Landkreis Elbe-Elster Der Landrat
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- Matthias Schuster
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1 Landkreis Elbe-Elster Der Landrat R i c h t l i n i e zur Organisation und Durchführung von Kreisausbildungsmaßnahmen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Elbe-Elster 1. Rechtliche Grundlagen: - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. Nr. 9 S. 197) - Verwaltungsvorschrift des Ministerium des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz - Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die Ausbildungslehrgänge der Freiwilligen Feuerwehren und Leistungstests im Rahmen der Sonderausbildungen für die Feuerwehren vom Der Landkreis hat gemäß - 24 Abs.7 Satz 2 BbgBKG und 2 Abs. 2 (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung) - 4 Abs. 1.1 und 1.2 in Verbindung mit 44 Abs.1 BbgBKG (Kostenträgerschaft) die weitergehende Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. 2. Ausbildungslehrgänge 2.1. Die Aus- und Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, FwDV, Richtlinien der technischen Regelwerke, der Unfallverhütungsvorschriften. 2.2 Entsprechend der FwDV 2 gehören folgende Ausbildungslehrgänge zur Kreisausbildung und werden nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt: - Sprechfunker (SpF) 16 Stunden - Atemschutzgeräteträger (AGT) mit Einweisung (CSA) 29 Stunden - AGT und ABC-Einsatz - Wiederholung, 1 x jährl. ca. 2 Stunden - Truppführer (Trf) 36 Stunden - Maschinist für Löschfahrzeuge (Ma) 36 Stunden - Technische Hilfeleistung (TH-Grundausbildung) 36 Stunden - ABC Einsatz 70 Stunden
2 2 Truppmannausbildung Teil I Truppmannausbildung Teil II Grundausbildungslehrgang 70 Stunden mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe 16 Stunden) mindestens 80 Stunden in zwei Jahren Bei Bedarf können weitere Ausbildungen die nicht zur Kreisausbildung gehören unter den Bedingungen dieser Richtlinie durchgeführt werden, Nr bleibt unberührt. 3. Organisation und Durchführung 3.1 Für die Truppmannausbildung sind die Träger des Brandschutzes zuständig und verantwortlich. Die Ausbildung kann von mehreren Trägern des Brandschutzes gemeinsam durchgeführt werden. Zum Abschluss der Ausbildung im Teil I und Teil II können die Kreisausbilder (KAB) Truppmann/Truppführer zum Leistungsnachweis durch die Träger des Brandschutzes mit eingesetzt werden. 3.2 Der Lehrgangsbedarf ist durch die örtlichen Träger des Brandschutzes bis zum für das kommende Jahr beim Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster einzureichen (Anlage 1) Das Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster entscheidet, in Absprache mit dem Kreisbrandmeister oder mit einem seiner Vertreter (KBM), entsprechend der Notwendigkeit und den bereitgestellten finanziellen Mitteln über die Durchführung der Lehrgänge (nach Maßgabe des Haushaltes). Mit der Bedarfsprüfung können der KBM und das Ordnungsamt des Landkreises Elbe- Elster Festlegungen für die Durchführung einzelner Lehrgänge, insbesondere zum: - Lehrgangsort, - Lehrgangszeitraum, - Lehrgangsverantwortlichen - Gemeinsamer Lehrgang von mehreren Träger des Brandschutzes treffen Zur effektiven Auslastung der Lehrgänge hat die Lehrgangsstärke mindestens 15 Teilnehmer zu betragen und sollte 25 Teilnehmer nicht überschreiten Ohne Lehrgangsbestätigung durch das Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten Der Stundenverteilungsplan ist durch den Fachbereichsleiter zu erarbeiten und für alle KAB in der jeweiligen Fachrichtung verbindlich. Den KAB stehen leihweise Ausbildungsmappen, Videos und Lehrmittel zur Verfügung. Für die Lehrgangsteilnehmer können auf Anforderung des KAB auszugsweise Kopien an
3 3 gefertigt werden. Schreibmaterial für den persönlichen Bedarf hat der Auszubildende selbst zu stellen Der Lehrgangsverantwortliche (zuständiger Wehrführer bzw. lt. Festlegung) legt in Abstimmung mit dem entsprechenden KAB die genaue zeitliche Durchführung und den Ausbildungsort fest, soweit dies nicht durch den KBM erfolgte. Die Eröffnung und der Abschluss der Lehrgänge sollten durch den KBM oder in Abstimmung mit ihm durch den Lehrgangsverantwortlichen erfolgen. Die materiellen und technischen Voraussetzungen und die Nutzung kreiseigener Räume sind mit dem Ordnungsamt des Landkreises Elbe- Elster abzustimmen. Der Träger des Brandschutzes am Lehrgangsort: - stellt die entsprechende Nutzung der Räumlichkeiten und Technik vor Ort bereit, - organisiert die Versorgung der Teilnehmer entsprechend Punkt 8.5. dieser Richtlinie, - sichert die Bereitstellung von Schrottautos zur technischen Hilfeleistung ab Bis zum Meldetermin, 14 Tage vor Beginn der Ausbildung (Anlage 2), sind durch den jeweiligen Träger des Brandschutzes, bzw. den Wehrführer, die teilnehmenden Feuerwehrangehörigen namentlich mit der Bestätigung der Teilnahmevoraussetzungen dem Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster für den Lehrgang zu melden Die Ausbildungsziele der Lehrgänge sind fachbezogen so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauend unterrichtet werden. Unnötige Vorgriffe und Wiederholungen in den einzelnen Fachbereichen sollen somit ausgeschlossen werden Die jährlichen Wiederholungsausbildungen der AGT und der ausgebildeten Kameraden im ABC-Einsatz erfolgen im FTZ in Herzberg nach einem gesondert festgelegten Halbjahresplan. 4. Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme Nach erfolgreichem Abschluss Teil I der Truppmannausbildung sollte der Feuerwehrangehörige den Lehrgang Sprechfunker und den Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolvieren. Lehrgangsart Sprechfunker Atemschutzgeräteträger Truppführer Anforderungen - abgeschlossene Grundausbildung Teil 1 Truppmann - Mindestalter: 18 Jahre - abgeschlossene Grundausbildung Teil 1 Truppmann - Mindestalter: 18 Jahre - Nachweis der gültigen G 26.3 Untersuchung - Sprechfunkerausbildung - abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Sprechfunkerausbildung Maschinist für Löschfahrzeuge - abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Sprechfunkerausbildung
4 4 - Führerschein für die betreffende Fahrzeugklasse Technische Hilfe - abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann ABC Einsatz AGT und ABC-Einsatz (jährl.wiederholung) 5. Kreisausbilder - Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Nachweis der gültigen G 26.3 Untersuchung - Nachweis der gültigen G 26.3 Untersuchung - guter Gesundheitszustand, insbesondere ohne Erkrankung der Atemwege 5.1. KAB im Rahmen dieser Richtlinie sind Feuerwehrangehörige, die sich an der Landesfeuerwehrschule Brandenburg (LSTE BB) oder einer gleichwertigen Einrichtung zum Kreisausbilder der jeweiligen Lehrgangsart qualifiziert haben. Auf Vorschlag des KBM wird zwischen dem Feuerwehrangehörigen und dem Landkreis Elbe-Elster ein Dienstvertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird grundsätzlich für die Dauer von 1 Jahr befristet. Wird er nicht mindestens 30 Tage vor Fristablauf ordentlich gekündigt, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann jederzeit ordentlich gekündigt werden, wenn berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung als KAB bestehen. Die KAB haben keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Lehrganges, sie werden entsprechend dem Bedarf eingesetzt. Der KAB hat innerhalb von 4 Jahren an einem Fortbildungsseminar an der LSTE BB oder einer anderen gleichwertigen Ausbildungseinrichtung teilzunehmen Aus den einzelnen Fachbereichen (SpF, AGT, Trf, Ma, TH) legt der KBM in Abstimmung mit dem Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster jeweils einen KAB als Fachbereichsleiter fest. Die Fachbereichsleiter sind verantwortlich für die Erstellung und Vereinheitlichung der Ausbildungsunterlagen innerhalb der Fachbereiche. Die Unterlagen sind entsprechend der FwDV 2 und weiterer geltender Vorschriften zu aktualisieren und mit den KAB in Dienstberatungen festzulegen und umzusetzen. Es ist eine einheitliche Ausbildung in den Fachbereichen durchzusetzen. 6. Helfer der Kreisausbilder Zur Unterstützung der praktischen Ausbildung (praktische Unterweisung, Stationsbetrieb, Einsatzübung) können die KAB für bestimmte Ausbildungsstunden Helfer/ bzw. weitere KAB einsetzen. Der Helfer ist ein Erfüllungsgehilfe des Kreisausbilders. Bei der praktischen Ausbildung der PA-Grundausbildung im FTZ ist ein zweiter KAB erforderlich. Der Helfer muss mindestens über die Qualifikation Gruppenführer verfügen. Die Einsatzstunden der Helfer sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. 7. Ausbildungszeiten
5 5 Eine Ausbildungsstunde beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Folgende Ausbildungszeiträume sollten in der Regel nicht überschritten werden: - Ausbildung nach 18:30 Uhr höchstens 4 Stunden, - sonnabends mindestens 7 Stunden, höchstens 10 Stunden und - sonntags mindestens 4 Stunden Beginn der Ausbildung - freitags 18:30 Uhr, bzw. sonnabends und sonntags 08:30 Uhr 8. Finanzielle Sicherstellung 8.1. Vergütung Fachbereichsleiter Die Aufwandsentschädigung der Fachbereichsleiter pro Stunde beträgt 10,00, höchstens 30,00 pro Dienstberatung und maximal 3 Beratungen im Jahr Vergütung Kreisausbilder Die Vergütung der Kreisausbilder erfolgt auf Grundlage des Dienstvertrages. Der Stundensatz beträgt 10,00 pro Stunde. Die Vorbereitungsstunden und Auswertung der Prüfung werden mit je 5,00 vergütet. Folgende Höchststundenzahlen werden je Lehrgangsart vergütet: Ausbildungs- Vorbereitungs- Auswertung der Lehrgangsart stunden stunden Prüfung Sprechfunker Atemschutzgeräteträger 29 1,5 1 Truppführer Maschinisten Technische Hilfe ABC Einsatz Pro Lehrgang werden die Vorbereitungs-/Auswertungsstunden ohne Datumsnachweis anerkannt Vergütung Helfer Der Stundensatz beträgt pro Ausbildungsstunde 8,00. Vorbereitungsstunden werden nicht vergütet Reisekosten Die An- und Abreise vom Wohnort zum Ausbildungsort mit Privat-PKW werden gemäß 5 Bundesreisekostengesetz im erheblich dienstlichen Interesse dem KAB und Helfer vergütet Verpflegungskosten An den Ausbildungstagen werden folgende Zuschüsse pro Lehrgangsteilnehmer und Lehrpersonal für Verpflegung und Getränke gewährt:
6 6 - ab 4 Stunden Unterricht / praktische Ausbildung / Tag 3,50 - ab 7 Stunden Unterricht / praktische Ausbildung / Tag 7,00 Die Anwesenheitsliste (Anlage 3) gilt gleichzeitig als Nachweis für die Verpflegungsabrechnung und ist täglich von jedem Teilnehmer zu quittieren. Eine pauschale Vergütung der Verpflegungssätze ist nicht möglich. Überschreitungen der Zuschüsse werden nicht erstattet Abrechnung der Lehrgangskosten Das Ordnungsamt des Trägers des Brandschutzes reicht die Abrechnung der Verpflegung für den gesamten Lehrgang unter Vorlage aller Kopien der Originalrechnungen innerhalb von 4 Wochen nach Lehrgangsabschluss mit einem Prüfvermerk beim Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster ein. Der KAB reicht folgende Unterlagen zur Abrechnung beim Ordnungsamt des Landkreises Elbe-Elster ein: - Original der Anwesenheitsliste (Anlage 3) - Original des Prüfungsnachweises (Anlage 4) - eigene Abrechnung Kreisausbildung (Anlage 5) - Abrechnung für die Helfer zur Kreisausbildung (Anlage 5) 9. Prüfung und Leistungstest Nach Abschluss eines Lehrganges werden für alle Lehrgänge Prüfungen oder Leistungstests durchgeführt. Über die Zulassung zur Prüfung oder Leistungstest entscheiden der durchführende KAB und der KBM. Im begründeten Fall sind die versäumten Stunden im Selbststudium nachzuholen. Der Leistungstest umfasst eine schriftliche und/oder eine praktische Prüfung. In besonderen Fällen kann durch den KBM und den KAB ein mündliches Prüfungsgespräch durchgeführt werden. Der KBM bestimmt die Mitglieder der Prüfungskommission. Zu dieser gehört in jedem Fall der zuständige KAB. Der Leistungstest und die Auswertung werden nach den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die Ausbildungslehrgänge der Freiwilligen Feuerwehren und Leistungstests im Rahmen der Sonderausbildungen für die Feuerwehren vom durchgeführt. Jeder Lehrgangsteilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Erreicht ein Teilnehmer das Lehrziel nicht, so kann er über seinen Wehrführer eine Wiederholungsprüfung beim KBM beantragen. In Abstimmung mit dem verantwortlichen KAB legt der KBM den weiteren Verfahrensweg fest. Erfüllt ein Lehrgangsteilnehmer auch in der Nachprüfung das Lehrgangsziel nicht, so muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. Sprechfunker müssen nach erfolgreicher Teilnahme in einer Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 und 3 des Verpflichtungsgesetzes vom (BGBI. II S. 469, 547) verpflichtet werden (Anlage 6). Die Verpflichtungserklärung wird dem Träger des Brandschutzes durch den KAB zur Nachweisführung übergeben.
7 10. Aufgaben der Träger des Brandschutzes Der Träger des Brandschutzes hat: 7 - Die Teilnahme der Feuerwehrangehörigen am Lehrgang abzusichern. - Die Kosten für die Lehrgangsteilnehmer bezüglich möglicher Lohnkostenrückerstattung und Reisekosten zu tragen. - Die erforderlichen Einsatzfahrzeuge, Aggregate und Gerätschaften für die Ausbildung, einschließlich der dafür notwendigen Kraft- und Schmierstoffe bereitzustellen. - Zur Absicherung des Lehrganges TH, die Bereitstellung und anschließende Entsorgung von Schrottautos zu sichern. Die Kosten werden bis zu 240,00 durch den Landkreis Elbe-Elster getragen. - Den Nachweis und die Aufbewahrung der Verpflichtungserklärung der Sprechfunker zu sichern. - Die Verpflegungskosten zu verauslagen und mit dem Landkreis Elbe-Elster abzurechnen. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom in Kraft. Herzberg, den Christian Jaschinski Landrat
8 Landkreis Elbe - Elster Anlage 1 Ordnungsamt An der Lanfter Herzber g Kreisausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Elbe-Elster Lehrgangsanmeldung für das Jahr.. Meldetermin geplanter Zeitraum Teilnehmer Lehrgangsart I.Halbjahr II.Halbjahr ca. Bemerkungen. Unterschrift Wehrführer Bestätigung : Träger des Brandschutzes * U = Unterricht; P = Praxis
9 Anlage 2 Absender: Landkreis Elbe-Elster Ordnungsamt An der Lanfter Herzberg Träger des Brandschutzes: Bearbeiter: Telefon: Datum: Platznummer: (wird vom OA LKEE ausgefüllt) Lehrgangsanmeldung Zum Lehrgang: Ort lt. Plan: für Name, Vorname: Dienstgrad: Straße, Hausnummer: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Tel. privat: (Orts-) Feuerwehr: Aufnahme in Einsatzabteilung.: Voraussetzungen lt. Vorschriften Lehrgangsart muss erfüllt / Jahr soll erfüllt / Jahr Sprechfunker Truppmann Teil I 18 Jahre Atemschutzgeräteträger Truppmann Teil I 18 Jahre G 26.3 Untersuchung Sprechfunker Truppführer Truppmann Teil II Sprechfunker Maschinist für Löschfahrzeuge Truppmann Teil II Sprechfunker erforderlicher Führerschein Technische Hilfeleistung Truppmann Teil II 18 Jahre ABC - Einsatz Die Lehrgangsanmeldung ist verbindlich! Truppmann Teil II Atemschutzgeräteträger G 26.3 Untersuchung Sprechfunker 18 Jahre geprüft u. bestätigt Stadt-, Amts-, Gemeinde BM Unterschrift Lehrgangsteilnehmer
10 Lehrgangart: vom: bis: A n w e s e n h e i t s l i s t e Anlage 3 Lfd. Name Vorname Dienst- Ortsfeuer- Datum:... Datum:... Datum:... Datum:... Datum:... Datum:... Datum:... Nr. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!!!! grad wehr Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift Unterschrift ist taggenau einzutragen! Die Unterschrift gilt gleichzeitig als Nachweis über die gewährte Versorgung an Getränke und Verpflegung entsprechend der Richtlinie... Unterschrift KAB
11 L e i s t u n g s n a c h w e i s Anlage 4 Lehrgang: von: bis: Nr. Name Vorname Geb.Datum FF Dienstgrad Auswertung Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Hiermit bestätige ich, dass die o. g. Kameraden/Kameradinnen die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen: best. J/N Punkte Teilnahmebescheinigung wurden ausgegeben:... sind noch auszustellen:... Unterschrift KAB
12 Anlage 5 Anschrift: Kreisausbilder: Anschrift: Helfer: (bitte ankreuzen) Landkreis Elbe - Elster Ordnungsamt An der Lanfter Herzberg Abrechnung Kreisausbildung Fachrichtung: Ausbildungsort: Beteiligte FF: Teilnehmer: Fahrzeug: Dienstfahrz.: Kennz.: Privatfahrz.: Kennz.: Datum Stunden Stunden- Betrag gefahrene 0,30 / km Betrag satz in km Gesamt Konto-Nr.: BLZ: Bank: Datum: Unterschrift Die Abrechnung der Helfer ist durch den KAB zubestätigen: Unterschrift KAB
13 Anlage 6 Landkreis Elbe-Elster Der Landrat Niederschrift Über die förmliche Verpflichtung nach 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweiligen geltenden Fassung Frau/Herr... geb. am... Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Stadt/Amt/Gemeinde... Gemeinde/Ortsteil:... Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben: 201 Abs. 3 StGB ( Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ) 203 Abs. 2 StGB ( Verletzung von Privatgeheimnissen ) 331 StGB ( Vorteilnahme ) 332 StGB ( Bestechlichkeit ) 353 b StGB ( Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht ) 358 StGB ( Nebenfolgen ) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben. Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe. Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten....,den... (Ort) ( Datum ) Verpflichtet durch: i.a. Unterschrift der/des Kreisbrandmeister Kreisausbilder Verpflichteten 1. Exemplar für den Verpflichteten 2. Exemplar für den Nachweis des Trägers des Brandschutzes
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