ING Life Savings Plan Junior
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- Curt Maier
- vor 8 Jahren
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1 ^{SIM} ^{stk="p5502" } ^{pstock="p5502" } ^{var vstock="p5502" } ^{var varchive="a"} ^{var varchiveid="ass " } ^{var varchivedate=" " } ^{var varchiveinfo="dali " } ^{Job_desc="RUL089-13/06/2015-GE-DU JT:35GU3" } ^{Doc_title=" RUL089-13/06/2015-GE-DU" } ^{var vsubcategory="ge" } Lebensversicherungstyp ING Life Savings Plan Junior Lebensversicherung des Zweigs 21 mit variablen Prämien bei garantierter Verzinsung der eingezahlten Nettoprämie(1). Deckungen Erlebensfall des Versicherten bei Vertragsfälligkeit - Das dem (den) Begünstigten im Erlebensfall garantierte Kapital setzt sich aus der Kapitalisierung der eingezahlten Nettoprämie(n) zu einem garantierten Zinssatz zusammen. Dieses Kapital wird eventuell um die von der NN Insurance Belgium AG ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt. - Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde. Todesfall des Versicherten vor Ablauf des Vertrags - Das garantierte Kapital, das dem (den) Begünstigten im Todesfall ausgezahlt wird, besteht aus der Kapitalisierung zu einem garantierten Zinssatz der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Nettoprämie zum Zeitpunkt des Tods des Versicherten. Dieses Kapital wird eventuell um die von der NN Insurance Belgium AG ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt. - Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde. Option: Die ergänzende Todesfallversicherung - Der Versicherungsnehmer kann ergänzend ING Life Savings Plan Junior eine ergänzende Todesfallversicherung im Sinne der Allgemeinen Bedingungen zu diesem Produkt abschließen. - Die Risikoprämie dient der ergänzenden Todesfalldeckung, sie wird jeweils jeden Monat im Voraus von der Sparreserve abgebucht. Zielgruppe ING Life Savings Plan Junior wendet sich an natürliche Personen, die in aller Sicherheit schrittweise ein Sparkapital zugunsten eines Minderjährigen aufbauen wollen. Die Rendite besteht aus der garantierten Verzinsung der eingezahlten Nettoprämien sowie einer eventuellen Gewinnbeteiligung. Rendite Garantierter Zinssatz - Auf die eingezahlte Nettoprämie wird der bei Verbuchung des Zahlungseingangs durch die NN Insurance Belgium AG geltende Zinssatz angewendet. - Diese garantierte Verzinsung betrifft die gezahlte Nettoprämie und gilt über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. Auf künftige Prämien ist diese Verzinsung nicht garantiert. - Seit 02/04/2015 beträgt der garantierte Zinssatz 1,00%. Dieser Satz gilt bis auf Widerruf durch die NN Insurance Belgium AG. Dieses Finanzinformationsblatt beschreibt die wesentlichen Produktmerkmale zum 05/06/2015. (1) Unter "gezahlte Nettoprämie" ist die eingezahlte Prämie abzüglich der Versicherungssteuer sowie der Zeichnungsgebühren zu verstehen. 1/7 - Version D(04/15)
2 Die Gewinnbeteiligung Eine Gewinnbeteiligung wird bewilligt: - soweit der Betrag der zum desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt wird, aufgebauten Reserve mindestens 5000 Euro ausmacht oder - soweit die Bruttoeinzahlungen desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt wird, mindestens 300 Euro ausmachen. Im ersten Jahr der Zeichnung bedingt die eingezahlte Nettoprämie ungeachtet der vorstehenden Bedingungen einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung. NN Insurance Belgium AG kann diese Bedingungen im Jahresturnus anpassen. Diese werden dem Versicherungsnehmer im Voraus mitgeteilt und gelten nur für die Zukunft. - Die NN Insurance Belgium AG setzt die Gewinnbeteiligungsquote anhand der Gewinnverwendungsplanung fest. - Die Gewinnbeteiligung ändert sich je nach Konjunktur und Geschäftsergebnis der NN Insurance Belgium AG. - Die Höhe der prozentualen Gewinnbeteiligung schwankt jedes Jahr und kann somit nicht garantiert werden. - Dieser Prozentsatz wird endgültig nach seiner Annahme durch die Hauptversammlung der Aktionäre festgelegt. - Zugewiesene Gewinnbeteiligungen gelten als definitiv erworben. Sie werden zu dem bei ihrer Zuweisung geltenden garantierten Zinssatz thesauriert. Bislang erzielte Rendite Dieses Produkt wird seit 11/12/2009 angeboten. Der garantierte Zins für die Vergangenheit: Periode 06/01/2010 bis 14/01/2010 3,00 % 15/01/2010 bis 16/07/2012 2,50 % 17/07/2012 bis 05/03/2013 2,25 % 06/03/2013 bis 09/07/2013 2,00 % 10/07/2013 bis 09/09/2014 1,85 % 10/09/2014 bis 01/04/2015 1,60 % Von 02/04/2015 an 1,00 % Garantierten Zinssatz Die historische zugewiezen Gewinnbeteiligungprozenten abhängig von der garantierte Zinssatz: 2/7 - Version D(04/15)
3 Jahr Garantierten Zinssatz die Gewinnbeteiligung auf die Reserve ,00 0, ,50 0, ,50 0, ,00 0, ,00 0, ,50 0, ,25 0, ,00 0, ,25 0, ,50 0, ,85 0, ,00 0, ,00 0, ,25 0, ,50 0, ,00 0, ,60 0, ,85 0,65 Vergangenheitswerte bieten keine Gewähr für künftige Entwicklungen. Kosten Zeichnungsgebühren 3,50% auf jede eingezahlte Prämie (nach Abziehung von der Prämiesteuer). Rücknahmegebühr 0,00% Rücknahmegebürhr im Falle Todesfall der Versicherter vor Ablauf des Vertrags. Jährliche Verwaltungskosten 0,00% Verwaltungskosten Rückkauf-/Rücknahmegebühr Im Sinne der Allgemeinen Bedingungen beträgt die Rücknahmegebühr 5,00 %, täglich auf degressive Weise berechnet während der 5 letzten Vertragsjahre. Um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen, behält der Versicherer sich das Recht vor, in einige kritische Marktsituationen die gesetzlich festgelegten Maximumrückkauferstattung und ebenso eine finanzielle Vergütung abzuhalten. Der Rückkaufwert errechnet sich dabei auf der Grundlage der Gesamtreserve abzüglich des finanzielle Vergütung. Dieser Wert bestimmt sich auf der Grundlage des Verkaufswerts der zurückgenommenen Reserve zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung der jeweiligen offiziellen Verzinsung linearer Anleihen und der verbleibende Verdragslaufzeit bis, berechnet in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Königliches Erlass auf Lebensversicherungen Aktivitäten der 14. November Der finanzielle Vergütung errechnet sich auf der Totalreserve, die Gewinnbeteiligungreserve einbegriffen. Im Todesfall des Begünstigten vor Vertragsablauf kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kostenlos zurückkaufen. Laufzeit 3/7 - Version D(04/15)
4 - Der Vertrag läuft mindestens bis zum 18. Geburtstag des Begünstigten. - Allerdings muss er mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahre ausgestattet sein ab Inkrafttreten. - Der Vertrag setzt ein, sobald die NN Insurance Belgium AG den Eingang der ersten Prämie auf ihrem Konto verbuchen kann. - Der Vertrag endet: - entweder bei Fälligkeit, - oder im Falle einer Teilrücknahme (s. Abschnitt zu Teilrücknahmen), - oder bei einer Gesamtrücknahme. Prämie - Vertrag mit freien monatlichen/drei-monatlichen/halbjährlichen/jährlichen Einzahlungen. - Jährliche Mindestprämie von 300,00 Euro (Versicherungssteuer und Zeichnungsgebühr inklusive). - Bei Zahlung der Prämien mit automatischem Einzug durch NN Insurance Belgium AG ist eine automatisch Indexierung an den Verbraucherpreisindex möglich. Besteuerung Derzeit gilt folgende gesetzliche Bestimmung: - Steuer auf den Prämienbetrag von 2,00%. - keine steuerliche Vergünstigung auf die eingezahlte Prämie. - keine Besteuerung des an den Begünstigten ausgezahlten Kapitals, es sei denn, der Rückkauf bzw. die Rücknahme erfolgt während der 8 ersten Jahren der Vertragslaufzeit. In diesem Falle wird der Mobiliensteuervorabzug von 25,00% auf die Zinsen erhoben. Der steuerpflichtige Betrag darf nicht kleiner sein als derjenige Betrag, der der Kapitalisierung der eingezahlten Prämie entspricht, wobei ein gesetzlicher Jahreszins von 4,75% zugrunde zu legen ist (art.19 4 EStGB 92). Dieser Mobiliensteuervorabzug ist befreiend. Erbschaftsteuer Bei Tod des Versicherten kann das an den (die) Begünstigten ausgezahlte Kapital der Erbschaftsteuer unterliegen. Rückkauf/Rücknahme Teilrücknahmen/Rückkauf - Teilrücknahmen sind erlaubt, vorausgesetzt, der Betrag entspricht einem theoretischen Rücknahmewert von mindestens 300,00 Euro. - Teilrücknahmen müssen schriftlich beantragt, datiert und vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden. - Eine Teilrücknahme kann das Ende des Vertrags bedeuten, falls das nach diesem Rückkauf verbleibende Reserve nicht größer als 625,00 Euro ist. Der Vertrag endet automatisch und der theoretische Rücknahmewert wird unter Abzug der eventuell anfallenden Rücknahmegebühr liquidiert. Vollständige(r) Rücknahme/Rückkauf - Eine Gesamtrücknahme ist jederzeit möglich. - Eine Gesamtrücknahme muss vom Versicherungsnehmer schriftlich beantragt, datiert und unterschrieben werden. - Bei vollständigem Rückkauf endet der Vertrag. Information Der Versicherungsnehmer erhält einmal jährlich eine detaillierte Übersicht über seine Police, in der u. a. folgende Angaben vermerkt sind: - Das vertragliche Restkapital - die eventuellen Teilrücknahmen - Die für das betroffene Jahr bewilligte Gewinnbeteiligung. 4/7 - Version D(04/15)
5 Schutzfonds NN Insurance Belgium AG ist am 1. Januar 2011 dem Besonderen Schutzfonds für Einlagen und Lebensversicherungen (K.E. vom ) beigetreten. Der Schutz dieses Besonderen Schutzfonds erstreckt sich auf die zu Zweig 21 gehörenden Lebensversicherungsverträge mit garantierter Rendite (dazu zählt ING Life Savings Plan Junior). Begrenzt ist er auf den Rückkaufswert der Verträge und darüberhinaus auf einen Betrag von insgesamt ,00 Euro für alle geschützten Verträge, die ein und derselbe Versicherungsnehmer bei NN Insurance Belgium AG abgeschlossen hat. Adresse des Besonderen Schutzfonds: Hinterlegungs- und Konsignationskasse, Kunstlaan 30/Avenue des Arts 30, B-1040 Brüssel. Vorvertragliche Information - Fernverkauf Versicherer Der Versicherungsnehmer findet die Informationen zum Versicherer unten auf diesem Schriftstück. Vertragsabschluss Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung via Home'Bank, dem E-Bankingmodul von ING Belgien, abschließen. Die Zeichnung kann in jeder ING Zweigstelle erfolgen. Verfahrensweise Vertragsabschluss 1. der Versicherungsnehmer wählt selbst, wie er die Versicherung abschließen will: via Home'Bank oder bei einer ING Zweigstelle seiner Wahl. 2. der Versicherungsnehmer macht die für eine Prämiensimulation erforderlichen Angaben. 3. die Prämiensimulation ist rein informativ und unverbindlich. 4. Falls der Versicherungsnehmer mit dem Angebot einverstanden ist, trägt er die zur Beurteilung des Antrags und zur Ausfertigung der Police erforderlichen Angaben ein. 5. bevor wir den Antrag definitiv bestätigen, erhält der Versicherungsnehmer das Angebot zusammen mit einer vollständigen Übersicht der von ihm gemachten Angaben. 6. falls der Versicherungsnehmer die Versicherung via Home'Bank abschließt, bestätigt er, das Merkblatt mit allen vorvertraglichen Informationen sowie die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Speichermedium (z. B. Festplatte) gespeichert, diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben und sich damit einverstanden zu erklären. Die Allgemeinen Bedingungen können in jeder ING Zweigstelle sowie auf Home'Bank eingesehen werden. 7. sollte der Versicherungsantrag nicht sofort beantwortet werden können, so erfolgt binnen 30 Tagen eine entsprechende Prüfung durch die.nn Insurance Belgium AG 8. entweder wird der Antrag nach Prüfung akzeptiert und der Versicherungsnehmer erhält einen Versicherungsvorschlag. Das Merkblatt mit allen weiteren vorvertraglichen Informationen sowie die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen werden ihm mit der Post zugesandt. Oder dem Versicherungsnehmer wird mitgeteilt, dass er die Ergebnisse einer eingehenderen Überprüfung abwarten muss. Oder der Antrag wird abgelehnt. In diesem Fall wird dies dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Versicherungsvertrag Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bilden gemeinsam den Versicherungsvertrag ING Life Savings Plan Junior. Zahlungsweise Der Versicherungsnehmer kann die Prämien per Dauerauftrag oder per Überweisung auf eine ING Sichtkonto bezahlen. Vertragsverwaltung Der Versicherungsvertrag kann zu einem großen Teil via Home'Bank bzw. vollständig in jeder ING Zweigstelle angepasst werden. Sprachgebrauch im Geschäftsverkehr zwischen Versicherungsnehmer und ING 5/7 - Version D(04/15)
6 Dieses Merkblatt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ING Life Savings Plan Junior sind in vier Sprachen erhältlich: Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch. Die einzig rechtsgültigen Versionen der Versicherungsverträge sind deren niederländische und französische Fassung. Bei Abweichungen in den übersetzten deutschen und englischen Dokumenten sind diese allein als Referenztexte anzusehen. Kündigung von Lebensversicherungen Zweig 21 (im Fernverkauf) Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft können den Vertrag gebührenfrei und ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief binnen 30 Kalendertagen kündigen. Der Versicherungsnehmer muss sein Einschreiben an folgende Adresse richten NN Insurance Belgium AG. Diese Frist setzt zu dem Tag ein, an dem die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer den Vertragsabschluss mitgeteilt hat oder ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen auf einem dauerhaften Träger erhalten hat, falls dieser Zeitpunkt später sein sollte. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird sofort mit Bekanntgabe wirksam. Die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft wird acht Tage nach Bekanntgabe wirksam. Wenn der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wird, aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers zuvor bereits mit dessen Ausführung begonnen wurde, muss der Versicherungsnehmer die diesem Deckungszeitraum entsprechende anteilige Prämie zahlen. Dies ist die Vergütung der bereits erbrachten Dienstleistung. Mit Ausnahme der Vergütung bereits erbrachter Dienstleistungen und der Kosten der ärztlichen Untersuchung zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer alle Beträge zurück, die sie im Rahmen dieses Vertrags bereits erhalten hat. Hierzu verfügt sie über eine Frist von 30 Kalendertagen, diese setzt ein: - bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer, an dem Tag, an dem die Versicherungsgesellschaft das Kündigungsschreiben erhält, - bei Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft, an dem Tag an dem sie das Kündigungsschreiben versendet. Gesetzliche Bestimmungen als Grundlage für die vorvertraglichen Beziehungen (im Fernverkauf) Auf die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsmittler und dem Versicherungsnehmer finden folgende Vorschriften Anwendung: das Gesetz vom 14. Juli 1991 zu den Geschäftspraktiken und der Aufklärung und dem Schutz des Verbrauchers (in diesem Fall das Gesetz vom 27. März 1995 zur Vermittlung und zum Vertrieb von Versicherungen und Rückversicherungen), das Gesetz vom 11. März 2003 zu bestimmten rechtlichen Aspekten der Dienste des Informationsanbieters anzuwenden) und der K. E. vom 22. Februar 1991 zur allgemeinen Regelung zur Kontrolle von Versicherungsunternehmen. Auf den Vertrag anzuwendendes Recht Auf diesen Versicherungsvertrag ist belgisches Recht anzuwenden, soweit die Artikel 28ter bis 28decies des Gesetzes vom 9. Juli 1975 zur Kontrolle der Versicherungsgesellschaften nichts anderes bestimmen. Gerichtsstand Für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind die belgischen Gerichte zuständig, es sei denn, Artikel 4, 5, 8 bis inkl. 14 der Europäischen Verordnung Nr. 44/2001 des Rats vom 22. Dezember 2002 zum Gerichtsstand, zur Anerkennung und zur Ausführung zivil- oder handelsrechtlicher Gerichtsbeschlüsse bestimmt etwas Gegenteiliges. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Beschwerden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen können an folgende Adressen gerichtet werden: - ING Vermittlungsstelle, Avenue Marnix, 24 te 1000 Brüssel (Mediationservice-klachten@ing.be - <mailto:mediationservice-klachten@ing.be> - Tel Fax / ) - oder an Ombudsdienst Versicherungen, Square de Meeûs 35 te 1000 Brüssel 6/7 - Version D(04/15)
7 ( < - info@ombudsman.as - <mailto:info@ombudsman.as> - Tel Fax ) Beschwerden sind schriftlich einzureichen. Durch die Einreichung einer Beschwerde begibt sich der Versicherungsnehmer nicht der Möglichkeit zur Einleitung gerichtlicher Schritte. Verhaltenskodex und zuständige Instanzen Als Versicherungsvermittler unterliegt die ING Belgien AG der Aufsicht der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte, Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel Tél. : 02/ ; Fax : 02/ ; informations disponibles sur Die ING Belgien AG hat sich den folgenden Verhaltensregeln verpflichtet: - Verhaltenskodex der Belgischen Bankenvereinigung, verfügbar unter - Verhaltenskodex der Versicherungsvermittler der Berufsvereinigung der Versicherungsunternehmen, verfügbar unter - Verhaltenskodex im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel des Verbands Belgischer Unternehmen, verfügbar unter In andere Sprachen übersetzete Dokumente Die einzigen gesetzlich verbindlichen Fassungen aller vertraglichen Dokumente sind die französischen und die niederländischen Fassungen. Nur die auf Französisch und Niederländisch verfassen Texte dürfen zu Referenzzwecken verwendet werden, wenn in Dokumenten, die in andere Sprachen übersetzt worden sind, Widersprüchlichkeiten festgestellt werden. Der Versicherungsnehmer kann problemlos einen niederländisch- oder französischsprachigen Vordruck beantragen. Sofern kein anderes Datum genannt ist, sind die auf einer Website enthaltenen Informationen, Angebote und Preise nur für den Tag gültig, an dem sie dort bekannt gegeben werden. Vervielfältigung und Verbreitung bedürfen der vorherigen Einwilligung durch die NN Insurance Belgium AG. Versicherungsvermittler ING Belgien AG, Versicherungsmakler, eingetragen bei der FSMA unter der Codenummer 12381A. Sitz der Gesellschaft: Avenue Marnix 24, B-1000 Brüssel - RJP Brüssel - MwSt. BE BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE Versicherer NN Insurance Belgium AG, Versicherungsgesellschaft, zugelassen unter der Codenummer Sitz der Gesellschaft: Airport Plaza - Montreal Building, Da Vincilaan 19, B-1831 Diegem RJP Brüssel - MwSt. BE BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE /7 - Version D(04/15)
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