Strukturwissen Bankwirtschaft

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1 Hans Perczynski, Thomas Int-Veen, Siegfried Platz Herausgeber: Hans Perczynski, Hannelore Grill Strukturwissen Bankwirtschaft Begriffe, Übersichten, Formeln 1. Auflage Bestellnummer 30308

2 Bildungsverlag EINS Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2008*: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort 3 Strukturwissen Bankwirtschaft ist eine knappe und übersichtliche Zusammenstellung des Basiswissens für Bankkaufleute. Es enthält alle wichtigen bankwirtschaftlichen Grundbegriffe und stellt wichtige rechtliche Grundlagen dar. Es beschreibt bedeutsame bankwirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge und enthält alle für das Kundengeschäft relevanten Basisinformationen. Fundiertes Grundwissen ist Voraussetzung für Erfolge in der Praxis und in Prüfungen. Die Darstellung benutzt vorwiegend Strukturbäume und tabellarische Darstellungen, die klare Orientierung und eindeutige Zuordnung ermöglichen. Die Form der Darstellung erleichtert das Lernen und das Wiederholen vor Tests und Prüfungen. Sie ermöglicht schnellen Zugriff auf alle relevanten Informationen. Ausführliche Darstellungen findet der Benutzer in der Wirtschaftslehre des Kreditwesens. Übungsaufgaben in der dazugehörigen Aufgabensammlung. Bei der Zusammenstellung des Strukturwissens haben die Autoren alle bankwirtschaftlichen Begriffe und Zusammenhänge berücksichtigt, die junge Bankkaufleute nach den Anforderungen der Ausbildungsordnung, des Rahmenlehrplans der Berufsschulen und dem Prüfungskatalog für das Fach Bankwirtschaft und Betriebslehre kennen müssen. Die Verfasser hoffen, dass das Strukturwissen eine nützliche Grundlage für Ausbildung und Aufstieg wird. Für Lehrende kann es Anregungen zur strukturierten Wissensvermittlung geben. Die aktuelle Auflage wurde am 1. November 2007 abgeschlossen. Thomas Int-Veen, Hans Perczynski, Dr. Siegfried Platz Hamburg und Hannover im November 2007

4 4 Inhaltsverzeichnis Kontoführung und Zahlungsverkehr 1. Kapitel: Kontoführung Kontoarten Konten für Kunden Privat- und Firmenkunden Kontoarten nach dem Zweck der Kontoverbindung Kontoarten nach der Anzahl der Kontoinhaber Kontoarten nach der Berechtigung am Kontoguthaben Konten zugunsten Dritter Anderkonten Mietkautionskonten Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften Konten für Banken Kontoeröffnung Kontoeröffnungsantrag Kontobezeichnung Prüfungspflichten Prüfung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit Feststellung der Geschäftsfähigkeit Feststellung der Kontofähigkeit (bei Personenmehrheiten) Steuerrechtliche Legitimationsprüfung Geldwäscherechtliche Legitimationsprüfung Außenwirtschaftsrechtliche Legitimationsprüfung Kontovertrag Zustandekommen Rechtsnatur des Kontovertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Preisinformation Kontoverfügungen Verfügungen durch Kontoinhaber Konten natürlicher Personen Firmenkonten Verfügungen durch gesetzliche Vertreter Eltern Vormünder und Betreuer Pfleger Verfügungen durch organschaftliche Vertreter Verfügungen durch rechtsgeschäftliche Vertreter (Bevollmächtigte) Bevollmächtigte bei Privatkundenkonten Bevollmächtigte bei Firmenkundenkonten Verfügungen im Todes- und Erbfall Bevollmächtigte des Kontoinhabers

5 Inhaltsverzeichnis Erben Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger Meldepflichten im Todesfall Bankgeheimnis und Bankauskunft Bankgeheimnis Bankauskünfte SCHUFA-Meldungen Kontoabschluss und Kontoabrechnung Kapitel: Nationaler und europäischer Zahlungsverkehr Zahlungsformen Bare und halbbare Zahlungen Einzahlungen Auszahlungen Behandlung von Falschgeld Überweisungsverkehr Rechtliche Grundlagen des Überweisungsverkehrs Zahlungsabwicklung Auftragserteilung EU-Standardüberweisung Lastschriftverkehr Rechtliche Grundlagen des Lastschriftverkehrs Arten des Lastschriftverfahrens Nichteinlösung von Lastschriften Scheckverkehr Rechtliche Grundlagen des Scheckverkehrs Inhalt der Scheckurkunde Scheckarten Vorlegungsfristen Zahlung mittels Scheck Einzug von Schecks Bankkarten Rechtliche Grundlagen Verwendungsmöglichkeiten Abwicklung von Kartenzahlungen Schadensregelungen Kreditkarten Verwendungsmöglichkeiten Abwicklung einer Kreditkartenzahlung Arten von Kreditkarten

6 Inhaltsverzeichnis Kosten Schadensregelung bei Missbrauch der Kreditkarte Automation des Zahlungsverkehrs SEPA-Zahlungsinstrumente Kapitel: Internationaler Zahlungsverkehr Reisezahlungsmittel Sorten Reiseschecks Grundlagen des internationalen Zahlungsverkehrs Rahmenbedingungen Meldevorschriften nach AWV Identifizierungspflichten nach GwG Nichtdokumentäre Zahlungen Überweisungen Schecks Dokumentäre Zahlungen Risiken im Außenwirtschaftsverkehr Incoterms Dokumente Konnossement Luftfrachtbrief Versicherungsdokumente Handelsrechnung Dokumenteninkasso Begriff Arten des Dokumenteninkassos Beteiligte am Dokumenteninkasso Risiken des Dokumenteninkassos Dokumentenakkreditiv Begriff Arten des Akkreditivs Beteiligte am Akkreditiv Benutzbarkeit von Akkreditiven Dokumentenprüfung Kurssicherung bei Devisengeschäften Preisbildung bei Devisen Geldkurs, Briefkurs, Sichtkurs Devisentermingeschäfte Begriff Preisbildung

7 Inhaltsverzeichnis 7 Geld- und Vermögensanlage 4. Kapitel: Anlagen auf Konten Anlagemöglichkeiten Spareinlagen Vertragsgestaltung Merkmale einer Spareinlage Bedeutung der Sparurkunde Verfügungen über Spareinlagen Verzinsung von Spareinlagen Sondersparformen Anlage vermögenswirksamer Leistungen Anlage auf Sparbriefkonten (Sparbriefe) Kapitel: Anlagen in Wertpapieren Grundlagen Begriff Arten von Wertpapieren Wertrechte Wertpapierhandelsgesetz Anlagemotive Basisrisiken der Wertpapieranlage Schuldverschreibungen Merkmale Begriff Emittenten Verzinsung Laufzeit Rückzahlung Rating Arten von Schuldverschreibungen Öffentliche Anleihen Emittenten öffentlicher Anleihen Merkmale von Bundeswertpapieren Pfandbriefe und andere Bankschuldverschreibungen Industrieobligationen Schuldverschreibungen mit Sonderrechten Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen Andere Schuldverschreibungen mit besonderen Ausstattungsmerkmalen.. 93

8 Inhaltsverzeichnis Ausgabe und Unterbringung Emission Unterbringung am Kapitalmarkt (Platzierung) Handel von Schuldverschreibungen Spezielle Anlagerisiken bei Schuldverschreibungen Aktien Merkmale Begriff Rechte des Aktionärs Aktienarten Ausgabe und Unterbringung von Aktien Ausgabe Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen Wesen des Bezugsrechts Rechnerischer Wert von Bezugsrechten Börsenhandel von Bezugsrechten Unterbringung Handel von Aktien Beurteilung von Aktienanlagen Spezielle Risiken bei Aktienanlagen Verfahren der Aktienanalyse Shareholder- und Stakeholder-Ansatz Aktienindizes Anteile an Investmentfonds Merkmale Begriff Rechte der Anleger bei Investmentfondsanteilen Prinzip der Risikomischung Wichtige Begriffe beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen an Kunden Vorschriften der EU-Investmentrichtlinie Arten von Investmentfonds Offene und geschlossene Fonds Publikumsfonds und Spezialfonds Wertpapierfonds Sonstige Fonds Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) Immobilien-Sondervermögen (offene Immobilienfonds) Hedgefonds Besondere Fondsarten Erwerb und Veräußerung von Investmentfondsanteilen Preisermittlung Spezielle Risiken bei Anlagen in Investmentfondsanteilen Genussscheine Merkmale Ausstattung Risiken Emissionsgründe

9 Inhaltsverzeichnis 6 Wertpapierbörsen Begriff Arten des Börsenhandels Börsenkurse Kursbildung Kursfeststellung Kursfeststellung in der Auktion Kursfeststellung im fortlaufenden Handel Lieferung Lieferzeitpunkt Prozesskette Handel Clearing Abwicklung Wertpapierdienstleistungen der Kreditinstitute Anlageberatung Allgemeine Informationspflichten Kundenkategorisierung Einholung von Kundenangaben Durchführung der Kundenberatung Abwicklung von Kundenaufträgen Annahme von Kundenaufträgen Gültigkeitsdauer von Kundenaufträgen Geschäftsarten bei der Ausführung von Kundenaufträgen Kommissionsgeschäfte Festpreisgeschäfte Abrechnung von Kundenaufträgen Grundlagen Stückzinsen als Besonderheit bei verzinslichen Wertpapieren Eigentumsverschaffung Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Verwahrung Offenes und geschlossenes Depot Verwahrarten im offenen Depot Verwaltung von Wertpapieren Kapitel: Anlagen in Finanzderivaten Grundlagen Kennzeichnung von Finanzderivaten Arten von Finanzderivaten Anlagemotive Risiken der Anlage in Finanzderivaten Futures (Finanztermingeschäfte) Begriff des Finanztermingeschäfts Basiswerte von Futures Grundpositionen und Anlagemotive am Beispiel des Dax-Future Optionen Begriff der Option Rechtsbeziehungen bei Optionen

10 Inhaltsverzeichnis Arten von Optionen Grundpositionen und Anlagemotive bei Optionen Optionsscheine Strukturierte Produkte (Zertifikate) Merkmale Motive für den Erwerb von Zertifikaten Spezielle Risiken von Zertifikaten Handel von Finanzderivaten Kapitel: Anlagen in anderen Finanzprodukten Bausparen Grundidee des Bausparens Der Bausparvertrag Motive für den Abschluss eines Bausparvertrags Verlauf eines Bausparvertrags Staatliche Bausparförderung Kapitallebensversicherung Formen der Lebensversicherung Motive für den Abschluss von Kapitallebensversicherungsverträgen Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrags Besteuerung von Kapitallebensversicherungen Staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge Das System der Altersvorsorgeprodukte Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge ( Riester-Rente ) Kapitel: Besteuerung von Geld- und Vermögensanlagen Grundbegriffe des Einkommensteuerrechts Steuerarten Steuerpflicht Persönliche Steuerpflicht Sachliche Steuerpflicht Erhebungsformen Steuerveranlagung Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge Besteuerung von Erträgen aus Geld- und Vermögensanlagen Einkünfte aus Kapitalvermögen Besteuerung einzelner Erträge Dividenden

11 Inhaltsverzeichnis Zinsen Investmenterträge Mieteinnahmen Werbungskosten auf Einkünfte aus Kapitalvermögen Vermeidung von Steuervorauszahlungen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung Stückzinstopf Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften Begriff der privaten Veräußerungsgeschäfte Erfassung privater Veräußerungsgeschäfte Abgeltungssteuer Kreditgeschäft 9. Kapitel: Privatkredite Allgemeine Grundlagen des Kreditgeschäfts Kreditbegriff Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit Kreditvertrag Abwicklungsschritte bei Kreditgeschäften Einteilung der Kredite Kreditsicherheiten Überblick Bürgschaft Sicherungsabtretung Pfandrecht Sicherungsübereignung Grundpfandrechte Rechtliche Rahmenbedingungen des Kreditgeschäfts Arten der Privatkredite Kontokorrentkredite für Privatkunden Dispositionskredite Geduldete Überziehungskredite Wertpapierkredite Ratenkredite Geeignete Sicherheiten für Privatkredite Mitverpflichtung Bürgschaft Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen Sicherungsübereignung Restschuldversicherung

12 Inhaltsverzeichnis 12 4 Abwicklung von Privatkrediten Kreditfähigkeits- und Kreditwürdigkeitsprüfung bei Privatkrediten Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehen Beendigung des Kreditverhältnisses Kündigung durch den Kreditnehmer Kündigung durch den Kreditgeber Notleidende Privatkredite Maßnahmen zur Verhinderung von Kreditausfällen Gerichtliches Mahnverfahren bei Kreditausfällen Verbraucherinsolvenzverfahren Leasing Kapitel: Firmenkredite Motive für die Aufnahme von Firmenkrediten Kreditarten im Firmenkundengeschäft Kontokorrentkredite Avalkredite Akzeptkredite Investitionskredite Besicherung von Firmenkrediten Bürgschaft Sicherungsübereignung Sicherungsabtretung (Zession) Pfandrecht Grundpfandrechte Kreditabwicklung Vorbereitung der Kreditentscheidung Kreditwürdigkeitsprüfung Ratingverfahren Jahresabschlussanalyse (Bilanzanalyse) Kennzahlen als Mittel der Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditbereitstellung Kreditkosten Kreditrückzahlung Notleidende Firmenkredite Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Kreditgefährdungen Maßnahmen bei gefährdeten Krediten Die Bank im Insolvenzverfahren eines Firmenkunden

13 Inhaltsverzeichnis 11. Kapitel: Baufinanzierungen Besonderheiten des Baufinanzierungsgeschäfts Finanzierungsbedarf Voraussetzungen für die Bereitstellung von Baudarlehen Beleihungswertermittlung Begriff Beleihungswert Sachwertverfahren Ertragswertverfahren Vergleichswertverfahren Besonderheiten der Beleihungswertermittlung bei Pfandbriefbanken Arten der Baufinanzierung Besicherung von Baudarlehen Das Grundbuch als Informationsquelle Bedeutung des Grundbuchs Aufbau und Inhalt des Grundbuchs Abteilung I Abteilung II Abteilung III Rangordnung Eintragungen und Löschungen im Grundbuch Grundpfandrechte Gegenstand von Grundpfandrechten Einteilung der Grundpfandrechte Übertragung und Löschung von Grundpfandrechten Grundpfandrechte als Kreditsicherheiten Abwicklung von Baufinanzierungen Kreditbereitstellung Kreditbesicherung Kosten der Baufinanzierung Kreditrückzahlung/Tilgung Kreditüberwachung Abkürzungsverzeichnis Sachwortverzeichnis

14

15 Kontoführung und Zahlungsverkehr Kapitel: Kontoführung 1 Kontoarten Kreditinstitute führen Konten für Kunden und für andere Kreditinstitute. Konten Konten für Kunden Konten für Banken 1.1 Konten für Kunden Einteilung der Kundenkonten nach der Art der Kunden nach dem Zweck des Kontos nach der Anzahl der Kontoinhaber nach der Berechtigung am Kontoguthaben Konten für Privatkunden Konten für Firmenkunden Einlagenkonten Darlehenskonten Depotkonten Einzelkonten Gemeinschaftskonten Eigenkonten Treuhandkonten Privat- und Firmenkunden Kreditinstitute unterscheiden ihre Kunden in Privat- und in Firmenkunden. Konten für Kunden Privatkunden Firmenkunden Standardkunden Vermögende Privatkunden Unternehmen Freiberufler, Handwerker Öffentliche Stellen Beispiele: Lohn- und Gehaltsempfänger Pensionäre, Rentner Beispiele: Unternehmer leitende Angestellte Beamte (im höheren Dienst) Beispiele: Einzelunternehmungen Offene Handelsgesellschaften Aktiengesellschaften Gesellschaften mit beschränkter Haftung Genossenschaften Partnerschaftsgesellschaften Limited Companies Beispiele: Steuerberater Rechtsanwälte Ärzte Goldschmiede Raumausstatter Bäckereien Beispiele: Gemeinden Behörden Zweckverbände

16 Kontoführung und Zahlungsverkehr 16 Unternehmen im Überblick Unternehmens- Firma Eigenkapital Haftung Geschäftsführung form und Vertretung Einzelunter- Betriebs- und Privat- Betriebs- und Privat- Firmeninhaber nehmung vermögen des vermögen des Firmeninhabers Firmeninhabers Offene Handels- Firma muss die Kapitaleinlagen der Gesellschafter haften Jeder Gesellgesellschaft Bezeichnung Offene Gesellschafter unbeschränkt schafter ist zur (OHG) Handelsgesellschaft unmittelbar und Geschäftsführung oder OHG enthalten. gesamtschuldnerisch und Vertretung berechtigt (Einzelvertretungs- und -geschäftsführungsbefugnis). Kommandit- Firma muss die Kapitaleinlagen der Komplementäre Zur Vertretung gesellschaft (KG) Bezeichnung Komplementäre haften und Geschäfts- Kommandit- Kapitaleinlagen der unbeschränkt führung sind nur gesellschaft oder KG Kommanditisten unmittelbar und die Komplemenenthalten. gesamt- täre berechtigt schuldnerisch (Ausschluss der Kommanditisten Kommanditisten). haften nur mit ihrer Einlage Partnerschafts- Firma muss den Kapitaleinlagen der Partner haften Jeder Partner ist gesellschaft Zusatz Partner- Partner unbeschränkt zur Geschäftsfüh- (Partnerschaft, schaftsgesellschaft unmittelbar und rung und Vertre- Partner) oder Partner tragen. gesamt- tung berechtigt schuldnerisch (Einzelvertre- (Beschränkung der tungs- und Haftung auf einen -geschäftsfühoder mehrere Partner, rungsbefugnis). die die Leistung erbringen, möglich) Aktiengesellschaft Firma muss die Grundkapital von Den Gläubigern Vorstand (Vertre- (AG) Bezeichnung Aktien- mindestens haftet nur das tungs- und gesellschaft oder AG ,00 Euro Gesellschafts- Geschäftsfühenthalten. Rücklagen vermögen. rungsorgan) Europäische Bei Firmensitz in Gezeichnetes Kapital Den Gläubigern Geschäftsführen- Gesellschaft (SE) Deutschland firmiert von mindestens haftet nur das de Direktoren des die SE wie eine ,00 Euro Gesellschafts- Verwaltungsrats deutsche Aktien- Rücklagen vermögen. (monistische Leigesellschaft mit dem tung) oder Mit- Zusatz SE. glieder des Leitungsorgans (dualistische Leitung) Gesellschaft mit Firma muss den Stammkapital Den Gläubigern Geschäftsführer beschränkter Zusatz GmbH (mindestens haftet nur das (Vertretungs- und Haftung haben ,00 Euro; Gesellschafts- Geschäftsfüh- (GmbH) nach Umsetzung der vermögen. rungsorgan) GmbH-Novelle: ,00 Euro) Rücklagen

17 1. Kapitel: Kontoführung Genossenschaft Firma muss den Geschäftsguthaben Vermögen der Vorstand (eg) Zusatz eg tragen. Rücklagen Genossenschaft (Vertretungs- und ggf. Nachschuss- Geschäftsfühpflicht gemäß rungsorgan) Satzung unbeschränkt oder beschränkt auf eine Haftsumme Limited Firma muss den Mindesteigenkapital Gesellschaftskapital Directors Company Zusatz Ltd. tragen ein britischer Penny (= Geschäftsfüh- (in der Praxis mind. rung) ein britisches Pfund) Company Secretary (= Kontaktperson zu britischen Behörden Kontoarten nach dem Zweck der Kontoverbindung Kontoarten nach dem Zweck der Kontoverbindung Kontoart Einlagenkonten Darlehenskonten Depotkonten Zweck des Kontos Geldanlage Sparkonten Termingeldkonten Geldmarktkonten Abwicklung des Zahlungsverkehrs Girokonten als reine Guthabenkonten (nur kreditorische Kontoführung) Kontokorrentkonten (kreditorische und debitorische Kontoführung) Erfassung von Darlehensforderungen Abwicklung von Auszahlungen, Tilgungen und Zinszahlungen von Darlehen sowie Erfassung sonstiger Darlehenskosten An- und Verkauf von Wertpapieren Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

18 Kontoführung und Zahlungsverkehr Kontoarten nach der Anzahl der Kontoinhaber Kontoarten nach der Anzahl der Kontoinhaber Einzelkonto (nur ein Kontoinhaber) Gemeinschaftskonto (mindestens zwei Kontoinhaber) mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto) Jeder Kontoinhaber kann allein über das Kontoguthaben verfügen und bankübliche Überziehungen in Anspruch nehmen. Kreditverträge können nur gemeinschaftlich von allen Kontoinhabern geschlossen werden. Jeder Kontoinhaber haftet gesamtschuldnerisch für Kreditinanspruchnahmen. Das Oder-Konto kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich aufgelöst oder auf einen Kontomitinhaber umgeschrieben werden. Jeder Kontomitinhaber allein kann das Oder- in ein Und-Konto umwandeln. Vollmachten können von jedem Kontoinhaber allein erteilt werden. mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (Und-Konto) Die Kontoinhaber können nur gemeinschaftlich verfügen. Kreditverträge können nur gemeinschaftlich von allen Kontoinhabern geschlossen werden. Die Kontoinhaber haften gemeinschaftlich für Kreditinanspruchnahmen. Das Und-Konto kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich aufgelöst, auf einen Kontomitinhaber umgeschrieben oder in ein Oder-Konto umgewandelt werden. Vollmachten können nur gemeinschaftlich erteilt werden. Die Art des Gemeinschaftskontos hängt von der Entscheidung der Kontoinhaber ab: Ankreuzen der Oder- bzw. Und-Klausel im Kontoeröffnungsantrag Kontoarten nach der Berechtigung am Kontoguthaben Kontoarten nach der wirtschaftlichen Berechtigung am Kontoguthaben Eigenkonten Treuhandkonten Eigenkonten auf den eigenen Namen Eigenkonten auf fremden Namen (Konten zugunsten Dritter) Anderkonten andere offene Treuhandkonten Treuhandkonten für gesetzliche Treuhänder, z. B. Testamentsvollstrecker Treuhandkonten für private Treuhänder, z. B. Mietkautionskonto des Vermieters

19 1. Kapitel: Kontoführung Konten zugunsten Dritter 19 Konten zugunsten Dritter Dritter wird sofort Kontoinhaber Dritter wird erst später Kontoinhaber Einrichtung eines neuen Kontos Umschreibung eines bestehenden Kontos (Kontoumschreibung) Dritter wird Kontoinhaber im Todesfall Dritter wird Kontoinhaber bei Eintritt anderer Gründe Antragsteller richtet das Konto auf den Namen des Dritten neu ein Antragsteller lässt ein bereits bestehendes Konto auf den Namen des Dritten umschreiben. Dritter wird Kontoinhaber bei Tod des bisherigen Kontoinhabers. Dritter wird Kontoinhaber z. B. bei Volljährigkeit oder bei Heirat. Beispiel: Großvater richtet Konto auf den Namen seines Enkelkindes ein. Beispiel: Großvater lässt ein eigenes Konto auf sein Enkelkind umschreiben. Beispiel: Großvater vereinbart, dass nach seinem Tode sein Enkelkind außerhalb des Erbgangs neuer Kontoinhaber werden soll. Beispiel: Großvater vereinbart, dass sein Enkelkind bei Erreichung der Volljährigkeit neuer Kontoinhaber werden soll Anderkonten Arten von Anderkonten Notar-Anderkonten Rechtsanwalts-Anderkonten Treuhänder-Anderkonten Kontoinhaber: Notare Kontoinhaber: Rechtsanwälte Rechtsbeistände Gemeinschaften von Rechtsanwälten (Anwaltssozietäten) Patentanwälte Gemeinschaften von Patentanwälten Kontoführung gemäß Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots Kontoinhaber: Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer Steuerberater Steuerbevollmächtigte Mietkautionskonten Mietkautionskonten als Treuhandkonto Konto auf den Namen des Vermieters Treuhandvermerk auf dem Kautionskonto Pfandkonto Konto auf den Namen des Mieters Verpfändung des Kontoguthabens zugunsten des Vermieters

20 Kontoführung und Zahlungsverkehr 20 Merkmale von Mietkautionskonten 1. Mietkautionskonto als Treuhandkonto Legitimationsprüfung Kontoeinrichtung Verfügungsberechtigung Zinsabschlag Legitimationsprüfung ausschließlich beim Vermieter als Kontoinhaber Das Konto wird auf den Namen des Vermieters eingerichtet, der Kontoinhaber (Treuhänder) und Gläubiger ist. In die Kontobezeichnung wird ein Treuhandvermerk aufgenommen. Auf das Mietkautionskonto zahlt der Vermieter die ihm treuhänderisch überlassene Barkaution seines Mieters ein. Alleinige Verfügungsberechtigung des Vermieters Die Zinsen aus dem Mietkautionskonto stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Mietsicherheit (keine Auszahlung). Die Zinsen sind vom Mieter zu versteuern. Das Konto kann nicht vom Zinsabschlag freigestellt werden. 2. Mietkautionskonto als Pfandkonto Legitimationsprüfung Kontoeinrichtung Verfügungsberechtigung Zinsabschlag Legitimationsprüfung ausschließlich beim Mieter als Kontoinhaber und Gläubiger Das Konto lautet auf den Namen des Mieters, der Kontoinhaber und Gläubiger ist. Es erfolgt eine Verpfändung zugunsten des Vermieters, der auch das Sparbuch erhält. Der Vermieter soll nur bei Pfandreife über das Kautionskonto verfügen. Um den Mieter vor unberechtigten Verfügungen des Vermieters zu schützen, ist vereinbart, dass das Kreditinstitut den Mieter über ein Auszahlungsverlangen des Vermieters informiert und nicht vor Ablauf von vier Wochen Zahlung an den Vermieter leistet. Zinsen aus dem Kautionskonto hat der Mieter zu versteuern. Zinsen können durch einen Freistellungsauftrag des Mieters von der ZASt freigestellt werden Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Treuhandkonto Konto auf den Namen des Verwalters der WEG Treuhandvermerk auf dem Verwalterkonto Gemeinschaftskonto Konto für alle Wohnungseigentümer auf den Namen aller Wohnungseigentümer oder auf den Namen der WEG

21 1. Kapitel: Kontoführung Merkmale von WEG-Konten WEG-Konto als Treuhandkonto Kontoeinrichtung und Kontoführung Legitimationsprüfung Verfügungsberechtigung Zinsabschlag Das Konto wird auf den Namen des Verwalters eingerichtet, der Kontoinhaber ist (Treuhänder). In die Kontobezeichnung wird ein Treuhandvermerk aufgenommen. Über das Treuhandkonto wickelt der Verwalter den Zahlungsverkehr für die WEG ab. Legitimationsprüfung ausschließlich für den Verwalter als Kontoinhaber Für die Benennung des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz ist es ausreichend, wenn der Verwalter einen Wohnungseigentümer mit Namen und Anschrift benennt. Alleinige Verfügungsberechtigung des Verwalters Zinsen stehen den Wohnungseigentümern zu und werden i. d. R. der Instandhaltungsrücklage zugeführt. Das Konto kann nicht von der ZASt freigestellt werden. 2. WEG-Konto als Gemeinschaftskonto Kontoeinrichtung Legitimationsprüfung Verfügungsberechtigung Zinsabschlag Das Konto lautet auf den Namen aller Wohnungseigentümer oder auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft, wobei dennoch alle Wohnungseigentümer Kontoinhaber sind (Die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche ist nicht kontofähig, kann also nicht selbst Inhaber eines Kontos sein.). Kontoinhaber sind alle Wohnungseigentümer (Nachweis durch eine vom Verwalter einzureichende Wohnungseigentümerliste). Legitimationsprüfung nur für den Verwalter und einen Wohnungseigentümer Alleinige Verfügungsberechtigung des Verwalters aufgrund einer ihm erteilten Vollmacht. Zinsen stehen den Wohnungseigentümern zu. Das Konto kann nicht von der ZASt freigestellt werden. 1.2 Konten für Banken Konten, die Banken untereinander führen, sind zumeist Kontokorrentkonten. Sie dienen vor allem der Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Kreditinstituten. Nostrokonto und Lorokonto Kontoinhaber Handelsbank AG Nostro Deutsche Bank AG Forderungen gegenüber Deutsche Bank AG Nostrokonto Kontokorrentverhältnis Kontoauszüge Kontoführer Deutsche Bank Loro Handelsbank AG Lorokonto Verbindlichkeiten gegenüber Handelsbank AG

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