Jahrgang 3 Freitag, den 17. Februar Nummer 2. Die Thyra im Februar 2012 (bei Berga) Foto: Jürgen Hermann INHALT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrgang 3 Freitag, den 17. Februar Nummer 2. Die Thyra im Februar 2012 (bei Berga) Foto: Jürgen Hermann INHALT"

Transkript

1 Goldene Aue Kurier Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Goldene Aue mit den Mitgliedsgemeinden Berga, Brücken-Hackpfüffel, Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) und Wallhausen Jahrgang 3 Freitag, den 17. Februar Nummer 2 Die Thyra im Februar 2012 (bei Berga) Foto: Jürgen Hermann INHALT Verbandsgemeinde Goldene Aue Seite 2 Kirchennachrichten Seite 7 Geburtstage Seite 8 Informationen Seite 10

2 Goldene Aue Nr. 2/2012 Sprechzeiten der Verwaltung der Verbandsgemeinde Goldene Aue Sitz Kelbra, Lange Straße 8, Kelbra (Kyffhäuser) Tel.: /3 83-0, Fax: / info@vwg-goldene-aue.de Kelbra: Montag: Uhr, Uhr Dienstag: Uhr, Uhr, Uhr Mittwoch: Uhr, Uhr Donnerstag: Uhr, Uhr, Uhr Freitag: Uhr, Uhr Wallhausen: Tel.: /56 60 Sprechzeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr, Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Einwohnermelde-, Standesamt Außenstelle Wallhausen Tel.: / Dienstag: 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr Uhr Edersleben Sprechzeit Einwohnermeldeamt Tel.: / Donnerstag: Uhr Sprechzeit Berga: Montag kein Sprechtag Dienstag Uhr, Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Freitag Uhr Sprechzeit Tilleda: Donnerstag Uhr Verbandsgemeinde Goldene Aue Sitz: Kelbra, Lange Straße 8, Kelbra (Kyffhäuser) 1. Etage Verbandsgemeindebürgermeister Zimmer 1 Vorzimmer Verbandsgemeindebürgermeister Zimmer 2 Tel.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lehrausbildung Tel.: Geschäftsbereich I Leiterin Geschäftsbereich I und Stellvertreterin des Verbandsgemeinde- Zimmer 12 bürgermeisters Tel.: Stellvertretende Leiterin Geschäftsbereich I Zimmer 5 Kämmerei Tel.: Kommunale Rechtsangelegenheiten Zimmer 8 Tel.: Kassenangelegenheiten Zimmer 3 Tel.: Schulen Zimmer 3 Tel.: Haushaltsangelegenheiten Zimmer 4 Tel.: Tel.: Tel.: Personal/Kindertagesstätten Zimmer 10 Tel.: Lohn/Gehalt Zimmer 11 Tel.: Ratsangelegenheiten/Organisation Zimmer 13/14 Tel.: Tel.: Steuerangelegenheiten/Barkasse Zimmer 16/17 Tel.: Tel.: Sprechzeiten der Stadt Kelbra Herr Bornkessel Dienstag Gemeinde Berga Frau Schneeberg Dienstag: Donnerstag: Gemeinde Wallhausen Herr Klaus Hinsching jeweils an den Dienstagen im Monat Uhr Uhr nach Vereinbarung von Uhr in der Gemeinde Wallhausen, Hauptstraße 50 am 4. Mittwoch im Monat von Uhr im Gemeindebüro Riethnordhausen am 4. Mittwoch im Monat von Uhr im Gemeindebüro Martinsrieth Gemeinde Brücken-Hackpfüffel Herr Peckruhn Dienstag: Uhr OT Hackpfüffel jeden 1. Dienstag im Monat in Hackpfüffel von Gemeinde Edersleben Herr Koch Donnerstag: Uhr Uhr Geschäftsbereich II Erdgeschoss Leiter Geschäftsbereich II Zimmer 5 Tel.: Stellv. Leiterin Geschäftsbereich II Zimmer 3 Bauleitplanung Tel.: Feuerwehrangelegenheiten Zimmer 4 Tel.: Tel.: Liegenschaften Zimmer 6 Tel.: Tel.: Hoch- und Tiefbau Zimmer 8 Tel.: Tel.: Meldewesen Zimmer 2 Tel.: Tel.: Gewerbeangelegenheiten/Fundsachen Zimmer 10 Tel.: Ordnungswesen Zimmer 10 Tel.: Außenvollzug Zimmer 9 Tel.: Standesamt/Friedhofswesen Zimmer 12 Tel.: Tel.:

3 Nr. 2/ Goldene Aue An alle Grundstückseigentümer - Eigentum verpflichtet! Es wird immer wieder festgestellt, dass in Grundbüchern noch Verstorbene als Eigentümer eingetragen sind. Des Weiteren sind oftmals die Anschriften bzw. die Namen (bei Eheschließungen) nicht mehr auf dem derzeitigen Stand. Auch beim Kauf von Eigentumsgrundstücken sind oftmals noch die alten Adressen eingetragen. Das Grundbuchamt arbeitet generell nur auf Antrag der jeweiligen Eigentümer. Eine Bereinigung des Grundbuchblattes von Amtswegen erfolgt nicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundbuchblatt auf dem aktuellen Stand zu halten. Der jeweilige Nachweis muss für unseren Bereich beim Grundbuchamt Sangerhausen persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Die Eigentumsumschreibung mit Erbschein bzw. Testament ist bis zu zwei Jahre nach dem Tod des Eigentümers nicht kostenpflichtig. Danach erhebt das Amtsgericht Gebühren in Höhe des Erbnachlasses. Kostenfrei ist in jedem Fall die Anschriftenänderung. Lediglich für die Berichtigungen von Namensänderungen nach Eheschließungen fällt eine Gebühr von 10,00 EUR an. Die Verwaltung macht deshalb darauf aufmerksam, um künftig Verwechslungen bzw. falsche Zuordnungen zu Ihrem Nachteil zu vermeiden, die eigenen Grundbuchblätter auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Verbandsgemeinde Goldene Aue, in Kelbra (Tel / ). GB II, Liegenschaften Gemeinde Edersleben Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer 35-56/2012 Bearbeiter Frau Flechtner Beratungsfolge Gemeinderat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Zulassung der Bewerbungen für die wahl am 04. März 2012 gesetzliche Grundlage: 44 Abs. 3 Ziffer 24 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA Nr. 43, S. 568) in der zur Zeit geltenden Fassung Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. d. Fass. d. Bekanntma. v (GVBl. LSA 2004, S. 92) geä. d. Artikel 5 des Gesetzes vom (GVBl. LSA, S. 40, 48 ) i. d. zur Zeit gültigen Fassung Begründung: Der Gemeinderat beschließt über die Zulassung der Bewerber spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag. Er darf einen Bewerber nur zurückweisen, wenn die Form oder die Frist des Absatzes 1 Satz 1 des 30 des KWG LSA nicht entspricht, der Bewerber nicht wählbar ist oder seine Person nicht feststeht. Bewerbungen um das Amt des s sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag. Der Gemeinderat Edersleben, Beschluss Nr /2011 vom , hat das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des ehrenamtlichen s der Gemeinde Edersleben auf den , Uhr, festgesetzt. Die zugelassenen Bewerbungen sind spätestens am 15. Tag vor dem Wahltag in alphabetischer Reihenfolge des Namens und des Vornamens öffentlich bekannt zu machen. Nachfolgende Bewerber um das Amt des s werden für die wahl am 04. März 2012 zugelassen: 1. Koch, Wolfgang Edersleben, Dr.-Külz-Str. 115 a 2. Kümmling, Jürgen Edersleben, Dr.-Külz-Str. 121 a Beratungsergebnis: Gremium: Gemeinderat am: TOP: Anzahl Mitglieder anwesend: dafür: 11 dagegen: - Enthaltungen: - Laut Vorschlag X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Koch Gemeinde Edersleben Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer 35-55/2012 Bearbeiter Frau Flechtner Beratungsfolge Gemeinderat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters zur wahl am 04. März 2012 gesetzliche Grundlage: Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 92), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 40, 48) in der zur Zeit geltenden Fassung Begründung: Die Gemeinderäte beschließen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird Herr Hans-Jürgen Draheim, wohnhaft Neue Siedlung 15, Edersleben als Gemeindewahlleiter berufen. Zur Stellvertreter(in) des Wahlleiters wird Frau Bettina Chemnitz, wohnhaft Siedlung 236 a, Edersleben, berufen. Beratungsergebnis: Gremium: Gemeinderat am: TOP: Anzahl Mitglieder anwesend: dafür: 11 dagegen: - Enthaltungen: - Laut Vorschlag X

4 Goldene Aue Nr. 2/2012 Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Koch Nummer: 35-55/2012 Erläuterungen: Am 04. März 2012 findet die wahl der Gemeinde Edersleben statt. Wahlleiter in den Gemeinden ist der (Gemeindewahlleiter). Der Gemeinderat kann gemäß 9, Abs. 1, Satz 3, KWG LSA andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, als Gemeindewahlleiter Herrn Hans-Jürgen Draheim, wohnhaft Edersleben, Neue Siedlung 15 als Stellvertreter(in) Frau Bettina Chemnitz, wohnhaft Edersleben, Siedlung 236 a zu berufen. 14/2009, S. 383) i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung LSA vom (GVBl. LSA, S. 378) in der zur Zeit geltenden Fassung Begründung: Auf Grund des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Mansfeld - Südharz AZ: vom erteilen die Mitglieder des Stadtrates Kelbra dem für die Jahresrechnung 2009 die uneingeschränkte Entlastung gemäß der Vorschriften des 170 GO LSA vom zuletzt geändert durch die Neufassung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom (GVBl. LSA Nr.: 14/2009, S. 383) i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung LSA vom (GVBl. LSA, S. 378) in der zur Zeit geltenden Fassung. Beratungsergebnis: Gremium: Stadtrat am: TOP: Anzahl Mitglieder: anwesend: dafür: dagegen: 0 Enthaltungen: 1 Laut Vorschlag: X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Stadt Kelbra (Kyffhäuser) In der Sitzung des Stadtrates Kelbra (Kyffhäuser) am wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst Verwaltungsvorlage /2012 Auftragsvergabe zur Sanierung Verwaltungsvorlage /2012 Beschluss: Niederschlagung nachstehend aufgeführter öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen Verwaltungsvorlage /2012 Verkauf eines Vorgartens Verwaltungsvorlage /2012 Zuschuß zu Fenster- und Fassadensanierungsarbeiten innerhalb der Städtebausanierung Stadtkern Kelbra Bornkessel Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer /2012 Bearbeiter Frau Rüffer Beratungsfolge Stadtrat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Tilleda - uneingeschränkte Entlastung des s der Stadt Kelbra gemäß 170 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt gesetzliche Grundlage: 170, 176 und 177 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA, S. 568) zuletzt geändert durch die Neufassung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom (GVBl. LSA Nr.: Bornkessel Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer /2012 Bearbeiter Frau Rüffer Beratungsfolge Stadtrat Termin Beratungsfolge Finanz- Termin ausschuss Beschlussgegenstand: Beschluss: Jahresrechnung 2009 uneingeschränkte Entlastung des s der Stadt Kelbra gemäß 170 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt gesetzliche Grundlage: 170, 176 und 177 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA, S. 568) zuletzt geändert durch die Neufassung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom (GVBl. LSA Nr.: 14/2009, S. 383) i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung LSA vom (GVBl. LSA, S. 378) in der zur Zeit geltenden Fassung Begründung: Auf Grund des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Mansfeld - Südharz AZ: vom erteilen die Mitglieder des Stadtrates Kelbra dem für die Jahresrechnung 2009 die uneingeschränkte Entlastung gemäß der Vorschriften des 170 GO LSA vom zuletzt geändert durch die Neufassung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom (GVBl. LSA Nr.: 14/2009, S. 383) i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung LSA vom (GVBl. LSA, S. 378) in der zur Zeit geltenden Fassung.

5 Nr. 2/ Goldene Aue Beratungsergebnis: Gremium: Stadtrat am: TOP: 7 Anzahl Mitglieder: anwesend: dafür: dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Laut Vorschlag: X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Bornkessel Nummer: /2012 Erläuterungen: Rechtsgrundlagen für die Prüfung zur Jahresrechnung bilden der 170, 176 und 177 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom in der zur Zeit geltenden Fassung, die haushaltsrechllichen Vorschriften zur Gemeindekassenverordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die zur Zeit noch gültige Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz. Die Haushaltsrechnung und der Kassenabschluss 2009 wurden dahingehend geprüft, ob gemäß 177 GO LSA - bei den Einnahmen und Ausgaben nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze verfahren wurde, - der Haushaltsplan eingehalten wurde, - die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt wurden, - das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Dem Rechnungsprüfungsamt standen zur Verfügung: - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2009 mit Anlagen, - Jahresrechnung 2009 (kassenmäßiger Abschluss und Haushaltsrechnung) mit Anlagen, - Kassenbücher und Belege, - Akten der Verwaltung. Die Bediensteten der Verwaltung haben dem RPA zu allen Fragen bereitwillig Auskunft erteilt. Die Prüfung wurde in einzelnen Bereichen lückenlos durchgeführt oder nach pflichtgemäßem Ermessen auf Schwerpunkte bzw. Stichproben beschränkt, welche im Bericht des RPA dargestellt sind. Zu den gegebenen Textziffern wurde eine schriftliche Stellungnahme beim Rechnungsprüfungsamt abgegeben, die künftig Beachtung finden wird. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz über die Prüfung der Jahresrechnung 2009, die Jahresrechnung 2009 mit allen Anlagen - wie auch der Rechenschaftsbericht - liegen im GB I - Finanzen - vor und können jederzeit eingesehen werden. Auf Grund des Prüfergebnisses gemäß 177 GO LSA wurde festgestellt, dass die Jahresrechnung der Stadt Kelbra für das Jahr 2009 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erstellt wurde und auch angesichts der Prüfbemerkungen, die zu treffen waren, einer Entlastung nichts entgegensteht. Soweit erforderlich werden Beanstandungen im Prüfbericht für das Folgejahr erneut aufgegriffen. Des weiteren bedeutet die Entlastung nicht, dass bisher nicht festgestellte Verstöße - bezogen auf das Haushaltsjahr - geheilt sind. Sie können jederzeit in Prüfungen aufgegriffen und in Prüfberichte aufgenommen werden. Anmerkung zur Bekanntmachung: Der vollständige Beschluss über die Jahresrechnung uneingeschränkte Entlastung des s der Stadt Kelbra gemäß Gemeindeordnung 170 Abs. 3 des Landes Sachsen - Anhalt (GO LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vollständige Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß 170 (5) GO LSA in der Zeit vom bis bei der Verbandsgemeinde Goldene Aue, Abteilung Finanzen in Kelbra (Kyffhäuser) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer /2012 Bearbeiter Frau Rüffer Beratungsfolge Stadtrat Termin Beratungsfolge Stadtrat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Gas-Konzessionsvertrag gesetzliche Grundlage: - Gesetz über die Elektrizität- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom Wegenutzungsverträge, 48 Konzessionsabgaben - Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom Begründung: Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) stimmt dem vorliegenden Entwurf des Gas-Konzessionsvertrages zur Umsetzung als Vertrag mit der MITGAS Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH zu. Der wird beauftragt, den neuen Vertrag mit der MITGAS Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH zu unterzeichen. (Laufzeit 12 Jahre) Beratungsergebnis: Gremium: Stadtrat am: TOP: 6 Anzahl Mitglieder: anwesend: dafür: dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Laut Vorschlag: X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Bornkessel Nummer: /2012 Erläuterungen: Durch die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) wurde ein Interessenbekundungsverfahren nach 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch die MITGAS am im elektronischen Bundesanzeiger für einen Zeitraum von drei Monaten. Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH bewarb sich in diesem Verfahren.

6 Goldene Aue Nr. 2/2012 Der vorliegende Entwurf des Gas-Konzessionsvertrages entspricht dem Muster-Konzessionsvertrag Gas, welcher zwischen der MITGAS Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt abgestimmt wurde. Das der Stadt im Rahmen dieses Vertragsangebotes übergebene Gutachten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung und bestätigt, dass mit dem Abschluss dieses Vertrages die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) und ihrer Einwohner gewahrt sind. Ich schlage daher vor, dass dieser Entwurf Vertragsgegenstand werden soll. Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer /2012 Bearbeiter Frau Meister Beratungsfolge Stadtrat Termin Beratungsfolge Stadtrat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung für die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) gesetzliche Grundlage: 5 (1) i. V. m. 54 (1) ff. Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 492), 4, 6, 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch 20 (1) des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 14, 18) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung und Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 58) Begründung: Auf der Grundlage der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom macht es sich erforderlich, die Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung für alle Gemeinden neu zu fassen. Die vorliegende Satzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund als Orientierungssatzung erarbeitet. Die Satzung soll rückwirkend zum beschlossen werden. Beratungsergebnis: Gremium: Stadtrat am: TOP: 5 Anzahl Mitglieder: anwesend: dafür: dagegen: Enthaltungen: 3 Laut Vorschlag: X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum Nummer /2012 Bearbeiter Frau Gaßmann Beratungsfolge Stadtrat Termin Beschlussgegenstand: Entwurfsplanung zur Begrünung der L 220 OD Tilleda gesetzliche Grundlage: 44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. Nr. 43 S. 568) in der derzeit gültigen Fassung Begründung: Mit der Erarbeitung der Begrünungsplanung wurde das Büro Westhus aus Magdeburg beauftragt. Die erarbeitete Planung wurde durch Herrn Westhus dem Stadtrat in der Sitzung am vorgestellt und erläutert. Gegen diese Planung (Erläuterungsbericht mit Kostenberechnung s.anl.) gab es keine wesentlichen Bedenken. Im folgenden ist über eine Beschränkte Ausschreibung eine Gartenbaufirma zu finden und mit der Umsetzung zu beauftragen. Der Stadtrat möge beschließen: Die vorliegende Entwurfsplanung zur Begrünung der L 220 OD Tilleda wird bestätigt. Der Baum an der Einmündung von Goetheplatz (Ostseite) ist / ist nicht* zu pflanzen. Der wird beauftragt gemäß der Erläuterung die Beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Stadtrat am: TOP: 4 Anzahl Mitglieder: anwesend: dafür: dagegen: 0 Enthaltungen: 1 Laut Vorschlag: X Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Bornkessel Gemeinde Wallhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wallhausen am wurde im nichtöffentlichen Teil folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr /2012 Kauf einer Fläche in Wallhausen vom Trinkwasserzweckverband Südharz Hinsching Bornkessel Gemeinde Wallhausen Verwaltungsvorlage öffentlich Einreicher Aktenzeich. Datum

7 Nr. 2/ Goldene Aue Nummer 30-93/2012 Bearbeiter Frau Meister Beratungsfolge Gemeinderat Termin Beschlussgegenstand: Beschluss: Über- und außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der Energiekosten Straßenbeleuchtung gesetzliche Grundlage: 97 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA Nr. 14, S. 385) in der Fassung vor Inkrafttreten des Gesetzes für ein Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA, S. 128) in der zur Zeit geltenden Fassung 46 Punkt 3 und 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (Gem- HVO) vom (GVBl. LSA Nr.: 34, S. 378) in der zur Zeit geltenden Fassung Begründung: Im Haushaltsplan 2011 wurde ein Planansatz in Höhe von ,- für die Energiekosten der Straßenbeleuchtung aller Ortsteile bereitgestellt. Im Zuge der Änderung der Eigentumsverhältnisse des ehemaligen Steingutwerkes wurde festgestellt, dass bisher die Straßenbeleuchtungskosten des Lengefelder Weges in Wallhausen durch den jeweiligen Eigentümer des Steingutwerkes getragen wurden. Seit wurde deshalb die Umstellung auf die Gemeinde Wallhausen vorgenommen. Die Kosten dafür sind mit der Jahresendabrechnung 2010 erst im I. Quartal 2011 entstanden. Des weiteren belasten zusätzlich die im laufenden Jahr 2011 vorgenommenen Preiserhöhungen für Energie die Gemeindekasse. Insgesamt wurden 6.251,42 über die geplante Haushaltsgröße benötigt. Die Deckung für diese Mehrausgaben kann zum Teil aus nicht verbrauchten Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung und aus nicht verbrauchten Slraßenreparaturkosten verwendet werden. Der Gemeinderat möge dieser Beschlussvorlage seine Zustimmung geben. Beratungsergebnis: Gremium: Gemeinderat Wallhausen am: TOP: 5 Anzahl Mitglieder anwesend: dafür: 13 dagegen: / Enthaltungen: 2 Aufgrund des 31 (Mitwirkungsverbot) der Gemeindeordnung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Hinsching Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 16. März 2012 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 6. März 2012 Kirchliche Nachrichten für die Verbandsgemeinde Goldene Aue (leicht erweitert) Konzert: Prunk und Herrlichkeit (Georg Friedrich Händel) im Festsaal des Roßlaer Schlosses Es erklingen Sonaten, Sarabande und Variationen, Arien, eine Ouvertüre in g-moll und Ausschnitte aus dem berühmten Messias, der als musikalisches Testament Händels gelten darf. Mirjam und Wieland Meinhold spielen ausschließlich Musik von Georg Friedrich Händel, der ein großer Komponist des 18. Jahrhunderts war. Miriam Meinhold musiziert auf der Altblockflöte und singt Sopran. Wieland Meinhold ist am Flügel zu hören. Vor dem Konzert beginnt um 16:00 Uhr in der Roßlaer Kirche noch eine Orgelführung: Für alle Orgelinteressierten erläutert der Weimarer Universitätsorganist Dr. Wieland Meinhold die Königin der Instrumente hautnah. Direkt neben dem Spieltisch stehend lernt man so dieses Instrument wieder neu kennen. Kantorei Goldene Aue Chorproben: Mittwochs ab 19:30 (meist alle 2 Wochen) Termine: 22. Februar, März Probenort: Roßla, Wilhelmstr. 50, Haus des Dankens (Gebäude hinter dem Pfarrhaus, im Hof) Kontakt: Kreiskantorin Martina Pohl, Tel.: Regionale/Zentrale Gottesdienste: Weltgebetstag Berga, um 19:00 Uhr im Pfarrhaus mit Pfr. Dräger Brücken, um 14:00 Uhr im Pfarrhaus mit Pfrn. Arendt- Wolff Roßla, um 19:00 Uhr im Haus des Dankens mit Pfr. Blischke Wallhausen, um 17:00 im Pfarrhaus mit Pfrn. Arendt- Wolff Kirchspielgottesdienst für den Pfarrbereich von Pfr. Blischke mit Kindergottesdienst und anschließendem Kirchkaffee um 10:00 Uhr in Roßla Regionaler Ev. Gottesdienstplan: Bennungen (Pfr. Folker Blischke, Tel.: /22 17) Invokavit 9:00 Uhr Okuli 9:00 Uhr Judika 9:00 Uhr Berga (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Estomihi, mit Abendmahl 9:15 Uhr Weltgebetstag 19:00 Uhr Reminiszere 9:15 Uhr Lätare, mit Abendmahl 9:15 Uhr Bösenrode (Pfr. Thomas Ahlhelm, Tel.: / ) Invokavit 14:00 Uhr Okuli 14:00 Uhr Judika 14:00 Uhr Brücken (Pfrn. Roseli Arendt-Wolff, Tel.: / ) Invokavit 10:30 Uhr Okuli 10:30 Uhr Judika 10:30 Uhr

8 Goldene Aue Nr. 2/2012 Edersleben (Pfr. Johannes Müller, Tel.: / ) Estomihi 14:00 Uhr Reminiszere 14:00 Uhr Judika 14:00 Uhr Hackpfüffel (Pfrn. Roseli Arendt-Wolff, Tel.: / ) Samstag vor Invokavit 17:15 Uhr Samstag vor Judika 17:15 Uhr Hohlstedt (Pfrn. Roseli Arendt-Wolff, Tel.: / ) Samstag vor Invokavit 16:00 Uhr Samstag vor Judika 16:00 Uhr Kelbra (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Invokavit 9:15 Uhr Okuli 9:15 Uhr Judika 9:15 Uhr Martinsrieth (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Okuli 10:30 Uhr Riethnordhausen (jeweils im Gemeindehaus) (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Invokavit 10:30 Uhr Judika 10:30 Uhr Rosperwenda (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Estomihi 10:30 Uhr Reminiszere 10:30 Uhr Lätare 10:30 Uhr Roßla (Pfr. Folker Blischke, Tel.: /22 17) Estomihi, mit Abendmahl 9:15 Uhr Invokavit 10:00 Uhr Weltgebetstag 19:00 Uhr Reminiszere, 10:00 Uhr mit Kindergottesdienst und Kirchkaffee Lätare, mit Abendmahl 9:15 Uhr Judika 10:00 Uhr Sittendorf/Thürungen (Pfr. Matthias Dräger, Tel.: /61 57) Bitte nutzen Sie die Gottesdienstangebote Ihrer Nachbarorte. Tilleda (Pfr. Folker Blischke, Tel.: /22 17) Invokavit 13:30 Uhr Okuli 10:30 Uhr Judika 13:30 Uhr Wallhausen (Pfrn. Roseli Arendt-Wolff, Tel.: / ) Invokavit 9:00 Uhr Okuli 9:00 Uhr Judika 9:00 Uhr Bitte nutzen Sie auch die Gottesdienstangebote Ihrer Nachbarorte. Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge. IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Goldene Aue mit den Mitgliedsgemeinden Berga, Brücken-Hackpfüffel, Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) und Wallhausen Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Geschäftsführer: Marco Müller - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister Ernst Hofmann - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Huke, Telefon/Telefax: ( ) , Funk: (01 71) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch Berga am Frau Uta-Irene Probst zum 65. Geburtstag am Frau Edith Busse am Herrn Artur Daunheimer zum 69. Geburtstag am Frau Helene Kwiotek zum 74. Geburtstag am Frau Heidi Thiele zum 66. Geburtstag am Frau Karin Franke zum 65. Geburtstag am Frau Brigitte Friedrich zum 75. Geburtstag am Frau Regina Thürmer zum 73. Geburtstag am Frau Monika Wagner zum 72. Geburtstag am Frau Hannelore Sander zum 67. Geburtstag am Frau Margarete Schneider zum 78. Geburtstag am Frau Christa Später zum 77. Geburtstag am Herrn Heinz Byzewski zum 68. Geburtstag am Herrn Ernst Reim zum 72. Geburtstag am Frau Gisela Wagner zum 75. Geburtstag am Frau Annelies Kraft am Frau Elvira Windrich zum 67. Geburtstag am Herrn Gerhard Gebler zum 68. Geburtstag am Frau Irmgard Muck zum 75. Geburtstag am Frau Eweline Becker zum 66. Geburtstag am Herrn Werner Große zum 81. Geburtstag am Frau Edith Scheer zum 69. Geburtstag Berga OT Bösenrode am Frau Anneliese Rohde zum 85. Geburtstag am Herrn Gerhard Joch zum 80. Geburtstag am Herrn Günther Ehrhardt zum 87. Geburtstag am Frau Waltraud Rudolf zum 77. Geburtstag am Frau Frieda Hoffmann zum 72. Geburtstag am Herrn Erich Apel zum 81. Geburtstag am Herrn Hans-Joachim Hoffmann zum 74. Geburtstag Berga OT Rosperwenda am Frau Ellinor Wollin zum 87. Geburtstag am Frau Emmi Schwarze zum 78. Geburtstag am Frau Ilse Kiele zum 69. Geburtstag am Herrn Helmut Schwarze zum 86. Geburtstag Brücken-Hackpfüffel OT Brücken (Helme) am Herrn Werner Stein zum 87. Geburtstag am Herrn Willy Maerz zum 85. Geburtstag am Frau Ingeborg Mehler zum 77. Geburtstag am Frau Rositta Riedmayer zum 78. Geburtstag am Frau Ruth Kreisel am Frau Leni Lindau zum 80. Geburtstag am Frau Ingrid Müller zum 74. Geburtstag am Frau Gertrud Müller zum 92. Geburtstag am Herrn Reinhard Vater zum 65. Geburtstag am Frau Maria März zum 83. Geburtstag am Frau Hilda Bloßfeld zum 89. Geburtstag am Frau Edith Kreisel zum 81. Geburtstag am Herrn Siegfried Huse zum 70. Geburtstag am Herrn Dagobert Sperlich zum 73. Geburtstag Brücken-Hackpfüffel OT Hackpfüffel am Frau Christa Ehrich zum 85. Geburtstag am Herrn Willy Schenk zum 85. Geburtstag am Frau Eleonore Paul zum 70. Geburtstag am Frau Elfriede Pfeiffer zum 75. Geburtstag Edersleben am Frau Charlotte Gehlmann zum 89. Geburtstag am Herrn Wolfgang Jäger zum 67. Geburtstag am Herrn Manfred Scheiding zum 72. Geburtstag

9 Nr. 2/ Goldene Aue am Frau Anni Theuerkauf am Frau Ellen John am Herrn Reiner Ulrich am Herrn Hartmut Linß am Frau Gertraud Sattler am Frau Johanna Scheibchen am Frau Erika Hofmann am Frau Brigitte Huf am Frau Rita Lerche am Herrn Helmut Müller am Frau Irmtraud Hoffmann am Herrn Sigmund Jethon Kelbra (Kyffhäuser) am Herrn Karl-Heinz Dittmann am Herrn Werner Engelke am Frau Ingrid Tritt am Herrn Alfred Kanis am Frau Hilde Ludwig am Frau Jutta Krause am Herrn Erich Buttstedt am Frau Maria Lenk am Frau Berta Ulrich am Frau Alice Rohrbach am Frau Elisabeth Manthey am Frau Gisela Rohde am Frau Monika Fuhrmann am Frau Renate Jauer am Herrn Hans-Günther Frey am Herrn Karl Kohl am Frau Anneliese Losehand am Frau Elfriede Palmhoff am Frau Regine Öchsner am Frau Gertrud Zimmermann am Frau Renate Kunde am Frau Annerose Abendroth am Frau Christa Knoche am Frau Christa Weber am Frau Helga Weißgerber am Frau Angelika Krause am Frau Annemarie Klötsch am Frau Elvira Sanftleben am Frau Olga Gebhardt am Herrn Frank-Ronald Heise am Frau Eva Brachmann am Herrn Horst Rößler am Frau Ritta Rößler am Herrn Peter Schneider am Herrn Werner Schade am Frau Christa Aderhold am Frau Inge Stepan Kelbra (Kyffhäuser) OT Sittendorf am Herrn Fritz Jordan Kelbra (Kyffhäuser) OT Thürungen am Herrn Alfons Röttig am Herrn Wilfried Dittmar am Frau Karla Tettenborn zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag Kelbra (Kyffhäuser) OT Tilleda (Kyffhäuser) am Frau Ruth Kiel zum 72. Geburtstag am Herrn Harry Kaiser zum 74. Geburtstag am Frau Waldraut Baron zum 78. Geburtstag am Herrn Heinz Hilpert zum 74. Geburtstag am Frau Marianne Hendygk zum 77. Geburtstag am Herrn Paul Bornkessel zum 77. Geburtstag am Herrn Wolfgang Tettenborn zum 65. Geburtstag am Herrn Lothar Henske zum 71. Geburtstag am Frau Gerda Schneidewind zum 69. Geburtstag am Frau Anna Kimmling zum 92. Geburtstag am Herrn Georg Ludwig zum 66. Geburtstag am Herrn Jürgen Schröter zum 75. Geburtstag Wallhausen am Frau Christa Winter zum 72. Geburtstag am Frau Susanne Reichardt zum 65. Geburtstag am Herrn Johannes Schneider am Herrn Kurt Jäntsch zum 84. Geburtstag am Herrn Jürgen Rehnert zum 71. Geburtstag am Herrn Wilfried Bogk zum 65. Geburtstag am Frau Christine Gareis zum 69. Geburtstag am Frau Christel Grübner zum 69. Geburtstag am Herrn Siegfried Nitsch zum 71. Geburtstag am Herrn Albert Willmann zum 85. Geburtstag am Herrn Kurt Werner zum 77. Geburtstag am Herrn Kurt Schmidt zum 83. Geburtstag am Herrn Klaus-Dieter Elsäßer zum 69. Geburtstag am Frau Edeltraud Schönbach zum 74. Geburtstag am Herrn Heinz Weidemann zum 82. Geburtstag am Frau Ruth Gareis zum 69. Geburtstag am Herrn Josef Sutter am Herrn Jochen Eckert zum 69. Geburtstag am Herrn Werner Kosubay zum 68. Geburtstag am Frau Hildegard Lenz zum 85. Geburtstag am Frau Lucie Gödicke zum 88. Geburtstag am Frau Karin Pusch zum 70. Geburtstag am Frau Thea Korn zum 69. Geburtstag am Frau Ute Gottlöber zum 68. Geburtstag am Frau Elfriede Meister zum 83. Geburtstag am Herrn Heinz Müller zum 85. Geburtstag am Frau Christine Schmidt zum 72. Geburtstag am Frau Traute Thomas zum 71. Geburtstag am Frau Siegrid Grünsel zum 69. Geburtstag am Frau Margret Hammerschmied zum 65. Geburtstag am Herrn Siegfried Müller zum 75. Geburtstag am Herrn Ferdinand Eichentopf zum 71. Geburtstag am Frau Ruth Gutjahr zum 84. Geburtstag Wallhausen OT Hohlstedt am Frau Charlotte Schüttendiebel zum 82. Geburtstag am Frau Inge Weinhold am Herrn Siegfried Draheim zum 69. Geburtstag am Frau Erna Müller zum 88. Geburtstag am Frau Erika Machemehl zum 70. Geburtstag am Frau Doris Reinshaus zum 68. Geburtstag am Herrn Otto Menge zum 78. Geburtstag am Herrn Werner Thieme zum 81. Geburtstag am Frau Irma Borst zum 88. Geburtstag am Frau Ilona Berndt zum 68. Geburtstag am Frau Gertraude Weise zum 90. Geburtstag am Frau Ingeburg Reinsch zum 75. Geburtstag am Frau Eugenie Mundt zum 86. Geburtstag am Frau Edelgard Schumann zum 87. Geburtstag Wallhausen OT Martinsrieth am Frau Doris Büttner am Frau Irma Krieger Wallhausen OT Riethnordhausen am Frau Marlies Enke am Herrn Rudolf Gebhardt zum 85. Geburtstag am Frau Edda Franke zum 68. Geburtstag am Herrn Herbert Keßler zum 78. Geburtstag am Herrn Gerd Ulrich zum 66. Geburtstag am Herrn Erwin Zerfowski zum 79. Geburtstag am Frau Leni Thürmer zum 91. Geburtstag am Frau Jutta Hilpert zum 72. Geburtstag am Frau Almut Köchel zum 68. Geburtstag am Frau Margarete Gebhardt zum 83. Geburtstag am Frau Rosmarie Grochowski zum 83. Geburtstag am Frau Gerlinde Krüger zum 66. Geburtstag am Frau Ruth Will zum 79. Geburtstag am Frau Hella Kirchhof zum 69. Geburtstag

10 Goldene Aue Nr. 2/2012 DRK Ortsverein Mauerstraße 1a Kelbra Der DRK Ortsverein lädt ein Liebe Mitglieder des Ortsvereins des DRK Kelbra, hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung 2012 am Sonnabend, d um Uhr in das Hotel Kaiserhof. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Ehrung der Verstorbenen 4. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 5. Bericht des Schatzmeisters 6. Entlastung/Nichtentlastung des Vorstandes 7. Grußworte der Gäste 8. Diskussion 9. Ehrungen 10. Schließung der Versammlung Tschochner 1. Vorsitzender Der Kleingartenverein Kyffhäuserland informiert Die Jahreshauptversammlung des Kleingartenvereins Kyffhäuserland e. V. Kelbra findet am Samstag, dem 3. März 2012 um Uhr im Vereinshaus Kelbra, Bornstraße (Grundschule) statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Es wird vor und nach der Versammlung der Jahresbeitrag kassiert. S. Weber Vorsitzende Die FFw Wallhausen zieht Bilanz für 2011 Ein paar Worte des Dankes an die Kameradinnen und Kameraden, Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr, die Altersabteilung, an die Gäste und Ehrengäste, die zu unserer Jahreshauptversammlung am erschienen waren, um sich die Rechenschaftsberichte der einzelnen Abteilungen anzuhören. Wir konnten auch dieses Jahr dieser sieben Gäste aus Wallhausen/Hohenlohe begrüßen. Einige waren Privat untergebracht und die übrigen im Hotel. Am Samstag erfolgte ein Ausflug zur Schachtanlage in Wettelrode, nach einem gemeinsamen Mittagessen in der Feuerwehr Wallhausen, traten sie am Nachmittag die Heimreise an. Im Mai 2011 hatten wir unsere Festwoche zum 125-jährigen Bestehen der FFw Wallhausen und 45 Jahre Frauenfeuerwehr. Aber es gab auch noch andere interessante Veranstaltungen im Jahr 2011, die die FFw Wallhausen veranstaltete oder an denen sich unsere Feuerwehr beteiligte. Zum Beispiel: Das Osterfeuer Frühlingsmarkt Tag der offenen Tür Herbstmarkt Fackelumzug WKC Umzug Zeltlager Hohlstedt und Roßla Kreisausscheide/Landesausscheid Goldene Aue Pokal Aus- und Fortbildungen Die FFw Wallhausen nahm auch an den Jubiläumsfeiern befreundeter Feuerwehren teil. Zum Beispiel: Edersleben, Riestedt, Berga, Thürungen. Unsere Feuerwehr hatte 27 Einsätze im Jahr Brandeinsätze - 3 BMA Fehlmeldungen - 8 technische Hilfeleistungen - 8 Katastropheneinsätze in Riestedt und Friedeburg bei denen 244 h geleistet wurden - 3 Hilfseinsätze-Amtshilfe Die FFw Wallhausen hofft auch für das Jahr 2012 auf erfolgreiche Einsätze und gute Zusammenarbeit, denn Helfen in Not ist unser Gebot. Gut Wehr! Kaisergeburtstag in Wallhausen 2012 Liebe Einwohner von Wallhausen! Das Heimatfest 2008 anlässlich des 1100jährigen Bestehens unserer Gemeinde mit Festwoche und Umzug bleibt bei vielen Wallhäusern und Gästen in guter Erinnerung. In diesem Jahr begeht die Gemeinde Wallhausen erneut einen historischen Höhepunkt. Am wurde dem späteren ersten deutschen Königspaar Heinrich und Mathilde (Heirat in Wallhausen 909) in der Pfalz Wallhausen ihr erster Sohn geboren, Otto genannt. Nach dem Tod des Vaters 936 erhielt Otto die Königswürde und ging als Otto der I. in die Geschichte ein. Sein kluges und erfolgreiches Handeln festigte das gerade entstandene junge deutsche Reich und gab vor allem dem Volk Frieden und Sicherheit vor der Bedrohung durch äußere Feinde, damals vor allem durch die räuberischen Ungarn. Am weihte der Papst in Rom Otto zum Kaiser, damit erreichte Otto den Höhepunkt seiner Macht. In Wallhausen wurde also vor 1100 Jahren der erste deutsche Kaiser geboren, siehe Artikel unseres Ortschronisten Klaus Thieme. Im laufenden Jahr 2012 begeht das Land Sachsen-Anhalt in Erinnerung an wichtige Lebensstationen Otto s durch vielfältige Veranstaltungen diesen historischen Geburtstag. Diese Orte - Wallhausen als Geburtsort - Quedlinburg als Heiratsort - Magdeburg als Lieblingspfalz und Grabstätte - und Memleben als Sterbeort nehmen dabei einen besonderen Platz ein. Aber auch andere Orte zum Beispiel Tilleda, Merseburg, Halberstadt, Gernrode usw. werden einen Teil des Gesamtprogrammes bilden. Wir in Wallhausen sollen in würdiger und angemessener Weise an dieses Ereignis erinnern - feiern wir Kaisergeburtstag in Wallhausen. Eine Gruppe von Bürgern arbeitet schon eine längere Zeit an der Vorbereitung und Organisation. Jeder Einwohner ist zur Mitarbeit eingeladen. Ideen und tatkräftige Hilfe sind gefragt und willkommen. Feststehende Termine und Veranstaltungen: Ab im Schloss Wallhausen - Ausstellung über Kaiser Otto, seine Familie, Lebensverhältnisse, Verbindung Otto I. zur Schweiz usw. Die Ausstellung wird gestaltet durch Herrn Dr. Meier, dem Eigentümer des Schlosses Gemeindefest Kaisergeburtstag in Wallhausen Kinderfest mit Kindern aus den Kindertagesstätten Wallhausen, Brücken und Riethnordhausen und der Grundschule Wallhausen. - Musik und Tanz für (fast) jeden Geschmack, u.a. dem Landespolizeiorchester in großer Formation, Spaß mit Achim Menzel, Helene Fischer Double, Hans die Geige, AC/DC- Show mit den Jailbreakers und vielen anderen. Alle Veranstaltungen werden durch mittelalterliches Flair, Handwerk, Markt, besondere Einlagen und Überraschungen und gastronomische Betreuung umrahmt.

11 Nr. 2/ Goldene Aue ab Uhr musikalischer Frühschoppen mit dem Kyffhäuserlandorchester. Die Veranstaltungen an diesen Tagen finden in und um unsere gemeindeeigene Mehrzweckhalle am Ortsausgang in Richtung Sangerhausen statt. Diese Halle bietet uns übrigens eine ausgezeichnete Variante für schlechtes Wetter Haus der Sonne, Uhr - Geschichtsabend zu Kaiser Otto I., aber vor allem über das Leben vor über Jahren. Wir laden Sie, verehrte Einwohner von Wallhausen, in unseren Ortsteilen, Nachbarorten, ehemalige Wallhäuser, Freunde von Wallhausen und Gäste herzlich zu diesen Veranstaltungen ein. Wenn Sie wollen, merken Sie sich bitte diese Termine vor und informieren Sie Freunde und Bekannte. Alle sind herzlich willkommen. In unserem ehemaligen Festumzug 2008 verabschiedeten wir uns am letzten Fahrzeug mit der Einladung Auf Wiedersehen in Wallhausen Jetzt ist es soweit. Mit freundlichen Grüßen Klaus Hinsching PS: noch ein Termin: Zur Erinnerung und gegen das Vergessen:! Durch Leuten unserer Kirchglocke am , um Uhr soll die Erinnerung an den Luftangriff auf unsere Gemeinde mit seinen schrecklichen Folgen gegen Ende des 2. Weltkrieges wachgehalten werden. Unser Otto hat Geburtstag Es ist der Geburtstag des Wallhäusers, den die Landeshauptstadt Magdeburg schon für sich vereinnahmt hat als Otto-Stadt. Doch wir lassen uns den ältesten Einwohner nicht nehmen, es ist unser Otto! Es ist Herbst des Jahres wir schreiben den Monat November. Gräfin Mathilde von Ringelheim, die 16-jährige Gattin Herzog Heinrichs (beide 919 das erste deutsche Königspaar) pflegt ihren erkrankten Schwiegervater Herzog Otto den Erlauchten in Wallhausen. Hier bringt sie nach drei Ehejahren das erste gemeinsame Kind namens Otto am zur Welt, ein großer Freudentag für das junge Paar. Bei Leuckfeld lesen wir in einer Fußnote der junge Otto sey acht Tage vor seines Großvaters Tode (Herzog Otto d.e.; K.T.) gebohren worden von dieser seiner Mutter Mathilde. Dieser Herzog Otto d.e. starb am auch hier in Wallhausen. So ist des jungen Otto unser Wallhausen sein Geburtsort. Aber: urkundliche Belege darüber fehlen! Auf dem Magdeburger Domplatz steht noch heute auf einer Steintafel, wie auch in zahlreichen historischen Abhandlungen vermutlich in Wallhausen geboren. In neueren Texten und auch im Internet steht das Wort vermutlich nicht mehr. Trippenbach schreibt in seinem Singspiel zur 1000-Jahrfeier von Wallhausen 1908 u. a.: Der Kaiserherold steht vor euch und ruft In diese festlich frohgedrängte Menge Den alten Ruhm der Kaiserzeit zurück. Dort stand, wo heut noch euer Schloß aufragt, Vor tausend Jahren schon die Kaiserpfalz. Noch ehe Quedlinburg, eh Magdeburg gegründet, Da war Wallhausen ruhm- und glanzerfüllt. Tritt du zuerst in uns re Mitte wieder, Herr Otto, den die Welt den Großen nannte. Hier bist du einst von jener Frau geboren, Um deren Haupt der Heil genschein erglänzt. Über die Kinder- und Jugendzeit Ottos gibt es fast gar nichts zu berichten, wir überspringen diese Zeit. Er war aber sehr früh liiert, allerdings war diese Ehe eine illegitime mit einer vornehmen Slawin. Dieser Ehe soll der Sohn Wilhelm entstammen, später Erzbischof von Mainz. Seiner offiziellen ersten Ehe im Jahre 929 mit Edith von England (auch Editha, Edgitha, Edgid) entstammen die Kinder Liudolf und Liudgard; Edith starb 946. Otto heiratete 951 erneut und zwar Adelheid von Burgund und hatte mit ihr die Kinder Heinrich, Brun, Mathilde und Otto II.; Adelheid starb in der Nacht vom 16. zum 17. Dezember 999 und wurde im Kloster Seltz (Unterelsaß) beerdigt. Das Grab ist nicht mehr erhalten. In Wallhausen hielt Otto oft Hof. Das lässt sich durch die Itinerare (Reisewege) von 937, 952, 965 (zwei Mal) und 966 belegen sowie durch die Aufenthalte hier in Wallhausen von 937, 943, 951, zwei Mal 952, 956 und 966. Auch zahlreiche Urkunden, die er hier signierte, zeugen von seiner Anwesenheit in Wallhausen. Am wird Otto nach dem Tode seines Vaters Heinrich I. in Aachen zum König gekrönt und 962 krönte ihn Papst Johannes XII. zum Kaiser Otto Imperator Augustus. Seine Gattin Adelheid erhielt so den gleichen Rang. Seit diesem Jahr ist in Deutschland das Königstum mit der Kaiserwürde verbunden. Im 10. Jhd. waren der Harz und das Gebiet des heutigen Landes Sachsen - Anhalt neben dem Gebiet um Aachen die bedeutendste Königslandschaft in Deutschland, die auch von Otto mit ausgebaut wurde. Oft finden wir Otto in Memleben. Er wünschte sich, dass er an der Stätte des Todes seines Vaters seine letzten Tage zubringen möchte. Dieser Wunsch ging in Erfüllung. Drei Tage vor Pfingsten 973 begab er sich nach Memleben, wo er am 07. Mai an einer fiebrigen Erkältung verstarb. Von der Pfalz sind bis heute keine Reste gefunden worden, damals eine gigantische Reichspfalz, heute ein kleines Dorf im Unstruttal. Man geht davon aus, dass es so etwas wie eine Königspfalz gegeben haben muß, denn sonst hätten nicht zwei so bedeutende Herrscher wie König Heinrich I. und Kaiser Otto I. mehrfach in Memleben verweilt. Otto wurde in Magdeburg in der Moritzkirche beigesetzt, dem Vorgängerbau des Domes, heute befindet sich sein Sarkophag im Hohen Chor des Magdeburger Domes. Widukind von Corvey, eine der Hauptquellen für das Leben Ottos I., hat diesen wie folgt beschrieben: Auf die Jagd ging er häufig, liebte das Brettspiel und nahm bisweilen mit Anmut und körperlichem Anstand am Reiterspiel teil. Hinzu kam noch der gewaltige Körperbau, der die volle königliche Würde zeigte, das Haupt mit ergrauendem Haar bedeckt, die Augen funkelnd und wie ein Blitz durch plötzlich treffenden Blick einen besonderen Glanz ausstrahlend. Der Bart wallte voll herab, ganz wider die alte Sitte. Die Brust war wie mit einer Löwenmähne bedeckt, der Bauch nicht zu stattlich, der Schritt einst rasch, jetzt gemessener. Seine Tracht war die heimische, die er nie mit fremder vertauschte. So oft er aber unter der Krone gehen musste, bereitete er sich stets durch Fasten sorgfältig darauf vor. Ottos Beiname der Große wurde ihm von Otto von Freising beigefügt, der ihn damit besonders würdigte. Im April dieses Jahres beginnen nun die Veranstaltungen in seinem Heimatort und setzen sich das Jahr über fort bis hin zum 23. November, seinem Geburtstag. Dieser soll dann mit einer Festveranstaltung würdig begangen werden. Otto - etwas besseres konnte unserem Ort nicht passieren! Klaus Thieme Immer gut beraten Ihr lokales Amtsblatt

12 Goldene Aue Nr. 2/2012 Geburtsurkunde für eine gesamte Region Ältester schriftlicher Existenznachweis für einige Gemeinden in unserer Gegend Rückblickend war 2011 aufgrund eines Jubiläums ein ganz besonderes Jahr für einige Gemeinden in unserer Region und darüber hinaus. Ein Jubiläum, das viele Gemeinden zum Anlass nahmen, dieses mit einer Festwoche feierlich zu begehen. Andere Gemeinden wiederum ließen das so genannte Jubiläumsjahr spurlos an sich vorüber gehen. Diesem besagten Jubiläum liegt ein gemeinsames Ereignis zu Grunde. In der Hoffnung, es könnte sich die eine oder andere Gemeinde seiner Geschichte bewusst werden, möchte ich mit diesem kurzen Beitrag etwas Licht in die Dunkelheit der Geschichte bringen. Es jährte sich im Jahr 2011 zum male die Ersterwähnung im Güterverzeichnis des Klosters Hersfeld, dem so genannten Breviarium sancti Lulli. Wobei man in Hinsicht auf die Jahreszahl, in Verbindung mit dem Jahr 2011, geteilter Meinung sein kann. Dieses Verzeichnis ist der älteste schriftliche Nachweis für die Existenz vieler Gemeinden im Südharz sowie im Nordthüringer Raum. Er lebte von 710 bis 786 und war Schüler des Heiligen Bonifatius. Auf ihn gehen einige Klostergründungen zurück, unter anderem auch das schon genannte Kloster Hersfeld (769). Dieses stand ab dem Jahre 775 unter dem Schutz Karls des Großen. Auf Grund des Ausstellungsortes des Zehntverzeichnisses (Güterverzeichnisses) sprechen wir heute vom Hersfelder Zehntverzeichnis. Dieses Güterverzeichnis listet alle Orte auf, die verpflichtet waren den Zehnt (etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien) an das Kloster abzuliefern. In unserer Region und nach Süden entlang der Unstrut waren die unter anderem am weitesten nach Osten gelegenen Besitzungen des Klosters Hersfeld. Diese Linie sollte auch gleichzeitig ein Bollwerk gegen die Sachsen sein, die vom Osten her angrenzten. Im Jahre 775, als Karl der Große den Schutz des Klosters Hersfeld übernahm, wurden die Reichsgüter auf so genannten drei Tafeln niedergeschrieben. Auf der Tafel 1 sind die Reichsgüter aufgeführt, die als letztes in den Besitz des Klosters Hersfeld kamen. Tafel 1: Abschnitt aus dem 11. Jahrhundert (Original Stadtarchiv Bad Hersfeld) Dem Kloster Hersfeld war vom König ein bestimmtes Gebiet im Sachsenland etwa zwischen Kyffhäuser, Südharz, Unstrut und Saale zugewiesen, in dem es Missionsarbeit leisten sollte, also die Sachsen zum Christentum zu bekehren. Das bereits erwähnte Güterverzeichnis wurde in der Amtszeit des später heilig gesprochenen Erzbischofs von Mainz Lul begonnen. Es betrifft unser Gebiet zwischen Südharz, Unstrut und Ilm und wird im Güterverzeichnis als Traditio domni Karoli imperatoris bezeichnet. Es beinhaltet die Reichsgüter die dem Kloster Hersfeld zwischen 775 und dem Sterbejahr Kaiser Karl des Großen - übertragen wurden (siehe Archiv für Mittelrheinische Kirchengeschichte von L. Lenhart und A. Ph. Brück 1960) Die Reichsgüter auf Tafel 1, sind Schenkungen Karls des Großen an das Kloster Hersfeld nach 775 und werden als Einträge urkundlich von 775 bis 802 bestätigt. Die Übertragungen können also durchaus erst in den letzten Regierungsjahren Karl des Großen erfolgt sein. Ich möchte als Beispiel eine Gruppe von drei Orten aus der Goldenen Aue heraus nehmen die auf Tafel 1 unter in Thuringia aufgeführt sind und mit den Ziffern 47,48 und 49 gekennzeichnet sind. Die Nummer 47 ist der Ort Borxleben (Burcheslebo), Nummer 48 ist der Ort Tilleda (Dullide) und Nummer 49 der Ort Brücken (Trizzebruccun). Stellvertretend für alle Orte auf Tafel 1 kann man für diese drei Beispiele kein bestimmtes Jahr der Ersterwähnung angeben, sondern man muss vom Zeitraum zwischen 775 und 802 ausgehen.

13 Nr. 2/ Goldene Aue Geht man etwa von einem Eintrag in das Güterverzeichnis erst im Jahre 802 aus, dann wäre das im Jahre 2012 auch schon eine beachtliche Zahl von 1210 Jahren. Als Fazit möchte ich sagen, dass ich diesen kleinen Beitrag aus dem Grund geschrieben habe, um in einigen Gemeinden unserer Region etwas Interesse und Stolz zu wecken, diese Jubiläen würdig zu begehen, in welchem Rahmen auch immer. Denn bei der Seltenheit von schriftlichen Nachrichten aus jenen frühen Jahrhunderten ist dies von unschätzbarem Wert, wenn man sich als Gemeinde auf so einen alten schriftlichen Beweis der eigenen Existenz berufen kann. Im speziellen Fall denke ich da an meine alte Heimatgemeinde Tilleda, die seit 1. Juli 2009 Teil der Stadt Kelbra ist. Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e. V. Internet: K.-Liebknecht-Str. 31 Geiststraße 2 Pestalozzistraße Sangerhausen L. Eisleben Hettstedt Tel.: / Tel.: / Tel.: / Erwachsenenbildung in Sangerhausen und Umgebung Sprachen - Sangerhausen Alle Sprachkurse 15 Veranstaltungen/30 Unterrichtsstunden/57 EUR Englisch für Anfänger ab und Englisch 50+ für Anfänger ab und Englisch mit Vorkenntnissen ab Englisch für die Gastronomie ab Französisch Anfänger ab Französisch für den Urlaub Anfänger ab Französisch mit Vorkenntnissen ab und Italienisch Anfänger ab Russisch Anfänger ab Dänisch Anfänger ab Italienisch mit Vorkenntnissen ab Spanisch für den Urlaub - Anfänger ab Spanisch mit Vorkenntnissen ab Computer - Sangerhausen Computer für Einsteiger ab Computer Einsteiger für Senioren ab Computerclub Senioren Mo., Di. oder Fr. ab Computerclub Roßla ab Computerclub Senioren in Roßla, ab Internet und - einfach für Senioren ab Computer und Notebook - einfach für Senioren ab Bildbearbeitung - einfach für Senioren ab Layout mit MS Publisher Roßla ab Web Techniken ab CAD Grundkurs mit Auto CAD 2011 ab Kaufmännische Bildung - Sangerhausen Finanzbuchführung Grundlagen ab Zehnfingertastsystem ab Stenografie ab Gesundheitsbildung - Sangerhausen Körpersprache ab Qigong, Tai-Chi Chuan ab Yoga ab Selbsthypnose am Progressive Muskelentspannung ab Yoga in Kelbra ab Wasser Lebensmittel Nr. 1 ab Autogenes Training ab Spezial - Sangerhausen Astrofotografie ab Freie Malerei ab Schmuck selbst herstellen ab Das komplette Programm mit vielen weiteren Angeboten finden Sie im Internet und in unserem Programmheft. Nutzen Sie auch die kostenlose Beratung in unserer Geschäftsstelle. Ihr VHS-Team

14 Goldene Aue Nr. 2/2012 Bestattungen Frank Richter KG Hallesche Straße Roßla ( ) Der letzte Weg in guten Händen Pixelio/Thomas Max Müller Tag und Nacht... Verlässliche Hilfe in den schwierigsten Stunden Unmittelbar nach dem Tod eines Verwandten stürzt auf die Hinterbliebenen sehr viel herein. In ihrer Trauer ist die Familie in dieser Situation meist überfordert. Umso wichtiger ist jetzt professionelle Hilfe von außen. Der wichtigste Helfer in den folgenden, schwierigen Tagen ist der Bestattungsunternehmer. Er ist nicht nur für die Beerdigung maßgebend. Darüber hinaus unterstützt er beim Schalten von Traueranzeigen, bei der Koordination mit Pfarrer und Kirche, er berät bei der Gestaltung der Trauerkarten und erledigt auf Wunsch die wichtigsten Behördengänge. Somit koordiniert und regelt er wie selbstverständlich viele Dinge. Zögern Sie nicht lange, im Trauerfall den Bestatter zu Rate ziehen. Je früher er sich kümmert und alle notwendigen Schritte einleitet, desto eher können Familie und Verwandte sich der wichtigen Trauerarbeit, die nun ansteht, voll und ganz widmen. Bestatter sind in ausnahmslos allen Fragen zum Trauerfall kompetente Berater, auf die man sich hundertprozentig verlassen kann. Leserreisen-Angebote Oberlausitz... Zittauer Gebirge Winterliche Schlossromantik in der Oberlausitz Anreise bis Ende Februar Tage (2 Nächte) inklusive: 2x Übernachtung im DZ Neubau 2x reichhaltiges Frühstücksbuffet 2x winterliches Menü/Buffet am Abend 1x Glühwein mit Kaffeegebäck im Wintergarten 1x freier Eintritt im Trixibad Großschönau (3 Std.) Alternativ: 1x Eintritt Burg & Kloster Oybin 1x Wohlfühl-Rückenmassage Verlängerungsnacht inkl. HP 35,- pro Person Superior 2x Ü/HP nur99,- pro Person im DZ Lindberg, nahe Zwiesel... Bayerischer Wald Auszeit im Schnee Anreise bis Ende Februar Tage (3 Nächte) inklusive: reichhaltiges Frühstücks- u. Abendbuffet 1x geführte Schneeschuhwanderung 1x gemütlicher Kaffeenachmittag mit hausgemachtem Kuchen Entspannendes Melissenbad Kostenfreie Nutzung der Wellnessanlage Unsere Kinderermäßigungen (ein Kind bis 11 Jahre im Elternzimmer): bis einschl. 11 Jahre 100 %, ab 12 Jahre bis einschl. 17 Jahre 50 %, Familienunterkunft in 2 DZ oder Familienzimmer auf Anfrage 3x Ü/HP 149,- pro Person im DZ Buchungsservice: ) / Für alle Reisen gilt: Termine buchbar ab sofort und nach Verfügbarkeit! Eigene Hin-/Rückreise. Preise exklusive Kurtaxe. Programmänderungen vorbehalten. Einzelzimmerzuschlag, Kinderermäßigung und Verlängerungsnächte auf Anfrage. Veranstalter: Schloßhotel Althörnitz, Sporthotel Ahornhof. Gern können Sie Verlängerungsnächte hinzubuchen! Bitte angeben:wvs0112-aph Mail: info@ambiente-privathotels.de

15 Nr. 2/2012 Verkauf Grundstück in Riethnordhausen, Erdfall (AH ) am südlichen Ortsrand, Zugang neben dem Grundstück Nr. 5 Verkaufsfläche 980 m² laut Gemeinde Lage im Innenbereich mit zweigeschossigem Stallgebäudeteil und Jauchegrube, Überbauung durch Garagen des Grundstücksnachbarn derzeit vertragslos durch Grundstücksnachbar genutzt Orientierungswert: EUR Hinterliegergrundstück in Tilleda, hinter Dorfteich 12 (AH ) mit schmaler Zuwegung neben dem Wohnhaus Nr. 12 Verkaufsfläche 181 m² Lage im Innenbereich, nicht eigenständig bebaubar Orientierungswert: EUR Grundstücke in Brücken, an der,,kleinen Helme (AH ) am nordöstlichen Ortsrand,Teile der ehemaligen LPG-Anlage Verkaufsfläche m² laut FNP der Gemeinde gemischte Baufläche mit Kadaverhaus, Kleintierstall sowie diversen Baracken ehemaliger Kälberstall ist Fremdeigentum, gehört nicht zum Verkaufsobjekt Flächen teilweise vertragslos durch Dritte genutzt Orientierungswert: EUR Ansprechpartnerin: Manuela Staude Tel.: 0345/ , staude.manuela@bvvg.de Endtermin Ausschreibung: , 15 Uhr Weitere Informationen zu diesen und anderen Objekten und die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an: BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Niederlassung Halle Neustädter Passage 6, Halle Tel.: 0345/6917-0, Fax: 0345/ Goldene Aue Die größten Ereignisse - das sind nicht unsre lautesten, sondern unsre stillsten Stunden Friedrich Nietzsche Kinder nutzen Bewegungs-Angebote Der Trend zu immer mehr übergewichtigen Kindern ist gestoppt Wo Kindern Angebote gemacht werden, sich mehr zu bewegen und gesünder zu essen, dort sinkt auch die Zahl übergewichtiger Kinder, sagt Professor Wolfgang Ahrens, stellvertretender Direktor des Instituts für Epidemiologie und Präventionsforschung in Bremen, in der Apotheken Umschau. Erfolgreich seien etwa Interventionsprogramme in Schulen und Kindergärten. Auch das Angebot von Radwegen und Spielplätzen werde von Kindern angenommen. Ahrens berichtet, dass in Deutschland der dramatische Anstieg an übergewichtigen Kindern vorerst gestoppt sei. Das ergab die europaweite Idefics -Studie, deren Projektleiter er ist. Deutschland liege dabei im Mittelfeld. Die wenigsten übergewichtigen Kinder leben in Skandinavien, die meisten in Zypern und Italien. Quelle: Plagt dich mal ein Ungetier Ruf mich an! Ich helfe dir. Fritz Elstner Schädlingsbekämpfung Holz- & Bautenschutz AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Fredi Huke berät Sie gern. Tel./Fax: / Funk: 01 71/ fredi.huke@wittich-herzberg.de Schädlingsbekämpfung Wespenbekämpfung Holzschutz - Holzsanierung Mardervergrämung Schwammsanierung Taubenabwehr Telefon: / Sangerhausen Speckswinkel 3 Funktelefon: 01 71/ preiswert und zuverlässig TV, HiFi, Sat, PC, Telefon, Waschen, Kühlen, Spülen Ladengeschäft und Kundendienst Reparaturen-Anmeldung Mo. - Sa Uhr Ihre Zukunft ist digital! Wir beraten Sie gern! Am 30. April 2012 wird das analoge Sat-TV abgeschaltet. Tel /89 10 EP: Schalow Ross-Passage Südharz/OT Roßla Hallesche Straße 69 ep.schalow@t-online.de

16 Goldene Aue Nr. 2/2012

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz

Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz L e s e f a s s u n g Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz Aufgrund der 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der aktuellen Fassung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Jahrgang 3 Freitag, den 18. Mai 2012 - Nummer 5

Jahrgang 3 Freitag, den 18. Mai 2012 - Nummer 5 Goldene Aue Kurier Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Goldene Aue mit den Mitgliedsgemeinden Berga, Brücken-Hackpfüffel, Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) und Wallhausen Jahrgang 3 Freitag,

Mehr

Protokoll der Jahreshauptversammlung des TuS Nortorf von 1859 e.v. vom 30. Januar Gaststätte Alter Landkrug in Nortorf

Protokoll der Jahreshauptversammlung des TuS Nortorf von 1859 e.v. vom 30. Januar Gaststätte Alter Landkrug in Nortorf Protokoll der Jahreshauptversammlung des TuS Nortorf von 1859 e.v. vom 30. Januar 2017 Sitzungsbeginn: Sitzungsort: 19.30 Uhr Gaststätte Alter Landkrug in Nortorf Um 19.40 Uhr begrüßt die Jugendwartin

Mehr

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 9. Jahrgang Schwelm, 25.01.2016 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 12.01.2016

Mehr

Stammbäume / Duplikate

Stammbäume / Duplikate 1 Bücheloh Trutschel Werner Stammbaum 1856 1933 1 2 Bücheloh Trutschel Werner Stammbaum 1729 1920 1 3 Unterpörlitz Krannich Karl Stammbaum 1881 1938 1 3a Unterpörlitz Krannich / Kaufkontrakt Abschrift

Mehr

Baunach -13- Nr. 3/08

Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach - 12 - Nr. 3/08 Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach -14- Nr. 3/08 Städtischer Jugendarbeiter Jan Schmierer (Dipl.-Soz.päd.) Telefon Mobil: 0151-58157974 Sprechzeiten: Donnerstags... von 14.00 Uhr -15.00

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 14. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 03 Seite 1

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 14. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 03 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 14. Jahrgang Rangsdorf, 04.04.2016 Nr. 03 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse aus der 20. Sitzung der Gemeindevertretung Rangsdorf am 21.01.2016 2 4 2. Bekanntmachung

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Satzung des Gesangvereins Oberbieber, Stand Satzung

Satzung des Gesangvereins Oberbieber, Stand Satzung Satzung 1 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gesangverein Oberbieber und setzt sich zusammen aus dem Männergesangverein 1842/78 Oberbieber und dem im Jahr 2015 gegründeten Gemischten

Mehr

FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999

FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999 1 FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung Stand: 07. Dezember 1999 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins 1. Der Verein Freie Wähler Zwiesel ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Gemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den eingereicht durch: Bürgermeisterin

Gemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den eingereicht durch: Bürgermeisterin Gemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den 02.09.2016 eingereicht durch: Beschlussvorlage-Nr.: 72 / 6 / 2016 für die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niedere Börde am 27.09.2016 Betreff: Bestätigung

Mehr

Amtsblatt *** Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath. 16. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis. Öffentliche Zustellung 2

Amtsblatt *** Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath. 16. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis. Öffentliche Zustellung 2 Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 16. Jahrgang Nr. 14 24.08.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Zustellung 2 Amtliche Bekanntmachung 2 Sitzungstermine 5 Öffentliche Zustellung

Mehr

Königspaare. Königspaar / 10

Königspaare. Königspaar / 10 Königspaar 2017 1 / 10 Königin Juliane I. und König Burkhardt I. Obst Alle Schützenkönigspaare die uns noch bekannt sind. 2016 König Guido I. Ellinger, Königin Wilma I. Foto 2015 König Hans-Josef I. Mebs,

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.15/2015 vom 29. Mai 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Nutzungsrecht an stätten und das Verfügungsrecht an Reihengrabstätten 5 Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe)

Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe) Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe) Beschluss Nr. 003/2006 Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die in der Anlage befindliche Neufassung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen Zierenberg Oberelsungen Burghasungen Oelshausen 1 Zinke, Heinz; Zinke, Heinz; Meister, Meister, Meister, Helmut; Helmut; Helmut; 2 Jäger, Nehm, Finis, August; Finis, August; Umbach, Umbach, Umbach, Friedrich;

Mehr

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 12.06.2017 Nr. 13 Inhalt Seite Amtlicher Teil Öffentliche Zustellungen 1 Versammlung der Jagdgenossenschaft Brandenburg/Schmerzke

Mehr

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Zweckverband Arbeit mit Kindern in Greifswald Satzung 1.430-516 Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Vom 13. September 2016 (KABl. S. 378) 03.11.2016 Nordkirche

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Erstkommunion 1986 (25-jähriges Jubiläum) Wachter, Kerstin Mattes, Helga Schlick, Ruth. Erstkommunion 1971 (40-jähriges Jubiläum)

Erstkommunion 1986 (25-jähriges Jubiläum) Wachter, Kerstin Mattes, Helga Schlick, Ruth. Erstkommunion 1971 (40-jähriges Jubiläum) Erstkommunion 1986 (25-jähriges Jubiläum) Rech, Claudia Wachter, Kerstin Mattes, Helga Schlick, Ruth Erstkommunion 1971 (40-jähriges Jubiläum) Hummel, Robert Raab, Stefan Stark, Frank Kronach Kotschenreuther,

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 22 / 2013 ausgegeben am: 05.06.2013 Inhalt: Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr

Mehr

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum Vorlage Nr. 86-1/2013 - II - Rees, den 22.09.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Seelze in seiner

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Retzin

Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Retzin KGV Retzin Satzung 1.430-520 Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Retzin Vom 24. Juni 2016 (KABl. 2017 S. 49) 24.02.2017 Nordkirche 1 1.430-520 KGV Retzin Satzung Die Verbandsversammlung

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2016134/7 Dezernat: OB aktuelles Gremium Hauptausschuss Amt: Amt 20 öffentlich ja Sitzung am: 14.02.2017 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.: 2016134/7 Betreff

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

S T U D E N T E N W E R K D O R T M U N D 125. Sitzung des Verwaltungsrates am , Seite 1

S T U D E N T E N W E R K D O R T M U N D 125. Sitzung des Verwaltungsrates am , Seite 1 125. Sitzung des Verwaltungsrates am 18.05.2011, Seite 1 ERGEBNISPROTOKOLL der 125. Sitzung des Verwaltungsrates O r t :, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund Beginn: Ende: 18. Mai 2011, 14.05 Uhr 18. Mai

Mehr

N i e d e r s c h r i f t N r. 1/1. (Wahlperiode )

N i e d e r s c h r i f t N r. 1/1. (Wahlperiode ) N i e d e r s c h r i f t N r. 1/1 (Wahlperiode 01.04.2016 31.03.2021) über die erste konstituierende - Sitzung des neu gewählten Bau- und Umweltausschusses und des neu gewählten Haupt- und Finanzausschusses

Mehr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Fördervereins des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Brüggen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein des Musikzuges der Freiwilligen Ortsfeuerwehr

Mehr

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC

Mehr

ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra

ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra Anlage 9 zur Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 22.12.2008 als Anlage zur Hauptsatzung auf Grundlage des 45 der Thüringer Gemeindeund

Mehr

IHRE 25-JÄHRIGE JUBELKOMMUNION FEIERN AM 4. MAI 2014 DAMALS AM WEIßEN SONNTAG, GEBURTSJAHRGANG 1979/1980

IHRE 25-JÄHRIGE JUBELKOMMUNION FEIERN AM 4. MAI 2014 DAMALS AM WEIßEN SONNTAG, GEBURTSJAHRGANG 1979/1980 Jubelkommunikanten 2014 Sank Antonius Abbas Sambach 1 IHRE 25-JÄHRIGE JUBELKOMMUNION FEIERN AM 4. MAI 2014 DAMALS AM WEIßEN SONNTAG, 2.4.1989 GEBURTSJAHRGANG 1979/1980 BEHR MATTHIAS, WINGERSDORF 23 BEHR

Mehr

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr des Vereins Satzung Altstadtfreunde Nürnberg e.v. in der Fassung vom 26.06.2012 1 Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Altstadtfreunde Nürnberg e. V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses 23 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 5 Regen, 04.04.2017 Inhalt: Sitzung

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und anderer ehrenamtlich tätiger Bürger der Gemeinde Breitenhagen (Entschädigungssatzung) Der Gemeinderat Breitenhagen erläßt

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen anderer Stellen Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 19. Jahrgang Seelow, den 20.01.2012 Nr. 1 Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar 2002 1 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung

Mehr

Amtsblatt Kreis Nordfriesland

Amtsblatt Kreis Nordfriesland Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach 11 40 25801 Husum Amtsblatt Kreis Nordfriesland W Ausgabe 11 vom 6. September 2010 Inhalt Seite der unteren Wasserbehörde 2 des Museumsverbundes Nordfriesland

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 10. November 2005 29. Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:20 Uhr 20:30 Uhr Veranstaltungsraum

Mehr

Stadt Allstedt EHRENORDNUNG

Stadt Allstedt EHRENORDNUNG Stadt Allstedt EHRENORDNUNG in Kraft ab 01.01.2011 EHRENORDNUNG Aufgrund des 34, 44 Abs. 3 Nr. 21, 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.)

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) 1 Verein der Wählergruppe Der Verein führt den Namen "Freie Wähler-Gruppe Montabaur (e. V. )" (Kurzform: FWG Montabaur) und hat seinen Sitz in Montabaur.

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr

Mehr

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom SATZUNG des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom 21. November 2001 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein Südliche Weinstrasse Büro für Tourismus Maikammer

Mehr

Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf

Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Förderverein ist ein Zusammenschluss der Förderer und Freunde der Jugendfeuerwehr Heikendorf. 1.2 Der Förderverein

Mehr

Gottesdienste vom September 2017

Gottesdienste vom September 2017 Gottesdienste vom 10.-17. September 2017 Sonntag, d. 10. 09. 23. Sonntag im Jahreskreis, Kollekte zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel 09:00 Büttstedt (JT) Hochamt f. leb. u. ++ der Fam. Helmut

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen 2013 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Sachgebiet Ordnung und Stadtentwicklung 12.02.2013 Seite 2 von 7 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Zur Stärkung

Mehr

Satzung. des. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996

Satzung. des. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996 Satzung des Mini Truck Club Söhrewald e.v. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mini Truck Club Söhrewald,

Mehr

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr.

Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten Sie im. Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. Hier stellen wir Ihnen die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts informativ zur Verfügung. Diese ist seit 11.06.2014 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom STADT WETZLAR Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom 30.09.1999 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533), zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den 01.03.2016 Nr. 06 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Verordnung des Landkreises Eichsfeld

Mehr

Stadt Mönchengladbach

Stadt Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach An die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach, 12.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur 8. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hinweise zur Beitrittserklärung. Jahresbeitrag. Einreichung per Post oder per

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hinweise zur Beitrittserklärung. Jahresbeitrag. Einreichung per Post oder per BEITRITTSERKLÄRUNG Hinweise zur Beitrittserklärung Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag ist im Voraus fällig. Neue Mitglieder, die in den Monaten Oktober bis Dezember eintreten sind der Einfachheit halber erst

Mehr

Stadt Bad Urach FB 3 - Bürgerservice / Bürgerdienste, Wahlen Frau Holder Drucksachennummer 11/2016 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart Ortschaftsrat Technischer Ausschuss Verwaltungsausschuss

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 20.12.2007 Nummer 45 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Südbrandenburgischer

Mehr