Anpassung an und Umgang mit den Folgen des Klimawandels in der SUP und UVP - Möglichkeiten und bisherige Praxis
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- Margarethe Maurer
- vor 7 Jahren
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1 Anpassung an und Umgang mit den Folgen des Klimawandels in der SUP und UVP - Möglichkeiten und bisherige Praxis Expertenworkshop Vermittlung von und Umgang mit der Komplexität der Folgen des Klimawandels am in Stuttgart 1
2 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der UP (SUP und UVP) Schutzgut Klima bereits bisher integrierter Teil der in der UP zu untersuchenden Schutzgüter Wechselwirkungen zwischen Klima und andern Schutzgütern (Globaler) Klimaschutz und Klimaanpassung kommen nun als neue Schutzgüter hinzu. Bereits hohe Komplexität Wechsel-, kumulative, synergistische Wirkungen 2
3 Rechtliche Rahmenbedingungen Schutzgüter in UVP-RL 2014 neu definiert: Biologische Vielfalt, insbesondere europarechtlich geschützte Arten und Habitate stärker betont Neben Boden nun auch die Fläche als eigenständige Kategorie (Thema Flächensparen) (globaler) Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels neuer Faktor Perspektivenwechsel? 3
4 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der UVP-RL 2014 Ausschnitte aus der Begründung Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts haben Umweltthemen wie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit, Schutz der biologischen Vielfalt, Klimawandel und Unfall- und Katastrophenrisiken in der Politikgestaltung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie sollten daher wichtige Bestandteile der Bewertung und Entscheidungsfindung sein. * Der Klimawandel wird weiter Umweltschäden verursachen und die wirtschaftliche Entwicklung gefährden. Diesbezüglich ist es angezeigt, die Auswirkungen von Projekten auf das Klima (z. B. Treibhausgasemissionen) und ihre Anfälligkeit in Bezug auf den Klimawandel zu bewerten. * * Hervorhebungen durch den Verfasser. 4
5 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der UVP-RL 2014 Neue Ergänzung in Art. 3 (Definition Schutzgüter/Faktoren) Die in Absatz 1 genannten Auswirkungen auf die dort genannten Faktoren schließen die Auswirkungen ein, die aufgrund der Anfälligkeit des Projekts für schwere Unfälle und/oder Katastrophen zu erwarten sind, die für das betroffene Projekt relevant sind. * Geänderter Anhang IV Angaben für den UVP-Bericht [ ] Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt unter anderem infolge [ ] der Auswirkung des Projekts auf das Klima (z. B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit des Projekts in Bezug auf den Klimawandel, [ ] * * Hervorhebungen durch den Verfasser. 5
6 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der Raumordnung nach ROG (Juli 2009) Neuer Grundsatz der Raumordnung ( 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG) [ ] Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. [ ] * * Hervorhebungen durch den Verfasser. 6
7 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der Bauleitplanung nach BauGB Neuer Planungsleitsatz Klimaschutz und Klimaanpassung gemäß BauGB-Novelle vom Juli 2011 ( 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. * * Hervorhebungen durch den Verfasser. 7
8 Rechtliche Rahmenbedingungen Klimabelange in der Bauleitplanung nach BauGB Neue Klimaschutzklausel gemäß BauGB-Novelle vom Juli 2011 ( 1a Abs. 5) mit Relevanz für die Umweltprüfung ( 2 Abs. 4 BauGB) 1a Abs. 5 Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. * 2 Abs. 4 Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt * Perspektivenwechsel in der UP! * Hervorhebungen durch den Verfasser. 8
9 Teilprojekt A: Klimaanpassung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Umweltprüfung Klimastrategie Integration einer Klimafolgenabschätzung in die Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan (Erarbeitung eines Leitfadens) Bearbeitung durch lokale Forschungsassistenz ARGE Prof. Jacoby Beutler, München 9
10 Ausgangslage und Zielstellung des Teilprojekts A Flächennutzungsplanung - räumliche Gesamtplanung mit strategischem Planungsansatz - mittel- bis langfristiger Planungshorizont - Integration umwelt- und klimarelevanter Fachplanungen das zentrale örtliche Planungsinstrument zur koordinierten Festlegung von Erfordernissen und Maßnahmen der Anpassung der Flächennutzungen an die Folgen des Klimawandels. Klimastrategie und Fachkonzept Stadtklima Die kommunalen Ziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sollen auf der Grundlage übergeordneter Strategien, regionaler/lokaler Analysen und Szenarien sowie kommunalpolitischer Prioritätensetzungen in einer Klimastrategie der Stadt Regionsburg fixiert und in einem örtlichen Fachkonzept Stadtklima konkretisiert werden. 10
11 Ausgangslage und Zielstellung des Teilprojekts A Die Erkenntnisse über die örtlichen klimatischen Verhältnisse (Stadtklimagutachten etc.) und über die Folgen des Klimawandels (Szenarien etc.) einerseits sowie die kommunalen Klimaziele, strategien und Planungen (Fachkonzept Stadtklima) andererseits sollen mit Hilfe der Landschaftsplanung und Umweltprüfung in die Flächennutzungsplanung integriert werden. Die Berücksichtigung der für die Bauleitplanung an Bedeutung zugenommenen Klimabelange (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) soll also mit dem vorhandenen Instrumentarium erfolgen und dokumentiert werden. Ein zusätzliches Prüfinstrument ( Klimaverträglichkeitsprüfung o.ä.) bedarf es deshalb nicht. Das Baugesetzbuch wurde 2011 entsprechend novelliert, die verschiedenen Klimabelange sind danach in der Umweltprüfung zur Bauleitplanung zu behandeln. 11
12 Klimastrategie Auswertung übergeordneter Strategien, insbesondere Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) mit Aktionsplan Anpassung, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Bayerische Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS) und Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie (BayNaStrat); Positionspapier des Deutschen Städtetags u.a. Problemspezifische Eingrenzung und Fokussierung der übergeordneten Strategien für die Stadt Regensburg unter Berücksichtigung des Stadtentwicklungskonzepts Regensburg-Plan 2005 und der vorliegenden Fachplanungen und konzepte in Regensburg Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien Aufzeigen der Adressaten (Akteure), der relevanten Planungsund Steuerungsinstrumente sowie beispielhafter Maßnahmen Impuls/Basis für Aufstellung eines Fachkonzepts Stadtklima 12
13 Mögliche Bausteine für die Klimastrategie Regensburg (aus übergeordneten Strategien und vorliegenden Analysen / Plänen abgeleitete neun Handlungsfelder) Energiebereitstellung und nutzung Bau- und Freiflächen, Hoch- und Tiefbau Verkehr und Mobilität Kulturerbe und Tourismus Wasser (Hochwasserschutz, Wasserhaushalt, Wasserversorgung) Naturschutz und Biodiversität Interkommunale Zusammenarbeit / Stadt-Umland-Kooperation Aktive Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit Monitoring Diese Bausteine einer Regensburger Klimastrategie sind im Zuge der Aufstellung eines Fachkonzepts Stadtklima noch weiter zu bearbeiten, bevor sie separat oder als Teil des Fachkonzepts verabschiedet werden. 13
14 Klimastrategie im Planungsinstrumentarium Ergänzung des Instrumentariums mit einer querschnittsorientierten Klimaschutz- u. Klimaanpassungsplanung (Fachkonzept Stadtklima) Verknüpfung / Abstimmung mit anderen relevanten Planungen Integration in die Stadtentwicklungsplanung, Flächennutzungs- und Landschaftsplanung 14
15 Integration einer Klimafolgenabschätzung in die Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan - Ziele und Funktionen des erarbeiteten Leitfadens Fokussierung auf die Integration des neuartigen Abwägungsbelangs Anpassung an den Klimawandel als Prüfgegenstand ( Schutzgut ) in den Ablauf der Umweltprüfung Beispielhafte Vertiefung für den in der Modellstadt Regensburg besonders relevanten Klimafaktor Erwärmung/Hitze Leitfaden kein Ersatz für vorhandene UP-Leitfäden etc., sondern Ergänzung zur Integration der neuartigen Klimabelange in die UP Im Leitfaden wird auf aktuelle Arbeitshilfen und Beispielsammlungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel hingewiesen (insbes. Stadtklimalotse); der Leitfaden ist kein Ersatz für diese Hilfen 15
16 Verfahrensablauf Bauleitplanverfahren mit den Planungs- und Beteiligungsschritten (rot) sowie den integrierten Schritten der UP (grün) bleibt unverändert; die neu eingefügte Klimafolgenabschätzung benötigt keine neuen Verfahrenselemente Die fachlich erforderlichen neuen Klimabausteine (gelb, s.w.u.) sind den UP-Bausteinen zugeordnet Besondere Analysen (Stadtklimagutachten etc.) und informelle Konzepte (Energiekonzept, Fachkonzept Stadtklima etc.) können fachlich geboten sein 16
17 Erweiterte Prüfungsperspektiven bei der Umweltprüfung Integration der erweiterten Klimabelange in die UP (integrierter Ansatz eines Climate Proofing) mit drei Wirkungsbereichen: 1) Auswirkungen der Planung auf das Klima (lokal/regional/global): Auswirkungen auf das globale Klima, aber auch auf die Vulnerabilität (Exposition, Sensitivität und Anpassungskapazität) bzw. Resilienz (Robustheit und Anpassungskapazität) der lokal vorhandenen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur 2) Auswirkungen des prognostizierten Klimawandels (Szenarien) auf vorhandene Raumstrukturen und Flächennutzungen, Übernahme von möglichen Planungen/Maßnahmen zur Klimaanpassung aus Landschaftsplan / Fachkonzept Stadtklima - dazu frühzeitige, kontinuierliche Integration der UP erforderlich 3) Auswirkungen des Klimas (klimatische Situation und prognostizierter Klimawandel) auf geplante Flächennutzungen 17
18 Folgen des Klimawandels in der Umweltprüfung Klimabausteine bei der Erstellung des Umweltberichts Bestandsanalyse des Stadtklimas und der klimatischen Relevanz / Sensitivität vorhandener Flächennutzungen (Klimatope, Treibhausgase) Auswertung von Energie- und Klimaszenarien als Teil der Umweltentwicklung ohne Durchführung der Planung ( Besorgnispotenzial ) Analyse und örtliche Konkretisierung / Ergänzung übergeordneter Ziele / Strategien einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung Zwischenergebnis aus laufendem Stadtklimagutachten Regensburg 18
19 Klimabausteine bei der Erstellung des Umweltberichts Analyse von vorhandenen Anpassungskapazitäten und von (verbleibenden) Verwundbarkeiten bestehender Flächennutzungen sowie Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Vulnerabilität (Vulnerabilitätsanalyse) als Basis für die Erarbeitung von Anpassungsmaßnahmen einschließlich Alternativen Ermittlung und Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Flächennutzungen (einschl. Alternativen) hinsichtlich einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung Zwischenergebnis aus laufendem Stadtklimagutachten Regensburg 19
20 Klimabausteine bei der Erstellung des Umweltberichts Bewertungstabelle aus UP-Leitfaden der OBB im BayStMI muss entsprechend angepasst werden OBB im BayStMI (2007): Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, München 20
21 Klimabausteine bei der Erstellung des Umweltberichts Erarbeitung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Umsetzung von Zielen / Maßnahmen einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung als Darstellungen im FNP und Hinweise für nachf. Planungen Monitoring der Treibhausgasemissionen sowie des Stadtklimas mit Klimasensitivitäten, Anpassungskapazitäten und verbleib. Verwundbarkeiten Zwischenergebnis aus laufender FNP-UP Regensburg 21
22 Ausgewählte Erkenntnisse aus dem StadtKlima-ExWoSt zur vertiefenden Diskussion Klimafolgenanalysen sollten mit Blick auf die Abwägungsfestigkeit der formellen Planungen primär auf Bestandsdaten aufsetzen, das heißt Daten aus dem Klimamonitoring sollten mit Daten zur heutigen Sensitivität verschnitten werden, um die Auswirkungen des gegebenen Klimas auf den Raum hinreichend bestimmt ermitteln zu können. Trendsichere Aussagen aus Klimaprojektionen (Temperaturentwicklung, Anzahl heißer Tage, Tropennächte etc.) wie auch zur Entwicklung der Sensitivitäten (Altersstruktur der Bevölkerung etc.) erhöhen das (politische) Gewicht empirischer Erhebungen (Klimadaten zu städtischen Wärmeinseln, regionalen Kaltluftbahnen etc.) für die Abwägung; ebenso Verweis auf zurückliegende Extremwetterereignisse in der Stadt bzw. Region. 22
23 Ausgewählte Erkenntnisse aus dem StadtKlima-ExWoSt zur vertiefenden Diskussion Im Vergleich zu anderen Umweltbereichen wie z.b. dem Lärmschutz lassen sich aufgrund der Unsicherheiten bei der Datenlage/Prognose für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auch auf lange Sicht kaum Grenzwerte entwickeln (evtl. vorstellbar: max. X Tropennächte im Jahr als kommunaler Orientierungswert?) Anstelle einer Grenzwert-orientierten kann jedoch eine Alternativengestützte Planoptimierung durchaus auf Basis von unsicheren Daten/Projektionen erfolgen. Bei trendsicheren Daten können die Klimaanpassungsbelange mit entsprechend höherer Gewichtung in die Alternativenbewertung einfließen. Bei höheren Unsicherheiten können im Rahmen der Alternativendiskussion zumindest no-regret-strategien verfolgt werden. Bei zwei ansonsten gleichwertigen Alternativen kann die mit den voraussichtlich geringeren Klimafolgenrisiken bevorzugt werden. 23
24 Ausgewählte Erkenntnisse aus dem StadtKlima-ExWoSt zur vertiefenden Diskussion Bei einer an Bestandsproblemen geerdeten Klimafolgenanalyse kommen neben fachplanerischen Analysen den klassischen Stadtklimagutachten (Klimatope etc.) in den Städten eine große Bedeutung zu. Neben der verbesserten Zusammenarbeit mit den Fachressorts müssen regionale und lokale Analysen und Planfestlegungen besser aufeinander abgestimmt werden: o Regionale Grünzüge mit integrierten Klimafunktionen (Kaltluftentstehung und abfluss) mit lokalen Grünsystemen. o Regionale Vorrangausweisungen zur Hochwasservorsorge nicht nur mit der Wasserwirtschaft, sondern auch mit lokalen Hochwasser- und Überflutungsschutzplanungen. o Abschichtungen / Aufgabenteilungen (wer macht was?) sind vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten unvermeidlich. 24
25 Schlussthesen Umweltprüfung kann die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufnehmen und in die Planungsprozesse / -verfahren effektiv einspeisen, wenn eine fachliche Basis (Klimagutachten, Klimatopkartierung, Fachkonzept Stadtklima mit Strategien / Zielvorstellungen) für den Planungsraum geschaffen wird (mit problemspezifisch angepasstem Aufwand / Detaillierungsgrad), die Umweltprüfung nicht als mögliches Verhinderungsinstrument oder lästiges Anhängsel von Planungsverfahren begriffen, sondern als konstruktives Problemlösungsinstrument praktiziert wird, entsprechend die Umweltprüfung frühzeitig im Planungsprozess einsetzt und gerade auch im Hinblick auf die Alternativenprüfung den Prozess kontinuierlich, konstruktiv begleitet, die Komplexität der Umweltprüfung begrenzt wird (Vereinfachung durch Raumtypisierung Klimatope, Abschichtung etc.). 25
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