Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013

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1 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013 Ausgabe 2014

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3 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2013 Ausgabe 2014; Rechtsstand zum

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5 Vorwort Seite 5 Vorwort Die Neuauflage der Broschüre Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich soll vor allem als Informationsgrundlage für steuer- und finanzpolitische Diskussionen dienen und bietet hierfür eine Fülle an Beispielen. Die Übersichten und Grafiken verdeutlichen, dass Deutschland im internationalen Vergleich steuer- und finanzpolitisch gut positioniert ist. Verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen stärken das Zukunftsvertrauen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Die Einnahmenentwicklung ist weiterhin robust und leistet unter gleichzeitiger Wahrung von Ausgabendisziplin einen Beitrag zu nachhaltigen Staatsfinanzen. Vor diesem Hintergrund können die öffentlichen Aufgaben mit der vorhandenen Steuerbasis solide finanziert werden. Das Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland im Bundeszentralamt für Steuern erstellte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Datengrundlage. Die erarbeiteten Vergleiche erstrecken sich grundsätzlich auf die EU-Staaten und einige andere ausgewählte Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen) und beschreiben den Rechtsstand zum Ende des Jahres Die Übersichten und Grafiken enthalten dem Stichtagsprinzip folgend keine Maßnahmen, die bisher lediglich angekündigt oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch erst ab 2014 auswirken werden. Es sei darauf hingewiesen, dass einige Vergleiche in isolierter Betrachtung zu falschen Schussfolgerungen führen können und nur im Kontext sinnvoll interpretierbar sind.

6 Seite 6 Inhalt Inhalt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern Vermögensteuern Besteuerung des Finanzsektors Umsatzsteuersätze...52 Fazit...55 Impressum...59

7 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 7 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Übersicht 1 enthält einen internationalen Vergleich der Steuerquoten (Steuern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in der Abgrenzung der OECD (Revenue Statistics) seit Da die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Beiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren, zeigt Übersicht 2 die Abgabenquoten. Die Abgabenquote in diesem Sinne stellt die Belastung durch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung in Relation zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt dar. Grafik 1 führt beide Quoten zusammen. Insbesondere in den skandinavischen Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich, Italien und Österreich ist die Abgabenquote vergleichsweise hoch (>40 ), während die USA, Japan, Irland, die Schweiz und die Slowakei relativ niedrige Abgabenquoten aufweisen (<30 ). Die deutsche Abgabenquote bewegt sich im Mittelfeld und ist in 2012 im Vergleich zum Vorjahr (36,9 ) auf 37,6 angestiegen. Die niedrigste Abgabenquote haben weiterhin mit 24,3 die USA, und die höchste Abgabenquote findet sich ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit 48,0 in Dänemark. Die deutsche Steuerquote ist von 2011 auf 2012 von 22,7 auf 23,2 gestiegen. Hier rahmen Japan sowie die Slowakei im unteren und nach wie vor Dänemark am oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten ein.

8 Seite 8 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1) Staaten Steuern in des BIP ) Belgien 30,3 29,2 30,8 29,5 29,9 30,8 Dänemark 44,8 47,7 47,6 46,4 46,7 47,1 Deutschland 3) 22,9 22,7 22,8 22,0 22,7 23,2 Estland 24,0 20,1 20,9 20,4 21,0 Finnland 31,1 31,6 35,3 29,9 31,1 31,0 Frankreich 24,3 24,4 28,4 26,3 27,4 28,3 Griechenland 16,6 19,7 23,8 20,5 21,6 23,1 Irland 29,2 27,5 26,7 21,8 23,3 24,2 Italien 22,0 27,4 30,0 29,5 29,6 30,9 Japan 18,6 17,6 17,3 16,3 16,8 Kanada 27,6 30,0 30,2 25,9 25,8 25,9 Luxemburg 29,1 27,3 29,1 26,5 26,0 26,8 Niederlande 23,7 24,1 24,2 24,8 23,7 Norwegen 33,8 31,3 33,7 33,1 33,0 32,6 Österreich 27,9 26,5 28,4 27,6 27,8 28,3 Polen 25,2 19,8 20,6 20,9 Portugal 18,1 21,5 22,9 22,3 23,7 23,5 Schweden 35,6 34,4 37,9 34,1 34,1 34,0 Schweiz 19,5 19,6 22,1 21,4 21,6 21,1 Slowakei 25,3 19,9 16,0 16,5 16,1 Slowenien 22,3 23,1 23,0 22,1 22,2 Spanien 16,3 20,5 22,4 20,3 20,1 21,1 Tschechien 21,0 18,9 18,8 19,5 19,9 Ungarn 26,7 27,8 26,1 24,1 26,2 USA 18,4 20,1 21,8 17,6 18,5 18,9 Vereinigtes Königreich 30,4 27,7 30,2 28,2 29,1 28,4 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1985 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris 2013

9 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 9 Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1) Staaten Steuern und Sozialabgaben in des BIP ) Belgien 44,3 43,5 44,7 43,5 44,1 45,3 Dänemark 46,1 48,8 49,4 47,4 47,7 48,0 Deutschland 3) 36,1 37,2 37,5 36,2 36,9 37,6 Estland 36,3 31,0 34,0 32,3 32,5 Finnland 39,8 45,7 47,2 42,5 43,7 44,1 Frankreich 42,8 42,9 44,4 42,9 44,1 45,3 Griechenland 25,8 29,1 34,3 31,6 32,2 33,8 Irland 34,2 32,1 30,9 27,4 27,9 28,3 Italien 33,6 39,9 42,0 43,0 43,0 44,4 Japan 26,7 26,4 26,6 27,6 28,6 Kanada 31,9 34,9 34,9 30,6 30,4 30,7 Luxemburg 39,5 37,1 39,1 37,3 37,0 37,8 Niederlande 42,4 41,5 39,6 38,9 38,6 Norwegen 42,6 40,9 42,6 42,6 42,5 42,2 Österreich 40,9 41,4 43,0 42,2 42,3 43,2 Polen 36,2 32,8 31,7 32,3 Portugal 24,5 29,3 30,9 31,2 33,0 32,5 Schweden 47,4 47,5 51,4 45,4 44,2 44,3 Schweiz 25,2 26,9 29,3 28,1 28,6 28,2 Slowakei 40,3 34,1 28,3 28,7 28,5 Slowenien 39,0 37,3 38,1 37,1 37,4 Spanien 27,6 32,1 34,3 32,5 32,2 32,9 Tschechien 35,9 34,0 33,9 34,9 35,5 Ungarn 41,5 39,3 38,0 37,1 38,9 USA 24,6 26,7 28,4 23,8 24,0 24,3 Vereinigtes Königreich 37,0 33,6 36,4 34,9 35,7 35,2 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1985 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris 2013

10 Seite 10 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2012 (in Prozent) USA Schweiz Irland Slowakei Japan Kanada Polen Estland Portugal Spanien Griechenland Vereinigtes Königreich Tschechien Slowenien Deutschland Luxemburg Niederlande Ungarn Norwegen Österreich Finnland Schweden Italien Belgien Frankreich Dänemark 18,9 24,3 21,1 24,2 16,1 16,8 * 28,2 28,3 28,5 28,6 * 25,9 30,7 20,9 * 32,3 * 21,0 * 23,5 21,1 23,1 28,4 19,9 22,2 23,2 26,8 23,7 * 32,5 * 32,5 32,9 33,8 35,2 35,5 37,4 37,6 37,8 26,2 32,6 28,3 31,0 34,0 30,9 30,8 28,3 Steuerquote Abgabenquote 38,6 * 38,9 42,2 43,2 44,1 44,3 44,4 45,3 45,3 47,1 48, * Stand 2011 Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics , Paris 2013

11 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Um die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich darzustellen, werden häufig nominale Steuersätze als Belastungsindikatoren herangezogen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich leicht anhand der Steuergesetze feststellen. Ihr kann eine bedeutende Signalfunktion bei der internationalen Verteilung von Buchgewinnen und Verlusten zugesprochen werden. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz. Deshalb werden im Folgenden nicht nur die Steuersätze, sondern auch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagen verglichen. Übersicht 3 gibt Informationen zur Höhe der Körperschaftsteuersätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Diese Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder zumindest abzumildern. Fast alle Staaten haben inzwischen entsprechende Systeme eingeführt. Von den europäischen Staaten sehen Irland und die Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners vor (Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung). Diese Staaten haben aber als Ausgleich nach wie vor vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei Staaten besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, so dass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland, Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis kommt auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne dem Einkommensteuersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (sog. Vollanrechnungsverfahren).

12 Seite 12 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2013 Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Belgien 33 Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Auf Einkommen über ; ansonsten Eingangsteilmengentarif 24,25, 31 und 34,5 ; 33 normaler Steuersatz, ohne Krisenzuschlag von 3 des Steuerbetrags Bulgarien 10 Abgeltungsteuer 5 Dänemark 25 Deutschland 15 Finnland Frankreich Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 des Steuerbetrags (und ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer) 24,5 33,3 Ohne Sozialzuschlag von 3,3 der Körper schaftsteuer, soweit sie übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. Umsatz; ohne weitere Zusatz abgabe von 5 der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit jährlich mehr als 250 Mio. Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer von 3 für bestimmte Unternehmen Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Abgeltungsteuer 25 oder Option zur Steuerveranlagung Kapitalertragsteuer 27 auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis DKK Abgeltungs wirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitaler tragsteuer Abgeltungsteuer 25 mit der Option zur Veranlagung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 30 steuerfrei und zu 70 steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis , 32 für übersteigende Einkünfte. Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften sind 9 des Beteiligungswerts des Anteilseigners bzw. max der Dividenden steuerfrei. Soweit die Dividenden die Grenze übersteigen, aber noch unterhalb der 9 -Grenze liegen, ist der die Grenze übersteigende Betrag zu 30 steuerfrei und zu 70 steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis , 32 für übersteigende Einkünfte. Übersteigen die Dividenden zusätzlich auch die 9 -Grenze, ist dieser Teil zu 30 steuerfrei und zu 70 steuerpflichtig als Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif. Kapitalertragsteuer 21 der Bruttodividende (36,5 einschließlich Sozialsteuern); progressive Einkommensteuer auf 60 der Dividende und 15,5 Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer

13 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 13 Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Griechenland 26 Abgeltungsteuer 25 Italien 27,5 Ohne 3,9 lokale Steuer ( IRAP ), deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!) Kroatien 20 Lettland 15 Abgeltungsteuer 10 Litauen 15 5 für Kleinunternehmen Abgeltungsteuer 20 Luxemburg 21 Niederlande 25 Ohne Zuschlag von 7 des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds; ermäßigter Steuer satz 20 für Einkommen bis Für die ersten Gewinn ermäßigter Steuersatz von 20 Norwegen 28 Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Abgeltungsteuer 20 (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen 49,72 der Dividende der progressiven Einkommensteuer) Freibetrag HRK, ansonsten Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif Dividende zu 50 steuerfrei Österreich 25 Abgeltungsteuer 25 Polen 19 Abgeltungsteuer 19 Portugal 25 Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 ; 28 auf Gewinne über 1,5 Mio., 30 auf Gewinne über 10 Mio. Rumänien 16 Abgeltungsteuer 16 Schweden 22 Slowenien 17 Abgeltungsteuer 25 Spanien 30 Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. ermäßigter Steuersatz von 25 auf die ersten des Gewinns Tschechien 19 Abgeltungsteuer 15 Einkommensteuer 25 auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen (ab 5 ); ansonsten pauschale Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit 30 Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaf fungskosten der Beteiligung bleiben steuerfrei Abgeltungsteuer 28 oder Option zur Steuerveranlagung, wobei 50 der Dividende steuerfrei bleiben Pauschaleinkommensteuersatz von 30 auf Dividenden; keine Option zur Steuerveranlagung möglich Pauschaleinkommensteuersatz von 21 auf Einkünfte bis 6.000, 25 auf Einkünfte von bis und 27 auf höhere Einkünfte

14 Seite 14 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Ungarn 19 USA 35 Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Irland 12,5 Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Ermäßigter Steuersatz von 10 für Einkommen bis 500 Mio. HUF Corporation Income Tax des Bundes 35 mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von USD auslaufen Für gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 Schweiz 8,5 Vollanrechnungssysteme Malta 35 Teilanrechnungssysteme Japan 28,05 Kanada 15 Vereinigtes Königreich 23 Auf Einkommen über GBP; ansonsten Eingangsteilmengentarif 20 auf Einkommen bis GBP und 23,75 auf Einkommen von GBP bis GBP Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Abgeltungsteuer 16 Einkommensteuer 0, 15 oder 20 auf Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen nur 60 der Dividende der Einkommensteuer) Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen Anrechnung von 5 oder 10 der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelung bis : Streubesitzdividenden börsennotierter Gesellschaften unterliegen einer pauschalen Steuer von 10 Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 38 ; 6/11 dieses Aufstockungs betrags werden auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet

15 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 15 Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Steuerbefreiungssysteme Estland 21 Gewinnausschüttungsteuer; 0 bei Thesaurierung Keine Besteuerung beim Anteilseigner Slowakei 23 Keine Besteuerung beim Anteilseigner Zypern 12,5 Keine Besteuerung beim Anteilseigner, jedoch Vertei digungsabgabe von 20 Im Vergleich zum Vorjahr blieben in den meisten der hier untersuchten Staaten die (nominalen) Körperschaftsteuersätze unver ändert. Im Jahr 2013 haben drei Staaten ihre Körperschaftsteuertarife herabgesetzt: Schweden von 26,3 auf 22, Slowenien von 18 auf 17, Vereinigtes Königreich von 24 auf 23. Grafik 2 zeigt die geltenden Körper schaftsteuersätze. Seit der Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 auf 15 ist die Stellung Deutschlands im internationalen Vergleich deutlich wett bewerbsfähiger. Die Schweiz, Bulgarien, Irland und Zypern haben noch niedrigere nominale Körperschaftsteuersätze. Dagegen haben drei Staaten den Körper schaftsteuersatz erhöht: Griechenland von 20 auf 26, die Slowakei von 19 auf 23, Zypern von 10 auf 12,5.

16 Seite 16 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2013 Standardsätze in Prozent (ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) Schweiz Bulgarien Irland Zypern Deutschland Kanada Lettland Litauen Rumänien Slowenien Polen Tschechien Ungarn Kroatien Estland Luxemburg Schweden Slowakei Vereinigtes Königreich Finnland Dänemark Niederlande Österreich Portugal Griechenland Italien Norwegen Japan Spanien 8, ,5 12, , , ,05 30 Belgien Frankreich Malta USA 33 33,

17 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 17 In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurden die Körperschaftsteuersätze auf zentralstaatlicher Ebene dargestellt. Darüber hinaus erheben in mehreren Staaten die Unterver bände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaft steuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zu schläge und ähnliches des Zentralstaats und/ oder der Gebietskörperschaften. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften belastenden Unternehmensteuern, die vom Gewinn als Bemessungsgrundlage ausgehen, ist in Über sicht 4 und Grafik 3 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften in manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B. Schweiz und USA). Die Gesamtsteuerbela stung auf Unternehmensebene ergibt sich dann nicht als einfache Addition der nomi nalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Bis 2008 minderte die Gewerbesteuer auch in Deutschland als Betriebsausgabe die Bemes sungsgrundlage. Um die Transparenz der Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbe lastungsermittlung) und die Finanzströme der unterschiedlichen öffentlichen Gebiets körperschaftsebenen zu entflechten, ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsaus gabe abziehbar. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht von 10 in Bulgarien bis fast 40 in den USA. Deutsch land bleibt knapp unter der im internatio nalen Vergleich wichtigen Marke von 30.

18 Seite 18 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Staaten Zentralstaat Gebietskörperschaften Zusammen EU-Staaten Belgien 1) 33,99 33,99 Bulgarien Dänemark Deutschland 15,83 2) 14 29,83 Estland 21 3) 21 Finnland 24,5 24,5 Frankreich 1) 36,1 36,1 Griechenland Irland 12,5 12,5 Italien 27,5 3,9 4) 31,4 Kroatien Lettland Litauen 1) Luxemburg 1) 22,47 6,75 29,22 Malta Niederlande 1) Österreich Polen Portugal (Lissabon) 1) 25 1,5 5) 26,5 Rumänien 1) Schweden Slowakei Slowenien Spanien 1) Tschechien Ungarn 1) ) 20,62 Vereinigtes Königreich 1) Zypern 12,5 12,5

19 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 19 Übersicht 4: Fortsetzung Staaten Zentralstaat Gebietskörperschaften Zusammen Andere Staaten Japan 1) 28,05 10,99 7) 37,36 Kanada (Ontario) 15 11,5 26,5 Norwegen Schweiz (Zürich) 8,5 8) 17,52 8) 20,65 USA (New York) 1) 35 7,1 9) 39,62 Anmerkungen: 1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an. 2) Inklusive 5,5 Solidaritätszuschlag. 3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 bei Thesaurierung. 4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist anders als bei Staatssteuer die Wertschöpfung, nicht der Gewinn ; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 5) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 auf den Gewinn). 6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 7) Einschließlich bei Steuer des Zentralstaats abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 ) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert). 8) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage. 9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.h.v. 8,85.

20 Seite 20 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2013 im internationalen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2013 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) Bulgarien Irland Zypern Lettland Litauen Rumänien Slowenien Polen Tschechien Kroatien Ungarn Schweiz (Zürich) Estland Schweden Slowakei Vereinigtes Königreich Finnland Dänemark Niederlande Österreich Griechenland Kanada (Ontario) Portugal Norwegen Luxemburg Deutschland Spanien Italien Belgien Malta Frankreich Japan USA (Staat New York) 10 12,5 12, ,62 20, , ,5 26, ,22 29, ,4 33, ,1 37,36 39,

21 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 21 Für eine Bewertung der Gesamtbelastung von Unternehmensgewinnen muss auch die Besteuerung der Anteilseigner berücksich tigt werden. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits gezeigt hat, auf vielfältige Art und Weise möglich. Teilweise werden ausgeschüttete Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner besteuert, in einigen Staaten nur noch zu einem gewissen Teil und in anderen Staa ten vollständig. Deshalb kommt sowohl den Steuersätzen als auch dem Umfang der Besteuerung der Dividenden ein großes Ge wicht zu. Grafik 4 stellt die maximale Gesamtbe lastung des Anteilseigners bei Ausschüttung dar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einer Veranlagungsoption die Steuerbelastung ge ringer als abgebildet sein kann; insbesondere wenn die Belastung des Gesamteinkommens des Anteileigners unter dem Spitzensteuer satz liegt oder gar eine steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung von Freibe trägen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär in Deutschland, der sonst keine weiteren Einkünfte hat, Dividendenerträge in Höhe von 8.000, ergibt sich allein aufgrund der Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags keine Steuerbelastung auf Anteilseignere bene. Hingegen ergibt sich in Staaten mit einer definitiven Abgeltungsteuer etwa Schweden immer eine Belastung auf An teilseignerebene, unabhängig von der Ein kommenshöhe.

22 Seite 22 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2013 Bulgarien 10,00 4,50 Estland 21,00 0,00 Slowakei 23,00 0,00 Lettland 15,00 8,50 Rumänien 16,00 13,44 Zypern 12,50 17,50 Tschechien 19,00 12,15 Litauen 15,00 17,00 Ungarn 20,62 12,70 Polen 19,00 15,39 Malta 35,00 0,00 Slowenien 17,00 20,75 Finnland 24,50 16,81 Niederlande 24,00 19,00 Japan 37,36 6,26 Österreich 25,00 18,75 Luxemburg 29,22 15,43 Schweden 22,00 23,40 Portugal 25,00 21,00 Vereinigtes Königreich 23,00 23,53 Italien 31,40 16,25 Norwegen 28,00 20,16 Deutschland 29,83 18,51 Irland 12,50 35,88 Spanien 30,00 18,82 Belgien 33,99 16,50 Griechenland 26,00 25,00 USA (Staat New York) 39,62 12,08 Schweiz (Zürich) 20,65 31,72 Kanada (Ontario) 26,50 28,48 Dänemark 25,00 31,50 Kroatien 20,00 37,19 Frankreich 36,10 27,16 Unternehmensebene Anteilseignerebene

23 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 23 Einen nicht zu unterschätzenden Ein fluss auf die tatsächliche steuerliche Be lastung von Unternehmen hat auch die in Übersicht 5 dargestellte periodenüber greifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer in Form des Verlustrückbzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen auf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den meisten Staaten ver glichen mit Deutschland als restriktiver zu bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass viele Staaten keinen Verlustrücktrag kennen. In Deutschland, aber auch in Fran kreich, Irland, den Niederlanden, dem Ver einigten Königreich, Kanada und den USA führt die Möglichkeit Verluste rückzutragen zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich weniger ertragsreichen Zeiten. Der Verlustvortrag ist in einigen Staaten auf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staaten ist es deutlich länger möglich, Verluste vor zutragen. Zum Teil ist der Verlustvortrag sogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Eine zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hat zur Folge, dass die Verlustvorträge in außer gewöhnlich langen rezessiven Phasen für die steuerliche Berücksichtigung verloren gehen können. Deutschland erlaubt einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag, beschränkt die Verrechnung von Verlusten jedoch der Höhe nach (Mindestgewinnbesteuerung). Dieser Praxis haben sich in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Staaten, darunter auch Frankreich, Italien und Spanien ange schlossen. Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer 2013 Die Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem anfallen. Beschränkungen durch Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet. Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag EU-Staaten Belgien Unbegrenzt Bulgarien 5 Jahre Dänemark Unbegrenzt (bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte) Deutschland 1 Jahr (begrenzt auf 1 Mio. ) Unbegrenzt (bis zu 1 Mio. pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 der 1 Mio. übersteigenden Einkünfte) Estland Keine Regelung erforderlich Keine Regelung erforderlich Finnland 10 Jahre

24 Seite 24 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag EU-Staaten Frankreich 1 Jahr (begrenzt auf 1 Mio., Verlustrücktrag führt zu Steuergutschrift, die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen Steuerschulden verrechnet und deren Restbetrag im 6. Jahr er stattet wird) Unbegrenzt (bis zu 1 Mio. pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 50 der 1 Mio. übersteigenden Einkünfte) Griechenland 5 Jahre Irland 1 Jahr (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) Unbegrenzt (für Verluste aus der gleichen Quelle) Italien Unbegrenzt (Verrechnung nur bis zu 80 der jährlichen Einkünfte) Kroatien 5 Jahre Lettland Unbegrenzt Litauen Unbegrenzt Luxemburg Unbegrenzt Malta Unbegrenzt Niederlande 1 Jahr 9 Jahre Österreich Polen Portugal Unbegrenzt (Verrechnung nur bis zu 75 der jährlichen Einkünfte) 5 Jahre (Verrechnung nur bis zu 50 des entstandenen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr) 5 Jahre (Verrechnung nur bis zu 75 der jährlichen Einkünfte) Rumänien 7 Jahre Schweden (indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog. Periodisierungsrücklagen aus den Vorjahren) Unbegrenzt Slowakei 7 Jahre Slowenien Spanien Unbegrenzt (Verrechnung nur bis zu 50 der jährlichen Einkünfte) 18 Jahre (bis 2015: bei Unternehmen, deren Umsatz bestimmte Beträge überschreitet, Verrechnung nur bis zu 50 bzw. 25 der jährlichen Einkünfte) Tschechien 5 Jahre

25 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 25 Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag EU-Staaten Ungarn Unbegrenzt (Verrechnung nur bis zu 50 der jährlichen Einkünfte) Vereinigtes Königreich 1 Jahr (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) Unbegrenzt Zypern 5 Jahre Andere Staaten Japan 1 Jahr (wird für Steuerjahre, die zwischen dem und dem enden, nicht gewährt, ausgenommen für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation) 9 Jahre (Verrechnung nur bis zu 80 der jährlichen Einkünfte, ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen) Kanada 3 Jahre 20 Jahre Norwegen (ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist bei Liquidation zulässig) Unbegrenzt Schweiz 7 Jahre USA 2 Jahre 20 Jahre 3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen Die beiden nächsten Übersichten enthalten Informationen zu den für das Erwerbseinkommen Alleinstehender relevanten Einkommensteuertarifen. In Übersicht 6 sind die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen Zuschläge und die persönlichen Entlastungen durch Steuerabsetzbeträge, Grundfreibeträge und sog. Nullzonen dargestellt. Steuerabsetzbeträge werden von der Steuerschuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu Grundfreibeträgen und Nullzonen die Steuerprogression für die Entlastungswirkung keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen und Nullzonen ist hingegen die effektive Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteuersatz und damit vom Steuertarif.

26 Seite 26 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 6: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebiets körperschaften sowie sonstige Zuschläge ) Tarif Persönliche Entlastungen Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu in 3) Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in 3) in 3) EU-Staaten Belgien (nach Gemeinden und Verbänden unterschiedlich) Staat Gemeinde Brüssel 7,0 Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt 25 1,75 26, Bulgarien 10 4) Flat Tax Dänemark Staat 5, Gemeinden 30,9 5) insgesamt 36,73 Deutschland Estland 21 Flat Tax Finnland Frankreich Staat 6,5 6) ) Gemeinden 19,12 _ 5) insgesamt 25,62 Staat 5, Zuschlag Sozialsteuern 8 8) insgesamt 13,08 Griechenland ) Irland Italien 10) Staat Zuschlag Sonderabgabe insgesamt 22 Staat Regionen 1,63 11) insgesamt 24,63 Kroatien (nach Gemeinden und Städten unterschiedlich) Staat Gemeinde Zagreb 18 Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt 12 2,16 14, Lettland 24 12) Flat Tax 769 Litauen 15 13) Flat Tax ) Luxemburg Staat Zuschlag 7 des Steuerbetrags für Arbeitslosen fonds 0,56 insgesamt 8,56

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