Genehmigung von Windkraftanlagen im Wald. erste Erfahrungen in Brandenburg
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- Eduard Lichtenberg
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1 Genehmigung von Windkraftanlagen im Wald erste Erfahrungen in Brandenburg Forum Windenergietage 26. Oktober 2011 Dipl.-Ing. Jan Weber Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG jan.weber@planungsbuero-petrick.de
2 Dieser Beitrag soll als Bericht aus der Praxis die speziellen und neuen Aspekte der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Wald erörtern. Alle Aspekte wurden bereits hinreichend fundiert in vorangegangen Veranstaltungen*, Artikeln oder Positionspapieren diskutiert, wie Rechtsrahmen, Regionalplanung, Artenschutz oder Forstwirtschaft. Der Erfahrungsbericht soll zeigen, dass Windkraft im Wald in Brandenburg realisiert werden kann. Ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit können die bisher theoretischen Erörterungen nun aus der Rückschau verifiziert / kommentiert werden. Im Fokus steht die Region Lausitz-Spreewald, weil durch das Fehlen eines gültigen Regionalplans die Umsetzung der von der Landesregierung gewollten Öffnung des Waldes sofort vollzogen werden kann. Als Beispiele sollen aktuelle Wald-Windparkprojekte in dieser Region dienen. Hauptfragestellung soll sein: Was hat sich geändert? Welche Paradigmenwechsel haben dazu geführt, dass Windkraft im Wald nun möglich ist? Dabei werden die folgenden Themenbereiche beleuchtet: Das alte Tabu (Wald ist nicht gleich Wald, geringere Windausbeute, Waldfunktionen, Regionalplanung) Das romantische Bild vom Wald (Erholung und Landschaftsbild) Inanspruchnahme von Wald (Flächenbedarf, Waldumwandlung, E+A- Maßnahmen) Natur- und Artenschutz (spezifische Problematik?) * z.b. auf den 19. Windenergietagen Brandenburg in Bad Saarow, Fachtagung Windenergie im Wald (k)ein Tabu mehr? Veranstaltung des Forums Wald und Energie am in Potsdam, Fachtagung Windenergie im Wald ; Veranstaltung von BMU und DNR am im BMU in Berlin
3 Pressemitteilung vom Oktober: Neuer Waldwindpark in Brandenburg se + Presse + Presse + Presse + Presse + Presse + Presse + Pre
4 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Tabu?
5 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Tabu? Es gab nie ein allgemeines Tabu (z.b. im LWaldG) sondern fachplanerische Restriktionskriterien, die nun gelockert wurden. Politischer Motor: Energiewende, Energiestrategie 2020, EEG etc.
6 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Geringe Windausbeute?
7 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Geringe Windausbeute? Fortschritt im Anlagenbau macht heute Waldstandorte wirtschaftlich Größere Nabenhöhe und effizientere Turbinen machen Standortnachteil tlw. wett (höhere Kosten)
8 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Raumplanerisches Ausschlusskriterium? Regionalplan?
9 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Raumplanerisches Ausschlusskriterium? Regionalplan? Differenzierung nach Waldfunktionen Bestimmte Waldfunktionen stellen keine raumplanerischen Ausschlusskriterien mehr dar: Nutzwald, Waldbrandschutzstreifen etc.
10 Aus dem Teilregionalplan Lausitz-Spreewald von 2004: Wald war Tabu, jedoch mit Ausnahme von Konversionsund Bergbaufolgeflächen
11 Seit 2007 Kooperationsbemühungen mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB), insbesondere auf Konversionsflächen Teil-RP Lausitz-Spreewald seit September 2007 ungültig Aktive Suche nach geeigneten Flächen Starke Unterstützung durch die Förster vor Ort (Fast) ohne Ergebnis auf Landeswaldflächen LFB unterstützt die Entwicklung nur halbherzig, schreckt bei (vermuteten) Widerständen zurück (TI, INA, vermeintlich entgegenstehende Naturschutzbelange) (Visualisierung)
12 Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG, Potsdam WP Biebersdorf 14 WEA V90 125m NH
13 Beispiel Windpark Biebersdorf (14 WEA) Privatwald Außerkrafttreten des Teil-RP Lausitz-Spreewald, Energiestrategie und Öffnung des Nutzwaldes initiierte Entwicklung in Forstflächen Unterstützt von Gemeinde, Waldbesitzern und Regionalplanung* Waldfunktion: Nutzwald während des Verfahrens noch unklar, Nachbargemeinde versuchte Erholungswald + Puffer geltend zu machen * Obwohl kein WEG, haben sich RP und GL nicht gegen das Projekt gestellt, sondern die Klärung bisheriger Konfliktpunkte seitens des Projektentwicklers und der Gemeinde abgewartet. Nach Klärung der Genehmigungsfähigkeit im Genehmigungsverfahren wurde keine Untersagung ausgesprochen.
14 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Erholung? das romantische Waldbild? Landschafsbild?
15 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Erholung?, das romantische Waldbild? Landschafsbild? Differenzierung nach Waldfunktionen, Erholungswald? (Monokultur) Forste, hier: Nadelholz Erholungswald nur sicher (rechtsverbindlich) ausgeschlossen, wenn durch Rechtsverordnung definiert. Waldfunktionenkartierung nach außen nicht verbindlich. Preis für Abstand zu Siedlungen Einbettung in Waldkulisse, Sichtverschattung im Nahbereich
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18 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Inanspruchnahme von Wald?
19 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Inanspruchnahme von Wald? Grundsätzlich unproblematisch Waldumwandlung mit Ersatz (Erstaufforstung) Relativ geringer Flächenbedarf (0,4-0,6 ha / WEA) Abstimmung mit Förstern Sehr positive Erfahrung
20 jk Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG, Potsdam Beispiel: dauerhafte/zeitweilige Waldumwandlung Beispiel: nur dauerhafte Waldumwandlung Auflage für WU gemäß 8 LWaldG: - dauerhafte WU: Erstaufforstung (hier 1:1,5) - zeitweilige WU: Walderhaltungsabgabe + Wiederaufforstung
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23 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Artenschutz? Naturschutz?
24 Was stand der Waldnutzung bisher entgegen? Artenschutz? Naturschutz? Wald (Nutzwald) nicht prinzipiell empfindlicher als Offenland! Naturschutzgebiete sind weiterhin ausgeschlossen (LSG? FFH? SPA?) Die meisten TAK- Arten sind Offenlandbewohner Grundsätzlich kein besonderer Lebensraum für Fledermäuse
25 Schutzgebiete (nicht waldspezifisch): Grundsätzliche Vorgabe: Energiestrategie 2020: Überarbeitung der fachplanerischen Restriktionskriterien (insbesondere Naturschutz und Forsten) im Hinblick auf die Windenergienutzung (S. 47) WK-Erlass, MUGV (2011): Die Ausweisung von WEA innerhalb von Schutzgebieten richtet sich nach den konkreten Schutzzielen (Punkt 3) SPA und FFH-Gebiete: nur bei Verträglichkeit mit Erhaltungszielen (Verträglichkeitsprüfung) NSG: grundsätzlich nicht vereinbar LSG: nicht grundsätzlich unvereinbar; Einzelfallprüfung Keine Puffer mehr
26 Artenschutz: Vögel und Fledermäuse (keine zusätzlichen Waldtiere): Verbindlicher Rahmen: 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG TAK (= Anlage 1 des WK-Erlasses) ist wichtiger Bewertungsrahmen für die bbg. Behörden keine besonderen waldspezifischen Aspekte Faunistische Voruntersuchungen in VG und erweiterten UG (Orientierung: Anlagen 2 und 3 des WK-Erlasses)
27 Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG, Potsdam Vögel: Selbst für Waldbrüter ist das Offenland Hauptnahrungsgebiet Kein Rast- oder Äsungsplatz für Zugvögel Typische Waldbewohner nutzen inneren Wald, Raum über dem Kronendach wird kaum genutzt Beispiel Schwarzstorch C. Rohde
28 Fledermäuse: Allgemeine Gefährdungsursachen Innerhalb des Komplexes Verkehr/Energie (VEN) erlangen die Zerschneidung von Biotopen und Landschaften und Verkehrsopfer höhere Bedeutung. Die aktuelle Problematik des Fledermausschlages an WEA erreichte trotz mehrfacher Nennung insgesamt nur geringe Bedeutung. (Quelle: Günther, A., et. al.: Analyse der Gefährdungsursachen planungsrelevanter Tiergruppen in Deutschland; BfN Schriftreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt Nr.21, 2008)
29 Fledermäuse: Relativ geringe Aktivitäten innerhalb Kiefernforsten Wenig Quartiere (weil wenig Altholz) Nahrungssuche in Schneisen, Waldwegen und am Waldrand, hauptsächlich in Bodennähe Rotor > 60 m über Kronendach 5 hoch fliegende Arten, nach Anlage 3, WK-Erlass besonders schlaggefährdet, kein Unterschied zum Offenland Problem: Unklare Formulierung der Anlagen 3 und 1 des WK-Erlasses führen fast zwangsläufig zu temporären Abschaltungen von Waldwindparks >> Dringende Nachbesserung geboten! <<
30 Fledermäuse im WK-Erlass-Mechanismus: Obligatorische Untersuchung Bei Überschreitung bestimmter Kriterien: Fakultative Untersuchung Automatische Rufaufzeichnung Bei Überschreitung bestimmter Kriterien: z. B.: Schutzbereich: Einhaltung eines Radius von 200 m zu regelmäßig genutzten Flugkorridoren, Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten (Anlage 1, Punkt 10, WK-Erlass) > 300 Aktivitäten in 100 Tagen!!! (Anlage 3, Punkt 5.2, WK-Erlass) erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Schlagopfern sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Population = Abschaltung
31 Besserer Lösungsansatz: Quartiermanagement Wird vom WK-Erlass bereits empfohlen: Als nachträgliche mögliche Auflagen kommen ein erhöhter Kompensationsbedarf oder Änderungen im Betriebsregime in Betracht. (Punkt 4, S.5) Aktive Quartierpflege: Altquartiere und neue Kastenquartiere mit: Bestandsmonitoring über gesamte Betriebszeit des Windparks
32 Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG, Potsdam
33 Fazit: Windparks im Wald werden in Brandenburg genehmigt und gebaut. Spezifische technische und forstwirtschaftliche Herausforderungen können im ökonomisch sinnvollen Rahmen bewältigt werden. Planungsrechtlich und artenschutzrechtlich ergeben sich durch Nutzwaldstandorte nicht grundsätzlich erhöhte Anforderungen.
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jan Weber Planungsbüro Petrick GmbH & Co. KG
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