Lehrgangskatalog 2017

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1 Lehrgangskatalog Januar 2017

2 2 Inhalt Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS)... 5 Laufbahnausbildung e... 7 Lehrgang "Brandmeister - Einführungslehrgang gemäß der SächsFwAPO... 7 Lehrgang "Brandmeister - Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO... 9 Technische Ausbildung Lehrgang " Gerätewarte gemäß FwDV 2" Lehrgang " Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2" Lehrgang " Gerätewarte Chemikalienschutzanzug" Lehrgang "Beauftragte Atemschutz" Lehrgang "Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2" Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2" Lehrgang "Maschinisten Drehleiter" Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2" Lehrgang "Fahrsicherheitstraining - Trainingsstrecke" Fachtagung Atemschutz Lehrgang "Fahrsicherheitstraining - Fahrsimulator" Lehrgang "Strahlenschutzbeauftragte S 1.3" Fortbildungslehrgang "Gerätewarte" Fortbildungslehrgang "Atemschutzgerätewarte" Fortbildungslehrgang "Technische Hilfeleistung" Fortbildungslehrgang "Führen im ABC-Einsatz und ABC-Fachberater" Fortbildungslehrgang "ABC-Einsatz" Fortbildungslehrgang "Strahlenschutzbeauftragte S Fortbildungslehrgang "Moderatoren Fahrsicherheitstraining" Lehrgang "Desinfektor Dekon P" Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer gemäß FwDV Lehrgang "Zugführer gemäß FwDV Lehrgang "Verbandsführer gemäß FwDV Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2" Lehrgang Leitstellendisponenten Fortbildungslehrgang "Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr Fortbildungslehrgang "Zugführer Freiwillige Feuerwehr... 38

3 3 Fortbildungslehrgang "Leiter einer Feuerwehr" Fortbildungslehrgang "Kreisbrandmeister und Leiter Berufsfeuerwehr" Fortbildungslehrgang "Stellvertreter Kreisbrandmeister" Ausbilderlehrgänge Lehrgang "Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2" Lehrgang "Ausbilder Maschinisten gemäß FwDV 2" Lehrgang "Ausbilder Sprechfunker gemäß FwDV 2" Lehrgang "Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr" Lehrgang "Ausbilder Sicherheitsbeauftragter" Lehrgang " Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2" Fortbildungslehrgang "Ausbilder Truppausbildung" Fortbildungslehrgang "Ausbilder Maschinisten - Fahrsicherheitstraining" Fortbildungslehrgang "Ausbilder Sprechfunker" Fortbildungslehrgang "Ausbilder Atemschutzgeräteträger" Vorbeugender Brandschutz Lehrgang "Brandverhütungsschau" Katastrophenschutz Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2" Lehrgang Einsatznachsorge Fortbildungslehrgang "Stabsarbeit" Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit für Verwaltungsstäbe" Lehrgang "Zivilmilitärische Zusammenarbeit in Sachsen" Lehrgang "Lagekartenführer Stab" Lehrgang "Sichter Stab und TEL" Lehrgang "Einführung in Disaster Management (DISMA) 5" Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 - Systemadministrator" Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 Lagekarte und Gefahrenprognose" Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 - Aufbau" Lehrgang "Organisation Marschverband" Lehrgang "Gebäudeschäden, Einsturz" Jugendfeuerwehr Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit" Fortbildungslehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" Fortbildungslehrgang "Kreisjugendfeuerwehrwarte" Lehrgang "Jugendforum" Lehrgang "Modulausbildung Kinder in der Jugendfeuerwehr"... 70

4 4 Weitere Lehrgänge Lehrgang "Kampfrichter Feuerwehrsport" Lehrgang "Wertungsrichter Leistungsabzeichen" Lehrgang "Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehr... 73

5 5 Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) 1. Hinweise zur Anfahrt Anschrift: St.-Florian-Weg Elsterheide OT Nardt Telefon: Telefax: : lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de Eine Beschreibung der Anfahrt ist für Sie auf der Internet-Seite der LFS ( hinterlegt. 2. Hinweise zur Unterbringung Für den Lehrgangsbetrieb verfügt die LFS über 52 Doppel- und 52 Einzelzimmer. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestattet. Hiervon ausgenommen sind die Zimmer im Haus D (Sanitäreinrichtungen über den Flur). Die Bettwäsche wird gestellt. Handtücher müssen mitgebracht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes erhalten Sie Vollverpflegung. Diese beginnt am Anreisetag mit dem Mittagessen und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen. 3. Hinweise zur Lehrgangsanmeldung Ausgehend vom Bedarf weist die LFS den Landkreisen, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren Lehrgangsplätze zu. Diese werden in Form der Einladungsunterlagen entsprechend den Erfordernissen weitergegeben. Die Anmeldefrist beträgt sechs Wochen. Bitte beachten Sie, dass nach Verstreichen der Frist der Lehrgangsplatz wieder neu vergeben wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lehrgangsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig erfüllt sein müssen. Werden bei einem Teilnehmer zu Lehrgangsbeginn Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, muss der Teilnehmer nach Hause geschickt werden. Wir wissen, dass das zu großer Verärgerung führen kann und bitten Sie, genauso wie die Verantwortlichen der entsendenden Stellen, sorgfältig auf die Einhaltung der Lehrgangsvoraussetzungen zu achten und die Anmeldebögen gewissenhaft, vollständig und gut lesbar auszufüllen. Bei Angabe einer -Adresse auf dem Anmeldeformular, erhalten Sie von uns automatisch eine Anmeldebestätigung per zugesandt. Bringen Sie bitte, sofern möglich, am Anreisetag eine Kopie der Anmeldung oder des Fax- Berichtes mit.

6 6 Am Tag der Anreise erfolgt die Anmeldung im Internatsgebäude. Dort wird Ihnen von den Mitarbeitern des Teilnehmermanagements auch ein Parkplatz zugewiesen. Auf der Internetseite der LFS ist eine Restplatzbörse über zur Verfügung stehende Lehrgangsplätze eingerichtet. Vielleicht weckt es Ihr Interesse und Sie können darüber einen noch offenen Lehrgangsplatz erhalten. 4. Hinweise zur Lehrgangsdurchführung Der Unterricht beginnt am Anreisetag in der Regel um 09:40 Uhr. Zur ersten Unterrichtsstunde (Eröffnung/ Einweisung) sollten Sie immer in Tuchuniform erscheinen. Beachten Sie ansonsten die Hinweise zu den weiter mitzubringenden Ausrüstungsgegenständen/ Urkunden/Hilfsmaterialien, welche Sie mit den Einladungsunterlagen erhalten. Für Ihre Einsatzbekleidung steht Ihnen ein separater Spind zur Verfügung. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Betreten der Mensa in Einsatzbekleidung nicht gestattet ist. Zur Unterstützung Ihrer Lerntätigkeit steht Ihnen die gut ausgestattete Fachbibliothek der LFS zur Verfügung. Zur Auswahl stehen Fachliteratur, Belletristik und Zeitschriften sowie CD und DVD. Die Ausleihe ist kostenlos. Die Fachbibliothek ist geöffnet: - Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr sowie 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr 5. Hinweise zur Freizeitgestaltung Zur Gestaltung der Freizeit stehen Ihnen u.a. ein moderner Sportplatz mit Basketball-, Fußball- und Beachvolleyball-Anlage, ein Fitnessraum, vier Clubräume, ein Billardraum, zwei Grills, ein Tischkicker, ein Dartspiel, ein Outdoor-Billard und eine Tischtennisplatte zur Verfügung. Im Weiteren stellt Ihnen die LFS gern zur kostenfreien Ausleihe Fahrräder zur Verfügung (insgesamt werden 25 Fahrräder vorgehalten). Empfehlen möchten wir Ihnen die Erkundung des in unmittelbarer Nähe gelegenen Lausitzer Seenlandes. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Auf Wunsch erhalten Sie Zugangsdaten für ein W-LAN-Netz. 6. Ansprechpartner Wenden Sie sich mit allen Fragen, welche die Anmeldung betreffen, bitte an: Frau K. Wobar Tel.: : lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de Spezielle Fragen zu Lehrgangsvoraussetzungen u. ä. richten Sie bitte an Herrn R. Jung Tel.: : rainer.jung@lfs.smi.sachsen.de Bei Fragen zu Lehrgangsinhalten wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, dessen Daten im Lehrgangskatalog bei dem jeweiligen Lehrgang angegeben sind.

7 7 Laufbahnausbildung 101e Lehrgang "Brandmeister - Einführungslehrgang gemäß der SächsFwAPO Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. mathias.bauer@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Staatsbürgerkunde Geschichte der Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Beamtenrecht Personalvertretungsrecht Unfallverhütung Katastrophenschutzrecht Mathematik Physik Chemie Schriftverkehr Sanitätsausbildung (Ersthelfer) Brand- und Löschprozesse Baukunde Fahrzeugkunde Gerätekunde Einsatzplanung Gefahren an der Einsatzstelle/Gefahrenmatrix Löschwasserversorgung und -förderung Atemschutzeinsatz Sprechfunkdienst Führungslehre Löscheinsatz Technische Hilfeleistung ABC-Einsatz Schutz vor Wärme Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz) Brandsicherheitswach-dienst Sport (einschließlich Schwimmen) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 und G 41, Verpflichtungserklärung BOS-Funk. Der Lehrgang erfolgt gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und

8 Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO). Brillenträger müssen ihren eigenen Atemanschluss (mit Bänderung) mit Maskenbrille mitbringen. Die Verwendung von Helm-Masken-Kombinationen ist nicht möglich. 8

9 9 101a Lehrgang "Brandmeister - Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. Mario.Mischok@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechts- und Verwaltungskunde Berichtswesen Verkehrsrecht Gebührenrecht Schriftverkehr Brand- und Löschprozesse Menschenführung Lehren Fahrzeugkunde Gerätekunde Einsatzplanung Gefahrenmatrix Löschwasserversorgung- und förderung Atemschutzeinsatz Führungslehre ABC-Einsatz Vorbeugender Brandschutz (baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz) Sport (einschließlich Schwimmen) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 und Führerscheinklasse C. Der Lehrgang erfolgt gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO).

10 10 Technische Ausbildung 130 Lehrgang " Gerätewarte gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instand-setzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehr-fahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Telefon: Rechtsgrundlagen Geräteprüfung Leistungsnachweis Lehrgänge Truppführer gemäß FwDV 2 und Maschinisten gemäß FwDV 2. Die Auszubildenden müssen vor Lehrgangsbeginn den Aufbau und die Wirkungsweise von Feuerlöschkreiselpumpen und deren Entlüftungseinrichtungen kennen.

11 Lehrgang " Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte Telefon: Rechtsgrundlagen Atemschutzwerkstatt Prüfen und Warten der Atemschutzgeräte Lagern und Verwalten Desinfektion Unterrichtserteilung Leistungsnachweis Lehrgänge Truppführer gemäß FwDV 2 und Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2. Eine Tauglichkeit nach G 26.3 ist nicht notwendig.

12 Lehrgang " Gerätewarte Chemikalienschutzanzug" Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege (einschließlich Feinreinigung und Desinfektion) und Prüfung der Chemikalienschutzanzüge. Telefon: Aufgaben CSA-Gerätewart CSA CSA-Reparatur Messen Pflege Wartung Leistungsnachweis Lehrgänge "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2" und "Gerätewarte gemäß FwDV 2" oder "Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2". Zusatzqualifikation für Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte.

13 Lehrgang "Beauftragte Atemschutz" Befähigung: - zur Kontrolle der Atemschutzausrüstung, - zum Lagern und Verwalten im Atemschutz, - zur einfachen Fehlersuche, - zur sicheren Handlungsfähigkeit nach thermischer Überlastung der Atemschutzgeräte, - zum Wechsel von Lungenautomaten außerhalb von Atemschutzwerkstätten sowie - zum Führen der persönlichen Atemschutznachweise. Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechtsgrundlagen Atemschutz Verwalten (Atemschutzgeräte und träger) Lagern Atemluft/Druckluft Druckbehälter (Handhabung, Verlastung, Transport) Fortbildung Atemschutzgeräteträger Einsatzbereitschaft Filter Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle Vollmaske und Pressluftatmer einfache Fehlersuche Aufgaben bei Fehlerfindung und Vorgehensweise bei Gerätedefekten Reinigung Unfallverhütung Wechsel Druckluftflaschen Wechsel Lungenautomat thermische Überlastung Lehrgänge "Truppführer gemäß FwDV 2" und "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2" Absolventen werden in die Lage versetzt: 1. Atemschutzgeräte zu reinigen, zu verwalten und zu lagern, 2. Atemschutzgeräteträger fortzubilden, 3. die Unfallverhütung im Atemschutz zu stärken.

14 Lehrgang "Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2" Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. Telefon: Gesetzliche Grundlagen Mechanik Heben und Ziehen Hydraulische Rettungsgeräte Geräte technische Hilfeleistung (u.a. Stromerzeuger, Belüftungsgeräte) Rettung aus Schächten Pflege und Wartung Leistungsnachweis Lehrgang "Truppmannausbildung gemäß FwDV 2". Die Feuerwehr am Standort muss über ein hydraulisches Rettungsgerät verfügen. -

15 Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" Erwerb von grundlegendem Fachwissen für den Gefahrguteinsatz sowie die Befähigung zur sicheren Handhabung der ABC-Sonderausrüstung, einschließlich der Schutzkleidung. Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Gliederung des ABC-Schutzes Schutzkleidung ABC Arten und Eigenschaften von ABC-Gefahrstoffen allgemeine Einsatzmaßnahmen Identifizierung Einsatzgrundsätze Erste Hilfe-Maßnahmen im ABC-Einsatz Ausbildungseinheit Pflege und Wartung Leistungsnachweis - Lehrgang "Truppmann gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 und - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" sowie - gültige Tauglichkeit gemäß G Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS Sachsen angebotenen Lehrgang "ABC-Basis". Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge GW-G oder MLW oder CBRN- ErkKW oder GW-Dekon-P oder LF des ABC-Gefahrgutzuges verfügen. Der Lehrgang stellt den Grundlehrgang für den Bereich ABC dar und ist Voraussetzung für die weiterführenden Lehrgänge "ABC-Erkundung gemäß FwDV 2", "ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2", ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 sowie "Maschinisten - Dekontamination".

16 Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2" Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung des GW-G und Festigung des Wissens zur Schutzkleidung. Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Nachschlagewerke Nachweisführung Fahrzeuge und Geräte Gerätetraining C Gerätetraining A Gerätekunde A- und C-Geräte Einsatzübung Einsatztechnik ABC (außer Dekon P-Fahrzeug) Pflege und Wartung Leistungsnachweis - Lehrgang "Truppführer gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" und - Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" (Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis) - Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS angebotenen Lehrgang "ABC-Technik". Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge GW-G oder MLW oder CBRN- ErkKW oder GW-Dekon P oder LF des ABC- Gefahrgutzuges verfügen.

17 Lehrgang "Maschinisten Drehleiter" Sicheres Arbeiten mit der DLK in unterschiedlichen Einsatzsituationen. Telefon: Rechtsgrundlagen Aufbau und Funktion der DLK Bedienung DLK Pflege und Wartung Leistungsnachweis Lehrgang "Maschinisten gemäß FwDV 2". Der Lehrgang erfolgt gemäß der Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen der AGBF Bund.

18 Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2" Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung des GW-G und Festigung des Wissens zur Schutzkleidung. Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Nachschlagewerke Nachweisführung Fahrzeuge und Geräte Gerätetraining C Gerätetraining A Gerätekunde A- und C-Geräte Einsatzübung Einsatztechnik ABC (außer Dekon P-Fahrzeug) Pflege und Wartung Leistungsnachweis - Lehrgang "Truppführer gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" und - Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" (Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis) - Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS angebotenen Lehrgang "ABC-Technik". Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge GW-G oder MLW oder CBRN- ErkKW oder GW-Dekon P oder LF des ABC- Gefahrgutzuges verfügen.

19 Lehrgang "Fahrsicherheitstraining - Trainingsstrecke" Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten Geschwindigkeit Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen (Beladung, Schwerpunkt, Achslast, Bereifung) Praxistraining:. Sitzposition/Spiegelblick. Führung des Fahrzeuges. Gefahrenbremsung auf unterschiedlichen Untergründen. Ausweichen Lehrgang Maschinisten gemäß FwDV 2 Hinweise Der Lehrgang richtet sich an Fahrer von Einsatzfahrzeugen. Die Lehrgangsanmeldung über den Kreisbrandmeister bzw. Leiter der Berufsfeuerwehr erfolgt erst im laufenden Kalenderjahr entsprechend der Terminvereinbarung der LFS mit den jeweiligen Trainingsstrecken.

20 Fachtagung Atemschutz Vermittlung von aktuellen Erkenntnissen, Entwicklungen und Tendenzen im Atem- und Körperschutz, Erläuterung neuer Entwicklungen in der Normung sowie bei Einsätzen, Vermittlung von Erfahrungen aus aktuellen Unfällen. Veranstaltungsbegleitend präsentieren einzelne Hersteller ihre aktuellen Produkte im Bereich Atemund Körperschutz. Im Weiteren wird das Thema Atemschutzhistorik gepflegt. Telefon: Aktuelle Themen im Atem- und Körperschutz Jährlich aktuelles Programm. Zielgruppe je nach Programminhalt.

21 Lehrgang "Fahrsicherheitstraining - Fahrsimulator" Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten Geschwindigkeit. Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Durchführen von simulierten Fahrten unter Sonderrecht (Training Fahrsimulator) sowie statisches und dynamisches Fahrtraining Lehrgang Maschinisten gemäß FwDV 2 -

22 Lehrgang "Strahlenschutzbeauftragte S 1.3" Befähigung zur Übernahme der Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich der Einsatzfahrzeuge CBRN-ErkKW und Messleitwagen Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Aufgaben Rechte und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten im Sinne der Strahlenschutzverordnung Bestellte Strahlenschutzbeauftragte für CBRN- ErkKW oder Messleitwagen im Sinne der Strahlenschutzverordnung bzw. für diese Tätigkeit vorgesehene Personen. Nur für Mitglieder einer Feuerwehr, deren Feuerwehr über CBRN-ErkKW oder Messleitwagen verfügen.

23 Fortbildungslehrgang "Gerätewarte" Vermittlung aktueller fachlicher Hinweise für die Tätigkeit Gerätewart. Telefon: Rechtsgrundlagen Fachliche Neuerungen Erfahrungsaustausch Lehrgang "Gerätewarte gemäß FwDV 2". Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 5 Jahre zurückliegt.

24 Fortbildungslehrgang "Atemschutzgerätewarte" Vermittlung aktueller Hinweise zur Wartung von Atemschutzgeräten nach vfdb-richtlinie 0804, einschließlich Pflege- und Desinfektionshinweise. Telefon: Vorschriften Richtlinien Normen Unfallverhütung Desinfektion Aus- und Fortbildung Gerätekunde Pflege, Wartung Reparatur Prüfung Atemschutzgeräte Lehrgang "Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2". Für Atemschutzgerätewarte, deren Aus- bzw. Fortbildung höchstens 5 Jahre zurückliegt.

25 Fortbildungslehrgang "Technische Hilfeleistung" Vertiefung der Kenntnisse zur Durchführung einer patientenorientierten Rettung. Wiederholung der richtigen Handhabung hydraulischer Rettungsgeräte nach Standardeinsatzregeln. Telefon: Derzeitiger Stand der Fahrzeugtechnik Sicherheitseinrichtungen Werkstoffe patientengerechte Rettung bei unterschiedlichen Fahrzeuglagen technische Rettung neue Rettungstechniken Gerätekunde vfdb-richtlinie 0601 Lehrgänge "Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2" oder "Technische Hilfeleistung - Hydraulische Rettungsgeräte" (bis 2014 Bezeichnung "TH-Basislehrgang Teil A"). -

26 Fortbildungslehrgang "Führen im ABC-Einsatz und ABC- Fachberater" Fortbildung in den jeweiligen Beratungs- oder Führungs-ebenen zum Führen, zur Gefahrenabwehr, zur Dekontamination sowie zum Messen und der Fachberatung. Telefon: aktuelle Themen Lehrgänge - "Fachberater ABC, - Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 1, - Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2 Gefahrgutzug oder - Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 Teil 2 Erkundungszug Lehrgangsabschluss oder letzte Fortbildung mindestens vor drei Jahren.

27 Fortbildungslehrgang "ABC-Einsatz" Vertiefung der Kenntnisse im Umgang mit den Geräten des Gerätewagens Gefahrgut. Telefon: Neue Erfahrungen und/oder neue Ausrüstungsgegenstände Lehrgänge "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1 (bis 2014 Bezeichnung "ABC-Basis") und "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2" (bis 2014 Bezeichnung "ABC-Technik"). Lehrgangsabschluss oder letzte Fortbildung mindestens vor drei Jahren.

28 Fortbildungslehrgang "Strahlenschutzbeauftragte S 1.3 Vertiefung der Kenntnisse des Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich der Einsatzfahrzeuge CBRN-ErkKW und Messleitwagen. Veit.Knoppe@ lfs.smi.sachsen.de Telefon: Aufgaben Rechte und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten im Sinne der Strahlenschutzverordnung Neuerungen Lehrgang Strahlenschutzbeauftragte Der Fortbildungslehrgang richtet sich an Strahlenschutz-beauftragte, die entsprechend 30 Abs. 2 StrSchV nach fünf Jahren eine Fortbildung besuchen müssen. Nur für Angehörige von Feuerwehren, welche über einen CBRN-ErkKW oder einen Messleitwagen verfügen.

29 Fortbildungslehrgang "Moderatoren Fahrsicherheitstraining" Vertiefung der Kenntnisse im Bereich des Fahrsicherheitstrainings. Telefon: Neuerungen im Bereich des Fahrsicherheitstrainings Ausbildung als Moderatoren Fahrsicherheitstraining Stufe 2 und 3. Die Teilnehmer müssen in der Vergangenheit den Lehrgang Moderator Fahrsicherheitstraining Grund an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Brandenburg absolviert haben.

30 Lehrgang "Desinfektor Dekon P" Unterweisung Personal zur Durchführung Desinfektions- Maßnahmen gemäß Trinkwasser-Verordnung für die Anlagen (Austauschsatz) des Dekon-P-Fahrzeuges [Beachte Vorgaben des Bundes]. Telefon: Für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge Dekon P des Bundes verfügen.

31 31 Führungsausbildung 110 Lehrgang "Gruppenführer gemäß FwDV 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Mario.Mischok@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Führen Rechtsgrundlagen Ausbilden Baukunde ABC-Schutz ABC-Gefahrenabwehrzug Brennen und Löschen Fahrzeug- und Gerätekunde Mechanik Einsatzplanung und -vorbereitung Rettung Einsatzlehre Einsatzberichte Unfallverhütung Vorbeugender Brandschutz Brandsicherheitswachdienst Einsatztaktik Brandbekämpfung und Hilfeleistung Leistungsnachweis Lehrgang "Truppführer gemäß FwDV 2 und Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2". -

32 Lehrgang "Zugführer gemäß FwDV 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Mario.Mischok@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechtsgrundlagen Ausbilden Führen Einsatzplanung und -vorbereitung Baukunde ABC-Schutz Neuentwicklungen im Feuerwehrwesen Brandbekämpfung und Hilfeleistung Führungssystem Zug im Löscheinsatz Kolonnenfahrt Aufgaben und Struktur der Einheiten im KatS Organisation des Fernmeldebetriebs Wasserförderung über lange Wegstrecken Planspiele Vorbeugender Brandschutz Leistungsnachweis Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2. Mitzeichnung der Anmeldung durch KBM erforderlich (Festlegung SMI vom ).

33 Lehrgang "Verbandsführer gemäß FwDV 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr- Dienstvorschrift 100. Mario.Mischok@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechtsgrundlagen Führungssystem Aufgabenbereiche Zivil- und Katastrophenschutz Führungsorganisation Führungsvorgang Zusammenarbeit mit Sanitäts- und Betreuungsdienst Anlegen von Übungen Führungsvorgang - Kartenkunde Führungsvorgang - Lagedarstellung Führungsvorgang - Zusammenarbeit mit dem THW Führungsvorgang - Zusammenarbeit mit der Polizei Öffentlichkeitsarbeit Führungsmittel IuK Leistungsnachweis Führungsvorgang/Planübung Führungsgruppe Lehrgang Zugführer gemäß FwDV 2. -

34 Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Telefon: Rechtsgrundlagen Organisation und Geschäftsverteilung Haushaltswesen und Beschaffung Haushaltswesen Geräte- und Fahrzeugbeschaffung und deren Instandhaltung Sicherstellung der Organisation des ABC-Schutzes Soziale Fürsorge Personalplanung und -führung Berichtswesen Öffentlichkeitsarbeit Digitalfunk Leistungsnachweis Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2 (bei Einsatzstärke auf Basis der eigenen Fahrzeuge unter 18 Einsatzkräften), Lehrgang "Zugführer gemäß FwDV 2" (bei Einsatzstärke auf Basis der eigenen Fahrzeuge in Stärke von ein bis zwei Zügen, Gemeindewehrleiter, stellv. Gemeindewehrleiter), Lehrgang "Verbandsführer gemäß FwDV 2" (bei Einsatzstärke von drei und mehr Zügen). Die Anmeldung zum Lehrgang muss über den Kreisbrand-meister an die LFS Sachsen erfolgen. Nur bei Mitzeichnung durch den Kreisbrandmeister wird die Anmeldung von der LFS angenommen.

35 Lehrgang Leitstellendisponenten Befähigung der Lehrgangsteilnehmer zur Tätigkeit Disponent in Leitstellen Rechtsgrundlagen und Vorschriften Aufgaben einer Leitstelle Funkbetrieb Durchführung Sprechverkehr Funkalarmierung Funkanlagen Notrufanlagen Digitalfunk Bereichsplan Rettungsdienst Einsatz- und Alarmpläne für besondere brandgefährdete Objekte Betriebsunterlagen für den manuellen Leitstellenbetrieb gemäß DV 810 Einsatzgrundsätze für Rettungshubschrauber Anruferverhalten Sonder- und Wegerecht Aufgaben und Gliederung des Katastrophenschutzes Notrufabfrage mit Fallbeispielen Einsatzbearbeitung Notfalleinsätze aus medizinischer Sicht Konfliktmanagement und Krisenintervention Krisen- und Stressbewältigung Kartenkunde Arten und Eigenschaften von ABC-Gefahrstoffen Zusammenarbeit mit Behörden Unterweisung ELW 2 Annahme von Notrufen Entschlussfassung Alarmierung der Kräfte und Mittel Anwendung Einsatzleitsystem Annahme von Hilfeleistungsersuchen Leistungsnachweis Mario.Mischok@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Befähigung zur Laufbahngruppe 1. Zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr (ehem. mittlerer feuerwehr-technischer Dienst) oder vergleichbarer Abschluss sowie mind. Rettungssanitäter. Abweichend hiervon dürfen am Lehrgang teilnehmen: Disponenten, die am 1. Januar 2014 in einer Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst im Freistaat Sachsen mindestens zwei Jahre diese Funktion ausgeübt haben, über die Befähigung zum Gruppenführer gemäß FwDV 2 und die Qualifikation Rettungssanitäter verfügen. Lehrgangsteilnehmer aus Sachsen-Anhalt nehmen nur an den ersten drei Lehrgangswochen teil, anschließend erfolgt die

36 36 dreiwöchige praktische Ausbildung am Standort mit anschließender praktischer Prüfung am Standort.

37 Fortbildungslehrgang "Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr Vermittlung neuer Erkenntnisse im Bereich der Einsatzführung bei der Brandbekämpfung, technischen Hilfe und im Bereich ABC auf Gruppenführerebene. Telefon: Führungsorganisation Führungsvorgang theoretisch und praktisch (Brandbekämpfung, technische Hilfe und ABC) Aktuelle Fragen Grundlagen ABC Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2. Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

38 Fortbildungslehrgang "Zugführer Freiwillige Feuerwehr Vermittlung neuer Erkenntnisse im Bereich der Einsatzführung bei der Brandbekämpfung, technischen Hilfe und im Bereich ABC auf Zugführerebene. Telefon: Führungssystem Führen im Brandeinsatz Führen im ABC-Einsatz Führen im TH-Einsatz Lehrgang Zugführer gemäß FwDV 2. Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

39 Fortbildungslehrgang "Leiter einer Feuerwehr" Vermittlung von neuen Erkenntnissen, welche einen Bezug zu der Tätigkeit Leitung einer Feuerwehr haben, Klärung von Fragestellungen der Teilnehmer, welche sich aus der Tätigkeit Leiter einer Feuerwehr ergeben. Telefon: Rechtsgrundlagen Einsatztaktik Technische Neuerungen Atemschutz und ABC-Einsatz Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2". Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

40 Fortbildungslehrgang "Kreisbrandmeister und Leiter Berufsfeuerwehr" Erfahrungsaustausch und Informationsveranstaltung zu rechtlichen und technischen Neuerungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Mathias Telefon: Jährlich neuer Inhalt, siehe Internetseiten der LFS Sachsen Berufene Kreisbrandmeister oder Leiter einer Berufsfeuerwehr bzw. deren Stellvertreter. Auf Einladung der LFS Sachsen.

41 Fortbildungslehrgang "Stellvertreter Kreisbrandmeister" Erfahrungsaustausch und Informationsveranstaltung zu rechtlichen und technischen Neuerungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Telefon: Jährlich neuer Inhalt, siehe Internetseiten der LFS Sachsen Berufene Stellvertreter Kreisbrandmeister. Auf Einladung der LFS Sachsen.

42 42 Ausbilderlehrgänge 120 Lehrgang "Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. Telefon: Rechtsgrundlagen und Organisation Grundlagen des Ausbildens Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Leistungsnachweis - Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2, - Lehrgang Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können. -

43 Lehrgang "Ausbilder Maschinisten gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. Telefon: Rechtsgrundlagen und Organisation Grundlagen des Ausbildens Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Leistungsnachweis - Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2, - Lehrgang Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) und - Lehrgang "Gerätewart nach FwDV 2". -

44 Lehrgang "Ausbilder Sprechfunker gemäß FwDV 2" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechtsgrundlagen und Organisation Grundlagen des Ausbildens Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Leistungsnachweis - Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2, - Lehrgang Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015), - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" und - mindestens Multiplikator gemäß Schulungskonzept zur Einführung des BOS-Digitalfunks im Freistaat Sachsen. -

45 Lehrgang "Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. Telefon: Rechtsgrundlagen und Organisation Grundlagen des Ausbildens Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Leistungsnachweis - Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2, - Lehrgang Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) und - "Motorsägenführer Modul 1 bis 3" oder gleichwertiger Qualifiktationsnachweis. Der Ausbilder Motorsägenführer darf nur Motorsägenführer für den Bereich der Feuerwehr ausbilden bzw. unterweisen. Die durch ihn erteilte Befähigung ist nicht in der privaten Wirtschaft verwendbar.

46 Lehrgang "Ausbilder Sicherheitsbeauftragter" Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. Telefon: Ausbilden und Führen in der Feuerwehr Lehrplangestaltung Lehrproben - Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2, - Lehrgang Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 oder gleich bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) und - "Sicherheitsbeauftragter". -

47 Lehrgang " Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2" Befähigung zur Vorbereitung und Durchführung der Ausbildungen auf Gemeinde- oder Kreisebene nach didaktischen und methodisch wirkungsvollen Prinzipien Telefon: Grundlagen der Rhetorik, der Didaktik und der Methodik Durchführung von Lehrübungen Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2. Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Teilnahme an den [Fach]-Ausbilderlehrgängen, z. B. Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2.

48 Fortbildungslehrgang "Ausbilder Truppausbildung" Information der Teilnehmer über neue Erkenntnisse im Bereich Brandbekämpfung, technische Hilfe und ABC. Information über neue Technik. Hinweise zur Verbesserung der Lehre. Telefon: Brandbekämpfung Einsatz von Medien ABC- und TH-Ausbildung Lehrgang "Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2". Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

49 F Fortbildungslehrgang "Ausbilder Maschinisten - Fahrsicherheitstraining" Befähigung der Ausbilder Maschinisten zur Durchführung des Fahrtrainings Stufe 1 am Standort Veit.Knoppe@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Rechtsgrundlagen Fahrphysik Fahrzeugkunde Grundlagen Gefahrenbremsung Fahrsicherheitstraining auf der Straße und im Gelände Lehrgang "Ausbilder Maschinisten gemäß FwDV 2". -

50 Fortbildungslehrgang "Ausbilder Sprechfunker" Information der Teilnehmer über neue Erkenntnisse im Bereich des Sprechfunkes. Hinweise zur Verbesserung der Lehre Telefon: Neuerung der rechtlichen Grundlagen Unterrichtsführende moderne Medien Digitale Alarmierung Durchführung Sprechfunkverkehr Praktische Funkübung Lehrgang "Ausbilder Sprechfunker gemäß FwDV 2". Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

51 Fortbildungslehrgang "Ausbilder Atemschutzgeräteträger" Vermittlung aktueller fachlicher, methodischer und didaktischer Hinweise zur Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern. Telefon: Vorschriften Erfahrungsaustausch Lehrgang "Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2". Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt.

52 52 Vorbeugender Brandschutz 180 Lehrgang "Brandverhütungsschau" Befähigung der Lehrgangsteilnehmer brandgefährliche Zustände festzustellen sowie deren Beseitigung zu veranlassen. Telefon: Rechtsgrundlagen Brandverhütungsschau Rechtsgrundlagen des vorbeugenden Brandschutzes Aufgaben der Brandverhütungsschau Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Baukunde Verwaltungsrecht Leistungsnachweis Gemäß 15 SächsFwVO. -

53 53 Katastrophenschutz 113 Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2" Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Telefon: Führungssystem Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr Stabsorganisation Lagedarstellung und Kartenkunde Zusammenarbeit mit Medien Organisation der Kommunikation Einweisung DISMA Leistungsnachweis Praktische Arbeiten in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung Lehrgang Verbandsführer gemäß FwDV 2 oder Lehrgang Führer von Einheiten (L 113 bis 2003). Für Führungskräfte der Feuerwehren und der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen.

54 Lehrgang Einsatznachsorge Vermittlung von Grundlagen zur Bewältigung von belastenden Einsätzen. Telefon: Gruppengespräche Ursachen und Auswirkungen von belastenden Einsatzsituationen Durchführung einer Einsatznachsorge Betreuung und Unterstützung von Einsatzkräften nach schwerwiegenden Einsätzen Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2 -

55 Fortbildungslehrgang "Stabsarbeit" Festigung der Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Telefon: Praxistraining für Mitarbeiter, welche in stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitungen tätig bzw. hierfür vorgesehen sind. Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2" oder Einführung in die Stabsarbeit. -

56 Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit für Verwaltungsstäbe" Einführung in die Stabsarbeit und Funktionen eines Verwaltungsstabes Sachsen. Vermitteln von Basisund Grundkenntnissen. Telefon: Rechtsgrundlagen Katastrophenschutz Katastrophenschutz-Einheiten Führungslehre Stabsrahmenübungen Arbeitsweise und Funktionen im Verwaltungsstab Zusammenarbeit mit TEL, Hirog, THW Führung im Katastrophenschutz Kartenkunde Einfache Lagedarstellung Zukünftige oder bereits berufene Mitglieder der Verwaltungsstäbe untere, obere, oberste BRK- Behörde. Für die Angehörigen der Feuerwehr wird der Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 angeboten. Im Weiteren richtet sich der Lehrgang nicht an Personen, welche bereits den Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 absolviert haben.

57 Lehrgang "Zivilmilitärische Zusammenarbeit in Sachsen" Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Einbeziehung der Bundeswehr in die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Telefon: Aufgaben und Leistungsvermögen der Bundeswehr im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Anforderung der Bundeswehr Identifizierung der Möglichkeiten und Grenzen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit und Umsetzung im eigenen Aufgabenbereich Durchführung einer Übung Mitglieder Verwaltungsstäbe (ubrkb, LDS, SMI) Mitglieder TEL, Fachberater (THW, Hilfsorganisationen, KVK), Polizei. -

58 Lehrgang "Lagekartenführer Stab" Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Lagedarstellung im Sachgebiet Lage in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Telefon: Kartenkunde Taktische Zeichen Sachgebiet 2 Stab Aufgaben Lagekartenführer Arbeitsmaterialien für die Lagedarstellung Arbeitsweise Lagekartenführer Berufene Führungskräfte der Feuerwehr und der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen für die Funktion Lagekartenführer im S2-Bereich, Leitstellendisponenten - Funktion Truppmann in der Führungsgruppe Brandschutz. -

59 Lehrgang "Sichter Stab und TEL" Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Funktion Sichter in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Telefon: Rechtliche Grundlagen Organisation und Arbeitsweise eines Stabes Aufgaben und Arbeitsweise des Sichters Wissenstest Berufene Führungskräfte der Feuerwehr und der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen in der TEL sowie hautamtliche Mitarbeiter der Verwaltungsstäbe im Katastrophenschutz, die für die Funktion Sichter vorgesehen sind. -

60 Lehrgang "Einführung in Disaster Management (DISMA) 5" Vermittlung von Grundkenntnissen für Anwender DISMA 5. Telefon: Funktionsüberblick Grundlagen der Administration Stammdatenerfassung und -pflege Grundlagen des Moduls Karte Anlegen von Ansichten Sicherer Umgang mit dem PC, Mitglied der besonderen Führungseinrichtung in Behörden nach 10 Verordnung des SMI über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen, Sachbearbeiter der KatS-Behörden im Sachgebiet Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Für hauptamtliche Mitarbeiter der Verwaltungsstäbe im Katastrophenschutz und Sachbearbeiter der KatS- Behörden im Sachgebiet Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

61 A Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 - Systemadministrator" Vermittlung von neuesten Erkenntnissen für Systemadministratoren DISMA 5. Thorsten.Fuchs@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Installation und Architektur von DISMA 5 (SQL-Server, Dienst, Client, Fileserver) Datensicherung Aufbau Karte lokale Installation Sicherung der Daten Aufbau der Karte Kenntnisse in der Systembetreuung, Erfahrung mit SQL-Datenbanken Der Lehrgang ist geeignet für Systemadministratoren

62 LP Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 Lagekarte und Gefahrenprognose" Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Aufgabe "Lagekartenführung" in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Thorsten.Fuchs@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Dokumentation von Lagen (Nutzung Modul Stabsarbeit mit den Elementen: Anlegen und Verwalten von Ereignissen/Übungen, Definieren von Einsatzabschnitten und Bereitstellungsräumen, Übersicht eingesetzter Kräfte und Mittel, Anlegen von Schadenskonten) Lagekartenführung (Nutzung Modul Karte mit den Elementen: Grundfunktionen der Karte, Anfertigen und Weitergabe von Zeichnungen, Arbeiten mit Shapefiles und Symbolen, Positionieren in der Karte, Verschneiden zur Ermittlung des gefährdeten Potenzials, Arbeiten mit verorteten Objekten) Sicherer Umgang mit dem PC. -

63 N Fortbildungslehrgang "Disaster Management (DISMA) 5 - Aufbau" Vermittlung von weiteren Erkenntnissen für Anwender DISMA 5. Thorsten.Fuchs@lfs.smi.sachsen.de Telefon: Administration und Konfiguration des Systems Stammdaten und Recherche Stabsarbeit Ausgaben und Planung (Entwickeln von komplexen Planstrukturen) Lehrgang Einführung in Disaster Management (DISMA) 5. Für hauptamtliche Mitarbeiter der Verwaltungsstäbe im Katastrophenschutz und Sachbearbeiter der Katastrophen-schutz-Behörden im Sachgebiet Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

64 Lehrgang "Organisation Marschverband" Befähigung zur Durchführung eines Marschverbandes Organisation eines Bereitstellungsraumes. Telefon: Rechtsgrundlagen Organisation und Durchführung Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Ablauf eines Kraftfahrzeugmarsches Planung und Erkundung Aufgaben und Dokumentation eines Bereitstellungsraumes - Mindestens Gruppenführer gemäß FwDV 2 oder einer Hilfsorganisation - Aktuelle Belehrung 35/38 StVO - Führerschein Klasse B. -

65 Lehrgang "Gebäudeschäden, Einsturz" Erwerb von Kenntnissen, welche dienlich sind bei der Findung von Entscheidungen bei Einsätzen in einsturzgefährdeten Bereichen. Telefon: Aufgaben des THW bei Einsätzen in einsturzgefährdeten Bereichen Zusammenwirken mit den Kräften der Feuerwehr Schadenelemente Absichern und Niederlegen von Bauwerken und Bauwerkteilen Sicherungsmöglichkeiten Entscheidungshilfen für die Auswahl und Anwendung von Geräten und Methoden -

66 66 Jugendfeuerwehr 190 Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit" Ausbildung von Jungendfeuerwehrwarten. Erwerb der Jungendleiter-Card (JuLeiCa). Telefon: Organisation und Arbeitsgrundlagen der Jugendfeuerwehr Allgemeine Jugendarbeit Pädagogische Grundlagen Erlebnispädagogik Rechtskunde Unfallverhütung Dienstplangestaltung Erste Hilfe Brandschutzerziehung Leistungsnachweis Lehrgang "Truppführer gemäß FwDV 2", von Vorteil: Lehrgang "Gruppenführer gemäß FwDV 2". -

67 Fortbildungslehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" Schulung der Teilnehmer über Neureglungen in der Jugendfeuerwehrarbeit. Telefon: Ausgerichtet auf jeweils aktuelle Erfordernisse Lehrgang Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit. Der Lehrgang wird durch die Sächsische Landesjugend-feuerwehr durchgeführt. Informationen über: Die Bedarfsermittlung erfolgt durch die LFS Sachsen; die Platzzuteilung durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., Geschäftsstelle Landesjugendfeuerwehr.

68 Fortbildungslehrgang "Kreisjugendfeuerwehrwarte" Schulung der Teilnehmer über Neureglungen bezüglich der Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart. Telefon: Ausgerichtet auf jeweils aktuelle Erfordernisse Gewählter Kreisjugendfeuerwehrwart. Der Lehrgang wird durch die Sächsische Landesjugend-feuerwehr durchgeführt. Informationen über: Die Bedarfsermittlung erfolgt durch die LFS Sachsen; die Platzzuteilung durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., Geschäftsstelle Landesjugendfeuerwehr.

69 Lehrgang "Jugendforum" Schulung der Teilnehmer über Neureglungen bezüglich der Tätigkeit als Jugendsprecher. Telefon: Demokratische Beteiligung Gestaltung der Mitarbeit in den Verbänden Allgemeine Themen der Jugendarbeit Gewählter Jugendsprecher der Landkreise. Der Lehrgang wird durch die Sächsische Landesjugend-feuerwehr durchgeführt. Informationen über: Die Bedarfsermittlung erfolgt durch die LFS Sachsen; die Platzzuteilung durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., Geschäftsstelle Landesjugendfeuerwehr.

70 Lehrgang "Modulausbildung Kinder in der Jugendfeuerwehr" Schulung der Teilnehmer über Umgang mit Kindern in der Jugendfeuerwehr. Telefon: Umgang mit Kindern Pädagogische Themen Erste Hilfe bei Kindern und Jugendlichen Kinderfeuerwehrwart, Lehrgang Jugendfeuerwehrarbeit und Juleica. Der Lehrgang wird durch die Sächsische Landesjugend-feuerwehr durchgeführt. Informationen über: Die Bedarfsermittlung erfolgt durch die LFS Sachsen; die Platzzuteilung durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., Geschäftsstelle Landesjugendfeuerwehr.

71 71 Weitere Lehrgänge 195 Lehrgang "Kampfrichter Feuerwehrsport" Befähigung der Lehrgangsteilnehmer zur Tätigkeit Kampfrichter im Feuerwehrsport. Telefon: CTIF Wettkampfordnung für Internationale Feuerwehrsportwettkämpfe Organisatorische Grundinformation für Kampfrichter (CTIF und DFV) Durchführungsbestimmungen für Feuerwehrsportwettkämpfe in Deutschland Festlegungen zum Feuerwehrsport in Sachsen (100-m-Hindernislauf, Hakenleitersteigen, Hindernisstaffel, Löschangriff, Gruppenstafette) Lehrgang "Truppmann gemäß FwDV 2". Durchführung erfolgt durch den Landesfeuerwehrverband Sachsen

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