Stellungnahme des Schweizer Alpen-Club SAC zur Machbarkeit von Olympischen Winterspielen Schweiz 2022
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- Vincent Blau
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1 Stellungnahme des Schweizer Alpen-Club SAC zur Machbarkeit von Olympischen Winterspielen Schweiz 2022 verabschiedet vom Zentralvorstand am 04. Februar Formale Vorbemerkungen Der Schweizer Alpen-Club SAC hat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Sport zu den Beiträgen des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 vom 2. November 2012 angekündigt, detailliert zur Machbarkeit der Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 Stellung zu nehmen. Die Grundsatzposition und die Forderungen an Olympische Winterspiele in der Schweiz aus dem Jahre 2002 wurden vom Zentralverband im August 2012 aktualisiert und verabschiedet. Die vorliegende Stellungnahme baut auf dieser Grundsatzposition auf (siehe Die Trägerschaft der Kandidatur Schweiz 2022 ist der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden Er wurde durch Vertreter von Bund, Swiss Olympic, Kanton Graubünden und den Austragungsorten St. Moritz und Davos gegründet (nachfolgend Trägerschaft genannt). Bei einem positiven Entscheid wird für die Kandidatur eine Nachfolgeorganisation gegründet, deren Form und Name bisher noch nicht bekannt ist. 2 Rolle und Grundsatzposition des SAC Der SAC ist Mitglied von Swiss Olympic, des internationalen Sportkletterverbands IFSC und des internationalen Skitourenrennverbandes ISMF. Er unterstützt die IFSC und die ISMF in ihrem Bestreben olympisch zu werden. Aufgrund der in den Statuten, im Leitbild und in den Richtlinien SAC und Umwelt formulierten Haltung als Nutzer und Schützer der Gebirgswelt nimmt der SAC bezüglich der Durchführung von Olympischen Spielen eine differenzierte Haltung ein. Er ist als Verband beschwerdeberechtigt gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Der SAC vertritt gemäss seinen Richtlinien SAC und Umwelt die folgende Position in Bezug auf sportliche Grossanlässe (Kapitel 5.2.4): Der SAC setzt sich für einen verantwortungsvollen Leistungssport und damit verbundene Grossanlässe ein. Diese müssen jedoch konsequent nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit geplant und durchgeführt werden und strengen Umweltauflagen genügen. Die in diesen Richtlinien formulierten Positionen dürfen für Grossanlässe nicht aufgeweicht werden. Im August 2012 hat der Zentralvorstand die SAC-Position zu Olympischen Winterspielen in der Schweiz verabschiedet. Der SAC steht Olympischen Winterspielen in der Schweiz grundsätzlich positiv gegenüber. Olympische Winterspiele, wie sie in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, haben sich bisher jedoch leider als nicht oder kaum nachhaltig erwiesen. Monbijoustrasse 61 Postfach CH-3000 Bern 23 Telefon Fax info@sac-cas.ch
2 Zusätzlich entsteht eine Belastung und Beeinträchtigung der Landschaft und des Gebirgsökosystems. Für die Zukunft ist er der Ansicht, dass die Durchführung von Grossveranstaltungen in Gebirgsregionen nur unter der Bedingung unterstützungswürdig ist, wenn erhöhte Garantien für die umfassende Nachhaltigkeit des Projekts verlangt und zur Anwendung kommen sowie geeignete Instrumente zu deren Unterstützung vorliegen. 3 Ja aus sportlicher Sicht und zum Konzept der weissen Spiele Der SAC begrüsst aus sportlicher Sicht eine Kandidatur der Schweiz für Ebenfalls steht er für das Konzept der echten weissen Spiele inkl. deren 5 Grundprämissen ein, wie sie von der Trägerschaft der Kandidatur Schweiz 2022 propagiert werden. Konzept der weissen Spiele Weisse Spiele bedeutet für die Trägerschaft Olympia 2022, dass die olympischen Winterspiele zurück in die Berge kommen. Sie sollen dort stattfinden wo der Wintersport seine Wurzeln hat. Aufgrund des Konzepts der weissen Spiele sowie der Machbarkeitsbeurteilung (Bericht Phase 1 vom 10. September 2012) hat Swiss Olympic und der Bund einer Schweizer Kandidatur folgende fünf Grundprämissen als Rahmenbedingung vorgegeben: - Grösser ist nicht automatisch besser - Schneeweisse Spiele - Kurze Wege - Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit - Verantwortung für die nächste Generation. Der SAC kann Olympischen Spielen, welche auf diesen fünf Grundprämissen basieren sowie die dafür zu definierenden Nachhaltigkeits- und Umweltverträglichkeitskriterien erfüllen, zustimmen. Olympische Winterspiele werden auch in Zukunft stattfinden. Wenn eine Durchführung unter den oben genannten Rahmenbedingungen vom IOC ebenfalls begrüsst wird, scheint die Schweiz ein durchaus sinnvoller Durchführungsort zu sein. Denn hier ist nicht nur ein Grossteil der Infrastruktur bereits vorhanden, sondern auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Grundsätze sind grundsätzlich gegeben. 4 Auswirkungen auf Natur und Umwelt Neben diesen grundsätzlich positiven Aspekten der Kandidatur zeigt die Machbarkeit aber auf, dass in vielen Bereichen noch Fragen offen sind und Bedenken aufkommen wie gross die kurz- und langfristigen Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft sein werden. Das hohe Aufkommen von Zuschauern, Medienleuten, Funktionären, Sicherheitsleuten und Volunteers ist ein Hauptfaktor für die Dimensionierung der Infrastruktur für Verkehr und Unterbringung. Ein Entscheid in der Planung, insbesondere die Zuschauerzahlen möglichst tief zu halten, könnte die Anforderungen an die Verkehrs- und Zuschauerinfrastruktur deutlich reduzieren und die Unterbringung in der näheren Umgebung der Austragungsorte ermöglichen. Entsprechend würde der Druck auf sensible Gebiete und der Ausstoss von Treibhausgasen reduziert. Die klimarelevanten Auswirkungen der OWS sollen so klein wie möglich gehalten werden, bereits bei der Planung quantifiziert und Kompensationsmassnahmen aufgezeigt werden. Eine solche Beurteilung fehlt unserer Ansicht nach in der Machbarkeitsstudie. 2
3 Durch die grosse Anzahl von Wettkämpfen mit entsprechend hohem Besucheraufkommen (Zuschauer, Medienvertreter, Funktionäre, Athleten etc.) wird der Druck auf sensible Gebiete für kurze Zeit sehr gross. Die Infrastruktur für die Olympischen Winterspiele darf geschützte und schützenswerte Lebensräume und Landschaften nicht schädigen (insbesondere nationale, regionale und kommunale Schutzgebiete). Verkehr und Verkehrs-Infrastruktur Wie bereits im obigen Kapitel erwähnt, wird der Transport der Besucher zu den Wettkampstätten die Organisatoren, den Kanton Graubünden und die Bevölkerung vor eine grosse Herausforderung stellen. Der Transport der sehr hohen Anzahl Zuschauer führt in kurzer Zeit zu einem grossen Ausstoss von Treibhausgasen. Die Schiene kann an Spitzentagen nur einen Anteil von ca. 20% transportieren. Der grosse Rest muss auf der Strasse erfolgen. Dafür sind an Spitzentagen rund Busfahrten in jede Richtung notwendig. Die Probleme, welche im Falle von winterlichen Verhältnissen (inkl. Sperrung der Alpenpässe) auftreten würden, sind in der Machbarkeitsstudie nicht angesprochen. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Anreise von Akkreditierten und Besuchern muss konsequent umgesetzt werden, eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug soll nicht möglich sein. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll zu einem grossen Teil nicht im Rahmen der Kandidatur erfolgen. Das führt zu grosser Unsicherheit, ob bis zum Zeitpunkt der OWS die Infrastruktur bereit ist oder ob sie auf Kosten anderer (wichtigerer) Projekte gebaut wird. Sport-Infrastruktur In Graubünden kann auf eine gute bis sehr gute Sport-Infrastruktur zurückgegriffen werden. Der SAC anerkennt dies, verlangt aber, dass neue Bauten und Anlagen von einer nachhaltigen Nachnutzung abhängig gemacht oder zwingend zurückgebaut werden. Auf Bauten in bisher unerschlossenen Gebieten sowie in Schutzgebieten ist zu verzichten. Zurzeit ist vorgesehen, das Olympiastadion in St. Moritz vollumfänglich innerhalb des BLN-Perimeters sowie direkt neben einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung zu errichten. Auch eine Errichtung des Stadions als Provisorium würde zu irreversiblen Schäden führen. Deshalb ist dieser Standort zu überdenken. Ebenfalls im Bereich von Flachmooren von regionaler oder lokaler Bedeutung liegt die Biathlonanlage in Lantsch/Lenz. Das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden stuft das Gebiet als ungeeignet ein und empfiehlt Standortalternativen zu suchen. Grundsätzlich gilt es, ökologisch sensible Gebiete im Bereich oder in der Nähe von Sport-Infrastrukturen aktiv zu schützen (Absperrungen, Besucherlenkung etc.). Unterbringung Die Olympischen Winterspiele finden während der Winter-Hauptsaison statt, d.h. ein Grossteil der vorhandenen Betten ist bereits durch die üblichen Gäste besetzt. Das IOC stellt hohe Anforderungen an die Kandidatur in Bezug auf Anzahl (22 800) und Qualität (2*-5*) der Betten. Um diesen Forderungen des IOC gerecht werden zu können, müssen alle Hotels in der näheren und weiteren Umgebung der Austragungsorte (bis 90 Minuten Auto-Fahrzeit gemäss Google-Maps sowie zusätzlich die 5*-Hotels von Zürich und Opfikon) ihre gesamten Kontingente zur Verfügung stellen. Die Unterbringung von Sicherheitsleuten und Volunteers ist darin nicht eingerechnet. 3
4 Diese Situation führt dazu, dass die Wege entgegen der Rahmenbedingung Kurze Wege sehr lang werden und dem ÖV nicht die nötige Beachtung geschenkt wird. Dies führt zu noch mehr Verkehr und dem Ausstoss von Treibhausgasen. Garantiefonds Ein Garantiefonds in angemessener Höhe ist einzurichten, um Umweltschäden zu beheben. Dieser Betrag ist in die entsprechenden Budgets für die Durchführung der Spiele aufzunehmen. 5 Nachhaltigkeit und NIV-Prozess Der SAC begrüsst das Bestreben der Trägerschaft eine neue Generation von Spielen zu begründen. Sie tut dies, indem ein Prozess unter dem Titel Nachhaltigkeit-Innovation- Vermächtnis (NIV) gestartet wurde. Der SAC hat dabei am ersten Workshop in der Gruppe Leben in den Bergen mitgewirkt und ist seither in der Gruppe NIV-Charta (Nachhaltigkeit der Spiele) vertreten. Forderungen des SAC an die Nachhaltigkeit Aus Sicht SAC sollte eine Machbarkeitsstudie aufzeigen, was hinsichtlich der drei Komponenten der von Nachhaltigkeit und in allen Belangen der verschiedenen Themenbereiche (Verkehr, Infrastruktur, Unterbringung etc.) optimal möglich und nötig ist (Grenzertragsrechnung). Insbesondere in den Bereichen Verkehr und Unterbringung zeigt die Machbarkeit bisher jedoch die maximal möglichen Tragbarkeiten und Frequenzen auf, welche die Region Graubünden und ihre Infrastrukturen bis an ihre Grenzen auslasten. Sie stellt also das maximal Mögliche dar. Bei einer Beurteilung der Machbarkeit in Bezug auf die umfassende Nachhaltigkeit ist es aber unseres Erachtens nicht zulässig, für einen Grossteil der Bereiche das maximal Mögliche aufzuzeigen. Es fehlt eine Einschätzung des Optimalen. Dieser aus Sicht des SAC sehr wichtige Punkt kann ausschlaggebend sein für die Durchführung und den anschliessenden Erfolg von neuen weissen Spielen. Belange der Umwelt und der Nachhaltigkeit sind themenübergreifend. Die dafür verantwortliche Stelle sollte deshalb als Querschnittsfunktion im Organigramm der Trägerschaft oder deren Nachfolgeorganisation vorgesehen sein. Nur so kann eine umfassende Berücksichtigung aller Aspekte der Nachhaltigkeit sichergestellt werden. Würdigung des NIV-Prozesses und der -Charta Der SAC begrüsst die Lancierung des NIV-Prozesses und insbesondere die Erarbeitung einer Charta Nachhaltigkeit unter Einbezug möglichst vieler Interessengruppen. Dazu ist das klare Committement der heutigen Trägerschaft und des Kantons Graubünden zu den aus der NIV-Charta hervorgehenden Grundsätzen unabdingbar. Diese sollen wenn möglich bereits vor der Abstimmung durch das Bündner Volk von den verantwortlichen Stellen als verbindlich erklärt und später weiterverfolgt und konkretisiert werden. Zudem muss die NIV-Charta Kriterien enthalten, welche im Falle einer Nichteinhaltung einen allfälligen Rückzug der Kandidatur auszulösen vermögen und verlangen. 6 Verfahren mit IOC Die im Rahmen der Kandidatur getroffenen Vereinbarungen zwischen der Kandidatur und Dritten (z.b. Umwelt- und Naturschutzverbänden) müssen aus unserer Sicht zwingend 4
5 eingehalten werden. Dies gilt ebenfalls für die Umsetzung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (v.a. bezüglich Umweltgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzgesetz, etc.). Der Kanton Graubünden soll einen kantonalen Richtplan Olympische Winterspiele verabschieden. In diesem Richtplan müssen soziale, ökonomische und ökologische Anforderungen im Sinne der Nachhaltigkeit gleichwertig festgeschrieben sein. Um einer Kandidatur mit echten weissen Spielen beim IOC zum Durchbruch zu verhelfen, braucht es bereits während der Kandidaturphase Bemühungen, die Rahmenbedingungen und Anforderungen des IOC abzuändern. Es wird Aufgabe von Swiss Olympic, dem Bund, dem Kanton Graubünden und der Nachfolgeorganisation der heutigen Trägerschaft sein, beim IOC möglichst rasch eine Entwicklung anzustossen, damit die Anforderungen und Rahmenbedingungen so anpasst werden, dass ebensolche echte weisse Spiele möglich sind. Sollte sich zeigen, dass die Rahmenbedingungen seitens IOC nicht angepasst werden können, muss die Bereitschaft vorhanden sein auf eine Kandidatur zu verzichten, welche nicht den hohen Anforderungen an echte weisse Spiele genügt. 7 Fazit Der SAC unterstützt die Kandidatur Olympische Winterspiele Schweiz 2022 und den Willen der aktuellen Trägerschaft Olympische Winterspiele in einer neuen Form durchzuführen. Er verlangt aber von den verantwortlichen Stellen, dass die Einhaltung des Konzepts der echten weissen Spielen von allen involvierten Partnern (inkl. IOC) garantiert wird. Es soll eine unabhängige oder vom Bund geleitete Nachhaltigkeitsstelle gebildet werden, welche die Entwicklungen der Kandidatur verfolgt. Der SAC ist bereit, in einer solchen Gruppe mitzuarbeiten. Ebenfalls wird er weiterhin bei der Entwicklung einer neuen und nachhaltigen Umsetzung der Spiele mitarbeiten, wenn dazu seitens der Trägerorganisation, dem Bund und dem Kanton Graubünden ein klares Commitment gegeben wird. Der SAC wird die Entwicklungen aber getreu seiner Statuten weiter kritisch verfolgen, die Umsetzung des geltenden Rechts verlangen und allenfalls von seinen rechtlichen Mitteln Gebrauch machen. 5
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