S*I*N*F*O. SeminarINFOrmation Beurteilung und Prüfung. aktualisiert Oktober 2016

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1 S*I*N*F*O SeminarINFOrmation Beurteilung und Prüfung aktualisiert Oktober 2016 Beurteilung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern & Informationen zur Prüfung nach OVP 2011 in kombinierter Ausbildung an Förderschulen (FS) und allgemeinen Schulen (as) INHALT: BEURTEILUNGEN UND PRÜFUNG NACH OVP 2011 Beurteilungen nach OVP 2011 Seite 2 Handlungsschritte in der Übersicht Seite 3 Abfolge für die Langzeitbeurteilungen in kombinierter Ausbildung Seite 4 Organisatorisches und Zeitplanung zu den Beurteilungen Seite 5 Beurteilungsaspekte für Schulen bezogen auf Handlungsfelder und Kompetenzen des Kerncurriculums Seite 6 Rahmenbedingungen zur Prüfung Seite 10 Individuelle Terminplanung Seite 11 S*I*N*F*O > Bearbeitung: Birgit Hilgers Legende: FS > Förderschule BB > Beurteilungsbeitrag SchL > Schulleitung as > allgemeine Schule LZB > Langzeitbeurteilung AL > Ausbildungslehrer/-lehrerinnen

2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser 'Handreichung' erhalten sie Hinweise zur Organisation des Vorgangs 'Abschlussbeurteilung' für die LAA der Ausbildungsjahrgänge, die aktuell nach OVP 2011 ausgebildet werden. Alle schriftlichen Beurteilungen beziehen sich auf die Kompetenzen des Kerncurriculums. Das Prüfungsamt hat für die Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilungen jeweils Formulare (AL, SchL, Sem.) auf seiner Internetseite eingestellt ( ) und dazu Hinweise für Schulen veröffentlicht (Angaben s.u.). Bezüglich der kombinierten Ausbildung gestalten sich die Beurteilungsmodalitäten wie folgt: 1. Durchlaufen der Handlungsschritte in der Übersicht des Prüfungsamts (S. 3) für jede der beiden Ausbildungsschulen Sowohl die Schulleitung der allgemeinen Schule (as) als auch die Schulleitung der Förderschule (FS) haben die Leistung der/des LAA zu beurteilen. Auf das Lehramt 'Sonderpädagogische Förderung' bezogen ist i.d.r. die Förderschule formal die Stammschule. Erfolgt jedoch die Ausbildung überwiegend in der allgemeinen Schule, liegt hier (as) auch die Federführung der Beurteilung. Das bedeutet, dass jede der Schulleitungen eine Beurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsbeiträge erstellt, in der Notenvorschläge für das Fach 1 bzw. die Fächer und ein Notenvorschlag für die Endnote enthalten sind. Auf dieser Grundlage erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter der primären Ausbildungsschule (Stammschule) die Langzeitbeurteilung federführend. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten ( ) Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben. (aus: Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen gemäß 16 OVP Schulen -, 2012, S. 6 den_langzeitbeurteilungen Schule.pdf ) Nach mündlicher Auskunft ist es ebenfalls möglich, dass die federführende Schulleitung direkt in Kenntnis der Beurteilung der anderen Schulleitung die abschließende LZB schreibt. Die bereits vorliegende LZB wird auf Seite 2 der abschließenden LZB eingetragen. 2. Die Handlungsschritte für die Langzeitbeurteilung der kombinierten Ausbildung sind auf S. 4 dargestellt. Sie greifen die Erstellung der LZB auf und stellen die letzte Phase sowie das Spektrum möglicher Endnoten dar. 1 Der Begriff Fach umfasst dabei auch Förderschwerpunkte und Lernbereiche. Es ist also eine Note für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und eine für das Unterrichtsfach festzulegen. 2

3 (aus: Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen gemäß 16 OVP Schulen -, 2012, S ) 3

4 Abfolge für die Langzeitbeurteilungen in der kombinierten Ausbildung an FS & GS gemäß 16 OVP 2011 Schulleitungen (SchL) as und FS Beide Schulleitungen erstellen auf der Grundlage eigener Beobachtungen und des Beurteilungsbeitrags /der Beurteilungsbeiträge der sonderpädagogischen Lehrkraft / Lehrkräfte einen Langzeitbeurteilungsbeitrag gemäß 16 OVP 2011 mit Notenvorschlägen für 2 Fächer und eine Endnote SchL 1 leitet die Beurteilung ggf. weiter an die Beurteilung der Schulleitung FS Beurteilung der Schulleitung as Fachnoten (gem 28 OVP): Gelegenheit zur Stellungsnahme des / der Ausbildungsbeauftragten nur ganze Noten Fachnote in einem Fach mangelhaft oder ungenügend Endnote = mangelhaft oder ungenügend (a.a.o., S. 5) eigene Beobachtungen und Unterrichtsbesuche Beurteilungsbeitrag/ -beiträge der sonderpädagogischen Lehrkraft / Lehrkräfte Gelegenheit zur Stellungsnahme des / der Ausbildungsbeauftragten federführende Schulleitung. Diese erstellt auf der Grundlage der Beurteilungen der Schulleitungen beider Ausbildungsschulen oder direkt in Kenntnis der zweiten Schulleitung und der Stellungnahme des/der Ausbildungsbeauftragten eine Langzeitbeurteilung gemäß 16 OVP Die LZB weist jeweils eine Note gemäß 28 OVP 2011 in den Fächern der Ausbildung aus und schließt mit einer Endnote. (a.a.o., S. 5) Endnote kann auch Zwischennoten ausweisen: sehr gut bis gut (1,5), gut bis befriedigend (2,5), befriedigend bis ausreichend (3,5) Fachnoten geben nicht den Rahmen für die Endnote verbindlich vor. Ggf. sollten die ausschlaggebenden Gründe für eine Abweichung unter Gewichtende Zusammenfassung deutlich gemacht werden. (a.a.o., S. 5/6) 2 Bei den formalen Angaben unter 'Grundlagen der Beurteilung' aufführen: " Beurteilung durch die/den SchL der -Schule" 4

5 Beurteilungsbeiträge der AL 16 (2) OVP Wann muss ein BB geschrieben werden? am Ende eines Ausbildungsabschnitts unverzüglich (bei Wechsel des/der AL Wechsel der Schule, bei Unterbrechung des VD). Diese Regelung soll eine kontinuierliche Beurteilung und Dokumentation des Kompetenzerwerbs der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters sichern. am Ende der Ausbildung Wer erhält ein Exemplar? die/der LAA unverzüglich (in Verantwortung der Schulleitung) LAA bestätigt den Empfang durch Unterschrift. SchL behält ein Exemplar und legt 2 Ausfertigungen zurück, die später (s.u.) mit der LZB dem Seminar zugesendet werden. Zeitpunkt der Vorlage des BB am Ende der Ausbildung - Terminvorschlag Die BB gehen zunächst nur an LAA und SchL. Schulinterne Terminabsprachen für die Vorlage der BB sind deshalb sinnvoll. Wird ein BB während des VDs durch Wechsel (AL, Schule, Unterbrechung) notwendig, sollte der BB auch direkt an das Seminar weitergeleitet werden. Langzeitbeurteilung der Schulleitung 16 (3) OVP Grundsätzliches (ergänzend zu S. 4) Es ist nicht mehr vorgesehen, dass sich Schulleitung in der Beurteilungsfunktion vertreten lässt. (a.a.o.) Die vorliegenden BB der AL sowie ggf. vorherige Beurteilungen von SchL bei Schulwechsel werden einbezogen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten ( 13 OVP) Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben. Es wird angeraten, die Einladung an die oder den Ausbildungsbeauftragten und die Stellungnahme zu dokumentieren. Nimmt die oder der Ausbildungsbeauftragte die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahr, wird die Langzeitbeurteilung ohne ihr oder sein Votum erstellt. Zeitpunkt der Vorlage der Langzeitbeurteilung Die SchL händigt der/dem LAA ein Exemplar der LZB in Abhängigkeit vom individuellen Prüfungstermin aus, spätestens 4 Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin. Die SchL leitet zwei weitere Exemplare zum gleichen Termin an das ZfsL (zur Beigabe zur Prüfungs- und zur Ausbildungsakte) weiter. Der Langzeitbeurteilung sind von der Schule alle Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer sowie vorherige Beurteilungen durch Schulleitungen zweifach beizufügen. 5

6 Welche Aspekte können in den Beurteilungen der Schulen gemäß 16 OVP (2011) berücksichtigt werden? Die Formulare des Prüfungsamts sehen eine Gliederung der Beurteilungen nach den Kompetenzen des Kerncurriculums vor. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sollen lediglich als Anregung/Orientierungshilfe dienen. Die zentralen Gliederungspunkte werden jeweils durch einige Beispiele konkretisiert, die hinsichtlich einer individuellen Beurteilung ausgewählt bzw. fach- und situationsbezogen ergänzt / modifiziert werden können: Handlungsfeld 1 > Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten. Handlungssituationen 1.1 Unterricht schülerorientiert planen (die Lehr- und Lernausgangslage ermitteln, Erkenntnisse der Entwicklungsund Lernpsychologie anwenden) 1.2 Unterrichtsziele lerngruppenbezogen und fachdidaktisch begründet bestimmen 1.3 Lerngegenstände für die spezifische Lerngruppe differenziert aufbereiten und Medien begründet einsetzen 1.4 Motivierende Lernsituationen in heterogenen Lerngruppen schaffen 1.5 Unterschiedliche Formen der Lerninitiierung und Lern-steuerung binnendifferenziert umsetzen 1.6 Auswertung von Unterricht im selbstständigen Unterricht, im Unterricht unter Anleitung und in Gruppenhospitationen vorzunehmen 1.7 Chancen des Ganztags zu nutzen und zu gestalten z.b. berücksichtigt fachliche und sonderpädagogische Standards und Anforderungen wählt förderbedarfsorientiert Zielschwerpunkte in entwicklungs- und fachbezogenen Bereichen aus und richtet den Unterricht konsequent daran aus plant längerfristig im Rahmen von Lernvorhaben, Unterrichtseinheiten, nach Maßgabe des Schulprogramms gestaltet Lernprozesse motivierend ermöglicht Lernen in Sinnzusammenhängen erkennt und fördert Interessen, Neigungen und Stärken erkennt individuellen Förderbedarf stärkt Methodenkompetenz und Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler erstellt (wählt aus) schülerorientierte Anschauungs- und Arbeitsmittel berücksichtigt Merkmale guten Unterrichts (klare Strukturierung des Unterrichts, hoher Anteil echter Lernzeit, lernförderliches Klima, inhaltliche Klarheit, sinnstiftendes Kommunizieren, Methodenvielfalt, individuelle Förderung, intelligentes Üben, transparente Lernerwartungen, Vorbereitung der Lernumgebung, ) leitet Gespräche durch zweckmäßige Impulse analysiert Störungen im Lernprozess und setzt geeignete Lösungsstrategien ein verfügt über Kriterien zur Beobachtung und Beurteilung von Lernerfolgen der Schülerinnen und Schüler kann minimale Hilfe einsetzen und bietet sinnvolle Übungssequenzen an gibt differenzierte Rückmeldung über Lernverhalten und Leistungsstand berät Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten Handlungsfeld 2 > Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen 6

7 Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. Kompetenz 5: Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. Kompetenz 6: Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht. Handlungssituationen 2.4 In Gewalt- und Konfliktsituationen deeskalierend handeln 2.1 Unterricht als erziehenden Unterricht langfristig anlegen 2.5 Außerunterrichtliche Situationen erzieherisch wirksam werden lassen (z.b. bei Pausen-aufsichten, Klassenfahrten, Schulfesten, U.- gängen, Hausbesuchen, informellen Gesprächen) 2.2 Lernsituationen in den Lerngruppen orientiert an Werten und Erziehungszielen kontinuierlich individuell lernförderlich gestalten 2.6 Den Erziehungsauftrag und das Erziehungskonzept der Schule vertreten (z.b. auf Elternabenden, Tagen der offenen Tür) 2.3 Störungen im systemischen Kontext reflektiert wahrnehmen und darauf eindeutig und angemessen reagieren 2.7 Mit außerschulischen Partnern kooperieren (z.b. Jugendhilfe) z.b... wirkt an einem lernförderlichen und wertschätzenden Klima in Klasse, Pause und Schule mit nimmt erzieherische Aufgaben im Schulalltag wahr zeigt sich aufgeschlossen für Probleme der Schülerinnen und Schüler erkennt Belastungen und Konflikte einzelner Schülerinnen und Schüler und ist in der Lage, darauf angemessen zu reagieren geht mit Schülerinnen und Schülern akzeptierend und ermutigend um fördert die Fähigkeit zur Selbststeuerung sowie die Bereitschaft zur Übernahme sozialer Verantwortung achtet auf Gesprächskultur fördert die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz von Konfliktlösungsstrategien setzt sich mit Sinn- und Wertfragen auseinander fördert die Identitätsentwicklung der Schülerinnen und Schüler Handlungsfeld 3 > Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Handlungssituationen 3.4 Herausfordernden Unterricht planen und durchführen 3.1 Rechtliche Vorgaben und Konferenzbeschlüsse zur Leistungserziehung und -bewertung im Schulalltag umsetzen 3.5 Schülerinnen, Schüler und Eltern zu Leistungsanforderungen, Beurteilungskriterien zu erbrachten Leistungen und Lernfortschritten beraten 3.2 Diagnostische Verfahren einsetzen, Ergebnisse auswerten und die individuelle Förderplanung sachgerecht gestalten und fortschreiben 3.6 Die Kompetenz zur Kriterien geleiteten Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler ausbilden 3.3 Leistungen als Resultat vielschichtiger Bedingungsfaktoren verstehen, analysieren und für Lernberatung nutzen 3.7 Leistungserziehung und - bewertung evaluieren und Ergebnisse zur systematischen Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts nutzen z.b. verfügt über Kriterien und ein Instrumentarium zur Beobachtung und Beurteilung von Lernerfolgen gibt Schülerinnen und Schülern differenzierte Rückmeldung über Lernverhalten und Leistungsstand macht Beurteilungsmaßstäbe transparent erkundet Entwicklungsstände und Lernausgangslagen einzelner Schülerinnen und Schüler erkennt und fördert Neigungen und Interessen analysiert und beobachtet problematische Lern- und Verhaltensweisen ermittelt individuellen Förderbedarf nimmt an der Erstellung, Realisierung und Modifizierung von Förderplänen teil plant, realisiert und evaluiert Fördermaßnahmen 7

8 wendet relevante diagnostische Verfahren an nimmt an Gesprächen und diagnostischen Verfahren im Rahmen eines Verfahrens nach AO-SF teil beteiligt sich an der Datenauswertung und Verschriftung des Gutachtens Handlungsfeld 4 > Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Handlungssituationen z.b. 4.1 Schulische Beratungsanlässe erkennen und aktiv gestalten (Schülerinnen und Schüler beraten zu Lernen, Leisten, Erziehen, Schullaufbahn, Prävention, Konflikte) 4.2 Eltern anlass- und situationsbezogen beraten 4.3 Beratungssituationen kollegial reflektieren 4.4 Mit externen Beratungseinrichtungen kooperieren erarbeitet im kollegialen Austausch fachliche und unterrichtsorganisatorische Anforderungen und entwickelt sie weiter nimmt an Elterngesprächen teil und führt sie ggf. auch (in Teilen) selbstständig durch führt Fördergespräche, Berufswahlgespräche oder Erziehungsgespräche begleitet/eigenständig mit Schülerinnen und Schüler durch reflektiert Beratungssituationen (mit AL) beteiligt sich an der Vorbereitung konflikthaltiger Gespräche und nimmt daran teil macht sich mit externen Kooperationspartnern vertraut (übernimmt ggf. eine Aufgabe) tritt ggf. (mit) in Kontakt zu außerschulischen Kooperationspartnern (Jugendamt, Praxen ) lernt bestehende Netzwerke und außerschulische Kooperationspartner kennen Handlungsfeld 5 > Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. Handlungssituationen z.b. 5.1 Heterogenität in den Lerngruppen in ihren vielfältigen Ausprägungen (genderbezogen, begabungsdifferenziert, interkulturell, sozial etc.) wahrnehmen und diagnostizieren 5.4 Sprachstand differenziert erfassen und Schülerinnen u. Schüler sprachlich individuell fördern 5.2 Heterogenität als Potential für Unterricht und Schulleben nutzen 5.5 Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung von Unterricht in allen Fächern berücksichtigen 5.3 Konflikte in ihren heterogenen Ursachen differenziert wahrnehmen und bearbeiten 5.6 Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen/ sonderpädagogischem Förderbedarf gestalten entwickelt eine Grundhaltung: Heterogenität annehmen und lernförderlich nutzen erkennt individuelle Lernwege in (sehr) heterogenen Lerngruppen und kann sie methodisch professionell berücksichtigen kennt differenzierende und individualisierende Unterrichtsformen in heterogenen Gruppen und unterschiedlichen Besetzungen und setzt sie passend ein nutzt Teamkonstellationen für unterrichtliche und außerunterrichtliche Aufgabenstellungen effektiv (Einsatz planen, ausführen und reflektieren) arbeitet sich in neue Förderschwerpunkte ein, soweit die Lerngruppe es notwendig macht wendet behinderungsspezifische Unterstützungsformen an 8

9 Handlungsfeld 6 > Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung. Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe. Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben. Handlungssituationen 6.1 Berufliche Erfahrungen gemeinsam reflektieren und Konsequenzen ziehen (Hospitieren, Beraten, Unterstützen) 6.4 Sich an internen und externen Evaluationen beteiligen und die Ergebnisse für die systematische Unterrichts- und Schulentwicklung nutzen 6.2 Sich an Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben kontinuierlich beteiligen und Neues in kollegialer Zusammenarbeit erproben 6.5 In schulischen Gremien aktiv mitwirken 6.3 Kollegiale Beratung als Hilfe zur systematischen Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlastung praktizieren 6.6 Schulinterne Zusammenarbeit und Kooperation mit schulexternen Partnern praktizieren z.b. nimmt kritisch-konstruktive Rückmeldungen zu eigenen Unterrichtsleistungen / zum Lehrerverhalten sowie zu außerunterrichtlichen Leistungen an und wertet sie aus plant eine Exkursion, Klassenfahrt,... zusammen oder (in Teilen) eigenständig bereitet Klassenkonferenzen, Elternabende (mit) vor und führt sie (in Teilen) durch, verfasst Elternbriefe, Einladungen, beteiligt sich an der Planung und Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Projektwochen, Sportfesten, Schulfesten, Weihnachtsfeiern ) beschäftigt sich mit dem Schulprogramm / den Entwicklungsvorhaben der Schule, beteiligt sich ggf. an der Weiterentwicklung lernt ggf. Qualitätsüberprüfungen gesamtschulischer Arbeit kennen / beteiligt sich ggf. daran nimmt an (Fach-)Konferenzen / Arbeitsgruppen teil kennt den Umgang mit alltäglichen Verwaltungsaufgaben erleben und übernimmt Anteile (Klassenbucheintragungen, ) nimmt Einsicht in die Aktenführung kann mit Formularen, Bescheinigungen, umgehen Wichtig > 16 OVP Absatz 1, Satz 2: Bewertungsmaßstab sind die in Anlage 1 zur OVP benannten Standards (Kerncurriculum), so dass über die unterrichtlichen Kompetenzen hinaus auch außerunterrichtliche Aktivitäten von LAA angesprochen werden: Bitte behalten Sie dazu bei Ihrer Bewertung bzw. Einschätzung des Einsatzes der/des LAA an Ihrer Schule im Blick, dass Ihrer/Ihrem LAA SF durch das Splitting der Ausbildungszeit an zwei Systemen (as + FS) auch an Ihrer Schule nur anteilige Beteiligungschancen an außerunterrichtlichen Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen bzw. gestanden haben ( => z.b. 1/2 einer sonstigen LAA-Stelle bzw. 1/4 einer vollen Lehrerstelle!). 9

10 Rahmenbedingungen für die UPP 1. In der Regel werden die unterrichtspraktischen Prüfungen in zwei unterschiedlichen Lerngruppen und Klassenstufen durchgeführt. Aufgrund der kombinierten Ausbildung kann es jedoch dazu kommen, dass beide Lerngruppen der gleichen Klassenstufe zuzuordnen sind, z.b.: Förderschule Sprache Klasse 3 + Allgemeine Schule GL Klasse 3 (mit Sch. FS SQ) In diesen Fällen erwartet das Prüfungsamt eine Ausnahmegenehmigung, die der/die LAA mit Begründung bei der Seminarleitung beantragt. ( usnahmegenehmigung_lerngruppen_upp.pdf) 2. Eine UPP dauert i.d.r. 45 Minuten. Eine Abweichung muss im Vorfeld beantragt und genehmigt werden. Der Antrag (ebenfalls an die Semianrleitung zu richten) ist nur in bestimmten Fällen genehmigungsfähig. 3. Es wird nachdrücklich Wert auf den Grad der eigenständigen Leistung gelegt. Das bezieht sich sowohl auf die schriftlichen Arbeiten als auch auf die Vorbereitung des Reflexionsgesprächs nach der UPP. Eine Beratung mit Ausbilderinnen oder Ausbildern aus Seminar oder Schule nach der Stunde ist nicht zulässig. Nach Möglichkeit sollte die Ausbildungsschule einen Raum für die Vorbereitung des Gesprächs bereitstellen. 4. Der Einsatz einer zweiten Lehrkraft im Sinne von Co-Teaching muss durchgängig über alle Phasen der Stunde in der Planung berücksichtigt sein. (Nutzung von Ressourcen) 5. Grundsätzlich dürfen LAA keine Bewirtung der Prüfungskommission übernehmen. In vielen Fällen übernimmt dies in traditioneller Gastfreundlichkeit die Schule. Ein Beitrag für den Aufwand der Bewirtung wird wie bisher von den Mitgliedern gezahlt. Sollten Sie an Ihrer Schule nicht die Möglichkeit sehen oder vertreten können, die Prüfungskommission mit Getränken und einfachem Imbiss zu versorgen, sollte mit der Abgabe der Themenmitteilungen das Seminar darüber informiert werden, so dass sich die Prüfungskommission rechtzeitig auf Selbstversorgung einstellen kann. 6. Um die etwas aufwändigere Organisation der Prüfung an zwei Schulen transparent zu machen, sollte ein Tagesplan mit Orts- und (voraussichtlichen) Zeitangaben aufgestellt werden. 10

11 Individuelle Terminplanung zur eigenen Organisation LAA Vorgang: Termine: A Prüfungstermin LAA B Alle Beurteilungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Prüfung im Seminar vorliegen Vorlage der AL Beurteilungen bei den jeweiligen as/fs- Schulleitungen und beim LAA Ab hier bitte entsprechend berechnen und eintragen: spätestens C D Schulleitung GS (FS): Weiterleitung des Beurteilungsbeitrags an die Schulleitung FS (as) und an das Seminar (mit LZB) Abgabe der Langzeitbeurteilung sowie aller Beurteilungsbeiträge über die Schulleitung im Seminar spätestens (s.u.) spätestens 4 Wo vor Prüfungstermin im Seminar 11

12 ( 30_04_2017.pdf ) 12

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