungen wurden berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zum Anlagevermögen gehen aus dem diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel hervor Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen beinhalten geldliche Vorleistungen des nph auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Hierbei ist der Geldfluss zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Diese Bilanzposition entfällt beim nph. 1.3 Finanzanlagen Nach den Vorgaben des NKF sollen Beteiligungen der öffentlichen Hand nach unterschiedlichen Verfahren bewertet werden und in dieser Bilanzposition aktiviert werden. Grundsätzlich liegt gemäß 41 GemHVO eine Beteiligung vor, wenn eine längerfristige Bindung der Kommune an die Beteiligung vermutet werden kann. Der nph ist an keinem Unternehmen beteiligt Wertpapiere des Anlagevermögens Dieser Bilanzposten entfällt beim nph. 9

5 2. U m l a u f v e r m ö g e n 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem tatsächlichen Wert zum Bilanzstichtag anzusetzen. Zweifelhafte Forderungen werden mit dem wahrscheinlich zu erzielenden Wert angesetzt. Uneinbringliche und erlassene Forderungen sind abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag bestehen für den nph keine offenen Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Es sind keine Forderungen anzusetzen Privatrechtliche Forderungen Es sind keine Forderungen anzusetzen Sonstige Vermögensgegenstände Es sind keine Forderungen anzusetzen 2.4 Liquide Mittel Als liquide Mittel zum wurden ausgewiesen: Barkassenbestand 103,68 Girokonten Sparkasse Paderborn 6.519,08 Tagesgelder ,78 Sie betreffen im Wesentlichen den Bankbestand. insgesamt Aktive Rechnungsabgrenzung Die Rechnungsabgrenzungsposten nach 42 Abs.1 GemHVO wurden auf Grundlage der Jahresrechnung 2007 ermittelt. Es handelt sich hierbei um vor dem Abschlussstichtag geleistete Kfz-Steuern, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 10

6 P A S S I V A 1. E i g e n k a p I t a l 1.1 Allgemeine Rücklage Der Betrag, der in der allgemeinen Rücklage auszuweisen ist, ergibt sich rechnerisch aus der Differenz des Aktivvermögens und der sonstigen Passivposten. 1.2 Sonderrücklagen Diese Position entfällt beim nph. 1.3 Ausgleichsrücklage Gem. 75 Abs. 3 GO NRW i.v.m. 19 a Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ist eine Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals zusätzlich zur allgemeinen Rücklage anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allgemeinen Zuweisungen gebildet werden. Grundlage für die Ermittlung ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Das Eigenkapital beträgt Daraus errechnet sich als Rücklagenbetrag (1/3 Eigenkapital) Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 2. S o n d e r p o s t e n 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Zuwendungen sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber bewilligt bzw. gezahlt werden. Diese Zuwendungen werden hauptsächlich für die Anschaffung und Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens gewährt und werden passivisch als Sonderposten ausgewiesen. Diese Sonderposten werden über die Nutzungsdauer des zuwendungsfinanzierten Gegenstandes erfolgswirksam aufgelöst. Die Höhe der Sonderposten per entspricht dem ermittelten Wert des Anlagevermögens. 11

7 3. R ü c k s t e l l u n g e n Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grund und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Bei den Rückstellungen handelt es sich nicht um Eigenkapital. Sie sind eine Ergänzung zu den Verbindlichkeiten und dem Fremdkapital zuzuordnen. Die Bildung von Rückstellungen bewirkt, dass künftige Vermögensminderungen bereits im Jahr der rechtlichen Entstehung oder wirtschaftlichen Verursachung berücksichtigt werden. 36 GemHVO sieht Rückstellungen vor für Ungewisse Verbindlichkeiten (Pensionsverpflichtungen etc.) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Entfällt beim nph. 3.4 Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Gem. 36 IV GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach um Abschlussstichtag nicht genau bekannt sind, Rückstellungen zu bilden. Überstunden Soweit Arbeitnehmer die Normalarbeitszeit überschritten haben, ist hierfür eine Rückstellung zu bilden. Überstunden mit einem nicht geringfügigen Betrag wurden zum Bilanzstichtag nicht festgestellt. Urlaub Haben Arbeitnehmer den ihnen auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen zustehenden bezahlten Urlaub bis zum Abschlussstichtag noch nicht im vollen Umfang beansprucht, ist hierfür eine Rückstellung zu bilden. Zum wurden insgesamt 45 Resturlaubstage festgestellt. Es ist für jeden Mitarbeiter zunächst nach dem Gesamtjahresbrutto des Jahres 2007 der jeweilige Wert je Arbeitsstunde zu ermitteln. Nach geltender Arbeitszeit von 38,5 Std./Woche ergibt sich nach KGSt ein Jahreswert von Das Gesamtjahresbrutto ist durch vorstehenden Wert zu dividieren. Zur Berechnung der zu bildenden Rückstellung wird pro nicht genommenen Urlaubstag 7,7 Std. zu Grunde gelegt und anschließend mit dem ermittelten Stundenwert multipliziert. 12

8 4. V e r b i n d l i c h k e i t e n 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten für Liquiditätssicherung Gem. 89 II GO dürfen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zur Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages aufgenommen werden (Kassenkredite). Der erlaubte Betrag belief sich zum auf Wegen der positiven Liquidität zum Bilanzstichtag wurde dieser Kassenkredit nicht in Anspruch genommen. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen Zu den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen, zählen u.a. Leasingverträge, Restkaufgelder in Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen, Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge. Beim NPH bestehen solche Verbindlichkeiten nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Es sind keine Verbindlichkeiten anzusetzen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Es sind keine Verbindlichkeiten anzusetzen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Diese wurden zum Bilanzstichtag mit insgesamt ,08 ermittelt. Es handelt sich hierbei in Höhe von 7.199,42 um im Dezember 2007 von den Mitarbeitern einbehaltene Steuern nach 41 a EStG und 5 KiStG zur Fälligkeit an das Finanzamt zum und um diverse sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ,65, die sämtlich im Haushaltsjahr 2008 beglichen wurden. 5. P a s s i v e R e c h n u n g s a b g r e n z u n g Diese Bilanzposition entfällt beim nph. 13

9 B2 Sonstige Angaben Nach 41 GemHVO hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Die Eröffnungsbilanz wurde entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe gegliedert. Posten der Bilanz, die keine Beträge ausweisen, wurden gem. 41 Abs.5 GemHVO aus Gründen der Übersichtlichkeit überwiegend nicht aufgeführt. 14

10 Hier bitte den Anlagenspiegel einkleben 15

11 hier bitte den Verbindlichkeitsspiegel einkleben 16

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