UN Global Compact. Accumulatorenwerke HOPPECKE Carl Zoellner & Sohn GmbH. Fortschrittsmitteilung (Communication on Progress) 2014 / 2015

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1 UN Global Compact Accumulatorenwerke HOPPECKE Carl Zoellner & Sohn GmbH Fortschrittsmitteilung (Communication on Progress) 2014 / 2015 Hoppecke, 28. Juli 2015 Accumulatorenwerke HOPPECKE Carl Zoellner & Sohn GmbH Bontkirchener Straße Brilon-Hoppecke

2 10 Global Compact Prinzipien: Menschenrechte 1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und 2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Arbeitsnormen 3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für 4. die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, 5. die Abschaffung der Kinderarbeit und 6. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. Umweltschutz 7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, 8. Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und 9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Korruptionsbekämpfung 10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung

3 Menschenrechte HOPPECKE ist in 21 Ländern weltweit mit eigenen Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen tätig. Auch wenn die örtlichen Begebenheiten unterschiedlich sein mögen, ist die Achtung der internationalen Menschenrechte unverhandelbar und überall auf der Welt möglichst durchzusetzen. HOPPECKE nimmt folglich die Einhaltung von Menschenrechten sehr ernst und ist bemüht diese im eigenen Einflussbereich, insbesondere von seinen Geschäftspartnern, einzufordern. Mit dem Ziel die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten auch unseren Lieferanten aufzuerlegen, wurden vor einigen Wochen alle an der Lieferantenbewertung teilnehmenden Lieferanten (insbesondere A-Lieferanten) aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Rahmen dieser Erklärung werden diese Lieferanten auf Unterstützung der im Rahmen der UN Global Compact Initiative definierten Prinzipien sowie zur Einhaltung der im Rahmen dieser Prinzipien aufgestellten Grundsätze verpflichtet. In der durch den Lieferanten zu unterzeichnenden Lieferantenerklärung erklärt sich dieser bereit, die Einhaltung der in den Prinzipien aufgestellten Grundsätze sowie die Einhaltung geltender gesetzlicher

4 Menschenrechte Regelungen im Rahmen von Lieferantenaudits überprüfen zu lassen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Lieferantenverpflichtung besteht für HOPPECKE die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten außerordentlich zu kündigen. Ca. 70 % aller aufgeforderten Lieferanten haben eine Verpflichtungserklärung, auch zur Einhaltung von Menschenrechten, bereits abgegeben. Die Abgabe einer solchen Erklärung wird dann schließlich im Rahmen von Lieferantenbewertungen eine entsprechende Berücksichtigung finden. Alle unsere Mitarbeiter werden ermutigt alle Ihnen bekannten Verstöße gegen den Unternehmenskodex, der sich auch klar zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt, an den Compliance-Beauftragten, der direkt an die Geschäftsführung berichtet, zu melden. In dem dieser Berichterstattung zugrundeliegenden Zeitraum wurden an den Compliance-Beauftragten keine Menschenrechtsverletzung im Einflussbereich unseres Unternehmens gemeldet

5 Arbeitsnormen HOPPECKE lehnt jede Art von Diskriminierung strikt ab, egal ob diese aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, nationaler Herkunft, Behinderung oder sonstigen Gegebenheiten erfolgen sollte. Das Gleiche betrifft jegliche Form von Zwangsarbeit und Kinderarbeit. HOPPECKE erkennt auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlung explizit an. Diese Aussagen betreffen nicht nur das eigene Unternehmen samt aller Tochtergesellschaften, die Einhaltung dieser Grundprinzipien wird auch von unseren Geschäftspartnern eingefordert. In unserem Unternehmen ist als ständige Arbeitnehmervertretung der Betriebsrat aktiv, der neben dem Compliance-Beauftragten im Falle von Verstößen gegen die oben erwähnten Grundsätze eingeschaltet werden kann. Mit dem Ziel die Einhaltung dieser Grundsätze auch von unseren Lieferanten einzufordern, wurden vor einigen Wochen alle an der Lieferantenbewertung teilnehmenden Lieferanten (insbesondere A-Lieferanten) aufgefordert eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Wie bereits oben geschildert haben mittlerweile ca. 70 % dieser Lieferanten eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben

6 Arbeitsnormen Neben der Einholung von Verpflichtungserklärungen, werden alle unsere Lieferanten auf die Unterstützung der 10 Prinzipien des UN Global Compact sowie die Einhaltung der in diesen Prinzipien aufgestellten Grundsätze demnächst auch in den zur Zeit neu überarbeiteten allgemeinen Einkaufsbedingungen von HOPPECKE verpflichtet. Die Implementierung der neuen Einkaufsbedingungen ist in den nächsten Wochen geplant. Der Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen, steht bei HOPPECKE auf der vordersten Stelle. Die Mitarbeiter werden jährlich über Arbeitssicherheitsthemen aufgeklärt und insbesondere Beschäftigte aus der Produktion auch über den Umgang mit Gefahrstoffen geschult. Bei unseren deutschen Gesellschaften konnte bei den Unterweisungen zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im letzten Geschäftsjahr eine Quote von insgesamt beinahe 91 % erreicht werden. Den Mitarbeitern steht als Unterstützung für alle mit der Arbeitssicherheit verwandten Themen auch der unternehmensinterne Beauftragte für Arbeitssicherheit jederzeit zur Verfügung

7 Arbeitsnormen Da bei HOPPECKE als einem Bleibatteriehersteller insbesondere der sichere Umgang mit Blei eine wichtige Rolle spielt, wird die entsprechende Belastung von besonders exponierten Mitarbeitern im Rahmen eines Bio-Monitorings untersucht. Die Blutbleiuntersuchungen werden nach den Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (DGUV) durchgeführt. Obwohl der gesetzliche Blutbleiwert zurzeit bei 40 µg/dl Blut liegt, hat HOPPECKE hausintern einen erheblich unter dem gesetzlichen Wert liegenden Grenzwert von 30 µg/dl Blut festgelegt. Der HOPPECKE- Grenzwert wird bei ca. 90,4 % der untersuchten Mitarbeiter erreicht

8 Umweltschutz Die zunehmende Nutzung regenerativer Energien und die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe steigert die Bedeutung wiederaufladbarer Energiespeicher. HOPPECKE entwickelt marktfähige Zukunftskonzepte und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung der globalen Klimaschutzziele ergeben. Neben der Entwicklung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Technologien, ist es für HOPPECKE selbstverständlich, die im jeweiligen Land geltenden umweltrechtlichen Vorgaben, innerhalb des Umweltschutzmanagements als Mindestanforderungen anzusehen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben im Umweltrecht wird seit Mai 2014 mittels einer Compliance Software sichergestellt. Im Rahmen dieser Software werden aus allen für HOPPECKE relevanten umweltrechtlichen Vorschriften Maßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Aufgaben abgeleitet, die anschließend den jeweiligen Verantwortlichen zugewiesen werden. Mittels grafischer Darstellung kann nach der Implementierung der Software mit wenigen Schritten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht werden

9 Umweltschutz Die Bemühungen unseres Unternehmens im Bereich des Umweltschutzes können auch die im Rahmen des durchgeführten TÜV-Audits im Juni 2015 bestätigten Zertifikate nach ISO (Umweltmanagement) sowie nach DIN EN ISO (Energiemanagement) bestätigen. Auch der bereits in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführte Energiesparwettbewerb konnte erneut wertvolle Vorschläge zu Energieeinsparungen hervorbringen. Zusätzlich konnten durch hocheffiziente Lüftermotoren, die Einführung eines Druckluftmanagement sowie die Abschaltung der Primärkreise, im Vergleich zum Vorjahr, spezifische Energiekosten deutlich eingespart werden

10 Korruptionsbekämpfung HOPPECKE lehnt jede Art von Korruption ab. Mit der Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern, Behörden und Interessenkonflikten hat HOPPECKE konkrete Grundsätze, die von allen Mitarbeitern einzuhalten sind, aufgestellt. Zwecks verbesserter unternehmensinterner Transparenz gilt unternehmensweit bei allen Rechtsgeschäften das 4-Augen-Prinzip. Jeder Mitarbeiter kann sich in Zweifelsfällen an seine Vorgesetzten oder an den Compliance-Beauftragten wenden. Unsere regelmäßig stattfindenden Compliance-Schulungen wurden auch 2014 erneut wiederholt. Im Rahmen von zwei Präsenzveranstaltungen im Oktober und November haben insgesamt 85 Mitarbeiter, insbesondere aus den Bereichen Einkauf und Vertrieb, an einem Compliance-Workshop teilgenommen. Die Wiederholung dieser Veranstaltung ist auch für dieses Jahr geplant. Auch um unsere Bemühungen auf diesem Gebiet zu verstärken wurde im Dezember 2014 bei HOPPECKE die Interne Revision eingeführt. Im Rahmen eines jährlichen Revisionsplans werden unterschiedliche Unternehmensbereiche auf Einhaltung der unternehmensinternen sowie gesetzlichen Regeln geprüft

11 Korruptionsbekämpfung Mit der Einführung der Lieferantenverpflichtung wird im Rahmen der Korruptionsbekämpfung jeder Verstoß gegen den in diesem Prinzip beinhaltendem Grundsatz von HOPPECKE als ein schwerwiegender Verstoß angesehen. Folglich wird ein solcher Verstoß regelmäßig zu einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem betreffenden Lieferanten führen

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