Selbstbestimmung und Fürsorge bei Entscheidungen Catherine Offermann, Dozentin Berner Bildungszentrum Pflege
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- Harald Hilko Fuchs
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1 Selbstbestimmung und Fürsorge bei Entscheidungen Catherine Offermann, Dozentin Berner Bildungszentrum Pflege
2 Urteils(un)fähigkeit Urteilsfähigkeit bestimmt darüber, wem die Entscheidungshoheit zukommt resp. Von wem eine Einwilligung eingeholt werden muss. geregelt im Erwachsenenschutzrecht (ZGB, Art ) «Urteilsfähigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.» 2
3 Urteilfähigkeit besteht aus einer intellektuellen und einer voluntativen Komponente aus Wissen und Wollen Intellektuelle Fähigkeit, den Sachverhalt und die Behandlungsmöglichkeiten sowie die Folgen einer Nichtbehandlung zu verstehen ihre Bedeutung für die eigene Zukunft und die eigene Gesundheit zu ermessen Vor- und Nachteile abzuwägen sich einen eigenen freien Willen zu bilden. Fähigkeit, sich ihrem eigenen Willen gemäss zu verhalten, das heisst ev. auch einem gewissen äusseren Druck zu widerstehen. 3
4 Die Entscheidung muss nicht vernünftig erscheinen keine Inhaltskontrolle des getroffenen Entscheids an einem objektiven Vernünftigkeitsmassstab oder: von einem objektiv unvernünftigen Entscheid darf nicht per se auf Urteilsunfähigkeit geschlossen werden. Entscheidend ist, dass der Willensbildungsprozess richtig ablaufen konnte und die Entscheidung in Übereinstimmung mit der Wertewelt der Betroffenen steht. 4
5 Urteils(un)fähigkeit wirkt sich unmittelbar auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus Urteilsfähigkeit Patient entscheidet selber Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten Urteilsunfähigkeit Patientenverfügung, vertretungsberechtigte Person entscheidet Fürsorge/ Schutz des Patienten 5
6 Wasserscheide urteilsfähig nicht urteilsfähig Recht auf Selbstbestimmung voll wahrnehmbar Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt (wahrnehmbar) Kongress LangzeitSchwiz
7 Vertretungsbefugnisse (Art. 378 Abs. 1 ZGB) Hat der Patient (im urteilsfähigen Zustand) 1. keinen Vertreter eingesetzt (Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag) und besteht auch 2. keine Beistandschaft mit Bezug auf medizinische Behandlungsentscheide, 7
8 Haben folgende Personen eine gesetzliche Vertretungsbefugnis 3. wer als Ehegatte (od. eingetragene/r Partner/in) einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet;; 4. die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 5. die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten 6. die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten;; 7. die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. keine 8
9 Stellvertreter Fremdbetreuer Entscheidung braucht Zeit Distanziert Fokus: Patientenautonomie Absprache mit Arzt Oft Anfrage ans Gericht Angehörige Intuitive Entscheidung Bezug zu eigenen Werten Fokus: Patientenwohl Absprache im Familienkreis Keine Anfrage ans Gericht Professionelle Rolle Existentielle Rolle Kongress LangzeitSchwiz
10 10
11 Partizipation 11
12 Urteilsfähigkeit t Krankheitsdauer Ethisches Gewicht der Entscheidungen Krankheiten: Demenzen Schlaganfälle Parkinson (+) Neurodegenerative Erkrankungen ZNS-Komplikationen bei Krebs Schwere Krisen bei COPD, KHK etc. Entscheidungen über: Dauerhafter Aufenthalt Vorsorge für Lebensende Krisenbehandlung Folgen für Lebensqualität Sterben zulassen
13 Advance Care Planning Betroffene und Angehörige früh darauf aufmerksam machen Wenn keine PV vorhanden und möglich mit den vertretungsberechtigten Angehörigen einen Behandlungsplan vereinbaren und schriftlich festgehalten Notfallplanung als wertvolle Entscheidungshilfe bei Bedarf aktualisieren 13
14 Professioneller Kommunikationsprozess Wenn wir jemandem helfen wollen, müssen wir zunächst herausfinden, wo er steht. Das ist das Geheimnis der Fürsorge. Søren Kierkegaard ( ) Kongress LangzeitSchwiz
15 Substitutive Autonomie Mutmasslicher Wille: hypothetische Konstruktion Nur in 68% korrekt erraten von Angehörigen Angehörige basieren ihre Entscheidung oft auch auf eigene Interessen und Wertvorstellungen Viele Patienten wollen, dass ihre Angehörigen eigene Interessen berücksichtigen Kongress LangzeitSchwiz
16 Aktuelle Verhaltensäußerungen Für Angehörige, Beistände und Pflegende oft das bestimmende Kriterien für Therapieentscheidungen Nonverbales Verhalten wird sehr verschieden und teils konträr interpretiert Ausdruck von (Un-)Wohlsein, nicht von Autonomie, daher relevant unter der Fürsorgeperspektive 16
17 Familienzentriert Kommunizieren Von der bilateralen Kommunikation Pflege Familie Patient Pflege Patient Familie Patient Zur systemischen Kommunikation Pflege Familie Kongress LangzeitSchwiz
18 Würde Die Betroffenen in ihrer Einzigartigkeit sehen und ihnen individuell begegnen Ihrer besonderen Verletzlichkeit sowohl im Verhalten als auch in jeder Form der Kommunikation Rechnung tragen Ihnen mit Respekt, Einfühlung und Geduld begegnen Den Wert ihres Lebens nicht an den gängigen Wertmassstäben der Gesellschaft bemessen sondern als in sich selbst gegeben anerkennen. 18
19 Wohlbefinden und Lebensqualität subjektive Bewertung objektiver Lebensbedingungen körperliche Gesundheit Unabhängigkeit soziale Teilhabe Erfahren von Respekt und Wertschätzung Möglichkeit zum Ausüben von Alltagsaktivitäten gute Wohnbedingungen auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet personenzentriert 19
20 Mögliche Themen Einstellungen zum Leben und Lebenserfahrung Erfahrung mit Krankheit Welche Erwartungen werden an medizinische Behandlungen gestellt Einstellung zum Leben und Sterben Lebenswille, Glaube oder andere Ressourcen Unter welchen Umständen wäre ein Leben nicht mehr lebenswert 20
21 Advance Care Planning Patientenverfügung Professionell unterstützter Kommunikations- Prozess: regelm. Beratung Dokumente der? Vorausplanung: PV, VV, Notfallplan,? Wertanamnese Regionale Implementierung: Standards, Schulung, Vernetzung Patientenorientierte Entscheidung Kongress LangzeitSchwiz
22 22
23 Diskussion und Fragen Danke 23
24 Quellen und Literatur SAMW (2017). Medizin-ethische Richtlinien Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz (Version für die öffentliche Vernehmlassung vom 1. Juni August 2017) Herutergalden am von Patientengruppen/Behandlung-und-Betreuung-von-Menschen-mit-Demenz.html Schweizer Fernsehen (2015). Sendung Puls (30.11.) Urteilsfähig trotz Demenz. Speak Up (2017). 5 Schritte des Advance Care Planning. SAMW (2017). Autonomie in der Medizin; Autonomie und Fürsorge. Medizin.html Universitätsspital Zürich (2017): Kursunterlagen ACP-Beraterin (unveröffentlichtes Material) Trachsel M. (2015). Urteilsfähigkeit - Ethische Relevanz, konzeptuelle Herausforderung und fachliche Beurteilung. WB Inselspital Bern 24
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