Montag, den 13. Dezember 2010, Uhr. im Veranstaltungsraum des Kreisseniorenzentrums St. Maximilian Kolbe in Kenzingen ein.

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1 Sitzung des Kreistags Öffentliche Sitzung des Kreistags am Montag, den 13. Dezember 2010, Uhr im Veranstaltungsraum des Kreisseniorenzentrums St. Maximilian Kolbe in Kenzingen ein. Tagesordnung 1. Einbringung des Haushalts 2011 des Landkreises Emmendingen 2. Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 des Eigenbetriebs Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe, Kenzingen 3. Neubau eines Rad- und Gehweges entlang der K 5109 zwischen Stollen und der K Neubau eines Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges entlang der K 5114 zwischen Wyhl und Forchheim 5. Vorstellung des Grünschnittplatzkonzeptes hinsichtlich der Änderung bei den dezentralen Grünschnittplätzen 6. Finanzielle Unterstützung der Sanierung des Tierheimes Emmendingen 7. Niederschrift über die öffentliche Sitzung und Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung am Bekanntgaben und Anfragen 9. Fragestunde

2 Landratsamt Emmendingen Drucksache Nr. Sitzungsvorlage Dezernat/Amt: Zur Beratung an: SKA ( ) Zur Entscheidung an: Kreistag ( ) Eigenbetrieb Kreisseniorenzentrum Kenzingen/Kämmerei I. Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 des Eigenbetriebes Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe, Kenzingen II. III. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Kreistag stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 des Eigenbetriebs zu und stellt den Wirtschaftsplan entsprechend dem Beschlussvorschlag auf Seite 1 fest. Außerdem wird das Kreisseniorenzentrum grundsätzlich ermächtigt, bei Bedarf in Pflegesatzverhandlungen einzutreten. Begründung: Das Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe wird seit 1997 als Eigenbetrieb geführt. Nach dem Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan zu erstellen. Der Entwurf für das Jahr 2011 ist beigefügt. Sowohl der Erfolgsplan als auch der Vermögensplan sind im beigefügten Entwurf des Wirtschaftsplans ausgeglichen. Wesentliche Punkte sind im Vorbericht erläutert. Anlage: 1

3 Landratsamt Emmendingen Drucksache Nr Sitzungsvorlage 11. November 2010 Dezernat/Amt: Kämmerei / Straßenbauverwaltung Haushaltsstelle: Zur Beratung an: Ausschuss für Umwelt und Technik (Sitzung am ) Zur Entscheidung an: Kreistag (Sitzung am ) I. Neubau eines Rad- und Gehweges entlang der K 5109 zwischen Stollen und der K 5110 II. Beschlussvorschlag: Zustimmung zum RE-Entwurf III. Sachverhalt: Im Rahmen der Vorberatung des RE-Entwurfs zum Neubau eines Rad- und Gehweges entlang der K 5109 in der AUT-Sitzung am wurde die Verwaltung beauftragt, zu untersuchen, inwieweit noch Kosteneinsparungen bei dem Projekt durch eine Reduzierung der Fahrbahnbreite oder durch die Führung des Radverkehrs im Bereich der Engpässe möglich sei. Hierzu wurde ein Vororttermin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Waldkirch, der Polizeidirektion Emmendingen und der Gemeinde Gutach durchgeführt. Dabei haben sich die Verkehrsbehörde und die Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit entschieden gegen solche Maßnahmen ausgesprochen. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5,5 m würde auch lediglich eine Einsparung von ca erbringen. Es wird hierzu auf die beigefügten Stellungnahmen1 der Polizeidirektion Emmendingen und der Straßenverkehrsbehörde Waldkirch verwiesen. Kostenreduzierungen haben sich jedoch zwischenzeitlich bei den beiden Brückenbauwerken ergeben. Durch Erstellung der Brücken in Fertigbauweise sind Einsparungen von ca möglich. Dadurch ändern sich Kosten wie folgt: - Baukosten Grunderwerbskosten Gesamtkosten Anlage: Stellungnahme der Polizeidirektion Emmendingen Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde Waldkirch

4 Landratsamt Emmendingen Drucksache Nr Sitzungsvorlage 12. November 2010 Dezernat/Amt: Kämmerei / Straßenbauverwaltung Haushaltsstelle: Zur Beratung an: Ausschuss für Umwelt und Technik (Sitzung am ) Zur Entscheidung an: Kreistag (Sitzung am ) I. Neubau eines Rad, Geh- und Wirtschaftsweges entlang der K 5114 zwischen Wyhl und Forchheim II. Beschlussempfehlung: Zustimmung zum RE-Entwurf III. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Dem vorliegenden RE-Entwurf zum Neubau des Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges entlang der K 5114 zwischen Wyhl und Forchheim wird zugestimmt. IV. Sachverhalt: Der Bau des Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges ist im mehrjährigen Straßenbauprogramm des Landkreises für die Jahre 2010 und 2011 vorgesehen. Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Bau eines Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges zwischen Wyhl und Forchheim. Gleichzeitig ist damit die Begradigung einer unfallträchtigen Kurve der K 5114 (Unfallhäufungsstelle), ein teilweiser Ausbau der K 5114 sowie der Bau einer Querungshilfe am Ortseingang von Forchheim vorgesehen. Die auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs ermittelten Gesamtkosten in Höhe von ca teilen sich wie folgt auf: Die Kosten in Höhe von ca für die Querungshilfe trägt die Gemeinde Forchheim. Daraus resultiert ein Kostenanteil des Landkreises in Höhe von ca Baukosten Grunderwerbskosten Die Baumaßnahme ist bereits im Entflechtungsgesetz- (EfG) Programm enthalten. Der erwartete Zuschuss nach dem EfG liegt bei ca. 61 % der Gesamtkosten. Der Eigenanteil des Kreises liegt demnach bei ca Weitere Informationen können der Anlage entnommen werden. Anlage: Auszug des RE-Entwurfs

5 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr a S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat / Amt: Zur Entscheidung an: Anlagen: II / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Kreistag am (öffentlich) 2 Tabellen I. Dezentrale Grünschnittplätze II. Beschlussvorschlag: 1. Die im Grünschnitt-Konzept Drucksache Nr auf Seite 6 unter Ziffer 1. genannten 6 dezentralen Grünschnittplätze in Bahlingen, Rheinhausen, Teningen-Heimbach, Teningen-Nimburg, Tenigen-Oberdorf und Wyhl werden ab dem Jahr 2012 geschlossen. 2. Die Öffnungszeiten der verbleibenden dezentralen Grünschnittplätze in Bleibach, Freiamt, Malterdingen, Riegel, Sasbach und Weisweil werden im Mai und September um je einen Tag erweitert. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Standorte (sukzessive) Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. III. Sachverhalt: Der AUT hat in seiner Sitzung am für den Kreistag folgende Beschlussempfehlung abgegeben: Der Vorschlag der Verwaltung, die 6 dezentralen Grünschnittplätze in Bahlingen, Rheinhausen, Teningen-Heimbach, Teningen-Nimburg, Teningen-Oberdorf und Wyhl ab dem Jahre 2012 zu schließen, wird abgelehnt. Die Verwaltung hält nach Überprüfung der vorgebrachten Argumente an ihrem Beschlussvorschlag fest; sie sieht es als ihre Aufgabe an, ein kreisweit stimmiges Konzept mit einer für alle Kreiseinwohner ausgewogenen Erreichbarkeit von (abgestuft) standardgerechten Sammelplätzen vorzulegen. Ergänzend zu der Vorlage Drucksache Nr wird auf folgendes hingewiesen: 1. Das heutige bestehende System der Grünschnittplätze ist regional nicht ausgewogen. Insgesamt 8 zentrale Plätze befinden sich in Emmendingen, Waldkirch, Denzlingen, Teningen, Herbolzheim, Kenzingen, Endingen und Elzach. Daneben bestehen heute noch 12 dezentrale Plätze in verschiedenen Gemeinden und Ortschaften; 3 dieser dezentralen Plätze befinden sich zusätzlich zum zentralen Platz in Teningen (wenn man die dezentrale Dichte der Teninger Grünschnittsituation auf den gesamten Landkreis übertragen würde, müssten insgesamt ca. 50 Grünschnittplätze vorgehalten werden). Insgesamt 7 Gemeinden haben heute schon keinen dezentralen Grünschnittplatz am Ort (vgl. Tabelle Anlage 1). 2. Auf die 6 zur Schließung vorgeschlagenen dezentralen Plätze entfielen bisher nur 3,4 % des gesamten abgelieferten Materials (vgl. Tabelle Anlage 2). 3. Durch die Schließung der 6 vorgeschlagenen Plätze könnten Kosten in Höhe von Euro jährlich eingespart werden.

6 2 4. Der Vorschlag der Verwaltung sieht künftig 8 zentrale und 6 dezentrale Plätze vor; die Entfernung für jeden Kreisbürger zum nächsten Grünschnittsammelplatz würde maximal ca. 6 Kilometer betragen. 5. Die Abfallwirtschaft sieht das effektivere und für den Bürger wesentlich praktischere Verbesserungspotential nach wie vor in den künftig erweiterten Öffnungszeiten: Das sind bei den zentralen Plätzen zusätzlich Stunden pro Jahr (+ 26 %, schon beschlossen); bei den verbleibenden 6 dezentralen Plätzen zusätzlich 100 Stunden pro Jahr (+ 44,6 %).

7 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr. S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den 15/11/2010 Dezernat/Amt: IV, 44 Veterinäramt Haushaltsstelle/n: Zur Beratung an: Ausschuss für Umwelt und Technik am Zur Entscheidung an: Kreistag (Sitzung am ) I. Finanzielle Unterstützung der Sanierung des Tierheimes Emmendingen II. Beschlussempfehlung 1. Dem Tierschutzverein Stadt- und Landkreis Emmendingen wird für die Sanierung des Tierheimes in Emmendingen eine Förderung aus dem Kreishaushalt in Höhe von Euro gewährt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der Planung des Tierschutzvereins entsprechend der Verwaltungsvorschrift des MLR beim Regierungspräsidium Freiburg einen Zuschuss in Höhe von Euro für die Sanierung des Tierheimes zu beantragen. Im Falle der Gewährung einer Zuwendung beabsichtigt der Landkreis diese Zuwendung gemäß Ziffer 2.2 der Verwaltungsvorschrift an den Tierschutzverein weiterzugeben. III. Sachverhalt 1. Das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum (MLR) hat für die Jahre 2010 und 2011 auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift vom ein Förderprogramm zur Unterstützung der Sanierung und des Baues von Tierheimen aufgelegt. Danach beteiligt sich das Land bis zu einem Drittel in Form einer Zuwendung an den Kosten von entsprechenden baulichen Maßnahmen unter der Voraussetzung, dass der Förderantrag bis spätestens zum von einer öffentlichrechtlichen Gebietskörperschaft als Zuwendungsempfänger gestellt wird. Diese muss ferner mindestens ein Drittel der Gesamtkosten selbst übernehmen.

8 - 2 - Gefördert werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung des Tierschutzes. Das Tierheim Emmendingen verfügt über ein isolations- und heizungstechnisch vollständig veraltetes Gebäude. Das führt nicht nur zu sehr hohen laufenden Kosten beim Betrieb, sondern auch dazu, dass weite Teile der Anlage insbesondere im Außenbereich im Winter nicht oder nur sehr eingeschränkt für die betreuten Tiere nutzbar sind. Hinzu kommen wiederkehrende Probleme mit Schimmelbildung u.a. in den Räumen, in denen Tiere untergebracht sind bzw. nach der gegenwärtigen Planung untergebracht werden sollen. Um diesen Missständen rasch abzuhelfen und dazu das o.g. Förderprogramm des Landes zu nutzen, hat der Tierschutzverein Stadt- und Landkreis Emmendingen e.v. Angebote zur zeitgemäßen Außenisolierung des Gebäudes sowie zum Einbau einer neuen Zentralheizung incl. Solarthermie-Unterstützung bei örtlichen Firmen eingeholt. Mit Schreiben vom und vom hat der Verein eine Förderung des Landkreises beantragt und den Landkreis ferner gebeten, eine o.g. Unterstützung beim MLR zu beantragen. Mit Schreiben vom hat der Tierschutzverein zugesichert, ein Drittel der Kosten selbst zu übernehmen und sich verpflichtet, unvorhergesehene Kostensteigerungen in vollem Umfang selbst zu tragen. Die vom Tierschutzverein angestrebten Modernisierungsmaßnahmen haben einen Kostenumfang in Höhe von Euro. Die Beteiligung des Landkreises sowie die beim MLR von hier aus zu beantragende finanzielle Förderung liegen danach bei je Euro. Bei einem Besuch im Tierheim Emmendingen am und einer damit verbundenen Besichtigung der Anlage konnte festgestellt werden, dass seitens des neuen Vorstandes des Tierschutzvereines in diesem Jahr bereits versucht wurde, den teilweise sehr schlechten Zustand vieler Räume durch intensive Eigenarbeit zu verbessern. 2. Bewertung Die dauerhafte Sicherung des Betriebes des Tierheims in Emmendingen liegt im Interesse des Kreises und der Gemeinden. Seitens des Landkreises als untere Verwaltungsbehörde besteht etwa die Notwendigkeit bei tierschutzrelevanten Sachverhalten, die ein Verbleiben oftmals kranker oder misshandelter Tiere nicht mehr zulassen, eine tierhaltungskonforme und kostengünstige Abnahmemöglichkeit zu sichern. Dies war in den vergangenen Jahren nicht der Fall und führte teilweise zu sehr schwierigen Situationen in den Fällen, wo ein Besitzentzug von Tieren durch das Landratsamt notwendig war. Den Gemeinden obliegt ein Tätigwerden als Ortspolizeibehörde dann, wenn von einem Tier eine Gefahr für Dritte ausgeht und auch dann, wenn es um die Versorgung von Fundtieren geht. Hierbei ist es von Vorteil, wenn etwa auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages eine Regelung zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Tierschutzverein über die Modalitäten der Aufnahme, der Unterbringung und der Versorgung der Tiere geschlossen wird. Es versteht sich von selbst, dass eine tierschutzgerechte Unterbringung nur in hierfür geeigneten Räumlichkeiten und bei Beachtung der hierbei einzuhaltenden Regeln gewährleistet werden kann. Die Kreisverwaltung spricht sich daher dafür

9 - 3 - aus, den Tierschutzverein Stadt- und Landkreis Emmendingen wie beantragt aus dem Kreishaushalt finanziell zu unterstützen.

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