Deutscher Mühlentag. Wir laden Sie herzlichst zum DEUTSCHEN MÜHLENTAG an den beschaulichen Fluss Schmale Gera ein!

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 16 Freitag, den 22. Mai 2015 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nummer 5 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Deutscher Mühlentag Wann:PFINGSTMONTAG, DEM AB UHR Wo:IN DER CUXMÜHLE ZU WERNINGSHAUSEN Wir laden Sie herzlichst zum DEUTSCHEN MÜHLENTAG an den beschaulichen Fluss Schmale Gera ein! Tauchen Sie ein, in vergangene Tage und lassen Sie sich durch sehr gut erhaltene Wassermühlentechnik führen. Wem das zu alt ist, kann bei uns eine moderne Wasserturbinen- und Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung sowie eine Wärmepumpenanlage bestaunen. Für unsere kleinen Mühlenbesucher führt die Theatergruppe von Werningshausen mehrmals täglich das Märchen Sechs kommen durch die ganze Welt auf.... mit Oldtimer-Ausstellung!!! Für unsere Großen gibt es ab Uhr ein musikalisches Rahmenprogramm mit den Thüringer Blasmusikanten aus Neumark. Verweilen und genießen Sie Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, Hausgeschlachtetes, frisch gebackenes Brot sowie von der Gaststätte Zur Quelle kalte Getränke und warme Speisen. Wir, die Familie Zimmer freuen uns, Sie als unsere Gäste zum diesjährigen Mühlentag begrüßen zu dürfen. Fam. Zimmer

2 Straußfurt Nr. 5/2015 Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter erreichbar. Dort sind auch die -Verbindungen hinterlegt. Nichtamtlicher Teil Wichtige Informationen Verwaltungsgemeinschaft: (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Fax-Nr.: ; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt in Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zi. O3; Sprechzeiten dienstags von Uhr für Kinder und Jugendliche, Uhr für alle Bürger; Landratsamt: ; Polizei Sömmerda: oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft Marzahner Tor mbh, Berlin: in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di Uhr und Don Uhr, Fax-Nr /56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/ ); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel mit den Öffnungszeiten Mo Uhr, Die. und Do und Uhr sowie Mi Uhr. Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr mit der Sprechzeit Di Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ Kto.-Nr oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ Kto.-Nr Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/ oder kundenservice@thueringerenergie.de Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * Stadtwerkeunternehmen ThüWa- Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * AZV Mittlere Unstrut Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ * der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa /50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) jeden Montag von bis Uhr, /51332 Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi bzw. 1.52, Telefon 03634/ oder -111, in Notsituationen 03634/ oder die Polizeiinspektion; Sprechstunden der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von Uhr bis Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, Bürgermeisterzimmer, Tel.-Nr. (036376) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von Uhr bis Uhr in der Feuerwehr (Neustadt Nr. 97a), Tel.-Nr. (036201) Henschleben dienstags von bis Uhr in Vehra mittwochs von bis Uhr in Henschleben (036376) Riethnordhausen montags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036204) Schwerstedt mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 60323, mobil Straußfurt dienstags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) Werningshausen mittwochs von Uhr bis Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) Wundersleben mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) Einwohnermelde-/Ordnungsamt am geschlossen Das Einwohnermelde- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt bleibt aufgrund einer Fortbildung am Donnerstag, dem , geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. F. D. Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Frau Renate Redlich Herrn Heinz-Joachim Ziese Herrn Herbert Hellmann Frau Gertraud Hannaske Frau Margrit Anschütz Herrn Bernd Redlich Herrn Johannes Scharf Frau Bärbel Dünkel Frau Edit Schiffer OT Schilfa Herrn Ronald Klein OT Schilfa Frau Ruth Noa OT Schilfa in Haßleben Frau Irmgard Mönchgesang Herrn Wilhelm Gottwald Frau Lissi Pelzl Herrn Werner Paal am zum 69. Geburtstag am zum 65. Geburtstag am zum 81. Geburtstag am zum 81. Geburtstag am zum 66. Geburtstag am zum 68. Geburtstag am zum 83. Geburtstag am zum 83. Geburtstag am zum 85. Geburtstag am zum 65. Geburtstag am zum 79. Geburtstag am zum 83. Geburtstag am zum 77. Geburtstag am zum 84. Geburtstag am zum 75. Geburtstag

3 Straußfurt Nr. 5/2015 Frau Karla Schirlin am zum 70. Geburtstag in Wundersleben Frau Erika Bernhardt am zum 74. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Röse am zum 67. Geburtstag Frau Ingrid Werner am zum 78. Geburtstag Frau Elfriede Pauße am zum 66. Geburtstag Herrn Wieland Poser am zum 75. Geburtstag Herrn Roland Mildner am zum 74. Geburtstag Herrn Eckhard Nolle am zum 65. Geburtstag Herrn Erwin Kühn am zum 91. Geburtstag Frau Regina Deckert am zum 65. Geburtstag Herrn Günter Braband am zum 65. Geburtstag Herrn Hans Breternitz am zum 68. Geburtstag Frau Renate Arnold am zum 69. Geburtstag Frau Käthe Röse am zum 78. Geburtstag Frau Barbara Buttau am zum 65. Geburtstag Herrn Manfred Oeftger am zum 67. Geburtstag Herrn Rudi Koch am zum 77. Geburtstag Herrn Herbert Mönchgesang am zum 65. Geburtstag Frau Anni Ziegeldecker am zum 81. Geburtstag in Henschlen und Vehra Herrn Gerd Klehm Frau Elke Dittmar Frau Bärbel Netz am zum 67. Geburtstag am zum 65. Geburtstag am zum 72. Geburtstag in Riethnordhausen Herrn Hans-Heinrich Klein am zum 69. Geburtstag Herrn Hans Rottleb am zum 78. Geburtstag Frau Barbara Söffing am zum 73. Geburtstag Frau Christa Schmidt am zum 80. Geburtstag Frau Lucie Loch am zum 93. Geburtstag Herrn Udo Kornmesser am zum 69. Geburtstag Herrn Klaus-Jürgen Spiegler am zum 72. Geburtstag Frau Waltraud Gutwasser am zum 76. Geburtstag Herrn Stephan Gneupel am zum 67. Geburtstag Frau Katharina Hof am zum 74. Geburtstag Herrn Otto Kraft am zum 81. Geburtstag Herrn Dr. Karlheinz Wohlgefahrt am zum 70. Geburtstag in Schwerstedt Herrn Gerhard Gerbach am zum 68. Geburtstag Frau Christine Swoboda am zum 69. Geburtstag Frau Annerose Prater am zum 65. Geburtstag Frau Sieglinde Sorber am zum 65. Geburtstag Herrn Reimut Prater am zum 71. Geburtstag Frau Waltraud Meckling am zum 66. Geburtstag Frau Hildegard Romstedt am zum 73. Geburtstag Herrn Guntram Thomas am zum 68. Geburtstag Frau Erika Gerbach am zum 68. Geburtstag Herrn Kurt Enseleit am zum 67. Geburtstag Herrn Klaus Karge am zum 71. Geburtstag in Straußfurt Frau Bärbel Schulze am zum 70. Geburtstag Frau Anni Seidel am zum 80. Geburtstag Herrn Dieter Ehrich am zum 72. Geburtstag Frau Berta Hochmuth am zum 93. Geburtstag Frau Helga Hoffmann am zum 78. Geburtstag Herrn Horst Geyer am zum 67. Geburtstag Frau Ursula Hornschuch am zum 85. Geburtstag Frau Heide Knauf am zum 72. Geburtstag Frau Dorothea Krautwald am zum 72. Geburtstag Herrn Gerhard Heiligstedt am zum 70. Geburtstag Frau Christel Klöppel am zum 69. Geburtstag Frau Lotte Weber am zum 81. Geburtstag Frau Ilse Hamm am zum 78. Geburtstag Frau Ingeborg Haupt am zum 78. Geburtstag Herrn Konrad Weber am zum 71. Geburtstag Herrn Lutz Hildebrandt am zum 68. Geburtstag Frau Marianne Brinke am zum 78. Geburtstag Frau Roswitha Scharf am zum 65. Geburtstag in Werningshausen Herrn Heinz Fiedler am zum 77. Geburtstag Frau Elisabeth Metz am zum 80. Geburtstag Herrn Konrad Wiegand am zum 83. Geburtstag Herrn Hans Zimmer am zum 69. Geburtstag Unseren Ehejubilaren gratulieren wir in Wundersleben Eheleute Waltraut und Gernot Meier am zur Diamantenen Hochzeit (60. HT) Gangloffsömmern Eheleute Eva-Maria und Dieter Köhler am zur Goldenen Hochzeit (50. HT) in Straußfurt Eheleute Elsbeth und Karl Heinze am zur Diamantenen Hochzeit (60. HT) Woche des Lesens an der Grundschule im Schlosspark Straußfurt Unsere Schule konzentriert sich auf guten Unterricht, in besonderem Maße auf die Entwicklung der deutschen Sprache und des Leseinteresses. Lesekompetenz nimmt einen sehr wichtigen Platz ein und in unserem Leitbild heißt es: Wir sind stolz auf eine positive Einstellung zur Sprache. Vielfältige Leseaktivitäten fanden daher in der Woche des Lesens ( April 2015) an unserer Schule statt. Eröffnet wurde diese am Montag mit Lernen ist (k)ein Kinderspiel und dem Leipziger Künstler Dirk Preuße. Am Dienstag drehte sich alles um die Bücher Der Grüffelo und Das Vamperl. Am Mittwoch war es dann wieder soweit: Zwei Schüler jeder Klasse, die sich in den Klassenlesewettbewerben qualifizierten, trafen sich zum Endausscheid. Auch vier Schüler der 1. Klassen waren unter den Vorlesern und zeigten mit Bravour, wie gut sie lesen und ein Kinderbuch vorstellen können. Eltern und Großeltern der Vorleser waren mit Erwartung als Gäste der Einladung gefolgt. Jeder Schüler präsentierte sein Buch und las eine Stelle daraus vor. Bootsmann auf der Scholle, Gregs Tagebuch und viele andere Bücher wurden zum Vorstellen und

4 Straußfurt Nr. 5/2015 Vorlesen ausgewählt. In der zweiten Runde zogen die Schüler der Klassen 2, 3 und 4 einen Überraschungstext und mussten diesen der Jury gut zu Gehör bringen. Der Jury gehörten Frau Danke, Frau Rosenblath, Frau Minkmar (Lehrerinnen i. R.), Frau Wolf (Horterzieherin der GS), sowie Amely und Etienne aus den beiden 4. Klassen an. Sie alle hatten es wieder einmal recht schwer bei der Entscheidung zur Vergabe der Punkte, da die erbrachten Leistungen hervorragend waren. Allen Jurymitgliedern vielen Dank für ihre Mitarbeit. Folgende Superleser gingen letztendlich als die Besten aus dem Wettbewerb: - Klassenstufe 1: Junis Wagner, Kl. 1a - Klassenstufe 2: Jonas Brüheim, Kl. 2b - Klassenstufe 3: Constantin Köhler, Kl. 3a - Klassenstufe 4: Josephine Döpping, Kl. 4a Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Freude beim Lesen. Alle Vorleser bekamen Buchpreise, gesponsert vom Schulförderverein. Auch dafür sagen wir herzlichen Dank. Am Donnerstag bekamen wir Besuch von prominenten Vorlesern wie dem Bürgermeister Herrn Starroske, Frau Tentscher vom Kindergarten, der Elternvertreterin Frau Krapf, der Lehrerin i.r. Frau Minkmar und Frau Heinrich (Bibliothekarin und Oma von Fritz). Sie stellten in den Klassen ihre Lieblingsbücher vor. Auf Promotiontour und bei uns zu Gast war am Freitag der Goldene Spatz. Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Wundersleben, Henschleben, Vehra sowie Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt Gottesdienste Pfingstsonntag, Uhr Wundersleben Pfingstmontag, Uhr Straußfurt Uhr Gangloffsömmern Sonntag, Uhr Straußfurt Uhr Henschleben Uhr Schilfa Sonntag, Uhr Schwerstedt Uhr Gangloffsömmern Uhr Wundersleben, Familiengottesdienst Gemeindenachmittag für alle Interessenten Dienstag, Uhr Martinskapelle, Straußfurt Kinderkirche Mittwoch, Uhr Mittwoch, Uhr Martinskapelle, Straußfurt Abschlußfest Martinskapelle, Straußfurt Konfirmanden Freitag, den Uhr letzter Konfitreff vor der Konfirmation Konfirmation Pfingstsonntag, Uhr Sömmerda, Bonifatiuskirche Otfried Heinrich, Pfarrer Tel.: /50131 Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt Am Sonntag, den um Uhr, laden wir alle recht herzlich zum Familiengottesdienst nach Wundersleben in die Bonifatiuskirche ein. Die Kinder der Christenlehre und die Katechetin Christiane Brandt führen das Kindermusical Der verlorene Sohn auf. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf viele Besucher. Ihre/Eure Christiane Brandt Ergebnis der Kleidersammlung im März 2015 Beim Besuch der Vorschulkinder in der Grundschule drehte sich alles um den Grüffelo. Die Klasse 4a beteiligte sich an der Aktion der Stiftung Lesen Ich schenk dir eine Geschichte und besuchte die Buchhandlung Hugendubel in Erfurt. R. Rauchmaul Grundschule im Schlosspark Straußfurt Ein herzliches Dankeschön von Ihrer Deutschen Kleiderstiftung Spangenberg! Die Kleider- und Schuhsammlung im März 2015 erbrachte in der Gemeinde Straußfurt 550 kg und in der Gemeinde Gangloffsömmern 400 kg. Wir informieren Sie gern über die so ermöglichten Projekte im Internet unter und Facebook.com/kleiderstiftung. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter Telefon 05351/ oder senden Sie eine an info@kleiderstiftung.de. Bleiben Sie uns treu! Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die so geänderte Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen.

5 Straußfurt Nr. 5/2015 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Dem Antrag des Kirchbauvereins auf Überlassung von 90 qm Basaltsteinen, die in Absprache mit den Gemeindearbeitern in der benötigten Menge vom Lagerplatz abgeholt werden können, wird zugestimmt. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Gemeinde stimmt einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses zu. Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 402 v.h. und für 2. Gewerbesteuern 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle, In diesen Fällen ist der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Straußfurt, den Wandsleb Bürgermeisterin Siegel

6 Straußfurt Nr. 5/2015 II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt. III. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Wandsleb Bürgermeisterin Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Haßleben über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Haßleben, den Wandsleb Bürgermeisterin 8. Änderungssatzung Bekanntmachung In Umsetzung der Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 ff., wird folgendes bekannt gemacht: 1. Die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Haßleben für die Jahre 2013 ff. wurde am im Gemeinderat beschlossen und folgend der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Diese erging unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Antrag der Gemeinde Haßleben auf Gewährung einer Bedarfszuweisung zumindest in der Höhe bewilligt wird, die erforderlich ist, um das Erreichen des Konsolidierungszieles dauerhaft abzusichern. 2. Die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Haßleben für die Jahre 2013 ff. liegt ab sofort bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes entsprechend 53a der Thüringer Kommunalordnung bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Kämmerer, Zi.-Nr. 13, zu den Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von Uhr und von Uhr (dienstags bis Uhr) zu jedermanns Einsicht aus. Straußfurt, den Wandsleb Bürgermeisterin Bekanntmachung der Gemeinde Haßleben Festsetzung der Grundsteuer A für Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 320 v.h. für das Kalenderjahr 2015 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2015 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer A für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer A wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben Aufgrund der 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe in der jeweils gültigen Fassung sowie der 20, 25 und 29 des Thüringer Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertageseinrichtungsgesetz - KitaG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben am folgende 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben beschlossen: Artikel 1 Der Absatz 1 des 6 Verpflegungsgebühren der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben erhält folgende Fassung: (1) Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung eine Verpflegung, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Verpflegungsgebühren in Höhe von 1,70 EUR pro Portion und Tag für das Mittagessen (Essengebühren) sowie für Getränke 1,50 EUR je Kind und Monat (Getränkegebühren) erhoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Straußfurt, den Wandsleb Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil 2. Nachwuchsturnier in Haßleben Am Samstag, den 13. Juni 2015 ab Uhr, findet auf dem Sportplatz des SV Olympia ein Turnier aller Nachwuchskicker, statt. Aus den umliegenden Ortschaften werden hierzu die Nachwuchsmannschaften persönlich angeschrieben und eingeladen. Für das leibliche Wohl ist an diesen Tag bestens gesorgt. Über zahlreiche Zuschauer und rege Teilnahme freut sich der SV Olympia Haßleben!

7 Straußfurt Nr. 5/2015 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Henschleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Henschleben vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 7 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 7 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschließt: Das Angebot vom der Firma Schäfer, Rastenberg, wird bestätigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 7 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 3 Stimmenthaltungen:... 2 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschließt: I. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Henschleben zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) auf der Grundlage der Verbandssatzung (veröffentlicht mit SD-Nr. 2/2012 vom 19. November 2012, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 23. September 2014, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr /2014 (Anlage 2)), zu. II. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen und die gebotenen Erklärungen abzugeben sowie gemäß 38 Absatz 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) einen Beitrittsantrag beim Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) zu stellen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 7 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: (zur Zeit Euro) für die Beteiligung an den Betriebskosten aus der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß 18 ThürKitaG. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 7 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 1 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die so geänderte Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Baumaßnahme Erweiterung Sanierung Dammgasse, Reparatur Untere Dorfstraße und Reparatur Strauchstieggasse an die Firma Wagner Straßen-Tiefbau mit Sitz in Erfurt, Salinenstr. 91, zu deren Angebotspreis in Höhe von insgesamt ,02 EUR zu. 2. Die sich hieraus unter HHSt: ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen.

8 Straußfurt Nr. 5/2015 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Über die einzelnen Abwägungsvorschläge (lfd. Nr mit Stand vom ) zum Vorhaben- und Erschließungsplan Zur Obermühle in der Gemeinde Riethnordhausen soll im Block abgestimmt werden. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Abwägungsbeschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan Zur Obermühle in der Gemeinde Riethnordhausen in der aktuellen Fassung des BauGB 1. Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplan Zur Obermühle vom bis vorgebrachten Anregungen von der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit dem in der Anlage aufgeführtem Ergebnis geprüft. Die Anlage Abwägungskatalog (bestehend aus Seite 1 bis 22) wird Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit, deren Einwendungen, Hinweise und Anregungen, die den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung Kenntnis zu geben: a) Berücksichtigt werden Hinweise von - Straßenbauamt Mittelthüringen - Bewa Sömmerda - ThüringenWasser GmbH - NABU Kreisverband Sömmerda e. V. - Thüringer Landesverwaltungsamt b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise von - Landratsamt Sömmerda 3. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Auslegungsbeschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan Zur Obermühle in der Gemeinde Riethnordhausen in der aktuellen Fassung des BauGB 1. Der überarbeitete Planentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan Zur Obermühle bestehend aus Begründung und Planzeichnung in der Fassung vom und zugehörigen Artenschutzbeitrag in der Fassung vom Februar 2014 ist im verkürzten Verfahren erneut gemäß 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. 2. Behörden und Träger öffentlicher Belange deren Stellungnahmen zur Überarbeitung des Planentwurfs führten, sind hinsichtlich eingearbeiteter Änderungen oder Ergänzungen erneut anzuhören. 3. Des Weiteren wird beschlossen, den geänderten Durchführungsvertrag, zwischen Gemeinde und dem Vorhabenträger, ebenfalls öffentlich auszulegen. 4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 9 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 9 Ja-Stimmen:... 9 Ausschreibung der Gemeinde Riethnordhausen Bei der Gemeinde Riethnordhausen ist ab befristet bis folgende Stelle in der Kindertagesstätte Riethnordhausen zu besetzen: 1 Erzieher/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Erforderlich ist der Nachweis des Abschlusses als anerkannte/r Erzieher/in. Desweiteren werden auch Abschlüsse als Diplompädagogen, Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen Befähigungen zur Arbeit in Kindereinrichtungen, oder Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger anerkannt. Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten entsprechend der Betreuungsnotwendigkeiten wird vorausgesetzt. Geboten werden die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich der Entlohnung nach TVÖD/VKA Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Die üblichen Bewerbungen sind zu richten an: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personal Kennwort Erzieher/in Riethnordhausen Bahnhofstraße Straußfurt Hieber, Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeinderatssitzung April 2015 Zusätzlich zur Reparatur der Dammgasse wird in den nächsten Wochen eine Schwarzdecke auf einige Wege im Ortsbereich aufgetragen. Das haben die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung am 20. April beschlossen. Der Firma Wagner Straßen-Tiefbau wurde einstimmig der Auftrag erteilt, die Wege von der Dammgasse bis zur Straße nach Ringleben und die Fortführung der Strauchstieggasse bis zum Nödaer Weg mit einer Asphaltschicht zu versehen, Außerdem sollen eine Teilfläche der Fahrbahn vor der Gemeindeverwaltung, die Untere Dorfstraße und Bankette an Nödaer Weg repariert und in der Dammgasse Borde gesetzt werden. Die Kosten in Höhe von rund Euro werden aus Mitteln der allgemeinen Rücklage beglichen.

9 Straußfurt Nr. 5/2015 Bürgermeister Jürgen Hieber informierte den Rat darüber, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Unteren Dorfstraße auf 30 km/h genehmigt ist und entsprechende Schilder demnächst angebracht werden. Zur Gestaltung des Platzes an der Schenke werden weitere Angebote von Architekten eingeholt, da die erste Forderung für das Vorhaben mit Euro dem Rat zu hoch erschien. Am 30. April trafen sich die Ratsmitglieder zu einer Sondersitzung, bei dem sie ebenfalls einstimmig einen so genannten Abwägungsbeschluss zum Bauvorhaben an der Obermühle fassten. Damit soll der Weg für eine schnellstmögliche Umsetzung des Projektes frei gemacht werden. H. Johr Flächenbrand gelöscht Mitte April ist die Feuerwehr zum Löschen eines Flächenbrandes an einem Graben Richtung Walschleben ausgerückt. Ortsbrandmeister Lars Fischer vermutete anschließend, dass dort Holzreste angezündet wurden. Die Flammen hatten sich bei Ankunft der Einsatzgruppe bereits auf einer Länge von 20 Metern ausgebreitet. 500 Meter weiter wurde ein zweites Feuer entdeckt und in weniger als einer halben Stunde gelöscht. Von der Feuerwehrleitstelle Erfurt waren auch die Wehren aus Walschleben, und Großrudestedt alarmiert worden. Die Sieger freuten sich über große und kleine Pokale. (Foto: H. Johr) Begrüßungsgeld für jüngste Nurzener Durch den beherzten Einsatz der Feuerwehr konnte der Flächenbrand in kurzer Zeit gelöscht werden. (Foto: A. Domann) Geländespiel der Jugendfeuerwehren Riethnordhausen war am 25. April Ausrichter des 18. Geländespiels der Jugendfeuerwehren des Landkreises Sömmerda. Von den 52 Jugendfeuerwehren des Bereiches waren 38 mit etwa 370 Teilnehmern im Alter von sechs bis 17 Jahren an den Start gegangen. Sie absolvierten einen 10,2 Kilometer langen Rundkurs vom Dorfgemeinschaftshaus nach Alperstedt und Nöda und dann wieder zurück nach Nurzen. Dabei wurden an verschiedenen Stationen um Punkte und Sekunden beim Löschangriff, beim Knoten, bei der ersten Hilfe, beim Entfernungsschätzen oder beim Zusammenkuppeln wasserführender Armaturen gewetteifert. Sieger wurde die 2. Mannschaft aus Kölleda vor den Teams aus Gebesee und Rothenberga. Die Mannschaft aus Riethnordhausen belegte Platz 32. Landrat Harald Henning (CDU) richtete einen Dank an die Ausbilder, die Wettkampfrichter, die Helfer Arbeiter-Samariter-Bundes und an die Kameraden der Nurzener Wehr, die den Ausscheid vorbereitet hatten. Schon Monate vorher sind alle Details beraten worden, berichtete Wolfgang Schönbach, Vizechef des Feuerwehrvereins Riethnordhausen. Am Wettkampftag selber wurden in aller Frühe die Stationen aufgebaut und Verpflegungsbeutel gepackt. Die Kameraden der Wehr sicherten auf dem Rundkurs die Straßenübergänge ab. Schönbach dankte den Sponsoren, ohne deren Hilfe das Geländespiel nicht hätte bewältigt werden können. Knut Kosbab, Leiter der Jugendfeuerwehr Riethnordhausen, wurde in Anerkennung besonderer Leistungen mit der Ehrennadel der Thüringer Jugendfeuerwehr in Bronze ausgezeichnet. Stephanie Geyer ist stolze Mutter von Töchterchen Alma Pätz, die am geboren wurde. Mit auf dem Bild Opa Stephan Geyer und Bürgermeister Jürgen Hieber, der dem Baby einen Bergfuchs, das Maskottchen von Nurzen, überreichte. Vater Hanjo Pätz konnte für das Foto nicht von der Arbeit befreit werden. (Foto: W. Schönbach) Ida Rudolph ist am 9. Januar 2015 geboren worden. Die Eltern sind Carolin Pickel und Carsten Rudolph, die ebenso vom Bürgermeister Hieber einen Bergfuchs erhielten. Jagdgenossenschaft Riethnordhausen Mitgliederversammlung Am Freitag, dem findet um Uhr im Hotel Landvogt eine nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Riethnordhausen statt.

10 Straußfurt Nr. 5/2015 Es werden alle Eigentümer von Grundstücken, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Riethnordhausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht des Kassenführers 3. Entlastung des Vorstandes und Kassenführers 4. Aufstellung des Haushaltsplanes 15/16 5. Neuverpachtung Beschluss Anmerkung: - Pachtauszahlung für das Jahr Für die Erteilung einer Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Riethnordhausen, den Der Jagdvorsteher Der Vorstand des SV-Concordia Riethnordhausen gratulierte seinen Mitgliedern zum Geburtstag Jörg Pfeifer Jahre Nils Pfeifer Jahre Marcel Bethke Jahre Maik Wäldchen Jahre Lucas Wolf Jahre David Pfeifer Jahre Franziska Schlotte Jahre Sebastian Sonntag Jahre Benedikt Kohl Jahre Annemarie Johr Jahre Farin Schlotzhauer Jahre Das Nurzner Osterfeuer Am um 17:00 Uhr hat das Frühlingsfest (Osterfeuer) in Nurzen begonnen. Wegen des schlechten Wetters am Gründonnerstag wurde es ja verschoben. Und es hat sich gelohnt, das Wetter war prima und selbst der Osterhase hat seinen Urlaub nochmal unterbrochen und den Kindern etwas Süßes mitgebracht. Es gab aber nicht nur Süßes, es gab auch Bratwürste und Getränke, wofür auch in diesem Jahr der Kirmesverein sorgte. Ca. um 19:00Uhr wurde dann das Osterfeuer durch die Feuerwehrleute ordnungsgemäß angezündet. Leider war der Traktor, der die Kinder durchs Dorf fährt, am Anfang noch kaputt, aber dann konnte er auch losfahren. Aber nach ein paar Runden war er leider wieder defekt. Die Kinder mussten nicht traurig sein, denn sie konnten ja immerhin noch Fußball spielen oder sich schminken lassen. Das Osterfeuer war auch dieses Jahr wieder ein Erfolg. Es waren viele Nurzner, aber auch viele Gäste aus den anderen Dörfern da. Wir freuen uns schon auf s nächste Jahr! Nele-Sofie Bode Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Schwerstedt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwerstedt am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schwerstedt. Es gilt der Text, der durch den Bürgermeister in Änderung der Beschlussvorlage vorgeschlagen wurde (Staffelung 35 / 50 / 65 Euro) und im Übrigen als Anlage beigelegt ist. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Nein-Stimmen:... 1 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt stimmt dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes des freien Trägers zur Betreibung der Kindertagesstätte für das Jahr 2015 zu. Der darin angegebene Zuschussbedarf von ,08 EUR wird im Haushaltsplan 2015 unter HHSt: eingestellt. 2. Die Investitionsvorschläge finden im Vermögenshaushalt Berücksichtigung.

11 Straußfurt Nr. 5/2015 Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Nein-Stimmen:... 1 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt die Festlegung der Höhe der Grundsteuer A mit 300 %. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 1 Nein-Stimmen:... 5 Stimmenthaltungen:... 2 Damit ist der Antrag abgelehnt. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung 2015, den Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Stellenplan. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Nein-Stimmen:... 1 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt auf Grundlage des 62 ThürKO in seiner Sitzung am den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015, für die Jahre Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle; b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle, In diesen Fällen ist der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Straußfurt, den List Bürgermeister Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2015 zur Kenntnis genommen. Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. III. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. List Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Schwerstedt Festsetzung der Grundsteuer für Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt hat in seiner Sitzung am die Hebesätze der Grundsteuer A auf 280 v.h. und der Grundsteuer B auf 390 v.h. für das Kalenderjahr 2015 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet wird.

12 Straußfurt Nr. 5/2015 Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach Ersatzbemessungsgrundlage gemäß 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schwerstedt über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Schwerstedt, den List Bürgermeister 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schwerstedt Aufgrund der 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am folgende 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schwerstedt beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Schwerstedt, veröffentlicht im Amtsblatt der VG Straußfurt vom , wird wie folgt geändert: 1. Im 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - wird der Absatz 1 neu gefasst: (1) Die Steuer für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gemeindegebiet jährlich - für den ersten Hund 35 EUR - für den zweiten Hund 50 EUR - und für jeden weiteren Hund 65 EUR. Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Straußfurt, den List Bürgermeister - Dienstsiegel - Nichtamtlicher Teil Zur Schwerstedter Gemeinderatssitzung vom April... Wer in der letzten Gemeinderatssitzung in Schwerstedt dabei war, musste gleich zu Beginn und später an anderen Stellen auch etwas erregte Gemüter erleben. Wie in solchen Fällen üblich, hatte ich versucht, sachlich auf einige zu beachtende und sich aus der kommunalrechtlichen Situation ergebende Fakten hinzuweisen. Es sei mir gestattet, das in dieser schriftlichen Form (und auch nur ausnahmsweise) nochmals zu wiederholen: 1. Wie bereits mehrmals im Amtsblatt erwähnt wurde, ist die Verwaltungsgemeinschaft die Behörde, d.h., die Verwaltung jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde. Sie erfüllt ihre Aufgaben nach der Thüringer Kommunalordnung, so wie der Bürgermeister einer Gemeinde bestimmte Aufgaben zu erledigen hat oder aber der Gemeinderat. Für den sogenannten übertragenen Wirkungskreis ist die VG alleinig zuständig, im eigenen Wirkungskreis verwaltet sie, d.h., bereitet vor und setzt jenes um, was von den beiden Gemeindeorganen festgelegt bzw. beschlossen worden war. Sie schlägt vor, entscheidet aber nichts Grundsätzliches. Sie soll nicht zuletzt jene Aufgaben des laufenden Verwaltungsbetriebs erledigen, die keine grundsätzliche Bedeutung für die Gemeinde haben. Von daher ist es nicht untertrieben, zu sagen: Ohne VG geht es heute nun mal nicht, es sei denn, man ist freiwillig oder per Gesetz eine Einheits- oder Landgemeinde mit der dementsprechend vorgeschriebenen Größe. 2. Es ist richtig, dass ein Gemeinderat oder Bürgermeister zunächst nur über die Belange des eigenen Territoriums zu befinden hat. Aber ist es nicht aufgrund der heute üblichen (und technisch möglichen) Verzahnungen und Vernetzungen schlichtweg notwendig, auch über den Tellerrand der eigenen Gemeinde zu schauen? Ich sehe es von daher geradezu als Pflicht an, zu vergleichen, insbesondere dann, wenn es der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern etwas bringt. 3. Ein gut funktionierendes Gemeinwesen lebt geradezu von der Vielfalt der Gedanken und Meinungen. Mündiger Bürger zu sein heißt eben auch, hier und da anderer Meinung zu sein. Das ist manchmal nicht ganz einfach, doch es gehört eben zu unserem Geschäft dazu. Von daher muss betont werden, dass es einfach ein legitimes Mittel ist, Meinungen auch in Form von Unterschriftensammlungen zusammen zu fassen. Dieses Recht besteht und kann nicht negiert werden. Hierzu muss man auch niemanden um Erlaubnis fragen. Andererseits sollte klar sein, dass die Zuständigkeiten (geltend für beide Seiten) eben in Gesetzen geregelt sind, an die sich alle zu halten haben, gefällt es einem oder gefällt es nicht (siehe weiter vorn...). 4. Unser Amtsblatt unterliegt verschiedenen Vorschriften, angefangen von der Kommunalordnung über die Bekanntmachungsverordnung, Datenschutzrichtlinien oder eben auch presserechtlichen Dingen (bis hin zu Fragen des Wettbewerbsrechtes). Wir haben diesbezüglich jeden Monat einen immer neuen Spagat zu machen, so transparent und dennoch gesetzeskonform als möglich zu sein, als auch viele allgemein interessierende Dinge aus den Vereinen in die Öffentlichkeit zu rücken. Aus diesen Gründen haben wir für alle nachvollziehbar eine Richtlinie aufgestellt, die auch regelt, was veröffentlicht wird und was nicht (ich bitte um Verständnis, wenn ich hierauf wiederholt verweise). Diese Gründe sind es einzig und allein, weswegen weiterhin private Meinungsäußerungen (auch zu bestimmten kommunalpolitischen Streitthemen) nicht veröffentlicht werden. 5. Auch wiederholend: Das VG-Amtsblatt ist für die Gemeinde Schwerstedt das amtliche Bekanntmachungsorgan für gemeindliche Satzungen und ähnliche amtliche Sachen. Als weiteres Bekanntmachungsorgan dient die Verkündigungstafel (siehe auch Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinde). Der darüber hinaus herausgegebene Gemeindebote hat keinerlei amtliche Funktion; mithin sind dort gemachte Veröffentlichungen rein informell. F. Deutsch

13 Straußfurt Nr. 5/2015 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen:... 8 Stimmenthaltungen:... 3 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vom 24. Juni 2014 der Gemeinde Straußfurt für die Jahre 2014 ff.. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung 2015, den Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteile und Anlagen, sowie den Stellenplan. Es gilt der Text, der der Originalniederschrift beigelegt ist. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Stimmenthaltungen:... 5 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt auf Grundlage des 62 ThürKO in seiner Sitzung am den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015, für die Jahre Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen:... 9 Stimmenthaltungen:... 3 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, mit der Thüringer Energie AG den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet in beiliegender Form abzuschließen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Gestattungsvertrages zum Wege- und Kabelrecht und dem Abschluss des Gestattungsvertrages zum Rotorrecht und Abstandsflächen zur Windkraftnutzung WKA 2 im Windpark Straußfurt zwischen der Gemeinde Straußfurt und der Strom aus Wind Projektgesellschaft mbh & Co Windpark Wundersleben KG mit Sitz in Wundersleben, Florian-Geyer-Straße 2 zu. Auf die Sachdarstellung zu 1. (der Beschlussvorlage) wird Bezug genommen. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Vertrages bevollmächtigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Stimmenthaltungen:... 5 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: I. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Straußfurt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) auf der Grundlage der Verbandssatzung (veröffentlicht mit SD-Nr. 2/2012 vom 19. November 2012, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 23. September 2014, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr /2014 (Anlage 2)), zu. II. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen und die gebotenen Erklärungen abzugeben sowie gemäß 38 Absatz 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) einen Beitrittsantrag beim Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) zu stellen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung von den Textfestsetzungen zu. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder: An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: Ja-Stimmen: Stimmenthaltungen:... 1

14 Straußfurt Nr. 5/2015 Bekanntmachung 1. des endgültigen Wahlergebnisses 2. des gewählten Bewerbers bei der Direktwahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Straußfurt am: Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am das endgültige Wahlergebnis der o. g. Wahl wie folgt festgestellt Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmen Zahl der gültigen Stimmen 724 [Daraus ergibt sich eine Wahlbeteiligung von 49,83 %] Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber: Lfd.- Familienname, Träger des Stimmen Prozent Nr. Vorname Wahlvorschlags 1 Andreß, Jens CDU ,48 % 2 Starroske, Olaf BIST e.v ,52 % 2. Nach 48 ThürKWO ist der Bewerber Olaf Starroske zum Bürgermeister gewählt. 3. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten ( 31 ThürKWG). Straußfurt, den F. Deutsch Dienstsiegel Gemeinschaftsvorsitzender -hier handelnd als Wahlleiter der Gemeinde Straußfurt- Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Straußfurt folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr /2014 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Straußfurt wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 402 v.h. 2. Gewerbesteuern 440 v.h. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Straußfurt, den Starroske Bürgermeister Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2015, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Starroske Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Liebe Bürgerinnen und Bürger, am hat die Mehrheit der Straußfurter Bürger mich für weitere sechs Jahre zum Bürgermeister gewählt. Für dieses Vertrauen danke ich Ihnen.

15 Straußfurt Nr. 5/2015 Gleichzeitig ist diese Wahl für mich auch Verpflichtung, meine bisherige Arbeit im Interesse unserer Gemeinde und ihrer Einwohner fortzuführen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den zahlreichen Gratulanten für die vielen Wünsche in schriftlicher oder mündlicher Form. Allen nochmals vielen Dank. Olaf Starroske Jüngste Einwohner begrüßt Auch in diesen Jahr wird Bürgermeister Olaf Starroske wieder alle Neugeborenen persönlich begrüßen. Jeder neue Erdenbürger erhält bei dieser Gelegenheit eine Urkunde und ein kleines Präsent. Als erstes Baby im Jahr 2015 wurde im Januar Joel Schmidt geboren. Joel ist das erste Kind von Melanie Schmidt und Björn Peter. Im Februar kam Paul-Luca Son zur Welt. Paul-Luca ist das dritte Kind von Irina Son und Christian Wawriza. An dieser Stelle noch einmal an beide Elternpaare die herzlichsten Glückwünsche der Gemeinde Straußfurt und viel Spaß mit dem Nachwuchs. Petra Fischer Gemeinderätin Und gleich darauf begannen auch schon die ersten Aktivitäten. Das erste Seniorentreffen fand statt. Zu unserer aller Freude, besuchten uns die Kinder von Straußfurt. Das war dann gleich der erste große Höhepunkt in diesem Jahr. Zuerst kam der Kindergarten, beladen mit Futter und Leckereien für die Tiere. Für die Kleinen waren natürlich die Tiere der große Höhepunkt. Und Pferde sowie Ziegen ließen sich ausgiebig verwöhnen. Am 04. Mai fand dann mit den 3. Klassen der Grundschule unter der Leitung von Frau Rauchmaul die schon zur Tradition gewordene Zeitreise statt. Nicht nur über die Schule in früheren Zeiten wurde hier berichtet, sondern wir versuchten den Kindern das Leben auf dem Dorfe in der Vergangenheit verständlich zu machen. Die Kinder waren sehr interessiert, mit Eifer dabei und auch sehr diszipliniert. Manche hatten sich schon vor dem Besuch mit verschiedenen Bereichen beschäftigt, so dass es für alle ein interessanter Tag war. Wir freuen uns schon auf die nächsten Aktivitäten mit unseren Kindern. Heimatverein startet Vereinsjahr vorfristig Nachdem die Mitgliederversammlung des Heimatvereins im April den Jahresplan für 2015 ausgearbeitet und bestätigt hat, fingen die Arbeiten im Heimatverein zügig an. Natürlich musste erst einmal der Winter aus den Räumen und vom Hof vertrieben werden. Dazu trafen sich fast alle Mitglieder an einem Sonnabend zum Großreinemachen. Manche brachten auch Freunde und Ehepartner mit, die auch kräftig mit anpackten. In gut drei Stunden waren die gröbsten Arbeiten erledigt und man ließ sich einen Imbiss gemeinsam gut schmecken. Hier noch ein Hinweis. Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, das, um Überschneidungen zu vermeiden, ab sofort der Seniorentreff nicht mehr am Dienstag, sondern jeweils am 2. Mittwoch des Monats statt findet. Wir bitten das zu beachten. Wer mehr sehen und wissen möchte, kann sich auf unserer Homepage heimatvereinstraussfurt.jimdo.com informieren. Der Vorstand des Heimatverein Straußfurt Heimatverein und Bürgerinitiative ehren die Opfer des Zweiten Weltkrieges Am 08. Mai trafen sich Vertreter des Heimatverein Straußfurt und der Bürgerinitiative Straußfurt um gemeinsam des 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs zu gedenken und die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu ehren. Die kurze Ansprache hielt im Auftrag des Heimatverein Hans- Jürgen Hendig.

16 Straußfurt Nr. 5/2015 Er erinnerte dabei an das Leid, die diese wohl größte Katastrophe der Menschheitsgeschichte über Millionen Menschen gebracht hat. Nicht nur an die Gefallenen aller Seiten, sondern auch der Bombenopfer, Vertriebenen, Verwundeten und Häftlingen der Konzentrationslager wurde gedacht. Auch wurden die Helden der damaligen Zeit erwähnt, die es auch in Straußfurt gegeben hat, so der Lehrer Louis Fuchs, der unter Einsatz seines Lebens alles unternahm, um den Kampf um Straußfurt zu vermeiden und der Ortskommandant Major Kraneis, der so mutig war und dem Volkssturm befahl, die Waffen fortzuwerfen und nach Hause zu gehen. Beide Männer hatten unter Gefahr für ihr eigenes Leben alles unternommen, um Tod und Zerstörung von Straußfurt fernzuhalten. Im Anschluss wurde von Rainer Carl, als Vertreter des Heimatvereins und Petra Fischer, als Vertreterin der Bürgerinitiative, ein Blumengesteck am Denkmal der Opfer des Zweiten Weltkrieges niedergelegt. Der Vorstand des Heimatverein Straußfurt Osterfeuer in Straußfurt Am 04. April fand das diesjährige Osterfeuer in der Gemeinde Straußfurt statt, organisiert und durchgeführt von der Feuerwehr Straußfurt und dem Feuerwehrverein Straußfurt. Die ergiebigen Niederschläge in der Woche zuvor, drohten die Veranstaltung buchstäblich ins Wasser fallen zu lassen. Doch der Wettergott meinte es gut mit uns und schickte rechtzeitig am Samstag herrlichen Sonnenschein. So konnte gegen Uhr das Feuer durch den Bürgermeister, die Vereinsvorsitzende und die Feuerwehr entzündet werden. In diesem Jahr waren neben der Jugendfeuerwehr zum ersten Mal auch die kleinsten Feuerwehrleute der Feuerwehr Straußfurt, die Löschzwerge mit von der Partie. Stolz fuhren sie mit den Großen in ihren neuen Uniformen im Feuerwehrauto vor. Das schöne Wetter lockte zahlreiche Gäste aus Nah und Fern auf den Kirschberg, wo sie bei einer Bratwurst das Osterfeuer genießen konnten. Wie in jedem Jahr wurde das Osterfeuer durch DJ Harti musikalisch begleitet, auch das Feuerwerk zu späterer Stunde fehlte nicht. Wir danken allen Gästen und Helfern für die gelungene Veranstaltung. Der Feuerwehrverein Es wird Frühling Alle warten auf den Frühling. Nach viel Grau in Grau haben auch die ersten Frühlingsboten vom Versteckspiel unter der Erde genug. Schneeglöckchen und Märzenbecher zeigen ihre schönen Blüten.Winterlinge strahlen in Zitronengelb, während bei den Krokussen nur die Spitzen hervorlugen. Auch die Triebe der Haselnuss sind bereits da. Sie zögern noch, denn der Winter hat noch nicht alle Munition verschossen. Auch wenn der März zu zwei Dritteln noch zum Winter gehört, so bringt uns der Frühlingsmonat Vorfreude auf das Erwachen der Natur. Immerhin beginnt eigentlich am 1. März der meteorologische Frühling. Zwar werden die Tage länger, die Kraft der Sonne nimmt zu, doch ist im März immer noch mit Nachtfrost und Schnee zu rechnen. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass der 3. Monat des Jahres, der immerhin seit den Tagen Karls des Großen als Lenzmonat bezeichnet wird, im Blick auf schönes Frühlingswetter ein unzuverlässlicher Partner ist. Mit der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche am 20. März beginnt der kalendarische Frühling. Auf Grund des sprunghaften Wetters lässt sich der Lenz nicht auf ein genaues Datum festlegen. Er kann kommen, er ist uns willkommen. Eine Vielzahl von Wetterregeln und Bauernweisheiten versuchen das Wetter zu deuten. So heißt es: Märzenschnee tut Bäumen und Saaten weh. Oder: Ist Kunigunde (3. März) tränenschwer, dann bleibt oft die Scheune leer. Der 10. März ist der Tag der 40 Ritter, jene Märtyrer, die im 4. Jahrhundert ihres Glaubens wegen, auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Dieser Tag gilt seither als besonderer Wetterprophet. So gilt nach einer alten Regel: Wie 40 Ritter das Wetter gestalten, so wird es sich 40 Tage halten. Der Heilige Joseph aus dem Geschlecht König Davids ist Schutzpatron der Kirche, der Familie und des Handwerks. Sein Gedenktag am 19. März war früher einer der populärsten Feiertage. Ist s am Sankt Josephus schön, wird ein gutes Jahr man sehn. Der 25. März hat seine Bedeutung für die Ankunft vieler Zugvögel. Zu Maria Verkündigung sucht der Storch sein Nest. Eines aber steht fest: Mit dem März hat der Winter seine Macht verloren. Lothar Dillenberger Hähnekrähen in Straußfurt Auch in diesem Jahr wurde von den Mitgliedern des RGZV Straußfurt u. U. e. V. ein Hähnekrähen organisiert. Der 1. Mai ist seit 1997 ein fester Bestandteil des Vereinslebens. Mal mit mehr, mal mit weniger Teilnehmern, mal bei schönen aber auch bei regnerischem Wetter krähten unsere Hähne vor der Gemeindeschänke. Die jeweils ersten drei Sieger bei den großen Hühnerrassen und bei den Zwerghühnern wurden anfangs mit Pokalen ausgezeichnet. In den letzten Jahren sind wir dazu übergegangen den Preisträgern statt der Pokale eine Urkunde und Naturalien zu überreichen. In diesem Jahr stellten sich 27 Hähne der Konkurrenz. Eine Stunde lang wurden die Krährufe gezählt und gewissenhaft notiert. Dann konnte die Siegerehrung vorgenommen werden. Leider blieben bei den Großen Rassen die ersten Plätze nicht in Straußfurt, denn Horst Kuhnert, ein Gast aus Ottenhausen, belegte den 1. Platz mit 142 und den 2. Platz mit 104 Krährufen. Den 3. Platz belegte Norbert Rebling mit 96 Krährufen.

17 Straußfurt Nr. 5/2015 Bei den Zwergrassen ging der 1. Platz mit 92 Krährufen an Wolfgang Schiebold. Stefan Ehrich belegte den 2. Platz mit 87 Krährufen und den 3. Platz mit 84 Krährufen errang Ralf Sparrenberg. Jeweils ein Beil ging an die schlechtesten Kräher. Diese gehörten Martina Bindernagel und Maik Engel. Alle Preisträger wurden vom Vorsitzenden, Zuchtfreund Diethard Bauer und unserem Bürgermeister Herrn Olaf Starroske beglückwünscht. Herr Starroske übergab den Preisträgern Futtermittelgutscheine. Der RGZV bedankt sich bei der Gemeinde Straußfurt, Herrn Bretthauer von Raiffeisen und dem Landhandel Ostwald Sömmerda für die Unterstützung. Wir hoffen, daß wir auch im nächsten Jahr die Hähne wieder krähen lassen können. Denn das wäre dann zum 20. Mal. Erika Bauer Staatliche Regelschule Straußfurt In Nerz gekleidete Geheimagentinnen, Herren mit Monokel und Bärtchen, undefinierbare Häuptlinge irgendwelcher Volksstämme, bildschöne Frauen, von denen niemand weiß, wovon sie leben, königliche Hoheiten auf der Flucht und indische Maharadschas. Der Spiegel, 14/1948: Tanz im Orient - Expreß. Die Staatliche Regelschule Straußfurt begab sich vom auf Eine Reise mit dem Orientexpress. Bezugnehmend auf die vorangegangene Projektwoche Wer sind wir? im Schuljahr 2013/14, die sich mit der eigenen Identität beschäftigte, sollten sich die Schüler nun die Frage stellen: Wer sind die Anderen? Der Ansatz beschäftigt sich mit der Faszination, aber auch mit den Ängsten gegenüber dem Fremden. Im Mittelpunkt stand das Kennenlernen und Erkunden anderer Kulturen mit ästhetischen Mitteln. 12 Künstler aus unterschiedlichen Genres wie Tanz, Theater, Musik und bildender Kunst, begleiteten unsere Schüler in 15 Workshops. Dieser partizipatorischer Prozess ermöglichte es, neue Räume zu entdecken, stärkte die Identität des Einzelnen und förderte die Toleranz. Vorurteile wurden abgebaut und somit ein nachhaltiges Projekt auf die Beine gestellt. Im künstlerischen und kreativen Umgang mit den anderen Kulturen wurden die eigenen Ideen der Schüler eingebracht und durch Sprache, Religion, Bräuche, Musik und Mode hautnah erlebbar gemacht. Das Ergebnis der Projekttage wurde in einer 2-stündigen Aufführung auf 2 Bühnen präsentiert. Als künstlerischer Input diente der Orientexpress. Die Reise mit diesem außergewöhnlichen Zug bietet ungeahnte Möglichkeiten, die Vielfalt der Kulturen kennenzulernen. Welche Menschen können sich im Orientexpress getroffen haben? Welche Erfahrungen machten diese unterschiedlichsten Personen, wenn sie sich auf engstem Raum konfrontiert sehen und miteinander klarkommen müssen? In einem Schauspielstück und einer grandiosen Tanzperformance wurde dem Publikum diese Fragestellung visuell dargestellt, künstlerische Arbeiten wurden auf Leinwänden festgehalten, die unterschiedlichsten Charaktere, welche man in dem Zug antreffen könnte, wurden in Masken und Kostümen lebendig. Eine phantasievolle Moschee diente hierbei als Bühnenbild. Kulinarische Besonderheiten von den verschiedenen Stationen des Zuges wurden in einer Speisekarte zusammengefasst und im Speisewagen den Gästen serviert. Was verbindet die Menschen, die sich auf einer Reise begegnen? Mitunter Musik. Das Publikum hatte die Gelegenheit den Klangwelten des Beatboxens zu lauschen, sich von den Rhythmen der Trommeln mitreisen zu lassen oder beim Poetry Slam richtig aufzudrehen. Des Weiteren erhielten die Schüler einen Einblick in das Leben der Indianer und reisten in eine irische Fabelwelt. Die Zuschauer wurden von dem Live-Hörspiel Das weiße Elfenkalb verzaubert. Im Namen der Staatlichen Regelschule Straußfurt bedanken wir uns recht herzlich beim LDZ Straußfurt, dem Edeka Markt Piotrowski und SÜGEMI Frau und Herr Breitbarth für ihre Unterstützung. Insbesondere danken wir den Künstlern, die uns durch ihre Genren, wie Tanz, Theater und bildnerischer Kunst, 4 Jahre begleitet haben. Aufgrund des großen Erfolges sind weitere Projekttage in Straußfurt geplant, bis dahin bleiben Sie wohlauf. Tina Schneider Schulsozialarbeiterin Kindersport beim SV Grün-Weiß Straußfurt Jeden Montag ab 16:45 Uhr findet in der Turnhalle am Sportplatz in Straußfurt der Kindersport für Kindergartenkinder ab 4 Jahre statt. Der Kindersport in Straußfurt hat schon eine längere Tradition. Aus einer Initiative des Elternbeirats heraus, entschieden sich die Erzieherinnen des Kindergartens Regenbogenland zusätzlich einmal die Woche Sport für die Kleinen anzubieten. Woche für Woche füllt sich seit dem die kleine Turnhalle mit gut gelaunten Kindern. Kinder wollen toben, rennen, krabbeln, klettern, spielen.einfach nur laut sein und das alles können sie bei uns einmal die Woche so richtig ausleben. Dabei stehen natürlich Spiel und Spaß im Vordergrund. Natürlich sollen sie bei uns auch auf Anforderungen der Schule vorbereitet werden. Die Eltern sind herzlich willkommen, ihre Kleinen zu begleiten, ihnen zuzusehen und die Trainerinnen bei der Vorbereitung zu unterstützen..

18 Straußfurt Nr. 5/2015 Die Plätze sind leider begrenzt. Aber immer im September, wenn sich unsere Schulkinder verabschieden, können wieder neue Kinder aufgenommen werden. Wenn ihr nun Lust bekommen habt und einer der begehrten Plätze für euer Kind sichern bzw. einfach mal schnuppern wollt, meldet euch vorab bei uns. (über den Sportverein oder den Kindergarten) Amtlicher Teil Liebe Grüße sagt das gesamte Kindersportteam Uta Kellner und Nicole Weidemann (Übungsleiterin Abteilung Kindersport) SV Grün- Weiß- Straußfurt Herzliche Einladung zum Familiensportfest Straußfurt am Lasst uns anlässlich unseres Jubiläums des Sportvereins gemeinsam Spaß haben. Ihr könnt sehen welche Vielfalt in unserem Sportverein liegt und mit eurer Familie, Bekannten, Verwandten und Freunden aktiv werden. Oder bei einem erfrischenden Getränk, einer herzhaften Bratwurst, selbst gebackenem Kuchen und Kaffe einfach das Geschehen um euch herum beobachten. Mit freundlicher Unterstützung der DAK Gesundheit suchen wir die fitteste Familie Straußfurts und Umgebung wobei hierbei nie der Spaß außer Augen verloren wird. Wir freuen uns auf euch, auch bei schlechterem Wetter. Liebe Grüße sagt der Sportverein Grün Weiß Straußfurt Veranstaltungsplan von 10:00 Uhr - ca. 18:00 Uhr Sportlerheim 10:00-17:00 Uhr Schach zum Schnuppern und für die Profis 10:00-17:00 Uhr Essen und Trinken Kaffee und Kuchen im Zelt Turnhalle an der B :00-15:00 Uhr DAK - wir suchen mit der DAK-Gesundheit die fitteste Familie Straußfurts und Umgebung. Dabei können die Teilnehmer ihre Fähigkeiten bei verschiedenen Aktionen unter Beweis stellen. 10:00-15:00 Uhr Hüpfburg 10:00-11:30 Uhr Tischtennis für jedermann 12:00-13:30 Uhr Volleyball mit Schulmannschaft der Regelschule 13:30-15:00 Uhr Ju-Jutsu - spannende Vorführung mit anschließender Schnupperstunde für jedermann Sportplatz 10:00-14:30 Uhr Torwandschießen - Treffsicherster Schütze im Torwandschießen gesucht! 10:00-11:00 Uhr Fußballspiel - Frauen gegen Söhne (D-Jugend) 11:30-14:00 Uhr Feuerwehrspiele / Fahrzeugschau FFW 14:30-17:15 Uhr Ortsderby SG Tunzenhausen/Straußfurt gegen SV Salamander Werningshausen Beschlüsse des Gemeinderates Werningshausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Werningshausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt: Die Tagesordnung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen stimmt der Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf dem Grundstück der Gemeinde Werningshausen, Flur 1, Flurstück 278/1, gemäß Lageplan (Pachtgrundstück von Herrn Ernst Spangenberg), für die Eheleute Denise und Daniel Scheeler zu. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Werningshausen und den Eheleuten Denise und Daniel Scheeler wird abgeschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 8 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8

19 Straußfurt Nr. 5/2015 Nichtamtlicher Teil Erster Wettkampf der Jugendfeuerwehr Werningshausen/ Straußfurt im Jahr 2015 Am nahm die Jugendfeuerwehr Werningshausen zusammen mit der Jugendfeuerwehr Straußfurt am Geländespiel der Jugendfeuerwehren des Landkreis Sömmerda in Riethnordhausen teil. Wir sind zusammen mit zwei Mannschaften (Altersklasse 6-10 Jahre und Jahre) angetreten. Beim Geländespiel des Landkreises mussten verschieden Stationen absolviert werden. Zu den verschiedenen Stationen mussten die Jugendfeuerwehrmitglieder laufen. Die Stecke war in diesem Jahr besonders weit, aber alle, besonders unsere Kleinen, haben bis zum Schluss durchgehalten. Die verschiedenen Disziplinen an den Stationen haben unseren Kindern und Jugendlichen viel Spaß bewältigt. Beim Geländespiel sind insgesamt 38 Mannschaften gestartet, wobei die Altersklasse 6-10 Jahre den 28. Platz und die Altersklasse Jahre den 10. Platz belegte. Zu den Platzierungen muss man sagen, dass der Abstand zwischen den einzelnen Plätzen nicht mal ein Punkt betragen hat. Für die meisten unserer Kleinen war dies der erste Wettkampf und die meisten sind auch noch nicht so lange in der Jugendfeuerwehr, deshalb ist der 28. Platz eine super Platzierung, mit der Keiner von den Jugendfeuerwehrwarten und Betreuern gerechnet hatte. Das Geländespiel war der Auftakt zu den Wettkämpfen in diesem Jahr. Der nächste Wettkampf für unsere Jugendfeuerwehren findet am in Weißensee statt. Dies ist die Kreismeisterschaft der Jugendfeuerwehren des Landkreises. Die 6-10 jährigen werden in einer Art Löschangriff mit der Kübelspritze und die jährigen im Wettkampf nach CTIF an den Start gehen. Die jährigen werden dann am an den Landesmeisterschaften in Mühlhauen in der Disziplin Gruppenstafette an den Start gehen. Am findet dann der Ausscheid des Stützpunktbereiches West in Straußfurt statt. Auch in diesem Jahr werden wir unsere erfolgreiche Zusammenarbeit aus dem Jahr 2014 mit der Jugendfeuerwehr Straußfurt fortsetzen. Deshalb möchte ich mich bei dem Jugendfeuerwart Straußfurt und seinen Betreuern bzw. Betreuerinnen für die begonnene gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei meinen Betreuern und Betreuerinnen für die ständige und sehr wichtige Unterstützung in allen Belangen bedanken. Jugendfeuerwehr Werningshausen Jugendfeuerwehrwart Thomas Lein Kinderfest in Werningshausen Liebe Einwohner von Werningshausen, am 05. und 06. Juni 2015 führen wir unser alljährliches Kinderfest durch. Da wir auf ihre Spenden angewiesen sind, werden folgende Personen mit Listen unterwegs sein. Betriebe, Firmen und Geschäfte erhalten eine dementsprechende Spendenquittung. Vorstadt: M. Meyer, A. Weitauer Unterdorf: S. Heß, K. Barthel Oberdorf: M. Eccarius Geplanter Ablauf: Freitag, d Uhr Entenrennen auf der Gramme Uhr Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer Sonnabend, d Uhr Programm des Kindergartens Uhr Sport, Spiele, Kutschfahrten, Hüpfburg, Kinderschminken, Musik und vieles mehr Für Speisen und Getränke sorgt unsere Gaststätte Rothe. Ihre Bürgermeisterin Hannelore Rost Herzliche Einladung zum Seniorentreff für alle Senioren am Montag, den 01. Juni 2015 wann: wo: um Uhr Wohngemeinschaft Johannesgarten e.v. Die Bewohner des Johannesgarten und die Senioren des Ortes möchten miteinander wieder ein paar gesellige Stunden bei Kaffee und Kuchen, Getränken und Abendbrot verbringen. Herzliche Einladung und Grüße Ihre Vorsitzende des Fördervereins Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Karin Zimmer

20 Straußfurt Nr. 5/2015 Wohngemeinschaft Johannesgarten Werningshausen e.v. sollen zur neuen Saison angeschafft werden und dazu wird das Geld gut gebraucht! Die Kinder und der Vorstand bedanken sich sehr herzlich über die Förderung der Nachwuchsarbeit unseres Sportvereins bei der Nordthüringer Volksbank eg! (Foto: Sophie Heß) Herzliche Einladung zum 23-jährigem Vereinsfest am Sonntag, dem 21. Juni 2015 Stress und Hektik sind in der heutigen Zeit unsere ständigen Alltagsbegleiter. Wer dem für einige Stunden entfliehen möchte, ist recht herzlichst zum Johannesgartenfest eingeladen. Der Gottesdienst beginnt wie jedes Jahr um Uhr in der Sankt-Wigberti-Kirche in Werningshausen. Anschließend wollen wir gemeinsam mit Euch auf dem Gelände der Wohngemeinschaft Johannesgarten unser Jubiläum feiern. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Wer also Interesse hat oder neugierig ist, oder den Nachmittag noch nicht verplant hat, ist herzlich willkommen. Bettina Krajewski Vereinsvorsitzende MISSION AUFSTIEG erfüllt!!! Die Männermannschaft unseres SV hat am den vorzeitigen Aufstieg in die 1. Kreisklasse perfekt gemacht - vier Spieltage vor Ende der Saison und immer noch ungeschlagen! Mit 2:0 wurde der SV Vogelsberg besiegt und so gab es nach dem Abpfiff kein Halten mehr für Spieler, Trainer und die wieder zahlreichen Fans auf unserem Sportplatz - danach wurde noch bis in die späten Abendstunden hinein dieser Erfolg gefeiert! (Bilder davon in der nächsten Ausgabe!) Die nächsten Spiele finden dann gegen Großbrembach am (15 Uhr), am in Straußfurt gegen Tunzenhausen II (15 Uhr) und am gegen Kindelbrück II (bereits 11 Uhr!) statt. Von unseren Bambinis gibt es Erfreuliches zu berichten: Beim 2. Turnier (diesmal in Werningshausen) gegen die Mannschaften von Haßleben und Kölleda gab es zwar zwei knappe Niederlagen, aber beim jeweiligen 1:2 auch die ersten Tore für die Kinder zu bejubeln. Besser lief es am beim Einladungsturnier in Vogelsberg, wo es ein 2:2 gegen den Gastgeber und eine knappe Niederlage gegen Kölleda (2:3) gab und somit der 2.Turnierplatz erreicht wurde. Krönung der ersten Saison war dann am der Turniersieg nach Elfmeterschießen beim 3. Turnier (in Haßleben) gegen Haßleben und Kölleda - dem 1:0-Sieg gegen Kölleda folgte eine 0:1-Niederlage gegen Haßleben, so dass über den Turniersieg des Elfmeterschießen entscheiden musste. Glückwunsch an unsere Bambinis, die diesen zu einem besonderen Tag in der noch jungen Geschichte des SV Salamander Werningshausen machten (siehe oben...)! Am bekamen die Bambinis vor dem Samstagstraining Besuch von Frau Kathrin Kämpfe, Kundenberaterin der Filiale Straußfurt der Nordthüringer Volksbank eg. Sehr zur Freude der Kinder und den anwesenden Vorstandsmitgliedern Sven Heinemann und Lars Heßland, die in Abwesenheit der eigentlichen Bambini-Trainer Fred Dittmar, Benjamin Kind und Tino Schade an diesem Tag das Training leiteten, sowie des Schatzmeisters Holger Hartisch, überreichte Frau Kämpfe einen Scheck über 150 an den Sportverein. Das Geld wird natürlich in die Nachwuchsarbeit investiert - Trikots und weitere Übungs-und Trainingsgeräte Erfreulich auch, dass sich im April eine Frauenmannschaft gebildet hat, die sich seitdem immer Montagabend 19 Uhr unter Anleitung von Fitnesscoach Christiane Kind und den kurzfristig gewonnenen Trainern Rainer Heinemann und Tobias Metz auf dem Sportplatz zusammenfindet und sich so in Form bringen möchte, dass sie schon im Rahmen unseres Strassenfussballund Freizeitturnieres am ein erstes Freunschaftsspiel bestreiten will! Auch eine Mannschaft der Alten Herren befindet sich im Aufbau, wenn auch das noch funktioniert, können wir mit Stolz sagen: Der Fussball in Werningshausen lebt! Mit sportlichen Grüßen, Holger Hartisch (im Namen des Vorstandes) Der Vorstand des SV Salamander Werningshausen e.v. gratuliert seinen Mitgliedern zum Geburtstag: Heinz Fiedler (Ehrenmitglied) Maik Metze Sebastian Becker Angelie Sophie Heinemann Steffen Rudolph Martin Reuschler Peggy Wandt Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben , 77 Jahre , 48 Jahre , 24 Jahre , 7 Jahre , 43 Jahre , 25 Jahre , 44 Jahre In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die so geänderte Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen.

21 Straußfurt Nr. 5/2015 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Die Gemeinde stimmt der Vergabe der Bauleistung Dacherneuerung Sportlerheim an die Firma Dach-Fricke, vertreten durch Herrn Ralf Fricke mit Sitz in Wundersleben, Schulweg 3, zu deren Angebotspreis in Höhe von ,67 EUR zu. 2. Die sich unter HHSt: ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. 3. Frühester Baubeginn sollte der sein; als Bauende wird der anvisiert. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Kleb GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing.(TU) Thomas Kleb mit Sitz in Erfurt, Gustav-Freytag- Straße 29, hinsichtlich der Objektplanung, Tragwerksplanung und Entwurfsvermessung gemäß HOAI 2013 im Zuge des Ersatzneubau Brücke über die Unstrut im Zuge eines Wirtschaftsweges bei Wundersleben in Höhe von ,33 EUR zu. 2. Die Bürgermeisterin, Frau Esther Breternitz, wird zur Unterzeichnung entsprechender Verträge im Zuge des jeweiligen Bauplanungsstandes bzw. der Baubetreuung bevollmächtigt. 3. Die sich hieraus unter HHSt: ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus dem Zuwendungsbescheid. Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 4. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Kleb GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing.(TU) Thomas Kleb mit Sitz in Erfurt, Gustav-Freytag- Straße 29, hinsichtlich der Objektplanung, Tragwerksplanung und Entwurfsvermessung gemäß HOAI 2013 im Zuge des Ersatzneubau Brücke über die Unstrut im Zuge eines Wirtschaftsweges bei Wundersleben in Höhe von ,33 EUR zu. 5. Die Bürgermeisterin, Frau Esther Breternitz, wird zur Unterzeichnung entsprechender Verträge im Zuge des jeweiligen Bauplanungsstandes bzw. der Baubetreuung bevollmächtigt. 6. Die sich hieraus unter HHSt: ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus dem Zuwendungsbescheid. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Beginnend ab Monat Mai bis einschließlich Monat Oktober 2015 soll in der Gemeinde eine zusätzliche Stelle im Gemeindebauhof auf Basis eines geringfügig Beschäftigten mit 15 Std./Woche geschaffen werden. 2. Die hierfür erforderlichen Ausgaben werden als überplanmäßige Ausgabe genehmigt. Deren Finanzierung soll durch Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. 3. Der Stellenplan gilt insoweit als dieser Beschlussfassung angepasst. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße Erfurt - Sonderungsbehörde nach 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) - Bekanntmachung über die Durchführung der Informations- und Anhörungsveranstaltung zum Bodensonderungsverfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255). In der Gemeinde Wundersleben, Gemarkung Wundersleben, Flur 3, Flurstück 21/216 (Anteil am Ungetrennten Hofraum - Lagebezeichnung Töpfershof 59) wird ein Verfahren nach Bodensonderungsgesetz (BoSoG) von Amts wegen durchgeführt. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

22 Straußfurt Nr. 5/2015 Der Kirmesverein ruft alle Wunderslebener Bürger auf, beim musikalischen Frühschoppen mit gemeinsamen Pfingstbaumsetzen dabei zu sein. Eröffnet wird dieser Brauch mit einem Gottesdienst am Pfingstsonntag, um Uhr, gefolgt vom Pfingstbaumschlagen. Das heißt in diesem Jahr, ein kleiner Treckerumzug bringt, begleitet von Musik, die Pfingstburschen und die Bäume zum Schänksplatz. Hier können alle Kinder die Bäume anschließend schmücken und die kleinen Helfer werden mit einer Treckerfahrt durch das Dorf belohnt. Für das leibliche Wohl wird auf dem Schänksplatz von Uhr gesorgt (Getränke, Bratwurst, ab Uhr hausgebackener Kuchen). Wir freuen uns auf das Pfingstbaumsetzen in Wundersleben und laden alle herzlich ein. Der Kirmesvorstand Wundersleben Informations- und Anhörungstermin Freitag, 05. Juni :00 Uhr Ecke Töpferstraße, Hintere Töpfergasse Ich lade hiermit die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen zum Informations- und Anhörungstermin ein und bitte um Ihr Erscheinen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14, Erfurt und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361/ selbstverständlich gern zur Verfügung. Erfurt, den 11. Mai 2015 Im Auftrag gez. Gerd Müller Katasterbereichsleiter Nichtamtlicher Teil Kirmes und mehr.. Traditionen werden wach in Wundersleben Wo ist die Kirmse? - Hier! Wer macht die Kirmse - Wir! Was trinken wir? KIRMSE! Diese Worte hallten am 1. November 2014 in allen Wunderslebener Straßen. Seit letztem Jahr hat die Kirmes in Wundersleben wieder zu ihren traditionellen Wurzeln gefunden. Eine Kirmes, also das Kirchweihfest, nach vielen Jahren der Ruhe wieder aufleben zu lassen, damit die Menschen im Dorf wieder gemeinsam und traditionsverbunden feiern, war das große Ziel unseres Vereins. Die sehr feierliche Eröffnung der Kirmes mit einem Gottesdienst, in dem Pfarrer Schwarz mit wunderbaren Worten auf die Kirmes einstimmte, war der erste Höhepunkt. Gefolgt von einem fröhlichen Umzug mit Ständchen durch das Dorf, einem bunten Treiben auf dem Schänksplatz und einer gelungenen Tanzveranstaltung am Abend. Der sonnige und ausgedehnte Frühschoppen unter blauem Himmel mit Livemusik und deftigem Spanferkelessen wird uns noch lange in Erinnerung bleiben. Zum erfolgreichen Gelingen trugen nicht nur unsere fleißigen Helfer bei, sondern alle Wunderslebener und Gäste, die so zahlreich erschienen. Besonders das Lächeln und die Freude, die uns während des Ständchens an den Haustüren entgegen gebracht wurden, werden unvergessen bleiben. Für die fröhliche Begrüßung und Bewirtung sagt der Kirmesverein ein herzliches Dankeschön. Natürlich wird in diesem Jahr die Tradition der Kirchweih in einem ähnlichen Rahmen fort gesetzt. Die Vorbereitungen für das Kirmeswochenende des laufen. Zu Pfingsten soll erneut ein alter Brauch gefeiert werden - das Pfingstbaumsetzen. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13, Straußfurt, Tel /513-0, Fax / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen.

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