Jahrespressekonferenz 20. Mai 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrespressekonferenz 20. Mai 2014"

Transkript

1 Jahrespressekonferenz 20. Mai 2014

2 Aktuelle Tabellen und Grafiken Internes/Querschnitt 1. Beschäftigte und Neueinstellungen 3 2. Kontenabrufverfahren 3 Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute 3. Anzahl der Banken nach Institutsgruppen 4 4. Risikoklassifizierung Banken/Finanzdienstleister 4 5. Sonderprüfungen 5 6. Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen 6 7. Verbriefungsbestände nach Art der Sicherheiten 7 Aufsicht über Versicherungsunter nehmen und Pensionsfonds 8. Zahl der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds 8 9. Ergebnisse der Risikoklassi izierung Verteilung der Vor-Ort-Prüfungen Ergebnisse der Stresstests Anteile ausgewählter Anlageklassen an den Vermögensanlagen 10 Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investment geschäft 13. Mitarbeiter- und Beschwerderegister KAGB - Zulassungen und Anträge Marktmanipulationsuntersuchungen Abgeschlossene Marktmanipulationsverfahren Insideruntersuchungen Abgeschlossene Insiderverfahren Prospekte Bußgeldverfahren 15

3 Internes/Querschnitt 1. Beschäftigte und Neueinstellungen Anzahl der Beschäftigten zum Davon am Dienstsitz Bonn (ohne Anwärter/Azubis) am Dienstsitz Frankfurt (ohne Azubis) Elternteilzeit, Abordnung etc. 166 Anwärter, Auszubildende 55 Frauen 1105 Männer 1263 Neueinstellungen Kontenabrufverfahren Stand: Bedarfs träger 1. Quartal absolut in % absolut in % absolut in % BaFin 141 0, , ,9 Finanz behörden * , , ,6 Polizei behörden , , ,5 Staatsanwaltschaften , , ,5 Zollbehörden * , , ,3 Sonstige 77 0, , ,2 Summe ** * Finanz- und Zollbehörden sind ausschließlich im Zusammenhang mit Strafverfahren berechtigt, Kontenabfragen nach 24c KWG bei der BaFin zu veranlassen. ** Abweichungen bei den zahlen ergeben sich durch Rundungsdifferenzen. 3

4 Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute 3. Anzahl der Banken nach Institutsgruppen Kreditbanken Institute des Sparkassensektors Institute des Genossenschafts sektors Sonstige Institute Summe Risikoklassifizierung Banken/Finanzdienstleister Ergebnisse der Risikoklassifizierung von Kreditinstituten Institute in % Qualität des Instituts A B C D Summe System relevanz Hoch 0,3 0,7 1,2 0,2 2,4 Mittel 4,0 4,5 1,8 0,9 11,2 Niedrig 42,0 33,8 8,9 1,7 86,4 Summe 46,3 39,0 11,9 2,8 100 Ergebnisse der Risikoklassifizierung von Finanzdienstleistern Institute in % Qualität des Instituts A B C D Summe System relevanz Hoch Mittel 11,9 15,5 3,2 0,6 31,2 Niedrig 24,7 38,4 5,2 0,7 69,0 Summe 36,6 53,9 8,4 1,3 100 * * Abweichungen in der summe ergeben sich durch Rundungsdifferenzen. 4

5 5. Sonderprüfungen Verteilung der Sonderprüfungen nach Prüfungsschwerpunkt Stand: jeweils Werthaltigkeitsprüfungen a Absatz 1 KWG (MaRisk) Deckung Marktrisikomodelle 7 7 IRBA (Kreditrisikomessverfahren) AMA (OpRisk-Messverfahren) 2 4 Liquiditätsrisikomessverfahren 0 1 Summe Verteilung der Sonderprüfungen nach Institutsgruppen Stand: Kreditbanken Sparkassensektor Genossenschaftssektor Sonstige Institute Werthaltigkeitsprüfungen a Absatz 1 KWG (MaRisk) Deckung Marktrisikomodelle IRBA (Kreditrisikomessverfahren) AMA (OpRisk-Messverfahren) Liquiditätsrisikomessverfahren Summe Prüfungsquote in % (ohne Deckungsprüfungen) 26,6 10,6 9,5 18,1 5

6 Verteilung der aufsichtsgetriebenen Sonderprüfungen nach Risikoklassen Stand: Aufsichtsgetriebene Sonderprüfungen Qualität des Instituts * A B C D Summe Institute in % ** Systemrelevanz Hoch ,3 *** Mittel ,3 Niedrig ,4 Summe **** 12,0 Institute in % 6,4 12,3 28, ,1 * Inklusive der 17 Finanzdienstleistungsinstitute, die sich Eigentum oder Besitz an Geldern und Wertpapieren von Kunden verschaffen dürfen oder die das Eigengeschäft bzw. den Eigenhandel betreiben. ** Anteil der Prüfungen an der Summe aller Institute der jeweiligen Qualitäts- bzw. Relevanzeinstufung. *** Einzelne Institute mit hoher Systemrelevanz wurden mehrmals geprüft. **** Ein geprüftes Institut derzeit ohne Risikoklassifzierung. 6. Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen Stand: Institutsgruppe Art der Maßnahme Kreditbanken Sparkassensektor Genossenschafts sektor Sonstige Institute Summe Gravierende Beanstandungen/Schreiben Maßnahmen gegen Geschäftsleiter formell informell durch Dritte Verwarnungen Maßnahmen gegen Aufsichts-/ Verwaltungsrats- Mitglieder Abberufungsverlangen Abberufungsverlangen formell informell durch Dritte Verwarnungen Maßnahmen Eigenmittel/Liquiditätsmaßnahmen, Überschreiten Großkreditobergrenze ( 10, 13 bzw. 45 KWG) Maßnahmen nach 25a KWG Maßnahmen nach 45, 45b und 46 KWG * Summe * Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und Liquidität ( 45 KWG), bei organisatorischen Mängeln ( 45b KWG) und bei konkreter Gefahr ( 46 KWG). 6

7 7. Verbriefungsbestände nach Art der Sicherheiten CDO 19 % 16 % True Sale nicht strukturiert 2 % Synthetische CDO 1 % True Sale strukturiert RMBS 46 % Student Loan ABS 15 % Sonstige ABS 10 % CMBS 8 % Auto ABS / Credit Card ABS 2 % ABS RMBS CMBS CDO Asset Backed Securities Residential Mortgage Backed Securities Commercial Mortgage Backed Securities Collateralized Debt Obligations Stand: Quelle: Deutsche Bundesbank, BaFin (Angaben auf ganze Prozentpunkte gerundet) 7

8 Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds 8. Zahl der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds* Bestand zum VU mit Geschäftstätigkeit VU ohne Geschäftstätigkeit Bundesaufsicht Landesaufsicht Bundesaufsicht Landesaufsicht Lebens-VU Pensionskassen Sterbekassen Kranken-VU Schaden- / Unfall-VU ** Rück-VU Pensionsfonds * Nicht enthalten sind die zumeist regional tätigen kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter Landesaufsicht (Statistik der BaFin 2012 Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds, S. 9, Tabelle 5). ** Ein Schaden-/Unfall-VU betreibt im Wesentlichen die Krankenversicherung nach Art der Schadenversicherung und wird in den Kapiteln IV. 2.4 und IV zum Stresstest und der Prognoserechnung zu den Krankenversicherungsunternehmen hinzugezählt. 9. Ergebnisse der Risikoklassifizierung Unternehmen in % Qualität des Unternehmens A B C D Summe Marktauswirkung Hoch 1,3 6,5 3,2 0,0 11,0 Mittel 3,1 11,9 5,9 0,0 20,9 Niedrig 9,5 39,7 17,0 1,9 68,1 Summe 13,9 58,1 26,1 1,9 100,0 8

9 10. Verteilung der Vor-Ort-Prüfungen Vor-Ort-Prüfungen nach Sparten Jahr LVU PK/PF/StK KVU Schaden/Unfall-VU RVU Summe* **** *** ** * In der summe sind die Vor-Ort-Prüfungen im Zusammenhang mit den Internen Modellen enthalten. **** Zwei der 42 Vor-Ort-Prüfungen waren Vor-Ort-Prüfungen bei Holdinggesellschaften. Sofern die Interne Modelle Prüfungen auch die Prüfung mehrerer Einzelunternehmen eines Konzerns beinhalteten, gelten diese als eine durchgeführte Prüfung. *** Elf der 47 Vor-Ort-Prüfungen waren Vor-Ort-Prüfungen bei Holdinggesellschaften. ** Zusätzlich zu den genannten 60 Prüfungen fanden weitere fünf Vor-Ort-Prüfungen bei Holdinggesellschaften statt. Sofern die Interne Modelle Prüfungen auch die Prüfung mehrerer Einzelunternehmen eines Konzerns beinhalteten, gelten diese als eine durchgeführte Prüfung. Vor-Ort-Prüfungen nach Risikoklassen Vor-Ort-Prüfungen Qualität des Unternehmens A B C D Summe Unternehmen in % Marktauswirkung Hoch ,5 Mittel ,5 Niedrig ,0 Summe * ,0 Unternehmen in % 15,0 50,0 32,5 2,5 100,0 * Zusätzlich haben zwei Vor-Ort-Prüfungen bei Unternehmen ohne Klassifizierung stattgefunden, so dass sich die summe auf 42 Vor-Ort- Prüfungen beläuft. 9

10 11. Ergebnisse der Stresstests Lebensversicherer Krankenversicherer Stichtag LV gesamt LV getestet Negatives Ergebnis Stichtag KV gesamt KV getestet Negatives Ergebnis Anteile ausgewählter Anlageklassen an den Vermögensanlagen Bestand zum es Vermögen Bezeichnung der Anlageart Lebens-VU Absolut Anteil in Mio. in % Kranken-VU Absolut in Mio. Anteil in % Schaden-/ Unfall-VU Absolut in Mio. Anteil in % Pensionskassen Absolut in Mio. Anteil in % Summe der vier Sparten Absolut in Mio. Anteil in % Summe der Kapitalanlagen* , , , , ,0 Davon entfallen auf: Anlagen in Private- Equity- Beteiligungen Direkt gehaltene Asset Backed Securities und Credit Linked Notes Über Fonds gehaltene Asset Backed Securities und Credit Linked Notes Anlagen in Hedgefonds und an Hedgefonds gebundenen Anlagen (direkt und über Fonds) Anlagen mit Rohstoffrisiken (direkt und über Fonds) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 Die Zahlen beruhen auf der quartalsweisen Berichterstattung der Versicherungsunternehmen und haben nur vorläufigen Charakter. * Inklusive laufender Guthaben bei Kreditinstituten, ohne Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Quelle: Branchensummen zum für Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfallversicherer sowie Pensionskassen aus den Nachweisungen 670 und 673, Sammelverfügung vom

11 Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investment geschäft 13. Mitarbeiter- und Beschwerderegister Anlageberater/ innen Vertriebsbeauftragte Compliance- Beauftragte Beschwerden Privat- und Auslandsbanken Sparkassen/ Landesbanken Genossenschaftsbanken Finanzdienstleister KAGB - Zulassungen und Anträge Stand: Fonds Anträge auf Zulassung neuer Publikumsfonds in Bearbeitung Anträge auf Umstellung von Bestandsfonds auf das KAGB in Bearbeitung Genehmigte neue Publikumsfonds 63 Abgeschlossene Umstellung von Bestandfsfonds Anträge auf Erlaubnis (nach 20, 22 KAGB) in Bearbeitung 69 Anträge auf Erlaubnis/ Registrierung als KVG Anträge auf Registrierung (nach 44 KAGB) in Bearbeitung Erteilte Erlaubnisse nach 20, 22 KAGB Abgeschlossene Registrierungen nach 44 KAGB 54 11

12 15. Marktmanipulationsuntersuchungen Zeitraum Neue Unter suchungen Ein stell ungen Untersuchungsergebnisse Abgaben an Staatsanwaltschaften (StA) oder BaFin-Bußgeldreferat StA Bußgeldreferat Vorgänge Personen Vorgänge Personen (Vorgänge) Offene Unter suchungen Abgeschlossene Marktmanipulationsverfahren Zeitraum Entscheidungen der Staatsanwaltschaften Einstellungen Einstellungen nach 153a StPO Einstellungen nach 170 Abs. 2 StPO Einstellungen nach 153 StPO Einstellungen nach 154, 154a StPO Einstellungen nach 154f StPO Zeitraum Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen im Strafverfahren Einstellungen durch das Gericht nach 153a StPO Verurteilungen nach Hauptverhandlung Frei sprüche Entscheidungen im Bußgeldverfahren Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Einstellungen rechts kräftige Bußgelder

13 17. Insideruntersuchungen Zeitraum Neue Unter suchungen Ein stell ungen Untersuchungsergebnisse Abgaben an Staatsanwaltschaften Offene Untersuchungen Insider Insider Vorgänge Personen Abgeschlossene Insiderverfahren Zeitraum Ein stell ungen Einstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen Entschei dungen durch das Gericht Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Verurteilungen nach Hauptverhandlung Freisprüche Prospekte Wertpapierprospekte Produkte Prospekte/ Nachträge Billigungen Emissionen/ Final Terms Prospekte/ Nachträge Billigungen Emissionen/ Final Terms Aktien/ IPOs /Kapitalerhöhungen Derivative Produkte Schuldverschreibungen Registrierungsformulare 9 33 Nachträge nach 16 WpPG

14 Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen Eingänge Billigungen Rücknahmen Untersagungen 0 0 VerkProspG Nachträge VermAnlG Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach Fondstypen Anlageobjekte Immobilienfonds - Inland 1 42 Immobilienfonds - Ausland 2 8 Schiffsfonds 0 7 Windkraftfonds Biogasfonds 1 4 Solarfonds 2 14 Medienfonds 0 2 Private-Equity-Fonds 0 10 LV-Sekundärmarktfonds 0 0 Mischfonds 0 11 Leasingfonds 0 4 Investmentclubs 0 0 Sonstige

15 20. Bußgeldverfahren Anhängige Verfahren am Neu eröffnete Verfahren Geldbußen Höchste verhängte Geldbuße in Euro Einstellungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen Opportunitäts gründen Anhängige Verfahren am Meldepflichten ( 9 WpHG) Ad-hoc-Publizität ( 15 WpHG) Directors Dealings ( 15a WpHG) Marktmanipulation ( 20a WpHG) Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten ( 21 ff. WpHG) Informationspflichten ggü. Wertpapierinhabern ( 30a ff. WpHG) Leerverkäufe ( 30h WpHG) Finanzberichterstattungspflichten ( 37v ff. WpHG) Wertpapierprospektgesetz Vermögensanlagengesetz / Verkaufsprospektgesetz Unternehmensübernahmen (WpÜG)

Jahrespressekonferenz 5. Juni 2012

Jahrespressekonferenz 5. Juni 2012 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jahrespressekonferenz 5. Juni 2012 Internes/ Querschnitt 1 Beschäftigte und Neueinstellungen 2 Kontenabrufverfahren Bankenaufsicht 3 Anzahl Banken 4 Risikoklassifizierung

Mehr

Jahrespressekonferenz 10. Mai 2016

Jahrespressekonferenz 10. Mai 2016 Jahrespressekonferenz 10. Mai 2016 Aktuelle Tabellen und Grafiken Internes/Querschnitt Seite 1. Beschäftigte und Neueinstellungen 3 2. Kontenabrufverfahren 3 Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und

Mehr

Jahrespressekonferenz 9. Mai 2017

Jahrespressekonferenz 9. Mai 2017 Jahrespressekonferenz 9. Mai 2017 Aktuelle Tabellen und Grafiken Integrierte Aufsicht Seite 1. Kontenabrufverfahren 3 2. Bußgeldverfahren der BaFin 3 Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute

Mehr

Pressekonferenz. Pixabay/antelope-canyon. Handout

Pressekonferenz. Pixabay/antelope-canyon. Handout Pressekonferenz 2018 Pixabay/antelope-canyon Handout I. Integrierte Aufsicht 4 1 Kontenabrufverfahren 4 2 Bußgelder 4 II. Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute 5 3 Anzahl der

Mehr

Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds

Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds Deutscher Bundestag Drucksache 17/8225 17. Wahlperiode 19. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter

Mehr

Hinweise zu den Tabellen II Tabellenteil Vorbemerkung Umfang der Erhebung Hinweise zu einzelnen Tabellen

Hinweise zu den Tabellen II Tabellenteil Vorbemerkung Umfang der Erhebung Hinweise zu einzelnen Tabellen Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2551 15. Wahlperiode 03-03-17

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2551 15. Wahlperiode 03-03-17 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2551 15. Wahlperiode 03-03-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Günter Neugebauer (SPD) und Antwort der Landesregierung Minister für Finanzen und Energie Strafsachenstatistik

Mehr

II Tabellenteil. Vorbemerkung

II Tabellenteil. Vorbemerkung Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen

Mehr

21.06.2011 GZ: VA 54-I-3203-2011/0002 (Bitte stets angeben) Neue Plausibilitätsüberprüfungen für die Nachweisungen (Nw) 670, 671 und 673

21.06.2011 GZ: VA 54-I-3203-2011/0002 (Bitte stets angeben) Neue Plausibilitätsüberprüfungen für die Nachweisungen (Nw) 670, 671 und 673 BaFin Postfach 13 08 53003 Bonn 21.06.2011 GZ: VA 54-I-3203-2011/0002 (Bitte stets angeben) Neue Plausibilitätsüberprüfungen für die Nachweisungen (Nw) 670, 671 und 673 Mit der Sammelverfügung vom 21.06.2011

Mehr

II Tabellenteil. Vorbemerkung

II Tabellenteil. Vorbemerkung Hinweise zu den Tabellen 79 II Tabellenteil Vorbemerkung Den Angaben in den folgenden Tabellen liegen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Der Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel ist für Kreditnehmer, die Investmentvermögen, geschlossene Fonds, Verbriefungstransaktionen oder Monoliner sind,

Mehr

II Tabellenteil. Vorbemerkung

II Tabellenteil. Vorbemerkung Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Im Tabellenteil liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) 1. Antragsteller/in IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden) Im Handels-

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2011/2012

Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2011/2012 Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2011/2012 Nach Abschaffung des 10 Absatz 1 WpPG ist die Bertrandt AG nicht mehr verpflichtet ein sogenanntes Jährliches Dokument zu veröffentlichen. Gleichwohl

Mehr

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung BGBl. II - Ausgegeben am 30. Oktober 2009 - Nr. 351 1 von 13 Anhang I Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender des Antragstellenden Unternehmens) An die Verbandsgemeindeverwaltung Konz -Gewerbeamt- Am Markt 11 54329 Konz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in:

Mehr

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung BGBl. II - Ausgegeben am 12. April 2012 - Nr. 126 1 von 14 Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung Anhang I An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel

Mehr

Crowdinvesting-Symposium

Crowdinvesting-Symposium Crowdinvesting-Symposium Rechtslage und Regelungsperspektiven München, 8.2.2013 1 Gliederung I. Rechtslage in Deutschland 1. Prospektpflicht 2. Prospekthaftung 3. Aufsicht und Pflichten der Plattformen

Mehr

Anhang. Anlage (zu 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis. Gliederung

Anhang. Anlage (zu 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis. Gliederung Anhang Anlage (zu 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis Gliederung 1. Amtshandlungen auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) 2. Amtshandlungen auf der Grundlage des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) 3. Amtshandlungen

Mehr

Auswirkungen der Regulierungstendenzen

Auswirkungen der Regulierungstendenzen Auswirkungen der Regulierungstendenzen im Private Banking Rechtsanwalt Private Banking und Wealth Management Konferenz am 30. November 2011 in der Frankfurt School Düsseldorf - Frankfurt - München Agenda

Mehr

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung Landkreis Merzig-Wadern Straßenverkehrs- u. Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung 1. Angaben zum Antragsteller bzw.

Mehr

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß 31 Abs. 5 WpHG muß ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor der Erbringung anderer als der in 31. Abs. 4 WpHG genannten Wertpapierdienstleistungen

Mehr

Anlagereglement vom 19. September 2012

Anlagereglement vom 19. September 2012 Anlagereglement vom 19. September 2012 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen B. Ziele C. Mittel D. Verfahren E. Wertschwankungsreserve F. Schlussbestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck

Mehr

P R E S S E M I T T E I L U N G. Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014

P R E S S E M I T T E I L U N G. Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014 P R E S S E M I T T E I L U N G Platzierungszahlen für Publikums-AIF und Vermögensanlagen Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014 Januar bis Februar

Mehr

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014 zum Wertpapierprospekt vom 11. Juni 2013 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von 15.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag

Mehr

Das Heilpraktikerwesen

Das Heilpraktikerwesen Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen

Mehr

1. Halbjahr 2003 1. Halbjahr 2002 in Mio. Euro zu VJ in % in Mio. Euro zu VJ in %

1. Halbjahr 2003 1. Halbjahr 2002 in Mio. Euro zu VJ in % in Mio. Euro zu VJ in % Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr 1 1 Vorbemerkung Seit dem Geschäftsjahr 1995 melden die Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher Bundesaufsichtsamt für das

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Honorar-Finanzanlagenberaterregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Honorar-Finanzanlagenberater Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs.

Mehr

1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen

1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Was wird aus dem KG-Fonds?

Was wird aus dem KG-Fonds? Was wird aus dem KG-Fonds? Neue Regulierungstatbestände nde und Gesetzesvorhaben 28.10.2009 G. Meyer zu Schwabedissen www.mzs-recht.de 1 Rückblick: KG-Fonds: ein Produkt des Grauen Kapitalmarkts BaFin-Schreiben

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. - ( 20 1 BMVG)

( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. - ( 20 1 BMVG) Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim MVK-Geschäft ( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. Abfertigungsanwartschaften - Eigenmittel ( 20 Abs. 1 BMVG) 1. Gesamtsumme der

Mehr

Die Subprimekrise und ihre Folgen

Die Subprimekrise und ihre Folgen Sven Bleser Die Subprimekrise und ihre Folgen Ursachen und Auswirkungen der 2007 ausgelösten Finanzmarktkrise Diplomica Verlag Sven Bleser Die Subprimekrise und ihre Folgen Ursachen und Auswirkungen der

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Die neue Fremdwährungskreditstatistik

Die neue Fremdwährungskreditstatistik Vorstellung und Analyse Bettina Lamatsch Seit März 27 wird im Zuge der Umstellung auf das risikoorientierte Meldewesen der Oesterreichischen Nationalbank die neue Fremdwährungskreditstatistik erhoben.

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998:

Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998: Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5459 Grundstücksgeschäfte

Mehr

Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG)

Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG) Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG) 1. Informationen über die Wertpapierhandelsbank KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main Nachtrag vom 30. April 2013 gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den Basisprospekten der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main WIDERRUFSRECHT NACH VERÖFFENTLICHUNG EINES NACHTRAGS:

Mehr

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013 Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) 2390 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2013 Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind. Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA. Frankfurt am Main

Citigroup Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA. Frankfurt am Main Nachtrag vom 15. Oktober 2009 gemäß 1 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den Basisprospekten der Citigroup Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA Frankfurt am Main Widerrufsrecht nach Veröffentlichung

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

17. Mai 2006 168.811 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV)

17. Mai 2006 168.811 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) 7. Mai 006 68.8 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Kantonalen Anwaltsgesetzes vom 8. März

Mehr

Kundenerstinformation

Kundenerstinformation Kundenerstinformation Christian Mayr Armenhausgasse 11 a 86150 Augsburg Tel.: 0821/319 49 99 10 Mobil 0160/972 097 36 Fax: 0821/319 49 99 9 Email: christian.mayr@vb-select.de Die Vermögensberatung Select

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013

VR Bank Rhein-Neckar eg Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Offenlegungsbericht i.s.d. Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells.....3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung....4

Mehr

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung

Bank für Kirche und Caritas. Offenlegungsbericht 2012. i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung i. S. der Instituts- Vergütungsverordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung...4 3 Daten zur Vergütungssystematik...

Mehr

Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Nachtrag B zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten

Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Nachtrag B zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main Nachtrag B zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten für Mini-Futures (Long Mini-Futures und Short Mini-Futures) auf Aktien bzw. aktienvertretende

Mehr

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,

Mehr

Bereichsabgrenzungen

Bereichsabgrenzungen Anlage 4 (zu Ziffer IV) Bereichsabgrenzungen Für den Nachweis des Zahlungsverkehrs sind bei bestimmten Konten Bereiche nach der Bereichsabgrenzung zu bilden, die nachfolgend verbindlich vorgegeben werden:

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Direktinvestitionen I. Vorbemerkung Das Merkblatt behandelt Meldepflichten für Zahlungsmeldungen nach 59 AWV für

Mehr

INTERESSENKONFLIKTE WWW.FIRSTQUANT.DE. First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen 5 69195 Wiesbaden

INTERESSENKONFLIKTE WWW.FIRSTQUANT.DE. First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen 5 69195 Wiesbaden INTERESSENKONFLIKTE First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen 5 69195 Wiesbaden Phone: +49(0)6 11-51 04 95 41 Fax: +49(0) 66 55-91 81 65 Email: info@firstquant.de WWW.FIRSTQUANT.DE Die First

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die

Mehr

Nachtrag vom 12. Mai 2014

Nachtrag vom 12. Mai 2014 Nachtrag vom 12. Mai 2014 nach 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den in der Tabelle auf Seite 5 aufgeführten Basisprospekten Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main (Emittent) Vontobel

Mehr

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014)

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB Rundschreiben 1/2014 über in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) vom 24. November 2014 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage Rz 1-2 II. Revisionsunternehmen mit der

Mehr

Kapitalmarktrecht: KapMR

Kapitalmarktrecht: KapMR Beck-Texte im dtv 5783 Kapitalmarktrecht: KapMR Textausgabe mit Sachverzeichnis 1. Auflage Kapitalmarktrecht: KapMR schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV) Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV) ZAGMonAwV Ausfertigungsdatum: 15.10.2009 Vollzitat: "ZAG-Monatsausweisverordnung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München ANFORDERUNGEN VON DEUTSCHEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN AKTUELLE RECHTLICHE UND STEUERLICHE ENTWICKLUNGEN Infrastructure Investment

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk)

Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) 11.01.2016-19.09.2016 Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) Geldwäsche, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe Angehende Beauftragte für WpHG-Compliance, Geldwäsche- und

Mehr

Zinserträge der Kreditinstitute *)

Zinserträge der Kreditinstitute *) Position 2012 2013 2014 Mrd Zinserträge (insgesamt) 267,0 220,8 203,7 Geldmarktgeschäften 213,6 178,5 164,1 35,3 28,0 25,4 Laufende Erträge (zusammen) 12,0 9,8 11,1 Wertpapieren 7,3 5,8 6,1 aus Beteiligungen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45

Mehr

Anlagenrichtlinie der Muster GmbH (Empfehlung der Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen GmbH vom 12.11.2014)

Anlagenrichtlinie der Muster GmbH (Empfehlung der Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen GmbH vom 12.11.2014) Anlagenrichtlinie der Muster GmbH (Empfehlung der Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen GmbH vom 12.11.2014) Präambel Als gemeinnützige GmbH obliegt der Muster GmbH eine besondere Verantwortung bei der Verwaltung

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011. Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November 2011 Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen Ausgangslage Bemerkenswerte Änderungen zum bisherigen Recht Ausweitung

Mehr

Jährliches Dokument der Kizoo AG nach 10 WpPG für 2011

Jährliches Dokument der Kizoo AG nach 10 WpPG für 2011 Jährliches Dokument der Kizoo AG nach 10 WpPG für 2011 Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber u.a. auch neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

ESZB Versicherungsstatistik und Solvency II

ESZB Versicherungsstatistik und Solvency II und Solvency II Vortrag im Rahmen der Solvency II-Konferenz der BaFin am 4. November 2015 in Bonn Judith Höhler, Zentralbereich Statistik, Deutsche Bundesbank Hintergrund Versicherungsstatistik ursprünglich

Mehr

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe

Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Senatsverwaltung für Finanzen I B BT 7103 26/2014 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr