Kooperation. Leitfaden für einen gelingenden Übergang

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1 Kooperation Kindergarten Grundschule Leitfaden für einen gelingenden Übergang

2 Impressum Kooperation Kindergarten Grundschulen Leitfaden für einen gelingenden Übergang Herausgeber: Staatliches Schulamt Donaueschingen Irmastr Donaueschingen Fachbereich Grundschule Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Ausgabe: November 2016

3 Inhalt 1. Vorwort 4 2. Rechtlicher Rahmen der Kooperation 3. Kooperationsbeauftragte des Staatlichen Schulamtes Donaueschingen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Aufgaben der Kooperationslehrkraft 7 4. Kooperationsjahr Phasenplan ein Beispiel Aufgaben der Kooperationslehrkraft Aufgaben der Schulleitung Schulfähigkeit Schulpflicht Anforderungen für die Schulfähigkeit Kooperierende Fachstellen Grundschulförderklasse Kriterien für die Aufnahme Grundschulförderklassen im SSA Donaueschingen Verfahrensweg Lernortklärung für Kinder mit besonderem Förderbedarf Formulare - Beobachtungsbogen, Einverständniserklärung Übersicht Landkreise 23 3

4 1. Vorwort Gelingender Übergang Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, für die Kinder und ihre Familien ist der Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ein wichtiger und viel beachteter Moment im Familienleben. Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und über alle beteiligten Personen und Institutionen hinweg das Kind im Blick zu behalten und individuelle Lösungen für einen gelingenden Übergang anzubahnen und umzusetzen. Aus unserer Sicht ist eine gemeinsame Sprache, ein gemeinsamer Kenntnisstand und ein gemeinsames Vorgehen dafür die bestmögliche strukturelle Grundlage. Diese gemeinsame Basis möchten wir mit diesem Leitfaden vorbereiten und erleichtern. Wir sehen die einzelnen Kapitel als Möglichkeit, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam für einen gelingenden Übergang für die von Ihnen betreuten Kinder sorgen. Wir, das Team der Kooperationsbeauftragten am Staatlichen Schulamt Donaueschingen, möchten Sie in diesem Auftrag unterstützen und Ihnen auch persönlich beratend zur Seite stehen. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der Rückseite des Leitfadens oder auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Donaueschingen ( Jan Schneemann Vanessa Franz-Streule Fenke Härtel Kathrin Mecke Sandra Stebner 4

5 2. Rechtlicher Rahmen der Kooperation Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 8. April 2002 Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 8. April 2002 (KuU S. 177/ berichtigt GABl. S. 182/2003) bildet den rechtlichen Rahmen für unsere gemeinsame Arbeit in den genannten Institutionen. Die Verwaltungsvorschrift ist über das Landesportal einsehbar. Die folgenden Aussagen orientieren sich am Text der Verwaltungsvorschrift. Ziel der Kooperation Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. Dazu gehört es, den individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf des Kindes, pädagogische Konzepte, Methoden und Arbeitsweisen der Tageseinrichtungen und der Schulen, Wünsche und Erwartungen der Eltern im Hinblick auf das Kind, mögliche schulische Lernorte im Grundschul- sowie in Sonderpädagogischen- Bereich und deren Fördermöglichkeiten zu kennen und zu berücksichtigen. Umsetzung Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern erstellt wird. Die Schulleitung trägt Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite. Die Mitwirkung der Leitung der Tageseinrichtung obliegt dem Träger. 5

6 3. Kooperationsbeauftragte des SSA Donaueschingen 3.1 Ansprechpartner/innen Jan Schneemann SSA Donaueschingen Vanessa Franz-Streule GS Waldmössingen Kathrin Mecke GMS Golden-Bühl-Schule, VS-Villingen Fenke Härtel GS Neckarschule, VS-Schwenningen Sandra Stebner Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung GS Triberg

7 3.2 Aufgaben der Kooperationsbeauftragten o Beratung von Grundschulen im Rahmen der Kooperation mit den Kindergärten der Leiter/innen und der Erzieher/innen der Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachberatungen und Unterstützung von Eltern der künftigen Schulanfänger o Moderation bei Beratungs- und Konfliktgesprächen zu Fragen der Schulfähigkeit und der Kooperation (Jahresplanung, Diagnose, Unterstützungssysteme,...) o Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrer/innen der Grundschulen und Erzieher/innen in Grundschulförderklassen für Erzieher/innen und/oder Kooperationslehrkräften zu angefragten Themen o Kooperation mit den von den kommunalen, kirchlichen und freien Trägern bestellten sowie mit den für die Jugendämter tätigen Fachberater/innen (auch Schul- und Waldkindergärten) o Kooperation mit dem Gesundheitsamt o Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung, der Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den interdisziplinären Frühförderstellen o ständiger Austausch und Planung zwischen dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen und den Kooperationsbeauftragen o Entwerfen und Auswerten von Umfragen und Fragebögen für Schule, Kindertagesstätten, Eltern, Gesundheitsamt (Evaluation) Mit dem Ziel: Verbesserung und Qualitätssicherung der Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen 7

8 4. Kooperationsjahr 4.1 Phasenplan ein Beispiel Zeitraum nach den Pfingstferien 1.Phase: Juni bis Juli a Hospitation Begründung für den frühen Beginn der Kooperation: Förderbedarf früh erkennen, Unterstützungssysteme einbeziehen noch möglich. 2.Phase: September & Oktober a Hospitation/Erzieherinnen machen ein Angebot a Themenabend Schulfähigkeit 3.Phase: ab November bis zur Schulanmeldung a Arbeiten mit der Schulanfängergruppe a Beobachtungsbogen (bis Ende Januar) a Info-Veranstaltung der Grundschulen a Schulanmeldung, eventuell Schuleingangstest 4.Phase: Schulanmeldung bis Mai a Projekt a Schulbesuch a Besuch der Erstklässler im Kiga Aktionen Ausgabe eines Elternbriefes: Entbindung von der Schweigepflicht Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig - Kennenlernen der Schulanfänger des nächsten Schuljahres - beobachten, mitspielen, sprechen - hospitieren Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig - gezieltes Arbeiten mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Erzieher/innen - Austausch/ Beratung mit den Erzieher/innen Wichtig: gegebenenfalls Hinzuziehen von weiteren Fachleuten, d.h. evtl. Meldung einzelner Kinder bei der Frühförderstelle u.a. Kooperationslehrer/in besucht den Kindergarten regelmäßig gezielte Beobachtungssituationen mit den Vorschülern im Angebot (stammgruppenübergreifende Kleingruppen) durch die Kooperationslehrer/in - fein- und grobmotorische Fähigkeiten - sprachliche Fähigkeiten - geistige Fähigkeiten - soziale Fähigkeiten eventuell gemeinsame Elterngespräche/Runde Tische Wichtig: evtl. Meldung einzelner Kinder beim Gesundheitsamt (ESU II) zur erneuten Untersuchung (bis Ende Januar) und Antrag auf Anspruchsklärung an das SSA durch die Schulleitung bis spätestens 01. Februar evtl. gemeinsames Projekt aller wohnortnahen Kindergärten und gemeinsame Aktion (Aktionstag, Schulfest) Schulanfänger besuchen die wohnortnahe Grundschule - nehmen an einer Unterrichtsstunde teil - besichtigen das Schulhaus Erstklässler besuchen die Kindergärten - berichten über die Schule - zeigen ihre Schulsachen 8

9 4.2 Aufgaben der Kooperationslehrkraft... organisiert im Bedarfsfall über SL Unterstützung durch Koop.- Beauftragte bzw. Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung... plant individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse... sorgt für Kommunikationsund Beratungsstrukturen (Zeitschiene, Dokumentationsformen, Runde Tische usw.)... erstellt bei Bedarf gemeinsam mit Erzieher/in individuelle Förderpläne... gestaltet mit Erzieher/in und Eltern den gelingenden Übergang zw. Kiga und GS... koordiniert das Kooperationskonzept von Kiga und GS... unterstützt die Arbeit im Kiga und vertritt die schulische Sichtweise Kooperationslehrkraft lädt Erzieher/in ein, Abläufe, Konzepte und Strukturen der Schule kennen zu lernen... kennt die Abläufe, Konzepte und Strukturen des Kiga... beobachtet gemeinsam mit Erzieherin... kennt Unterstützungssysteme und kann Kontakte herstellen (mit SL) 9

10 4.3 Aufgaben der Schulleitung verantwortlich für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite stellt den Antrag auf Anspruchsklärung beim SSA bis spätestens 01. Februar (elektronische Karteikarte verwenden!) - nach Rücksprache/auf Wunsch mit den Erziehungsberechtigten, den Erzieher/innen und der Kooperationslehrkraft berät Erziehungsberechtigte bei Fragen verantwortlich für die Durchführung der Schulanmeldung verantwortlich für die Zurückstellung von Schulanfängern/innen Meldung zur ESU II 5. Schulfähigkeit 5.1 Schulpflicht Beginn der Schulpflicht (SchG 73 (1)) Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (MUSS). Als schulpflichtig gilt auch, wer bis des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten angemeldet wurde (MUSS). Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung (SchG 74 (1 u. 2)) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder (bei entsprechendem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand) auch vorzeitig (vor den o. g. Altersgrenzen) eingeschult werden (KANN). Die Entscheidung trifft die Schule (= Schulleitung). Kinder, von denen auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Unterricht zurückgestellt werden. [ ] Die Entscheidung trifft die Schule (=Schulleitung) unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. 10

11 5.2 Anforderungen für die Schulfähigkeit Körperliche Stabilität (Es bestehen Beziehungen zwischen der körperlichen Entwicklung, dem Gesundheitszustand und dem schulischen Erfolg.) körperliches Wachstum Gesundheitszustand Belastbarkeit (Ermüdung) Seh- und Hörvermögen Grob- und Feinmotorik Kognitive/geistige Fähigkeiten differenzierte visuelle und auditive Wahrnehmung Konzentration Merkfähigkeit phonologische Bewusstheit (Schriftspracherwerb) numerische Fähigkeiten (Zahlbegriffsentwicklung) Fähigkeit zu konkret logischem Denken Sprachliche Fähigkeiten sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Wortschatz) passives Sprachverständnis Soziale Kompetenzen Regeln einhalten Umgang mit Konflikten Nachgeben können Mitbestimmen Kontaktfähigkeit Kooperationsverhalten Frustrationstoleranz B A C 11

12 Selbstständigkeit Motivation Anstrengungsbereitschaft Eigeninitiative Verantwortung übernehmen Ausführung von Anweisungen und Aufforderungen Seelische Stabilität/Gefühl und Mitgefühl mit Ängsten umgehen Wünsche äußern Selbstbewusstsein Frustrationstoleranz Misserfolge ertragen Leistungen bewerten Freude am Lernen Interesse an der Umwelt Freude am Experimentieren Anforderungen für die Schulfähigkeit im Überblick: ükörperliche Stabilität ü Kognitive/geistige Fähigkeiten üsprachliche Fähigkeiten üsoziale Kompetenzen ü Selbstständigkeit üseelische Stabilität/ Gefühl und Mitgefühl üfreude am Lernen 12

13 5.3 Kooperierende Fachstellen Arbeitsstelle Frühförderung am Staatlichen Schulamt Donaueschingen Landkreis Schwarzwald-Baar: Regina Armbruster Sprechzeiten: freitags 08:00-12:00 Uhr Tel: Landkreis Rottweil: Gudrun Burgmaier-Fehrenbach Sprechzeiten: freitags 08:00-12:00 Uhr Tel: Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) Martin Hilser Sprechzeiten: donnerstags 08:00-12:00 Uhr Martin Aichele Sprechzeiten: donnerstags 08:00-12:00 Uhr Eine Auflistung der sonderpädagogischen Frühberatungsstellen und interdisziplinären Frühförderstellen Im Schwarzwald-Baar-Kreis sowie im Kreis Rottweil finden Sie unter: g Unterstützung und Beratung g Beratungsstellen. 13

14 5.4 Grundschulförderklasse Kriterien zur Aufnahme Grundsätzliche Vorüberlegungen: Um einen gewinnbringenden Besuch der Grundschulförderklasse für ein Kind zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass die Eltern Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und die Zeit in der GFK unterstützend begleiten. Kinder, die ausschließlich Entwicklungsbedarf im Bereich der deutschen Sprache haben, sind nicht der GFK zuzuordnen und können somit nicht aufgenommen werden. Hier liegt es im Bereich der Schule, geeignete Fördermaßnahmen zu finden. Ähnliches gilt für Kinder, deren Entwicklungsbedarf voraussichtlich nicht in einem Jahr auszugleichen ist (gravierende Verhaltensprobleme, Sprachentwicklungsprobleme, kognitive Verzögerungen). Diese Kinder sollten durch die Eltern selbst oder durch die zuständigen Schulleitungen (bis spätestens 01. Februar) vor einer möglichen Zurückstellung beim Staatlichen Schulamt (SR in A. Sauter-Schimak/ A. Haag) mit der elektronischen Karteikarte zu einer Erhebung des Förderbedarfs und der Klärung des geeigneten Bildungsortes angemeldet werden. Die Gruppengröße von 15 Kindern in der Grundschulförderklasse ist in der Regel nicht zu überschreiten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Dringlichkeit, wobei formale und inhaltliche Kriterien zu beachten sind. Formale Kriterien: vollständiger Zurückstellungsbescheid (erstellt die zuständige Schulleitung) muss vorliegen die Aussicht auf eine Einschulung in die Regelschule (Grundschule) muss gegeben sein die Beobachtungsbögen und ergänzende Berichte (therap. Berichte) müssen der GFK vorliegen Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können nicht in die GFK aufgenommen werden 14

15 Inhaltliche Kriterien: das Kind zeigt eine geringe Leistungsbereitschaft das Kind ist noch sehr verspielt und zeigt wenig Interesse am Lernen deutliche fein- und grobmotorische Defizite sind erkennbar es ist ein Nachholbedarf in einzelnen Bereichen wie Merkfähigkeit, Konzentration, Ausdauer und Wahrnehmung feststellbar beobachtbar ist eine emotionale Unsicherheit (ängstlich, gehemmt) es können vereinzelt auch krankheitsbedingte Entwicklungsverzögerungen vorliegen Grundschulförderklassen im SSA Donaueschingen Grundschulförderklasse Schulort Telefon Schwarzwald-Baar-Kreis GFK Neckarschule VS-Schwenningen GFK Friedensschule VS-Schwenningen GFK Warenberg VS-Villingen GFK Marbach VS-Marbach GFK Eichendorffschule Donaueschingen GFK Robert-Gerwig-Schule St.Georgen Landkreis Rottweil GFK Eichendorff-Grundschule Rottweil GFK Verbundschule Oberndorf a.n Oberndorf GFK Sulgen Schramberg/ Sulgen

16 5.5 Verfahrensweg Anpruchsklärung für Kinder mit besonderem Förderbedarf Ist ein Kind behindert oder entwicklungsverzögert, bestehen in der Regel folgende Optionen der Beschulung: a Einschulung in die Grundschule a Einschulung in eines der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren a Zurückstellung (nur in begründeten Ausnahmefällen) Welche Option für das jeweilige Kind die geeignete ist, wird durch eine Anspruchsfeststellung geklärt. Falls die Erziehungsberechtigten und/oder die Kooperationslehrkraft eine Anspruchsklärung wünschen bzw. empfehlen, muss diese bis spätestens zum 01. Februar durch die zuständige Schulleitung beim SSA Donaueschingen (SR in A. Sauter-Schimak/A. Haag) mit der elektronischen Karteikarte beantragt werden. Download unter: (Service g Downloadbereich g Formulare g Anspruchsklärung-Karteikarte) 16

17 Folgendes Verfahren wird dadurch ausgelöst: a Grundsatz a intensive Beratung der Eltern a Elternwunsch aufnehmen und berücksichtigen Erhebung des Förderbedarfes mit anschließender Anspruchsklärung und Festlegung des Lernortes Antrag der Eltern unter Mitwirkung der zuständigen Grundschule mit elektronischer Karteikarte und wenn möglich einer pädagogischen Stellungnahme der vorschulischen Einrichtung bis spätestens 01. Februar beim SSA Donaueschingen SSA beauftragt ein Sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentrum Erhebung des Förderbedarfes Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik SSA: Schulangebotsplanung und Bildungswegekonferenz (mit den Eltern und evtl. Kostenträgern wie Eingliederungshilfe, Jugendamt) SSA: Feststellungsbescheid (Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot) 17

18 6. Formulare Download unter: (Service g Downloadbereich g Formulare g Beobachtungsbogen Kindergarten-Grundschule) 18

19 19

20 20

21 Download unter: (Service g Downloadbereich g Formulare g Einverständniserklärung Koop. Kindergarten-Grundschule) 21

22 22

23 7. Übersicht Landkreise Schonach Schönwald Gütenbach Furtwangen Triberg Schenkenzell Schiltach Lauterbach Schramberg St. Georgen Unterkirnach Hardt Dornhan Fluorn-Winzeln Aichhalden Königsfeld Bösingen Eschbronn Niedereschach Mönchweiler Sulz am Neckar Oberndorf am Neckar Villingendorf Vöhringen Epfendorf Zimmern o.r. Deißlingen Dauchingen Villingen-Schwenningen Dietingen Rottweil Wellendingen Vöhrenbach Bad Dürrheim Tuningen Brigachtal Donaueschingen Bräunlingen Hüfingen Blumberg 23

24 Kooperationsbeauftragte des Staatlichen Schulamts Donaueschingen Fenke Härtel GS Neckarschule, VS-Schwenningen Kathrin Mecke GMS Golden-Bühl-Schule, VS-Villingen Vanessa Franz-Streule GS Waldmössingen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Sandra Stebner GS Triberg SSA Donaueschingen Jan Schneemann Irmastraße Donaueschingen Tel.: Fax

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