Die neuen Finanzmärkte unter Basel III und Solvency II Erwartete Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft
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- Jürgen Brinkerhoff
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1 Die neuen Finanzmärkte unter Erwartete Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft
2 International einheitliche Aufsichtsregeln in der Bankenbranche Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht EineLehreausderKrise Als Konsequenz aus der Finanzkrise beschlossen die wirtschaftlich stärksten Staaten, dass Banken künftig besser selbst vorsorgen müssen, um ihre Risiken abzupuffern. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat dazu am strengere Regeln für das Eigenkapital der Banken aufgestellt. BaselIII Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Die G-10-Länder gründeten 1974 den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Ziel, die Aufsichtsregeln für die Finanzbranche zu vereinheitlichen. In ihm sitzen heute Mitglieder der Notenbanken sowie Bankenaufseher aus 27 Ländern. SEITE 2
3 Basel II hat die Wohnungswirtschaft nicht belastet Wirkungsweise von Basel II in der Bankbilanz Aktivseite Passivseite Basel II bewertet die Ausfallrisiken von Forderungen Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen Aktien Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen Sonstige Aktiva (Sachanlagen) RAP (Rechnungsabgrenzungsposten) Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Verbindlichkeiten ggü. Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Treuhand-u. sonstige Verbindlichkeiten RAP und Rückstellungen Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital (Grundkapital etc.) Bilanzsumme Bilanzsumme Unter Basel II müssen die Aktiva je nach Ausfallrisiko mit Eigenkapital unterlegt werden. Niedriges Risiko bedeutet wenig Eigenkapitalhinterlegung. SEITE 3
4 Für Basel III hat die Kreditnehmerbonität keine Relevanz Wirkungsweise von Basel III in der Bankbilanz Aktivseite Passivseite Basel III greift vor allem in die Passivseite einer Bankbilanz ein die Bonität eines Kunden wird weiterhin nach Basel II bewertet Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen Aktien Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen Sonstige Aktiva (Sachanlagen) RAP (Rechnungsabgrenzungsposten) Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Verbindlichkeiten ggü. Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Treuhand-u. sonstige Verbindlichkeiten RAP und Rückstellungen Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital (Grundkapital etc.) Bilanzsumme Bilanzsumme Basel III stellt erheblich höhere Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken, an den maximalen Verschuldungsgrad und an die Liquidität! Basel II bleibt unverändert bestehen! SEITE 4
5 Basel III fordert von Banken 3,5-fache Mindestquote an hartem Kernkapital Änderungen der Kapitalanforderungen durch Basel III Banken müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 8 % der Risikopositionen vorweisen. Es gibt unterschiedliche Arten von Eigenkapital. Zur Risikoabsicherung ist das Kernkapital(Tier-1) wichtig. Die Kernkapitalquote gibt an, wie viele risikotragende Positionen einer Bank (vor allem Kredite) durch bankeneigenes Kernkapital gedeckt sein müssen. Es gibt hartes und weiches Kernkapital. Für die Stabilität von Banken ist das harte Kernkapital (Core Tier-1) besonders relevant. Dieses besteht z. B. aus eigenen Aktien und einbehaltenen Gewinnen. Ein weiterer Teil des Zusatzpuffers ist der antizyklische Kapitalpuffer. Über seine Umsetzung entscheiden aber die Bankenaufseher für jedes Land individuell. Ein Teil des Zusatzpuffers ist der Kapitalerhaltungspuffer. Er soll verhindern, dass Kapital im Krisenfall zu schnell aufgezehrt wird. Dieser fixe Kapitalpuffer fließt dabei in die Mindestkapitalquote ein, wodurch diese auf 10,5 % steigt; davon sind 7 % hartes Kernkapital. Durch weitere Puffer sollen Banken ihre Risiken besser auffangen können ohne staatliche Hilfe. Künftig wird mit Basel III die Struktur des zwingend notwendigen Eigenkapitals geändert. Es muss deutlich mehr hartes Kernkapital(Core Tier-1) vorgehalten werden. Quelle: Bundesfinanzministerium SEITE 5
6 Beschränkung des Verschuldungsgrades trifft die Wohnungswirtschaft Basel III: Leverage Ratio In der Vergangenheit wurden hohe bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldungen aufgebaut. Das kann bei Wertschwankungen schnell zu einem deutlichen Rückgang des Eigenkapitals führen. Die Leverage Ratio begrenzt die Verschuldungsrate absolut, also ohne Risikogewichtung. Vor der endgültigen Festschreibung im Jahr 2018 ist es geplant, dass in der Übergangsphase ab 2013 eine Leverage Ratio von 3% bezogen auf das Kernkapital gelten soll. D.h. die Höchstverschuldung beträgt das 33,3fache des gesamten Kernkapitals(Tier1). Vergleich: gewichtete und ungewichtete Risikoaktiva Kreditvolumen (ungewichtet) X398 Risikogewicht (KSA nach Basel II) 100% Rest 75% Mengengeschäft 50% Realkredit Gewerbe % Realkredit Wohnen 35 0% Kommunal/Staatskredite Gewichtete Aktiva Tier1 6 Einheiten Kernkapitalergeben bei 3 % Anrechnung ein max. Kreditvolumen von 200 Einheiten SEITE 6
7 Neue Liquiditätsstandards schließen Fristentransformation aus Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) LCR beschreibt: Mit der Liquidity Coverage Ratio (LRC) hat der Basel-III-Ausschuss eine neue Kennzahl zur Überwachung der Liquidität geschaffen. Im Rahmen einer "30-day-liquidity coverage ratio" soll der Bedarf für die nächsten 30 Tage gedeckt werden, um das Überleben des Instituts kurzfristig zu sichern. Die Kennzahl soll nach einer 2011 beginnenden Beobachtungsphase am 1. Januar 2015 an den Start gehen. Die abschließende Definition der für die Anrechnung geeigneten liquiden Assets liegt derzeit beim Baseler Ausschuss, der in Kürze darüber entscheiden wird. Zur Überwachung der Quoten in der Übergangsphase wird der Ausschuss zudem ein strenges Meldeverfahren erlassen. NSFR beschreibt: Die Net Stable Funding Ratio legt ein Minimum an langfristiger Refinanzierungsausstattung im Verhältnis zum Liquiditätsrisiko der Aktiva innerhalb eines Stressszenarios im Ein-Jahres-Band fest. Sie stellt das Verhältnis zwischen bestehender und benötigter belastbarer Refinanzierung eines Instituts dar und sorgt damit für ausgeglichene Refinanzierungsfristen zwischen Aktiv- und Passivseite. Die Ausgestaltung wird aktuell überarbeitet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird die überarbeitete Net Stable Funding Ratio(NSFR) zum Mindeststandard. Eine Fristentransformation (langfristige Kredite werden kurzfristig refinanziert) ist dann nicht mehr möglich. SEITE 7
8 Die Folgen von Basel III sind heute schon kalkulierbar Zeitplan und Konsequenzen für die Finanzierungslandschaft 2012 Die Empfehlungen von Basel III werden spätestens bis zum Jahr 2012 in europäische Richtlinien umgesetzt Start Beobachtungsphase Leverage Ratio mit 3% 2014 Das harte Kernkapital wird bis Ende 2014 schrittweise auf 4,5 % der risikogewichteten Aktiva angehoben Der hinzukommende Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % wird mit Beginn des Jahres 2016 sukzessive eingeführt Endgültige Festlegung der Leverage Ratio und Start Net Stable Funding Ratio 2019 / 2022 Der Übergang auf die neuen Anforderungen erfolgt bis Anfang 2019, einzelne Ausnahmeregelungen laufen erst Ende 2022 aus. Konsequenzen für die Finanzierung von Wohnungsunternehmen: Langfristige Zinsbindungen sind bei Banken schon heute schwieriger darzustellen, künftig werden sie nur noch zu deutlich höheren Margen möglich sein. Viele Banken werden hohe Kreditvolumen und lange Laufzeiten nicht mehr anbieten. Banken werden verstärkt kurze Zinsbindungen anbieten und diese mit Swaps ergänzen. SEITE 8
9 Bei Solvency II ist vor allem die Eigenkapitalunterlegung interessant Drei Säulenansatz von Solvency II ähnlich Basel II Solvency II Basel II Erweiterung der Offenlegungspflichten Solvenzkapitalanforderungen Quantifizierung des Kreditrisikos Risikomanagementsystem Bspw. Qualifikation vom Vorstand Berichtspflichten Offenlegungspflichten an Aufsichtsbehörden Mindesteigenkapitalanforderungen Quantifizierung des Kreditrisikos Aufsichtsrechtliches Prüfungsverfahren Individualisierung der Bankenaufsicht (BAFin) Marktdisziplin/ -transparenz Umsetzung in nationales Recht voraussichtlich im Jahr 2013 mit Wirksamkeit ab SEITE 9
10 Pfandbriefe werden mit steigender Laufzeit immer höher unterlegt laufzeitabhängige Unterlegung des Spreadrisikos in Abhängigkeit vom Rating Spreadrisiko: Kapitalanforderung in % des Pfandbriefs auf Marktwertbasis Immobilieninvestment Realkredit Staatskredit EWR Unter Solvency II werden nur AAA Pfandbriefe privilegiert. Ab einer Laufzeit von 7 Jahren muss eine Versicherung für ein Darlehen weniger Eigenkapital unterlegen, als für die Anlage in Pfandbriefen. SEITE 10
11 wirken für sich auf unterschiedliche Zinsbestandteile Zusammenfassung der Wirkungsweisen auf die Kundenkondition Realkredit 60% Ungedeckt > 60% Eigenkapitalrendite/ Marge Eigenkapitalrendite/ Marge Basel III Stückkosten Liquiditätskosten Kundenkondition Stückkosten Solvency II Netto(markt)refinanzierungssatz Liquiditätskosten Sawp Sawp mittelfristig langfristig Darlehenslaufzeit mittelfristig langfristig Darlehenslaufzeit SEITE 11
12 Kann das Zinsniveau noch weiter fallen? Historische Zinsentwicklung der letzen 20 Jahre 9,00 % 8,00 % 7,00 % Zinsentwicklung (10 Jahre) 6,00 % 5,00 % 4,00 % 3,00 % Quelle: Für den Optimistenwird die Krise schon nicht so schlimm werden. Dann werden aber die Zinsen steigen. Für den Pessimistenwird die Krise ganz schlimm werden. Dann werden die Margen steigen und es könnte zu einer Kreditklemme kommen. SEITE 12
13 Die Kapitalbeschaffung wird schwieriger, aufwändiger und teurer werden Fünf Thesen zu Marktveränderungen und deren Konsequenzen Die Probleme aus der Staats-oder korrekter aus der Bankenkrise zwingen zu schärferen Regularien. werden eingeführt, um die Finanzbranche krisenfest zu machen. Aufgrund der Konstruktion von Basel III werden die Konsequenzen hieraus alle Kreditnehmer tragen müssen, eine Bevorzugung einzelner Branchen wird es nicht mehr geben. Wohnungsunternehmen werden alternativ zu Bankfinanzierungen neue Wege der Kapitalbeschaffung gehen müssen. Nur die Wohnungsunternehmen, die ihre Hausaufgaben machen, werden auch künftig zu guten Konditionen Fremdkapital bekommen. SEITE 13
14 Die Wege der Kapitalbeschaffung werden vielfältiger werden Möglichkeiten alternativer Kreditgeber Finanzierung über Versicherungen Die Versicherungswirtschaft wird aufgrund von Solvency II Immobilienfinanzierungen verstärkt anbieten. Durch die hohe Liquidität verbunden mit dem Mangel an risikoarmen und kursrisikofreien Geldanlagen wird dieser Trend noch verstärkt. Finanzierung über Bausparkassen Schon heute bieten Bausparkassen auch großvolumige Finanzierungen mit bis zu 30jähriger Zinsbindung und Laufzeit. Aufgrund des Passivüberhangs von Bausparkassen wird dieses Angebot künftig weiter wachsen. Finanzierung über den Kapitalmarkt Die Kapitalmarktfinanzierung war bisher nicht üblich. Wohnungsunternehmen würden aber aufgrund ihres geringen Ausfallrisikos interessante Adressen für Pensionsfonds oder Versorgungskassen sein. Standardisierte Prozesse könnten auch kleineren Unternehmen diesen Finanzierungsweg eröffnen. SEITE 14
15 Die Risiken sind beherrschbar, die Chancen müssen aktiv genutzt werden Handlungsempfehlungen Besicherungsstrategie Kreditgeberstrategie Nicht auf nur ein oder zwei Kreditgeber stützen. Angebote verschiedener Kreditgebergruppen (Banken, Versicherungen, Versorgungs- oder Bausparkassen) prüfen. Bei der Finanzierungsstrategie sehr langfristig denken. Die Wahrscheinlichkeit, dass Fremdkapital künftig günstiger zu beschaffen ist, ist minimal. Heute können sehr langfristige Zinsbindungen sehr günstig abgeschlossen werden auch für einen weit in der Zukunft liegenden Kapitalbedarf. Finanzierungsstrategie Wohnungsunternehmen heben sich von Kreditnehmern anderer Branchen primär durch die Möglichkeit, exzellente Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, ab weniger durch ihre Bonität. Finanzierungen im Realkreditbereich werden auch künftig zu besten Konditionen angeboten. SEITE 15
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