Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III und II

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1 Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III und II

2 Wichtigste (aktuelle) Leistungen zur Eingliederung nach SGB II /III SGB II : Aktivierungshilfen Leistungen zur Eingliederung ( 16 ff) - 16 a Job- Perspektive Verweis auf Leistungen nach SGB III ABM, Trainingsmaßnahmen, Beauftragung von Dritten mit Eingliederungsleistungen Sonstige weitere Leistungen kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung ) Arbeitsgelegenheiten

3 Aktueller Hintergrund für die Gesetzesinitiativen Streichung/Einschränkung der sonstigen weiteren Leistungen (SWL) als Eingliederungsinstrument nach SGB II durch Anweisung aus dem BMAS ( 25% aller Maßnahmen für Jugendliche waren SWL) Neuorganisation der Umsetzung des SGB II nach BGH Urteil (Nachfolgeregelung für ARGEn, Verstetigung der kommunalen Option)

4 (Offizielle )Zielsetzung der Neuausrichtung durch Gesetzgeber Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente durch Straffung der Gesetze Instrumente sollen verständlicher und übersichtlicher werden Ziel der Arbeitsförderung soll neu beschrieben werden z.b. der sozialpolitische Auftrag Lokale Handlungsspielräume sichern Konsequente Anwendung des Vergaberechtes und der Ausschreibungspflichten

5 In- offizielle Zielsetzungen der Neuausrichtung Verbesserung der Arbeitsvermittlung durch sog. Vermittlungsbudget Kostenkontrolle Stärkung der Position und des Modells der ARGE in anderer Rechtsform elegante Variante der getrennten Aufgabenwahrnehmung Einfluss und Kompetenz der BA soll weiterhin gesichert werden auch nach BGH- Urteil (Rechtswidrigkeit des jetzigen ARGE-Modells) rechtliche Unsicherheiten bei der Umsetzung der Sonstigen weiteren Leistungen (ehem SGB II) beseitigen durch Überführung in das Vermittlungsbudget, freie Förderung usw.

6 Neuorganisation zur Umsetzung des SGB II Umwandlung der ARGEN in Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) als Mischbehörden von Arbeitsagenturen und Kommunen, die zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung verpflichtet werden. Modell der Beiräte soll beibehalten werden. Rechts- und Fachaufsicht Bund über Trägerversammlungen Zukunft der Optionskommunen soll gleichfalls durch Grundgesetzänderung gesichert werden, Zahl soll auf 69 festgeschrieben statt ausgeweitet werden. Dem Bund soll die Rechtsaufsicht über die Kommunen (bislang Landeskompetenz) übertragen werden.

7 Erste Einschätzung zu möglichen Tendenzen Deutlicher Rückgang der bekannten Instrumente ABM nur noch für Bezieher von Arbeitslosengeld I (SGB III) Arbeitsgelegenheiten (MAE) SGB II statt dessen mehr sog. Aktivierungshilfen und AGH mit Entgeltvariante dafür verstärkte Förderung von sog. Eingliederungszuschüssen, Einstiegshilfen, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen z.b. im Rahmen der Job-Perspektive ( 16 e neu) Ausschreibungspflicht bedeutet für kleine Träger, kaum noch Instrumente der Arbeitsförderung in Anspruch nehmen zu können

8 Ausgewählte Neuregelungen im SGB III 37 SGB III neu Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung Potenzialanalyse (vormals Profiling/ Assessment) soll zur Grundlage der Eingliederungsvereinbarung durchgeführt werden)- analog der Regelungen im SGB II Abschluss der Eingliederungsvereinbarung unmittelbar nach Arbeitssuchendmeldung weitere Verschärfung der Verpflichtung zur Eigeninitiative, Verschärfung der Sanktionen/Sperrzeiten

9 Weitere Neuerungen im SGB III 421h Erprobung innovativer Ansätze Wegfall der sog. Freien Förderung gem. 10 SGB III dafür Einführung eines sog. Experimentiertopfes zur Erprobung lokaler,innovativer Projekte (lediglich 2% des Eingliederungstitels) 45 neu Einführung eines Vermittlungsbudgets Zusammenfassung von Einzelleistungen (Zuschüsse von Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Überbrückungsgeld) Entscheidung über Gewährung liegt beim Vermittler/Fallmanager

10 Neuerungen im SGB III 46 neu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Zusammenfassung verschiedener Maßahmen zu einem Instrument Streichung verschiedener Maßnahmen: - Beauftragung Dritter ( 37 ) - Trainingsmaßnahmen ( 37c) - Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsleistungen ( 421) - Aktivierungshilfen ( 421 Abs. 3a) Heranführung an Beschäftigung, Ausbildung, Vermittlung und Betreuung flexible Dauer, aber Einschränkung betrieblicher Trainingsmaßnahmen auf max.4 Wochen, Vermittlung beruflicher Kenntnisse auf max. 8 Wochen insb. für Jugendliche gedacht, soll Ersatz für den Wegfall der sonstigen weiteren Leistungen (SWL) darstellen Anwendung des Vergaberechts!

11 Neuerungen im SGB III 61a neu Einführung des Rechtsanspruches auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme der nachträgliche Hauptschulabschluss soll ausschließlich über eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) zu realisieren sein (Wegfall der Möglichkeit, den Schulabschluss im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen, SWL oder AGH zu erlangen) Problem: hohe Zugangsschwelle, hohe Anforderungen, Fachkonzept BVB muss angepasst werden Ausschreibungspflicht!

12 Neuregelungen SGB III 240 neu Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung zwingende Anwendung des Vergaberechts 241 neu Ausbildungsbegleitende Hilfen berufsbezogene Kenntnisse sollen in der Muttersprache der Migranten vermittelt werden 242 neu- Außerbetriebliche Berufsausbildung Träger sollen im Falle eines Abbruchs der Maßnahme, den Teilnehmer eine Bescheinigung über absolvierte Teile ausstellen Wegfall der Förderung für das Jugendwohnen

13 Neuregelungen im SGB II- Eingliederungsleistungen 16 ff neu 16 a- Kommunale Eingliederungsleistungen Betreuung minderj. Kinder.. häusliche Pflege usw. Schuldnerberatung psychosoziale Betreuung Suchtberatung 16b Einstiegsgeld 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen 16d Arbeitsgelegenheiten 16e Leistungen zur Beschäftigungsförderung- Job- Perspektive (ehem. 16a) Streichung von ABM für Arbeitsuchende im SGB II

14 Neuregelungen im SGB II 16 f Erprobung innovativer Ansätze - Freie Förderung ehem SWL bis zu 2% des Eingliederungstitels, Beschränkung auf 24 Monate deutliche Einschränkung der sonstigen weiteren Leistungen (SWL) Neufassung der Arbeitshilfe der BA zur Umsetzung Möglichkeit, im Rahmen der SWL Förderprogramme des ESF und der Länder bzw. Projekte der Jugendämter ko- zu finanzieren entfällt Rechtskreisübergreifende Projekte sind gefährdet, Einschnitte in der Förderlandschaft hinsichtlich innovativer Projektansätze

15 Einschätzung aus Sicht des PARITÄTISCHEN Dezentraler Ansatz der Arbeitsmarktförderung bedeutet große regionale Unterschiede Jede 5. Maßnahme war bis dato eine SWL- es entstehen Förderlücken vor allem im Bereich U-25 Jährige- Leistungen nach 13 KJHG gewinnen wieder mehr an Bedeutung Ersatzmaßnahmen sind größtenteils zwingend ausschreibungspflichtig, regionale Handlungsspielräume werden durch beschränktes Budget der freien Förderung (2%) deutlich beschnitten Schnittstellen zum SGB VIII und SGB XII sind unklar

16 Relevante Regelungen für freie Träger Bedeutungszuwachs für BvB- Maßnahmen neue Kombination von Aktivierungshilfen/BvB ab 2009 Vorgaben zur Anwendung des Vergaberechts (Angebote des PARITÄTISCHEN zu VOAL geplant) Ausgestaltung der neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (SGB II und III) Altenpflege als verstärktes Ausbildungsfeld für Benachteiligte Wegfall der ABM im Rechtskreis des SGB II

17 Handlungsoptionen bis zur Einführung Kontakte zu Bundestagsabgeordneten nutzen und auf mögliche Konsequenzen hinweisen Mitglieder über die grundsätzliche Entwicklung zur Inanspruchnahme von Arbeitsmarktinstrumenten informieren: - tendenziell weiter rückläufig - Charakter der Maßnahmen ist stark eingliederungsorientiert, Klienten haben hohen Anleitungsbedarf - Ausschreibungspflicht für immer mehr Maßnahmen

18 Zeitrahmen zur Einführung der Neuregelungen Verabschiedung Bundeskabinett am 7. Oktober Lesung im Bundestag war am 13. November 2008 Öffentliche Anhörung im AA Arbeit und Soziales am und 3. Lesung im Dezember 2008 Geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2009

19 Ergebnisse der Fachtagung/ Vorträge sind ab Mitte nächster Woche auf der Homepage www. jugendsozialarbeit-paritaet.de eingestellt. Dort finden Sie immer aktuelle Infos zu Jugendsozialarbeit und Arbeitsmarkt

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