Inter. RCP Module. RID Spezial. Techn. Kontrolleur. Technik ( Kernfunkt.) ASK ( Kernfunkt.) Rangieren 2)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inter. RCP Module. RID Spezial. Techn. Kontrolleur. Technik ( Kernfunkt.) ASK ( Kernfunkt.) Rangieren 2)"

Transkript

1 Verhandlungsgemeinschaft SEV, VSLF, transfair Basel, Vereinbarung Berufsbilder SBB Cargo Produktion Das vorliegende Dokument sowie sämtliche Berufsbezeichnungen sind aus Gründen der Lesbarkeit in der männlichen Form verfasst und beziehen sich selbstverständlich auf beide Geschlechter. Es bildet ein integraler Bestandteil für die Umsetzung. Abkürzungen sind auf Seite 6/7 beschrieben. 1 Berufsbilder Cargo Beim nachstehenden Modell handelt es sich um die graphische Abbildung der Berufsbilder SBB Cargo Produktion. Das Konzept Version 1.3 vom basiert auf den Berufen ialist, Technischer Kontrolleur und Lokführer Cargo. Modell Berufsbilder SBB Cargo Produktion Module 2) Wagen - manager Transportadmin. Grenze 3) A, A40, B100 Vmax 60, ial Inter. Module Kunden kontakt LC D B LC D B International Zugauf - geber Funkfern - steuerung ialist Techn. Kontrolleur Lokf ü hrer Cargo Berufe - Produktion Rangieren ( Kernfunkt.) Zugaufgeber ASK Kundenkontakt Technik ( Kernfunkt.) ASK ( Kernfunkt.) Rangieren 2) Fahren ( Kat. B100 (Kernfunktion). ASK 2) Rangieren 2) Mitarbeiter 1) Grundwissen Grundwissen Grundwissen Basis - Wissen Transportkette kennen lernen, Cargo Kultur, Pers. Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit usw. 1) 2) 1) entspricht RA direkt 2) Ausbildung nach Bedarf 3) 3) LC C eing. B100. entspricht VTE Kat. B100 C (eingeschränkt ä Ausweis /Einsatzrayon Basis für Kat. A40, A,B100 Vmax. 60 km/h, 80km/h, 100 km/h, B100 und B der Lokführer Cargo bildet die VTE Stand Verhandlungsergebnis Die Einreihungen erfolgen nach dem Modell Berufsbilder Cargo Ziffer 1 sowie der Einreihungslogik Ziffer 2 und definieren sich ausschliesslich über das Stellenprofil. Die in der Einreihungslogik abgebildeten Mindest- und Maximalwerte pro Berufsgruppe können weder über- noch unterschritten werden. 1/8

2 Einreihungslogik ialist Technischer Kontrolleur Cargo Lokführer Cargo FS 9 / mit Modul TA Grenze und weiteren Modulen FS 9 / mit Modul WM und weiteren Modulen FS 9/ B100 und mind 2 Modulen oder Modul WM FS 8 / ialist und mind. 2 Modulen oder Modul WM od. B100 FS 7 / ialist FS 5 / Mitarbeiter FS 11 / TKC mit mind. 2 Modulen FS 10 / TKC Kernfunktion FS 15/LC B mit Vollausbildung in mind. einem 2.System * FS 14/LC B D * FS 12/LCB 100 mit mind. 2 Modulen FS 11/LCB 100 ohne Module * Bei Bedarf werden weitere Module ohne Einreihungsänderung geschult Einreihungsmatrix Zusatzmodule Grundei n- reihung intern. Modul A, A40 B100 TA Grenze WM FF Regionale Cargo Produktion () Mitarbeiter 5 ialist ialist mit Modul ialist mit intern. Modul ialist mit Modul A40, A ialist mit Modul B ialist mit Modul TA Grenze ialist mit Modul Wagenmanager ialist mit Modulen und intern. Modulen ialist mit Modulen, A40, A ialist mit Modulen und TA Grenze ialist mit Modulen und Wagenmanager ialist mit intern. Modul und A40, A ialist mit intern. Modul und TA Grenze ialist mit intern. Modul und Wagenmanager ialist mit Modulen A40, A und TA Grenze ialist mit Modulen A40, A und Wagenmanager ialist mit B100 und Wagenmanager ialist mit Modulen TA Grenze und Wagenmanager /8

3 Einreihungsmatrix TKC / LC Zusatzmodule Grundei n- reihung intern. Modul A, A40, B100 TA Grenze WM FF Kunden Zugaufg kontakt eber Technischer Kontrolleur Cargo (TKC) TKC 10 TKC mit Modul TKC mit intern. Modul TKC mit Modul A40, A und B TKC mit Modul TA Grenze TKC mit Modul Wagenmanager TKC mit Modul Kundenkontakt TKC mit Modul Zugaufgeber Grundei n- reihung intern. Modul LC B LC B Int. WM FF Kunden Zugaufg kontakt eber Lokführer Cargo (LC B und LC B100) LC B LC B100 mit Modul LC B100 mit intern. Modul (Formatore, Verbindungsbahn,..,.) LC B100 mit Modul Wagenmanager LC B100 mit Funkfernsteuerung LC B100 mit Modul Kundenkontakt LC B100 mit Modul Zugaufgeber LC B /8

4 2.1 ialist Die Funktion MA FS 5 bleibt im Berufsbild bestehen und entspricht dem aktuellen Rangierangestellten (RA direkt) Die Mitarbeiter der FS 7-9 haben die Berufsbezeichnung ialist und unterscheiden sich mittels Einreihungslogik Ziffer Die Bezeichnung Rangiermeister wird per 1. Januar 2007 aufgehoben. (siehe Ziffer 3.4.2) In den Teams gibt es Lokführer, welche als ialisten mit Fahrkompetenz gelten. Diese ialisten entsprechen den Lokführern der VTE Kat. B100, fahren jedoch nur innerhalb des Teamrayons resp. in der Nahzustellung (Einschränkung VTE/Cargo). Die Rekrutierung erfolgt nach den Vorgaben der VTE mit dem Level EU 2 tief ialisten mit Fahrkompetenz mit dem EU 2 Level hoch gelten als Lokführern Cargo im Sinne der Ziffer Technischer Kontrolleur Cargo (TKC) Die TKC welche ihre Kernfunktion ausüben (üblicherweise im RB) sind in der FS 10 eingereiht Für eine Einreihung in die FS 11 braucht es zusätzlich mind. zwei Module (z. Bsp. Zugaufgeber, Kundenkontakt, usw.) Für die Mitarbeiter welche angeordnete Audits durchführen, bleibt diese Auditzulage von CHF pro Jahr bestehen. Sie wird jeweils im Dezember ausbezahlt. 4/8

5 2.3 Lokführer Cargo (LC) Die Rekrutierung resp. die Eignungsuntersuchung von LC erfolgt nach den Vorgaben der VTE mit dem EU 2 Level hoch % des Lokführerbestandes von SBB Cargo entsprechen den Vorgaben der Verordnung der Triebfahrzeugführenden (VTE) gemäss der Kat B % des Lokführerbestandes von SBB Cargo entsprechen den Vorgaben der Verordnung der Triebfahrzeugführenden (VTE) gemäss der Kat B Die Überführung zur Zielgrösse 60%/40% erfolgt über die natürliche Fluktuation Bei Besetzung von offenen Stellen der LC Kat. B werden zuerst LC Kat. B100 berücksichtigt, sofern sie die nötigen Anforderungen erfüllen Direktrekrutierungen von Lokführern in die Kat. B sind weiterhin möglich Beantragt SBB Cargo resp. auch die Verhandlungsgemeinschaft (VG) Ausnahmebewilligungen zur VTE, welche die Berufsbilder tangieren, werden diese zwischen der VG und SBB Cargo vorverhandelt Verändert das BAV Inhalte der VTE mit Auswirkungen auf die Berufsbilder, werden diese Auswirkungen zwischen der VG und SBB Cargo verhandelt. 3 Umsetzung Migrationskreislauf Wenn die Anforderungen für die Stelle nicht erfüllt werden wird ein anderer Einsatz geprüft 1 Definieren der Stellen u. u. festlegen der Einreihung Erfassen Potenzial MAIN 2 Gespräch mit Vorgesetzen Einsatz iterativ Wenn Prüfung bestanden Nach - schulungen Wenn Prüfung nicht bestanden Prüfung prod. Einsatz; Neueinreihung wird aktiviert 4 Delta eruieren; ausbilden 3 5/8

6 3.1 Migrationsgrundsätze Die Migration in die neuen Berufsbilder beginnt ab 1. Januar Rekrutierungen werden ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nur noch nach den Anforderungen der neuen Berufsbilder vorgenommen Die Dauer der Migration wird gesteuert durch die betriebliche Notwendigkeit. Pro Team werden die Stellen nach wirtschaftlichen Grundsätzen definiert. Zur Umsetzung der neuen Berufsbilder verpflichtet sich SBB Cargo die notwendigen Nachschulungen durchzuführen Bis Ende 2007, wird ein Begleitausschuss bestehend aus Vertretern der Verhandlungsgemeinschaft, der Personalkommission, und SBB Cargo eingesetzt, welche den Migrationsprozess begleitet. 3.2 Überführung der Einreihungen ins neue System Mitarbeiter und Vorgesetzte werden bei den anstehenden Veränderungen begleitet SBB Cargo definiert den Bedarf der verschiedenen Stellenprofile. Haben die Mitarbeitenden noch keine Kenntnisse, werden diese geschult (inkl. allfälliger Prüfung). Welche Mitarbeiter geschult werden, entscheidet der verantwortliche Vorgesetzte Mitarbeiter welche die Voraussetzungen für eine Höhereinreihung per Verhandlungsabschluss erfüllen, werden frühestens ab 1. Januar 2007 entsprechend der Einreihungslogik überführt und neu eingereiht. Ansonsten erfolgt die Höhereinreihung mit dem Abschluss der entsprechenden Ausbildungen und dem damit verbundenen produktiven Einsatz Erfüllt ein Mitarbeitender das Stellenprofil nicht und kann er diese anspruchsvollere Arbeit nicht wahrnehmen, wird er gemäss der tatsächlich erbrachten Leistung eingestuft und zwar auf den Zeitpunkt der Änderung. Eine allfällige Rückstufung löst einen geldmässigen Besitzstand und Vorgehen gemäss GAV 2005 aus. Sobald ein neuer GAV abgeschlossen ist, treten dessen Bestimmungen bezüglich Vorgehens bei Rückstufung in Kraft Die Mitarbeitenden werden nach folgender Regelung in die neue Funktionsstufe überführt: Der aktuelle Lohn wird um CHF pro höhere Funktionsstufe erhöht Der erhöhte Lohn wird im neuen Lohnband an jenem Ort positioniert, welcher dem Wert der letzten Personalbeurteilung am nächsten liegt Die Resultate des Lohnabschlusses per 1.5. eines jeweiligen Jahres werden vollumfänglich gewährt Diese Regelungen gelten bis /8

7 3.2.6 Bei der Überführung ins neue System gibt es keine flächendeckenden Ausschreibungen Überführungen ins neue System erfolgen auf den Zeitpunkt, bei welchem die Höhereingereihte Arbeit aufgenommen wurde. Frühestens jedoch auf Betriebliche Versetzungen Versetzungen werden gem. GAV Anhang 3 geregelt. 3.4 Besondere Bestimmungen Die Schienenfahrzeugführer (Sff, A40, A, B100 Vmax 60, 80 und 100 km/h sowie Besitzstand BAV gelten als ialisten mit Fahrkompetenz Die heutigen Rangiermeister, welche Rangierleiterfunktion ausüben und von einer möglichen Rückstufung betroffen sind, behalten unbefristet ihre Funktionsstufe (ad personam). Verändert sich ein Mitarbeiter freiwillig in eine andere Funktion, so fällt der unbefristete Anspruch weg. 3.5 Gültigkeit Diese Vereinbarung tritt per 1. Januar 2007 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 4 Abkürzungen ASK BAV FF FS GAV LC B100 B100 LC B PeKo RA direkt RB SEV Sff TA Grenze TKC Annahme - Sichtkontrolle Bundesamt für Verkehr Funkfernsteuerung Funktionsstufen (Lohnsystem) Gesamtarbeitsvertrag Lokomotivführer Cargo gemäss VTE Kategorie B100 VTE Kategorie B100 (Ausweis; Einsatzrayon; Km/h 60/80) innerhalb eines Radius von 25km Lokomotivführer Cargo gemäss VTE Kategorie B Personalkommission Cargo Rangierangestellter mit Direkteinstieg Rangierbahnhof Regionale Cargo Produktion Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband Schienenfahrzeugführer Transportadministration Grenze Technischer Kontrolleur Cargo 7/8

8 transfair VG VSLF VTE WM Gewerkschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Branchen öffentlicher Verkehr, öffentlichen Verwaltung, Post/Logistik, Communication und Dienstleistungen. Verhandlungsgemeinschaft bestehend aus SEV, transfair, VSLF Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter Verordnung der Triebfahrzeugführenden Wagenmanager 5 Unterschriften Basel, 6. November 2006 (Redaktionelle Anpassungen an die neuen VTE am ) Die Vertragsparteien: Schweizerischen Bundesbahnen SBB Cargo AG Nicolas Perrin Leiter Produktion Daniel Eigenmann Leiter Personal Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) Francois Gatabin Vize-Präsident Martin Allemann Gewerkschaftssekretär transfair Bernhard Schmidt Branchenleiter öffentlicher Verkehr Adrian Schnell Regionalsekretär Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) Hubert Giger Präsident Philippe Maurer Leiter Division G 8/8

1. Allgemeines Grundsätze Einreihungsinstrumente Besondere Fälle Neubewertung einer bestehenden Funktionen...

1. Allgemeines Grundsätze Einreihungsinstrumente Besondere Fälle Neubewertung einer bestehenden Funktionen... Regelwerkversion 1-0 gültig ab 1.7. 2011 letzte Review nächste Review Vertraulichkeitsklassifikation Eigner Betroffene Prozesse verfügbare Sprachen SBB-intern HR-PP-CB Funktionsbewertung GAV DE, FR, IT

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1. Juli 2015 Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1 / 5 Inhalt 1. Zweck... 3 2. Verwaltung, Rechenschaftspflicht

Mehr

GAV. Gesamtarbeitsvertrag BAR Lokpersonal (bereichsspezifische. Arbeitszeitregelung) Version 2011

GAV. Gesamtarbeitsvertrag BAR Lokpersonal (bereichsspezifische. Arbeitszeitregelung) Version 2011 Version 2011 GAV Gesamtarbeitsvertrag BAR Lokpersonal (bereichsspezifische Arbeitszeitregelung) Thurbo AG Bahnhofstrasse 31, Postfach, CH-8280 Kreuzlingen, Tel. +41 (0)51 223 49 00 Fax +41 (0)51 223 49

Mehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Medienorientierung CZV 28. Juli 2009, Hotel Bern Inhalt Wer/was ist die asa? Chauffeurzulassungsverordnung CZV Allgemeine Bestimmungen Chauffeurzulassungsverordnung

Mehr

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen

Mehr

informations- und ausbildungskonzept (IAK)

informations- und ausbildungskonzept (IAK) Angebotsbeschreibung Umsetzung Berufliche Grundbildung informations- und ausbildungskonzept (IAK) Informations- und Ausbildungskonzept (IAK) EHB IFFP IUFFP Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

Pünktlich trotz Fachkräftemangel.

Pünktlich trotz Fachkräftemangel. Pünktlich trotz Fachkräftemangel. 3. Nationale ICT- Berufsentwicklungskonferenz Bern, 8. November 2013 Markus Jordi, Leiter Human Resources, Mitglied der Konzernleitung Das grösste Transportunternehmen

Mehr

Anschlussvereinbarung

Anschlussvereinbarung Vorsorgestiftung des VSV Fondation de prévoyance de l'asg Fondazione di previdenza dell'asg Occupational benefits foundation of the SAAM Anschlussvereinbarung zwischen der Firma (nachstehend «Firma» genannt)

Mehr

RWE Netzservice. RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management.

RWE Netzservice. RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management. RWE Netzservice RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management. RWE NETZSERVICE: IHR VERLÄSSLICHER PARTNER IM FACILITY MANAGEMENT. RWE Netzservice überzeugt mit einem breit angelegten Leistungsspektrum,

Mehr

Ergänzungsbestimmungen

Ergänzungsbestimmungen Ergänzungsbestimmungen zum Gesamtarbeitsvertrag im Schweizerischen Isoliergewerbe zwischen Verband Basler Isolierfirmen und Gewerkschaft Unia, Region Nordwestschweiz per 1. Januar 2013 Gestützt auf den

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

GAV priv. Sicherheitsdienst

GAV priv. Sicherheitsdienst GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 19.01.2004 01.03.2004 17.06.2014 01.07.2014 01.07.2014-31.12.2016 Die Allgemeinverbindlichkeit wird für die ganze

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze Das Wichtigste in Kürze Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und seine Verordnung (AZGV) Version Personalverleih Gesetze schützen uns! Gesetze bilden den Rahmen für unser Handeln. Bei der Arbeitszeit ist dies das

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR)

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR) Teil der Verordnung zum Personalreglement 00 Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR) Rechtsgrundlage: Abs. des Personalreglements Stand / Gültig ab: 0.0.0 Anstellungsverhältnis Aushilfen

Mehr

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1

MARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 MARKT SCHÖNBERG Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 Markt Schönberg Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Landkreis Freyung-Grafenau

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

gestotzt auf Art. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Schweiz und dem FOrstentum Liechtenstein (SR ) vom 6.

gestotzt auf Art. 1 des Niederlassungsvertrages zwischen der Schweiz und dem FOrstentum Liechtenstein (SR ) vom 6. Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Furstentum Liechtenstein iiber die grenziiberschreitende Vermittlungs- und Verleihtitigkeit Das Staatssekretariat for Wirtschaft

Mehr

Vertretersitzung. LC B100 / RCP Spez. In Olten 20. November 2010 Restaurant Bahnhof Olten (Gleis 13) 10.00 14.00 Uhr

Vertretersitzung. LC B100 / RCP Spez. In Olten 20. November 2010 Restaurant Bahnhof Olten (Gleis 13) 10.00 14.00 Uhr Vertretersitzung LC B100 / RCP Spez. In Olten 20. November 2010 Restaurant Bahnhof Olten (Gleis 13) 10.00 14.00 Uhr Aktennotiz Compte - rendu Annotazione Vorsitz: Gast: ZV-LPV: Anwesend: Entschuldigt:

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Vereinbarung über die bereichsspezifische Arbeitszeitregelung für das Lokpersonal der SBB Division Cargo (BAR LP)

Vereinbarung über die bereichsspezifische Arbeitszeitregelung für das Lokpersonal der SBB Division Cargo (BAR LP) Regelwerkversion 3-0 gültig ab 11.12.2011 letzte Review 23.11.2011 nächste Review ----- Vertraulichkeitsklassifikation Eigner SBB intern G-HR-PN (Markus Helfer) Betroffene Prozesse ----- verfügbare Sprachen

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

Institutionelles Leitbild Ausbildungs- und Lernzentrum ALZ

Institutionelles Leitbild Ausbildungs- und Lernzentrum ALZ Institutionelles Leitbild Ausbildungs- und Lernzentrum ALZ Unsere Grundsätze a. Wir betrachten die Berufsbildung als wesentlichen Bestandteil zur Zukunftssicherung und sind bereit, in die Ausbildung von

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1 Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 idgf über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Das

Mehr

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTSUND DES RATES

Mehr

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES NEU L-GAV Lohnsystem ab 2012 (Art. 10 und 12) (L-GAV und Kommentar, sowie verschiedene Formulare in elektronischer Version unter www.l-gav.ch) Mindestlöhne

Mehr

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1250.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 15. Januar 2014 Kommissionsbeschluss vom 15. Januar 2014 Bericht

Mehr

Mitarbeiterfördergespräch

Mitarbeiterfördergespräch Mitarbeiterfördergespräch Organisationsbereich: Datum: Mitarbeiter: Führungskraft: 1. Vergangenheit ( Zeit seit dem letzten Mitarbeiterfördergespräch am...) Was ist gut gelaufen? Kommentar Wo gab es Schwierigkeiten?

Mehr

Lohnreglement. für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich. Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl. Anhang 3. gültig ab 1.

Lohnreglement. für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich. Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl. Anhang 3. gültig ab 1. Anhang 3 Lohnreglement für die Spitex-Organisationen der Stadt Zürich Spitex Zürich Limmat Spitex Zürich Sihl Version vom Mai 2008 gültig ab 1. Juli 2008 Februar 2011 Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis I.

Mehr

Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)

Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) 1. Persönliche Daten: Jahr: Name/Vorname: Geb. Datum: Abteilung: Funktion: seit: Eintrittsdatum: Beschäftigungsgrad in %: Gesprächsleiter/in: Stellenbeschreibung

Mehr

Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3

Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3 Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3 Eingeschränktes Dokument 1 Luftfrachtsicherheit gemäß EU-VO Nr. 185/2010 Zwei gleichwertige Sicherheitssysteme Sichere Lieferkette

Mehr

Ausbildung. Betriebliche Regelausbildung die duale Ausbildung

Ausbildung. Betriebliche Regelausbildung die duale Ausbildung Betriebliche Regelausbildung die duale Ausbildung Die duale Ausbildung ist eine betriebliche Form der Ausbildung und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt Die Ausbildung schließt mit einem Kammerabschluss

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life, Zürich. Stiftungsurkunde. (Stiftung) Inkrafttreten: 1. Januar 2005

Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life, Zürich. Stiftungsurkunde. (Stiftung) Inkrafttreten: 1. Januar 2005 Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, Postfach, 8022 Zürich Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life, Zürich (Stiftung) Stiftungsurkunde Inkrafttreten: 1. Januar 2005 NVS0169 / 11.2012 / 1004062

Mehr

Ich/wir erkläre(n) entsprechend des 6 VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Ausgabe 2009):

Ich/wir erkläre(n) entsprechend des 6 VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Ausgabe 2009): Eignungskriterien Die Bieterin / der Bieter hat mit der Abgabe des Angebots folgende Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) zu erfüllen: Eigenerklärung Ich/wir erkläre(n)

Mehr

Vereinbarung über die Jahresarbeitszeit (JAZ) für GAV-Mitarbeitende im Monatslohn

Vereinbarung über die Jahresarbeitszeit (JAZ) für GAV-Mitarbeitende im Monatslohn Vereinbarung über die Jahresarbeitszeit (JAZ) für GAV-Mitarbeitende im Monatslohn zwischen der ISS Aviation AG, Zürich-Flughafen und Vebego AG, Dietikon (nachstehend Arbeitgeber genannt) einerseits sowie

Mehr

Interop- und Sicherheitsrichtlinie Standortbestimmung und Ausblick

Interop- und Sicherheitsrichtlinie Standortbestimmung und Ausblick Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Interop- und Sicherheitsrichtlinie Standortbestimmung und Ausblick VAP Forum Güterwagen vom 19.

Mehr

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+)

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems HOOGAN an Organisatoren von Sportveranstaltungen

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Herausgeber: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung

Mehr

Release Notes 6.2. DecisionAdvisor. Dokument-Management. PBroker AG Flurstrasse Zürich T F

Release Notes 6.2. DecisionAdvisor. Dokument-Management. PBroker AG Flurstrasse Zürich T F Release Notes 6.2 Dokument-Management DecisionAdvisor PBroker AG Flurstrasse 30 8048 Zürich T +41 44 260 12 12 F +41 31 721 08 20 Version 1.0 Zürich, 28. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...

Mehr

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste (VAPF) vom 13. Januar 2014 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,

Mehr

Rechnung Mobilkommunikation

Rechnung Mobilkommunikation Rechnung Mobilkommunikation Inhalt 1 Einleitung...1 2 Rechnungsbeispiele...2 2.1 Einzelrechnung...2 2.2 Sammelrechnung...3 3 Adressen...4 3.1 Rechnungsadresse...5 3.2 Duo Bill Adresse...6 3.3 Verbindungsnachweis-Adresse...7

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03183.SE.10.2006 Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß

Mehr

Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016

Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016 Weisungen Auslandresultate 01.10.2015 31.03.2016 Wettkampf Biel, 23.10.2015 / nh Inhaltsverzeichnis Weisungen der Auslandresultate... 4 1. Allgemein... 4 2. Bewertungskriterien / Altersklassen... 4 3.

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Besondere Bestimmungen zur Honorierung des Lokomotivpersonals

Besondere Bestimmungen zur Honorierung des Lokomotivpersonals Regelwerkversion 1-0 gültig ab 1.7.2011 letzte Review nächste Review 1.7.2012 Betroffene Divisionen Spezifische Empfänger / Verteiler Ersatz für Vertraulichkeitsklassifikation Eigner Betroffene Prozesse

Mehr

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A007 Web Content Management Systeme (CMS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 1. November

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,

Mehr

Verordnung für die sozial-diakonischen

Verordnung für die sozial-diakonischen 314.5 EVANGELISCH-REFORMIERTE GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN Verordnung für die sozial-diakonischen Mitarbeitenden und Praktikantinnen/Praktikanten (inkl. Einreihung von Sekretariats-Mitarbeitenden mit sozialdiakonischen

Mehr

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des

Mehr

Einwohnergemeinde Boltigen

Einwohnergemeinde Boltigen Einwohnergemeinde Boltigen Reglement über die Beitragsleistung an Neuanlagen, Korrektionen, Ausbauten, Belagsarbeiten, Unterhalt und Schneeräumung von Strassen und Wegen genannt Strassenreglement. November

Mehr

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht.

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Seit Anfang 2014 muss auch tagsüber stets mit Licht gefahren werden. Die Massnahme gehört zu «Via sicura», dem Verkehrssicherheitsprogramm

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

- andererseits. Präambel

- andererseits. Präambel Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge

Mehr

Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau)

Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau) Delegiertenversammlung 2013 Geschäft 8.4 Genehmigung verschiedener geänderter GAV-Artikel Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau) Art. 28 Feriendauer

Mehr

Umsetzung der Richtlinie

Umsetzung der Richtlinie Umsetzung der Richtlinie Mopedlenkerausweis wird zum Führerschein Klasse AM Stufenweiser Zugang zum unbegrenzten Motorrad durch die Führerscheinklassen A1, A2 und A Gesetzgebung demnächst Wirksamkeit ab

Mehr

Tarifvereinbarung. zwischen dem. Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und der. Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte (Procom)

Tarifvereinbarung. zwischen dem. Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und der. Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte (Procom) Tarifvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und der Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte (Procom) betreffend die Abgeltung von Dolmetscherdiensten der Gebärdensprache

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1) Personalausschuss Bürgerspital: Reglement BaB 69.400 Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel ) Vom. Februar 0 (Stand. April 0) Der Leitungsausschuss des Bürgerspitals, gestützt auf des Reglements

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits

Mehr

Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland

Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland 25.01.2016 Köln TÜV Rheinland hat mit dem Standard Regelmäßig geprüfte Spielstätte einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell

Mehr

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl

Mehr

Verordnung über die Behandlung von Fundsachen (Fundsachenverordnung)

Verordnung über die Behandlung von Fundsachen (Fundsachenverordnung) Fundsachen: V 14.00 Verordnung über die Behandlung von Fundsachen (Fundsachenverordnung) Vom. Juli 007 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die Art. 70 7 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH

Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Für mehr Durchblick, für Ihre Sicherheit und Ihren Erfolg. SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH SEQURITY Sicherheitstechnisches Zentrum Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales

Mehr

Anschluss- und Wärmeliefervertrag

Anschluss- und Wärmeliefervertrag Wärmeverbund Riggisberg zwischen Wärmebezüger: [Vorname/Name (natürliche Person) oder Firma (juristische Person)] [Strasse, Nr.] [PLZ, Ort] und Wärmelieferantin: Energie Versorgung Riggisberg (EVR) AG

Mehr

Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security

Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security Der Inhalt Aufnahmekriterien für die UG-Video Security wurde durch die Technische Arbeitskommission Video Security (TAK-Video Security)

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung

Mehr

IWB/EFRE PUBLIZITÄTS- LEITFADEN

IWB/EFRE PUBLIZITÄTS- LEITFADEN IWB/EFRE PUBLIZITÄTS- LEITFADEN Verpflichtende Bestimmungen zu Information und Kommunikation für Begünstigte Stand: Jänner 2016 Version 1.0 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Hintergrund... 3

Mehr

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen Gächlingen Neunkirch Siblingen Besoldungsreglement Feuerwehrverband MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

LOHNRESULTATE TRANSFAIR: MÄSSIG ZUFRIEDENSTELLENDER LOHNHERBST

LOHNRESULTATE TRANSFAIR: MÄSSIG ZUFRIEDENSTELLENDER LOHNHERBST Bern, 15. Dezember 2014 Pressekonferenz Travail.Suisse Stefan Müller-Altermatt, transfair LOHNRESULTATE TRANSFAIR: MÄSSIG ZUFRIEDENSTELLENDER LOHNHERBST Neben einigen guten Verhandlungsresultaten reichte

Mehr

ISO 9001: Einleitung. 1 Anwendungsbereich. 2 Normative Verweisungen. 4 Qualitätsmanagementsystem. 4.1 Allgemeine Anforderungen

ISO 9001: Einleitung. 1 Anwendungsbereich. 2 Normative Verweisungen. 4 Qualitätsmanagementsystem. 4.1 Allgemeine Anforderungen DIN EN ISO 9001 Vergleich ISO 9001:2015 und ISO 9001:2015 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Kontext der Organisation 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

2005/176. Vorlage an den Landrat

2005/176. Vorlage an den Landrat Kanton Basel-Landschaft 2005/176 Regierungsrat Vorlage an den Landrat betreffend Genehmigung des Vergleichsvorschlages der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen

Mehr

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

Humanitäre Stiftung SRK

Humanitäre Stiftung SRK Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,

Mehr

Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich 172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 12. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2014) Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

Alle Neuerungen auf einen Blick

Alle Neuerungen auf einen Blick News zur ISO 9001:2015 Alle Neuerungen auf einen Blick Der Weg zur Zertifizierung nach der überarbeiteten Norm ISO 9001:2015 Nach langen Diskussionen und Beratungen hat die International Organization for

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 2. Geräte...2 3. Fachliche Befähigung...3 4. Dokumentation...4 5. Sonographie der Säuglingshüfte...5 1. Allgemeines Behält ein Arzt seine Genehmigung nach der bisher

Mehr

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin)

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember 2013 30. April 2013

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe Änderung vom 21. Februar 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte

Mehr

8 Rationalisierungsschutzvertrag

8 Rationalisierungsschutzvertrag 8 Rationalisierungsschutzvertrag TARIFVERTRAG ZUR ABWENDUNG SOZIALER HÄRTEN BEI RATIONALISIERUNGSMAßNAHMEN (Rationalisierungsschutzvertrag) Die Nutzung der technischen Entwicklung und der Rationalisierung

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst

Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst Der Beauftragte des Bundesrates für den Koordinierten Sanitätsdienst Le Mandataire du Conseil fédéral pour le service sanitaire coordonné L'incaricato del Consiglio federale per il servizio sanitario coordinato

Mehr