40 Jahre Frauenstimmrecht und 30 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung
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- Babette Möller
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1 Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Bureau cantonal de l égalité entre la femme et l homme 40 Jahre Frauenstimmrecht und 30 Jahre Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung Chronologie der Abstimmungen zu den politischen Rechten und zur Gleichberechtigung der Frauen auf Bundes- und Kantonsebene; Pionierinnen in der Berner Politik 1. Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts im Kanton Bern Nachdem am 2. Februar 1971 das Stimm- und Wahlrecht von Frauen auf eidg. Ebene eingeführt wurde, zogen die Berner am 12. Dezember 1971 nach. Hinter der Einführung des Frauenstimmrechts steht auch im Kanton Bern das ausdauernde Engagement von Frauenorganisationen, Aktionskomitees und engagierter Politiker, die mit Vorstössen, Eingaben, Petitionen und Initiativen versuchten, die gleichen politischen Rechte von Mann und Frau voranzubringen Abschaffung des tellpflichtigen Frauenstimmrechts (steuerpflichtiges Stimmrecht) auf Gemeindeebene. Fortan wurden alle Frauen vom Stimmrecht auf Gemeindeebene ausgeschlossen Volksabstimmung zum Gesetz über die Wählbarkeit von Frauen als Mitglieder von Schulkommissionen. -> Ablehnung zu 71.1% Volksabstimmung zur Revision des Gesetzes über das Gemeindewesen: U.a. Änderung von Art. 29: fakultative Einführung der Wählbarkeit von Frauen als Mitglieder von Schulkommissionen, Kommissionen für Armenwesen, für Gesundheitswesen und für Kinder- und Jugendfürsorge. -> Annahme Volksabstimmung zur Änderung des Gesetzes über das Gemeindewesen: Änderung von Art. 27: Einführung der Wählbarkeit von Frauen in Vormundschaftskommissionen. -> Annahme zu 50.8% Volksabstimmung zur Einführung des fakultativen Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene. Die Vorlage kam als Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative vom 17. Juli 1953 zur Abstimmung, welche die Einführung des vollen Stimm- und Wahlrechts in den Angelegenheiten der Einwohner- und Burgergemeinden verlangt hatte. -> Ablehnung zu 54.4% Volksabstimmung zur Änderung des Gesetzes über das Gemeindewesen. Die Vorlage sah vier Änderungen vor, um die staatsbürgerliche Stellung von Frauen zu verbessern, die wichtigste war die Einführung des fakultativen Frauenstimmrechts. -> Annahme zu 52.2% (Stimmbeteiligung 45%) führten 130 Gemeinden das Gemeindestimmrecht für Frauen ein, Ende 1970 hatten die Frauen bereits in 277 Gemeinden das Stimmrecht. Die Einführung des Frauenstimmrechts setzte in jeder Gemeinde eine Änderung des Organisationsreglements voraus, dem die Mehrheit der stimmberechtigten Männer zustimmen musste Volksabstimmung zur Abänderung von Art. 3 und Art. 13 der Staatsverfassung des Kantons Bern: Einführung des Frauenstimm- und wahlrechtes in kantonalen Angelegenheiten. -> Annahme zu 82.9% Volksabstimmung zur Abänderung des Gesetzes über das Gemeindewesen: Einführung des obligatorischen Frauenstimm- und Wahlrechts in Gemeindeangelegenheiten. -> Annahme zu 76%.
2 Seite 2 2. Die ersten Frauen in Grossrat und Regierungsrat des Kantons Bern Wahlen 1974: 10 Grossrätinnen Von links nach rechts: Marion Kretz-Lenz (SVP), Ruth Hamm (SP), Clairelise Renggli (FDP), Susanne Burke (CVP), Odette Bretscher (FDP), Hanni Schweizer (SVP), Monika Etter (CVP), Agnes Sauser- Imobersteg (SVP), Marie Boehlen (SP), Ruth Geiser-Imobersteg (SVP). Das Foto wurde freundlicherweise von der Gosteli-Stiftung, Archiv für Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung, Worblaufen, Bestand Marie Boehlen, zur Verfügung gestellt. Anteil der gewählten Frauen und Männer im Berner Grossrat von Siehe: (letzter Zugriff: )
3 Seite 3 Berner Regierungsrätinnen bis heute Leni Robert-Bächtold Dori Schaer-Born (SP) Elisabeth Zölch (SVP) (GFL) (1.Regierungs präsidentin 1996/1997) Dora Andres (FDP) Barbara Egger-Jenzer Beatrice Simon-Jungi (SP) (BDP) Ab 2002 Ab 2010 Bilder und Lebensläufe sind auf der Webseite zu finden. 3. Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf nationaler Ebene Hier brauchte die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts zwei Anläufe. Die erste Abstimmung fand 1959 statt. Die Vorlage wurde mit 66.9% der Stimmen verworfen. Die Stimmbeteiligung betrug 67.5%. Die zweite und erfolgreiche Abstimmung war am 7. Februar Mit 65.7% der Stimmen wurde die Vorlage angenommen. Im Kanton Bern fand sie bei 66.5% der Stimmberechtigten Zustimmung. Die höchste Zustimmung wurde im Kanton Genf erreicht (91.1%), die höchste Ablehnung im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 71.1%. Die Vorlage vermochte die Berner unterdurchschnittlich zu mobilisieren (51.3% vs. 57.7%). Die Abstimmung führte zur Änderung von Art. 74 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874, die fortan wie folgt lautete: 1 Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten. 2 Stimm- und wahlberechtigt bei solchen Abstimmungen und Wahlen sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach dem Rechte des Bundes vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen sind.
4 Seite 4 4. Die ersten Bernerinnen in Nationalrat, Ständerat und Bundesrat Geneviève Aubry (FDP) die erste Nationalrätin - Geboren am 4. März 1928 in La Chaux-de-Fonds. - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin. - Journalistin Gründung der Frauengruppe der Force démocratique, Vorsitz bis bis 1980 Grossrätin im Kanton Bern bis 1995 Nationalrätin des Kantons Bern. 2 Anteil der Bernischen Nationalrätinnen und Nationalräte (BFS) Nationalratswahlen ab 1971: Mandate des Kantons Bern 100% 90% 80% 70% 100% 100% 97% 90% 83% 76% 81% 74% 69% 69% 60% 50% 40% 30% 31% 31% 24% 26% 20% 17% 19% 10% 10% 0% 0% 0% 3% Wahljahr Anteil Nationalrätinnen Anteil Nationalräte Nach der Einführung des Eidg. Stimm- und Wahlrechts von Frauen vergingen zwei Wahlen, bis im Kanton Bern die erste Nationalrätin gewählt wurde. 3 Heute sind 34.6% der Berner Sitze durch Frauen besetzt (9 Frauen/17 Männer). Christine Beerli (FDP) die erste Berner Ständerätin - Geboren am 26. März 1953 in Biel - Ausbildung zur Rechtsanwältin bis 2003, Direktorin Hochschule für Technik und Architektur, Biel bis 2007 Direktorin Departement Technik und Informatik der Berner Fachhochschule - Seit 2008 Vizepräsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz bis 1983 Parlamentarierin im Stadtrat von Biel bis 1991 Grossrätin des Kantons Bern bis 2003 Ständerätin des Kantons Bern. 4 Bildquelle : 2 Siehe: (letzter Zugriff: ) 3 Siehe: 1.xls (letzter Zugriff: ) 4 Siehe: (letzter Zugriff: )
5 Seite 5 Simonetta Sommaruga (SP) die erste Berner Bundesrätin - Geboren am 14. Mai 1960 in Sins (AG), aufgewachsen im Freiamt. - Ausbildung zur Pianistin bis 1999 Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, von 2000 bis 2010 Präsidentin der Stiftung bis 2005 Gemeinderätin in Köniz (Vorsteherin Feuerwehr und Zivilschutz) bis 2003 Nationalrätin des Kantons Bern bis 2010 Ständerätin des Kantons Bern September 2010: Wahl in den Bundesrat. - Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. 5 Bildquelle: JUSO Schweiz Jahre Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung Art. 8 Rechtsgleichheit 3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 Die politische Gleichstellung von Frau und Mann zog nicht automatisch die rechtliche Gleichstellung nach sich. Erst mit der Volksabstimmung vom 14. Juni 1981 zum Bundesbeschluss vom über die Volksinitiative Gleiche Rechte für Frau und Mann (Gegenvorschlag) wurde der Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen verankert. Die Vorlage wurde mit 60.3% der eingegangenen Stimmen angenommen. Im Kanton Bern fand die Vorlage die Zustimmung bei 61.4% der Stimmenden. Die höchste Zustimmung wurde im Kanton Genf erreicht (85.2%), die höchste Ablehnung im Kanton Appenzell Innerrhoden (68.2%) fand die Gleichberechtigung von Frau und Mann auch in die neue Verfassung des Kantons Bern Eingang 6 : Art. 10 Rechtsgleichheit 1 Die Rechtsgleichheit ist gewährleistet. Diskriminierungen, insbesondere aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Herkunft, Lebensform sowie politischer oder religiöser Überzeugung sind in keinem Fall zulässig. 2 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie haben ein Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen und Ämtern, auf gleiche Ausbildung sowie auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. 3 Kanton und Gemeinden fördern die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Sinne der Verfassungsbestimmungen richteten Bund und etliche Kantone Gleichstellungsfachstellen ein. Im Kanton Bern wurde die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern unter der Leitung von Marie-Louise Barben am 3. September 1990 eröffnet. Im gleichen Jahr wurde die kantonale Fachkommission 5 Siehe: (letzter Zugriff: ) 6 Verfassung des Kantons Bern, 6. Juni 1993
6 Seite 6 für Gleichstellungsfragen, eine den Regierungsrat und die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern beratende extraparlamentarische Kommission, bestellt. 7 Weiterführende Literatur - Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (Hg.): Frauen Macht Geschichte. Frauen- und gleichstellungspolitische Ereignisse in der Schweiz , EDMZ, Bern Joris, Elisabeth; Witzig, Heidi (Hg.): Frauengeschichte(n). Dokumente aus zwei Jahrhunderten zur Situation der Frauen in der Schweiz, Limmat Verlag, Zürich Joris, Elisabeth, Wegmüller, Renate (Hg.): Stimmen, wählen und gewählt zu werden sei hinfort unsere Devise und unser Ziel. Kurze Geschichte des Frauenstimmrechts in Quellen, efef Verlag, Wettingen Lüscher, Liselotte: Eine Frau macht Politik. Marie Boehlen , Zürich Wegmüller, Renate: Die Frau gehört ins Haus. Frauenstimmrecht und seine Hindernisse in der Schweiz und im Kanton Bern zugleich ein Beitrag zu Art. 4 Abs. 2 BV, Edition Soziothek, Bern Weiterführende Links EKF, Geschichte der Gleichstellung: Frauen Macht Geschichte Annabelle, 40 Jahre Frauenstimmenrecht demokratie.geschichte-schweiz.ch: Der lange Weg zum Frauenstimmrecht FGS, Analyse Grossratswahlen 2010 von Claudia Schuwey Frauenzentrale Bern, Jahr für Jahr. 90 Jahre Frauenzentrale im Kanton Bern in Kurzform / Zhenguang Cam 7 vgl. Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (OrV STA),
7 Seite 7 Anhang Volksabstimmung vom 7. Februar 1971: Bundesbeschluss vom über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten 8 Kanton Stimmber. Einger. % Stimmbet. Ja Nein % Ja % Nein Zürich 290' ' % 119'631 59' % 33.2% Bern 281' ' % 95'466 48' % 33.5% Luzern 78'768 47' % 29'459 17' % 37.3% Uri 9'671 6' % 2'477 4' % 63.7% Schwyz 24'619 14' % 5'945 8' % 57.8% Obwalden 7'057 3' % 1'668 1' % 53.3% Nidwalden 7'190 4' % 2'703 2' % 44.2% Glarus 10'403 6' % 2'692 3' % 58.7% Zug 17'121 11' % 6'699 4' % 40.1% Freiburg 51'384 27' % 19'404 7' % 28.9% Solothurn 60'309 35' % 22'030 12' % 35.9% Basel-Stadt 65'572 33' % 27'480 5' % 17.8% Basel-Landschaft 53'118 26' % 21'229 5' % 20.1% Schaffhausen 18'875 15' % 8'252 6' % 43.3% Appenzell A.-Rh. 13'496 8' % 3'485 5' % 60.1% Appenzell I.-Rh. 3'803 1' % 574 1' % 71.1% St. Gallen 97'851 58' % 27'042 31' % 53.5% Graubünden 42'694 23' % 12'778 10' % 45.2% Aargau 109'855 80' % 39'469 39' % 49.8% Thurgau 45'982 30' % 13'464 17' % 55.9% Tessin 57'981 27' % 20'527 6' % 24.7% Waadt 130'872 66' % 55'852 10' % 16.1% Wallis 57'794 30' % 24'442 6' % 20.1% Neuenburg 43'156 24' % 20'205 4' % 18.0% Genf 75'552 42' % 38'136 3' % 8.9% Schweiz 1'654' ' % 621' ' % 34.3% 8 (letzter Zugriff: )
8 Seite 8 Volksabstimmung vom : Bundesbeschluss vom über die Volksinitiative Gleiche Rechte von Mann und Frau (Gegenentwurf) 9 Kanton Stimmber. Einger. % Stimmbet. Ja Nein % Ja % Nein Zürich 703' ' % 168'099 98' % 37.0% Bern 609' ' % 108'695 68' % 38.6% Luzern 186'853 68' % 34'313 33' % 49.5% Uri 21'801 8' % 3'616 4' % 56.2% Schwyz 60'191 20' % 7'594 12' % 62.2% Obwalden 16'417 5' % 2'818 2' % 47.4% Nidwalden 19'246 7' % 3'508 3' % 50.9% Glarus 22'792 8' % 3'362 4' % 58.0% Zug 45'447 20' % 11'925 8' % 42.0% Freiburg 117'542 29' % 18'674 10' % 35.5% Solothurn 140'444 92' % 51'029 37' % 42.4% Basel-Stadt 139'188 45' % 32'354 12' % 27.6% Basel-Landschaft 137'971 44' % 30'540 13' % 31.4% Schaffhausen 43'514 30' % 16'673 11' % 41.7% Appenzell A.-Rh. 30'578 11' % 4'743 6' % 57.8% Appenzell I.-Rh. 8'398 2' % 805 1' % 68.2% St. Gallen 236'282 74' % 34'073 39' % 53.7% Graubünden 102'925 30' % 16'830 13' % 44.0% Aargau 276'126 86' % 44'782 41' % 47.9% Thurgau 108'319 40' % 19'469 20' % 51.7% Tessin 153'826 43' % 28'438 14' % 33.7% Waadt 315'081 79' % 54'073 24' % 31.1% Wallis 138'769 33' % 15'237 17' % 53.9% Neuenburg 97'585 30' % 20'095 10' % 33.9% Genf 184'503 68' % 57'507 10' % 14.8% Jura 41'282 11' % 8'450 2' % 23.5% Schweiz 3'958'454 1'343' % 797' ' % 39.7% 9 (letzter Zugriff: )
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