Inter. RCP Module. RID Spezial. Techn. Kontrolleur. Technik ( Kernfunkt.) ASK ( Kernfunkt.) Rangieren 2)
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- Catharina Schwarz
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1 Verhandlungsgemeinschaft SEV, VSLF, transfair Basel, Vereinbarung Berufsbilder SBB Cargo Produktion Das vorliegende Dokument sowie sämtliche Berufsbezeichnungen sind aus Gründen der Lesbarkeit in der männlichen Form verfasst und beziehen sich selbstverständlich auf beide Geschlechter. Es bildet ein integraler Bestandteil für die Umsetzung. Abkürzungen sind auf Seite 6/7 beschrieben. 1 Berufsbilder Cargo Beim nachstehenden Modell handelt es sich um die graphische Abbildung der Berufsbilder SBB Cargo Produktion. Das Konzept Version 1.3 vom basiert auf den Berufen ialist, Technischer Kontrolleur und Lokführer Cargo. Modell Berufsbilder SBB Cargo Produktion Module 2) Wagen - manager Transportadmin. Grenze 3) A, A40, B100 Vmax 60, ial Inter. Module Kunden kontakt LC D B LC D B International Zugauf - geber Funkfern - steuerung ialist Techn. Kontrolleur Lokf ü hrer Cargo Berufe - Produktion Rangieren ( Kernfunkt.) Zugaufgeber ASK Kundenkontakt Technik ( Kernfunkt.) ASK ( Kernfunkt.) Rangieren 2) Fahren ( Kat. B100 (Kernfunktion). ASK 2) Rangieren 2) Mitarbeiter 1) Grundwissen Grundwissen Grundwissen Basis - Wissen Transportkette kennen lernen, Cargo Kultur, Pers. Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit usw. 1) 2) 1) entspricht RA direkt 2) Ausbildung nach Bedarf 3) 3) LC C eing. B100. entspricht VTE Kat. B100 C (eingeschränkt ä Ausweis /Einsatzrayon Basis für Kat. A40, A,B100 Vmax. 60 km/h, 80km/h, 100 km/h, B100 und B der Lokführer Cargo bildet die VTE Stand Verhandlungsergebnis Die Einreihungen erfolgen nach dem Modell Berufsbilder Cargo Ziffer 1 sowie der Einreihungslogik Ziffer 2 und definieren sich ausschliesslich über das Stellenprofil. Die in der Einreihungslogik abgebildeten Mindest- und Maximalwerte pro Berufsgruppe können weder über- noch unterschritten werden. 1/8
2 Einreihungslogik ialist Technischer Kontrolleur Cargo Lokführer Cargo FS 9 / mit Modul TA Grenze und weiteren Modulen FS 9 / mit Modul WM und weiteren Modulen FS 9/ B100 und mind 2 Modulen oder Modul WM FS 8 / ialist und mind. 2 Modulen oder Modul WM od. B100 FS 7 / ialist FS 5 / Mitarbeiter FS 11 / TKC mit mind. 2 Modulen FS 10 / TKC Kernfunktion FS 15/LC B mit Vollausbildung in mind. einem 2.System * FS 14/LC B D * FS 12/LCB 100 mit mind. 2 Modulen FS 11/LCB 100 ohne Module * Bei Bedarf werden weitere Module ohne Einreihungsänderung geschult Einreihungsmatrix Zusatzmodule Grundei n- reihung intern. Modul A, A40 B100 TA Grenze WM FF Regionale Cargo Produktion () Mitarbeiter 5 ialist ialist mit Modul ialist mit intern. Modul ialist mit Modul A40, A ialist mit Modul B ialist mit Modul TA Grenze ialist mit Modul Wagenmanager ialist mit Modulen und intern. Modulen ialist mit Modulen, A40, A ialist mit Modulen und TA Grenze ialist mit Modulen und Wagenmanager ialist mit intern. Modul und A40, A ialist mit intern. Modul und TA Grenze ialist mit intern. Modul und Wagenmanager ialist mit Modulen A40, A und TA Grenze ialist mit Modulen A40, A und Wagenmanager ialist mit B100 und Wagenmanager ialist mit Modulen TA Grenze und Wagenmanager /8
3 Einreihungsmatrix TKC / LC Zusatzmodule Grundei n- reihung intern. Modul A, A40, B100 TA Grenze WM FF Kunden Zugaufg kontakt eber Technischer Kontrolleur Cargo (TKC) TKC 10 TKC mit Modul TKC mit intern. Modul TKC mit Modul A40, A und B TKC mit Modul TA Grenze TKC mit Modul Wagenmanager TKC mit Modul Kundenkontakt TKC mit Modul Zugaufgeber Grundei n- reihung intern. Modul LC B LC B Int. WM FF Kunden Zugaufg kontakt eber Lokführer Cargo (LC B und LC B100) LC B LC B100 mit Modul LC B100 mit intern. Modul (Formatore, Verbindungsbahn,..,.) LC B100 mit Modul Wagenmanager LC B100 mit Funkfernsteuerung LC B100 mit Modul Kundenkontakt LC B100 mit Modul Zugaufgeber LC B /8
4 2.1 ialist Die Funktion MA FS 5 bleibt im Berufsbild bestehen und entspricht dem aktuellen Rangierangestellten (RA direkt) Die Mitarbeiter der FS 7-9 haben die Berufsbezeichnung ialist und unterscheiden sich mittels Einreihungslogik Ziffer Die Bezeichnung Rangiermeister wird per 1. Januar 2007 aufgehoben. (siehe Ziffer 3.4.2) In den Teams gibt es Lokführer, welche als ialisten mit Fahrkompetenz gelten. Diese ialisten entsprechen den Lokführern der VTE Kat. B100, fahren jedoch nur innerhalb des Teamrayons resp. in der Nahzustellung (Einschränkung VTE/Cargo). Die Rekrutierung erfolgt nach den Vorgaben der VTE mit dem Level EU 2 tief ialisten mit Fahrkompetenz mit dem EU 2 Level hoch gelten als Lokführern Cargo im Sinne der Ziffer Technischer Kontrolleur Cargo (TKC) Die TKC welche ihre Kernfunktion ausüben (üblicherweise im RB) sind in der FS 10 eingereiht Für eine Einreihung in die FS 11 braucht es zusätzlich mind. zwei Module (z. Bsp. Zugaufgeber, Kundenkontakt, usw.) Für die Mitarbeiter welche angeordnete Audits durchführen, bleibt diese Auditzulage von CHF pro Jahr bestehen. Sie wird jeweils im Dezember ausbezahlt. 4/8
5 2.3 Lokführer Cargo (LC) Die Rekrutierung resp. die Eignungsuntersuchung von LC erfolgt nach den Vorgaben der VTE mit dem EU 2 Level hoch % des Lokführerbestandes von SBB Cargo entsprechen den Vorgaben der Verordnung der Triebfahrzeugführenden (VTE) gemäss der Kat B % des Lokführerbestandes von SBB Cargo entsprechen den Vorgaben der Verordnung der Triebfahrzeugführenden (VTE) gemäss der Kat B Die Überführung zur Zielgrösse 60%/40% erfolgt über die natürliche Fluktuation Bei Besetzung von offenen Stellen der LC Kat. B werden zuerst LC Kat. B100 berücksichtigt, sofern sie die nötigen Anforderungen erfüllen Direktrekrutierungen von Lokführern in die Kat. B sind weiterhin möglich Beantragt SBB Cargo resp. auch die Verhandlungsgemeinschaft (VG) Ausnahmebewilligungen zur VTE, welche die Berufsbilder tangieren, werden diese zwischen der VG und SBB Cargo vorverhandelt Verändert das BAV Inhalte der VTE mit Auswirkungen auf die Berufsbilder, werden diese Auswirkungen zwischen der VG und SBB Cargo verhandelt. 3 Umsetzung Migrationskreislauf Wenn die Anforderungen für die Stelle nicht erfüllt werden wird ein anderer Einsatz geprüft 1 Definieren der Stellen u. u. festlegen der Einreihung Erfassen Potenzial MAIN 2 Gespräch mit Vorgesetzen Einsatz iterativ Wenn Prüfung bestanden Nach - schulungen Wenn Prüfung nicht bestanden Prüfung prod. Einsatz; Neueinreihung wird aktiviert 4 Delta eruieren; ausbilden 3 5/8
6 3.1 Migrationsgrundsätze Die Migration in die neuen Berufsbilder beginnt ab 1. Januar Rekrutierungen werden ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nur noch nach den Anforderungen der neuen Berufsbilder vorgenommen Die Dauer der Migration wird gesteuert durch die betriebliche Notwendigkeit. Pro Team werden die Stellen nach wirtschaftlichen Grundsätzen definiert. Zur Umsetzung der neuen Berufsbilder verpflichtet sich SBB Cargo die notwendigen Nachschulungen durchzuführen Bis Ende 2007, wird ein Begleitausschuss bestehend aus Vertretern der Verhandlungsgemeinschaft, der Personalkommission, und SBB Cargo eingesetzt, welche den Migrationsprozess begleitet. 3.2 Überführung der Einreihungen ins neue System Mitarbeiter und Vorgesetzte werden bei den anstehenden Veränderungen begleitet SBB Cargo definiert den Bedarf der verschiedenen Stellenprofile. Haben die Mitarbeitenden noch keine Kenntnisse, werden diese geschult (inkl. allfälliger Prüfung). Welche Mitarbeiter geschult werden, entscheidet der verantwortliche Vorgesetzte Mitarbeiter welche die Voraussetzungen für eine Höhereinreihung per Verhandlungsabschluss erfüllen, werden frühestens ab 1. Januar 2007 entsprechend der Einreihungslogik überführt und neu eingereiht. Ansonsten erfolgt die Höhereinreihung mit dem Abschluss der entsprechenden Ausbildungen und dem damit verbundenen produktiven Einsatz Erfüllt ein Mitarbeitender das Stellenprofil nicht und kann er diese anspruchsvollere Arbeit nicht wahrnehmen, wird er gemäss der tatsächlich erbrachten Leistung eingestuft und zwar auf den Zeitpunkt der Änderung. Eine allfällige Rückstufung löst einen geldmässigen Besitzstand und Vorgehen gemäss GAV 2005 aus. Sobald ein neuer GAV abgeschlossen ist, treten dessen Bestimmungen bezüglich Vorgehens bei Rückstufung in Kraft Die Mitarbeitenden werden nach folgender Regelung in die neue Funktionsstufe überführt: Der aktuelle Lohn wird um CHF pro höhere Funktionsstufe erhöht Der erhöhte Lohn wird im neuen Lohnband an jenem Ort positioniert, welcher dem Wert der letzten Personalbeurteilung am nächsten liegt Die Resultate des Lohnabschlusses per 1.5. eines jeweiligen Jahres werden vollumfänglich gewährt Diese Regelungen gelten bis /8
7 3.2.6 Bei der Überführung ins neue System gibt es keine flächendeckenden Ausschreibungen Überführungen ins neue System erfolgen auf den Zeitpunkt, bei welchem die Höhereingereihte Arbeit aufgenommen wurde. Frühestens jedoch auf Betriebliche Versetzungen Versetzungen werden gem. GAV Anhang 3 geregelt. 3.4 Besondere Bestimmungen Die Schienenfahrzeugführer (Sff, A40, A, B100 Vmax 60, 80 und 100 km/h sowie Besitzstand BAV gelten als ialisten mit Fahrkompetenz Die heutigen Rangiermeister, welche Rangierleiterfunktion ausüben und von einer möglichen Rückstufung betroffen sind, behalten unbefristet ihre Funktionsstufe (ad personam). Verändert sich ein Mitarbeiter freiwillig in eine andere Funktion, so fällt der unbefristete Anspruch weg. 3.5 Gültigkeit Diese Vereinbarung tritt per 1. Januar 2007 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 4 Abkürzungen ASK BAV FF FS GAV LC B100 B100 LC B PeKo RA direkt RB SEV Sff TA Grenze TKC Annahme - Sichtkontrolle Bundesamt für Verkehr Funkfernsteuerung Funktionsstufen (Lohnsystem) Gesamtarbeitsvertrag Lokomotivführer Cargo gemäss VTE Kategorie B100 VTE Kategorie B100 (Ausweis; Einsatzrayon; Km/h 60/80) innerhalb eines Radius von 25km Lokomotivführer Cargo gemäss VTE Kategorie B Personalkommission Cargo Rangierangestellter mit Direkteinstieg Rangierbahnhof Regionale Cargo Produktion Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband Schienenfahrzeugführer Transportadministration Grenze Technischer Kontrolleur Cargo 7/8
8 transfair VG VSLF VTE WM Gewerkschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Branchen öffentlicher Verkehr, öffentlichen Verwaltung, Post/Logistik, Communication und Dienstleistungen. Verhandlungsgemeinschaft bestehend aus SEV, transfair, VSLF Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter Verordnung der Triebfahrzeugführenden Wagenmanager 5 Unterschriften Basel, 6. November 2006 (Redaktionelle Anpassungen an die neuen VTE am ) Die Vertragsparteien: Schweizerischen Bundesbahnen SBB Cargo AG Nicolas Perrin Leiter Produktion Daniel Eigenmann Leiter Personal Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) Francois Gatabin Vize-Präsident Martin Allemann Gewerkschaftssekretär transfair Bernhard Schmidt Branchenleiter öffentlicher Verkehr Adrian Schnell Regionalsekretär Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) Hubert Giger Präsident Philippe Maurer Leiter Division G 8/8
1. Allgemeines Grundsätze Einreihungsinstrumente Besondere Fälle Neubewertung einer bestehenden Funktionen...
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