Die Bürgerversicherung Mythos und Wahrheit. Information
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- Bastian Weiner
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1 Information Die Bürgerversicherung Mythos und Wahrheit Eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) in München Stand: April
2 Vorwort X Vorwort Die Bürgerversicherung eine Sondersteuer auf Arbeit Die Diskussionen um die Einführung einer Bürgerversicherung fokussieren sich bislang auf den vermeintlichen Gerechtigkeitsaspekt. Die Einbeziehung aller in ein Versicherungssystem soll diese Gerechtigkeit sicherstellen. Dabei wird außer Acht gelassen, welche qualitätsmindernden Wirkungen ein Einheitssystem wie die Bürgerversicherung auf die Versorgungsstruktur hat. Ebenso wird ignoriert, dass eine Bürgerversicherung die Politik nicht nur zu einer Gesundheitspolitik nach Kassenlage, sondern wie im Haushalt 2014 vorgesehen sogar zur einer Haushaltspolitik nach Krankenkassenlage veranlasst. Ziel dieser Studie ist es deshalb, die Konsequenzen einer Bürgerversicherung zu untersuchen und ihre Wirkungen auf das Gesundheitssystem (Beitragssatz und Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung, Versorgungsstruktur) sowie auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Gesamtwirtschaft aufzuzeigen. Die Argumentation wird gestützt auf Berechnungen, die mit Hilfe des von der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. entwickelten Bürgerversicherungsrechners durchgeführt wurden. Daraus werden die resultierenden Belastungen einer Bürgerversicherung für verschiedene, real existierende Unternehmen quantifiziert. Mit einem zufällig ausgewählten, real existierenden Beispielkrankenhaus, den bayerischen und deutschen Krankenhäusern insgesamt, einem Industriebetrieb sowie einem mittelständischen Unternehmen wird ein breites Spektrum der Unternehmenslandschaft exemplarisch abgedeckt. Die vbw möchte mit diesen berechneten Fakten zur Versachlichung der Diskussion über eine Bürgerversicherung beitragen und die verheerenden Folgen der Umsetzung einer solchen Forderung aufzeigen. Bertram Brossardt 30. April 2013
3 Inhalt X Inhalt 1 Zusammenfassung Vorschläge zur Bürgerversicherung Grundlegende Gemeinsamkeiten der Vorschläge Vorschlag der SPD Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen Vorschlag der Linken Vorschlag des DGB Synopse der Modelle Die Wirkungen einer Bürgerversicherung Auswirkungen auf das Gesundheitssystem Auswirkungen auf den GKV-Beitragssatz Auswirkungen auf die GKV-Finanzlage Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur Auswirkungen auf die Arbeitgeber Auswirkungen auf die Arbeitnehmer Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft Exemplarische Berechnung der Auswirkungen Berechnungen für ein Beispiel-Krankenhaus Hochrechnung für die Krankenhäuser insgesamt Berechnungen für ein mittelständisches Unternehmen Berechnungen für einen Industriebetrieb Fazit Ansprechpartner Impressum... 21
4 Zusammenfassung 1 1 Zusammenfassung Die zahlreichen Kollateralschäden einer Bürgerversicherung Das Ziel dieser Information besteht darin, einen sachlichen Überblick über die Folgen einer GKV-Bürgerversicherung aufzuzeigen. Dazu werden die vorgelegten Konzepte und ihre voraussichtlichen Ausrichtungen analysiert. Allerdings wird bereits anhand der Eckpunkte der Konzepte der unterschiedlichen Befürworter einer Bürgerversicherung (SPD, Grüne, Die Linke, DGB) ersichtlich, dass sich diese in vielen Punkten unterscheiden. Teilweise herrscht selbst innerhalb der Parteien Uneinigkeit über die genaue Ausgestaltung der Bürgerversicherung. Mit entsprechender Unsicherheit sind die jeweiligen Prognosen der erwarteten Beitragssätze behaftet. Unabhängig von der genauen Beitragssatzhöhe ist davon auszugehen, dass eine Bürgerversicherung die Einnahmesituation der GKV unsicherer macht sei es durch die wieder verstärkte Konjunkturabhängigkeit der Einnahmen, den demografisch bedingten Rückgang der Erwerbstätigkeit oder politisch motivierte Griffe in den Gesundheitsfonds. Des Weiteren erfordern die Versicherungsbeiträge für Beamte zusätzliche öffentliche Mittel für die GKV. Eine Einebnung von PKV und GKV zu einer Bürgerversicherung hätte darüber hinaus auch spürbare Rückwirkungen auf die Versorgungsstruktur: Ärzte und Zahnärzte sichern heute die Finanzierung der Praxismodernisierung zum Großteil über die höhere Vergütung für die Behandlung von Privatversicherten ab. Fällt diese weg, dürfte die Versorgungsqualität dementsprechend darunter leiden. Darüber hinaus besitzt die PKV heute eine zentrale Funktion als Innovationsschrittmacher, die mit einer Bürgerversicherung ebenfalls reduziert beziehungsweise entfallen würde. Für die Arbeitgeber bedeutet die Einführung einer Bürgerversicherung höhere GKV- Beiträge, sofern im Unternehmen überdurchschnittlich viele Mitarbeiter mit einem Einkommen oberhalb der heutigen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beschäftigt sind. Die Entlastungen für Mitarbeiter unter der BBG fallen demgegenüber marginal aus. Weiterhin belasten zukünftige Beitragssatzsteigerungen einer Bürgerversicherung die Personalkosten aller Mitarbeiter, mindestens bis zu einer BBG, sofern eine solche erhalten bleibt. Für die Arbeitnehmer verringert eine Bürgerversicherung dementsprechend die Beschäftigungschancen. Insgesamt sind deutliche negative Rückwirkungen der Bürgerversicherung auf das zukünftige Wirtschaftswachstum zu erwarten. Auch die Dynamik der Gesundheitswirtschaft wird unter einer Bürgerversicherung gebremst. Diese Prognosen werden durch die Berechnungen der Auswirkungen einer Bürgerversicherung auf die Arbeitgeberbeiträge zur GKV belegt.
5 Vorschläge zur Bürgerversicherung 2 2 Vorschläge zur Bürgerversicherung Die Konzepte im Überblick 2.1 Grundlegende Gemeinsamkeiten der Vorschläge Die Modelle für eine Bürgerversicherung zielen darauf ab, die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufzuheben. Entsprechend sollen alle bislang GKV-Versicherten und neu zu versichernden Personen in die Bürgerversicherung integriert werden. Bei den Antworten auf die Fragen, wie mit den heute privat krankenversicherten Personen zu verfahren ist, und welche Rolle der PKV zukommen wird, unterscheiden sich die Vorstellungen bereits. Eine zweite grundlegende Gemeinsamkeit der Ideen zur Bürgerversicherung besteht darin, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf das Erwerbseinkommen einen wesentlichen Teil zur Finanzierung beitragen sollen. Bei deren Ausgestaltung divergieren die Vorstellungen erneut. 2.2 Vorschlag der SPD Die SPD möchte in ihrer GKV-Bürgerversicherung gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit einräumen, zu einheitlichen Rahmenbedingungen Bürgerversicherungen anzubieten. Bislang privat krankenversicherte Personen erhalten für ein Jahr eine Wahlmöglichkeit, unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen in die Bürgerversicherung zu wechseln. Die beitragsfreie Familienmitversicherung von Ehepartnern und Kindern wird unverändert beibehalten. Die SPD spricht davon, den Krankenkassen ihre Beitragsautonomie zurückzugeben. Tatsächlich ist aber vorgesehen, dass den Krankenkassen ein bundesweit einheitlicher, prozentual bemessener Beitrag auf Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit oberhalb von 400 Euro vorgegeben wird. Die daraus resultierenden Einnahmen müssen die Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abführen. Was die SPD als Beitragsautonomie bezeichnet ist lediglich die Möglichkeit der Kassen, prozentual bemessene Zusatzbeiträge die aber nicht als solche bezeichnet werden zu erheben. Die Beitragspflicht soll im SPD-Vorschlag auf Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit oberhalb von 400 Euro beschränkt bleiben.
6 Vorschläge zur Bürgerversicherung 3 Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitragssatz auf Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit soll wie erwähnt bundesweit einheitlich vorgegeben werden. Die SPD möchte beide so hoch setzen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt die gleiche Beitragssumme aufbringen. Beim Arbeitnehmeranteil soll die Beitragsbemessungsgrenze unverändert beibehalten werden. Dagegen soll der Arbeitgeberanteil auf die gesamte Lohnsumme für alle in der Bürgerversicherung versicherten Mitarbeiter ausgeweitet werden. Die SPD spricht sich damit für eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bei den Arbeitgeberbeiträgen aus. Weil bei den Arbeitgebern dann keine Bemessungsgrenze besteht, ist ein niedrigerer Arbeitgeberbeitragssatz im Vergleich zum Arbeitnehmerbeitragssatz zu erwarten. Zur Finanzierung der SPD-Bürgerversicherung sind weiterhin jährlich anwachsende Steuereinnahmen vorgesehen. Diese sollen aus einer jährlichen Anhebung des Kapitalertragssteuersatzes finanziert werden. Die SPD möchte den von ihr mit eingerichteten Gesundheitsfonds auch in ihrer Bürgerversicherung beibehalten. In den Fonds fließen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Steuermittel. Für die Krankenkassen sind Fondszuweisungen vorgesehen, welche die durchschnittlichen Versorgungsausgaben zu 100 Prozent abdecken. Auf die zukünftige Ausgestaltung von Zuzahlungen wird im SPD-Konzept nicht eingegangen. 2.3 Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen Auch der Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen für eine Bürgerversicherung sieht vor, dass gesetzliche Kassen und private Krankenversicherungen die Bürgerversicherung anbieten. Im Unterschied zum Konzept der SPD möchten die Grünen den heute privat krankenversicherten Personen keine Wahlmöglichkeit lassen: Sie sollen mittelfristig ebenfalls Mitglieder der Bürgerversicherung werden. Es ist vorgesehen, dass ihnen ihre angesparten Altersrückstellungen für Zusatzversicherungen erhalten bleiben. In Übergangsmodellen sollen diese Personen bereits zeitnah am Solidarausgleich beteiligt werden in welcher Form wird nicht erläutert. Auch bei der Familienmitversicherung zeigen sich Unterschiede zwischen SPD und den Grünen: Letzte wollen diese nur noch für Erwachsene, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, beibehalten. Darüber hinaus ist im Konzept der Grünen für alle anderen Ehepaare und Lebensgemeinschaften ein Beitragssplitting vorgesehen. Demnach sind alle beitragspflichtigen Haushaltseinkünfte zusammen zu addieren, zu halbieren und bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu verbeitragen. Bei den Grünen sollen die Krankenkassen die Beitragssatzautonomie zurückerhalten. Die Beitragspflicht soll auf alle Einkommen ausgeweitet werden: Explizit genannt werden neben Einkommen aus abhängiger Beschäftigung Einkommen aus Kapitalan-
7 Vorschläge zur Bürgerversicherung 4 lagen (bei Berücksichtigung eines Freibetrags), Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne. Wie dies umgesetzt werden soll, bleibt offen. Die Grünen möchten in ihrer Bürgerversicherung den Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder vollständig paritätisch gestalten. Es ist vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung anzuheben (im Jahr Euro pro Monat). Zudem ist ein Bundeszuschuss, also Steuermittel, zu Finanzierung der Bürgerversicherung vorgesehen der Umfang bleibt unklar. Schließlich soll der Gesundheitsfonds durch einen morbiditätsorientierten Risikoausgleich ersetzt und die Zuzahlungen der Patienten abgeschafft werden. Die heute aus Zuzahlungen erzielten Einnahmen der GKV (rund drei Milliarden Euro jährlich) müssten dann ebenfalls beitragsfinanziert werden. 2.4 Vorschlag der Linken Die Partei Die Linke sieht in ihrem Konzept für eine Bürgerversicherung vor, dass sich die privaten Krankenversicherer auf das Angebot von Zusatzleistungen beschränken. Zudem sollen, wie bei den Grünen, die bislang privat Versicherten mittelfristig in der Bürgerversicherung krankenversichert werden. Die Partei spricht sich dafür aus, dass jeder Bürger einen eigenständigen Versicherungsschutz erhält. Dabei muss, wer kein eigenes Einkommen besitzt, auch keine Beiträge leisten. Die Familienmitversicherung wird sozusagen formal abgeschafft, bleibt aber faktisch erhalten. Da der Beitragssatz bei den Linken einheitlich festgesetzt werden soll, ist in deren Konzept keine Beitragsautonomie der Kassen vorgesehen. In die Beitragserhebung sollen alle Einkommensarten einbezogen werden, mit Ausnahme gewisser Sozialleistungen. Für die Verbeitragung von Zins- und Kapitaleinkünften findet der Sparerpauschbetrag Anwendung. Die Linke möchte, dass von den Beiträgen auf Bruttolöhne und -gehälter die Arbeitgeber wieder die Hälfte übernehmen. Weil sich die Bemessungsgrundlage nicht unterscheidet, impliziert diese Forderung einen identisch hohen Beitragssatz. Denn die Beitragsbemessungsgrenze soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Einführung der Bürgerversicherung auf das Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben und perspektivisch ganz abgeschafft werden. Die Linke fordert schließlich die Einrichtung eines neuen morbiditätsorientierten Risikoausgleichs, der noch zielgenauer als der bestehende morbi-rsa auszugestalten ist. Zuzahlung der Patienten sollen abgeschafft werden. Auch hier müssen die daraus resultierenden Einnahmeausfälle über GKV-Beiträge gegenfinanziert werden.
8 Vorschläge zur Bürgerversicherung Vorschlag des DGB Im Konzept des DGB ist vorgesehen, dass solidarisch und paritätisch finanzierte Krankenversicherungsträger, die den Regelungen des SGB als solidarisches System unter öffentlicher Kontrolle unterliegen, Bürgerversicherungstarife anbieten. Bezüglich der bislang privat krankenversicherten Personen präferiert das Konzept des DGB, diese verpflichtend in die Bürgerversicherung zu integrieren. Sofern dies nicht möglich sein sollte, möchte der DGB diesen Personen eine Wahlmöglichkeit bei Mitnahme der Altersrückstellungen anbieten. Versicherte, die dennoch in der PKV verbleiben, sollen in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden, um so einen systemübergreifenden Finanzausgleich herzustellen. Die Familienmitversicherung ist im DGB-Vorschlag ebenso wenig thematisiert wie die Beitragsautonomie. Der DGB spricht sich wie Grüne und Linke dafür aus, neben Erwerbseinkommen bei der Beitragserhebung andere Einkommensarten zu berücksichtigen. Eine Konkretisierung dieser anderen Einkommensarten unterbleibt aber. Zur Umsetzung werden zwei Optionen vorgestellt: Eine Verbeitragung der anderen Einkommensarten zusammen mit dem Erwerbseinkommen (Ein-Säulen-Modell) sowie eine gesonderte Verbeitragung (Zwei-Säulen-Modell), das gesonderte Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen ermöglichen würde. Der DGB zeigt eine Präferenz für das Ein-Säulen-Modell. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen sollen im Vorschlag des DGB wieder paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgestaltet werden. Analog zu den Grünen und den Linken möchte auch der DGB die Beitragsbemessungsgrenze verändern. Dazu werden drei Optionen genannt: Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, deren Aufhebung oder die Einführung eines Solidarbeitrags in Form eines gesonderten, paritätischen Beitragssatzes auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bei möglicher Berücksichtigung von Freibeträgen. Über mögliche Steuerzuschüsse zur GKV, die zukünftige Ausgestaltung des Gesundheitsfonds und die Regelungen zur Zuzahlung äußert sich der DGB in seinem Konzept zur Bürgerversicherung nicht.
9 Vorschläge zur Bürgerversicherung Synopse der Modelle Die dargelegten Vorstellungen für eine GKV-Bürgerversicherung lassen sich in der folgenden Tabelle zusammenfassen: Tabelle 1 Synopse der Modelle für eine Bürgerversicherung Quelle: Institut für Gesundheitsökonomik nach den jeweiligen Parteikonzepten (2013)
10 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 7 3 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung Folgen einer Bürgerversicherung für Gesundheitssystem, Arbeitgeber und -nehmer sowie Gesamtwirtschaft 3.1 Auswirkungen auf das Gesundheitssystem Auswirkungen auf den GKV-Beitragssatz Da sich die Vorstellungen über die Ausgestaltung einer Bürgerversicherung zwischen den Befürwortern unterscheiden, folgen daraus unterschiedlich hohe Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitragssätze. Ein wesentliches Ziel des SPD-Modells besteht darin, die geschöpfte Beitragssumme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern identisch zu gestalten. Entsprechend wird der heutige Sonderbeitrag der Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent zur Hälfte auf die Arbeitgeber übertragen. Zudem möchte die SPD bei den Arbeitnehmerbeiträgen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) unverändert beibehalten. Folglich erwartet die SPD eine Senkung des Arbeitsnehmerbeitragssatzes von heute (Stand April 2013) 8,2 Prozent auf rund 7,6 Prozent, also um 0,6 Prozentpunkte. Dass die Arbeitnehmer um mehr als die Hälfte des Sonderbeitrags entlastet werden können, ist darauf zurückzuführen, dass die Partei plant, bei den Arbeitgebern die BBG aufzuheben. Damit ist letztendlich eine generelle, zusätzliche Sondersteuer auf Arbeit vorgesehen. Die SPD geht davon aus, dass sich so der Arbeitgeberbeitragssatz von 7,3 Prozent auf rund 7,1 Prozent, also um 0,2 Prozentpunkte, senken lässt. Die Grünen haben in einem Gutachten aus dem Jahr 2010 die Auswirkungen von 720 Varianten einer Bürgerversicherung auf den Beitragssatz berechnen lassen. Legt man die heute (Stand April 2013) geltenden Beschlüsse der Grünen über die Ausgestaltung ihrer Bürgerversicherung zu Grunde soweit sie umsetzbar scheinen so ist laut dem Gutachten mit Einführung der grünen Bürgerversicherung eine Reduktion des Beitragssatzes um 1,2 Prozent möglich. Würden darüber hinaus bei der Einführung der Bürgerversicherung sofort alle privat Krankenversicherten in die Bürgerversicherung übernommen wie es die Partei anstrebt, was aber rechtlich schwierig umzusetzen sein dürfte so wäre laut den Berechnungen des Gutachtens eine Reduktion des Beitragssatzes um 2,3 Prozent möglich. Weil allerdings in der PKV auch eine hohe Anzahl älterer Beamte versichert ist, ist strittig, wie sich die Inanspruchnahme der heute Privatversicherten und damit die Auswirkung eines solchen Reformschritts auf die Finanzsituation und damit den Beitragssatz einer Bürgerversicherung mittelfristig auswirken würde.
11 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 8 Unterstellt man, dass der Umfang, um den die Beitragssätze reduziert werden können, unverändert geblieben ist, so würde in der Grünen Bürgerversicherung sofern die heute privat Krankenversicherten in der PKV verbleiben laut deren Berechnungen der Beitragssatz von heute 15,5 Prozent auf 14,3 Prozent sinken. Werden diese Personen dagegen auch in die Bürgerversicherung integriert, so erwarten die Grünen demnach einen Beitragssatz von 13,2 Prozent. Weil Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gleich hoch sein sollen, impliziert dies Beitragssätze von 7,15 Prozent in der erstgenannten Variante beziehungsweise 6,6 Prozent in der zweitgenannten. Auch die Partei Die Linke hat im Jahr 2011 eine Simulationsrechnung ihrer Vorstellungen einer Bürgerversicherung abschätzen lassen. Diese Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Bürgerversicherung der Linken den GKV-Beitragssatz um 5,0 Prozent reduzieren würde. Vom heutigen Beitragssatz ausgehend würde daraus ein Satz von 10,5 Prozent resultieren. Die angestrebte Parität würde Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitragssätzen von jeweils 5,25 Prozent bedeuten. Das Konzept des DGB für eine Bürgerversicherung ist in mehreren Punkten unscharf. Dadurch sind die Auswirkungen der Idee auf den Beitragssatz noch ungewisser zu quantifizieren. Der DGB selbst geht davon aus, durch seine Bürgerversicherung einer Beitragssatzreduktion von bis zu 2,5 Prozent erzielen zu können was unter den heutigen Bedingungen einen Beitragssatz von 13,0 Prozent implizieren würde. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge lägen dann bei 6,5 Prozent. Tabelle 2 Übersicht über die von den Parteien erwarteten Auswirkungen ihres Modells einer Bürgerversicherung auf den GKV-Beitragssatz Modell SPD Die Grünen DGB Die Linke GKV-Beitragssatz 14,7 14,3 13,0 10,5 AN-Beitragssatz 7,6 7,15 6,5 5,25 AG-Beitragssatz 7,1 7,15 6,5 5,25 Quelle: Institut für Gesundheitsökonomik nach den jeweiligen Parteikonzepten (2013)
12 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung Auswirkungen auf die GKV-Finanzlage Statt deren Nachhaltigkeit zu fördern, erhöht die Umsetzung einer Bürgerversicherung die Unsicherheiten bei der Finanzierung der GKV. Dies betrifft primär die Einnahmeseite: In den Vorschlägen für eine Bürgerversicherung ist eine stärkere Steuerfinanzierung der GKV bei der SPD beispielsweise durch die Kapitalertragssteuer vorgesehen. Erfahrungsgemäß wird dadurch aber das Einfallstor für politische Interventionen erweitert. Das jüngste Beispiel dafür ist der Bundeshaushalt 2014: Um diesen ausgeglichen zu gestalten, wurde der Steuerzuschuss zur GKV zunächst um zwei Milliarden Euro gekürzt. Wenig später wurde die Kürzung um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro erhöht. Nicht zuletzt die Schuldenbremse engt den künftigen Handlungsspielraum der Regierung bei den Staatsausgaben nochmals deutlich ein. Folglich sind vermehrte Verteilungskämpfe zwischen den einzelnen Ressorts absehbar was die Begehrlichkeiten nach Steuermitteln, die eigentlich für die GKV vorgesehen sind, nochmals erhöhen dürfte. Weiterhin gestaltet eine Bürgerversicherung durch die fokussierte Verbeitragung von Lohn- und Kapitaleinkünften die GKV-Einnahmen wieder stärker konjunkturabhängig, als dies mit einer Gesundheitsprämie der Fall wäre. Es kann bezweifelt werden, dass die Finanzierung der GKV damit nachhaltig planbar sichergestellt werden kann. Denn mit der Konjunktur schwanken Erwerbstätigenquote und Löhne, aber auch Zinssatz und Unternehmensgewinne und damit die Kapitaleinkünfte. Eine schwerpunktmäßige Finanzierung über die Löhne besitzt auch mittelfristig Nachteile auf die Finanzlage der GKV, weil durch die rückläufige Anzahl erwerbstätiger Beitragszahler die zentrale Finanzierungsquelle der Bürgerversicherung schrumpfen wird. Eine Bürgerversicherung stellt demnach auch keine nachhaltige Antwort auf den demografischen Wandel dar. Ein Lösungsansatz wäre vielmehr, die in der PKV bewährte Säule der Kapitaldeckung als zusätzliches Finanzierungselement in die GKV einzubringen. Damit ließe sich die Finanzierungssicherheit erhöhen sowie die Generationengerechtigkeit steigern. Die Bürgerversicherung beschreitet demgegenüber einen genau gegensätzlichen Weg. Die Einnahmeseite betreffend ist schließlich darauf hinzuweisen, dass bei einer Bürgerversicherung die zusätzlichen Einnahmen aus der Einbeziehung der heute privat Krankenversicherten in eine Bürgerversicherung häufig überschätzt werden. So zeigt eine Analyse, dass nur rund ein Fünftel der privat krankenversicherten Personen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze besitzt.
13 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 10 Die Einführung einer Bürgerversicherung führt darüber hinaus zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte: In einer Bürgerversicherung müsste der Staat für alle verbeamteten Personen einen Arbeitgeberbeitrag abführen. Im bisherigen System fallen bei Beamten über die Beihilfe für den Staat dagegen nur Gesundheitsausgaben an, wenn diese Personen Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist anzunehmen, dass insbesondere für junge Beamte die Behandlungsausgaben geringer ausfallen als die alternativen Arbeitgeberbeiträge für eine Bürgerversicherung Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur Von einer Einführung einer Bürgerversicherung sind des Weiteren negative Rückwirkungen auf die Versorgungsstruktur zu erwarten: Dies beginnt bereits im ambulant-ärztlichen Bereich. Ein Einheitssystem erfordert zwangsläufig eine einheitliche Leistungsvergütung. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), nach dem heute ambulante Leistungen von Vertragsärzten an gesetzlich Versicherten vergütet werden, und die Gebührenordnung für Ärzte (GÖA), auf deren Basis insbesondere die Vergütung von ambulant-ärztlichen versorgten Privatversicherten beruht, müssten in einer Bürgerversicherung zu einem Vergütungssystem zusammengeführt werden. Ähnliches gilt für die zahnärztliche Versorgung, wo mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ebenfalls zwei unterschiedliche Abrechnungskataloge für gesetzlich oder privat Versicherte Anwendung finden. Ein Ansatz wäre, eine Leistungsvergütung auf Niveau des EBM beziehungsweise BE- MA anzustreben. Damit würden allerdings die überdurchschnittlichen Umsätze der niedergelassenen Ärzte mit Privatversicherten entfallen, was eine Kürzung der Honorareinnahmen der Ärzte und Zahnärzte bedeutet. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Honorareinnahmen der Ärzte dann bundesweit um rund fünf Milliarden Euro jährlich geringer ausfallen würden. Knapp eine Milliarden Euro davon würde bei bayerischen Arztpraxen auf der Einnahmeseite fehlen. Ein Großteil der Vertragsärzte insbesondere in Ballungszentren sichert die Finanzierung der Praxismodernisierung über das Honorarvolumen der Privatversicherten ab. Entfällt diese Quersubventionierung der GKV-Versorgung durch die PKV-Honorare, muss man gegebenenfalls in Kauf nehmen, dass gesetzlich Versicherte nicht länger dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend diagnostiziert und therapiert werden können. Eine andere, von SPD und Grünen befürwortete Möglichkeit, ein einheitliches Vergütungssystem herzustellen, besteht darin, durch Erhöhung des EBM beziehungsweise des BEMA zumindest die gesamte Honorarsumme unverändert zu lassen. Um die dafür in der ambulant-ärztlichen Versorgung notwendigen rund fünf Milliarden Euro zu
14 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 11 schöpfen, müsste der Beitragssatz einer Bürgerversicherung um etwa 0,4 Prozentpunkte angehoben werden. Hinzu kommt, dass eine kompensierende Anhebung der vertragsärztlichen Vergütung auf nahezu unüberwindbare organisatorisch-technische Hürden stößt, sofern man keine deutliche Umverteilung zwischen den Ärzten in Kauf nehmen möchte. Denn die Privatliquidation, die damit ausgeglichen werden soll, besitzt heute von Arzt zu Arzt unterschiedliches Gewicht. Neben den Auswirkungen auf die ambulant-ärztliche Versorgungsstruktur besitzt eine Bürgerversicherung negative Rückwirkungen auf das gesamte Leistungsspektrum der GKV: Heute werden in der PKV neue Behandlungsformen durch höhere Tarife eingebracht. Auf diese Weise lassen sich die Entwicklungskosten zu einem Teil gegenfinanzieren. Bewährt sich die neue Technik in der PKV, kann sie anschließen in die GKV und damit für eine bereite Abnehmerschicht zu einem günstigeren Preis übernommen werden. Wird aber mit der Bürgerversicherung die PKV abgeschafft, so entfällt diese auch als Innovationsschrittmacher. Folglich würde die Übernahme von Innovationen in die Regelversorgung deutlich erschwert werden. Internationale Erfahrungen wie beispielsweise des National Heath Service in Großbritannien zeigen, dass ein Einheitssystem mit vermeintlich gleicher Versorgung für alle das Versorgungsniveau in der Regel nicht erhöht. 3.2 Auswirkungen auf die Arbeitgeber Eine Bürgerversicherung bindet die GKV-Finanzierung wieder stärker an die Arbeitskosten. Diese nicht mehr zeitgemäße Verknüpfung wurde zumindest im Ansatz durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ein Stück weit gelöst. Eine Bürgerversicherung stellt diesbezüglich einen deutlichen Schritt zurück dar. Die von den Befürwortern einer Bürgerversicherung prognostizierte Senkung des Arbeitgeberbeitragssatzes führt zwar bei Beschäftigten mit Einkommen unter der heutigen Beitragsbemessungsgrenze zu einer geringfügigen Entlastung des GKV- Arbeitgeberbeitrags. Dem steht durch die An- beziehungsweise Aufhebung der BBG aber eine deutlich höhere zusätzliche Belastung der Arbeitgeber bei allen Mitarbeitern mit einem Einkommen etwas oberhalb der heutigen BBG gegenüber. Dementsprechend werden insbesondere Unternehmen mit gut ausgebildeten Arbeitskräften durch die Einführung einer Bürgerversicherung belastet. Je mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte ein Unternehmen hat, umso stärker fällt die Belastung durch die Bürgerversicherung aus. Die folgenden Abbildungen 1 und 2 zeigen die Auswirkung der Einführung einer Bürgerversicherung auf den GKV-Beitrag des Arbeitgebers je Arbeitnehmer nach Einkommenshöhe für die Vorschläge einer Bürgerversicherung nach Vorstellung der SPD und der Grünen.
15 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 12 Abbildung 1 Veränderung des Arbeitgeberbeitrags zur GKV für einen Beschäftigten nach Einkommenshöhe im SPD-Modell zur Bürgerversicherung Quelle: Institut für Gesundheitsökonomik (2013)
16 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 13 Abbildung 2 Veränderung des Arbeitgeberbeitrags zur GKV für einen Beschäftigten nach Einkommenshöhe im Grünen-Modell zur Bürgerversicherung Quelle: Institut für Gesundheitsökonomik (2013) Die Berechnungen verdeutlichen, dass die Belastung im SPD-Modell durch die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei den Arbeitgebern noch größer ausfallen als beim Vorschlag der Grünen, wo die BBG lediglich angehoben wird. Letztendlich entspricht die Bürgerversicherung einer zusätzlichen Steuer auf die Beschäftigung von überdurchschnittlich qualifizierten Mitarbeitern und erhöht so deren Personalnebenkosten. Die Lasten einer Bürgerversicherung für ein Unternehmen sind also umso höher, je mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind. Tendenziell belastet eine Bürgerversicherung also personalintensive Unternehmen und damit die Dienstleistungsbranche. Die Rückkehr zur primär aus Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen stammenden Finanzierung der GKV, wie sie in der Bürgerversicherung vorgesehen ist, bedeutet außerdem eine stetig mit dem GKV-Beitragssatz wachsende Belastung der Personalkosten für alle Mitarbeitereinkommen bis zur neuen BBG sofern eine solche in der Bürgerversicherung überhaupt vorgesehen ist. In der Konsequenz werden durch die Bürgerversicherung die Arbeitskosten nach Berechnungen der SPD selbst um fünf Milliarden Euro, nach einer Schätzung des BMG aber um acht bis neun Milliarden Euro jährlich erhöht. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsplätzen in Deutschland, insbesondere in arbeitsintensiven Unter-
17 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung 14 nehmen deutlich verschlechtert. Die Reaktionsmöglichkeiten darauf sind hinlänglich bekannt: Im Kern führt eine Verteuerung von Arbeit entweder dazu, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter effizienter einsetzen, was Arbeitsverdichtungen zur Folge hat, oder dazu, dass die Arbeitgeber die personalintensiven Leistungen durch günstigere Arbeitskräfte ausführen lassen, was eine Verlagerung der Produktion ins Ausland bedeutet. Eine dritte Reaktionsmöglichkeit besteht darin, Arbeitskräfte durch Automatisierungen zu ersetzen. Eine Abschätzung der Folgen einer Bürgerversicherung durch die Besteuerung der Arbeitskraft erfolgt gesondert im Abschnitt 5. Weil das Ergebnis von der Mitarbeiterstruktur abhängt, erfolgen diese Berechnungen für mehrere beispielhafte, reale Unternehmen verschiedener Branchen. 3.3 Auswirkungen auf die Arbeitnehmer Die Bürgerversicherung erzeugt durch An- bzw. Aufhebung der BBG eine höhere Belastung der im Unternehmen vorhandenen Arbeitsplätze. In einer zunehmend globalisierten Welt vermindert die dadurch herbeigeführte Verteuerung der deutschen Arbeitskräfte deren Wettbewerbsfähigkeit und damit letztendlich deren Beschäftigungschancen. Dies betrifft vor allem lohnintensive Branchen, also insbesondere den Dienstleistungssektor. Die Arbeitnehmer spüren dies durch Arbeitsplatzrisiken, -verdichtungen oder gar -abbau. Zwar werden die Arbeitnehmer im SPD-Vorschlag so entlastet, dass ihre Netto- Einkommen durch die Beitragssatzsenkung ansteigen. Diese Entlastung trifft aber nicht die Arbeitskosten, sondern die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber steigen in dem Umfange wie die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer wachsen. Das führt zu verstärkten Rationalisierungsbemühungen der Arbeitgeber und davon werden mutmaßlich jene Arbeitnehmer stärker getroffen, die durch die Beitragssenkung entlastet werden. Im Vorschlag von B90 / Die Grünen werden die höheren Lohneinkommen belastet und die unteren Lohneinkommen im gleichen Umfange entlastet. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Besserverdienenden eher befähigt sind, ihre zusätzlichen Belastungen auf den Arbeitgeber abzuwälzen, als die unteren Einkommen in der Lage sind, ihre höheren Nettoeinkommen zu verteidigen. Da generell der Rationalisierungsdruck bei den unteren Einkommen größer ist, könnten diese am Ende die Verlierer sein. Mit der Bürgerversicherung wird die vom Arbeitnehmer wenig transparente, prozentuale Beitragserhebung für die GKV gefestigt und durch die Verbeitragung weiterer Einkommen noch verkompliziert. Die Erfahrungen mit Zusatzbeiträgen verdeutlichen das damit verbundene Problem: Die Versicherten nahmen früher Beitragssatzdifferenzen zwischen Kassen, die nicht selten Unterschiede von bis zu 50 Euro im Monat ausmachten, einfach hin, weil sie diese wegen der Notierung in Prozent nicht bewerten konnten. Die bewusst zu zahlenden Zusatzbeiträge in Höhe von nur acht Euro pro Monat lösten dagegen spürbare Abwanderungsbewegungen bei den entsprechenden Kassen aus.
18 Die Wirkungen einer Bürgerversicherung Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft Wenn dem Versicherten aber nicht bewusst ist, welchen Preis er für eine Leistung zahlt, fällt es ihm schwer, unterschiedliche Preis-Leistungs-Angebote zu vergleichen und aus diesen die für ihn passende Kombination auszuwählen. Dadurch bleibt der effizienzfördernde Preis-Leistungs-Wettbewerb zwischen den Versicherern auf der Strecke, was sich wiederum zum Nachteil der Beitragszahler auswirkt. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft Wie unter 3.2 und 3.3 erläutert, besitzt die Bürgerversicherung negative Rückwirkungen auf die Personalkosten. Dementsprechend sind von einer Bürgerversicherung wachstumshemmende Rückwirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitswirtschaft, die mit einen Anteil von über zehn Prozent an der gesamten Wertschöpfung und Erwerbstätigkeit einen zentralen Wirtschaftszweig darstellt. Schließlich ist die Gesundheitswirtschaft im Wesentlichen eine Dienstleistungsbranche: So haben Krankenhäuser mit rund sechzig Prozent einen überdurchschnittlich hohen Personalkostenanteil. Auch Pflegeeinrichtungen, insbesondere ambulante, weisen einen hohen Personaleinsatz auf. Die Besteuerung des Personaleinsatzes, den die Bürgerversicherung herbeiführt, reduziert entweder die Nettolöhne der Erwerbstätigen und damit die Binnennachfrage der Konsumenten, oder die Unternehmensüberschüsse. Im zweiten Fall sinken die Möglichkeiten der Unternehmen, Investitionen zu finanzieren. Investitionen bilden aber die Grundlage für Wirtschaftswachstum und neue Beschäftigung. Es gilt zwar, dass mit der Bürgerversicherung die Lohnnebenkosten von niedrigen Einkommen entlastet werden. Allerdings setzt dies gerade die falschen Anreize für die zukünftige Struktur des deutschen Arbeitsmarktes. Im internationalen Wettbewerb muss Deutschland seine Chance im Bereich der Hochqualifizierten nutzen und sollte deshalb nicht die Attraktivität dieser Arbeitsplätze durch eine zusätzliche Belastung mit Abgaben mindern. Indem die Bürgerversicherung wie unter erläutert außerdem die PKV als Innovationsmotor außer Kraft setzt, sind weitere spürbare negative Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Dynamik der Gesundheitsbranche und damit letztlich der Gesamtwirtschaft absehbar.
19 Exemplarische Berechnung der Auswirkungen 16 4 Exemplarische Berechnung der Auswirkungen Quantifizierung der Folgen einer Bürgerversicherung Die oben abgeleiteten, qualitativen Auswirkungen einer Bürgerversicherung sollen in diesem Abschnitt mit Berechnungen für typische Unternehmensarten abgeschätzt werden. Da die akutstationären Einrichtungen die größten Arbeitgeber der Gesundheitswirtschaft und von zentraler Bedeutung für die Erwerbstätigkeit in vielen insbesondere ländlichen Regionen sind, wird zunächst ein Beispielkrankenhaus betrachtet. Die Ergebnisse werden anschließend auf die gesamten Krankenhäuser Deutschlands und Bayerns hochgerechnet. Danach wird gezeigt, welche Auswirkungen eine Bürgerversicherung auf einen typischen Mittelständer besitzt. Als Beispiel ziehen wir ein bayerisches Softwareunternehmen heran. Schließlich erfolgen Berechnungen für ein typisches Industrieunternehmen. 4.1 Berechnungen für ein Beispiel-Krankenhaus Das Beispielkrankenhaus hat etwas mehr als 450 Betten und ist ein Haus der Versorgungsstufe II, also der Zentralversorgung mit knapp 800 Mitarbeitern. Der Abschätzung der Folgen einer Bürgerversicherung wurden die Personalkosten des Hauses zugrunde gelegt, die bei rund 50 Millionen jährlich liegen. Es wurde berechnet, wie sich die Arbeitgeberbeiträge zur GKV verändern, wenn alle Mitarbeiter in einer Bürgerversicherung beitragspflichtig wären. Die Bürgerversicherung der Grünen würde für das Krankenhaus eine Steigerung der GKV-Beitragssumme um etwa Euro oder rund 8,2 Prozent bedeuten. Eine Bürgerversicherung, wie sie von der SPD vorgeschlagen wird, wäre mit zusätzlichen GKV-Beiträgen in Höhe von über Euro, also einer Steigerung um rund 10,2 Prozent, verbunden. Diesen Werten kann man gegenüberstellen, dass eine Pflegekraft jährlich rund Euro verdient. Die Mehrbelastung der Unternehmen durch die Bürgerversicherung der Grünen entspricht daher der Summe der Bruttojahresgehälter von fünf Pflegekräften bzw. von sechs Pflegekräften im SPD-Modell.
20 Exemplarische Berechnung der Auswirkungen Hochrechnung für die Krankenhäuser insgesamt Die Hochrechnung auf die gesamten Krankenhäuser in Deutschland soll zum einen anhand der Bettenzahl und anschließend auf Grundlage der Zahl der Vollkräfte erfolgen: Das Modell der Grünen verursacht pro Bett im Schnitt jährlich ca. 416 Euro, das der SPD ca. 516 Euro mehr an Personalzusatzkosten. Bundesweit stehen Krankenhausbetten zur Behandlung von Patienten zur Verfügung. Auf diese hochgerechnet ist die Bürgerversicherung der Grünen mit einer Steigerung der Personalnebenkosten um 209 Millionen Euro jährlich verbunden, die der SPD mit Mehrkosten für Personal in Höhe von 259 Millionen Euro. Bei Betrachtung der Zahl der Vollzeitkräfte in der stationären Versorgung ist das Modell der Grünen mit zusätzlichen Personalnebenkosten von rund 240 Euro je Mitarbeiter jährlich verbunden, das der SPD mit rund 297 Euro. Zusammenfassend betrachtet, belastet die Bürgerversicherung der Grünen die Krankenhäuser als Arbeitgeber um etwa 210 Millionen Euro jährlich, die der SPD um ca. 260 Millionen Euro p.a.. Die Mehrbelastung der Krankenhäuser durch die Reform entspricht in Summe beim Vorschlag der Grünen den Jahresgehältern von rund Pflegekräften, bei dem Vorschlag der SPD von über Pflegekräften. Umgerechnet auf die Belastung der Krankenhäuser in Bayern ist die Mehrbelastung mit den Bruttojahresgehältern von 857 Pflegekräften (Vorschlag Bündnis 90 / Die Grünen) bzw Pflegekräften (Vorschlag der SPD) vergleichbar. 4.3 Berechnungen für ein mittelständisches Unternehmen Das bayerische Softwareunternehmen, das als Beispiel für einen Mittelständler dient, beschäftigt 32 Mitarbeiter bei einem Durchschnittsbruttoeinkommen von ca Euro die Vorstandsgehälter mit eingerechnet. Würden alle Mitarbeiter ab sofort in einer Bürgerversicherung krankenversichert, so würde die Summe der Arbeitgeberbeiträge zur GKV von rechnerisch etwa Euro heute im Modell der SPD auf Euro ansteigen. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 80 Prozent. Setzt man den Vorschlag der Grünen für eine Bürgerversicherung um, würden die von Unternehmen als Arbeitgeberanteil gezahlten GKV-Beiträge auf etwa Euro anwachsen, und damit im Vergleich zur heutigen Situation um rund 26 Prozent zunehmen. Im Vorschlag der SPD entsprechen die Zusatzkosten des Unternehmens dem Bruttojahreslohn einer Vollzeitstelle in dem Unternehmen. 4.4 Berechnungen für einen Industriebetrieb Als drittes Beispiel sollen die Auswirkungen einer Bürgerversicherung auf ein deutsches Unternehmen der Automotive-Industrie aufgezeigt werden: Das Unternehmen hat rund Mitarbeiter, die ein Durchschnittsgehalt von knapp Euro bezie-
21 Exemplarische Berechnung der Auswirkungen 18 hen. Für die Berechnungen wird wiederum unterstellt, dass alle Arbeitnehmer in eine Bürgerversicherung wechseln. Im Modell der SPD würden die gesamten GKV-Beiträge des Unternehmens von heute rund 29,5 Millionen um etwa 25,3 Prozent und damit knapp 6 Millionen Euro auf 35,5 Millionen Euro ansteigen. Der Vorschlag der Grünen hätte eine Steigerung um über 4,3 Millionen Euro oder 18,4 Prozent zur Folge.
22 Fazit 19 5 Fazit Zusammenfassung und Ausblick Anhand der Analyse wurde deutlich, dass eine GKV-Bürgerversicherung mit einer Vielzahl an negativen Folgen einhergeht die in der bisherigen Diskussion noch kaum Beachtung finden: So nimmt die GKV- Finanzierung an Unsicherheiten zu: Die Einnahmen werden wieder stärker konjunkturabhängig und demografieanfällig. Auch erweitert die vorgesehene, erhöhte Steuerfinanzierung beispielsweise durch die Kapitalertragssteuer das Einfallstor für politische Interventionen. Für die öffentlichen Arbeitgeber steigt bei einer Einbeziehung der Beamten in die GKV die Belastung der öffentlichen Haushalte und damit der Druck, Steuern zu erhöhen. Ob vor diesem Hintergrund die von den Befürwortern einer Bürgerversicherung geschätzten Beitragssatzsenkungen realisierbar sind, muss äußerst kritisch gesehen werden. Die medizinische Versorgungsstruktur wird unter einer Bürgerversicherung leiden, wenn die Vergütungen aus der Behandlung Privatversicherter im ambulant-ärztlichen Bereich entfallen. Schließlich findet heute in erheblichem Umfang eine Quersubventionierung der GKV-Versorgung durch die PKV-Honorare statt. Vor allem in Ballungszentren können Ärzte ihre Praxen nur deswegen modernisieren, weil sie diese im erheblichen Umfang über das Honorarvolumen der Privatversicherten absichern. Die vorgeschlagene kompensatorische Anhebung der GKV-Vergütungen ist technisch und organisatorisch nur schwer umzusetzen. Eine durchschnittliche Anhebung der EBM- Vergütung kann die bestehenden Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Räumen, aber auch zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgebieten nicht annähernd verursachungsgerecht ausgleichen. Weiterhin wird mit einer Verengung beziehungsweise Auflösung der PKV deren Rolle als Innovationsschrittmacher reduziert werden beziehungsweise entfallen. Auf Seiten der Arbeitgeber erhöht eine Bürgerversicherung die Arbeitgeberbeiträge zur GKV besonders für hochqualifizierte Mitarbeiter, während die Entlastungen bei Mitarbeitern mit mittleren und niedrigen Einkommen relativ gering ausfallen. So führt die Bürgerversicherung zu erhöhten Personalnebenkosten und damit zu einer Absenkung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze in Deutschland. Für Arbeitnehmer und Versicherte besteht in einer Bürgerversicherung kein Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen der jeweiligen Krankenkassen. Die durch die Bürgerversicherung erhöhten Personalnebenkosten erhöhen die Arbeitsplatzrisiken durch Rationalisierungsbemühungen der Arbeitgeber. Auch wenn die Personalnebenkosten der höher qualifizierten Mitarbeiter steigen, ist davon auszugehen,
23 Fazit 20 dass die Rationalisierungsbemühungen in erster Linie bei Geringqualifizierten ansetzen. Durch die erhöhten Lohnnebenkosten werden in erster Linie die Beschäftigungschancen in lohnintensiven Branchen tangiert, was insbesondere für die gesamte Dienstleistungsbranche zutrifft. Diese Folgen der Bürgerversicherung mindern die Wachstumschancen der Gesamtwirtschaft zu der die Gesundheitswirtschaft einen elementaren Beitrag leistet. Doch gerade die personalintensive Gesundheitswirtschaft würde von den erhöhten Personalkosten belastet werden. Dies belegen die entsprechenden Berechnungen für ein reales Beispielkrankenhaus sowie die darauf basierenden Hochrechnungen für die gesamten Krankenhäuser Deutschlands. Die Rechenergebnisse gelten analog auch für weitere personalintensive Branchen. Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass die Bürgerversicherung mit einer Reihe von negativen Auswirkungen verbunden wäre. Des Weiteren ist das Kernargument der Befürworter einer Bürgerversicherung, dass durch ihr Konzept die Solidarität in der Finanzierung der GKV deutlich gestärkt werden würde, kritisch zu hinterfragen. Schließlich ist dieses Ziel durch eine regionalisierte Gesundheitsprämie mit steuerfinanziertem Sozialausgleich wie im Konzept des Regionalen Gesundheitskombi (RGK) dargestellt deutlich zielgenauer umsetzbar.
24 Ansprechpartner / Impressum 21 Ansprechpartner Franz Niedermaier Abteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik Telefon Telefax franz.niedermaier@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: Weiterer Beteiligter: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße München IfG Institut für Gesundheitsökonomik Direktor: Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer vbw April 2013
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