Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 4. Auflage
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1 Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel 4. Auflage Foto- und Bildrecht Wanckel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Urheberrecht Verlag C.H. Beck München 2012 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Wanckel Foto- und Bildrecht beck-shop.de
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4 Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel Rechtsanwalt in Hamburg 4. Auflage Verlag C. H. Beck München 2012
5 ISBN Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, Sinzheim Satz: ES-Editionssupport, Berlin/München Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Vorwort Vorwort Vorwort Medien brauchen Bilder. Die Herstellung und Verbreitung von Fotos berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Schon (vermeintlich) kleine Fehler können empfindlich teuer werden, was folgende Fälle beispielhaft belegen: Das LG Hamburg sprach Joschka Fischer wegen eines zum Kindergesicht verfremdeten Portraits in der Werbung für eine neue Tageszeitung eine Entschädigung in Höhe von zu. Der BGH hielt die Abbildung des Moderators Günther Jauch auf einem Rätselheft für unzulässig, das OLG Hamburg setzte daraufhin die Entschädigung auf fest. Auf schätzte wiederum das OLG Hamburg die Entschädigung wegen der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Fotos, welches Gunther Sachs an Bord seiner Yacht beim Zeitunglesen zeigte, was die Zeitung für sich werblich ausnutzte. Aber auch kleinste Bildrechtsverletzungen, wie sie z.b. im Internet tagtäglich vorkommen, können schon Kosten von über verursachen. Das Fotorecht ist nicht nur wegen der wirtschaftlichen Risiken ein besonders praxisrelevanter Aspekt des Medienrechts. Haftungsrisiken können wegen der oft schon filigran anmutenden Abgrenzungen nur mit vertieften Kenntnissen der aktuellen Rechtsprechung abgeschätzt werden. Das vorliegende Buch orientiert sich im Interesse der Rechtssicherheit und des praktischen Nutzwertes an der Rechtsprechung, insbesondere sofern vorhanden der Spruchpraxis des BGH und des BVerfG. Abweichende Ansichten und Fundstellen sind als solche gekennzeichnet, auf wissenschaftliche Tiefe wird bewusst verzichtet. Dieses Werk bleibt auch in der jetzt vorliegenden, vollständig aktualisierten 4. Auflage seinem Ansatz treu, die alltäglichen Fragestellungen des Fotorechts praxisnah und prägnant anhand der Spruchpraxis der Gerichte zu beantworten. Seit der Vorauflage sind rund vier Jahre vergangen, in denen die Gerichte zahlreiche wichtige Fragen zum Fotorecht entschieden haben. Über 250 neue Urteile wurden in diese Neuauflage eingearbeitet, darunter rund 35 richtungsweisende Entscheidungen des BGH und des BVerfG. Auch die lange erwarteten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom in Sachen Caroline II und TV-Kommissar wurden in der Neuauflage bereits berücksichtigt. V
7 Vorwort Die neuen Urteile haben Auswirkungen auf fast alle Aspekte des Fotorechts. Zahlreiche Entscheidungen befassen sich mit der Reichweite des Rechts am eigenen Bild von Personen, insbesondere mit dem Begriff des zeitgeschichtlichen Ereignisses ( 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG), dem Schutz der Privatsphäre von Prominenten und der Berichterstattung über Verdächtige und Straftäter. Im Bereich der Sachfotografie sind im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um Fotos von Schloss Sanssouci und anderen Baudenkmälern zwei Urteile ergangen, die sich mit der Kollision zwischen dem Hausrecht und der Freiheit der Fotografie befassen. Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung liegt in der Anwendung des Urheberrechts auf Nutzungen im Internet, wie beispielweise in Online-Archiven, Suchmaschinen oder als thumbnails (Vorschaubilder). Die Bemessungskriterien des Schadensersatzes nach Urheberrechtsverletzungen waren ebenfalls Gegenstand mehrerer Urteile. Hierzu hat der BGH unter anderem entschieden, dass zukünftig auch Werbeerlöse einbezogen werden dürfen, die im Umfeld einer Urheberrechtsverletzung erzielt werden, was das Foto- und Filmrecht in der Zukunft vor neue Herausforderungen stellt. Aber auch im Bereich des Fotovertragsrechts waren Entwicklungen zu verzeichnen, die in der Neuauflage dieses Buches dargestellt werden, wie beispielsweise die zunehmend urheberfreundliche Rechtsprechung diverser Gerichte zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verlagen und Sendern. Aktualisiert und ergänzt wurden auch die Übersichten zur Höhe der Geldentschädigung und zum Schadensersatz nach Bildrechtsverletzungen. Das Manuskript der 4. Auflage wurde im Februar 2012 abgeschlossen. Ich danke allen, die mich bei der Neuauflage unterstützt haben, insbesondere den Richtern zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte, die unveröffentlichte Urteile zur Verfügung gestellt haben. Besonderer Dank gilt meinen Partnern in der Kanzlei Frömming & Partner. Für die Zusendung neuer unveröffentlichter Urteile zu den hier erörterten Themen und Hinweise jeder Art bin ich stets dankbar. Hamburg, im März 2012 Endress Wanckel
8 Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII I. Bildbeschaffung Herstellung von Aufnahmen von Sachen... 1 a) Eigentum... 3 b) Hausrecht... 6 c) Privatsphäre d) Videoüberwachung e) Gesetzliche Fotografierverbote aa) Gerichtsverhandlungen, Aufnahmen in Gerichtsgebäuden, Strafvollzugsanstalten und Behörden bb) Militärische Anlagen und Wehrmittel cc) Luftaufnahmen f) Zutrittsrechte aa) Grundsätze bb) Anspruch nach dem Landespressegesetz cc) Anspruch nach dem Versammlungsgesetz dd) Kurzberichterstattungsrecht Herstellung von Personenfotos Erwerb von Fotos a) Erwerb vom Fotografen b) Erwerb von Agenturen c) Verwertungsgesellschaften (VG Bild-Kunst) II. Veröffentlichung von Fotos Veröffentlichung von Sachfotos a) Privatsphäre und Eigentumsschutz b) Urheberrechtliche Beschränkungen aa) Geschützte Werke bb) Schranken des Urheberrechts c) Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte VII
9 Seite 2. Veröffentlichung von Personenfotos a) Begriff des Bildnisses b) Erkennbarkeit c) Einwilligung aa) Stillschweigende/konkludente Einwilligung bb) Ausdrückliche Einwilligung cc) Beweislast/Sorgfaltspflicht dd) Reichweite der Einwilligung ee) Widerruf der Einwilligung ff) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung d) Die Ausnahmen des 23 Abs. 1 KUG aa) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ( 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) bb) Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen ( 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG) cc) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben ( 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) dd) Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient ( 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG) e) Berechtigte Interessen im Sinne des 23 Abs. 2 KUG aa) Kommerzielle Nutzung/Werbung bb) Privatsphäre cc) Intimsphäre dd) Herabsetzung, Zurschaustellung, Verächtlichmachung oder Anprangerung des Abgebildeten ee) Personengefährdung ff) Verfolgungs- oder Belagerungssituation ( Observation ) und Verstoß gegen Fotografierverbote 173 gg) Fotomontagen f) Aufnahmen im öffentlichen Interesse III. Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos Kein generelles Verwertungsverbot Hausverbote VIII
10 Seite 3. Unterlassung Zahlungsansprüche a) Geldentschädigung b) Fiktive Lizenzgebühr c) Materieller Schadensersatz in sonstigen Fällen d) Verhältnis der Zahlungsansprüche zueinander Gegendarstellung und Richtigstellung Hilfsansprüche und sonstige Ansprüche a) Auskunftsanspruch b) Beseitigungsanspruch c) Vernichtungs- und Herausgabeanspruch Urheberrechtliche Ansprüche ( 97 ff. UrhG) Strafrechtliche Konsequenzen ( 33 KUG, 201 a StGB, 106 ff. UrhG) Notwehrrecht des Abgebildeten IV. Rechtsfragen zwischen Fotografen und Verwertern (Agenturen, Verlagen etc.) Vertragliche Beziehungen a) Auftragserteilung und Vertragsschluss b) Auftragserfüllung und Bezahlung c) Inhaltliche Gestaltung von Fotoverträgen aa) Rechtseinräumung bb) Rechtseinräumung für unbekannte Nutzungsarten cc) Honorarhöhe (angemessene Vergütung, 32 UrhG). 249 dd) Sperrfristen und Exklusivität ee) Eigentum am Fotomaterial ff) Rückrufsrechte des Urhebers (1) Rückrufsrecht wegen Nichtausübung ( 41 UrhG) (2) Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung ( 42 UrhG) (3) Rückrufsrecht wegen Unternehmensveräußerung ( 34 Abs. 3 UrhG) gg) Haftung bei Vertragsverstößen hh) Allgemeine Geschäftsbedingungen ii) Zusammenarbeit mit Dritten IX
11 X Seite d) Typische Probleme bei der Abwicklung von Fotoverträgen aa) Schadenersatz bei verspäteter Rückgabe von Fotos bb) Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Fotomaterial cc) Sonderfall: Unverlangt übersandte Fotos dd) Laborhaftung Das Urheberrecht a) Urheberrechtlicher Schutz von Fotos aa) Unterscheidung: Lichtbildwerke und Lichtbilder bb) Bedeutung der Unterscheidung zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern b) Urheberrechtlicher Schutz von Filmen ( 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) c) Verwertungsrechte des Urhebers ( 15ff. UrhG) aa) Allgemeines Verwertungsrecht ( 15 UrhG) bb) Vervielfältigungsrecht ( 16 UrhG) cc) Verbreitungsrecht ( 17 UrhG) dd) Ausstellungsrecht ( 18 UrhG) ee) Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht ( 19 UrhG) ff) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19a UrhG) gg) Senderechte ( 20ff. UrhG) d) Urheberpersönlichkeitsrechte aa) Veröffentlichungsrecht ( 12 UrhG) bb) Anerkennung der Urheberschaft ( 13 UrhG) cc) Entstellung des Werkes ( 14 UrhG) e) Schranken des Urheberrechts aa) Sonderstellung von Gerichten und Behörden ( 45 UrhG) bb) Sammlungen für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch ( 46 UrhG), öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung ( 52a UrhG) und elektronische Leseplätze ( 52 b UrhG) cc) Berichterstattung über Tagesereignisse ( 50 UrhG) dd) Bild- und Filmzitate ( 51 UrhG) ee) Bearbeitungen, Umgestaltungen und freie Benutzung ( 23, 24 UrhG) ff) Privatgebrauch ( 53 UrhG)
12 Seite gg) Werbung für öffentlich zugängliche Werke ( 58 UrhG) hh) Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken ( 57, 59 UrhG) ii) Bildnisse ( 60 UrhG) f) Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen ( 43 UrhG) g) Miturheberschaft ( 8 UrhG) h) Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen ( 97ff. UrhG) aa) Unterlassung ( 97 Abs. 1 UrhG) bb) Beseitigung ( 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) cc) Anspruch auf Auskunft, Vorlage und Besichtigung ( 101, 101 a UrhG) dd) Schadensersatz ( 97 Abs. 2 UrhG) (1) Verletzerzuschlag (2) Fehlende oder unzureichende Urheberbenennung 354 ee) Immaterieller Schadenersatz ( 97 Abs. 2 UrhG) ff) Prüfschema Schadensersatz gg) Ansprüche aus anderen Vorschriften ( 102 a UrhG). 358 hh) Vernichtung, Rückruf und Überlassung ( 98 UrhG). 359 ii) Urteilsveröffentlichung ( 103 UrhG) jj) Strafrechtliche Konsequenzen ( 106ff. UrhG) i) Technische Schutzvorkehrungen Anhang Honorarkataloge a) Honorarübersichten der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing b) Tarifkatalog der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) Urheberrechtsgesetz (UrhG) Adressen Sachregister XI
Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage
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