Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie
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- Leopold Böhmer
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1 Ethik in der Gesundheitspolitik Patientenautonomie in der Psychiatrie , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT
2 Autonomie Das Recht auf Autonomie beruht auf der Anerkennung der Würde des Menschen als selbstbestimmtes Wesen , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 2
3 Autonomie Handelt sich um ein Recht, auf eine medizinische Massnahme zu verzichten Absolutes Abwehrrecht! Oder in eine Behandlung einzuwilligen Muss ohne Druck von aussen "autonom" gefällt werden , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 3
4 , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 4
5 Autonomie Geregelt im Schweizer. Zivilgesetzbuch Art. 15 und 16 Solange der Patient urteilsfähig ist, Trägt er Verantwortung für sich selbst Trifft er Entscheide betreffend ihn selbst aufgrund seiner eigenen Werthaltungen und setzt sie durch , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 5
6 Grundsatz Handlungsfähigkeit Gemäss Art. 15 ZGB: Jeder Patient ist handlungsfähig, wenn er mündig und urteilsfähig ist , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 6
7 Urteilsfähigkeit Art. 16 ZGB Urteilsfähig im Sinne des Gesetzes ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheiten, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 7
8 Vernunftgemässes handeln Vernunftgemässes handeln = logisches Handeln und zielgerichtetes Wollen Vernunftgemässes handeln nicht gleich vernünftiges handeln! , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 8
9 Einschränkung der Urteilsfähigkeit? Beruht auf: Erkenntnisfähigkeit Wertungsfähigkeit Fähigkeit zur Willensbildung Fähigkeit, gemäss eigenem Willen zu handeln , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 9
10 Aufklärung Der Patient hat das Recht, bezüglich seiner Krankheit und Behandlung umfassend aufgeklärt zu werden. Er entscheidet, ob er die Behandlung will oder nicht. Er willigt in die medizinische Massnahme nach der Aufklärung ein. (informed consent) , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 10
11 , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 11
12 Aufklärung durch den Arzt Diagnose Prognose, wenn keine Behandlung erfolgt Erläuterung der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten mit deren Chancen, Risiken und Nebenwirkungen Benennung der empfohlenen Massnahmen Finanzielle Folgen der Massnahmen , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 12
13 Grenzen der Selbstbestimmung Dort, wo die Selbstbestimmung der Mitmenschen anfängt: Familienangehörige Andere Patienten auf der Station Medizinalpersonen Suizidgefährdung / Selbsttötungsabsichten bei psychischen Störungen , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 13
14 Grenzen der Selbstbestimmung Recht der Medizinalpersonen, dass ihre professionelle Pflicht, nämlich Behandlungen gemäss medizinischen Minimalstandards durchgeführt werden, vom Patienten respektiert wird. Der Wille des Patienten kann nicht durch den Willen des Arztes ersetzt werden und umgekehrt! , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 14
15 , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 15
16 Gegenseitiges Vertrauen Basis für jedes Arzt-Patient-Gespräch Basis für jede Behandlung oder Grundpflege Basis für offene und verständnisvolle Aufklärung Basis für eine selbstbestimmte Entscheidung , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 16
17 Hohe Professionalität Patient mit Respekt begegnen Ruhig bleiben Auf gleicher Augenhöhe bleiben Empathisch zuhören Klare Sprache verwenden Klare Grenzen aufzeigen Kleinsten gemeinsamen Nenner finden Tragbare Lösung finden , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 17
18 Spannungsfeld Fürsorgeverpflichtung der Medizinalpersonen Autonomieanspruch (Integritätsanspruch) des Patienten , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 18
19 Recht auf Leben Ist die Willensbildung durch eine psychische Störung beeinträchtigt, hat das Recht auf Leben Vorrang gegenüber dem Integritätsanspruch , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 19
20 Behandlungsplan Erstellen eines Behandlungsplanes Innerhalb 1-3 Tagen nach Eintritt Als Prozess miteinander "Trialog" Patient, Arzt, Bezugspflege Teil der Aufklärung über Massnahmen inkl. Vor- und Nachteile "Überprofessionell" gilt für alle Fachpersonen , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 20
21 Behandlungsplan Einweisungsumstände und externer Behandlungsauftrag Behandlungsauftrag aus Patientensicht: Bedürfnisse / Probleme / Erwartungen Psychiatrische aktuelle Behandlungsdiagnose Somatische Diagnose , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 21
22 Behandlungsplan Vorgesehene Spezialuntersuchungen (medizinisch, testpsychologisch) Lebensaktivitäten ATL (Beobachtung und Gewohnheiten) Ressourcen des Patienten Behandlungsziele (Psychiatrisch / Psychologisch / Pflegerisch) Vorgesehene Therapien und Massnahmen , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 22
23 Behandlungsplan Standortgespräch Familie, Sozialdienst, Arbeitgeber Interner Sozialdienst notwendig? Medikamentöse Therapie Ort / Datum Unterschrift Patient / Bezugsperson / Arzt , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 23
24 , Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 24
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