Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich"

Transkript

1 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 9. Juli Energiebeauftragter der Stadt Zürich, kommunale Energieplanung, Überarbeitung IDG-Status: öffentlich 1. Ausgangslage Die kommunale Energieplanung der Stadt Zürich ist veraltet und wird den Zielen der stadträtlichen Energiepolitik nicht mehr gerecht. Sie soll daher integral überarbeitet werden. Die Überarbeitung erfolgt in Absprache mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL). Der Kanton kann Gemeinden, gestützt auf 7 des kantonalen Energiegesetzes (EnerG; LS 730.1), zur Durchführung einer Energieplanung verpflichten. Er empfiehlt den Gemeinden, die Energieplanung alle 10 Jahre zu aktualisieren. Der Energieplan und das Wärmeversorgungskonzept der Stadt Zürich wurden vor über 20 Jahren erarbeitet. Der Stadtratsbeschluss datiert vom 15. Januar 1992 (STRB Nr. 143/1992) und die Genehmigung durch den Regierungsrat vom 7. September 1994 (RRB 2685/1994). Hauptzweck der Energieplanung ist die Festlegung von Gebietsausscheidungen für die Wärmeversorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern, die insbesondere bei Massnahmen der Raumplanung als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Die räumlichen Festlegungen zur thermischen Energieversorgung in der Stadt Zürich umfassen bisher nur die Fernwärmeversorgung. Das 2013 vom Energiebeauftragten der Stadt Zürich (Energiebeauftragter) im Stadtrat präsentierte «Konzept Energieversorgung 2050» zeigt aber auf, dass eine 2000-Watt-kompatible-Energieversorgung der Stadt Zürich nur mit einer forcierten Nutzung aller lokal zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energien realisierbar ist. Dabei spielen neben der Fernwärme die Energienutzung aus Seewasser, Grundwasser, gereinigtem Abwasser und grossen Abwärmequellen sowie der Einsatz von Sonnenkollektoren, Aussenluft-Wärmepumpen und Erdwärmesonden eine wichtige Rolle. Dies bedingt neben einem Ausbau der bestehenden Fernwärmeversorgung den Bau von teilweise ausgedehnten neuen Wärme- und Kälteverbunden zur Nutzung von Energie aus gereinigtem Abwasser, Seewasser und Grundwasser (Niedertemperatur-Energieverbunde). Andererseits soll in Gebieten, wo eine leitungsgebundene Energieversorgung aufgrund geringer Energienachfrage langfristig ungeeignet ist (geringe Bebauungsdichte, sehr guter Gebäudestandard), die dezentrale Nutzung von erneuerbaren Energien angeregt und unterstützt werden. Mit der Ausscheidung von Gebieten für leitungsgebundene Energieträger (Prioritätsgebiete) i.s.v. 7 Abs. 2 EnerG und von Kap des Kantonalen Richtplans zeigt die Energieplanung auf, wie sich die Fernwärmeversorgung räumlich weiterentwickeln soll und wo Niedertemperatur-Energieverbunde zum Einsatz kommen könnten. Zusätzlich stellt sie die Optionen für eine Watt-kompatible-Energieträgerwahl in den übrigen Gebieten dar (Eignungsgebiete). Darauf abgestimmt, macht die Energieplanung räumliche Aussagen zur Entwicklung der Gasversorgung. 660/

2 2. Grundlagen für die Überarbeitung der Energieplanung Die Überarbeitung der Energieplanung basiert auf folgenden in den letzten Jahren erarbeiteten Grundlagen: Methodikpapier «Grundlagen für ein Umsetzungskonzept der 2000-Watt-Gesellschaft» (Bébié et al., 2008) Konzept Energieversorgung 2050 der Stadt Zürich (Bébié et al., 2014) Studie «Zukunft leitungsgebundener Energieträger» (econcept, 2011) Räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats für die Stadt Zürich (2011) Regionaler Richtplan, Teilrichtpläne Siedlung und Versorgung (Entwurf 2014) Kommunaler Siedlungsrichtplan (in Vorbereitung) Klimaanalyse der Stadt Zürich, KLAZ (2012) 3. Ziele der überarbeiteten Energieplanung Die überarbeitete Energieplanung bildet eine wichtige Grundlage für: die Erschliessung der Stadt Zürich mit leitungsgebundenen Energieträgern (Fernwärme, Nahwärme / Nahkälte, Gas), eine optimale Nutzung grosser standortgebundener Energieangebote (Seewasser, Abwasser, Grundwasser, Abwärme aus Rechenzentren usw.), die Stimulierung und Förderung von dezentralen Lösungen zur Wärme- und Kälteversorgung (z. B. Wärmepumpen), die Information und Beratung von Bauherrschaften und Planenden im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung, die Koordination von Energieangebot, Energieinfrastruktur und Siedlungsentwicklung nach innen, die räumliche Differenzierung energetischer Bestimmungen in Sondernutzungsplanungen und in der Bau- und Zonenordnung (Stichwort «Energiezonen» gemäss 78 des Planungs- und Baugesetzes; PBG; LS 700.1), die Kommunikation der städtischen Energiestrategie im Bereich der thermischen Energieversorgung gegen aussen. 4. Umfang der überarbeiteten Energieplanung Der Umfang der Energieplanung ist im Vorgehenskonzept vom 1. Juli 2014 im Detail beschrieben (Beilage 1). Dieses Konzept wurde im Mai 2014 der Umweltdelegation des Stadtrats und der Strategiegruppe Entwicklung vorgestellt und bei allen betroffenen Dienstabteilungen und weiteren Organisationen vernehmlasst. Die überarbeitete Energieplanung soll folgende Elemente umfassen: a) Flächendeckender Energieplan mit Prioritäts- und Eignungsgebieten für die thermische Energieversorgung (Wärme und partiell Kälte). Es werden drei Gebietstypen unterschieden (Beilage 5): Prioritätsgebiet für die Fernwärmeversorgung mit Abwärme aus dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz und dem Holzheizkraftwerk Aubrugg (Gebietstyp 1). 660/

3 Prioritätsgebiet für die Nahwärmeversorgung mit Energie aus Abwasser, Seewasser und Grundwasser (Gebietstyp 2). Dieser Typus von Energieverbunden eignet sich auch für die Kälteversorgung. Eignungsgebiete für die dezentrale Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien (Gebietstyp 3). Eine nicht unbedeutende Rolle spielen dabei auch kleinere arealübergreifende Energieversorgungslösungen (Energie-Contracting). b) Planungsbericht mit Szenario zur langfristigen Energienachfrage und zum lokal verfügbaren Angebot an Abwärme und erneuerbaren Energien, Szenario zur langfristigen Entwicklung des Energieträgermixes im Bereich der thermischen Energieversorgung, Aussagen zu den langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Fernwärme- und der Gasversorgung, Regeln für die Energieträgerwahl in Prioritätsgebieten gemäss 295 PBG, Darstellung der Optionen der Energieträgerwahl in den Eignungsgebieten und für Objekte in Prioritätsgebieten, die sich nicht für einen Anschluss an die Fern- oder Nahwärmeversorgung eignen, Massnahmenblätter für die Umsetzung des Energieträgerwechsels (Massnahmenbeschrieb, Zeitplan, Zuständigkeit, Umsetzungsorganisation), Empfehlungen zur Governance des Stadtrats gegenüber städtischen und privaten Energiedienstleistungsunternehmen (Leistungsaufträge, weitere Instrumente zur Koordination der Energieversorgung), c) Kurzfassung der kommunalen Energieplanung für die Öffentlichkeit. (vgl. die Kurzfassung der kommunalen Energieplanung Winterthur, Beilage 6). 5. Abstimmung mit anderen städtischen Projekten Die Durchführung der Energieplanung erfolgt in enger Abstimmung mit folgenden bereits laufenden oder geplanten städtischen Vorhaben: Überarbeitung des Masterplans Energie (STRB Nr. 765/2012) bis Dieser bildet den energiepolitischen Überbau für die Energieplanung. «Roadmap für die 2000-Watt-Gesellschaft». Diese wird derzeit im Rahmen des «Fachpools 2000-Watt-Gesellschaft» erarbeitet. Zielnetzplanung der Gasversorgung (Energie 360 AG) sowie Abfallplanung und Zielnetzplanung der Fernwärmeversorgung (ERZ). Überprüfung der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der Potenziale zur Verdichtung der Stadt gegen innen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Regionalen Richtplanung und der geplanten Erarbeitung einer kommunalen Richtplanung «Siedlung» sowie im Kontext der laufenden Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung (BZO). Aus diesen Arbeiten ergeben sich wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Energienachfrage. 660/

4 6. Projektorganisation Die Projektorganisation (Beilage 2) umfasst verschiedene Gremien (Steuerung, Projektteam, Fachunterstützung, Echoraum, Kommunikation). Darin einbezogen sind sämtliche betroffenen Dienstabteilungen, die Energie 360 AG, der Kanton (AWEL, Abteilung Energie) und die Nachbargemeinden. Als Steuerungsgremium fungiert die Umweltdelegation. Die Projektleitung obliegt dem Energiebeauftragten. Die überarbeitete kommunale Energieplanung wird den Ämtern zur Vernehmlassung zugestellt. 7. Mitwirkung Da es sich bei der Energieplanung um eine Sachplanung handelt, ist im Gegensatz zu einer Richtplanung keine Mitwirkung der Legislative erforderlich. Die Öffentlichkeit und der Gemeinderat (Spezialkommissionen) sollen aber nach Vorliegen des für Ende 2016 geplanten Stadtratsbeschlusses über das Resultat der Energieplanung informiert werden. 8. Externer Auftrag Die Erarbeitung der kommunalen Energieplanung kann zum Teil durch die beteiligten Dienstabteilungen der Stadtverwaltung selber erfolgen. Für die aufwendigen Gebietsanalysen, für die Koordination, Moderation und Dokumentation der Arbeitsmodule sowie für die Verfassung des Planungsberichts (einschliesslich Massnahmenblätter) und die Konzeption des Kartenwerks soll aber ein Auftrag an ein externes Planungsbüro erfolgen. Die Auswahl dieses Büros erfolgt im Einladungsverfahren. Die Kompetenz zur Vergabe liegt beim Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe. Für spezielle Fragestellungen können zusätzlich weitere Aufträge an Dritte erteilt werden. 9. Zeitplan Es wird mit einer Projektdauer von rund zwei Jahren gerechnet (Beilage 3). Zieltermin für den Stadtratsbeschluss ist das 4. Quartal Die Genehmigung durch die kantonale Baudirektion ist für Mitte 2017 geplant. 10. Kosten, Subventionen Die Kosten für die externen Aufwendungen zur Überarbeitung der Energieplanung betragen nach Schätzungen des Energiebeauftragten und der beteiligten Organisationen brutto rund Fr , ausschliesslich Mehrwertsteuer (Beilage 4). Zum Vergleich: Gemäss Aussagen des AWEL, Abteilung Energie, liegt der Erfahrungswert für kommunale Energieplanungen bei rund Fr.1. pro Einwohnerin oder Einwohner. Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf die beteiligten Dienstabteilungen und Organisationen auf: Energiebeauftragter Fr , Amt für Hochbauten Zürich (AHB) Fr , ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Fr , Umwelt- und Gesundheitsschutz (UGZ) Fr und Energie 360 AG Fr Der grösste Anteil entfällt auf das externe Mandat zur Gesamtkoordination. Die Ausgaben der beteiligten Organisationen innerhalb der Stadtverwaltung sind im AFP vorgemerkt und werden in folgenden Buchungskreisen in den Budgets der kommenden Jahre eingestellt: Energiebeauftragter im Departement der Industriellen Betriebe, Zentrale Verwaltung, Buchungskreis (4500) , ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Buchungskreis (3555) , AHB Buchungskreis (4020) , UGZ Buchungskreis (3045) Gemäss 7 der Energieverordnung (EnerV; LS ) entrichtet der Kanton Subventionen an die kommunale Energieplanung. Diese beträgt im Falle der Stadt Zürich 30 Prozent der externen Aufwendungen. Es wird daher mit Subventionen von rund Fr gerechnet. Diese werden nach Zahlungseingang (voraussichtlich 2017 nach Abschluss der Energieplanung) nach Massgabe der getätigten subventionsberechtigten 660/

5 Ausgaben für Dienstleistungen Dritter auf die jeweiligen Dienstabteilungen bzw. die Energie 360 AG verteilt. Die Subventionen sollen auf folgende Konten gutgeschrieben werden: Energiebeauftragter (4500) , ERZ (3555) , AHB (4020) , UGZ (3045) Interne Aufwendungen von Dienstabteilungen zuhanden einer anderen an der Energieplanung beteiligten Dienstabteilung (z. B. die Lieferung von Daten) werden nicht verrechnet. 11. Zuständigkeit des Stadtrats Der Kanton verlangt als Voraussetzung für die Erteilung von Subventionen einen Exekutiventscheid zur Durchführung der kommunalen Energieplanung und zu den projektierten Ausgaben. Die vorliegend beantragten Ausgaben von Fr sind daher durch den Stadtrat zu beschliessen, obwohl der Stadtrat gemäss Art. 39 lit. c der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO; AS ) im Normalfall erst für budgetierte Ausgaben über 1 Million Franken zuständig ist. Auf den im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements gestellten Antrag des Vorstehers des Departements der Industriellen Betriebe beschliesst der Stadtrat: 1. Die kommunale Energieplanung der Stadt Zürich wird entsprechend dem Vorgehenskonzept «Überarbeitung der kommunalen Energieplanung der Stadt Zürich » vom 1. Juli 2014 (Beilage 1) und dem Zeitplan «Kommunale Energieplanung» vom 1. Juli 2014 (Beilage 3) überarbeitet. 2. Die Steuerung der Projektorganisation «Kommunale Energieplanung» erfolgt durch die Umweltdelegation des Stadtrats; die Projektleitung obliegt dem Energiebeauftragten. Alle betroffenen städtischen Dienstabteilungen, der Kanton Zürich (AWEL, Abteilung Energie), die Nachbargemeinden und die Energie 360 AG werden gemäss Projektorganisation «Kommunale Energieplanung» vom 1. Juli 2014 (Beilage 2) einbezogen. 3. Für die Überarbeitung der kommunalen Energieplanung der Stadt Zürich werden dem Energiebeauftragten, dem Amt für Hochbauten, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich und dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Ausgaben in der Höhe von insgesamt Fr (zuzüglich Mehrwertsteuer) bewilligt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zusätzliche Ausgaben von rund Fr (zuzüglich Mehrwertsteuer) bei der Energie 360 AG anfallen. 4. Die Ausgaben werden wie folgt belastet: Energiebeauftragter im Departement der Industriellen Betriebe, Zentrale Verwaltung: (4500) , ERZ Entsorgung + Recycling Zürich im Tiefbau- und Entsorgungsdepartement: (3555) , Amt für Hochbauten im Hochbaudepartement: (4020) , Umwelt- und Gesundheitsschutz im Gesundheits- und Umweltdepartement: (3045) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Energiebeauftragte beim Kanton Zürich, gestützt auf 7 der kantonalen Energieverordnung (EnerV; LS ), ein Gesuch um Subventionen für die Energieplanung einreicht. Allfällige Subventionen werden nach Zahlungseingang nach Massgabe der getätigten subventionsberechtigten Ausgaben für 660/

6 Dienstleistungen Dritter auf die jeweiligen Dienstabteilungen bzw. die Energie 360 AG verteilt. 6. Die Einnahmen werden wie folgt gutgeschrieben: Energiebeauftragter im Departement der Industriellen Betriebe, Zentrale Verwaltung: (4500) , ERZ Entsorgung + Recycling Zürich im Tiefbau- und Entsorgungsdepartement: (3555) , Amt für Hochbauten im Hochbaudepartement: (4020) , Umwelt- und Gesundheitsschutz im Gesundheits- und Umweltdepartement: (3045) Der Gemeinderat wird im Rahmen der Beantwortung der Motion von Gemeinderat Bernhard Piller und Balthasar Glättli betreffend Erarbeitung eines kommunalen Versorgungsplans Energie als Bestandteil der räumlichen Entwicklungsstrategie der Stadt Zürich (GR Nr. 2010/475) über den Auftrag zur Überarbeitung der Energieplanung informiert. 8. Mitteilung je unter Beilagen an die Stadtpräsidentin, die Vorstehenden des Gesundheitsund Umwelt-, des Tiefbau- und Entsorgungs-, des Hochbaudepartements sowie des Departements der Industriellen Betriebe, die übrigen Mitglieder des Stadtrats, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Statistik Stadt Zürich, den Umwelt- und Gesundheitsschutz, das Tiefbauamt, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, Geomatik + Vermessung, Grün Stadt Zürich, das Amt für Städtebau, das Amt für Hochbauten, die Immobilien-Bewirtschaftung, die Wasserversorgung, das Elektrizitätswerk, den Energiebeauftragten und die Energie 360 AG, Postfach 805, 8010 Zürich. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 660/

ENERGIERAUMPLANUNG IM KANTON ZÜRICH

ENERGIERAUMPLANUNG IM KANTON ZÜRICH ENERGIERAUMPLANUNG IM KANTON ZÜRICH Roland Kloss, Michael Cerveny (beide Energy Center Wien; TINA Vienna), September 2015 1. INSTRUMENTE UND PLANUNGSEBENEN In der Schweiz hat die Verknüpfung von Raumplanung

Mehr

Protokollauszug vom

Protokollauszug vom Stadtrat Protokollauszug vom 26.02.2014 Departement Bau / Baupolizeiamt: Festsetzung von Energie-Standards bei Planungs- und Baubewilligungsverfahren und bei Landverkäufen und Landabgaben im Baurecht durch

Mehr

Projekthandbuch Energie Stadt Kreuzlingen

Projekthandbuch Energie Stadt Kreuzlingen Projekthandbuch Energie Stadt Kreuzlingen Vom Stadtrat genehmigt am 25. August 2009 Inhaltsverzeichnis 1 VORWORT... 3 2 AUSGANGSLAGE... 3 2.1 Bisherige Aktivitäten im Bereich Energie... 3 2.2 Energierichtplan...

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 10. Juni 2015 503. Statistik Stadt Zürich (SSZ), Statistikstrategie und offene Verwaltungsdaten Stadt Zürich 2025, Genehmigung und Verbindlicherklärung

Mehr

Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz

Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz Medienkonferenz 25.10.2012 Traktanden 1. Ausgangslage Bund 2. Ziele des Bundes, Energiestrategie 2050 4. Ziele des s für die kantonale Energiestrategie

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

5015 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Rahmenkredits 2014 2017 für Subventionen gestützt auf 16 des Energiegesetzes

5015 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Rahmenkredits 2014 2017 für Subventionen gestützt auf 16 des Energiegesetzes Antrag des Regierungsrates vom 11. September 2013 5015 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Rahmenkredits 2014 2017 für Subventionen gestützt auf 16 des Energiegesetzes (vom............)

Mehr

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen 87.004 über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der und im vom 4. Januar 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausens und der Stadtrat der Stadt Schaffhausen, gestützt

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung Kommissionsarbeit am Beispiel der Änderungen vom 8. Februar 2012 zum Bürgerrechtsgesetz vom 29.April 1992 (SG 121.100) Martha Poldes, 4. Mai 2012 1 Kommissionen

Mehr

Protokollauszug vom 20. Juni 2007

Protokollauszug vom 20. Juni 2007 Stadt Zürich Gemeinderat Parlamentsdienste Stadthausquai 17 Postfach, 8022 Zürich Tel 044 412 31 10 Fax 044 412 31 12 gemeinderat@zuerich.ch www.gemeinderat-zuerich.ch Protokollauszug vom 20. Juni 2007

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 15. Mai 2013 417. Elektrizitätswerk, Bezug von 100 Prozent Ökostrom durch die Dienstabteilungen der Stadt Zürich, Aufhebung des Stadtratsbeschlusses

Mehr

Bericht zum internen Re-Audit der Stadt Bielefeld für das Jahr 2007

Bericht zum internen Re-Audit der Stadt Bielefeld für das Jahr 2007 Bericht zum internen Re-Audit der Stadt Bielefeld für das Jahr 2007 1. Der European Energy Award Qualitätsmanagement in der kommunalen Energiepolitik Der European Energy Award steht für eine Stadt oder

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015, 1 Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015 5180 Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 6, öffentliche Bauten und Anlagen, Gebietsplanung Hochschulgebiet

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer Richtplanung Energie für Gemeinden des Kantons Graubünden

Arbeitshilfe zur Erstellung einer Richtplanung Energie für Gemeinden des Kantons Graubünden Arbeitshilfe zur Erstellung einer Richtplanung Energie für Gemeinden des Kantons Graubünden Amt für Energie und Verkehr Uffizi d energia e da traffic Ufficio dell energia e dei trasporti Amt für Raumentwicklung

Mehr

Kurze Vorstellung vom Verein InfraWatt Verein für Energienutzung aus Abwasser, Abfall, Abwärme und Trinkwasser

Kurze Vorstellung vom Verein InfraWatt Verein für Energienutzung aus Abwasser, Abfall, Abwärme und Trinkwasser Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (KGTV) 15. Nov. 2013 Zürich Kurze Vorstellung vom Verein InfraWatt Verein für Energienutzung aus Abwasser, Abfall, Abwärme und Trinkwasser Ernst A. Müller Geschäftsführer

Mehr

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Einwohnergemeinde 5746 Walterswil / SO Gemeinderat Antrag an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 Abrechnung,,Wasserleitung Obergulachen" Die Abrechnung,,Wasserleitung Obergulachen" präsentiert sich

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge

Reglement über Grundeigentümerbeiträge Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil

Mehr

Arbeitshilfe Energiekonzept für Gemeinden des Kantons Graubünden

Arbeitshilfe Energiekonzept für Gemeinden des Kantons Graubünden Arbeitshilfe Energiekonzept für Gemeinden des Kantons Graubünden Oktober 2011 Impressum Projektleitung Balz Lendi, Amt für Energie und Verkehr Graubünden Begleitgruppe Roman Schlosser, Mitglied Energiekommission

Mehr

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten 845.200 Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten Gemeinderatsbeschluss vom 12. Juni 1996 1 Grundlagen Art. 1 Rechtsnatur und Haftung 1 Die «Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich» nachfolgend

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 25. Mai 2016 429. Tiefbauamt, Letzigraben, Abschnitt Albisrieder- bis Badenerstrasse, Radstreifen, Zweiradabstellplätze, Objektkredit; Erneuerung Strassenoberbau

Mehr

2000-Watt-Gesellschaft: Umsetzung auf kommunaler Ebene in der Stadt Zürich

2000-Watt-Gesellschaft: Umsetzung auf kommunaler Ebene in der Stadt Zürich 2000-Watt-Gesellschaft: Umsetzung auf kommunaler Ebene in der 5. September 2011, Bruno Bébié, der 5. September 2011, Seite 1 2000-Watt-Gesellschaft: Stand und Ziele Ausgangslage in der StZH: Energieverbrauch

Mehr

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

Instrumente für das Zeitalter der Innenentwicklung

Instrumente für das Zeitalter der Innenentwicklung Instrumente für das Zeitalter der Innenentwicklung Erste Ansätze auf Basis FSU-Arbeitsgruppe Sektion Kanton Zürich CUREM Forum Raumwissenschaften «Im Interesse der Mehrheit: Veränderung kleinteiliger Grundeigentumsstrukturen»

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Energiestadt Küsnacht

Energiestadt Küsnacht Energiestadt Küsnacht Liebe Küsnachterinnen und Küsnachter Vor drei Jahren hat die Gemeindeversammlung einem fünfjährigen Förderprogramm zugestimmt. Es setzt jährlich 300 000 Franken für erneuerbare Energie

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters

Mehr

Der Regierungsrat legt die Einzelheiten und bei kleineren Eingriffen die Anforderungen für die neu zu erstellenden Bauteile in der Verordnung fest.

Der Regierungsrat legt die Einzelheiten und bei kleineren Eingriffen die Anforderungen für die neu zu erstellenden Bauteile in der Verordnung fest. 7. Gesetz über die Energienutzung vom 0. März 004 (Stand. Januar 0). Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz bezweckt:. Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung;. Förderung der Nutzung

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr. 490 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 28. Oktober 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016 1172. Zürcher Spitalliste 2012 Akutsomatik (Leistungsauftrag NEOG der Geburtshäuser ab 1. Januar 2017), Berichtigung

Mehr

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Landschaftsqualität aus Sicht

Mehr

Eröffnung und Einführung ins Thema Robert Horbaty Projektleiter Smart Cities

Eröffnung und Einführung ins Thema Robert Horbaty Projektleiter Smart Cities Eröffnung und Einführung ins Thema Robert Horbaty Projektleiter Smart Cities Städte im Fokus nachhaltiger Entwicklung Nachhaltige Stadt / Sustainable Cities Klimaneutrale Stadt Ökostädte / Eco-City Grüne

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Gemeinde Gelterkinden Kanton Basel-Landschaft. Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag

Gemeinde Gelterkinden Kanton Basel-Landschaft. Quartierplanung Allmend-Markt II Quartierplan-Vertrag Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag Entwurf vom 24. April 2013 Inhalt 1. Vertragsgegenstand... 1 2. Vertragspartner... 1 2.1 SWISSDEAL PROPERTIES SARL... 1 2.3

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) 814.3.2 Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung vom 2. Oktober 2013 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008 KR-Nr. 267/2008 1702. Anfrage (Handhabung von BLN-Gebieten im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Martin Farner,

Mehr

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells,

Mehr

In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an den Stadtrat gestellt:

In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an den Stadtrat gestellt: Schriftliche Anfrage vom 10. Juli 2008 08.08 der GP-Fraktion betreffend Energiebuchhaltung von öffentlichen Gebäuden Wortlaut der Anfrage Die Liegenschaftsabteilung führt eine Energiebuchhaltung der öffentlichen

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 31.10.2012 1386. Human Resources Management, Projekt HR-Strategie Konstituierung HR-Gremien IDG-Status: öffentlich 1. Zweck der Vorlage Mit dieser

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 13. April 2016 315. Umwelt und Gesundheitsschutz Zürich, Überprüfung Papierreglement 2009 und Zielvorgaben 2020 für den Papierverbrauch der Stadtverwaltung

Mehr

Förderprogramm Energie Kanton Zürich

Förderprogramm Energie Kanton Zürich Förderprogramm Energie Kanton Zürich mit Spezialaktionen 2009 Noch nie war der Zeitpunkt so günstig Liebe Hauseigentümerin, lieber Hauseigentümer Ihre Investitionen sind gerade jetzt wichtig, denn sie

Mehr

Energieplanung Teufen Zweck einer Energieplanung und Stand der Arbeiten

Energieplanung Teufen Zweck einer Energieplanung und Stand der Arbeiten Energieplanung Teufen Zweck einer Energieplanung und Stand der Arbeiten Informationsveranstaltung vom 6.12.2011 Überblick Ausgangslage Zweck einer kommunalen Energieplanung Stand der Arbeiten / Potenziale

Mehr

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Antrag des Gemeinderates 2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung - 2-2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und

Mehr

Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri. 8.

Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri. 8. Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri 8. März 2010 (Stand: 1. Januar 2014) 751.3 RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER RATIONELLEN

Mehr

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 2. Dezember 2015 1019. Tiefbauamt, Kornhausstrasse, Erneuerung des Strassenoberbaus, behindertengerechter Ausbau und Anpassungen der Haltestellen «Nordstrasse»,

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Kanton Zug Eigentum und Unterhalt der Leitungen

Kanton Zug Eigentum und Unterhalt der Leitungen Kanton Zug 75.6 Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der

Mehr

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission,

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission, Gesetz über das E-Government (Vom. April 009) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkommission, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,

Mehr

Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept

Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept 2012 Projektbeschrieb (kurz) 23. Januar 2013 1 Ausgangslage Die konnte im

Mehr

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Einleitung

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Einleitung EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Sanierung, Erweiterung und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage für die Stadt Brugg und die

Mehr

Der Berner Weg zum Veloverleihsystem

Der Berner Weg zum Veloverleihsystem Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün Der Berner Weg zum Veloverleihsystem Roland Pfeiffer, Fachstelle Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsplanung Bern Seite 1 Stadt Bern Ausgangslage: Ein paar Worte

Mehr

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission

Mehr

für die kantonale Verwaltung

für die kantonale Verwaltung Schulung öffentliches Kreditrecht 2014 Teil 2 - Vertiefungsschulung für die kantonale Verwaltung Referentinnen: Franziska Bitzi Staub, Leiterin Rechtsdienst FD Judith Lipp, Rechtsdienst FD 25. Juni 2014

Mehr

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1250.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 15. Januar 2014 Kommissionsbeschluss vom 15. Januar 2014 Bericht

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Der Energiekanton Aargau auf dem Weg in die Zukunft

Der Energiekanton Aargau auf dem Weg in die Zukunft Der Energiekanton Aargau auf dem Weg in die Zukunft Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt 10. Nationale Photovoltaik-Tagung vom 22. März 2012, Baden Seite 1 Seite

Mehr

Energieerzeugung im Kanton Zürich

Energieerzeugung im Kanton Zürich Energieerzeugung im Kanton Zürich Ausbaupfad und saisonales Angebot an erneuerbarer Energie sowie die Energieerzeugung mit fossiler Wärmekraftkopplung (WKK) 1 Annahmen und Potenzialbegriff Dieser Bericht

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481)

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND UMSETZUNG DES TEILRICHTPLANES VERKEHR (KANTONSSTRASSEN DER 1. PRIORITÄT) (VORLAGE NR. 1174.1-11296) ANTWORT DES

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten vom. Dezember 05 (Stand. Januar 06) 6. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 89a des Steuergesetzes vom 0. Oktober

Mehr

Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat

Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat GR Nr. 2015/203 Weisung des Stadtrats von Zürich an den Gemeinderat vom 24. Juni 2015 Dringliches Postulat von Alexander Jäger und Joachim Hagger betreffend Bericht zur langfristigen Zukunft der Fernwärme

Mehr

Energie im Kanton Zug Leitbild, Leitsätze, Massnahmen

Energie im Kanton Zug Leitbild, Leitsätze, Massnahmen Energie im Kanton Zug Leitbild,, Planen und Bauen Der Kanton Zug schafft mit gesetzlichen Regelungen und mit Anreizen günstige Voraussetzungen für die Energieeffizienz von Gebäuden. Wer im Kanton Zug ein

Mehr

Weissbuch VFS. Nah- und Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien eine GIS Analyse. Hanspeter Eicher VR-Präsident Dr. Eicher+Pauli AG.

Weissbuch VFS. Nah- und Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien eine GIS Analyse. Hanspeter Eicher VR-Präsident Dr. Eicher+Pauli AG. Seite 1 Weissbuch VFS Nah- und Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien eine GIS Analyse Hanspeter Eicher VR-Präsident Dr. Eicher+Pauli AG Seite 2 Zielsetzungen Weissbuch VFS Lokalisierung von überbauten

Mehr

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter 841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,

Mehr

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Aufhebung des jährlich wiederkehrenden Beitrags von Fr. 100 000 an die Stiftung Schweizerische Technische Fachschule

Mehr

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4

Mehr

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer

Mehr

Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.-

Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.- 60 DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.- Kurzinformation: Im April 1999 hat der Einwohnerrat

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf

Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1793 Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf Bericht des Stadtrates vom 6. April 2004 Das Wichtigste im Überblick Die gültige Ortsplanung

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Förderung von Energieprojekten im Kanton Zürich

Förderung von Energieprojekten im Kanton Zürich Förderung von Energieprojekten im Kanton Zürich Kanton Zürich, EKZ und ZKB ziehen am gleichen Strick Die kantonale Förderung ist auf verschiedenen Ebenen aktiv. Das Programm des Kantons konzentriert sich

Mehr

GR Nr. 2013/267. Tarif Netznutzung ZH-NNC-U für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)

GR Nr. 2013/267. Tarif Netznutzung ZH-NNC-U für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) GR Nr. 2013/267 Antrag der Redaktionskommission vom 06.12.2013 Tarif Netznutzung ZH-NNC-U für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf Art. 41 lit. I der Gemeindeordnung,

Mehr

WÄRMEVERBUND OBERDORF Feuerwehrmagazin/Verwaltung/Gemeindehaus/Schulen

WÄRMEVERBUND OBERDORF Feuerwehrmagazin/Verwaltung/Gemeindehaus/Schulen WÄRMEVERBUND OBERDORF Feuerwehrmagazin/Verwaltung/Gemeindehaus/Schulen ANSCHLUSS DER GEMEINDELIEGENSCHAFTEN AN DEN WÄRMEVERBUND A. UND M. WINZELER GmbH Inhaltsverzeichnis: Energiestrategie 2050 Bundesrat

Mehr

5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG)

5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) 1 Antrag des Regierungsrates vom 9. Juli 2014 5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) (Änderung vom............; Beitragsschlüssel Sportfonds und Lotteriefonds) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme

Mehr

Kreditbegehren von Fr. 180'000.00 (inkl. MwSt., Kostendach) für die Durchführung einer Leistungsorientierten Verwaltungsanalyse 2 (LOVA 2)

Kreditbegehren von Fr. 180'000.00 (inkl. MwSt., Kostendach) für die Durchführung einer Leistungsorientierten Verwaltungsanalyse 2 (LOVA 2) Antrag des Gemeinderates vom 14. September 2015 an den Einwohnerrat 2015-0721 Kreditbegehren von Fr. 180'000.00 (inkl. MwSt., Kostendach) für die Durchführung einer Leistungsorientierten Verwaltungsanalyse

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE. Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen

Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen 2.440 Dekret über die amtliche Vermessung vom 3. August 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und

Mehr

Kanton Zürich AWEL, Abt. Gewässerschutz. Mitteilungen zum BUC

Kanton Zürich AWEL, Abt. Gewässerschutz. Mitteilungen zum BUC Kanton Zürich AWEL, Abt. Gewässerschutz Mitteilungen zum Inhalt Pro Memoria Warum gibt es ein Homepage Umweltcontrol web Zahlen aus den Kontrollen Qualität und Indikatoren Trends am Beispiel ERZ Ausbildung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 21. August 2013 691. Stadtentwicklung Zürich, Verein GO!, Mikrokredite zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit, Beiträge 2014 2016 IDG-Status:

Mehr

~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4

~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4 Direktion Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 0432592802 Telefax: 043 259 42 81 An - die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden mit Anstoss an den Zürichsee - die Zürcher Planungsgruppe

Mehr

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete

Mehr

Zürich auf dem Weg zur 2000-Watt- Gesellschaft

Zürich auf dem Weg zur 2000-Watt- Gesellschaft Zürich auf dem Weg zur 2000-Watt- Gesellschaft Umsetzungsschritte und erste Erfahrungen Dr. Karl Tschanz Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, Leiter Umweltschutzfachstelle Hier Logo 6 einfügen Startschuss

Mehr

Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ)

Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) 77.7 Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar 0 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 7 Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 6. April 970 folgende

Mehr

Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2010-2013

Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2010-2013 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.2014.01 PD/P092014 Basel, 2. Dezember 2009 Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2009 Ausgabenbericht Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen

Mehr

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen Inhalt: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN II. III. IV. ORDENTLICHE KEHRICHTABFUHR ORDENTLICHE GRÜNABFUHR RECYCLING V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1 Abfallreglement der

Mehr

Masterplan Energie der Stadt Zürich

Masterplan Energie der Stadt Zürich Masterplan Energie der Stadt Zürich Impressum Herausgeberin Stadt Zürich, Departement der Industriellen Betriebe Redaktion Bruno Bébié, Energiebeauftragter der Stadt Zürich Gerhard Emch, ewz, Abteilungsleiter

Mehr

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2015 5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen (vom............)

Mehr