Selbstbestimmung und Fürsorge bei Entscheidungen Catherine Offermann, Dozentin Berner Bildungszentrum Pflege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Selbstbestimmung und Fürsorge bei Entscheidungen Catherine Offermann, Dozentin Berner Bildungszentrum Pflege"

Transkript

1 Selbstbestimmung und Fürsorge bei Entscheidungen Catherine Offermann, Dozentin Berner Bildungszentrum Pflege

2 Urteils(un)fähigkeit Urteilsfähigkeit bestimmt darüber, wem die Entscheidungshoheit zukommt resp. Von wem eine Einwilligung eingeholt werden muss. geregelt im Erwachsenenschutzrecht (ZGB, Art ) «Urteilsfähigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.» 2

3 Urteilfähigkeit besteht aus einer intellektuellen und einer voluntativen Komponente aus Wissen und Wollen Intellektuelle Fähigkeit, den Sachverhalt und die Behandlungsmöglichkeiten sowie die Folgen einer Nichtbehandlung zu verstehen ihre Bedeutung für die eigene Zukunft und die eigene Gesundheit zu ermessen Vor- und Nachteile abzuwägen sich einen eigenen freien Willen zu bilden. Fähigkeit, sich ihrem eigenen Willen gemäss zu verhalten, das heisst ev. auch einem gewissen äusseren Druck zu widerstehen. 3

4 Die Entscheidung muss nicht vernünftig erscheinen keine Inhaltskontrolle des getroffenen Entscheids an einem objektiven Vernünftigkeitsmassstab oder: von einem objektiv unvernünftigen Entscheid darf nicht per se auf Urteilsunfähigkeit geschlossen werden. Entscheidend ist, dass der Willensbildungsprozess richtig ablaufen konnte und die Entscheidung in Übereinstimmung mit der Wertewelt der Betroffenen steht. 4

5 Urteils(un)fähigkeit wirkt sich unmittelbar auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus Urteilsfähigkeit Patient entscheidet selber Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten Urteilsunfähigkeit Patientenverfügung, vertretungsberechtigte Person entscheidet Fürsorge/ Schutz des Patienten 5

6 Wasserscheide urteilsfähig nicht urteilsfähig Recht auf Selbstbestimmung voll wahrnehmbar Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt (wahrnehmbar) Kongress LangzeitSchwiz

7 Vertretungsbefugnisse (Art. 378 Abs. 1 ZGB) Hat der Patient (im urteilsfähigen Zustand) 1. keinen Vertreter eingesetzt (Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag) und besteht auch 2. keine Beistandschaft mit Bezug auf medizinische Behandlungsentscheide, 7

8 Haben folgende Personen eine gesetzliche Vertretungsbefugnis 3. wer als Ehegatte (od. eingetragene/r Partner/in) einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet;; 4. die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 5. die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten 6. die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten;; 7. die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. keine 8

9 Stellvertreter Fremdbetreuer Entscheidung braucht Zeit Distanziert Fokus: Patientenautonomie Absprache mit Arzt Oft Anfrage ans Gericht Angehörige Intuitive Entscheidung Bezug zu eigenen Werten Fokus: Patientenwohl Absprache im Familienkreis Keine Anfrage ans Gericht Professionelle Rolle Existentielle Rolle Kongress LangzeitSchwiz

10 10

11 Partizipation 11

12 Urteilsfähigkeit t Krankheitsdauer Ethisches Gewicht der Entscheidungen Krankheiten: Demenzen Schlaganfälle Parkinson (+) Neurodegenerative Erkrankungen ZNS-Komplikationen bei Krebs Schwere Krisen bei COPD, KHK etc. Entscheidungen über: Dauerhafter Aufenthalt Vorsorge für Lebensende Krisenbehandlung Folgen für Lebensqualität Sterben zulassen

13 Advance Care Planning Betroffene und Angehörige früh darauf aufmerksam machen Wenn keine PV vorhanden und möglich mit den vertretungsberechtigten Angehörigen einen Behandlungsplan vereinbaren und schriftlich festgehalten Notfallplanung als wertvolle Entscheidungshilfe bei Bedarf aktualisieren 13

14 Professioneller Kommunikationsprozess Wenn wir jemandem helfen wollen, müssen wir zunächst herausfinden, wo er steht. Das ist das Geheimnis der Fürsorge. Søren Kierkegaard ( ) Kongress LangzeitSchwiz

15 Substitutive Autonomie Mutmasslicher Wille: hypothetische Konstruktion Nur in 68% korrekt erraten von Angehörigen Angehörige basieren ihre Entscheidung oft auch auf eigene Interessen und Wertvorstellungen Viele Patienten wollen, dass ihre Angehörigen eigene Interessen berücksichtigen Kongress LangzeitSchwiz

16 Aktuelle Verhaltensäußerungen Für Angehörige, Beistände und Pflegende oft das bestimmende Kriterien für Therapieentscheidungen Nonverbales Verhalten wird sehr verschieden und teils konträr interpretiert Ausdruck von (Un-)Wohlsein, nicht von Autonomie, daher relevant unter der Fürsorgeperspektive 16

17 Familienzentriert Kommunizieren Von der bilateralen Kommunikation Pflege Familie Patient Pflege Patient Familie Patient Zur systemischen Kommunikation Pflege Familie Kongress LangzeitSchwiz

18 Würde Die Betroffenen in ihrer Einzigartigkeit sehen und ihnen individuell begegnen Ihrer besonderen Verletzlichkeit sowohl im Verhalten als auch in jeder Form der Kommunikation Rechnung tragen Ihnen mit Respekt, Einfühlung und Geduld begegnen Den Wert ihres Lebens nicht an den gängigen Wertmassstäben der Gesellschaft bemessen sondern als in sich selbst gegeben anerkennen. 18

19 Wohlbefinden und Lebensqualität subjektive Bewertung objektiver Lebensbedingungen körperliche Gesundheit Unabhängigkeit soziale Teilhabe Erfahren von Respekt und Wertschätzung Möglichkeit zum Ausüben von Alltagsaktivitäten gute Wohnbedingungen auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet personenzentriert 19

20 Mögliche Themen Einstellungen zum Leben und Lebenserfahrung Erfahrung mit Krankheit Welche Erwartungen werden an medizinische Behandlungen gestellt Einstellung zum Leben und Sterben Lebenswille, Glaube oder andere Ressourcen Unter welchen Umständen wäre ein Leben nicht mehr lebenswert 20

21 Advance Care Planning Patientenverfügung Professionell unterstützter Kommunikations- Prozess: regelm. Beratung Dokumente der? Vorausplanung: PV, VV, Notfallplan,? Wertanamnese Regionale Implementierung: Standards, Schulung, Vernetzung Patientenorientierte Entscheidung Kongress LangzeitSchwiz

22 22

23 Diskussion und Fragen Danke 23

24 Quellen und Literatur SAMW (2017). Medizin-ethische Richtlinien Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz (Version für die öffentliche Vernehmlassung vom 1. Juni August 2017) Herutergalden am von Patientengruppen/Behandlung-und-Betreuung-von-Menschen-mit-Demenz.html Schweizer Fernsehen (2015). Sendung Puls (30.11.) Urteilsfähig trotz Demenz. Speak Up (2017). 5 Schritte des Advance Care Planning. SAMW (2017). Autonomie in der Medizin; Autonomie und Fürsorge. Medizin.html Universitätsspital Zürich (2017): Kursunterlagen ACP-Beraterin (unveröffentlichtes Material) Trachsel M. (2015). Urteilsfähigkeit - Ethische Relevanz, konzeptuelle Herausforderung und fachliche Beurteilung. WB Inselspital Bern 24

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Neu: Fokus Medizinische Massnahmen: Art. 360 373: Die eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und) Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller Patientenverfügung Rechtsdienst Dr. iur. Jürg Müller Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung Grundsatz der Autonomie Grundlegendes Recht und der zentrale Begriff der Medizinethik Respektierung

Mehr

Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden

Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden Autonomie und Fürsorge Urteilsunfähigkeit verlangt Entscheide von wem und nach welchen Kriterien? Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller Ordentliche Professorin

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Autonomie und Fürsorge:

Autonomie und Fürsorge: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin Autonomie und Fürsorge, Bern, 30. Juni 2017 Prof. Dr. Dr. Ralf Jox Professur für Geriatrische

Mehr

Der vulnerable Urteilsunfähige

Der vulnerable Urteilsunfähige Der vulnerable Urteilsunfähige ROGGO Antoine PD Dr. med. Dr. iur. FMH Chirurgie und FMH Intensivmedizin Agenda Allgemeine Informationen Der vulnerable Urteilsunfähige Vorsorgeauftrag versus Patientenverfügung

Mehr

Kommunikation und Entscheidungshilfen

Kommunikation und Entscheidungshilfen Kommunikation und Entscheidungshilfen Wichtige Aspekte bei zunehmender Urteilsunfähigkeit Roland Kunz 1 Urteilsfähigkeit / -unfähigkeit ZGB Art.16: «Urteilsfähig ist jede Person, der nicht wegen ihres

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung, Übersicht

Mehr

Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden

Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden Mittwoch, 29. November 2017 Rechtlicher Rahmen von Stellvertreterentscheiden Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller Ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung Fehlende Urteilsfähigkeit

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung

Mehr

Dr. iur. Margot Michel

Dr. iur. Margot Michel Selbstbestimmung des Patienten, Entscheidungskompetenzen der Familie und die Rolle der professionellen Leistungserbringer Das neue Erwachsenenschutzrecht als Motor für einen Paradigmenwechsel? Dr. iur.

Mehr

Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz

Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz Blick über die Grenzen: Patientenrechte in der Schweiz Prof. Dr. Stella Reiter-Theil, Dipl.-Psych. Leitung Abt. Klinische Ethik, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel (UPK) / Universitätsspital Basel

Mehr

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

Mehr

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29. Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen 29. Oktober 2013 Vorsorge für urteilsunfähige Personen 1. Vorsorgeauftrag 2.

Mehr

Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie

Ethik in der Gesundheitspolitik. Patientenautonomie in der Psychiatrie Ethik in der Gesundheitspolitik Patientenautonomie in der Psychiatrie 5.11.2015, Ethik-Forum Dr. med. Suzanne von Blumenthal, Chefärztin 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Autonomie Das Recht

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion

Mehr

Patientenverfügung (PV)

Patientenverfügung (PV) Patientenverfügung (PV) Kommission für Altersfragen Malters 29. November 2017 Referat: Toni Räber Pro Senectute Kanton Luzern Nur 10 %: Plötzlicher Tod 40 % nach längerer Krankheit 50 % hochbetagte Menschen

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue

Mehr

MEINE PATIENTENVERFÜGUNG

MEINE PATIENTENVERFÜGUNG MEINE PATIENTENVERFÜGUNG Patientenverfügung Seite 2 Persönliche Wertvorstellungen wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe Die Patientenverfügung berührt viele Fragen des Mensch Seins. Persönliche Einstellungen

Mehr

Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen?

Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen? Behinderung und Alter: die letzte Lebensphase Symposium, Fribourg, 9. Mai 2012 Ärztliches Handeln am Lebensende: Was fördert das Wohl des Patienten? Was entspricht seinem Willen? Was wollen die Angehörigen?

Mehr

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren

Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren Ethische Fragen bei der Anwendung von Schrittmachern und Defibrillatoren 12. Nov. 2015 Dr. Ruth Baumann-Hölzle 1 Übersicht Patientensituation Ethische Frage, ethisches Problem und ethisches Dilemma Spannungsfeld

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Programm Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Einwilligung des Patienten Querbeet II 8. Wiler Symposium der SRFT 23. November 2017 Aufklärung durch den Arzt MLaw

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Patientenverfügungen

Patientenverfügungen Patientenverfügungen als Instrument der Selbstbestimmung Dr. Heinz Rüegger GV Spitex Knonaueramt, Affoltern a. A. 19. Mai 2017 Patientenautonomie Früher bestimmte in medizinischen Belangen der Arzt über

Mehr

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Vorbemerkungen Ziele des neuen KESR: Hilfsbedürftige Menschen

Mehr

Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht

Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht Hilfsverein für Psychischkranke Schaffhausen 2. April 2013 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung,

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung 10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende

Mehr

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Grundsätze

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun 5.11.2015, Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Inhalt Warum

Mehr

Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende

Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende Einführung in die theoretischen Grundlagen von Entscheidungen am Lebensende Welche ethischen und rechtlichen Fragen treten in der palliativen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung in sozialen Institutionen

Mehr

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Erika Ziltener, Präsidentin Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten versus Spezialitäten-Medizin orientiert am

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 21. November 2013 Michael Allgäuer, Präsident KESB Inhalt 1. Organisation KESB 2. Neues (Kindes-)

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Advance Care Planning: Grundlagen und Ziele

Advance Care Planning: Grundlagen und Ziele Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Advance Care Planning: Grundlagen und Ziele Symposium Instrumente zur Stärkung der Patientenautonomie in der Psychiatrie: Vorausverfügungen, Shared

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge Luzern, 18. Februar 2017 Inhalt der Ausführungen 1.Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Erika Ziltener, Präsidentin MS-Gesellschaft, Luzern, 19. November 16 Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten

Mehr

Entscheidungsfindungsprozess

Entscheidungsfindungsprozess Entscheidungsfindungsprozess Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Stellvertreterurteil in medizinischen Angelegenheiten Autonomieanspruch bei eingeschränkten Autonomiefähigkeiten 1 Patientenverfügung Abwehr

Mehr

Vorsorge im Alter

Vorsorge im Alter Vorsorge im Alter 24.10.2018 Sarah Studer www.be.prosenectute.ch Ablauf der Veranstaltung Angebote Pro Senectute (PS BeO) Vorsorgedokumente im Überblick Vertiefung zum Vorsorgeauftrag Formelle Rahmenbedingungen

Mehr

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum

Mehr

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt

Mehr

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management www.danielrosch.ch Prof. (FH) Hochschule Luzern

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann? 0 Vorsorgeauftrag Gemeinde Malters Kommission für Altersfragen 29. November 2017 lic. iur. Matthias Retsch Rechtsanwalt MAS-BA Mitarbeiter

Mehr

Urteilsunfähigkeit die juristische Perspektive. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.

Urteilsunfähigkeit die juristische Perspektive. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Urteilsunfähigkeit die juristische Perspektive Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Inhalt Urteilsunfähigkeit der juristische Wendepunkt Urteilsunfähigkeit die rechtlichen Folgen Urteilsunfähigkeit und Pflegemassnahmen

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5

Mehr

Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht

Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht Forensische Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Sucht im Alter zwischen Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht Prof. Dr. med. Volker Dittmann Ordinarius für Rechtsmedizin und Forensische

Mehr

Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung

Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung Paul Hoff Fortbildungsveranstaltung Ethik in der Psychiatrie Luzerner Psychiatrie 19. März 2015 Agenda Psychiatrie ein Fach mit

Mehr

Sorgen für sich selber und andere entlasten

Sorgen für sich selber und andere entlasten Sorgen für sich selber und andere entlasten Erwachsenenschutzrecht - Vertretung bei Urteilsunfähigkeit Dienstag, 25. Oktober 2016 Für Mitarbeitende der Mitgliedsfirmen von profawo Kindes- und Erwachsenschutzbehörde

Mehr

Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher

Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher Religion Wissenschaft, Medizin / Fortschritt Gesellschaft Erwartungen Moral Ethik Betriebswirtschaft Recht

Mehr

Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen

Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Sterben in der Schweiz Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Bern, Schweiz (21. November 2017) - In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen

Mehr

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen

Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Patientenverfügung: Rechtliche Regelung, ethische Richtlinien, praktische Hilfen Peter Lack, lic.theol., Supervisor CPT/KSA! Vorsitzender Subkommission Patientenverfügung SAMW! Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Mehr

*** AKTUELLER / MUTMASSLICHER PATIENTENWILLE / HANDELN IM WOHLVERSTANDENEN INTERESSE

*** AKTUELLER / MUTMASSLICHER PATIENTENWILLE / HANDELN IM WOHLVERSTANDENEN INTERESSE AKTUELLER / MUTMASSLICHER PATIENTENWILLE / HANDELN IM WOHLVERSTANDENEN INTERESSE *** EMPFEHLUNGEN ZUR DOKUMENTATION BEI MENSCHEN MIT KOGNITIVER BEEINTRÄCHTIGUNG, GGF. MIT EINER VERTRETUNGSBERECHTIGTEN

Mehr

PFLEGESYMPOSIUM INTERLAKEN

PFLEGESYMPOSIUM INTERLAKEN PFLEGESYMPOSIUM INTERLAKEN Claudia Studer Pflegefachfrau HF, Ausbilderin FA Institut für, Stadtspital Waid Zürich LEITFADEN ZUR ENTSCHEIDUNGSFINDUNG BEI DER FRAGE NACH EINEM DIALYSEABBRUCH BEWEGGRÜNDE

Mehr

Die letzten Dinge regeln

Die letzten Dinge regeln Die letzten Dinge regeln Vorsorgeauftrag Patientenverfügung - ACP Gabriela Bieri-Brüning 4. Juni 2018 Wieso soll man Dinge regeln? Unsere Gesellschaft verlangt zunehmend Entscheide zur Fragen des Lebens

Mehr

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten 1 Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten Wenn eine Patientin oder ein Patient urteilsunfähig ist, so stellt sich die Frage, wer für ihn medizinische Entscheidungen treffen darf/soll. Urteilsfähig

Mehr

Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz

Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz Erwachsenenschutzrecht ab 2013 Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz Unzufriedenheit der Eltern mit geltendem Recht Wahl Entmündigung oder laisser faire zu starres Massnahmensystem Stigmatisierungen

Mehr

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung

3. Teil. Was ist die richtige Entscheidung? Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Entscheidungsfindung 3. Teil Fachtagung für nephrologische Pflege: - Fallbeispiel CHUV Was ist die richtige Entscheidung? 21.11.2013 Diskussion in Murmelgruppen Entscheidungsfindung Arzt stellt Diagnose Diskutieren Sie in

Mehr

Stellungnahme von. Name/Institution/Organisation : Abkürzung Institution/Organisation : Telefon : :

Stellungnahme von. Name/Institution/Organisation : Abkürzung Institution/Organisation : Telefon : : Stellungnahme von Name/Institution/Organisation : Abkürzung Institution/Organisation : Adresse : Dufourstrasse 30, 3005 Bern Kontaktperson : Corina Wirth Telefon : 031 350 16 00 E-Mail : info@public-health.ch

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Das Erwachsenenschutzrecht Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Urteilsfähigkeit Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann. > Intellektuell verstehen um was es geht > Tragweite und Konsequenzen des

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Von der Absprache zur Zwiesprache Haben Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen einen Zusatznutzen? Integrierte Psychiatrie Winterthur Zürcher Unterland Klinik

Mehr

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen lic. iur. Peter Widmer Notar Übersicht Einleitung Ziel der Revision Demenz; Urteilsunfähigkeit Aufbau und Inhalt des neuen Gesetzes

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Vortrag/Diskussion Angehörigenabend 14. November 2017 der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren Stadt Zürich

Mehr

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit Das neue Erwachsenenschutzrecht - ein Referat für RAI-NH-Fachtagung 2012 vom 30. August 2012 in Zürich Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel Gesetzesrevision (kurz) Änderungen

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Neues ein Überblick Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel der Gesetzesrevision Stärkung Schutz Urteilsunfähiger / Zusammenarbeit Wichtigste Änderungen im Überblick, ausser

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag Curaviva 17. April 2012 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Symposium Freiburg BEHINDERUNG UND ALTER: Die letzte Lebensphase WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT, Ressort Freitodbegleitung 1 http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/publikationen/jusletter070319.pdf

Mehr

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Q-Day vom Grundsatz der Freiheitsbeschränkung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der stationären Betreuung (mit oder

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen

Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen Ausführungen zu Detailfragen des neuen Recht Fachveranstaltung INSOS Themen der Vertiefung Vertretung von urteilsunfähigen Personen Generelle

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht 26 KAPITEL 3 Erwachsenenschutzrecht Nach langer Vorarbeit wurde das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 456 ZGB 21 ) am 19. Dezember 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Angebote Spezifitäten Rechtliches SAMW-Richtlinien Praxiserfahrungen Schlussfragen und Diskussion Literaturhinweise 1. Angebote Krebsliga Dialog Ethik Caritas

Mehr

Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase

Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase Dr. Dietrich Wördehoff Arzt für Innere Medizin und Palliativmedizin Saarbrücken MEDIZINISCHE ENTWICKLUNG schreitet rasant voran

Mehr

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen Wer unterstützt und vertritt mich, wo ich es selbst nicht mehr kann? lic. iur. Stefan Gollonitsch 11.05.2017 Das revidierte Erwachsenenschutzrecht

Mehr

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich

Patientenverfügung. Seminar Quadrimed. Montana Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich Patientenverfügung Seminar Quadrimed Montana 28.01.2016 Prof. Gregor Schubiger Co-Leitung Ethik-Forum Luzerner Kantonsspital Dialog Ethik Zürich INTERDISZIPLINÄRES INSTITUT FÜR ETHIK IM GESUNDHEITSWESEN

Mehr

Eigene Handlungsfähigkeit für medizinische Massnahmen

Eigene Handlungsfähigkeit für medizinische Massnahmen Die eigene Handlungsfähigkeit im Bereich medizinischer Massnahmen Kurt Affolter lic. iur., Fürsprecher und Notar Institut für angewandtes Sozialrecht (IAS), Ligerz Veranstaltung der VOSAV 5. November 2009

Mehr

Die Vollmacht für medizinische Entscheidungen im Gesetz

Die Vollmacht für medizinische Entscheidungen im Gesetz Die Vollmacht für medizinische Entscheidungen im Gesetz Kurt Affolter lic. iur., Fürsprecher und Notar, Ligerz Veranstaltung der CARITAS, Olten 12. Juni 2008 Vollmacht für medizinische Entscheidungen Inhaltsübersicht

Mehr

Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie

Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie Nutzen und Grenzen von Richtlinien am Beispiel der SAMW Paul Hoff Tagung high noon? Gewalt und Deeskalation in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen Wien, 6./7. Dezember

Mehr

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten

Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten 08. September 2016 Patientenverfügung Bedeutung der Patientenverfügung für den Arzt, für die Bevölkerung/den Patienten Symposium Grenzfragen der Intensivmedizin Stadtspital Triemli Zürich Tatjana Weidmann-Hügle,

Mehr

Mutmasslicher Wille im Kontext medizinischer Entscheidungen

Mutmasslicher Wille im Kontext medizinischer Entscheidungen Behinderung im Alter: Zwischen Selbst- und Fremdbestimmung Symposium, Université Fribourg, Schweiz Fribourg, 14. Mai 2014 Mutmasslicher Wille im Kontext medizinischer Entscheidungen PD Dr. med. Dr. phil.

Mehr

Referat Anton Genna WAG Thun 1. September 2014

Referat Anton Genna WAG Thun 1. September 2014 Referat Anton Genna WAG Thun 1. September 2014 Themen Selbstbestimmungsrecht / Zustimmung zu medizinischen Behandlungen Inhalt der Patientenverfügung / Abgrenzung zu anderen rechtlichen Anordnungen Vorgehen

Mehr

Gesundheitliche Vorausplanung und Patientenverfügung

Gesundheitliche Vorausplanung und Patientenverfügung Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Vizepräsident Landesethikkomitee Südtirol Gesundheitliche Vorausplanung und Patientenverfügung Tagung des Landesethikkomitees Ethik und Kommunikation

Mehr

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht VABB vom Weiterbildung für Assistentinnen I. Überblick und Grundprinzipien Die wesentlichen Veränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft,

Mehr

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will

Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Themenabend Spitex vom 11.09.2015 Vortrag von Dr. med. Erich Villiger (FMH Allgemeine Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie) O Herr, gib jedem seinen eignen

Mehr

Überblick über das System des Erwachsenenschutzes

Überblick über das System des Erwachsenenschutzes Überblick über das System des Erwachsenenschutzes Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts

Mehr

Medizinethische Probleme. D. Jäger / Klinikum FN GmbH

Medizinethische Probleme. D. Jäger / Klinikum FN GmbH Medizinethische Probleme D. Jäger / Klinikum FN GmbH Ethik in der Medizin. Es gelten hier die 4 Prinzipien als Grundlage ethisch begründeten Handelns (Beauchamp und Childress 2009): das Prinzip des Respekts

Mehr

«Was, wenn...?» Ein Pilotprojekt zur gesundheitlichen Vorausplanung (Juni Dezember 2018)

«Was, wenn...?» Ein Pilotprojekt zur gesundheitlichen Vorausplanung (Juni Dezember 2018) «Was, wenn...?» Ein Pilotprojekt zur gesundheitlichen Vorausplanung (Juni Dezember 2018) Eine Wegleitung der Insel Gruppe für selbstbestimmte Entscheidungen in der gesundheitlichen Vorausplanung. Für eilige

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Themen 1.

Mehr

Selbstbestimmt sterben

Selbstbestimmt sterben Selbstbestimmt sterben Dr. med. Roland Kunz Universitäre Klinik Akutgeriatrie Zentrum für Palliative Care 1 TagesAnzeiger vom 15.11.2017 Der Wandel: Sterben bis ins 20. JH «Mitten im Leben sind wir vom

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Therapieentscheidungen am Lebensende

Therapieentscheidungen am Lebensende Therapieentscheidungen am Lebensende Imke Strohscheer Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung LKH - Universitätsklinikum Graz Grundlagen moralischen Handelns in der Medizin Eid des Hippokrates Florence

Mehr

Ethische Aspekte im Umgang mit Sucht und Abhängigkeit in Altersinstitutionen Dr. Heinz Rüegger

Ethische Aspekte im Umgang mit Sucht und Abhängigkeit in Altersinstitutionen Dr. Heinz Rüegger Ethische Aspekte im Umgang mit Sucht und Abhängigkeit in Altersinstitutionen Dr. Heinz Rüegger Altersforum Winterthur «Sucht und Abhängigkeit im Alter» 30. März 2017 Die ethische Perspektive Die ethische

Mehr