Jahrgang 17 Freitag, den 20. Mai 2016 Nummer 6

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 20. Mai 2016 Nummer 6 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: JUBILÄUM des Schwerstedter Männergesangvereins Der 1866 gegründete Volkschor Harmonie Schwerstedt feiert am 04. Juni seinen 150. Geburtstag mit einem für diese Gemeinde recht großen Fest. Es beginnt um 12:45 Uhr mit einem Festumzug der befreundeten Chöre. Im Anschluss findet ab 13:30 Uhr in der St. Trinitatiskirche nach der Eröffnungsrede unseres Landrats der Gesang seine Zuhörer. Zur musikalischen Gratulation haben sich sagenhafte 20 Chöre aus nah und fern angesagt. Die weiteste Reise haben dabei der Partnerchor MGV Liedtafel Sachsenhausen aus dem Waldecker Land sowie ein Kinder und Jugendensemble aus dem thüringisch/bayerischen Grenzraum. Weitere musikalische Akteure sind zum Umzug der Fanfarenzug Kölleda, desweiteren die Dudelsackspieler Sondershäuser Pipes & Drums sowie als Gastsolistin Chanielle Westphal. Zudem sorgt am Abend ab 20:00 Uhr die Mobildiscothek Tonklang beim Tanz im Festzelt für Stimmung. Andreas von Rothenbarth wird ebenfalls am Abend professionell Märchen erzählen. Der Eintritt ist zu allen Veranstaltungen frei. Die Kinder dürfen den ganzen Tag auf dem neu gestalteten Spielplatz und einer Hüpfburg Sport treiben. Die Erwachsenen können beim Spiel Schwein gehabt ein solches gewinnen. Für Speisen und Getränke sorgt Gastwirt Mario Möller. Kuchen zum Kaffee wird von den sowieso fleißigen Frauen der Sänger gebacken. Personelle Hilfe erhält der Verein an jenem Tag u.a. vom Schwerstedter Carnevalclub. Besonderer Dank für Ihre finanzielle Unterstützung gilt der Sparkassenstiftung Sömmerda, der Firma Scheller aus Tunzenhausen sowie der Gemeinde Schwerstedt. Möge den Gästen an jenem Samstag auch Petrus wohl gesonnen sein. Bis es so weit ist wünschen die Sänger des Zibbelschwerschter Männerchores allen Musik- und Sangesfreunden, sowie allen Lesern eine angenehme Zeit bei bester Gesundheit. Ablaufplan des Sängerfestes am Samstag :00 Uhr Empfang der Chöre 12:45 Uhr Umzug der Sänger(innen)schar durch das Dorf 13:15 Uhr Begrüßung und Eröffnung in der St. Trinitatiskirche 13:30 Uhr Darbietungen der Chöre 15:30 Uhr Pause mit den Sondershäuser Pipes & Drums 16:00 Uhr Fortsetzung des Gesanges 18:00 Uhr Gemeinschaftschor Dona nobis pacem 18:30 Uhr Musikalische Andacht mit Pfarrer Otfried Heinrich 20:00 Uhr Tanzveranstaltung im Festzelt mit der Mobildiskothek Tonklang und dem Märchenerzähler A. von Rothenbarth Für alle Veranstaltungen gilt: Eintritt frei! Wir wünschen allen Gästen viel Spaß und gute Unterhaltung!

2 Straußfurt Nr. 6/2016 Amtlicher Teil Beschlüsse der VG Straußfurt In der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt die 5. Änderungssatzung der Grundsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Es gilt der Text, der der Originalniederschrift vom beigefügt ist. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Nach ordnungsgemäß erfolgter geheimer Wahl wird festgestellt, dass Frau Beatrice Bostelmann mit 9 Stimmen (Herr Paul-Joachim Bauer mit 5 Stimmen, Frau Claudia Heber mit 2 Stimmen) zur Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt worden ist. Wahlergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Wahl teilnehmende Mitglieder: Stimmen für Paul-Joachim Bauer:... 5 Stimmen für Beatrice Bostelmann:... 9 Stimmen für Claudia Heber:... 2 Ungültige Stimmen:... 0 Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Nach ordnungsgemäß erfolgter geheimer Wahl wird festgestellt, dass Herr Olaf Starroske mit 16 Stimmen zum zweiten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt worden ist. Wahlergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Stimmen für Olaf Starroske: Ungültige Stimmen:... 0 Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: 1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt stellt die Jahresrechnung 2013 fest. 2. Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt ,28 EUR. 3. Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt ,28 EUR. 4. Soll-Ergebnis 0,00 EUR. 5. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt stellt die Jahresrechnung 2014 fest. 6. Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt ,15 EUR. 7. Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt ,15 EUR. 8. Soll-Ergebnis 0,00 EUR. 9. Der Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungs-Prüfungsamtes gebilligt. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnungen 2013 und 2014 für den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden für das Jahr Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2016 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnungen 2013 und 2014 für den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden für das Jahr Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Berichtigung der Bekanntmachung gem. 6 Abs. 3 ThürKWG und 8 Abs. 1, 9 ThürKWO zur Auslegung der Wählerverzeichnisse zu den Kommunalwahlen am 05. Juni 2016 In vorgenannter Bekanntmachung (siehe VG-Amtsblatt 4/2016, S. 2, vom 22. April 2016) muss es unter 7., Satz 1, richtig heißen:... am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 19. Juni F. Deutsch Gemeinschaftsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung gemäß 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda Die festgestellten Jahresrechnungen 2013 und 2014 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die

3 Straußfurt Nr. 6/2016 Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Gemeinschaftsvorsitzenden liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die festgestellten Jahresrechnungen 2013 und 2014 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Gemeinschaftsvorsitzenden werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Deutsch Gemeinschaftsvorsitzender * der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa /50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) 14-tägig erstmals wieder ab (Tel.-Nr /51332) Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi bzw. 1.52, Telefon 03634/ oder -111, in Notsituationen 03634/ oder die Polizeiinspektion; Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter erreichbar. Dort sind auch die -Verbindungen hinterlegt. Nichtamtlicher Teil Wichtige Informationen Verwaltungsgemeinschaft: (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Fax-Nr.: ; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, parterre rechts; Sprechzeiten dienstags von Uhr für Kinder und Jugendliche, Uhr für alle Bürger; Landratsamt: ; Polizei Sömmerda: oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft Marzahner Tor mbh, Berlin: in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di Uhr und Don Uhr, Fax-Nr /56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/ ); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel mit den Öffnungszeiten Die. und Do. jeweils Uhr Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr mit der Sprechzeit Di Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ Kto.-Nr oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ Kto.-Nr Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/ oder kundenservice@thueringerenergie.de Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * Stadtwerkeunternehmen ThüWa- Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * AZV Mittlere Unstrut Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ Sprechstunden der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von Uhr bis Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, Bürgermeisterzimmer, Tel.-Nr. (036376) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von Uhr bis Uhr in der Feuerwehr (Neustadt Nr. 97a), Tel.-Nr. (036201) Henschleben dienstags von bis Uhr in Vehra mittwochs von bis Uhr in Henschleben (036376) Riethnordhausen montags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036204) Schwerstedt mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 60323, mobil Straußfurt dienstags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) Werningshausen mittwochs von Uhr bis Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) Wundersleben mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) :30 Uhr Festgottesdienst in der Kirche im Anschluss Vorführung historischer Filme mit kleinem Imbiss :30 Uhr Seniorenkaffee mit der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehren 21:00 Uhr Dorfdisco

4 Straußfurt Nr. 6/ :00 Uhr Kinderfest mit Hüpfburg, Schminken, Karussell u. v. m. 20:00 Uhr Dorfplatz :00 Uhr Historischer Festumzug 13:00 Uhr Sonntagsessen auf dem Festplatz mit Musik und Tanz Ausstellung historisches Landleben Während der Festveranstaltung werden Gemälde vom Hobbymaler Harald Töpfer ausgestellt. Fragen / Anregungen / Wünsche unter 0162/ Herzliche Einladung Im Namen der Vereine und des Organisationsteams laden wir Sie herzlich zu unserer Jahrfeier nach Kutzleben ein. Grundschule Straußfurt Der Förderverein informiert: Am konnte beim diesjährigen Frühjahrsputz der lang geplante Sandkasten eingeweiht werden. Für die anwesenden Kinder war es ein großes Vergnügen Löcher zu graben oder Sandburgen zu bauen. Dieses Projekt konnte aufgrund von vielen Spenden ermöglicht werden. Geldspenden gab es von Fa. MDC Kölleda, Fa. BTS GmbH Nico Schütze, dem Babybasar Straußfurt und Familie Brüheim. Die Plane sponserte Fam. Wendt-Orthopädische Schuhtechnik Wundersleben, Spielzeug spendete Fam. Beyer und die großen Arbeiten (Aushub, Anlieferung Kies und Sand) übernahm Fa. Knauf aus Straußfurt kostenlos bzw. als Spende. Vielen herzlichen Dank. Ein großes Dankeschön an unseren Hausmeister, der den größten Part am Bau des Sandkastens hatte. Zum Schluss war es der persönliche Einsatz von Frau Füllborn und Frau Möller vom Förderverein, der den Bau des Sandkastens überhaupt ermöglichte. Die weiteren angestrebten Projekte werden wie bisher auch aus Spenden ermöglicht. Förderverein Grundschule Straußfurt Frühjahrsputz Dem Aufruf zum Frühjahrsputz sind viele Eltern gefolgt. Dafür ein herzliches Dankeschön. Somit konnte das Gelände und die Gebäude ein wenig auf Fordermann gebracht werden. Bedankt wurde sich mit Würstchen und Getränken. Bis zum Herbstputz... Grundschule Straußfurt Woche des Lesens an der Grundschule im Schlosspark Straußfurt Unsere Schule konzentriert sich auf guten Unterricht, in besonderem Maße auf die Entwicklung der deutschen Sprache und des Leseinteresses. Lesekompetenz nimmt einen sehr wichtigen Platz ein und in unserem Leitbild heißt es: Wir sind stolz auf eine positive Einstellung zur Sprache. Vielfältige Leseaktivitäten fanden daher in der Woche des Lesens ( April 2016) an unserer Schule statt. In den Klassen der Schuleingangsphase drehte sich alles um das Buch Vom Löwen, der nicht schreiben konnte und in den Klassen 3 und 4 um das Buch Die Sockensuchmaschine. Am Freitag war es dann wieder soweit: Zwei Schüler jeder Klasse, die sich in den Klassenlesewettbewerben qualifizierten, trafen sich zum Endausscheid. Auch drei Schüler der 1. Klassen waren unter den Vorlesern und zeigten mit Bravour, wie gut sie lesen und ein Kinderbuch vorstellen können. Eltern und Großeltern der Vorleser waren mit Erwartung als Gäste der Einladung gefolgt. Jeder Schüler präsentierte sein Buch und las eine Stelle daraus vor. Bibi und Tina, Die Häschenschule, Die drei Fragezeichen und viele andere Bücher wurden zum Vorstellen und Vorlesen ausgewählt. In der zweiten Runde bekamen die Schüler der Klassen 2, 3 und 4 einen Überraschungstext und mussten diesen der Jury gut zu Gehör bringen. Der Jury gehörten Frau Geyer, Frau Danke, Frau Rosenblath, Frau Minkmar (Lehrerinnen i. R.), Frau Bauschke (Horterzieherin der GS) sowie Alina und Michelle aus den beiden 4. Klassen an. Sie alle hatten es wieder einmal recht schwer bei der Entscheidung zur Vergabe der Punkte, da die erbrachten Leistungen allesamt hervorragend waren. Allen Jurymitgliedern sagen wir hiermit nochmals vielen Dank für ihre Mitarbeit.

5 Straußfurt Nr. 6/2016 Folgende Superleser gingen letztendlich als die Besten aus dem Wettbewerb: - Klassenstufe 1: Malin Schacke, Kl. 1b - Klassenstufe 2: Jonas Rahn, Kl. 2b - Klassenstufe 3: Jonas Brüheim, Kl. 3b - Klassenstufe 4: Johannes Peche, Kl. 4b Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Freude beim Lesen. Alle Vorleser bekamen Buchpreise, gesponsert vom Schulförderverein und der Firma Meridian Sömmerda. Auch dafür sagen wir herzlichen Dank. Am Donnerstag bekamen wir Besuch von prominenten Vorlesern wie z.b. den Muttis Frau Röhl und Frau Tomm, der Lehrerin i.r. Frau Minkmar und der Studentin Frau Barthelmes. Sie stellten in den Klassen ihre eigenen Lieblingsbücher vor. Auf Promotiontour und bei uns zu Gast war am Freitag zuvor der Goldene Spatz. Auch beim Besuch der Vorschulkinder in der Grundschule drehte sich alles um Bücher und die Kinder der 2. Klasse besuchten die Gemeindebibliothek. R. Rauchmaul Grundschule im Schlosspark Straußfurt Kinder- und Jugendangeln am Parkteich Ort: in Schilfa am Parkteich in Schilfa Parkstraße Schilfa Geplanter Ablauf: 10:00 Uhr Begrüßung 10:15 Uhr - 10:30 Uhr Angelplätze suchen, Angeln aufbauen mit Hilfestellung der erfahrenen Angler 10:30 Uhr Start Jugendangeln 12:00 Uhr Mittagspause 14:00 Uhr Ende Jugendangeln 15:00 Uhr gemeinsame Kaffee- und Kuchenpause 16:00 Uhr Siegerehrung ab 16:15 Uhr Zeit für Spiel, Spaß und Erfahrungsaustausch Da für diesen Termin entsprechende Vorbereitungen zu treffen sind, ist es wichtig, uns rechtzeitig über eure Teilnahme zu informieren. Bitte bis spätestens zum anmelden. Ansprechpartner: Lars Hartung Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Frau Renate Redlich am zum 70. Geburtstag Frau Ruth Noa am zum 80. Geburtstag OT Schilfa in Haßleben Frau Lissi Pelzl am zum 85. Geburtstag Frau Erika Bernhardt am zum 75. Geburtstag Herrn Roland Mildner am zum 75. Geburtstag in Riethnordhausen Herrn Hans-Heinrich Klein am zum 70. Geburtstag Herrn Udo Kornmesser am zum 70. Geburtstag Frau Katharina Hof am zum 75. Geburtstag in Schwerstedt Frau Christine Swoboda am zum 70. Geburtstag in Straußfurt Frau Christel Klöppel am zum 70. Geburtstag in Werningshausen Herrn Hans Zimmer am zum 70. Geburtstag in Wundersleben Frau Renate Arnold am zum 70. Geburtstag

6 Straußfurt Nr. 6/2016 Unseren Ehejubilaren gratulieren in Gangloffsömmern Eheleute Elfriede und Harry Burggraf am zur Diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag) in Haßleben Eheleute Hannelore und Horst Möller am zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) Eheleute Angelika und Bernd Voigt am zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) in Straußfurt Eheleute Heidrun und Lothar Fischer am zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) Uhr Konzert Dresdner Kreuzchor in der Andreaskirche Uhr Konzert mit Slixs und GoodNews auf dem Markt Uhr Taizegebet im Zentrum Taufe Uhr Musikfeuerwerk auf dem Marktplatz Uhr Liturgisches Nachtgebet in der St. Annenkirche Sonntag, 19. Juni Uhr Festgottesdienst in der St. Annenkirche: 500 Jahre St. Annen mit Landesbischöfin Ilse Junkermann, anschließend Imbiss und Fest am Annenkirchplatz Uhr Abschlusskonzert mit den Dresdner Stadtpfeifern. Außerdem finden noch weitere Veranstaltungen und Führungen durch die Lutherstätten statt. Für die genauen Einzelheiten gibt es Anfang Mai einen Flyer geben. Auch ein Programmheft ist gedruckt. Selbstverständlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. Weitere Informationen: Lassen Sie sich alle einladen und kommen Sie nach Eisleben! Es wir für jede und jeden etwas dabei sein! Kreiskirchentag des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda Aus dem Programm Unter diesem Motto findet vom Juni 2016 der Kreiskirchentag des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda in Lutherstadt Eisleben statt. Sie sind alle ganz herzlich eingeladen - es wird ein fröhliches Fest für die ganze Region (und nicht nur für die Kirchenmitglieder!) auf dem Markt und in den Kirchen von Eisleben. Freitag, 17. Juni 2016: Uhr Schülerkirchentag in Mansfeld Lutherstadt Uhr Eröffnung und Programm auf dem Markt in Lutherstadt Eisleben 20:00 Uhr Konzert mit Lift Sonnabend, 18. Juni 2016: ab 9.30 Uhr Begrüßung und Eröffnungsandacht auf dem Markt Uhr Programm auf der Bühne am Markt mit Musik und Theater Uhr Programm für Kinder und Jugendliche um die Andreaskirche mit Karussell und Kletterwand, Wettangeln, Geocaching, Bandworkshop, Bibelmobil Uhr Bibelarbeiten u.a. mit Margot Käßmann an verschiedenen Orten Uhr Mittagsgebete in allen Kirchen und auf dem Marktplatz Uhr Chorkonzert der Regionen in der Andreaskirche Uhr Podiumsdiskussion Was feiern wir 2017? auf dem Marktplatz Uhr Konzert mit KeinChor auf dem Markplatz Uhr Thematische Workshops im Hotel Graf Mansfeld, Rathaus und Zentrum Taufe Uhr Kindermusical Ich bin ein Mansfeldisch Kind in der Andreaskirche Uhr Gospelkonzert mit Salttown Voices auf dem Marktplatz Uhr Festgottesdienst zum Kreiskirchentag: und Du mein Schatz? Uhr Theater mit Kaltstart Busse - Einsatzplan KKT 2016 Samstag, den Orte Hinfahrt - Rückfahrt - nach Eisleben von Eisleben Uhr Uhr Straußfurt 07: Sömmerda 07:50 20:40 Kölleda 08:10 20:20 Heldrungen 08:30 20:00 Artern 08:55 19:35 Allstedt 09:10 19:20 Bayernaumburg 09:20 19:10 Sangerhausen-Markt 08:55 19:35 Eisleben - Markt 09:30 19:00 Amtlicher Teil Wahlleiter der Gemeinde Gangloffsömmern c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Gangloffsömmern von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren

7 Straußfurt Nr. 6/2016 Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Mehrheitswahl statt, weil ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den vorgedruckten Bewerber ankreuzen oder diesen streichen und stattdessen in das untere freie Feld eine andere wählbare Person (Nachname, Vorname, Beruf) eintragen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den F. Deutsch Stellv. Wahlleiter der Gemeinde Gangloffsömmern Beschlüsse des Gemeinderates Gangloffsömmern In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 1 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Nach durchgeführter geheimer Wahl wird festgestellt, dass Herr Tino Deutsch zum Beigeordneten der Gemeinde Gangloffsömmern gewählt worden ist. Wahlergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen für Tino Deutsch:... 5 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: (z. Z EUR) für die Bauplanungskosten der Maßnahme Rappteller. Deren Deckung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: i.h.v ,49 EUR für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Deren Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen unter HHSt:

8 Straußfurt Nr. 6/2016 Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern stimmt dem als Anlage beigefügten Angebot der Agrargenossenschaft Weißensee e.g. vom zur Verlängerung des Landpachtvertrages Nr mit einer Laufzeit bis zum zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung zum Landpachtvertrag zu unterzeichnen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nichtamtlicher Teil Informationen zur Erneuerung des Liegenschaftskatasters Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVerm- Geo) führt auf Anordnung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Ortslage von Gangloffsömmern eine Liegenschaftsneuvermessung durch. Die betroffenen Gebiete (Block 1 und la) sind im beigefügten Kartenausschnitt gekennzeichnet. Mit den örtlichen Arbeiten wurde ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure (ÖbVI, siehe unten) beauftragt. Begründung: In der o.g. Ortslage genügt der Nachweis der Flurstücke im Liegenschaftskataster nicht den Anforderungen an die staatliche Infrastruktur zur räumlichen Landentwicklung und zur Sicherung des Eigentums am Grund und Boden. Zur Verbesserung des Nachweises der Flurstücke und Gebäude im Liegenschaftskataster wird aus diesen Gründen eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt. Hintergrund: Das Liegenschaftskataster in Thüringen entstand in der Regel in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts als Steuerkataster. Auf dem Gebiet des heutigen Freistaates existierten damals aufgrund der Kleinstaaterei 10 verschiedene Katastersysteme mit speziellen Eigenschaften, die tlw. den heutigen Anforderungen nicht entsprechen. Lösungsmöglichkeit: Ein nichtmaßgebender bzw. widersprüchlicher Nachweis der Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster kann erneuert werden, wenn sich die jeweiligen betroffenen Grundstückseigentümer auf einen Grenzverlauf einigen und wenn nach sachverständiger Einschätzung der Vermessungsstelle unter Berücksichtigung der vorliegenden Katasterunterlagen anzunehmen ist, dass dieser der rechtmäßigen Grenze entspricht. Ein Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs ist dabei auszuschließen. Dieser Grenzverlauf wird aufgemessen, in einer Grenzniederschrift dokumentiert sowie in das Liegenschaftskataster übernommen. Daraus folgend werden die Flächen der einzelnen Grundstücke erstmals nach heutigen Genauigkeitsanforderungen ermittelt, was regelmäßig zu einer Änderung der Flächenangabe führt. Erfolgt keine Einigung der Grundstückseigentümer, wird der Grenzverlauf im Liegenschaftskataster grundsätzlich als strittige Grenze bezeichnet. Ergebnis: Für den Nachweis der Liegenschaften in der betroffenen Ortslage entsteht durch die Liegenschaftsneuvermessung ein modernes Liegenschaftskataster, das den heutigen Anforderungen entspricht und maßgeblich zur Sicherung des Eigentums am Grund und Boden beiträgt. Kosten: Die Liegenschaftsneuvermessung erfolgt für die Eigentümer kostenfrei. Werden jedoch auf Antrag eines beteiligten Grundstückseigentümers Grenzpunkte abgemarkt, fällt eine Gebühr von 25,00 Euro je abzumarkendem Grenzpunkt zzgl. der Auslagen für das Abmarkungsmaterial sowie der Umsatzsteuer an. Betreten von Grundstücken: Um die erforderlichen Arbeiten zur Durchführung der Liegenschaftsneuvermessung auszuführen, sind die damit Beauftragten berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen Berechtigten werden gebeten an dem Verfahren mitzuwirken. Auskünfte erteilen: TLVermGeo: Katasterbereich Erfurt Tel: 0361/ Fax: 0361/ poststelle.erfurt@tivermgeo.thueringen.de öbvi: Dipl.-Ing. Norbert Scheer Tel: 03677/ Fax: 03677/ info@oebvi-scheer.de Rechtsgrundlagen: - Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (Thür- VermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBL. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung, - Verordnung zur Durchführung des Thüringer Vermessungsund Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoGDVO) vom 29. Juli 2010 (GVBL. S. 262) in der jeweils geltenden Fassung sowie - Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster (ThürW-Lika) vom in der jeweils geltenden Fassung Stand vom Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite

9 Straußfurt Nr. 6/2016 Amtlicher Teil Wahlleiterin der Gemeinde Haßleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Haßleben von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Verhältniswahl statt, weil drei Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben.

10 Straußfurt Nr. 6/2016 Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Drews Wahlleiterin der Gemeinde Haßleben Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen ist der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Straußfurt, den Wandsleb Bürgermeisterin Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2016 zur Kenntnis genommen und genehmigt. III. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Wandsleb Bürgermeisterin 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 420 v.h. und für 2. Gewerbesteuern 400 v.h. Bekanntmachung In Umsetzung der Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom zur 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 ff., wird folgendes bekannt gemacht: 1. Die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Haßleben für die Jahre 2013 ff. wurde am im Gemeinderat beschlossen und folgend der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Diese erging mit Schreiben vom Die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Haßleben für die Jahre 2013 ff. liegt ab sofort bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes entsprechend 53a der Thüringer Kommunalordnung bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Kämmerer, Zi.-Nr. 13, zu den Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von Uhr und von Uhr (dienstags bis Uhr) zu jedermanns Einsicht aus. Straußfurt, den Wandsleb Bürgermeisterin

11 Straußfurt Nr. 6/2016 Bekanntmachung der Gemeinde Haßleben Jagdgenossenschaft Haßleben -Jagdvorstand- Festsetzung der Grundsteuer A für Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 320 v.h. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer A wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Haßleben über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Haßleben, den Wandsleb Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil Selig der Mensch, der gütig ist und gerne hilft. Er ist ein Licht in der Finsternis. Herzliche Einladung zum Jubiläumsfest 25 Jahre des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Der Förderverein der Diakoniestation St. Elisabeth e. V. lädt alle Mitglieder und Senioren zum Jubiläumsfest am Sonnabend, den 18. Juni 2016, um Uhr in der Gaststätte Geratal in Gebesee Theo-Neubauer-Straße Nr. 9 recht herzlich ein. Die Feier beginnt um Uhr in der Gaststätte Geratal in Gebesee. In gemütlicher Runde werden wir Kaffee und Kuchen genießen. Umrahmt wird die Feier durch einen Chor sowie dem Alleinunterhalter Herrn Kaufmann. Interessenten melden sich bitte bis zum 17. Mai 2016 bei ihren Ortsvorsitzenden des Ortes bzw. die Senioren aus Haßleben bei Frau Voigt, zwecks Bustransfer. K. Zimmer Vors. des Dachverbandes Protokoll zur Jagdversammlung am über die Wahl des Jagdvorstandes zum für die nächsten 5 Jahre TOP 1 Vorbereitung der Versammlung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Klärung der Eigentumsverhältnisse anhand des Jagdkatasters - Ausgabe von Stimmzettel - Anwesend: 9 Stimmen / 333,77ha TOP 2 / 3 Begrüßung durch den Jagdvorsteher / Bericht des Vorstandes TOP 4 Kassenbericht TOP 5 Bericht der Kassenprüfer TOP 6 Beschluss 1 über die Verwendung des Reinertrages des Pachtzinses Die Genossenschaftsversammlung folgt der Empfehlung des Kassenführers, dass die Auszahlung einer Auskehr für das Geschäftsjahr 2015/2016 ausgesetzt wird. Begründung: Infolge überproportionaler Ausgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr entsteht ein Verlust in der Jagdkasse von 491,66 Euro. Die Kosten können nur aus der Rücklage beglichen werden. Auswertung der Abstimmung: einstimmig alle Ja Stimmen / keine Gegenstimme TOP 7 Beschluss 2 zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers einstimmig alle Ja Stimmen / keine Gegenstimme TOP 8 Beschluss 3 zur Bestätigung des neuen Wahlvorstandes einstimmig alle Ja Stimmen / keine Gegenstimme Die Jagdgenossenschaft wird für die nächsten 5 Jahre vertreten durch Norbert Eberhardt - Jagdvorsteher Mathias Bohn - Stellvertreter Helmut Schüler - Schrift- und Kassenführer Kuno Rollberg - Beisitzer Bärbel Bohn - Revisor TOP 9 / 10 Verschiedenes / Diskussion / Schlusswort Haßleben, den Der Jagdvorsteher Amtlicher Teil Wahlleiterin der Gemeinde Henschleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Henschleben von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen.

12 Straußfurt Nr. 6/2016 Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Verhältniswahl statt, weil zwei Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Pusch Wahlleiterin der Gemeinde Henschleben Amtlicher Teil Wahlleiterin der Gemeinde Riethnordhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Riethnordhausen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Mehrheitswahl statt, weil ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den vorgedruckten Bewerber ankreuzen oder diesen streichen und stattdessen in das untere freie Feld eine andere wählbare Person (Nachname, Vorname, Beruf) eintragen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.

13 Straußfurt Nr. 6/2016 Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Voigt Wahlleiterin der Gemeinde Riethnordhausen Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Auftrag zur Vergabe der Bauleistungen betreffs Eingangstür Bäckerei wird erteilt an die Firma Oswald s Handwerkerservice in Riethnordhausen, Badergasse 70a, zu dem Angebotspreis in Höhe von 3.718,65 EUR. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h.

14 Straußfurt Nr. 6/ Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640, 7500 und 8101, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen ist der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Riethnordhausen, den Hieber Bürgermeister Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2016, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, sowie den Haushaltsplan 2016 gewürdigt. Rechtsaufsichtliche Bedenken wurden nicht erhoben. Einer vorzeitigen Bekanntmachung im Sinne des 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde ausdrücklich zugestimmt. III. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Hieber Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Riethnordhausen Festsetzung der Grundsteuer für Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 v.h. und der Grundsteuer B auf 390 v.h. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach Ersatzbemessungsgrundlage gemäß 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Riethnordhausen über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Riethnordhausen, den Hieber Bürgermeister Ausschreibung der Gemeinde Riethnordhausen Bei der Gemeinde Riethnordhausen ist ab befristet bis folgende Stelle in der Kindertagesstätte Riethnordhausen zu besetzen: 1 Erzieher/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von vorerst 20 Stunden, ab November 2016 mit 40 Wochenstunden Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Erforderlich ist der Nachweis des Abschlusses als anerkannte/r Erzieher/in. Desweiteren werden auch Abschlüsse als Diplompädagogen, Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen Befähigungen zur Arbeit in Kindereinrichtungen, oder Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger anerkannt. Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten entsprechend der Betreuungsnotwendigkeiten wird vorausgesetzt. Geboten werden die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich der Entlohnung nach TVÖD/ VKA Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Die üblichen Bewerbungen sind zu richten an: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personal Kennwort Erzieher/in Riethnordhausen Bahnhofstraße Straußfurt Hieber, Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeinderatssitzung April 2016 Die Gemeinderatssitzung im April war von großem öffentlichem Interesse. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Erläuterungen zum Bau der Abwasserleitung in der Erfurter Straße. So waren knapp 30 Anwohner erschienen, um den Aussagen von Maik Weise, Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser des Zweckverbandes Finne zuzuhören. Bürgermeis-

15 Straußfurt Nr. 6/2016 ter Jürgen Hieber hatte die Sitzung in den Rentnerklub verlegt, um allen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen. Der Beginn der Arbeiten hängt von einem Fördermittelbescheid des Landes ab, erläuterte Maik Weise. Sobald der vorliege, werden die Baumaßnahmen ausgeschrieben. Er rechne mit dem Beginn der Arbeiten Ende Juli/Anfang August, so Weise. Vorgesehen ist, dass ein Sammler in die Straße verlegt wird, an den dann die Hauskläranlagen angeschlossen werden. Es wird noch einmal eine Einwohnerversammlung stattfinden, auf der die Baumaßnahmen im Detail vorgestellt werden, hieß es. Jedes Grundstück wird aufgesucht, und dabei werden die Maßnahmen abgestimmt, versprach Weise. Die Bauzeit soll sich insgesamt über drei bis vier Monate hinziehen. Vergeben wurde durch den Rat der Einbau einer neuen Tür für den Bereich des Bäcker- und Blumenladens an die Firma Oswald aus Riethnordhausen. Sie hatte mit 3700 Euro das beste Angebot abgegeben. Im Erläuterungsbericht zum Rechnungsjahr 2015 wurde ein ausgeglichener Verwaltungs- und Vermögenhaushalt festgestellt. Die Gemeinde hat keine Schulden am Kreditmarkt. Der Bericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen. H. Johr Der Fuchs auf dem Dorfplatz Am 22. April war es endlich soweit. Der vom Bildhauer Christian Paschold aus Tiefthal gestaltete Bronzefuchs wurde im Beisein von rund 250 Einwohnern feierlich enthüllt. Bürgermeister Jürgen Hieber erinnerte zu dem Anlass daran, dass an dem jetzt neugestaltetem Platz bis Jahresbeginn 2015 die historische Schenke stand, in der Generationen von Riethnordhäuser fröhliche Stunden verlebten Weil das Haus mit den Jahren baufällig wurde, musste es abgerissen werden. Irgendwann entstand die Idee, auf dem Platz das heimliche Wappentier von Nurzen aufzustellen, sagte Hieber. Ich hoffe, dass wir uns viele Jahre über den Bergfuchs freuen können, sagte er. H. Johr Jolin Schönbach durfte die Abdeckung von der Bronze ziehen. (Foto: A. Johr) Wahl im Gartenverein Das Interesse an der Ratssitzung war groß, der Sitzungsraum im Rentnertreff bis auf den letzten Platz gefüllt. (Foto: H. Johr) Mitgliederversammlung bei Concordia Mitte April folgten die Mitglieder des Sportvereins Concordia der Einladung des Vorstandes zur Mitgliederversammlung. Präsident Nils Pfeifer lobte Ordnung und Sauberkeit im Sportlerheim. Immerhin wird es besonders an den Wochenenden mit bis zu vier Spielen intensiv genutzt. Kritisch mahnte er die Beteiligung an Arbeitseinsätzen auf dem Sportplatzgelände an. Es kommen immer die gleichen Personen, sagte er. Der Präsident stellte der Versammlung das Projekt für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus mit Kiosk, Toiletten und Lagerräumen vor. Er bat gleichzeitig um Ideen, wie der Kiosk später bewirtschaftet werden könnte. Ringo Kraft gab eine Übersicht über den Mannschaftsbetrieb im Fußballbereich. Insgesamt sind neun Teams aktiv. Die 1. Männermannschaft spielt ohne Trainer, da Volker Wäldchen und Co-Trainer Ralph Bethge zur Hälfte der Saison das Handtuch geworfen haben, sagte Kraft ohne auf Details einzugehen. Für die nächste Saison fehlen dem Verein Trainer und Schiedsrichter. Informiert wurde über eine Anfrage aus Haßleben zur Bildung einer Spielergemeinschaft im Männerbereich. Die Diskussion dazu war nicht besonders positiv. Es soll noch eine weitere Meinungsfindung geben, kündigte Ringo Kraft an. Die Jubiläumsfeier zum 90jährigen Bestehen des Sportvereins findet vom 23. bis 26. Juni statt. Für den Verkauf von Fan-Artikeln sind Vorschläge der Mitglieder gefragt, um nicht am Bedarf vorbeizuplanen. Vorbereitet werden für die vier Tage ein Turnier der vier Dorfteile, ein Frühschoppen der Ehemaligen, ein Männerturnier, eine Festveranstaltung in Dorfgemeinschaftshaus und öffentlicher Tanz. Die Neuwahl des Vorstandes wird am 27. August stattfinden. H. Johr Die Mitglieder der Kleingartenanlage Frohes Schaffen haben Anfang April einen neuen Vorstand gewählt. Neuer Vorsitzender ist Uwe Schulz, Stellvertreter wurde Peter Voß. Schatzmeister wurde Michael Teuke, Fachberater Albert Hirte, Schriftführer Sylvio Rau. Verantwortlich für den Bereich Elektro und Bau sind Axel Hofmann und Oliver Seeber. Innerhalb der Anlage gab es Auseinandersetzungen mit der Verpächterin des Landes, auf dem in der Vergangenheit ein gemeinschaftlicher Parkplatz angelegt wurde. Nach dem Willen der Verpächterin muss der Parkplatz jetzt zurückgebaut werden. Die Pacht je Quadratmeter wurde auf sieben Cent festgelegt. Die Anlage wurde vor 52 Jahren angelegt. Es bestehen 96 Gärten, die ein Standartmaß von 400 Quadratmetern haben. H. Johr Müllsammlung der Feuerwehr Am 30. April beteiligten sich rund 30 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an einer Müllsammlung in der Flur rund um Riethnordhausen. Kinder, Frauen und Männer beteiligten sich an der Flurfege (Foto; K. Kosbab)

16 Straußfurt Nr. 6/2016 Während der dreistündigen Aktion wurden rund 400 Kilogramm Unrat zusammengetragen. Darunter viele Autoreifen, ein Spiegelschrank und diverse Möbelteile. Sogar ein Ziegenkopf mit Hörnern wurde in der Natur entsorgt, berichtete der Vizechef des Feuerwehrvereins, Wolfgang Schönbach. H. Johr Babyboom in Nurzen In Riethnordhausen wurden im letzten halben Jahr zehn Babys geboren. Das sind einem Zeitraum von sechs Monaten soviel wie seit rund 20 Jahren nicht mehr. Bürgermeister Jürgen Hieber und Ortschronist Henning Johr warteten mit der Übergabe des Bergfuchses, dem Maskottchen des Dorfes, und den Fotos bis Anfang Mai, um bei Sonnenschein und Blütenpracht schöne Motive zu bekommen. Aus Platzgründen wird die Veröffentlichung der anderen fünf Fotos auf die Ausgabe des Gemeindeanzeigers von Juni verschoben. Florian Pickrodt, geboren am mit einer Größe von 50 Zentimetern und einem Gewicht von 3180 Gramm, mit Mama Katrin Pickrodt und Papa Dr. Andreas Bode. Frieda Bornemann, geboren am mit einer Größe von 48 Zentimetern und einem Gewicht von 2990 Gramm, mit Mama Stefanie Bornemann und Papa Patrick Hahn. Oliver Voigt, geboren am mit einer Größe von 50 Zentimetern und einem Gewicht von 3370 Gramm, mit Mama Rebecca Metz und Papa Patrick Voigt. Amtlicher Teil Emilio Dreer, geboren am mit einer Größe von 44 Zentimetern und einem Gewicht von 2070 Gramm, mit Mama Franziska Dreer und Papa Fabrice Spangenberg. Annea Venus, geboren am mit einer Größe von 49 Zentimetern und einem Gewicht von 3420 Gramm, mit Mutter Angelina Gassmann und Vater David Venus. Wahlleiterin der Gemeinde Schwerstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Schwerstedt von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

17 Straußfurt Nr. 6/ Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Verhältniswahl statt, weil zwei Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Schacke Wahlleiterin der Gemeinde Schwerstedt Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit Sitz in Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 04 vom 19. April 2016 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Einladung zur 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza am Montag, dem 25. April 2016 Bekanntgabe von Beschlüssen des Verbands- und Werksausschusses des Trinkwasser-Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom 22. März 2016 Nichtamtlicher Teil: - Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit Sitz in Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 05 vom 29. April 2016 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Einladung zur 3. Sitzung des Verbraucherbeirates des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 Bekanntgabe der Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom Nichtamtlicher Teil: - Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut mit Sitz in Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 04 vom 03. Mai 2016 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Einladung zur 3. Sitzung des Verbraucherbeirates des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 Bekanntgabe von Beschlüssen des Verbands- und Werksausschusses des Abwasser-Zweckverbandes Mittlere Unstrut vom 22. März 2016 Nichtamtlicher Teil: - Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13

18 Straußfurt Nr. 6/2016 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters in der Straße des Friedens wird beschlossen. Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 Bau BG, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 (4) BauGB abgesehen. 2. Ein städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen, in dem zu regeln ist, dass alle mit der vorgesehenen Maßnahme verbundenen Kosten (Vorbereitung, Planung, Ausführung, Ausgleich) durch den Investor zu tragen sind. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in 2016 unter HHSt: i.h.v ,91 EUR für die zu zahlende Straßenoberflächenentwässerungsgebühr. Die Deckung soll aus Mehreinnahmen bzw. Mitteleinsparungen erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben in 2016 unter HHSt: aus dem zu zahlenden Mutterschaftsgeld. Die Deckung ergibt sich durch entsprechende Mehreinnahmen unter HHSt: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Straußfurt. Es gilt der Text, der der Originalniederschrift beigefügt ist. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Geschäftsordnung der Gemeinde Straußfurt. Es gilt der Text, der der Originalniederschrift beigefügt ist. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Dem Kauf von 31 Stck. Überjacken, 31 Stck. Rückenschildern und 28 Stck. Überhosen zu dem Angebotspreis von brutto ,30 EUR der Fa. Brandschutztechnik Müller, Gewerbestraße 1, Günthersleben-Wechmar, wird zugestimmt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Stellungnahme der Gemeinde Straußfurt zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projektnummer: B4-G30-TH-T4-TH-Ortsumfahrung Straußfurt, wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf eines Grundstückes in der- Gemarkung Straußfurt, gemäß beiliegendem Lageplan, zu. Die entstehenden Vermessungs-, Notar- und Grundbuchamtskosten und ggf. weitere Kosten sind durch den Erwerber zu tragen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

19 Straußfurt Nr. 6/2016 Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Straußfurt folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr /2014 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 402 v.h. 2. Gewerbesteuern 440 v.h. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Straußfurt, den Starroske Bürgermeister Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2016, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwal- tungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Starroske Bürgermeister Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat unter der Beschluss-Nr /2016 am bei 9 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates mit 9 Ja-Stimmen folgendes beschlossen: 1. den Aufstellungsbeschluss auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters in der Straße des Friedens. Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 Bau BG, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 (4) BauGB abgesehen. 2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Begründung: 1. Das Unternehmen Netto beabsichtigt in Straußfurt in der Straße des Friedens einen Discounter zu errichten und zu betreiben. Das Grundstück der ehemaligen Zuckerfabrik wurde beräumt und stellt derzeit eine Unterbrechung in der zusammenhängenden Bebauung dar und würde mit dem neuen Markt diese Lücke schließen. Des Weiteren sehen wir eine Ergänzung zum vorhanden EDEKA-Vollsortimenter, da sowohl der kleine EDEKA- wie auch der REWE-Markt nicht mehr betrieben werden und somit eine Marktdominanz des Vollsortimenters entstanden ist. Wir sehen hier sowohl einen städtebaulichen und auch einen wirtschaftlichen Ausgleich der momentanen Verschiebungen bzw. Ungleichgewichte. So kann auch von einer preisgerechten Nahversorgung ausgegangen werden. 2. Die Gemeinde schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab. Im städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass alle mit der vorgesehenen Maßnahme verbundenen Kosten (Vorbereitung, Planung, Ausführung, Ausgleich) Herr Detlef Mispelbaum übernimmt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Investor, die Maßnahme zeitnah zu realisieren. Straußfurt, den Starroske Bürgermeister Bekanntmachung Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda gemäß 22 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Allianz Thüringer Becken wurde am rechtsaufsichtlich durch das Landratsamt Sömmerda als untere stattliche Verwaltungsbehörde - Kommunalaufsicht genehmigt. Im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nummer 14/2016 vom 13. April 2016, Seite 7-12 wurde die Satzung des Zweckverbandes Allianz Thüringer Becken öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung des Zweckverbandes Allianz Thüringer Becken ist damit am in Kraft getreten. Straußfurt, den gez. Starroske Bürgermeister

20 Straußfurt Nr. 6/2016 Nichtamtlicher Teil 08. Mai, Bürgermeister und Heimatverein gedenken des Ende des 2. Weltkrieges Am Sonntag, den 08. Mai, trafen sich unser Bürgermeister, Olaf Starroske, und der Vorstand des Heimatvereins Straußfurt am Denkmal der Opfer des 2. Weltkrieges, um gemeinsam dieses Tages zu gedenken. In ihrer kurzen Rede erinnerte Heike Schulze an die Bedeutung dieses Tages, an das Leid und die Opfer von Willkür, Terror, Krieg und Verfolgung. Sie betonte dabei, dass auch 71 Jahre nach Ende dieses verheerenden Krieges überall in der Welt noch Krieg und Leid existieren. Olaf Starroske bekräftigte in seinen Ausführungen, dass man nicht nur einzig und allein der Vergangenheit gedenken sollte. Man muss sich auch bewusst machen, so betonte er, dass die Gefahr eines Krieges, auch für Europa, seit langem nicht mehr so hoch war, wie sie derzeitig ist, und das man, auch als Einzelperson, alles menschenmögliche unternehmen muss, um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Im Anschluss legten der Bürgermeister einen Strauß der Gemeinde und Simone Geier ein Blumengesteck des Heimatvereins am Gedenkstein der Opfer des Krieges nieder. Der Vorstand des Heimatvereins Straußfurt Kreisligapokal 2016 Sömmerda, Weimarer Land, Weimar Stadt Für den diesjährigen Kreisligapokal hatten nur drei Mannschaften gemeldet, so dass nur eine Endrunde ausgetragen werden musste. Leider zog zwei Tage vor dem Spieltermin SSV Vimaria 91 Weimar VII wegen Besetzungsproblemen noch zurück. Damit war nur ein Spiel um den Titel notwendig. Die TSG Apolda hatte die Ausrichtung der Endrunde übernommen. Dafür gilt insbesondere Klaus-Peter Krug der Dank, der Organisation und Durchführung problemlos meisterte. Die Auslosung vor Ort ergab die Ansetzung TSG Apolda IV gegen SV Grün-Weiß Straußfurt. Schon in der Kreisliga beherrschten beide Teams das Feld und die Entscheidung fiel erst in der Schlussrunde zu Gunsten der Apoldaer. Auch im Kreisligaschnellschachturnier konnten sich die Apoldaer durchsetzen. Im Pokal gelang nun den Straußfurtern der Sieg. TSG Apolda IV - SV Grün-Weiß Straußfurt 1:3 Legner, Hannes - Läer, Wolfgang 0:1 Henzgen, Pascal - Skopp, Jonathan 0:1 Hilser, Pascal - Lein, Eckhard 0:1 Burckhardt, Jonas - Rebling, Christian 1:0 Dem SV Grün-Weiß Straußfurt herzlichen Glückwunsch zum ersten Gewinn des Kreisligapokals. Der Wonnemonat kommt Die Sonne steigt höher. Die Natur erwacht. Es liegt was in der Luft. Wunderbar, wenn der Wonnemonat endlich kommt. Nachdem wir eine Ewigkeit auf den Frühling warten mussten, genießen wir nun die angenehmen Temperaturen in vollen Zügen. Keinen Monat finden wir so schön wie den Mai, der einst mit gutem Grund nach Jupiter maius benannt wurde, dem Gott, der es wachsen lässt. Viele Frühlingsfeste gibt es. Drei sind hohe christliche Feiertage: Himmelfahrt, Pfingsten und in katholischen Regionen Fronleichnam. Alle sind getragen von Frühlingsfreude. Alles kaum vorstellbar ohne frisches Grün, bunte Blumen. Nun kann man im Hölzchen schauen, was wächst, was blüht. Himmelfahrt, der heimliche Vatertag. Da ziehen die Männer und Burschen mit ihren Spazierstöcken, den Rucksack auf dem Rücken hinaus ins Grüne. Diese Herrenpartien haben ihre Grundlage vermutlich in dem kultischen Flurgang, den die Bauern früher unternommen haben, um Segen und Schutz für die Felder und deren Saat zu erbitten. Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag nach Ostern gefeiert. Zum Feiertag wurde dieser Tag in Deutschland 1936, in der DDR war es jedoch ab 1967 kein Feiertag mehr. Inzwischen ist der Tag für viele ein Familienwandertag geworden, an dem nicht nur die Männer in der Natur unterwegs sind. Frauen und Kinder gehören heute häufig dazu. Obwohl wir in diesem Jahr genug mit Kälte zu tun hatten, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ein Kälteeinbruch im Mai durchaus möglich ist. Die letzten Tage des Winterhalbjahres, an denen

21 Straußfurt Nr. 6/2016 Frost auftreten kann, sind die Eisheiligen. Sie enden am 15. Mai und heißen Mamertus, Pankratius, Servatius, Bonifatius und Sophie. Die nach Bischöfen und Märtyrern genannten Tage, beruhen auf jahrhundertealten Wetterbeobachtungen. Dazu heißt es: Vor Nachtfrost du nie sicher bist, bis Sophie vorüber ist. Doch gibt es diese Kältewellen nicht in jedem Jahr. Ausgestanden ist die Gefahr von ungemütlicher Kälte damit noch nicht, denn es gibt ja noch die Schafskälte im Juni. Aus der Chronik: 1783: Am 8. Juni fiel starker Schnee, der die Bäume und alles nieder drückte. 1873: Im Mai wurden die neuen Kirchengesetze gegeben, nach denen die Gemeinde selbst die Kirchenräte und Gemeindevertreter zu wählen haben. 1883: Im Mai und Juni wechselten Wärme und Regen häufig miteiander ab. 1893: Anfang Mai scharfer Ostwind,am 7. Schnee. 1903: Am 1. Mai starkes Gewitter mit viel Regen. Danach so kalt, dass die Stuben geheizt werden mussten. 1913: Der Mai brachte einige schwere Gewitter. Lothar Dillenberger Aus der Feuerwehr und dem Feuerwehrverein Straußfurt Bei strahlendem Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen ging es am Samstag, den auf zum Osterfeuer nach Straußfurt. Wie in jedem Jahr war für Essen und Trinken ausreichend gesorgt. Bei einer Bratwurst oder einem Brätel genossen wieder viele Besuche aus nah und fern die schöne Tradition des Osterfeuers. Am fand in der Feuerwehr Straußfurt die alljährliche Jahreshauptversammlung zusammen mit dem Feuerwehrverein Straußfurt statt. Zu diesem Anlass traffen sich Feuerwehrleute, Vereinsmitglieder und Sponsoren um das vergangene Jahr 2015 Revue passieren zu lassen. Die Eröffnung der Versammlung übernahm in diesem Jahr nicht der Ortsbrandmeister sondern die Jugendfeuerwehr. Mit einem extra einstudierten Lied über die Jugendfeuerwehr Straußfurt wurde dies zu einem gelungen Auftakt. An dieser Stelle ein Dank an alle Kinder der Jugendfeuer für ihre tolle Leistung. Im Anschluss an die musikalische Eröffnung gab der Ortsbrandmeister Michael Pusch einen Rückblick auf das Jahr So berichtete er davon, dass die Feuerwehr Straußfurt im Jahr 2015 zu 7 Brandeinsätzen und 16 Hilfeleistungseinsätzen ausgerückt ist. Personell ist die Feuerwehr mit 39 aktiven Mitgliedern, 19 Jugendfeuerwehrmitgliedern und 5 Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung gut ausgerüstet. Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Ehrung zweier Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung. So wurden Lutz Hoffmann und Gerhard Keiling für 50 und 60 Jahre Feuerwehrdienst vom Kreisbrandinspektor Herrn Klube ausgezeichnet. Die Feuerwehr Straußfurt und der Feuerwehrverein Straußfurt bedankt sich bei den Kameraden, Vereinsmitglieder, Unterstützern und Sponsoren und wünscht allen auch im Jahr 2016 eine gute Zusammenarbeit Jahre Kleintierzuchtverein Straußfurt Unser Verein wurde 1941 als Kaninchenzuchtverein gegründet und hat sich im Laufe der Jahre zu einem Kleintierzuchtverein mit den Sparten Kaninchen- und Geflügelzucht entwickelt. Aus der Sparte Geflügelzucht entstand unser jetziger Rassegeflügelzuchtverein. Acht Vorsitzende leiteten den Verein in den 75 Jahren seines Bestehens. Immer ging es um die Zucht reinrassiger Tiere. Diese wurden auf Ausstellungen präsentiert und konnten hohe und höchste Preise erzielen. Die Mitgliederzahl unseres Vereins schwankte zwischen über 30 und heute 14 aktiven Mitgliedern. Zur Verstärkung unseres Vereins suchen wir junge Züchter und hoffen durch unser jährliches Hähnekrähen auf uns aufmerksam zu machen. Am 1. Mai war es auch in diesem Jahr wieder so weit. Bei strahlendem Sonnenschein krähten unsere Hähne um die Wette. Wir konnten Zuchtfreunde aus Werningshausen, Sprötau, Ottenhausen und Schwerstedt begrüßen. 37 Hähne stellten sich der Konkurrenz und ließen weithin hörbar ihre Krährufe erschallen. Ab 9.00 Uhr wurde gezählt und nach einer Stunde standen die Sieger fest. Unser Landrat Herr Henning, der Kreisvorsitzende der Rassegeflügelzucht Zuchtfreund Limpert und unser Bürgermeister Herr Starroske nahmen an der Preisverleihung teil. Sieger bei den Zwerghähnen wurden: 1. Mario Sorbe 2. Ralf Sparenberg 3. Wolfgang Eckert Bei den großen Rassen gingen die Preise an: 1. Horst Kuhnert 2. Maik Engel 3. Heinz Lein Im Anschluss daran sprachen sie dem Vorsitzenden, Zuchtfreund Bauer Glückwünsche zu 75 Jahren Vereinsleben der

22 Straußfurt Nr. 6/2016 Kleintierzüchter in Straußfurt aus und überreichten Spenden und Urkunden. Der Vorsitzende Diethard Bauer erhielt vom Kreisvorsitzenden der Rassegeflügelzüchter noch die Ehrennadel des Kreisverbandes der Rassegeflügelzüchter. Ach die Teilnehmer am Malwettbewerb erhielten einen kleinen Pokal. Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei allen Gästen, Helfern, Sponsoren und Zuschauern bedanken. Erika Bauer Amtlicher Teil Wahlleiterin der Gemeinde Werningshausen c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Werningshausen von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Verhältniswahl statt, weil zwei Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Rost Wahlleiterin der Gemeinde Werningshausen Kinderfest Geplanter Ablauf: Nichtamtlicher Teil Liebe Einwohner von Werningshausen, am 03. und 04. Juni 2016 führen wir unser alljährliches Kinderfest durch. Freitag, d Uhr Entenrennen auf der Gramme Alle Kinder bekommen eine Bratwurst und Getränk bei Familie Böhnke Uhr Uhr Spielmobil auf dem Dorfplatz Uhr Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer, verantw. FFW Werningshausen Sonnabend, d Uhr Eröffnung mit Programm des Kindergartens Uhr Sport und Spiele durch die Vereine Kinderschminken Für die musikalische Unterhaltung sorgt Harry. Für Speisen und Getränke sorgt unsere Gaststätte Violet- Bierstübchen. Über vielen Zuspruch freuen sich die Bürgermeisterin und die fleißigen Helfer. Ihre Bürgermeisterin Hannelore Rost

23 Straußfurt Nr. 6/2016 Selig der Mensch, der gütig ist und gerne hilft. Er ist ein Licht in der Finsternis. Herzliche Einladung zum Jubiläumsfest 25 Jahre des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Der Förderverein der Diakoniestation St. Elisabeth e. V. lädt alle Mitglieder und Senioren zum Jubiläumsfest am Sonnabend, den 18. Juni 2016, um Uhr in der Gaststätte Geratal in Gebesee Theo-Neubauer-Straße Nr. 9 recht herzlich ein. Die Feier beginnt um Uhr in der Gaststätte Geratal in Gebesee. In gemütlicher Runde werden wir Kaffee und Kuchen genießen. Umrahmt wird die Feier durch einen Chor sowie dem Alleinunterhalter Herrn Kaufmann. Interessenten melden sich bitte bis zum 17. Mai 2016 bei ihren Ortsvorsitzenden des Ortes bzw. die Senioren aus Haßleben bei Frau Voigt, zwecks Bustransfer. K. Zimmer Vors. des Dachverbandes An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen Betreuern, Betreuerinnen und der JF. Straußfurt für die ständige und sehr wichtige Unterstützung in allen Belangen bedanken. Jugendfeuerwehr Werningshausen Jugendfeuerwehrwart Thomas Lein Wohngemeinschaft Johannesgarten Werningshausen e.v. Herzliche Einladung zum Vereinsfest, Sonntag, 12. Juni Der Gottesdienst beginnt wie jedes Jahr um 14:00 Uhr in der Sankt-Wigberti-Kirche in Werningshausen. Anschließend wollen wir gemeinsam mit Euch auf dem Gelände der Wohngemeinschaft Johannesgarten unser Jubiläum - 10 Jahre Neubau - feiern. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Wer das Wochenende noch nicht verplant und Interesse an unserer Einrichtung hat, der ist recht herzlichst eingeladen. Bis dahin, wir freuen uns auf Sie. Ihre Bettina Krajewski Vereinsvorsitzende Erster Wettkampf der Jugendfeuerwehr Werningshausen im Jahr 2016 Am nahm die Jugendfeuerwehr Werningshausen zusammen mit der Jugendfeuerwehr Straußfurt am Geländespiel der Jugendfeuerwehren des Landkreis Sömmerda in Weißensee teil. In der Altersklasse 6 bis 10 Jahre sind wir alleine und in der Altersklasse 10 bis 18 Jahre wie schon im letzten Jahr zusammen mit der Jugendfeuerwehr Straußfurt gestartet. Beim Geländespiel des Landkreises mussten verschieden Stationen absolviert werden. Zu den verschiedenen Stationen mussten die Jugendfeuerwehrmitglieder laufen. Die verschiedenen Disziplinen an den 12 Stationen haben unsere Kinder und Jugendliche mit viel Spaß bewältigt. Das einzige was an diesem Tag sehr launisch war, ist das Wetter gewesen. Aber ein großes Lob an alle für das Durchhalten. Beim Geländespiel sind insgesamt 34 Mannschaften gestartet, wobei die Altersklasse 6-10 Jahre den 31. Platz und die Altersklasse Jahre den 5. Platz belegte. Zu den Platzierungen muss man sagen, dass der Abstand zwischen den einzelnen Plätzen nicht mal ein Punkt betragen hat. Wir sind zufrieden mit den Platzierungen gewesen. Das Geländespiel war der Auftakt zu den Wettkämpfen in diesem Jahr. Der nächste Wettkampf für unsere Jugendfeuerwehr findet am in Walschleben statt. Dies ist der Wirkungsbereichsausscheid West der Jugendfeuerwehren des Landkreises Sömmerda. Bei diesem Ausscheid legen unsere Kleinen das Leistungsabzeichen und die Großen die Jugendflamme ab. Am finden dann die Kreismeisterschaften des Landkreises Sömmerda in Weißensee statt. Amtlicher Teil Wahlleiterin der Gemeinde Wundersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Wahlbekanntmachung zu den Bürgermeisterwahlen am Am 5. Juni 2016 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wundersleben von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum/zu den Wahlraum/Wahlräumen. Wahlbriefe müssen so übersandt werden, dass sie spätestens am Wahltag (5. Juni 2016) bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt, eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren

24 Straußfurt Nr. 6/2016 Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Es findet Verhältniswahl statt, weil zwei Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Sie haben eine Stimme. Sie geben Ihre Stimme in der Weise ab, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnen, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn dort so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstands, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem fortgesetzt werden muss. Sie erfolgt dann in den Räumen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt. Straußfurt, den Stichling Wahlleiterin der Gemeinde Wundersleben Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die so geänderte Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie für Mittelthüringen vom zu. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Der Bebauungsplan Windpark Wundersleben Süd wird in den Grenzen des als Anlage beigefügten Lageplanes aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Sachliche Teilplan Windenergie Mittelthüringen derzeit in Aufstellung befindet. Die Gebietskulisse des Vorranggebietes Windenergie (Stand: ) sieht für das Eignungsgebiet W-5 - Wundersleben / Straußfurt eine Erweiterung nach Süden vor. Durch Aufstellung des Bebauungsplanes folgt die Gemeinde Wundersleben den Vorgaben der Regionalplanung. 2. Der Bebauungsplan soll die Errichtung von modernen Windenergieanlagen nach dem heutigen Stand der Technik ermöglichen, sodass gemäß den Vorgaben der Regionalplanung auf eine Höhenbeschränkung verzichtet wird. 3. In der textlichen Festlegung zum Bebauungsplan ist die Zulässigkeit einer verkürzten Abstandsfläche aufzunehmen. 4. Alle mit der Bauleitplanung und dem Bebauungsplan in Verbindung stehenden Kosten werden durch die Rübsamen Windenergie GmbH als Investor des Vorhabens übernommen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Erschließung und Errichtung des Windparks wird in einem Durchführungsvertrag geregelt. 5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle hierzu erforderlichen vertraglichen Unterschriften zu leisten. 6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt:

25 Straußfurt Nr. 6/ Die Gemeinde Wundersleben stimmt der Vergabe der Bauleistung Umbau der Öl-Heizungsanlage im Mehrzweckgebäude Kirchstraße 11, im Zuge des Abrisses der alten Kindertagesstätte (Dentallabor) an die Firma Frank Hannes Heizungs- und Sanitärinstallation mit Sitz in Wundersleben, Nordstraße 22, zu deren Angebotspreis in Höhe von ,53 EUR zu. 2. Die sich hierdurch unter HHSt: ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 Nr /2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 In Fortsetzung dieser Arbeit erfolgte am 21. April das Kartoffellegen mit den Kindern. Durch die Kleingärtner wurde das Beet vorbereitet. Es wurde die Furchen gezogen und Abstandsmarkierungen vorgenommen. Nachdem jedes Kind einen Korb mit Pflanzkartoffel übernommen hatte, konnte die Aktion starrten. Zielstrebig wurden die Kartoffeln an die markierten Stellen gelegt. Die anschließende Kontrolle ergab ein sehr gutes Ergebnis. Nun hoffen die Kinder wieder auf einen sehr gute Ernte im Herbst. Das wird sicher, bei einer guten gemeinsamen Pflege, gelingen. H. Krompholz Danke Hiermit bedankt sich der Sportverein Rot-Weiß 50 Wundersleben e. V. recht herzlich für die finanzielle Unterstützung der Thüringer Energie AG. Der Vorstand Nichtamtlicher Teil Bummi-Kinder legen Kartoffeln in der KGA Kleine Iga Wundersleben In unserer Mitgliederversammlung wurde durch unserem Vorsitzenden Peter lang eine Auswertung des Gartenjahres 2015 vorgenommen. Es war wieder ein erfolgreiches Jahr für unseren kleinen Verein. So konnten wir im Wettbewerb des Kreisverbandes der Gartenfreunde Sömmerda, einen hervorragenden 4. Platz belegen. Viele Punkte erreichten wir auch für die gute Zusammenarbeit der Kleingärtner mit den Kindern der Kita Bummi in Wundersleben. Die Traktorgruppe der Kita Wundersleben besuchte die Feuerwache in Sömmerda Die Kinder der Traktorgruppe beschäftigen sich im Rahmen des Projektes Feuer und Flamme mit dem Thema Brandschutz und dem richtigen Umgang mit dem Feuer. Die Kinder haben: - das Element Feuer kennengelernt, - gelernt, dass die Urmenschen mit Feuersteinen Feuer gemacht haben, - Gefahrensituationen besprochen und meiden gelernt. Zum großen Abschluss des Projektes ging es am 22. April auf einen Besuch in die Feuerwache nach Sömmerda. Die Kinder konnten es gar nicht erwarten, dass es losging. Dann war es endlich soweit. Pünktlich um 9.00 Uhr kamen 2 Feuerwehrautos vor dem Kindergarten vorgefahren, um die Kinder abzuholen. Die Kameraden Daniel und Diana der freiwilligen Feuerwehr Sömmerda begrüßten die Kinder und regelten, wo die Kinder einsteigen sollten. Dann ging es schnell wie die Feuerwehr nach Sömmerda zur Wache. Dort angekommen zeigte Kamerad Daniel den Kindern die gesamte Feuerwache von vorn bis hinten. Die Kinder wollten alles wissen, merkten auch schnell, dass sich nur 9 von 10 Feuerwehrautos in der Feuerwache befanden. Das Auto des Chefs fehlte. Sie zeigten großes Interesse. Daniel beantwortete viele Fragen und erklärte den Kindern sehr fachmännisch jedes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. Die Kinder durften sogar in der Leitstelle einmal Platz nehmen. Als es dann nach draußen auf den Hof der Feuerwache ging, bestaunten die Kinder noch ein Unfallauto, welches zur Übung der Feuerwehrleute dient. Den Kindern wurde erklärt, dass aus diesem Unfallauto ein eingeklemmter Fahrer mit der Rettungsschere gerettet wurde. Nach den spannenden Eindrücken wurden die Kinder mit einem Eis überrascht. Danach ging es auf die extra bereitgestellte Hüpfburg. Das größte Highlight war aber, als der Alarm ertönte und die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrücken musste. Natürlich wollten die Kinder sofort alles genau wissen, was passiert

26 Straußfurt Nr. 6/2016 war. Andy, ein weiterer netter Kamerad der freiwilligen Feuerwehr, erklärte dann noch den Kindern die Einsatzkleidung der Feuerwehrmänner und Frauen. Die Kinder durften diese mal anprobieren. Dann war der schöne und spannende Vormittag auch schon wieder vorbei und es ging zurück nach Wundersleben, natürlich wieder im Feuerwehrauto. Den Kindern hat der Vormittag viel Spaß gemacht. Sie haben viel gelernt über die Arbeit der Feuerwehr. Wir bedanken uns ganz recht Herzlich bei Kamerad Daniel Voigt, der diesen Ausflug für uns möglich machte. Die Kinder und Erzieherin Susanne Stock sowie alle Eltern Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13, Straußfurt, Tel /513-0, Fax / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen.

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